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Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2019/2020 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1285/2021 vom 15.06.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Anlage 5 Seite 1 Gürzenich-Orchester Köln Jahresabschluss zum 31. August 2020 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts- prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan- desrechnungshöfen erarbeitet worden. Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir Verweisungen vorgenommen. Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt: Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Beantwortung des Fragenkatalogs: Anlage 5 Seite 2 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi- dualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli- che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be- dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Der Betriebsleitung gehören satzungsgemäß zwei Personen an. Im Wirtschaftsjahr 2019/2020 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt Köln und Gürze- nich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als Geschäftsführender Direktor und kauf- männischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert. Die Geschäftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen Oberbürgermeister hierzu erlassenen Geschäftsanweisung. Nach dieser Anweisung führt die Betriebsleitung die Geschäfte des Or- chesters gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbe- schadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für die sie zuständig sind. Der künstlerische Betriebsleiter ist verantwortlich für den Spielplan des Orches- ters einschließlich der Engagements der Gastdirigenten und Solisten sowie für das künstlerische Niveau des Ensembles. Der kaufmännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsleiter den organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes und ist zuständig für das Fi- nanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und für das Marketing. Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Orchesters ist der Oberbürgermeister der Stadt Köln (§ 6 der Betriebssatzung). Die Betriebssatzung ist am 1. Februar 2011 vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden und zum 17. März 2011 in Kraft getreten. Anlage 5 Seite 3 Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus- schuss. Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 1 GO NRW), dazu gehören u. a.: – die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, – der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim- mungen, – der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim- mungen, – der Erlass eines Stellenplanes und – die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte. Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (§ 4 der Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Rat zur Entscheidung vorabberät: – Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter, – Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, – Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, – Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt. Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt – bis auf die oben genannten nicht übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten – der Be- triebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung des Ra- tes der Stadt Köln vom 5. März 2012). Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss Gürzenich-Orchester der Stadt Köln (§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle – die eigenbetriebsähnliche Einrichtung betreffenden – kaufmännischen, technischen und personellen Angelegenheiten, die ansonsten nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln grundsätzlich auch anderen Fach- ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. Anlage 5 Seite 4 Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage- nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über – Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00, – Stundung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00, – Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als EUR 100.000,00 bis EUR 1 Mio.; die Befugnisse des Betriebsausschusses nach § 5 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hinsichtlich des Vorbehaltes über die Vergabe- entscheidung bleiben unberührt, – Zustimmung zu sonstigen Verträgen, die nicht unter Buchstaben a) bis c) fallen und deren Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 125.000,00 übersteigt, ausgenommen sind An- gelegenheiten, die nach GO NRW, der EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zustän- digkeit des Rates vorbehalten sind sowie den – Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" zusammengefasst. Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur- den Niederschriften hierüber erstellt? Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 fanden insgesamt neun Sitzun- gen des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen vor. Die vom Betriebsaus- schuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt Köln durch entsprechende Beschluss- fassungen übernommen. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln liegen vor. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinen weiteren Kontrollgremien tätig. Anlage 5 Seite 5 d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi- vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi- xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren verschiede- nen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations- plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs- befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jähr- lichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind kurze Stel- lenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Voll- machten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Be- triebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Eine regelmäßige Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung findet statt. Sie ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. Bezüglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden, die Abläufe sind aber aufgrund der Betriebsgröße überschaubar. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Anlage 5 Seite 6 c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do- kumentiert? Die Stadt Köln hat Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen. Sie hat Hinweise zur Um- setzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im Vergabewesen herausgegeben sowie eine Richtlinie zur Rotation von Mitarbeiter/-innen in kor- ruptionsgefährdeten Bereichen erlassen, die vom Gürzenich-Orchester beachtet wurden. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision kontrolliert. Insbesondere die Überprüfung der Rotation wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei- dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadt- verwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" vom 20. November 2001 bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden. Darüber hinaus ergeben sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Köln vom 5. März 2012. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln die zu beachtenden Geset- ze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen zur Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.: Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von Lieferungen und Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige (VOF) und Dienst- leistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 in der aktualisierten Fassung 06/2010, Wertgren- zenkonzept der Stadt Köln vom 1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG Anhang 10 und 11 (Stand 2. Mai 2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das am 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung vom 9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen. Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln. Anlage 5 Seite 7 Der Rat der Stadt Köln beschließt einmal jährlich im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirt- schaftsplanes den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruch- nahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2019/2020 auf TEUR 500 begrenzt. Das Gürzenich-Orchester Köln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder gewährt. Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich nicht ergeben. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal- tung, EDV)? Es besteht eine ordnungsgemäße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte Dokumen- tation der Verträge. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort- schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den Quartalsbe- richten dokumentiert. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Gürzenich-Orchesters. Anlage 5 Seite 8 d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi- tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Es wird seitens der Bühnen der Stadt Köln im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine wöchentliche Liquiditätskontrolle für das Gürzenich-Orchester durchgeführt. Im mittelfristigen Bereich wird die Liquidität grundsätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem durch den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2019/2020 ist eine mittelfristige Finanzpla- nung beigefügt. Kredite bestehen nicht. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Es existiert kein zentrales Cash-Management. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen des Geschäftsbesorgungs- vertrages durch die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt wird, erfolgt eine Rechnungslegung nur für den Bereich der Abonnements. Sofern eine Rechnungslegung erfolgt, ist sichergestellt, dass diese vollständig und zeitnah ist. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um- fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Bühnen der Stadt Köln haben im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die techni- sche Abwicklung der Auswertungen, d. h. das Generieren und Ausdrucken der aus dem SAP- Controllingmodul verfügbaren Auswertungen, übernommen, während die Controllingaufgaben durch den kaufmännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen werden. Die Auswer- tungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und Kostenträgern (z. B. Abokon- zerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen des Wirtschaftsplanes dokumentiert. Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsberichte dokumentiert und analysiert. Anlage 5 Seite 9 h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa- chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei- ligung besteht? Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die Errichtung des für das Gürzenich-Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen Risikofrüherkennungssystems ist fortgesetzt worden. Ein auf die speziellen Belange und die überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/Chancen- management wird ständig ergänzt und aktualisiert. Die letzte Risikoinventur erfolgte im Februar 2021. Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fort- gesetzt. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen – unter Berücksichtigung der noch durchzuführenden Ausgestaltung des Berichtswesens – ausreichend und geeignet, den Zweck der Risikofrüher- kennung im Sinne des Gesetzes zu erfüllen. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die letzte zum 12. Februar 2021 durchgeführte Risikoinventur wurde entsprechend dokumen- tiert. Das RCM-Handbuch wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert. Anlage 5 Seite 10 d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge- stimmt und angepasst? Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Frühwarnsignale und der bereits im- plementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der geringen Betriebsgröße und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens sichergestellt, dass die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit den aktuellen Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und entsprechend angepasst werden. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da derartige Instrumente nicht eingesetzt werden. a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin- strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge- setzt werden? Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu- lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati- ves Hedging)? b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi- tionen und zur Risikobegrenzung? c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru- mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf Anlage 5 Seite 11 Erfassung der Geschäfte Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung Kontrolle der Geschäfte? d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri- vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of- fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk- tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich- tung wurde eine Planstelle für die Innenrevision eingerichtet und ab dem 1. Januar 2002 perso- nell besetzt. Die bei den Bühnen tätige Mitarbeiterin in der internen Revision ist mit Wirkung ab 1. Januar 2006 mit fünf Wochenstunden für das Gürzenich-Orchester tätig. Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom 24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte- rims bei den Bühnen der Stadt Köln und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung der Bühnen der Stadt Köln bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben. Daher konnten wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revision nicht durchge- führt werden. Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt. Anlage 5 Seite 12 b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh- men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Seit 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der internen Revision für den Bereich des Gürzenich- Orchesters auf die Bühnen der Stadt Köln übertragen worden. Die Gefahr von Interessenkonflik- ten bestand und besteht nicht. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi- on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die interne Revision hat das Gürzenich-Orchester bei Vergaben und Ausschreibungen intensiv unterstützt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des neuen Tariftreue- und Vergabege- setzes NRW. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6a). Schriftliche Revisionsberichte liegen nicht vor. d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge- stimmt? Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er- folgt nicht. e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Die interne Revision hat bisher keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgedeckt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Umsetzung städtischer Richtlinien, hier insbesondere die Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen. Anlage 5 Seite 13 f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern- revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision u. a. durch Dienstanweisungen. Die interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat- zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa- chungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa- chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein- geholt worden ist? Im Rahmen unserer stichprobenhaften Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsge- schäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine derartigen Kredite gewährt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah- men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom- men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eine solche Vorgehensweise nicht festgestellt. Anlage 5 Seite 14 d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge- setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abwicklung der Geschäf- te im Berichtsjahr nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Betriebssatzung und den Beschlüssen des Betriebsausschusses steht. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate- rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili- tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im Rahmen des Ver- mögensplanes erfasst. Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der Anschaffung dieser Instrumente müssen die Besonderheiten eines Orchesterbetriebes berücksichtigt werden. Eine interne Planung der Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb (Er- satzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht vorhandener Instrumen- te) als Kriterien im Vordergrund stehen. Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsvermögens (z. B. Druck der Jahresbroschüre) fin- den entsprechende Planungen und Prüfungen statt; die Vergabestelle der Stadt Köln wird mit eingeschaltet. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt- lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er- möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von EUR 20.000,00 (VOL) bzw. EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das Vergabeamt der Stadt Köln. Anlage 5 Seite 15 c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf geachtet, dass die im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte Gesamtsumme der Investitionen nicht überschritten wird. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge- ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Es haben sich keine wesentlichen Investitionsüberschreitungen ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Es bestehen keine Leasingverträge und es wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz der Stadt Köln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen "Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen" in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010, die Richtlinie der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010. Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbstständige Verwaltungseinheit "Zentrales Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü- fung nicht ergeben. Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung nur begrenzt und in Stichproben durchführbar ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung von uns nicht durchgeführt wurde. Anlage 5 Seite 16 b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange- bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Das Rechnungsprüfungsamt ist in den nach den städtischen Vergaberichtlinien vorgesehenen Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich nach den im Intranet der Stadt Köln veröffentlichten Vorlagegrenzen. Unabhängig hiervon hat das Rechnungsprüfungsamt ein jederzeit umfängliches Prüfungsrecht. Im Rahmen der von uns durchgeführten Stichproben wurden keine Verstöße festgestellt. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die Betriebslei- tung den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich unter- richtet. Der Betriebsausschuss erhält den jährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt Köln an- schließend zur Zustimmung vorgelegt wird. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un- ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt- schaftliche Lage des Gürzenich-Orchesters. Anlage 5 Seite 17 c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge- mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli- che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Oberbürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen die zur Wahrneh- mung seiner Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen. Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2019/2020 nicht vor. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über Personalfragen berichtet. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er- örtert? Eine D&O-Versicherung wurde für die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abge- schlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge- legt worden? Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen. Anlage 5 Seite 18 Vermögens- und Finanzlage Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei- genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens- gegenstände wesentlich beeinflusst wird? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten erheblich höhe- re oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage haben könnten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die orchesterspezifischen Einbauten und technischen Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter Ver- kehrswerte nicht gegeben sein dürften. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti- onsverpflichtungen finanziert werden? Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 14.106 davon entfällt in Höhe des Eigenkapitals sowie der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf interne Finanzie- rungsquellen ein Betrag von TEUR 5.800 (= 41,1 %) und in Höhe der Rückstellungen und des kurzfristigen Fremdkapitals auf externe Finanzierungsquellen ein Betrag von TEUR 8.302. Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht. Anlage 5 Seite 19 b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre- ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverhältnis vor. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan- tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden und erhielt im Wirtschaftsjahr 2019/2020 Zuschüsse von insgesamt TEUR 11.646. Der Betriebs- kostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen betrug für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 TEUR 834. Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung von Auflagen und Verpflichtungen haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus- stattung? Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt zum 31. August 2020 41,1 % (Vorjahr 27,3 %) einschließlich Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung verfügt damit über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Aus der Eigenkapitalausstattung erwachsen derzeit keine Finanzierungsprobleme. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb- nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.363. Anlage 5 Seite 20 Ertragslage Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzernunternehmen zusammen? Es ist nur ein Segment, nämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere Aufgliederung erübrigt sich somit. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das hohe Jahresergebnis ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Vor allem aufgrund von Konzertabsagen mit den daraus resultierenden Ersparnissen bei den Aufwendun- gen sowie dem Erhalt von Kurzarbeitergeld wurde ein ungewöhnlicher hoher Überschuss erzielt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs- beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltung und Opernbe- spielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt durch die Kostenträ- gereinrichtung der Einrichtungen. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Diese Frage ist beim Orchester nicht relevant. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be- deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur durch Zuschüsse finanzierbar. Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte. Anlage 5 Seite 21 b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Es ergaben sich keine verlustbringenden Geschäfte. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Es wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Zu den erklärten Zielen der Betriebsleitung gehört nach wie vor die Sicherung eines gleichmäßig hohen künstlerischen Standards. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist grundsätzlich nur durch Zuschüsse finanzierbar. Darüber hinaus ist man bestrebt, u. a. durch Marketingmaßnah- men höhere Einnahmen zu erzielen sowie Einsparungen auf der Kostenseite umzusetzen.
  • Anlage2_Gewinn-_u_Verlustrechnung_19-20

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    Anlage 2 Gürzenich-Orchester Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 2019/2020 EUR 2018/2019 EUR 1.Umsatzerlöse 8.222.723,53 9.313.383,18 2.Verminderung/Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -50.100,00 48.210,00 3.Sonstige betriebliche Erträge 13.220.059,79 12.023.857,60 21.392.683,32 21.385.450,78 4.Materialaufwand a)Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.254.256,34 -4.488.242,47 -3.254.256,34 -4.488.242,47 5.Personalaufwand a)Löhne und Gehälter -11.688.730,22 -12.139.659,16 b)Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.294.283,26 -2.759.135,07 -13.983.013,48 -14.898.794,23 6.Abschreibungen a)auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -102.750,60 -94.039,23 -102.750,60 -94.039,23 7.Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.450.498,66 -1.764.692,25 2.602.164,24 139.682,60 8.Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,00 1.038,00 9.Zinsen und ähnliche Aufwendungen -288.876,05 -310.467,04 -288.875,05 -309.429,04 10.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 77,50 13.020,50 11.Ergebnis nach Steuern 2.313.366,69 -156.725,94 12.Sonstige Steuern 49.282,24 227,75 13.Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 2.362.648,93 -156.498,19 2.362.648,93 -156.498,19 14.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 739.121,41 891.619,60 15.Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4.000,00 4.000,00 16.Bilanzgewinn/-verlust 3.105.770,34 739.121,41
  • Anlage1_Bilanz_31.08.2020

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    Anlage 1 Gürzenich-Orchester Köln, Köln Bilanz zum 31. August 2020 A K T I V A 31.8.202031.8.2019 EUREUR A.Anlagevermögen I.Immaterielle Vermögensgegenstände35.055,000,00 II.Sachanlagen 1.Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung825.031,00790.132,00 2.Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau0,007.616,00 825.031,00797.748,00 860.086,00797.748,00 B.Umlaufvermögen I.Vorräte 1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe42.221,0027.740,00 2.Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen0,0050.100,00 3.Geleistete Anzahlungen5.000,0010.000,00 47.221,0087.840,00 II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen16.000,0069.934,16 2.Forderungen gegen Eigenbetriebe935.685,621.596.642,46 3.Forderungen gegen die Stadt Köln4.531.274,234.959.062,69 4.Sonstige Vermögensgegenstände787.798,97603.752,95 6.270.758,827.229.392,26 III.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks6.850.178,404.428.684,32 13.168.158,2211.745.916,58 C.Rechnungsabgrenzungsposten73.967,1666.294,38 14.102.211,3812.609.958,96 P A S S I V A 31.8.202031.8.2019 EUREUR A.Eigenkapital I.Stammkapital25.000,0025.000,00 II.Gewinnrücklagen2.626.541,072.630.541,07 III.Bilanzgewinn/-verlust3.105.770,34739.121,41 5.757.311,413.394.662,48 B.Sonderposten 1.Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen42.302,0048.640,00 42.302,0048.640,00 C.Rückstellungen 1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen1.182.973,001.427.554,00 2.Steuerrückstellungen3.500,006.000,00 3.Sonstige Rückstellungen4.983.214,005.348.917,00 6.169.687,006.782.471,00 D.Verbindlichkeiten 1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen152.106,58373.695,21 2.Sonstige Verbindlichkeiten14.180,7722.475,17 166.287,35396.170,38 E.Rechnungsabgrenzungsposten1.966.623,621.988.015,10 14.102.211,3812.609.958,96
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 1285/2021 Freigabedatum 15.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2019/2020 des Gürzenich-Orchesters Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit ei- nem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.03.21 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2020 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis 31.8.2020 festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 in Höhe von EUR 3.105.770,34, der sich aus dem Jahresüberschuss 2019/2020 in Höhe von EUR 2.362.648,93 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 739.121,41 sowie Entnahmen aus den Ge- winnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Jahresabschluss zum 31.8.2020, bestehend aus a) Bilanz zum 31.8.2020 Anlage 1 b) Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019– 31.8.2020 Anlage 2 c) Anhang einschließlich Anlagennachweis für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019 – 31.8.2020 Anlage 3, Seite 1 - 17 2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 Anlage 4, Seite 1 - 16 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG vom 16.08.2019 Anlage 5, Seite 3 – 7 4. Fragenkatalogs zu § 53 HGrG Anlage 6 Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet. Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Nach Eigenbetriebsverordnung NRW muss der Jahresabschluss 3 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres eingereicht werden. Um die Verfristung basierend auf der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen möglichst kurz zu halten, ist es notwendig, einen Beschluss im Juni zu erreichen.
  • Anlage4_Lagebericht_19-20

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    Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 1 LAGEBERICHT FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 1. SEPTEMBER 2019 BIS 31. AUGUST 2020 I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DES ORCHESTERS IM WIRTSCHAFTSJAHR 2019/2020 1. Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Orchester in der Bundesrepublik Deutschland in der Spielzeit 2019/2020 Die öffentlichen Theater und Orchester verfügen als personalintensive Einrichtungen mit einem hohen Anteil fixer Kostenbestandteile nur begrenzt über kurz- und mittelfristig realisierbare Verbesserungsmög- lichkeiten ihrer Kosten- und Erlösstrukturen. Aufgrund des notwendigen Finanzbedarfs werden Effektivi- tät und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen von Politik und Öffentlichkeit ständig kritisch hinterfragt. Diese Situation wurde in der Spielzeit 2019/2020 durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona- Virus in Form zeitweise kompletter Einstellungen des Spielbetriebs der Theater und Orchester erheblich verschärft. So offenbart dann die Statistik der öffentlich getragenen Theater und Orchester in der vorjährigen Spiel- zeit (2018/2019) eine Dokumentation der relevanten Daten der letzten Spielzeit vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie und damit eine ggf. anzustrebende Zukunftsperspektive nach Bewältigung des Virus. Die Eigeneinnahmen in Höhe von rd. 569 Mio. Euro konnten in 2018/2019 nochmals um rd. 3,1% auf 587 Mio. gesteigert werden, wobei sich auch die Anzahl der Vorstellungen auf 65.995 gegenüber dem Vorjahr (65.356) leicht erhöhte. Das prozentuale Einspielergebnis blieb mit 17,7% nahezu gleich. Zeit- gleich stiegen die öffentlichen Zuschüsse auf rd. 2,74 Mrd. EUR und lagen damit um rd. 3,0% höher als im Vorjahr. Inklusive der öffentlich getragenen Theater, der Festspiele, der aufgeführten Privattheater, der selbstständigen Sinfonieorchester und der Rundfunkorchester besuchten 2018/2019 rund 35 Mio. Zuschauer*innen die Häuser. An Mitarbeitenden waren 45.188 Personen fest in Theatern und Orches- tern (einschließlich Musiker der selbstständigen Orchester und Rundfunkorchester) angestellt1. Vor diesem Hintergrund besteht zunächst die Notwendigkeit, die Folgen der Corona-Pandemie für das Orchester und die beteiligten Musiker zu analysieren, zu bewerten und sodann nachhaltig zu bewältigen. Unterstützung erfährt dies durch das Bestreben, neue Einnahmequellen (z.B. das Sponsoring) zu er- schließen bzw. durch innovative Projekte, so z.B. das vom Gürzenich-Orchester betriebene Projekt GO Plus, das ohrenauf!-Projekt für jüngere Musikliebhaber und Familien sowie Livestream-Konzerte, bishe- rige Besuchergruppen zu binden und neue Besuchergruppen anzusprechen. __________________________________________________ * Quelle: Theaterstatistik 2018/2019 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 54, Köln, Dezember 2020 Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 2 Aus der Sicht der Orchester selbst ist in diesem Zusammenhang die weitere Verbesserung und Entwick- lung der künstlerischen Qualität sowie die Kreierung eines möglichst einzigartigen, charakteristischen und unverwechselbaren Klangbildes von besonderer Bedeutung, um die Attraktivität für Konzertbesu- cher, Sponsoren und auch Medien zu erhöhen. 2. Die künstlerische Bilanz des Orchesters in der Spielzeit 2019/2020 Das Gürzenich-Orchester Köln zählt im Konzert- wie im Opernbereich zu den führenden Orchestern Deutschlands. Sein Name verweist auf den Gürzenich, Kölns historisch-repräsentatives Ballhaus, wo die Konzerte der 1827 gegründeten Concertgesellschaft von 1857 an stattfanden. Stets kamen führende Dirigenten und Komponisten ihrer Zeit wie Berlioz, Verdi, Brahms oder Strawinsky zum Kölner Traditi- onsorchester. Bedeutende Werke wie das Doppelkonzert von Johannes Brahms, „Till Eulenspiegels lus- tige Streiche“ und „Don Quixote“ von Richard Strauss oder Mahlers 5. Sinfonie wurden dem Gürzenich- Orchester zur Uraufführung anvertraut, ebenso wie Max Regers Hiller-Variationen oder Bernd Alois Zim- mermanns „Konzert für Orchester“. Die Spielzeit 2019/20 widmete in ihrer ursprünglichen Planung eine programmatische Linie dem Kom- ponisten Hector Berlioz, der sein letztes Konzert außerhalb Frankreichs im Kölner Gürzenich geleitet hatte und dessen Oper „Béatrice et Bénédicte“ den Abschluss der Opernsaison bilden sollte. Ausgehend von dieser Künstlerpersönlichkeit befragten zahlreiche Programme in einer weiteren Programmlinie das Verhältnis von „Musik und Leben“ in Werken von Richard Strauss, Alban Berg, Gustav Mahler und an- deren. Ein besonderes Projekt zum 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven, „Die neue Akademie“, erzielte nicht nur in Köln, sondern auch bei Gastspielen in München, Lyon, London und Hamburg eine große, internationale Resonanz. Dieses Projekt im Februar 2020 war zugleich das letzte Konzert, das in der Spielzeit wie geplant durchgeführt werden konnte, bevor die Corona-Pandemie das Konzertleben zum Erliegen brachte und auch das Gürzenich-Orchester zwang, zahlreiche geplante Projekte zwischen März und Juli abzusagen. Kurzfristig hat das Gürzenich-Orchester seine Programme und Arbeitsweisen an die Pandemiesituation angepasst und sowohl im digitalen Raum als auch in der Stadt und in der Philharmonie an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Programme angeboten, wobei es gelungen ist, hochkarätige Gastkünstler, wie den Dirigenten Daniel Harding, erstmals zum Gürzenich-Orchester einzuladen. Zum Festkonzert anlässlich der Saisoneröffnung setzte Chefdirigent François-Xavier Roth die Sympho- nie fantastique von Hector Berlioz auf das Programm, kontrastiert von Tod und Verklärung von Richard Strauss und das Bläseroktett Octandre von Edgard Varèse, das gemeinsam von Mitgliedern der Orches- terakademie des Gürzenich-Orchesters und Solisten des Orchesters aufgeführt wurde. Einen Bogen vom französischen Barock bis in die Gegenwart schlug das erste Abonnementkonzert, das eingeleitet wurde von einer Suite aus Platée von Jean-Philippe Rameau – wobei François-Xavier Roth selbst zur Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 3 Rahmentrommel griff – und abgeschlossen wurde von Mozarts Jupiter-Sinfonie. Die Cellistin Alisa Wei- lerstein war erstmals beim Gürzenich-Orchester zu Gast mit der Deutschen Erstaufführung des Cello- konzerts Un despertar von Matthias Pintscher. Das Programm wurde sowohl über das Streaming-Pro- gramm GO Plus im Internet ausgestrahlt als auch von Deutschlandradio für den Rundfunk übernommen. Das gemeinsam mit den Domchören veranstaltete Konzert im Kölner Dom stellte mit L’enfance du Christ ein selten zu hörendes Werk von Hector Berlioz ins Zentrum. Ehrendirigent Dmitri Kitajenko setzte sei- nen Skjrabin-Zyklus mit der Sinfonie Nr. 2 fort, die auch für das Label Oehms aufgenommen wurde. Als Solisten für das Skrjabin Klavierkonzert lud er den großen deutschen Pianisten Gerhard Oppitz ein, der erstmals seit 2003 wieder mit dem Orchester zu erleben war. Ein erfolgreiches Debüt absolvierte die junge Dirigentin Elim Chan, die das Publikum mit Rimskij-Korsakows Scheherazade in den Bann schlug und mit Benjamin Beilman Mozarts Violinkonzert Nr. 5 musizierte. Zum Berlioz-Schwerpunkt trug sie mit der Ouvertüre Le corsaire bei. Das Benefizkonzert zugunsten der Aktion „Wir helfen“ des Kölner Stadt- Anzeigers präsentierte erstmals den Dirigenten Stanislav Kochanovsky mit dem Ballett Der Feuervogel von Igor Strawinsky, Yulianna Avdeeva interpretierte Tschaikowskys Erstes Klavierkonzert. Im Zyklus „Bruckner der Moderne“ stelle François-Xavier Roth im vierten Abonnement-Konzert der Siebten Sinfo- nie von Anton Bruckner eine Klangflächenkomposition der französischen Komponistin Graciane Finzi gegenüber, Le soleil vert, die, 1984 komponiert, erstmals in Deutschland vorgestellt wurde und über GO Plus auch weltweit zu sehen war. Das Familienkonzert stellte „Die Weihnachtsmannmaschine“ nach einer Geschichte des Autors Sven Nordqvist vor, mit Musik von Matthias Kaufmann. Im Silvesterkonzert, das auch auf WDR 3 ausgestrahlt wurde, stimmte die Sopranistin Lenneke Ruiten mit ihrer vielseitigen Stimme ein Loblied auf „La Folie“ an, wobei sie Duncan Ward begleitete. Das Fünfte Abonnementkonzert wurde nach einer Absage des Ersten Gastdirigenten Nicholas Collon kurzfristig vom Musikalischen As- sistenten des Gürzenich-Kapellmeisters übernommen. Harry Ogg leitete das Programm mit Karol Szymanowskis Vierter Sinfonie (Klavier: Cédric Tiberghien) und der Uraufführung einer Konzertsuite aus der Oper Krol Roger, die der britische Komponist Ian Farrington angefertigt hatte. Noa Wildschut war außerdem mit Mozarts Violinkonzert Nr. 4 zu erleben, Deutschlandradio hat das Programm übertragen. Im Rahmen dieses Projekts wurde erstmals eine Abendprobe für eine Stunde für das Publikum geöffnet. Eines der herausragenden Projekte schloss sich im Februar an: „Die neue Akademie“, eine Beschwö- rung des Geistes von Ludwig van Beethoven, eine Würdigung seiner Innovationskraft, eine Hommage an sein Schaffen und zugleich ein Schritt, die Erneuerungspotentiale der Konzertform auszuloten. Das durchkomponierte Programm verschränkte Sinfonien, Solowerke für Klavier, Konzertwerke und Urauf- führungen miteinander. Neben Klassikern der jüngeren Vergangenheit von Bernd Alois Zimmermann und Helmut Lachenmann erklang eine Uraufführung von Francesco Filidei für Klavier und Orchester, die Komponistin Isabel Mundry entwickelte gemeinsam mit dem Choreographen Jörg Weinöhl verbindende Stücke, die als „Hörräume“ zwischen Moderne und Vergangenheit vermittelten. Als Choreograph arbei- tete Weinöhl zudem mit den Musikern des Orchesters, die durch kleine Aktionen die Konzertform ver- fremdeten. Die Lichtgestaltung von Bernd Purkrabek trug entscheidend zur Atmosphäre des Abends bei. Neben dem Orchester waren Gürzenich-Kapellmeister François-Xavier Roth und der Pianist Pierre-Lau- rent Aimard die Hauptprotagonisten des Abends. In einem Kammerkonzert mit Solisten des Gürzenich- Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 4 Orchesters erfuhr das Programm auch noch eine Fortsetzung als Late-Concert im Alten Wartesaal. Tour- neekonzerte im Prinzregententheater München, dem Auditorium Maurice Ravel in Lyon, dem South- bank-Centre London (mit einem leicht abgewandelten Programm) sowie in der Elbphilharmonie Ham- burg erfuhren eine große Resonanz. Das Programm wurde über GO Plus im Internet ausgestrahlt. Nach vielen Jahren kehrte Sylvain Cambreling zum Gürzenich-Orchester zurück und präsentierte ein Pro- gramm mit Musik von Hector Berlioz und Charles Ives. Als Solist in Harold en Italie von Berlioz brillierte Antoine Tamestit. Das dritte Konzert dieses siebten Abonnement-Programms mit Sylvain Cambreling konnte bereits nicht mehr für Publikum gespielt werden, da öffentliche Konzerte aufgrund der Corona-Pandemie behördlich untersagt wurden. Kurzfristig übertrug das Gürzenich-Orchester eines der ersten „Geisterkonzerte“ ins Internet, dieses wurde als „historisches Dokument“ auch von Deutschlandradio ins Programm übernom- men. Abgesagt werden mussten die geplanten Programme mit Robert Trevino und Alena Baeva, Lionel Bringuier und Emmanuel Tjeknavorian, Karina Canellakis und Simone Lamsma, das Passionskonzert unter Leitung von Nicholas Collon, das Chorförderkonzert sowie zahlreiche Kammerkonzertprogramme, die auch neue Orte wie das Aquarium des Kölner Zoos für das Konzertpublikum erschließen sollten. Es sind Anstrengungen unternommen worden, den von Absagen betroffenen Künstler*innen alternative Da- ten in den Folgesaisons anzubieten. Besonders schwer ins Gewicht fällt die Absage zweier Programme unter Leitung von François-Xavier Roth, die unter anderem eine Uraufführung von Bernhard Gander für das Raschèr Quartett und von Miroslav Srnka für den Cembalisten Mahan Esfahani vorsahen. Diese Uraufführungen, beides Kompositionsaufträge des Gürzenich-Orchester Köln, sind ausstehend und sol- len nach Möglichkeit in den Folgespielzeiten nachgeholt werden. Auch die Fortsetzung des für CD- Veröffentlichung geplanten Bruckner-Zyklus wurde hierdurch unterbrochen. Zu den Projekten, welche die Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters während des ersten Lockdowns initiierten, zählen sowohl Konzerte in Innenhöfen von Krankenhäusern und Altenheimen wie die Mitwir- kung in Gottesdiensten des Kölner Doms und anderer Kirchen. Unter Leitung des Komponisten Philipp Matthias Kaufmann in Zusammenarbeit mit dem Bildgestalter Johannes von Barsewisch entstand die Medienkomposition GO Triptychon, die von den Musiker*innen des Orchester aktiv mitgestaltet wurde. Die Abteilung Ohrenauf! produzierte vielgesehene Clips, in denen die Musiker*innen des Orchesters ihre Instrumente vorstellen und François-Xavier Roth produzierte im „Home-Office“ kurzweilige Einführungen in Beethovens Sinfonien. In einer neuen Podcast-Reihe luden Musiker*innen das Publikum zu Entde- ckungen ein. Sobald Hygienekonzepte es dem Orchester wieder erlaubten, seine Probenarbeit wieder aufzunehmen, arbeitete François-Xavier Roth mit den Musiker*innen an verschiedenen Produktionen: Im Studio Stolberger Straße entstanden Aufnahmen der Konzerte für Bläser und Orchester von Wolf- gang Amadeus Mozart mit den Solobläsern des Gürzenich-Orchesters. Vier dieser Konzerte wurden bereits auf einer CD, die an die Abonnenten des Gürzenich-Orchesters gegangen ist, veröffentlicht, eine weitere Folge soll im Laufe des Jahres 2021 folgen. Das Konzert für Flöte und Orchester sowie das Konzert für Oboe und Orchester wurden am 30.5.2020, bei der ersten Gelegenheit, zu der Publikum Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 5 wieder zugelassen war, in der Kölner Philharmonie vor je 100 Zuschauern aufgeführt. In der Philharmo- nie entstand eine Reihe von audiovisuellen Aufnahmen, die jeweils einzelne Stimmgruppen in besonde- ren Werken ins Zentrum rückten. Bestandteil der Aufnahmen waren darüber hinaus Erläuterungen durch François-Xavier Roth. Einige dieser Werke wurden zum Bestandteil eines Konzertstreams, der am Tag der „Fête de la Musique“, am 21.6.2020, von Arte übernommen worden ist, und der in Anwesenheit von 380 Zuschauern produziert werden konnte. Den Abschluss der Saison bildeten zwei kurzfristig ange- setzte Konzerte für die der internationale Star-Dirigent Daniel Harding gewonnen werden konnte. Vor je 380 Zuschauern führte er die Lyrische Suite von Alban Berg auf in der Fassung für Streichorchester, gemeinsam mit dem Tenor Andrew Staples gestaltete er zwei Songs von Benjamin Britten und die Se- renade für Tenor, Horn und Streichorchester. In der Spielzeit 2019/20 spielte das Orchester 21 reguläre Abonnementkonzerte, 17 weitere Konzerte in Köln, davon ein Festkonzert, drei Familien- und Schulkonzerte, vier Kammerkonzerte auf dem Podium der Kölner Philharmonie sowie Sonderkammerkonzerte an besonderen Orten, wie dem Alten Wartes- aale und der Außenspielstätte am Offenbachplatz. Zwischen Mai und Juli fanden sieben neu geplante Konzerte vor reduziertem Publikum statt, weitere Konzertprogramme wurden für das Internet aufgenom- men. Vier weitere Konzerte erfolgten als Gastspiele in London, Lyon, München und Hamburg. In der Oper war das Orchester in 53 Vorstellungen in 8 Produktionen sowie in der Kinderoper mit 47 Vorstel- lungen in 4 Produktionen beschäftigt. Wie auch in den vorangegangenen Spielzeiten konnte das Ziel erreicht werden, dem Kölner Publikum in interessanten Konzertprogrammen ein ausgewogenes Verhältnis von Werken quer durch die Musik- geschichte mit einem guten Verhältnis von bekannteren zu unbekannteren Stücken zu präsentieren. Darüber hinaus ist es dem Gürzenich-Orchester gelungen, durch seine besondere Programmatik und seine besonderen Projekte auch international wieder stärker wahrgenommen zu werden. Die Auswir- kungen der Corona-Pandemie haben das Gürzenich-Orchester motiviert, zahlreiche Herausforderungen der Digitalisierung noch schneller anzunehmen und neue Wege zu finden, mit seinem Publikum im Kon- takt zu stehen und zu bleiben, in einer Zeit, in welcher das angestammte künstlerische Aktionsfeld durch exogene Faktoren für einen längeren Zeitraum nicht mehr existent war. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 6 3. Die wirtschaftliche Lage des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2019/2020 a) Leistungsdaten Die von der Corona-Pandemie maßgeblich geprägten Aktivitäten des Gürzenich-Orchesters Köln führten im Wirtschaftsjahr 2019/2020 zu folgenden Leistungsdaten: Anzahl Veranstal- Erlöse max. Ist % tungen TEUR Eigenveranstaltungen 1.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.264 5.264 84,04 3 111 2.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.208 5.100 82,15 3 106 3.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.398 5.636 88,09 3 120 4.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.128 5.193 84,74 3 110 5.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.167 5.496 89,12 3 119 6.Sinfoniekonzert 2019/2020 5.485 5.223 95,22 3 116 7.Sinfoniekonzert 2019/2020 4.089 3.607 88,21 2 77 Benefizkonzert 2.078 1.818 87,49 1 55 8.- 12. Sinfoniekonzert: entfallen - 8 Sinfoniekonzerte gesamt 42.817 37.337 87,20 21 822 6Kammerkonzerte 2019/2020 1.601 1.221 76,26 6 12 div. Kammerkonzerte 2019/2020: entfallen - 2 Kammerkonzerte gesamt 1.601 1.221 76,26 6 14 Konzertreihen gesamt 44.418 38.558 86,81 27 836 Festkonzert Saisoneröffnung 1.996 1.531 76,70 1 27 Familienkonzert Ohrenauf! 1.661 1.629 98,07 1 17 Schulkonzerte Ohrenauf! 2.534 2.393 94,44 2 11 Schulkonzerte Ohrenauf!: entfallen - 2 Sommerkonzert: entfallen - 0 Konzert Spiel mit uns!: entfallen - 2 Passionskonzert: entfallen - 4 Corona-Konzerte 200 200 100,00 2 0 Orchesterfest 756 560 74,07 2 0 Serenade 772 513 66,45 2 0 Akademistenkonzert 386 137 35,49 1 0 Sonderkonzerte 8.305 6.963 83,84 11 63 Abgrenzungen -16 52.723 45.521 86,34 38 883 Kooperationen* / Gastspiele Silvesterkonzert 1 62 1 62 Opernbespielung Bühnen Stadt Köln 100 7.062 sonstige Aktivitäten 0 216 100 7.278 Leistungsdaten gesamt 139 8.223 Auslas- tung *ohnedieeintrittsfreienGeneralproben"PhilharmonieLunch"bzw."LatenightLunch".InderSpielzeit2019/2020 kamen ca. 10.370 Besucher zu den 8 Generalproben. Veranstaltung Eigenveranstaltungen Besucher Fremdveranstaltungen / sonstige Aktivitäten Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 7 Der Vergleich der Leistungsdaten des Orchesters in der Spielzeit 2019/2020 mit dem Vorjahr zeigt, dass die Anzahl der Eigenveranstaltungen infolge der Corona-bedingten Ausfälle um 18 Veranstaltungen ge- sunken ist. Gleichzeitig fiel die Anzahl der Besucher um 42.953 (48,5%) auf 45.521. Die Auslastung der Eigenveranstaltungen fiel mit 86,3% um 7,6% hinter die der vorherigen Spielzeit zurück. Bei den Erlösen war im gleichen Zeitraum ein Rückgang um TEUR 665 bzw. 43,0% festzustellen. Die durchschnittliche Einnahme je Besucher erhöhte sich dabei in der Spielzeit 2019/2020 von EUR 17,50 um EUR 1,90 bzw. +7,6% auf EUR 19,40. Für die Bühnen der Stadt Köln wurden im Bereich der Oper und Kinderoper 100, und damit 67 Veran- staltungen weniger (-40,1%) als in der vorherigen Spielzeit durchgeführt. Infolgedessen ging auch die Gesamtvergütung für die Opernbespielung mit TEUR 7.062 (im Vorjahr TEUR 7.392) um TEUR 330 bzw. 4,5% zurück. b) Ertragslage / Vergleich mit dem Wirtschaftsplan und Periodenvergleich Nach dem vorjährigen Jahresfehlbetrag von TEUR 157 erzielte das Gürzenich-Orchester Köln im Wirt- schaftsjahr 2019/2020 einen hohen Jahresüberschuss von TEUR 2.363. Die Analyse des Ergebnisses wurde an der Struktur des Wirtschaftsplans 2019/2020 ausgerichtet und zeigt, dass sich der Überschuss aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 2.603 (im Vorjahr TEUR +140), einem negativen Zinsergebnis von TEUR 289 (im Vorjahr TEUR -310) sowie Steu- ererstattungen von TEUR 49 (im Vorjahr TEUR 13) zusammensetzt. Im Überblick stellt sich die Ertragslage im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt dar, wobei den Ist-Daten zum einen die Planansätze des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 21.5.2019 beschlossenen Wirtschaftsplans und zum anderen die Vorjahreszahlen gegenübergestellt werden: Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 8 Ertragslage Vgl. mit Wirtschaftsplan Vgl. mit Vorjahr 2018/19 TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR % Umsatzerlöse 8.223 38,4 9.185 -962 -10,5 9.313 -1.090 -11,7 Kartenverkauf aus Konzertbetrieb 945 4,4 1.605 -660 -41,1 1.554 -609 -39,2 Opernbespielung 7.062 33,0 7.380 -318 -4,3 7.392 -330 -4,5 Sponsoringerträge 0 0,0 100 -100 -100,0 11 -11 -100,0 sonstige Bereiche Konzertbetrieb 216 1,0 100 +116>+100,0 356 -140 -39,3 Bestandsveränderung +0 unfertige Produktionen -50 -0,2 0 -50 . 48 +78<-100,0 sonstige betriebliche Erträge 13.220 61,8 12.880 +340 +2,6 12.024+1.196 +9,9 Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 11.646 54,4 11.646 +0 +0,0 10.791 +855 +7,9 Betriebskostenzuschuss Land 834 3,9 834 +0 +0,0 722 +112 +15,5 andere sonstige betriebliche Erträge 740 3,5 400 +340 +85,0 511 +229 +44,8 betriebliche Erträge 21.393 100,0 22.065 -672 -3,0 21.385 +8 +0,0 Materialaufwand -3.254 -15,2 -5.106+1.852 +36,3 -4.488+1.234 +27,5 Gagen für Gastdirigenten, Solisten, Chöre -555 -2,6 -968 +413 +42,7 -1.121 +566 +50,5 Gagen für Aushilfen -1.038 -4,9 -1.124 +86 +7,7 -1.223 +185 +15,1 Saalmieten -781 -3,7 -1.066 +285 +26,7 -1.093 +312 +28,5 anderer Materialaufwand -880 -4,1 -1.948 +1.068 +54,8 -1.051 +171 +16,3 Personalaufwand -13.983 -65,4 -15.220+1.237 +8,1 -14.899 +916 +6,1 Löhne und Gehälter -11.689 -54,6 -11.411 -278 -2,4 -12.140 +451 +3,7 soziale Abgaben, Altersversorgung und Unterstützung -2.294 -10,7 -3.809 +1.515 +39,8 -2.759 +465 +16,9 Abschreibungen Anlagevermögen -103 -0,5 -79 -24 -30,4 -94 -9 -9,6 sonstige betriebliche Aufwendungen -1.450 -6,8 -1.254 -196 -15,6 -1.764 +314 +17,8 betriebliche Aufwendungen -18.790 -87,8 -21.659+2.869 +13,2 -21.245+2.455 +11,6 Betriebsergebnis 2.603 12,2 406+2.197>+100,0 140+2.463>+100,0 Zinserträge 0 0,0 0 +0 . 1 -1+100,0 Zinsaufwendungen -289 -1,4 -300 +11 +3,7 -311 +22 +7,1 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0,0 -10 +10+100,0 13 -13+100,0 sonstige Steuern 49 0,2 0 +49 . 0 +49 . Jahresfehlbetrag 2.363 11,0 96+2.267>+100,0 -157+2.520>+100,0 Gewinnvortrag 739 3,5 739 +0 +0,0 892 -153 +17,2 Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4 0,0 4 +0 +0,0 4 +0 +0,0 Bilanzgewinn 3.106 14,5 839+2.267>+100,0 739+2.367>+100,0 Wj. 2019/20 Abweichung Abweichung Jahresüberschuss / Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan zeigt die Analyse für das Betriebsergebnis, dass der Planansatz (TEUR +406) um TEUR 2.197 (+ 541,1%) erheblich überschritten wurde. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 9 Zusammen mit den Mitteln des städtischen Betriebskostenzuschusses und des Landeszuschusses stan- den dem Orchester aus der Opernbespielung sowie dem eigenen Konzertbetrieb insgesamt TEUR 21.393 und damit – im Vergleich zum Planansatz – zwar TEUR 672 (-3,0%) weniger an betriebli- chen Erträgen zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Die verminderten Erträge sind dabei im Wesentlichen auf Corona-bedingte Erlösausfälle beim Kartenverkauf bzw. Spielbetrieb in Höhe von TEUR 644 (-35,7%), gesunkene Erstattungen aus der Opernbespielung (TEUR -318 bzw. -4,3%) sowie Aufwendungen aus der Veränderung des Bestands unfertiger Produktionen (TEUR -50) zurückzuführen. Diesen stand ein Zuwachs sonstiger betrieblicher Erträge um TEUR 340 (+85,0%) gegenüber, von de- nen alleine auf die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld ein Betrag von TEUR 222 entfiel. Zeitgleich wurden die betrieblichen Aufwendungen um insgesamt TEUR -2.869 bzw. 13,2 gegenüber den budgetierten Ansätzen unterschritten. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Kosteneinsparungen in Höhe von TEUR 1.852 bzw. 36,3% im Bereich der Materialaufwendungen sowie in Höhe von TEUR 1.237 bzw. 8,1% im Bereich der Personalaufwendungen bei, während TEUR 196 bzw. 15,6% bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für Verwaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mehr veraus- gabt wurden. Bei den Materialaufwendungen verteilten sich die Einsparungen im Zusammenhang mit der Absage von Konzerten auf die Kosten für Gagen der Aushilfen (TEUR -86 bzw. -7,7%), für Gastdiri- genten, Solisten und Chöre (TEUR -413 bzw. 42,7%), Saalmieten (TEUR -285 bzw. 26,7%) und sonstige Produktionskosten (TEUR -1.068 bzw. 54,8%). Im Bereich der Personalaufwendungen erhöhten sich die Kosten für Gehälter – unter Berücksichtigung der Erstattungen von Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 216 – um TEUR 278 bzw. 2,4%. Allerdings unterschritten die Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung die budgetierten Kostenansätze – nicht zuletzt bedingt durch Wertanpassungen der Rückstellungen für künftige Beihilfen – die geplanten Kostenansätze um TEUR 1.515 bzw. 39,8%. Unter Berücksichtigung des Zinsergebnisses sowie der Ergebnisauswirkungen der Ertragsteuern und sonstigen Steuern lag damit der vom Orchester erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.363 um TEUR 2.267 über dem für 2019/2020 kalkulierten Ergebnis (TEUR +96). Auch im Periodenvergleich verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.463, wobei die betrieblichen Erträge insgesamt lediglich um TEUR 8 über dem Vorjahreswert lagen. Hier standen Corona-bedingten Einbußen bei den Erträgen aus dem laufenden Konzertbetrieb sowie der Opernbespielung in Höhe von insgesamt TEUR 1.090 bzw. 11,7% vor allem ein erhöhter Betriebskostenzuschuss (TEUR +855 bzw. +7,9%), ein gestiegener Landeszuschuss (TEUR +112 bzw. 15,5%) sowie die positive Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR +229 bzw. +44,8%) gegenüber. Letztere waren vor allem auf Erstattungen von Sozialabgaben im Zusammenhang mit Kurz- arbeitergeld (TEUR +222) zurückzuführen. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 10 Gegenüber den nahezu unveränderten betrieblichen Erträgen konnten die betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr überproportional um TEUR 2.455 reduziert werden. Hier lagen zunächst die Materialkosten um rd. TEUR 1.234 bzw. 27,5% unter den Vorjahresbeträgen. Im Wesentlichen war dies bedingt durch Kosteneinsparungen bei den Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chören (TEUR +566 bzw. +50,5%) und für Aushilfen (TEUR +185 bzw. +15,1%), den Kosten für die Anmietung der Säle (TEUR +312 bzw. +28,5%) und den übrigen Produktionsaufwendungen (TEUR +171 bzw. +16,3%). Die Personalkosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 916 bzw. 6,1%. Auch bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten gegenüber den Vorjahreskosten insgesamt TEUR 314 bzw. 17,8% eingespart werden. Hier entfielen die größten Kostenminderungen auf die Personalnebenkosten (TEUR -186 bzw. -43,0%), die Kostenbeteiligung Köln-Ticket, die Verwaltungskostenerstattungen (TEUR -90 bzw. -45,9%) sowie die Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR -75 bzw. -12,2%). Bezogen auf die Gesamterträge des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2019/2020 bilden die laufenden Per- sonalkosten mit 65,4% (im Vorjahr 69,7 %) unverändert den größten Aufwandsposten. Im Berichtsjahr setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen: 2019/2020 Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 11.905 12.140 -235 -1,9 Erstattung Kurzarbeitergeld -216 0 -216 . Soziale Abgaben 1.721 1.749 -28 -1,6 Aufwendungen für Altersversorgung 692 694 -2 -0,3 Aufwendungen für Unterstützung -119 316 -435<-100,0 13.983 14.899 -916 -6,1 Veränderung Im Bereich der laufenden Personalaufwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Gehälter der angestellten Künstler und sonstigen Mitarbeiter um TEUR 235 (-1,9) als auch die gesetzlichen Sozi- alabgaben um TEUR 28 (-1,6%) zurück. Die Kosteneinsparungen sind hier vor allem Folge eines ver- minderten durchschnittlichen Personalbestands sowie zeitweiser Kurzarbeit mit Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf 95% der letzten Nettobezüge. Ein deutlicher Rückgang der Aufwendungen für Unterstützung war vor allem bedingt durch die Reduzierung der Rückstellungsbeträge für künftige Bei- hilfezahlungen im Bereich der privatversicherten ehemaligen Mitarbeiter. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 11 Die Personalstatistik weist für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 folgende Daten aus: Jahres-Zum Vergl. 30.11.1928.02.2031.05.2031.08.20durch-Wirtschafts- schnitt plan 2019/2020 Besetzte Stellen Beschäftigte nach TVöD 9,71 9,71 10,22 10,22 9,97 13,50 künstlerische Angestellte 124,34124,79124,42125,64124,80 139,00 Beamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00 Platzanweiser 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,00 135,26135,71135,85137,07135,97 152,50 zum Vergleich Vorjahr (138,07)(139,57)(139,84)(137,33)(138,70) (152,50) Beschäftigte Beschäftigte nach TVöD 12,00 12,00 13,00 13,00 12,50 künstlerische Angestellte 129,00130,00131,00132,00130,50 Beamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Platzanweiser 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 144,00145,00147,00148,00146,00 zum Vergleich Vorjahr (150,00(152,00)(152,00)(149,00)(150,75) Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen lag in 2019/2020 mit durchschnittlich 135,97 um 16,53 Stellen bzw. 10,8% unter dem Planansatz (152,50). Damit konnte das Orchester in der Spielzeit 2019/2020 mittels der vereinnahmten Betriebskostenzu- schüsse, der Erträge aus der Opernbespielung und der übrigen selbst erwirtschafteten Erträge trotz der Corona-bedingten Erlösausfälle infolge höherer Zuschüsse und stark verminderter betrieblicher Kosten ein deutlich positives Betriebsergebnis erwirtschaften. Unter Einschluss der Zinsen und Steuern und hier vor allem die Ergebnisbelastung durch den Aufzinsungsaufwand bei den langfristigen Personalrückstel- lungen wurde damit letztlich auch ein erheblicher Jahresüberschuss von TEUR 2.363 (im Vorjahr Jah- resfehlbetrag in Höhe von TEUR 157) erzielt. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 12 c) Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage des Orchesters stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt dar: 31.8.2020 31.8.2019 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR % Vermögen Anlagevermögen 860 6,1 798 6,3 +62 +7,8 Forderung aus Ausgliederung der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 4.346 30,8 4.846 38,4 -500 -10,3 5.206 36,9 5.644 44,8 -438 -7,8 Vorräte 47 0,3 88 0,7 -41 -46,6 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.925 13,7 2.383 18,9 -458 -19,2 Flüssige Mittel 6.850 48,6 4.429 35,1 +2.421 +54,7 Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 8.822 62,6 6.900 54,7 +1.922 +27,9 Rechnungsabgrenzungsposten 74 0,5 66 0,5 +8 +12,1 Vermögen insgesamt 14.102 100,0 12.610100,0 +1.492 +11,8 Kapital Stammkapital 25 0,2 25 0,2 0 +0,0 Gewinnrücklagen 2.626 18,6 2.631 20,9 -5 -0,2 Bilanzgewinn 3.106 22,0 739 5,9 +2.367>+100,0 Eigenkapital 5.757 40,8 3.395 26,9 +2.362 +69,6 42 0,3 49 0,4 -7 -14,3 Sonderposten 42 0,3 49 0,3 -7 -14,3 Pensionsrückstellungen 1.183 8,4 1.427 11,3 -244 -17,1 Sonstige Rückstellungen 4.079 28,9 4.384 34,8 -305 -7,0 Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 5.262 37,3 5.811 46,1 -549 -9,4 Steuerrückstellungen 4 0,0 6 0,0 -2 -33,3 Sonstige Rückstellungen 904 6,4 965 7,7 -61 -6,3 Verbindlichkeiten 166 1,2 396 3,1 -230 -58,1 Kurzfristiges Fremdkapital 1.074 7,6 1.367 10,8 -293 -21,4 Rechnungsabgrenzungsposten 1.967 13,9 1.988 15,8 -21 -1,1 Kapital insgesamt 14.102 100,0 12.610100,0 +1.492 +11,8 Lang- und mittelfristig gebundene Vermögenswerte Sonderposten Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2020 eine Eigenkapitalquote1 von 41,1% (im Vorjahr 27,3%), einen Verschuldungsgrad2 von 44,9% (zum 31.8.2019 56,9%) sowie einen Anlage- deckungsgrad3 von 669,4% (zum 31.8.20198 431,5%). Die Investitionsquote4 lag im Wirtschaftsjahr 2019/2020 bei 21,1% (im Vorjahr 20,1%). 1 Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Bilanzsumme 2 Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Bilanzsumme 3 Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen 4 Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum 1.9. des jeweiligen Wirtschaftsjahres Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 13 An Mitteln aus dem städtischen Haushalt standen dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2019/2020 TEUR 11.646 als Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 21.5.2019 zur Verfügung. Die Mittel waren vollständig zum Ausgleich des Betriebsverlustes zu verwenden. Bezogen auf die Verhältnisse an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2019 und 31.8.2020 ergab sich eine Verbesserung der Liquidität des Orchesters um TEUR 2.421, und zwar im Einzelnen aus folgenden Quellen: 2019/2020Vorjahr TEUR TEUR Jahresüberschuss / -fehlbetrag 2.363 -157 Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 103 94 Buchgewinne (-)/ Buchverluste (+) aus dem Verkauf von Anlagevermögen -2 -5 Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (+) 0 0 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (-) -7 -6 Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Personal- rückstellungen -549 -186 Cashflow 1.908 -260 Zunahme (-) / Abnahme (+) der Aktiva 991 9 Zunahme (+) / Abnahme (-) der Passiva -314 472 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.585 221 Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 4 7 Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -168 -149 Cashflow aus Investitionstätigkeit -164 -142 Tilgung von Krediten 0 0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2.421 79 Die Verbesserung der Liquidität resultiert aus dem hohen Jahresüberschuss und dem damit verbunde- nen positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit des Orchesters (TEUR 2.585). Unter Berück- sichtigung der Auszahlungen für Investitionen (TEUR 168) sowie Einzahlungen aus Anlageabgängen (+TEUR 4) ergibt sich die Veränderung des Finanzmittelfonds zu den beiden Bilanzstichtagen in Höhe von TEUR +2.421. Auch im Wirtschaftsjahr 2019/2020 standen dem Orchester damit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, sodass keine Kredite in Anspruch genommen werden mussten. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 14 4. Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen der Vor- jahresprüfung (1.9.2018 – 31.8.2019) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, hat auf der Grundlage des Auftrags der Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters vom 29.1.2019 mit Zustimmung der Gemeinde- prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss des Orchesters unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2018 bis 31.8.2019 geprüft. Der Prüfungs- auftrag umfasste nach § 102 Abs. 2 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGrG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Berichterstattung über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte. Die Prüfer sind zu der im Bestätigungsvermerk getroffe- nen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- führung führte zu keinen Beanstandungen. II. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschafteten Jahresüberschusses weist das Gürze- nich-Orchester zum 31.8.2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 3.106 aus. Das Eigenkapital beträgt damit zum 31.8.2020 TEUR 5.757 (zum 31.8.2019 TEUR 3.395). Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Orchesters stellte der Rat in seiner Sitzung am 14.5.2020 gemäß § 4 der Betriebssat- zung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung den Wirtschaftsplan des Orchesters für das Wirtschaftsjahr 2020/21 mit folgenden Eckdaten fest: Wirtschafts- plan 2020/21 TEUR Umsatzerlöse Kartenverkauf 1.650 Opernbespielung 7.380 sonstige Erlöse Spielbetrieb 100 9.130 Sonstige Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt) 1.546 10.676 Materialaufwendungen -5.545 Personalaufwendungen -15.534 Abschreibungen -120 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.200 Zinsaufwendungen -300 Steuern -10 Planergebnis vor Betriebskostenzuschuss -12.033 Betriebskostenzuschuss 12.010 Jahresfehlbetrag -23 Gürzenich-Orchester Köln Anlage 4 Seite 15 Infolge der wegen der anhaltenden Corona-Pandemie erforderlichen Einstellung des Konzertbetriebs des Orchesters ab November 2020 weist das Betriebsergebnis des ersten Quartals (1.9.2019 – 30.1.2020) deutliche Abweichungen von den Plandaten aus. So sanken die Umsatzerlöse infolge des stark eingebrochenen Kartenverkaufs sowohl im Bereich der Abonnements als auch der Einzelkarten von geplanten TEUR 2.516 um TEUR 421 bzw. 16,7% auf TEUR 2.095. Da die Betriebskostenzu- schüsse konstant blieben, verminderten sich die betrieblichen Erträge insgesamt um TEUR 503 bzw. 9,4% auf TEUR 4.848. Gleichzeitig reduzierten sich aufgrund von Konzertabsagen bzw. kleinerer Beset- zungen sowie in Anspruch genommener Kurzarbeit aber auch die betrieblichen Aufwendungen im Be- reich der Materialaufwendungen (TEUR -870 bzw. 63,2%), der Personalkosten (TEUR -568 bzw. 14,6%) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR -228 bzw. -67,7%). Damit stellte sich für das erste Quartal der Spielzeit 2020/21 ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 916 ein, das um TEUR 1.163 über dem budgetierten Ergebnis für diesen Zeitraum (TEUR -247) lag. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie und deren Auswirkungen auf den Konzertbetrieb zu- mindest in 2020/21 hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Orchesters damit maßgeblich von der Ertragslage bzw. Bezuschussung in den folgenden Wirtschaftsjahren sowie der laufenden Tilgung der Restforderung gegen die Stadt Köln aus der seinerzeitigen Ausgliederung der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung ab. Im Rahmen der Investitionsplanung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 ist die Beschaffung von Instru- menten (TEUR 90) sowie Investitionen in die IT-Technik (TEUR 30) vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll in voller Höhe aus Mitteln des Betriebskostenzuschusses des Wirtschaftsjahres zum Ausgleich der Abschreibungen abgedeckt werden. Die Einrichtung des für das Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen Risikofrüherken- nungssystems ist bis zur Abfassung dieses Lageberichts weitergeführt worden. Auf der Grundlage eines auf die speziellen Belange und die überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenen Handbuchs zum Risiko-/Chancenmanagement, das ständig zu ergänzen und zu aktualisieren ist, wurde per 12.2.2021 erneut eine Risikoinventur mit anschließender Risiko- und Chancenbewertung durchgeführt. Die Arbeiten an einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung und Kommuni- kation der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fortgesetzt. Mit einem solchen Berichtswesen soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken an die jeweiligen Entscheidungsträger des Orchesters frühzeitig kommuniziert werden, damit wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.
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    Schüllermann und Partner AG – 3 – B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testats- exemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiederge- geben wird: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An das Gürzenich-Orchester Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Gürzenich-Orchester Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gürzenich-Orchester Köln für das Wirt- schaftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse – entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut- schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen- betriebes zum 31. August 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020. – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Or- chesters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah- resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Schüllermann und Partner AG – 4 – Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprü- fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsver- merkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim- mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un- sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage- bericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi- gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab- sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei- teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort- lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent- gegenstehen. Schüllermann und Partner AG – 5 – Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein- Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses des Orchesters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun- gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein- Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü- fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Schüllermann und Partner AG – 6 – Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich- tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Orchesters abzugeben. – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer- fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge- rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh- ren, dass das Orchester seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. Schüllermann und Partner AG – 7 – – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. – beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Orchesters – führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be- urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah- men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga- ben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Dreieich, 25. März 2021 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. gez. Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
  • Anlage3_Anhang einschließlich Anlagennachweis_19-20

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    Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 1 JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 1. SEPTEMBER 2019 BIS 31. AUGUST 2020 A N H A N G Der Jahresabschluss des Gürzenich-Orchesters Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019 bis 31.8.2020 wurde nach den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW in der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein. I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jah- resergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Im Jahresabschluss zum 31.8.2020 wurden die zum 1.9.2000 im Rahmen der Ausgliederung des Orchesters als eigenbetriebsähnliche Einrichtung von der Stadt Köln übertragenen Anlagegüter zu den fortgeführten Zeit- werten und die in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2019/2020 angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen Rech- nung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grundlage einschlägiger Ab- schreibungstabellen sachgerecht geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstat- tung beträgt 2 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgen- den Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wird. Bei den Vorräten wurden die Betriebsstoffe zu Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vor dem Bilanzstichtag angefallene Vorleistungen für Konzerte im neuen Wirtschaftsjahr, die als unfertige Leistungen zu Herstellungskosten zu bewerten sind, lagen zum 31.8.2020 nicht vor. Die Forderun- gen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages an- gesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezuschussten Anlagegüter entspricht. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 2 Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Orchester hat das Gürzenich-Orchester für Beamte, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamte, die am 1.9.2000 noch aktiv waren, wird das Gürzenich-Orchester mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf das Or- chester entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensions- rückstellungen gebildet. Im Jahresabschluss zum 31.8.2020 erfolgte die Bewertung der Pensionsverpflichtun- gen wie im Vorjahr gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KommHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % und unter Anwendung der neuen Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertan- sätze der Pensionsverpflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen als Rück- stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im Rahmen der Wertansätze künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzin- sungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzins- sätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen er- folgte die Bewertung zum 31.8.2020 entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wertansätze der Beihilfe- und Jubiläumsverpflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. Die im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erstmals gebildete Rückstellung für drohende Verluste im Bereich des Per- sonalaufwands betrifft den Verpflichtungsüberschuss für das Orchester aus den künftigen Gehaltszahlungen im Rahmen einer Freistellung unter Berücksichtigung der orchesterspezifischen Gehaltsentwicklungsprogno- sen. Soweit die Rückstellung Gehaltszahlungen betrifft, die nach dem 31.8.2021 zur Auszahlung gelangen, wurde eine Abzinsung vorgenommen (§ 21 EigVO NRW i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 3 II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2019/2020 sind dem nachfol- genden Anlagennachweis zu entnehmen: Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens Stand Stand 1.9.2019 1 Abgang 31.8.2020 EUR EUR EUR EUR Immaterielle Vermögensgegenstände EDV-Software 124.200,03 39.436,60 24.192,70 139.443,93 Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.853.241,57 136.392,00 99.390,32 2.890.243,25 Geleistete Anzahlungen 7.616,00 -7.616,00 0,00 0,00 2.860.857,57 128.776,00 99.390,32 2.890.243,25 2.985.057,60 168.212,60 123.583,02 3.029.687,18 Abschreibungen Posten des Anlagevermögens Stand Stand 1.9.2019 1 Zugang Abgang 31.8.2020 EUR EUR EUR EUR Immaterielle Vermögensgegenstände EDV-Software 124.200,03 4.381,60 24.192,70 104.388,93 Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.063.109,57 98.369,00 96.266,32 2.065.212,25 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 2.063.109,57 98.369,00 96.266,32 2.065.212,25 2.187.309,60 102.750,60 120.459,02 2.169.601,18 Posten des Anlagevermögens RestbuchwerteRestbuchwerte Durch- Durch- 31.8.2020 31.8.2019 schnittlicher Ab- schnittlicher Rest- schreibungssatz 2 buchwert 3 EUR EUR % % Immaterielle Vermögensgegenstände EDV-Software 35.055,00 0,00 3,14 25,14 Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 825.031,00 790.132,00 3,40 28,55 Geleistete Anzahlungen 0,00 7.616,00 0,00 0,00 825.031,00 797.748,00 860.086,00 797.748,00 Kennzahlen Umbuchung / Zugang ___________________________ 1 Hinsichtlich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die Anlagegüter, die zum 1.9.2000 auf das Orchester übertragen wurden, mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 auf- gelaufenen Abschreibungen in den Anlagennachweis aufgenommen wurden. 2 Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2020 3 Restbuchwerte am 31.8.2020 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2020 Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 4 Der Zugang bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt auf Tonanlagen (TEUR 1), Instrumente (TEUR 109), Büromöbel (TEUR 8) sowie geringwertige Anlagegüter (TEUR 11). 2. Vorräte Die unter den Vorräten ausgewiesenen Betriebsstoffe (TEUR 42) umfassen im Wesentlichen Jahresvorschau- hefte, Leporellos und Büromaterial. Die geleisteten Anzahlungen beinhalten die erste Ratenzahlung für einen Kompositionsauftrag. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsforderungen. Die Forderungen gegen die Stadt Köln umfassen zum einen die auf den 31.8.2020 fortgeschriebene Restfor- derung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 in Höhe von TEUR 4.346. Die Stadt hat einen Ausgleich dieser Forderung ohne Zinsverluste ab 2005 zugesagt. Im Wirtschaftsjahr 2019/2020 hat die Stadt Köln eine Tilgungsrate (TEUR 500) bezahlt. Am Bilanzstichtag hat diese Forderung in Höhe von TEUR 3.846 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Darüber hinaus enthält der Bilanzposten Forderungen aus laufenden Verrechnungen zwischen dem Orchester und den folgenden städtischen Dienststellen: 31.8.2020 TEUR Kämmerei 324 Personalamt -132 Amt für Informationsverarbeitung -7 185 Bei den Forderungen gegen Eigenbetriebe handelt es sich um Forderungen aus laufender Verrechnung gegen die Bühnen der Stadt Köln. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 5 Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 31.8.2020 TEUR Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld Mai, Juni, August 2020 216 Erstattung Sozialabgaben 223 Forderungen gegen Mitarbeiter aus nachträglicher Abrechnung Kurzarbeitergeld Mai, Juni, August 2020 245 Forderungen gegen Finanzamt 30 Personalkostenzuschüsse 30 Überzahlungen Krankenkassen 19 Überzahlungen BVK/ZVK 19 Übrige 6 788 4. Liquide Mittel Am Bilanzstichtag 31.8.2020 verfügte das Orchester über folgende liquide Mittel: 31.8.2020 TEUR Hauptkasse 3 Handkasse / Wechselgeld 2 5 Geldmarktkonto Sparkasse KölnBonn 1.063 laufendes Konto Sparkasse KölnBonn 5.782 6.850 Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 6 5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten Folgende für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 bzw. weitere Wirtschaftsjahre vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2020 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 31.8.2020 TEUR Versorgungsbezüge September 2020 22 Unfallversicherung September bis Dezember 2020 11 Dienstbezüge September 2020 3 Zuschuss Gürzenich-Chor September bis Dezember 2020 7 diverse Kostenerstattungen September bis Dezember 2020 15 Werbemaßnahmen September 2020 4 Markenverlängerungen bis 2031 6 Übrige 6 74 6. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals des Orchesters stellte sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt dar: Saldovortrag Jahres- Entnahmen Stand 31.08.2019 ergebnis Gewinn- 31.8.2020 2019/2020 rücklagen TEUR TEUR TEUR TEUR Vom Rat der Stadt Köln laut Satzung zur Verfügung ge- stelltes Stammkapital 25 0 0 25 Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen 2.631 0 -4 2.627 Bilanzgewinn 739 +2.362 +4 3.105 3.395 +2.362 0 5.757 Der Bilanzgewinn zum 31.8.2019 in Höhe von TEUR 739 wurde gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss des Rates zum Jahresabschluss 31.8.2019 des Gürzenich-Orchesters Köln vom 10.9.2020 auf neue Rechnung vorgetragen. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 7 7. Sonderposten Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt: SaldovortragZugangAuflösung Stand 1.9.20192019/20202019/202031.8.2020 TEUR TEUR TEUR TEUR Sonderposten für Investitionszu- schüsse der Stadt Köln aus Übertragung des Anlage- vermögens zum 1.9.2000 der Stadt Köln 3 0 0 3 für die Anschaffung von be- weglichem Anlagevermögen 46 0 7 39 49 0 7 42 8. Rückstellungen Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt: SaldovortragInanspruch- Auf- Auf-/ Ab- Stand 1.9.2019 nahme lösung Zuführung zinsung 31.8.2020 2019/2020 2019/20202019/20202019/2020 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger 1.427 95 220 0 71 1.183 Steuerrückstellungen 6 2 0 0 0 4 Sonstige Rückstellungen ausstehender Urlaub 274 274 0 173 0 173 Sonderzahlungen November 23 23 0 24 0 24 Dienstjubiläen 29 1 0 0 1 29 Beihilfeverpflichtungen 4.030 402 95 0 202 3.735 Altersteilzeit 0 0 0 93 0 93 Gehaltsnachzahlungen 82 78 4 54 0 54 drohende Verluste aus einem Anstellungsverhältnis 756 103 4 0 15 664 austehende Leistungs- abrechnungen 49 23 3 87 0 110 Kosten Jahresabschluss 60 60 0 49 0 49 Übrige 46 45 0 51 0 52 5.349 1.009 106 531 218 4.983 6.782 1.106 326 531 289 6.170 Zum 31.8.2020 bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber 10 Versorgungsempfängern. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 8 9. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2020 lassen sich dem folgenden Verbind- lichkeitenspiegel entnehmen: Gesamt- bis zu einemzwischen über davon betrag Jahr einem und fünf gesichert 31.8.2020 fünf Jahren Jahre TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 152 152 0 0 0 (374) (374) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 14 14 0 0 0 (22) (22) (0) (0) (0) 166 166 0 0 0 (396) (396) (0) (0) (0) (in Klammern: Vorjahr) davon mit einer Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsverpflichtungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: 31.8.2020 TEUR Verbindlichkeiten Künstlersozialkasse 7 Verbindlichkeiten gegenüber Bundeszentralamt für Steuern 6 Übrige 1 14 davon aus Steuern 0 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 7 Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 9 10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 im Voraus eingegangene Erträge abgegrenzt: 31.8.2020 TEUR Erträge aus Kartenverkäufen für die Spielzeit 2020 / 2021 1.065 Betriebskostenzuschuss September 2020 611 Bezirksregierung Köln Personalkostenzuschuss September bis Dezember 2020 291 1.967 III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 2019/2020Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Erlöse Bühnen der Stadt Köln für Opernbespielung 7.062 7.391 -329 -4,5 Erlöse Kartenverkauf Einzelverkauf 324 555 -231-41,6 Abonnements 581 929 -348-37,5 Besucherorganisationen 40 70 -30-42,9 sonstige Erlöse Spielbetrieb 216 368 -152-41,3 8.223 9.313-1.090-11,7 Veränderung Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 10 Den Erlösen lagen dabei im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde: Veran- Besu- ErlöseVeran- Besu- ErlöseVeran- Besu-Erlöse stal- cher stal- cher stal- cher tungen TEURtungen TEURtungen TEUR Sinfoniekonzerte 36 70.0121.299 36 70.0121.299 + + + Kammerkonzerte 6 1.439 16 6 1.439 16 + + + Sonderkonzerte 14 17.023 233 14 17.023 233 + + + Abgrenzungen -4 -4 + Eigenveranstaltungen 56 88.4741.544 56 88.4741.544 + + + Kooperationen* / Gastspiele 14 10 14 10 + + + Opernbespielung 167 7.391 167 7.391 + + Fremdveranstaltungen 167 7.391 167 7.391 + + sonstige Erlöse 368 368 + 237 88.4749.313 237 88.4749.313 + + + * ohne die eintrittsfreien Generalproben "Philharmonie Lunch". In der Spielzeit 2018/2019 kamen 20.400 Besucher zu den 15 Generalproben. 2019/2020 Vorjahr Veränderung Die Kartenpreise fielen in 2019/2020 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt aus: Preis-Preis- Preis- Preis-Preis-Preis-Preis- Preis-Preis- gruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppe V/VI 1 III 2 I 3 V/VI III I V/VI III I EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % % Sinfoniekonzerte 9,0027,0043,00 9,0024,0038,00 0,00 12,5013,16 Kammerkonzerte 13,0013,0013,0013,0013,0013,00 0,00 0,00 0,00 Großes Abonnement (So) 137,00259,00413,00 - - - - - - Großes Abonnement (Mo/Di)121,00227,00361,00121,33205,33322,67 -0,27 10,5511,88 Familienkarte "Ohren auf!" 25,0025,0025,0020,0020,0020,0025,00 25,0025,00 1Preiswerteste Preisgruppe 2Mittlere Preisgruppe 3Teuerste Preisgruppe 2019/2020 Vorjahr Veränderung Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst den Aufwand aus den im Vorjahr aktivierten Kosten für ein Konzert des nachfolgenden Wirtschaftsjahres. Zum Bilanzstichtag 31.8.2020 entfielen Vorleistungen für Konzerte in der neuen Spielzeit. Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 11 Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten: 2019/2020Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Zuschüsse und Kostenerstattungen Betriebskostenzuschuss Stadt Köln für das laufende Wirtschaftsjahr 11.646 10.791 +855 +7,9 Betriebskostenzuschuss Land NRW 834 722 +112 +15,5 Förderbeiträge 10 103 -93 -90,3 Spenden 124 10 +114. sonstige Kostenzuschüsse 34 53 -19 -35,8 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse 6 7 -1 -14,3 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 327 321 +6 +1,9 Erträge aus dem Abgang von Vermögens- gegenständen des Anlagevermögens 2 5 -3 -60,0 Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld 222 0 +222 . Übrige 15 12 +3 +25,0 13.220 12.024+1.196 +9,9 davon Erträge aus der Auflösung des Sonder- postens für Investitionszuschüsse zum Anlage- vermögen 6 7 -1 -14,3 Veränderung Der Materialaufwand entfällt auf folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen: 2019/2020Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Gagen Aushilfsmusiker 863 922 -59 -6,4 Gagen Gäste 524 1.038 -514 -49,5 Reisekosten Aushilfsmusiker / Gäste 207 384 -177 -46,1 Anmietung Konzertsaal für Proben u. Konzerte 781 1.047 -266 -25,4 Anmietung sonstiger Spielstätten 0 46 -46 -100,0 Miete / Leihe für Instrumente etc. 0 30 -30 -100,0 Instandhaltung Musikinstrumente 176 206 -30 -14,6 Transportkosten 1 5 -4 -80,0 Programmhefte 70 100 -30 -30,0 Produktionskosten 35 96 -61 . Tantiemen und GEMA-Gebühren 52 57 -5 -8,8 Kosten Gastspiele nach auswärts 200 121 +79 +65,3 Aufwendungen CP-Produktionen 0 20 -20 -100,0 Aufwendungen Streamingdienst GO-Plus 251 261 -10 -3,8 Einrichten Orchester- / Notenmaterial 92 87 +5 +5,7 Abrechnung Notenbibliothek 0 68 -68 . Übrige 2 0 +2 . 3.254 4.488 -1.234 -27,5 Veränderung Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 12 Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 2019/2020Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Gehälter Angestellte / Lohnempfänger / Beamte 169 176 -7 -4,0 Gehälter Künstler 11.442 11.274 +168 +1,5 Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 649 645 +4 +0,6 Erstattung Kurzarbeitergeld -216 0 -216 . Gehaltskorrekturen infolge Kurzarbeitergeld -306 0 -306 . sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge 44 28 +16 +57,1 Zuführung Rückstellung Altersteilzeit 92 0 +92 . Veränderung Urlaubsrückstellung -101 86 -187 -217,4 Veränderung Drohverlustrückstellung -84 -69 -15 -21,7 Löhne und Gehälter 11.689 12.140 -451 -3,7 Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 1.611 1.668 -57 -3,4 Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus Ver- änderung Drohverlustrückstellung -18 -14 -4 +28,6 Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs- kasse / Bayerischen Versorgungskasse 522 542 -20 -3,7 Versorgungsbezüge 265 311 -46 -14,8 +/- Veränderung Pensionsrückstellung -95 -160 +65 -40,6 Beihilfen 283 338 -55 -16,3 +/- Veränderung Beihilferückstellung -402 -22 -380+1.727,3 sonstige soziale Abgaben 128 96 +32 +33,3 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.294 2.759 -465 -16,9 13.983 14.899 -916 -6,1 davon für Altersversorgung 692 693 -1 -0,1 Veränderung Die Entwicklung der Abschreibungen auf Sachanlagen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt II.1.). Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 13 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: 2019/2020Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Zuführung Sonderposten für Investitionszuschüsse 0 0 +0 . Verwaltungsaufwendungen Versicherungen 79 90 -11 -12,2 Kostenbeteiligung Köln-Ticket 56 147 -91 -61,9 Personalnebenkosten (Gastspiele nach auswärts) 217 382 -165 -43,2 Personalnebenkosten (sonstige) 30 51 -21 -41,2 Kosten Jahresabschluss / Abschlussprüfung 47 49 -2 -4,1 Rechts- und Beratungskosten 20 14 +6 +42,9 Porti / Telekommunikation 62 42 +20 +47,6 Beiträge Verbände / Berufsvertretungen 42 44 -2 -4,5 Einsatz Zeitarbeitnehmer 40 38 +2 +5,3 Verwaltungskostenerstattungen Stadt 50 49 +1 +2,0 übrige Verwaltungsaufwendungen 155 192 -37 -19,3 Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 537 613 -76 -12,4 Spenden 34 0 +34 . Wertberichtigung Rückforderungen Mitarbeiter wegen Abrechnungsrisiken Kurzarbeitergeld 60 0 +60 . Übrige 21 54 -33 -61,1 1.450 1.765 -315 -17,8 Veränderung Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrück- stellungen (Pensionsrückstellungen TEUR 71, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 1, für Beihilfeverpflich- tungen TEUR 202 sowie für Drohverlustrückstellung TEUR 15). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben: 2019/2020 Vorjahr TEUR TEUR TEUR % Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer lfd. Jahr 0 -10 +10-100,0 Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer Vorjahre 0 -3 +3-100,0 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -13 +13 . Umsatzsteuer Vorjahre -49 0 -49 . Sonstige Steuern -49 0 -49 . -49 -13 -36 . Veränderung Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 14 IV. SONSTIGE ANGABEN 1. Organe Die Organe des Orchesters bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung personen- identisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt zusammen: Dr. Eva Bürgermeister, Stadtverordnete - Vorsitzende - Brigitta von Bülow, Stadtverordnete - 1. Stellvertreterin - Dr. Ralph Elster, Stadtverordneter - 2. Stellvertreter - Elfi Scho-Antwerpes, Stadtverordnete Karl-Heinz Walter, Stadtverordneter Katharina Welcker, Stadtverordnete Thomas Welter, Stadtverordneter Horst Thelen, Stadtverordneter Gisela Stahlhofen, Stadtverordnete Prof. Klaus Schäfer, Stadtverordneter Dr. Ulrich Wackerhagen, sachkundiger Bürger Peter Sörries, sachkundiger Bürger Karin Reinhardt, sachkundige Bürgerin Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2019/2020 aus: François-Xavier Roth Künstlerischer Betriebsleiter Stefan Englert Geschäftsführender Direktor Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 15 Für die Mitglieder der Betriebsleitung bzw. ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wurden von dem Orches- ter im Wirtschaftsjahr 2019/2020 folgende Bezüge aufgewendet: Gehälter Sonder- Gesamt- vergütungen bezüge TEUR TEUR TEUR Aktive Mitglieder der Betriebsleitung: François-Xavier Roth 117,1 211,4 328,5 Stefan Englert 156,2 0,0 156,2 273,3 211,4 484,7 Ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung: 0,0 0,0 0,0 273,3 211,4 484,7 Für ein ehemaliges Mitglied der Betriebsleitung bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für eine beam- tenrechtliche Versorgungszusage in Höhe von TEUR 255 sowie Beihilfeverpflichtungen in Höhe von TEUR 43. Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 2. Arbeitnehmer Die Anzahl der Beschäftigten des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2019/2020 entwickelte sich wie folgt: Jahres 30.11.201928.02.202031.05.202031.08.2020durch- schnitt künstlerische Angestellte 129,0 130,0 131,0 132,0 130,5 Beschäftigte nach TVöD 12,0 12,0 13,0 13,0 12,5 Beamte 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Platzanweiser 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 144,0 145,0 147,0 148,0 146,0 Gürzenich-Orchester Köln Anlage 3 Seite 16 Das Orchester ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor- gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die Aufgabe, den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebe- nenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zusatzversor- gungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wurde von der ZVK ein Zusatzbeitrag wie folgt erhoben: Ab 2007: 3,25%. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2019/2020 rd. TEUR 14.419. 3. Abschlussprüferhonorare Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 wurden Honorare in Höhe von TEUR 11,7 ergebniswirksam den Rückstellungen zugeführt. 4. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters schlägt vor, den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 in Höhe von EUR 3.105.770,34 durch Vortrag auf neue Rechnung zu verwenden.

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2021

    Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester

    TOP 3.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 21.06.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.49, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 24.06.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.47, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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