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1285/2021

Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2019/2020 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.06.2021

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Ansehen

Anlage2_Gewinn-_u_Verlustrechnung_19-20

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Ansehen

Anlage1_Bilanz_31.08.2020

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Ansehen

Anlage4_Lagebericht_19-20

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage5_Wiedergabe_Bestätigungsvermerk_19-20

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Ansehen

Anlage3_Anhang einschließlich Anlagennachweis_19-20

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Ansehen

Anlage6_Fragenkatalog_IDW_Standard

37722 Zeichen

Anlage  5 
Seite  1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Jahresabschluss zum 31. August 2020 
 
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 
 
 
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in 
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.  
 
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die 
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung 
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir 
Verweisungen vorgenommen. 
 
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt: 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
Vermögens- und Finanzlage 
Ertragslage 
 
Beantwortung des Fragenkatalogs:

Anlage  5 
Seite  2 
  
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. 
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-
dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
 
Der Betriebsleitung gehören satzungsgemäß zwei Personen an.  
 
Im Wirtschaftsjahr 2019/2020 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt Köln und Gürze-
nich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als Geschäftsführender Direktor und kauf-
männischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert.  
 
Die Geschäftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer Kompetenzen 
und Zuständigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen Oberbürgermeister hierzu erlassenen 
Geschäftsanweisung. Nach dieser Anweisung führt die Betriebsleitung die Geschäfte des Or-
chesters gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbe-
schadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für die sie 
zuständig sind. Der künstlerische Betriebsleiter ist verantwortlich für den Spielplan des Orches-
ters einschließlich der Engagements der Gastdirigenten und Solisten sowie für das künstlerische 
Niveau des Ensembles. 
 
Der kaufmännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsleiter den 
organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes und ist zuständig für das Fi-
nanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und für das Marketing. 
 
Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Orchesters ist der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
(§ 6 der Betriebssatzung). 
 
Die Betriebssatzung ist am 1. Februar 2011 vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden und 
zum 17. März 2011 in Kraft getreten.

Anlage  5 
Seite  3 
 
Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss. 
 
Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 1 GO NRW), 
dazu gehören u. a.: 
 
– die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass eines Stellenplanes und 
– die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte. 
 
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (§ 4 der 
Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im Vorfeld 
der Beschlussfassung durch den Rat zur Entscheidung vorabberät: 
 
– Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter, 
– Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 
– Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, 
– Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt. 
 
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt – bis auf die oben genannten nicht 
übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten – der Be-
triebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln vom 5. März 2012). 
 
Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss Gürzenich-Orchester der Stadt Köln (§ 5 Abs. 1 der 
Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle – die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
betreffenden – kaufmännischen, technischen und personellen Angelegenheiten, die ansonsten 
nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

Anlage  5 
Seite  4 
 
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die 
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über 
 
– Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 10.000,00 bis 
EUR 50.000,00, 
– Stundung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00, 
– Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 
EUR 100.000,00 bis EUR 1 Mio.; die Befugnisse des Betriebsausschusses nach § 5 Abs. 1 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hinsichtlich des Vorbehaltes über die Vergabe-
entscheidung bleiben unberührt, 
– Zustimmung zu sonstigen Verträgen, die nicht unter Buchstaben a) bis c) fallen und deren 
Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 125.000,00 übersteigt, ausgenommen sind An-
gelegenheiten, die nach GO NRW, der EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zustän-
digkeit des Rates vorbehalten sind sowie den 
– Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. 
 
Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung 
sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" zusammengefasst. 
 
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
 
Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 fanden insgesamt neun Sitzun-
gen des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen vor. Die vom Betriebsaus-
schuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt Köln durch entsprechende Beschluss-
fassungen übernommen. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln liegen vor. 
 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinen weiteren Kontrollgremien 
tätig.

Anlage  5 
Seite  5 
 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
 
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren verschiede-
nen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen. 
 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
 
Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jähr-
lichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind kurze Stel-
lenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Voll-
machten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. 
 
Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Be-
triebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. 
 
Eine regelmäßige Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung findet statt. Sie 
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. 
 
Bezüglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden, die 
Abläufe sind aber aufgrund der Betriebsgröße überschaubar. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren 
wird? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage  5 
Seite  6 
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert? 
 
Die Stadt Köln hat Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen. Sie hat Hinweise zur Um-
setzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im 
Vergabewesen herausgegeben sowie eine Richtlinie zur Rotation von Mitarbeiter/-innen in kor-
ruptionsgefährdeten Bereichen erlassen, die vom Gürzenich-Orchester beachtet wurden. 
 
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision kontrolliert. Insbesondere die 
Überprüfung der Rotation wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, 
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht 
eingehalten werden? 
 
Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadt-
verwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" vom 20. November 2001 
bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden. Darüber hinaus ergeben 
sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Köln vom 
5. März 2012. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln die zu beachtenden Geset-
ze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen zur 
Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.: 
 
Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von Lieferungen und 
Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige (VOF) und Dienst-
leistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 in der aktualisierten Fassung 06/2010, Wertgren-
zenkonzept der Stadt Köln vom 1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG Anhang 10 
und 11 (Stand 2. Mai 2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das am 
1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung vom 
9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen. 
 
Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung in Verbindung 
mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  7 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt einmal jährlich im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirt-
schaftsplanes den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt 
gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um 
die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruch-
nahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gemäß Beschluss 
des Rates der Stadt Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2019/2020 
auf TEUR 500 begrenzt. 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder gewährt. 
 
Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich nicht ergeben. 
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)? 
 
Es besteht eine ordnungsgemäße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte Dokumen-
tation der Verträge. 
 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – 
den Bedürfnissen des Unternehmens? 
 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
 
Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den Quartalsbe-
richten dokumentiert. 
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
 
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Gürzenich-Orchesters.

Anlage  5 
Seite  8 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
 
Es wird seitens der Bühnen der Stadt Köln im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine 
wöchentliche Liquiditätskontrolle für das Gürzenich-Orchester durchgeführt. Im mittelfristigen 
Bereich wird die Liquidität grundsätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem durch 
den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2019/2020 ist eine mittelfristige Finanzpla-
nung beigefügt. Kredite bestehen nicht. 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten 
worden sind? 
 
Es existiert kein zentrales Cash-Management. 
 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? 
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen 
zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen des Geschäftsbesorgungs-
vertrages durch die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt wird, erfolgt eine Rechnungslegung nur 
für den Bereich der Abonnements. Sofern eine Rechnungslegung erfolgt, ist sichergestellt, dass 
diese vollständig und zeitnah ist. 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Die Bühnen der Stadt Köln haben im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die techni-
sche Abwicklung der Auswertungen, d. h. das Generieren und Ausdrucken der aus dem SAP-
Controllingmodul verfügbaren Auswertungen, übernommen, während die Controllingaufgaben 
durch den kaufmännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen werden. Die Auswer-
tungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und Kostenträgern (z. B. Abokon-
zerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes dokumentiert. Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsberichte 
dokumentiert und analysiert.

Anlage  5 
Seite  9 
 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht? 
 
Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und 
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt 
werden können? 
 
Die Errichtung des für das Gürzenich-Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen 
Risikofrüherkennungssystems ist fortgesetzt worden. Ein auf die speziellen Belange und die 
überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/Chancen-
management wird ständig ergänzt und aktualisiert. Die letzte Risikoinventur erfolgte im Februar 
2021.  
 
Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung der 
Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fort-
gesetzt. 
 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
 
Aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen – unter Berücksichtigung der noch durchzuführenden 
Ausgestaltung des Berichtswesens – ausreichend und geeignet, den Zweck der Risikofrüher-
kennung im Sinne des Gesetzes zu erfüllen. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
 
Die letzte zum 12. Februar 2021 durchgeführte Risikoinventur wurde entsprechend dokumen-
tiert. Das RCM-Handbuch wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert.

Anlage  5 
Seite  10 
 
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem 
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst? 
 
Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Frühwarnsignale und der bereits im-
plementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der geringen Betriebsgröße 
und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens sichergestellt, dass die Frühwarnsignale 
und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit den aktuellen Geschäftsprozessen und 
Funktionen abgestimmt und entsprechend angepasst werden. 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
 
Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da 
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden. 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich 
festgelegt? Dazu gehört: 
 
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
 
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
 
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang 
dürfen offene Posten entstehen? 
 
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)? 
 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung? 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf

Anlage  5 
Seite  11 
 
Erfassung der Geschäfte 
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Kontrolle der Geschäfte? 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
 
Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle für die Innenrevision eingerichtet und ab dem 1. Januar 2002 perso-
nell besetzt. Die bei den Bühnen tätige Mitarbeiterin in der internen Revision ist mit Wirkung ab 
1. Januar 2006 mit fünf Wochenstunden für das Gürzenich-Orchester tätig. 
 
Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom 
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims bei den Bühnen der Stadt Köln und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die 
mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung der Bühnen der Stadt 
Köln bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben. 
 
Daher konnten wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revision nicht durchge-
führt werden. 
 
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Anlage  5 
Seite  12 
 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
 
Seit 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der internen Revision für den Bereich des Gürzenich-
Orchesters auf die Bühnen der Stadt Köln übertragen worden. Die Gefahr von Interessenkonflik-
ten bestand und besteht nicht. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander 
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention 
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
 
Die interne Revision hat das Gürzenich-Orchester bei Vergaben und Ausschreibungen intensiv 
unterstützt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des neuen Tariftreue- und Vergabege-
setzes NRW. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6a). 
 
Schriftliche Revisionsberichte liegen nicht vor. 
 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt? 
 
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht. 
 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um 
welche handelt es sich? 
 
Die interne Revision hat bisher keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung aufgedeckt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Umsetzung städtischer 
Richtlinien, hier insbesondere die Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen.

Anlage  5 
Seite  13 
 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen 
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
 
Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision u. a. 
durch Dienstanweisungen. Die interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei 
Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist? 
 
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass 
die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsge-
schäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
 
Es wurden keine derartigen Kredite gewährt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eine solche Vorgehensweise nicht festgestellt.

Anlage  5 
Seite  14 
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans übereinstimmen? 
 
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abwicklung der Geschäf-
te im Berichtsjahr nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Betriebssatzung und 
den Beschlüssen des Betriebsausschusses steht. 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
 
Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im Rahmen des Ver-
mögensplanes erfasst. 
 
Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der Anschaffung dieser 
Instrumente müssen die Besonderheiten eines Orchesterbetriebes berücksichtigt werden. Eine 
interne Planung der Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb (Er-
satzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht vorhandener Instrumen-
te) als Kriterien im Vordergrund stehen. 
 
Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsvermögens (z. B. Druck der Jahresbroschüre) fin-
den entsprechende Planungen und Prüfungen statt; die Vergabestelle der Stadt Köln wird mit 
eingeschaltet. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
 
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der 
VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von EUR 20.000,00 (VOL) bzw. 
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das 
Vergabeamt der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  15 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
 
Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf geachtet, dass die 
im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte Gesamtsumme der Investitionen 
nicht überschritten wird.  
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
 
Es haben sich keine wesentlichen Investitionsüberschreitungen ergeben. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
 
Es bestehen keine Leasingverträge und es wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen. 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. 
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
 
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz der Stadt 
Köln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen "Richtlinien der Stadt Köln für 
die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen" in der aktualisierten Fassung 
vom Juni 2010, die Richtlinie der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie von 
freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010. 
Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbstständige Verwaltungseinheit "Zentrales 
Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. 
 
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben. 
 
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung 
nur begrenzt und in Stichproben durchführbar ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung 
von uns nicht durchgeführt wurde.

Anlage  5 
Seite  16 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
 
Das Rechnungsprüfungsamt ist in den nach den städtischen Vergaberichtlinien vorgesehenen 
Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich nach den im Intranet der Stadt 
Köln veröffentlichten Vorlagegrenzen. Unabhängig hiervon hat das Rechnungsprüfungsamt ein 
jederzeit umfängliches Prüfungsrecht. 
 
Im Rahmen der von uns durchgeführten Stichproben wurden keine Verstöße festgestellt. 
 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die Betriebslei-
tung den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich unter-
richtet. 
 
Der Betriebsausschuss erhält den jährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt Köln an-
schließend zur Zustimmung vorgelegt wird. 
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage des Gürzenich-Orchesters.

Anlage  5 
Seite  17 
 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah 
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
 
Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Oberbürgermeister über alle 
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung seiner Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
 
Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit 
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2019/2020 nicht vor. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf 
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über Personalfragen 
berichtet. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
 
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert? 
 
Eine D&O-Versicherung wurde für die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abge-
schlossen. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden? 
 
Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem 
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen.

Anlage  5 
Seite  18 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
 
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen. 
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
 
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist 
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten erheblich höhe-
re oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage haben könnten. 
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die orchesterspezifischen Einbauten und technischen 
Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen 
Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter Ver-
kehrswerte nicht gegeben sein dürften. 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden? 
 
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 14.106 davon entfällt in Höhe des Eigenkapitals 
sowie der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf interne Finanzie-
rungsquellen ein Betrag von TEUR 5.800 (= 41,1 %) und in Höhe der Rückstellungen und des 
kurzfristigen Fremdkapitals auf externe Finanzierungsquellen ein Betrag von TEUR 8.302. 
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Anlage  5 
Seite  19 
 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
 
Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverhältnis vor. 
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit 
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden 
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2019/2020 Zuschüsse von insgesamt TEUR 11.646. Der Betriebs-
kostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen betrug für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 
TEUR 834. 
 
Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung von Auflagen und Verpflichtungen haben sich im Rahmen 
unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
 
Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt zum 31. August 2020 41,1 % (Vorjahr 
27,3 %) einschließlich Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung verfügt damit über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. 
Aus der Eigenkapitalausstattung erwachsen derzeit keine Finanzierungsprobleme. 
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
 
Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit 
auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.363.

Anlage  5 
Seite  20 
  
Ertragslage 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ 
Konzernunternehmen zusammen? 
 
Es ist nur ein Segment, nämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere Aufgliederung 
erübrigt sich somit. 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
 
Das hohe Jahresergebnis ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Vor allem 
aufgrund von Konzertabsagen mit den daraus resultierenden Ersparnissen bei den Aufwendun-
gen sowie dem Erhalt von Kurzarbeitergeld wurde ein ungewöhnlicher hoher Überschuss erzielt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu 
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
 
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen 
der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen 
eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltung und Opernbe-
spielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt durch die Kostenträ-
gereinrichtung der Einrichtungen. 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
 
Diese Frage ist beim Orchester nicht relevant. 
 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte.

Anlage  5 
Seite  21 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
 
Es ergaben sich keine verlustbringenden Geschäfte. 
 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
 
Es wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.  
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des 
Unternehmens zu verbessern? 
 
Zu den erklärten Zielen der Betriebsleitung gehört nach wie vor die Sicherung eines gleichmäßig 
hohen künstlerischen Standards. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Darüber hinaus ist man bestrebt, u. a. durch Marketingmaßnah-
men höhere Einnahmen zu erzielen sowie Einsparungen auf der Kostenseite umzusetzen.

Anlage2_Gewinn-_u_Verlustrechnung_19-20

1425 Zeichen

Anlage 2
Gürzenich-Orchester Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung 
für das Wirtschaftsjahr 2019/2020
2019/2020
EUR
2018/2019
EUR
1.Umsatzerlöse 8.222.723,53 9.313.383,18
2.Verminderung/Erhöhung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen -50.100,00 48.210,00
3.Sonstige betriebliche Erträge 13.220.059,79 12.023.857,60
21.392.683,32 21.385.450,78
4.Materialaufwand
a)Aufwendungen für bezogene
Leistungen -3.254.256,34 -4.488.242,47
-3.254.256,34 -4.488.242,47
5.Personalaufwand
a)Löhne und Gehälter -11.688.730,22 -12.139.659,16
b)Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung -2.294.283,26 -2.759.135,07
-13.983.013,48 -14.898.794,23
6.Abschreibungen
a)auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -102.750,60 -94.039,23
-102.750,60 -94.039,23
7.Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.450.498,66 -1.764.692,25
2.602.164,24 139.682,60
8.Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,00 1.038,00
9.Zinsen und ähnliche Aufwendungen -288.876,05 -310.467,04
-288.875,05 -309.429,04
10.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 77,50 13.020,50
11.Ergebnis nach Steuern 2.313.366,69 -156.725,94
12.Sonstige Steuern 49.282,24 227,75
13.Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 2.362.648,93 -156.498,19
2.362.648,93 -156.498,19
14.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 739.121,41 891.619,60
15.Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4.000,00 4.000,00
16.Bilanzgewinn/-verlust 3.105.770,34 739.121,41

Anlage1_Bilanz_31.08.2020

1837 Zeichen

Anlage 1
Gürzenich-Orchester Köln, Köln
Bilanz zum 31. August 2020
A K T I V A
31.8.202031.8.2019
EUREUR
A.Anlagevermögen
I.Immaterielle Vermögensgegenstände35.055,000,00
II.Sachanlagen
1.Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung825.031,00790.132,00
2.Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau0,007.616,00
825.031,00797.748,00
860.086,00797.748,00
B.Umlaufvermögen
I.Vorräte
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe42.221,0027.740,00
2.Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen0,0050.100,00
3.Geleistete Anzahlungen5.000,0010.000,00
47.221,0087.840,00
II.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen16.000,0069.934,16
2.Forderungen gegen Eigenbetriebe935.685,621.596.642,46
3.Forderungen gegen die Stadt Köln4.531.274,234.959.062,69
4.Sonstige Vermögensgegenstände787.798,97603.752,95
6.270.758,827.229.392,26
III.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks6.850.178,404.428.684,32
13.168.158,2211.745.916,58
C.Rechnungsabgrenzungsposten73.967,1666.294,38
14.102.211,3812.609.958,96
 
P A S S I V A
31.8.202031.8.2019
EUREUR
A.Eigenkapital
I.Stammkapital25.000,0025.000,00
II.Gewinnrücklagen2.626.541,072.630.541,07
III.Bilanzgewinn/-verlust3.105.770,34739.121,41
5.757.311,413.394.662,48
B.Sonderposten
1.Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen42.302,0048.640,00
42.302,0048.640,00
C.Rückstellungen
1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen1.182.973,001.427.554,00
2.Steuerrückstellungen3.500,006.000,00
3.Sonstige Rückstellungen4.983.214,005.348.917,00
6.169.687,006.782.471,00
D.Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen152.106,58373.695,21
2.Sonstige Verbindlichkeiten14.180,7722.475,17
166.287,35396.170,38
E.Rechnungsabgrenzungsposten1.966.623,621.988.015,10
14.102.211,3812.609.958,96

Anlage4_Lagebericht_19-20

39307 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 1  
   
 
LAGEBERICHT 
 
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR  
1. SEPTEMBER 2019  BIS  31. AUGUST 2020 
 
 
I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DES ORCHESTERS IM WIRTSCHAFTSJAHR 2019/2020 
 
1. Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Orchester in der Bundesrepublik Deutschland in 
der Spielzeit 2019/2020 
 
Die öffentlichen Theater und Orchester verfügen als personalintensive Einrichtungen mit einem hohen 
Anteil fixer Kostenbestandteile nur begrenzt über kurz- und mittelfristig realisierbare Verbesserungsmög-
lichkeiten ihrer Kosten- und Erlösstrukturen. Aufgrund des notwendigen Finanzbedarfs werden Effektivi-
tät und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen von Politik und Öffentlichkeit ständig kritisch hinterfragt.  
Diese Situation wurde in der Spielzeit 2019/2020 durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-
Virus in Form zeitweise kompletter Einstellungen des Spielbetriebs der Theater und Orchester erheblich 
verschärft.  
 
So offenbart dann die Statistik der öffentlich getragenen Theater und Orchester in der vorjährigen Spiel-
zeit (2018/2019) eine Dokumentation der relevanten Daten der letzten Spielzeit vor dem Ausbruch der 
Corona-Pandemie und damit eine ggf. anzustrebende Zukunftsperspektive nach Bewältigung des Virus. 
Die Eigeneinnahmen in Höhe von rd. 569 Mio. Euro konnten in 2018/2019 nochmals um rd. 3,1% auf 
587 Mio. gesteigert werden, wobei sich auch die Anzahl der Vorstellungen auf 65.995 gegenüber dem 
Vorjahr (65.356) leicht erhöhte. Das prozentuale Einspielergebnis blieb mit 17,7% nahezu gleich. Zeit-
gleich stiegen die öffentlichen Zuschüsse auf rd. 2,74 Mrd. EUR und lagen damit um rd. 3,0% höher als 
im Vorjahr. Inklusive der öffentlich getragenen Theater, der Festspiele, der aufgeführten Privattheater, 
der selbstständigen Sinfonieorchester und der Rundfunkorchester besuchten 2018/2019 rund 35 Mio. 
Zuschauer*innen die Häuser. An Mitarbeitenden waren 45.188 Personen fest in Theatern und Orches-
tern (einschließlich Musiker der selbstständigen Orchester und Rundfunkorchester) angestellt1. 
 
Vor diesem Hintergrund besteht zunächst die Notwendigkeit, die Folgen der Corona-Pandemie für das 
Orchester und die beteiligten Musiker zu analysieren, zu bewerten und sodann nachhaltig zu bewältigen. 
Unterstützung erfährt dies durch das Bestreben, neue Einnahmequellen (z.B. das Sponsoring) zu er-
schließen bzw. durch innovative Projekte, so z.B. das vom Gürzenich-Orchester betriebene Projekt GO 
Plus, das ohrenauf!-Projekt für jüngere Musikliebhaber und Familien sowie Livestream-Konzerte, bishe-
rige Besuchergruppen zu binden und neue Besuchergruppen anzusprechen.  
__________________________________________________ 
* Quelle: Theaterstatistik 2018/2019 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 54, Köln, Dezember 2020

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 2  
   
 
Aus der Sicht der Orchester selbst ist in diesem Zusammenhang die weitere Verbesserung und Entwick-
lung der künstlerischen Qualität sowie die Kreierung eines möglichst einzigartigen, charakteristischen 
und unverwechselbaren Klangbildes von besonderer Bedeutung, um die Attraktivität für Konzertbesu-
cher, Sponsoren und auch Medien zu erhöhen. 
 
2. Die künstlerische Bilanz des Orchesters in der Spielzeit 2019/2020 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln zählt im Konzert- wie im Opernbereich zu den führenden Orchestern 
Deutschlands. Sein Name verweist auf den Gürzenich, Kölns historisch-repräsentatives Ballhaus, wo 
die Konzerte der 1827 gegründeten Concertgesellschaft von 1857 an stattfanden. Stets kamen führende 
Dirigenten und Komponisten ihrer Zeit wie Berlioz, Verdi, Brahms oder Strawinsky zum Kölner Traditi-
onsorchester. Bedeutende Werke wie das Doppelkonzert von Johannes Brahms, „Till Eulenspiegels lus-
tige Streiche“ und „Don Quixote“ von Richard Strauss oder Mahlers 5. Sinfonie wurden dem Gürzenich-
Orchester zur Uraufführung anvertraut, ebenso wie Max Regers Hiller-Variationen oder Bernd Alois Zim-
mermanns „Konzert für Orchester“.  
 
Die Spielzeit 2019/20 widmete in ihrer ursprünglichen Planung eine programmatische Linie dem Kom-
ponisten Hector Berlioz, der sein letztes Konzert außerhalb Frankreichs im Kölner Gürzenich geleitet 
hatte und dessen Oper „Béatrice et Bénédicte“ den Abschluss der Opernsaison bilden sollte. Ausgehend 
von dieser Künstlerpersönlichkeit befragten zahlreiche Programme in einer weiteren Programmlinie das 
Verhältnis von „Musik und Leben“ in Werken von Richard Strauss, Alban Berg, Gustav Mahler und an-
deren. Ein besonderes Projekt zum 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven, „Die neue Akademie“, 
erzielte nicht nur in Köln, sondern auch bei Gastspielen in München, Lyon, London und Hamburg eine 
große, internationale Resonanz. Dieses Projekt im Februar 2020 war zugleich das letzte Konzert, das in 
der Spielzeit wie geplant durchgeführt werden konnte, bevor die Corona-Pandemie das Konzertleben 
zum Erliegen brachte und auch das Gürzenich-Orchester zwang, zahlreiche geplante Projekte zwischen 
März und Juli abzusagen. Kurzfristig hat das Gürzenich-Orchester seine Programme und Arbeitsweisen 
an die Pandemiesituation angepasst und sowohl im digitalen Raum als auch in der Stadt und in der 
Philharmonie an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Programme angeboten, wobei es gelungen 
ist, hochkarätige Gastkünstler, wie den Dirigenten Daniel Harding, erstmals zum Gürzenich-Orchester 
einzuladen.   
 
Zum Festkonzert anlässlich der Saisoneröffnung setzte Chefdirigent François-Xavier Roth die Sympho-
nie fantastique von Hector Berlioz auf das Programm, kontrastiert von Tod und Verklärung von Richard 
Strauss und das Bläseroktett Octandre von Edgard Varèse, das gemeinsam von Mitgliedern der Orches-
terakademie des Gürzenich-Orchesters und Solisten des Orchesters aufgeführt wurde. Einen Bogen 
vom französischen Barock bis in die Gegenwart schlug das erste Abonnementkonzert, das eingeleitet 
wurde von einer Suite aus Platée von Jean-Philippe Rameau – wobei François-Xavier Roth selbst zur

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 3  
   
 
Rahmentrommel griff – und abgeschlossen wurde von Mozarts Jupiter-Sinfonie. Die Cellistin Alisa Wei-
lerstein war erstmals beim Gürzenich-Orchester zu Gast mit der Deutschen Erstaufführung des Cello-
konzerts Un despertar von Matthias Pintscher. Das Programm wurde sowohl über das Streaming-Pro-
gramm GO Plus im Internet ausgestrahlt als auch von Deutschlandradio für den Rundfunk übernommen. 
Das gemeinsam mit den Domchören veranstaltete Konzert im Kölner Dom stellte mit L’enfance du Christ 
ein selten zu hörendes Werk von Hector Berlioz ins Zentrum. Ehrendirigent Dmitri Kitajenko setzte sei-
nen Skjrabin-Zyklus mit der Sinfonie Nr. 2 fort, die auch für das Label Oehms aufgenommen wurde. Als 
Solisten für das Skrjabin Klavierkonzert lud er den großen deutschen Pianisten Gerhard Oppitz ein, der 
erstmals seit 2003 wieder mit dem Orchester zu erleben war. Ein erfolgreiches Debüt absolvierte die 
junge Dirigentin Elim Chan, die das Publikum mit Rimskij-Korsakows Scheherazade in den Bann schlug 
und mit Benjamin Beilman Mozarts Violinkonzert Nr. 5 musizierte. Zum Berlioz-Schwerpunkt trug sie mit 
der Ouvertüre Le corsaire bei. Das Benefizkonzert zugunsten der Aktion „Wir helfen“ des Kölner Stadt-
Anzeigers präsentierte erstmals den Dirigenten Stanislav Kochanovsky mit dem Ballett Der Feuervogel 
von Igor Strawinsky, Yulianna Avdeeva interpretierte Tschaikowskys Erstes Klavierkonzert. Im Zyklus 
„Bruckner der Moderne“ stelle François-Xavier Roth im vierten Abonnement-Konzert der Siebten Sinfo-
nie von Anton Bruckner eine Klangflächenkomposition der französischen Komponistin Graciane Finzi 
gegenüber, Le soleil vert, die, 1984 komponiert, erstmals in Deutschland vorgestellt wurde und über GO 
Plus auch weltweit zu sehen war. Das Familienkonzert stellte „Die Weihnachtsmannmaschine“ nach 
einer Geschichte des Autors Sven Nordqvist vor, mit Musik von Matthias Kaufmann. Im Silvesterkonzert, 
das auch auf WDR 3 ausgestrahlt wurde, stimmte die Sopranistin Lenneke Ruiten mit ihrer vielseitigen 
Stimme ein Loblied auf „La Folie“ an, wobei sie Duncan Ward begleitete. Das Fünfte Abonnementkonzert 
wurde nach einer Absage des Ersten Gastdirigenten Nicholas Collon kurzfristig vom Musikalischen As-
sistenten des Gürzenich-Kapellmeisters übernommen. Harry Ogg leitete das Programm mit Karol 
Szymanowskis Vierter Sinfonie (Klavier: Cédric Tiberghien) und der Uraufführung einer Konzertsuite aus 
der Oper Krol Roger, die der britische Komponist Ian Farrington angefertigt hatte. Noa Wildschut war 
außerdem mit Mozarts Violinkonzert Nr. 4 zu erleben, Deutschlandradio hat das Programm übertragen. 
Im Rahmen dieses Projekts wurde erstmals eine Abendprobe für eine Stunde für das Publikum geöffnet. 
Eines der herausragenden Projekte schloss sich im Februar an: „Die neue Akademie“, eine Beschwö-
rung des Geistes von Ludwig van Beethoven, eine Würdigung seiner Innovationskraft, eine Hommage 
an sein Schaffen und zugleich ein Schritt, die Erneuerungspotentiale der Konzertform auszuloten. Das 
durchkomponierte Programm verschränkte Sinfonien, Solowerke für Klavier, Konzertwerke und Urauf-
führungen miteinander. Neben Klassikern der jüngeren Vergangenheit von Bernd Alois Zimmermann 
und Helmut Lachenmann erklang eine Uraufführung von Francesco Filidei für Klavier und Orchester, die 
Komponistin Isabel Mundry entwickelte gemeinsam mit dem Choreographen Jörg Weinöhl verbindende 
Stücke, die als „Hörräume“ zwischen Moderne und Vergangenheit vermittelten. Als Choreograph arbei-
tete Weinöhl zudem mit den Musikern des Orchesters, die durch kleine Aktionen die Konzertform ver-
fremdeten. Die Lichtgestaltung von Bernd Purkrabek trug entscheidend zur Atmosphäre des Abends bei. 
Neben dem Orchester waren Gürzenich-Kapellmeister François-Xavier Roth und der Pianist Pierre-Lau-
rent Aimard die Hauptprotagonisten des Abends. In einem Kammerkonzert mit Solisten des Gürzenich-

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 4  
   
 
Orchesters erfuhr das Programm auch noch eine Fortsetzung als Late-Concert im Alten Wartesaal. Tour-
neekonzerte im Prinzregententheater München, dem Auditorium Maurice Ravel in Lyon, dem South-
bank-Centre London (mit einem leicht abgewandelten Programm) sowie in der Elbphilharmonie Ham-
burg erfuhren eine große Resonanz. Das Programm wurde über GO Plus im Internet ausgestrahlt. Nach 
vielen Jahren kehrte Sylvain Cambreling zum Gürzenich-Orchester zurück und präsentierte ein Pro-
gramm mit Musik von Hector Berlioz und Charles Ives. Als Solist in Harold en Italie von Berlioz brillierte 
Antoine Tamestit.  
 
Das dritte Konzert dieses siebten Abonnement-Programms mit Sylvain Cambreling konnte bereits nicht 
mehr für Publikum gespielt werden, da öffentliche Konzerte aufgrund der Corona-Pandemie behördlich 
untersagt wurden. Kurzfristig übertrug das Gürzenich-Orchester eines der ersten „Geisterkonzerte“ ins 
Internet, dieses wurde als „historisches Dokument“ auch von Deutschlandradio ins Programm übernom-
men. Abgesagt werden mussten die geplanten Programme mit Robert Trevino und Alena Baeva, Lionel 
Bringuier und Emmanuel Tjeknavorian, Karina Canellakis und Simone Lamsma, das Passionskonzert 
unter Leitung von Nicholas Collon, das Chorförderkonzert sowie zahlreiche Kammerkonzertprogramme, 
die auch neue Orte wie das Aquarium des Kölner Zoos für das Konzertpublikum erschließen sollten. Es 
sind Anstrengungen unternommen worden, den von Absagen betroffenen Künstler*innen alternative Da-
ten in den Folgesaisons anzubieten. Besonders schwer ins Gewicht fällt die Absage zweier Programme 
unter Leitung von François-Xavier Roth, die unter anderem eine Uraufführung von Bernhard Gander für 
das Raschèr Quartett und von Miroslav Srnka für den Cembalisten Mahan Esfahani vorsahen. Diese 
Uraufführungen, beides Kompositionsaufträge des Gürzenich-Orchester Köln, sind ausstehend und sol-
len nach Möglichkeit in den Folgespielzeiten nachgeholt werden. Auch die Fortsetzung des für CD-
Veröffentlichung geplanten Bruckner-Zyklus wurde hierdurch unterbrochen.  
 
Zu den Projekten, welche die Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters während des ersten Lockdowns 
initiierten, zählen sowohl Konzerte in Innenhöfen von Krankenhäusern und Altenheimen wie die Mitwir-
kung in Gottesdiensten des Kölner Doms und anderer Kirchen. Unter Leitung des Komponisten Philipp 
Matthias Kaufmann in Zusammenarbeit mit dem Bildgestalter Johannes von Barsewisch entstand die 
Medienkomposition GO Triptychon, die von den Musiker*innen des Orchester aktiv mitgestaltet wurde. 
Die Abteilung Ohrenauf! produzierte vielgesehene Clips, in denen die Musiker*innen des Orchesters ihre 
Instrumente vorstellen und François-Xavier Roth produzierte im „Home-Office“ kurzweilige Einführungen 
in Beethovens Sinfonien. In einer neuen Podcast-Reihe luden Musiker*innen das Publikum zu Entde-
ckungen ein. Sobald Hygienekonzepte es dem Orchester wieder erlaubten, seine Probenarbeit wieder 
aufzunehmen, arbeitete François-Xavier Roth mit den Musiker*innen an verschiedenen Produktionen: 
Im Studio Stolberger Straße entstanden Aufnahmen der Konzerte für Bläser und Orchester von Wolf-
gang Amadeus Mozart mit den Solobläsern des Gürzenich-Orchesters. Vier dieser Konzerte wurden 
bereits auf einer CD, die an die Abonnenten des Gürzenich-Orchesters gegangen ist, veröffentlicht, eine 
weitere Folge soll im Laufe des Jahres 2021 folgen. Das Konzert für Flöte und Orchester sowie das 
Konzert für Oboe und Orchester wurden am 30.5.2020, bei der ersten Gelegenheit, zu der Publikum

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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wieder zugelassen war, in der Kölner Philharmonie vor je 100 Zuschauern aufgeführt. In der Philharmo-
nie entstand eine Reihe von audiovisuellen Aufnahmen, die jeweils einzelne Stimmgruppen in besonde-
ren Werken ins Zentrum rückten. Bestandteil der Aufnahmen waren darüber hinaus Erläuterungen durch 
François-Xavier Roth. Einige dieser Werke wurden zum Bestandteil eines Konzertstreams, der am Tag 
der „Fête de la Musique“, am 21.6.2020, von Arte übernommen worden ist, und der in Anwesenheit von 
380 Zuschauern produziert werden konnte. Den Abschluss der Saison bildeten zwei kurzfristig ange-
setzte Konzerte für die der internationale Star-Dirigent Daniel Harding gewonnen werden konnte. Vor je 
380 Zuschauern führte er die Lyrische Suite von Alban Berg auf in der Fassung für Streichorchester, 
gemeinsam mit dem Tenor Andrew Staples gestaltete er zwei Songs von Benjamin Britten und die Se-
renade für Tenor, Horn und Streichorchester.  
 
In der Spielzeit 2019/20 spielte das Orchester 21 reguläre Abonnementkonzerte, 17 weitere Konzerte in 
Köln, davon ein Festkonzert, drei Familien- und Schulkonzerte, vier Kammerkonzerte auf dem Podium 
der Kölner Philharmonie sowie Sonderkammerkonzerte an besonderen Orten, wie dem Alten Wartes-
aale und der Außenspielstätte am Offenbachplatz. Zwischen Mai und Juli fanden sieben neu geplante 
Konzerte vor reduziertem Publikum statt, weitere Konzertprogramme wurden für das Internet aufgenom-
men. Vier weitere Konzerte erfolgten als Gastspiele in London, Lyon, München und Hamburg. In der 
Oper war das Orchester in 53 Vorstellungen in 8 Produktionen sowie in der Kinderoper mit 47 Vorstel-
lungen in 4 Produktionen beschäftigt. 
 
Wie auch in den vorangegangenen Spielzeiten konnte das Ziel erreicht werden, dem Kölner Publikum 
in interessanten Konzertprogrammen ein ausgewogenes Verhältnis von Werken quer durch die Musik-
geschichte mit einem guten Verhältnis von bekannteren zu unbekannteren Stücken zu präsentieren. 
Darüber hinaus ist es dem Gürzenich-Orchester gelungen, durch seine besondere Programmatik und 
seine besonderen Projekte auch international wieder stärker wahrgenommen zu werden. Die Auswir-
kungen der Corona-Pandemie haben das Gürzenich-Orchester motiviert, zahlreiche Herausforderungen 
der Digitalisierung noch schneller anzunehmen und neue Wege zu finden, mit seinem Publikum im Kon-
takt zu stehen und zu bleiben, in einer Zeit, in welcher das angestammte künstlerische Aktionsfeld durch 
exogene Faktoren für einen längeren Zeitraum nicht mehr existent war.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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3. Die wirtschaftliche Lage des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2019/2020 
 
 
a) Leistungsdaten  
 
Die von der Corona-Pandemie maßgeblich geprägten Aktivitäten des Gürzenich-Orchesters Köln führten 
im Wirtschaftsjahr 2019/2020 zu folgenden Leistungsdaten:  
 
Anzahl 
Veranstal- Erlöse
max. Ist % tungen TEUR
Eigenveranstaltungen
1.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.264 5.264 84,04 3 111
2.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.208 5.100 82,15 3 106
3.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.398 5.636 88,09 3 120
4.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.128 5.193 84,74 3 110
5.Sinfoniekonzert 2019/2020 6.167 5.496 89,12 3 119
6.Sinfoniekonzert 2019/2020 5.485 5.223 95,22 3 116
7.Sinfoniekonzert 2019/2020 4.089 3.607 88,21 2 77
Benefizkonzert 2.078 1.818 87,49 1 55
 8.- 12. Sinfoniekonzert: entfallen - 8
Sinfoniekonzerte gesamt 42.817 37.337 87,20 21 822
6Kammerkonzerte 2019/2020 1.601 1.221 76,26 6 12
div. Kammerkonzerte 2019/2020: entfallen - 2
Kammerkonzerte gesamt 1.601 1.221 76,26 6 14
Konzertreihen gesamt 44.418 38.558 86,81 27 836
Festkonzert Saisoneröffnung 1.996 1.531 76,70 1 27
Familienkonzert Ohrenauf! 1.661 1.629 98,07 1 17
Schulkonzerte Ohrenauf! 2.534 2.393 94,44 2 11
Schulkonzerte Ohrenauf!: entfallen - 2
Sommerkonzert: entfallen - 0
Konzert Spiel mit uns!: entfallen - 2
Passionskonzert: entfallen - 4
Corona-Konzerte 200 200 100,00 2 0
Orchesterfest 756 560 74,07 2 0
Serenade 772 513 66,45 2 0
Akademistenkonzert 386 137 35,49 1 0
Sonderkonzerte 8.305 6.963 83,84 11 63
Abgrenzungen -16
52.723 45.521 86,34 38 883
Kooperationen* / Gastspiele
Silvesterkonzert 1 62
1 62
Opernbespielung Bühnen Stadt Köln 100 7.062
sonstige Aktivitäten 0 216
100 7.278
Leistungsdaten gesamt 139 8.223
Auslas- 
tung
*ohnedieeintrittsfreienGeneralproben"PhilharmonieLunch"bzw."LatenightLunch".InderSpielzeit2019/2020
kamen ca. 10.370 Besucher zu den 8 Generalproben.
Veranstaltung
Eigenveranstaltungen 
Besucher
Fremdveranstaltungen / sonstige Aktivitäten

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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Der Vergleich der Leistungsdaten des Orchesters in der Spielzeit 2019/2020 mit dem Vorjahr zeigt, dass 
die Anzahl der Eigenveranstaltungen infolge der Corona-bedingten Ausfälle um 18 Veranstaltungen ge-
sunken ist. Gleichzeitig fiel die Anzahl der Besucher um 42.953 (48,5%) auf 45.521. Die Auslastung der 
Eigenveranstaltungen fiel mit 86,3% um 7,6% hinter die der vorherigen Spielzeit zurück. Bei den Erlösen 
war im gleichen Zeitraum ein Rückgang um TEUR 665 bzw. 43,0% festzustellen. Die durchschnittliche 
Einnahme je Besucher erhöhte sich dabei in der Spielzeit 2019/2020 von EUR 17,50 um EUR 1,90 bzw. 
+7,6% auf EUR 19,40. 
 
Für die Bühnen der Stadt Köln wurden im Bereich der Oper und Kinderoper 100, und damit 67 Veran-
staltungen weniger (-40,1%) als in der vorherigen Spielzeit durchgeführt. Infolgedessen ging auch die 
Gesamtvergütung für die Opernbespielung mit TEUR 7.062 (im Vorjahr TEUR 7.392) um TEUR 330 
bzw. 4,5% zurück.  
 
 
b) Ertragslage / Vergleich mit dem Wirtschaftsplan und Periodenvergleich 
 
 
Nach dem vorjährigen Jahresfehlbetrag von TEUR 157 erzielte das Gürzenich-Orchester Köln im Wirt-
schaftsjahr 2019/2020 einen hohen Jahresüberschuss von TEUR 2.363.  
 
Die Analyse des Ergebnisses wurde an der Struktur des Wirtschaftsplans 2019/2020 ausgerichtet und 
zeigt, dass sich der Überschuss aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 2.603 (im 
Vorjahr TEUR +140), einem negativen Zinsergebnis von TEUR 289 (im Vorjahr TEUR -310) sowie Steu-
ererstattungen von TEUR 49 (im Vorjahr TEUR 13) zusammensetzt.  
 
Im Überblick stellt sich die Ertragslage im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt dar, wobei den Ist-Daten 
zum einen die Planansätze des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 21.5.2019 beschlossenen 
Wirtschaftsplans und zum anderen die Vorjahreszahlen gegenübergestellt werden:

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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Ertragslage Vgl. mit Wirtschaftsplan Vgl. mit Vorjahr 2018/19
TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 8.223 38,4 9.185 -962 -10,5 9.313 -1.090 -11,7
Kartenverkauf aus Konzertbetrieb 945 4,4 1.605 -660 -41,1 1.554 -609 -39,2
Opernbespielung 7.062 33,0 7.380 -318 -4,3 7.392 -330 -4,5
Sponsoringerträge 0 0,0 100 -100 -100,0 11 -11 -100,0
sonstige Bereiche Konzertbetrieb 216 1,0 100 +116>+100,0 356 -140 -39,3
Bestandsveränderung +0
unfertige Produktionen -50 -0,2 0 -50 . 48 +78<-100,0
sonstige betriebliche Erträge 13.220 61,8 12.880 +340 +2,6 12.024+1.196 +9,9
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 11.646 54,4 11.646 +0 +0,0 10.791 +855 +7,9
Betriebskostenzuschuss Land 834 3,9 834 +0 +0,0 722 +112 +15,5
andere sonstige betriebliche Erträge 740 3,5 400 +340 +85,0 511 +229 +44,8
betriebliche Erträge 21.393 100,0 22.065 -672 -3,0 21.385 +8 +0,0
Materialaufwand -3.254 -15,2 -5.106+1.852 +36,3 -4.488+1.234 +27,5
Gagen für Gastdirigenten, 
Solisten, Chöre -555 -2,6 -968 +413 +42,7 -1.121 +566 +50,5
Gagen für Aushilfen -1.038 -4,9 -1.124 +86 +7,7 -1.223 +185 +15,1
Saalmieten -781 -3,7 -1.066 +285 +26,7 -1.093 +312 +28,5
anderer Materialaufwand -880 -4,1 -1.948 +1.068 +54,8 -1.051 +171 +16,3
Personalaufwand -13.983 -65,4 -15.220+1.237 +8,1 -14.899 +916 +6,1
Löhne und Gehälter -11.689 -54,6 -11.411 -278 -2,4 -12.140 +451 +3,7
soziale Abgaben, Altersversorgung
und Unterstützung -2.294 -10,7 -3.809 +1.515 +39,8 -2.759 +465 +16,9
Abschreibungen Anlagevermögen -103 -0,5 -79 -24 -30,4 -94 -9 -9,6
sonstige betriebliche Aufwendungen -1.450 -6,8 -1.254 -196 -15,6 -1.764 +314 +17,8
betriebliche Aufwendungen -18.790 -87,8 -21.659+2.869 +13,2 -21.245+2.455 +11,6
Betriebsergebnis 2.603 12,2 406+2.197>+100,0 140+2.463>+100,0
Zinserträge 0 0,0 0 +0 . 1 -1+100,0
Zinsaufwendungen -289 -1,4 -300 +11 +3,7 -311 +22 +7,1
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0,0 -10 +10+100,0 13 -13+100,0
sonstige Steuern 49 0,2 0 +49 . 0 +49 .
Jahresfehlbetrag 2.363 11,0 96+2.267>+100,0 -157+2.520>+100,0
Gewinnvortrag 739 3,5 739 +0 +0,0 892 -153 +17,2
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4 0,0 4 +0 +0,0 4 +0 +0,0
Bilanzgewinn 3.106 14,5 839+2.267>+100,0 739+2.367>+100,0
Wj. 2019/20 Abweichung Abweichung
           Jahresüberschuss / 
 
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan zeigt die Analyse für das Betriebsergebnis, dass der Planansatz 
(TEUR +406) um TEUR 2.197 (+ 541,1%) erheblich überschritten wurde.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 9  
   
 
Zusammen mit den Mitteln des städtischen Betriebskostenzuschusses und des Landeszuschusses stan-
den dem Orchester aus der Opernbespielung sowie dem eigenen Konzertbetrieb insgesamt           
TEUR 21.393 und damit – im Vergleich zum Planansatz – zwar TEUR 672 (-3,0%) weniger an betriebli-
chen Erträgen zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Die verminderten Erträge sind dabei 
im Wesentlichen auf Corona-bedingte Erlösausfälle beim Kartenverkauf bzw. Spielbetrieb in Höhe von 
TEUR 644 (-35,7%), gesunkene Erstattungen aus der Opernbespielung (TEUR -318 bzw. -4,3%) sowie 
Aufwendungen aus der Veränderung des Bestands unfertiger Produktionen (TEUR -50) zurückzuführen. 
Diesen stand ein Zuwachs sonstiger betrieblicher Erträge um TEUR 340 (+85,0%) gegenüber, von de-
nen alleine auf die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld 
ein Betrag von TEUR 222 entfiel.  
 
Zeitgleich wurden die betrieblichen Aufwendungen um insgesamt TEUR -2.869 bzw. 13,2 gegenüber 
den budgetierten Ansätzen unterschritten. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Kosteneinsparungen 
in Höhe von TEUR 1.852 bzw. 36,3% im Bereich der Materialaufwendungen sowie in Höhe von TEUR 
1.237 bzw. 8,1% im Bereich der Personalaufwendungen bei, während TEUR 196 bzw. 15,6% bei den 
sonstigen betrieblichen Aufwendungen für Verwaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mehr veraus-
gabt wurden. Bei den Materialaufwendungen verteilten sich die Einsparungen im Zusammenhang mit 
der Absage von Konzerten auf die Kosten für Gagen der Aushilfen (TEUR -86 bzw. -7,7%), für Gastdiri-
genten, Solisten und Chöre (TEUR -413 bzw. 42,7%), Saalmieten (TEUR -285 bzw. 26,7%) und sonstige 
Produktionskosten (TEUR -1.068 bzw. 54,8%). Im Bereich der Personalaufwendungen erhöhten sich die 
Kosten für Gehälter – unter Berücksichtigung der Erstattungen von Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 
216  –  um TEUR 278 bzw. 2,4%. Allerdings unterschritten die Sozialabgaben und Aufwendungen für 
die Altersversorgung die budgetierten Kostenansätze – nicht zuletzt bedingt durch Wertanpassungen 
der Rückstellungen für künftige Beihilfen – die geplanten Kostenansätze um TEUR 1.515 bzw. 39,8%. 
Unter Berücksichtigung des Zinsergebnisses sowie der Ergebnisauswirkungen der Ertragsteuern und 
sonstigen Steuern lag damit der vom Orchester erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 
2.363 um          TEUR 2.267 über dem für 2019/2020 kalkulierten Ergebnis (TEUR +96). 
 
Auch im Periodenvergleich verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 
TEUR 2.463, wobei die betrieblichen Erträge insgesamt lediglich um TEUR 8 über dem Vorjahreswert 
lagen. Hier standen Corona-bedingten Einbußen bei den Erträgen aus dem laufenden Konzertbetrieb 
sowie der Opernbespielung in Höhe von insgesamt TEUR 1.090 bzw. 11,7% vor allem ein erhöhter 
Betriebskostenzuschuss (TEUR +855 bzw. +7,9%), ein gestiegener Landeszuschuss (TEUR +112 bzw. 
15,5%) sowie die positive Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR +229 bzw. +44,8%) 
gegenüber. Letztere waren vor allem auf Erstattungen von Sozialabgaben im Zusammenhang mit Kurz-
arbeitergeld (TEUR +222) zurückzuführen.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 10  
   
 
Gegenüber den nahezu unveränderten betrieblichen Erträgen konnten die betrieblichen Aufwendungen 
gegenüber dem Vorjahr überproportional um TEUR 2.455 reduziert werden. Hier lagen zunächst die 
Materialkosten um rd. TEUR 1.234 bzw. 27,5% unter den Vorjahresbeträgen. Im Wesentlichen war dies 
bedingt durch Kosteneinsparungen bei den Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chören (TEUR +566 
bzw. +50,5%) und für Aushilfen (TEUR +185 bzw. +15,1%), den Kosten für die Anmietung der Säle 
(TEUR +312 bzw. +28,5%) und den übrigen Produktionsaufwendungen (TEUR +171 bzw. +16,3%). Die 
Personalkosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 916 bzw. 6,1%. Auch bei den sonstigen 
betrieblichen Aufwendungen konnten gegenüber den Vorjahreskosten insgesamt TEUR 314 bzw. 17,8% 
eingespart werden. Hier entfielen die größten Kostenminderungen auf die Personalnebenkosten (TEUR 
-186 bzw. -43,0%), die Kostenbeteiligung Köln-Ticket, die Verwaltungskostenerstattungen (TEUR -90 
bzw. -45,9%) sowie die Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR -75 bzw. -12,2%).  
 
Bezogen auf die Gesamterträge des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2019/2020 bilden die laufenden Per-
sonalkosten mit 65,4% (im Vorjahr 69,7 %) unverändert den größten Aufwandsposten. Im Berichtsjahr 
setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen: 
 
2019/2020 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 11.905 12.140 -235 -1,9
Erstattung Kurzarbeitergeld -216 0 -216 .
Soziale Abgaben 1.721 1.749 -28 -1,6
Aufwendungen für Altersversorgung 692 694 -2 -0,3
Aufwendungen für Unterstützung -119 316 -435<-100,0
13.983 14.899 -916 -6,1
Veränderung
 
 
 
Im Bereich der laufenden Personalaufwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Gehälter 
der angestellten Künstler und sonstigen Mitarbeiter um TEUR 235 (-1,9) als auch die gesetzlichen Sozi-
alabgaben um TEUR 28 (-1,6%) zurück. Die Kosteneinsparungen sind hier vor allem Folge eines ver-
minderten durchschnittlichen Personalbestands sowie zeitweiser Kurzarbeit mit Aufstockungen des 
Kurzarbeitergeldes auf 95% der letzten Nettobezüge. Ein deutlicher Rückgang der Aufwendungen für 
Unterstützung war vor allem bedingt durch die Reduzierung der Rückstellungsbeträge für künftige Bei-
hilfezahlungen im Bereich der privatversicherten ehemaligen Mitarbeiter.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 11  
   
 
Die Personalstatistik weist für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 folgende Daten aus: 
 
 
Jahres-Zum Vergl.
30.11.1928.02.2031.05.2031.08.20durch-Wirtschafts-
schnitt plan
2019/2020
Besetzte Stellen
Beschäftigte nach TVöD 9,71 9,71 10,22 10,22 9,97 13,50
künstlerische Angestellte 124,34124,79124,42125,64124,80 139,00
Beamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00
Platzanweiser 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,00
135,26135,71135,85137,07135,97 152,50
zum Vergleich Vorjahr (138,07)(139,57)(139,84)(137,33)(138,70) (152,50)
Beschäftigte
Beschäftigte nach TVöD 12,00 12,00 13,00 13,00 12,50
künstlerische Angestellte 129,00130,00131,00132,00130,50
Beamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Platzanweiser 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
144,00145,00147,00148,00146,00
zum Vergleich Vorjahr (150,00(152,00)(152,00)(149,00)(150,75)
 
Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen lag in 2019/2020 mit durchschnittlich 135,97 um 16,53 Stellen 
bzw. 10,8% unter dem Planansatz (152,50).  
 
Damit konnte das Orchester in der Spielzeit 2019/2020 mittels der vereinnahmten Betriebskostenzu-
schüsse, der Erträge aus der Opernbespielung und der übrigen selbst erwirtschafteten Erträge trotz der 
Corona-bedingten Erlösausfälle infolge höherer Zuschüsse und stark verminderter betrieblicher Kosten 
ein deutlich positives Betriebsergebnis erwirtschaften. Unter Einschluss der Zinsen und Steuern und hier 
vor allem die Ergebnisbelastung durch den Aufzinsungsaufwand bei den langfristigen Personalrückstel-
lungen wurde damit letztlich auch ein erheblicher Jahresüberschuss von TEUR 2.363 (im Vorjahr Jah-
resfehlbetrag in Höhe von TEUR 157) erzielt.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 12  
   
 
c) Vermögens- und Finanzlage  
 
Die Vermögenslage des Orchesters stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie 
folgt dar: 
 
31.8.2020 31.8.2019 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Anlagevermögen 860 6,1 798 6,3 +62 +7,8
Forderung aus Ausgliederung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 4.346 30,8 4.846 38,4 -500 -10,3
5.206 36,9 5.644 44,8 -438 -7,8
Vorräte 47 0,3 88 0,7 -41 -46,6
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 1.925 13,7 2.383 18,9 -458 -19,2
Flüssige Mittel 6.850 48,6 4.429 35,1 +2.421 +54,7
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 8.822 62,6 6.900 54,7 +1.922 +27,9
Rechnungsabgrenzungsposten 74 0,5 66 0,5 +8 +12,1
Vermögen insgesamt 14.102 100,0 12.610100,0 +1.492 +11,8
Kapital
Stammkapital 25 0,2 25 0,2 0 +0,0
Gewinnrücklagen 2.626 18,6 2.631 20,9 -5 -0,2
Bilanzgewinn 3.106 22,0 739 5,9 +2.367>+100,0
Eigenkapital 5.757 40,8 3.395 26,9 +2.362 +69,6
42 0,3 49 0,4 -7 -14,3
Sonderposten 42 0,3 49 0,3 -7 -14,3
Pensionsrückstellungen 1.183 8,4 1.427 11,3 -244 -17,1
Sonstige Rückstellungen 4.079 28,9 4.384 34,8 -305 -7,0
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 5.262 37,3 5.811 46,1 -549 -9,4
Steuerrückstellungen 4 0,0 6 0,0 -2 -33,3
Sonstige Rückstellungen 904 6,4 965 7,7 -61 -6,3
Verbindlichkeiten 166 1,2 396 3,1 -230 -58,1
Kurzfristiges Fremdkapital 1.074 7,6 1.367 10,8 -293 -21,4
Rechnungsabgrenzungsposten 1.967 13,9 1.988 15,8 -21 -1,1
Kapital insgesamt 14.102 100,0 12.610100,0 +1.492 +11,8
Lang- und mittelfristig gebundene 
Vermögenswerte
Sonderposten Investitionszuschüsse 
zum Anlagevermögen
 
Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2020 eine Eigenkapitalquote1 von 41,1% 
(im Vorjahr 27,3%), einen Verschuldungsgrad2 von 44,9% (zum 31.8.2019 56,9%) sowie einen Anlage-
deckungsgrad3 von 669,4% (zum 31.8.20198 431,5%). Die Investitionsquote4 lag im Wirtschaftsjahr 
2019/2020 bei 21,1% (im Vorjahr 20,1%). 
                                                           1  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Bilanzsumme 
2  Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Bilanzsumme 
3  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen 
4  Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum 1.9. des jeweiligen Wirtschaftsjahres

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 13  
   
 
An Mitteln aus dem städtischen Haushalt standen dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2019/2020    
TEUR 11.646 als Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 21.5.2019 zur 
Verfügung. Die Mittel waren vollständig zum Ausgleich des Betriebsverlustes zu verwenden.  
 
Bezogen auf die Verhältnisse an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2019 und 31.8.2020 ergab sich eine 
Verbesserung der Liquidität des Orchesters um TEUR 2.421, und zwar im Einzelnen aus folgenden 
Quellen: 
 
2019/2020Vorjahr
TEUR TEUR
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 2.363 -157
Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 103 94
Buchgewinne (-)/ Buchverluste (+) 
aus dem Verkauf von Anlagevermögen -2 -5
Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (+) 0 0
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (-) -7 -6
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Personal-
rückstellungen -549 -186
Cashflow 1.908 -260
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Aktiva 991 9
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Passiva -314 472
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.585 221
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 4 7
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -168 -149
Cashflow aus Investitionstätigkeit -164 -142
Tilgung von Krediten 0 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2.421 79
 
 
Die Verbesserung der Liquidität resultiert aus dem hohen Jahresüberschuss und dem damit verbunde-
nen positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit des Orchesters (TEUR 2.585). Unter Berück-
sichtigung der Auszahlungen für Investitionen (TEUR 168) sowie Einzahlungen aus Anlageabgängen         
(+TEUR 4) ergibt sich die Veränderung des Finanzmittelfonds zu den beiden Bilanzstichtagen in Höhe 
von TEUR +2.421. Auch im Wirtschaftsjahr 2019/2020 standen dem Orchester damit ausreichend liquide 
Mittel zur Verfügung, sodass keine Kredite in Anspruch genommen werden mussten.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 14  
   
 
4. Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen der Vor-
jahresprüfung (1.9.2018 – 31.8.2019) 
 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, hat auf der Grundlage des 
Auftrags der Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters vom 29.1.2019 mit Zustimmung der Gemeinde-
prüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss des Orchesters unter Einbeziehung der 
Buchführung und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2018 bis 31.8.2019 geprüft. Der Prüfungs-
auftrag umfasste nach § 102 Abs. 2 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 
Nr. 2 HGrG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Berichterstattung 
über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte. Die Prüfer sind zu der im Bestätigungsvermerk getroffe-
nen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung führte zu keinen Beanstandungen. 
 
 
 
II. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 
 
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschafteten Jahresüberschusses weist das Gürze-
nich-Orchester zum 31.8.2020 einen Bilanzgewinn von TEUR 3.106 aus. Das Eigenkapital beträgt damit 
zum 31.8.2020 TEUR 5.757 (zum 31.8.2019 TEUR 3.395). Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen 
Entwicklung des Orchesters stellte der Rat in seiner Sitzung am 14.5.2020 gemäß § 4 der Betriebssat-
zung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung den Wirtschaftsplan des Orchesters für das 
Wirtschaftsjahr 2020/21 mit folgenden Eckdaten fest:  
 
Wirtschafts- 
plan 2020/21
TEUR
Umsatzerlöse
   Kartenverkauf 1.650
   Opernbespielung 7.380
   sonstige Erlöse Spielbetrieb 100
9.130
Sonstige Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt) 1.546
10.676
Materialaufwendungen -5.545
Personalaufwendungen -15.534
Abschreibungen -120
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.200
Zinsaufwendungen -300
Steuern -10
Planergebnis vor Betriebskostenzuschuss -12.033
Betriebskostenzuschuss 12.010
Jahresfehlbetrag -23

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 15  
   
 
Infolge der wegen der anhaltenden Corona-Pandemie erforderlichen Einstellung des Konzertbetriebs 
des Orchesters ab November 2020 weist das Betriebsergebnis des ersten Quartals (1.9.2019 – 
30.1.2020) deutliche Abweichungen von den Plandaten aus. So sanken die Umsatzerlöse infolge des 
stark eingebrochenen Kartenverkaufs sowohl im Bereich der Abonnements als auch der Einzelkarten 
von geplanten TEUR 2.516 um TEUR 421 bzw. 16,7% auf TEUR 2.095. Da die Betriebskostenzu-
schüsse konstant blieben, verminderten sich die betrieblichen Erträge insgesamt um TEUR 503 bzw. 
9,4% auf TEUR 4.848. Gleichzeitig reduzierten sich aufgrund von Konzertabsagen bzw. kleinerer Beset-
zungen sowie in Anspruch genommener Kurzarbeit aber auch die betrieblichen Aufwendungen im Be-
reich der Materialaufwendungen (TEUR -870 bzw. 63,2%), der Personalkosten (TEUR -568 bzw. 14,6%) 
und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR -228 bzw. -67,7%). Damit stellte sich für das 
erste Quartal der Spielzeit 2020/21 ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 916 ein, das um TEUR 
1.163 über dem budgetierten Ergebnis für diesen Zeitraum (TEUR -247) lag. 
 
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie und deren Auswirkungen auf den Konzertbetrieb zu-
mindest in 2020/21 hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Orchesters damit maßgeblich von 
der Ertragslage bzw. Bezuschussung in den folgenden Wirtschaftsjahren sowie der laufenden Tilgung 
der Restforderung gegen die Stadt Köln aus der seinerzeitigen Ausgliederung der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung ab. 
 
Im Rahmen der Investitionsplanung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 ist die Beschaffung von Instru-
menten (TEUR 90) sowie Investitionen in die IT-Technik (TEUR 30) vorgesehen. Die Finanzierung der 
Investitionsvorhaben soll in voller Höhe aus Mitteln des Betriebskostenzuschusses des Wirtschaftsjahres 
zum Ausgleich der Abschreibungen abgedeckt werden. 
 
Die Einrichtung des für das Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen Risikofrüherken-
nungssystems ist bis zur Abfassung dieses Lageberichts weitergeführt worden. Auf der Grundlage eines 
auf die speziellen Belange und die überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenen Handbuchs 
zum Risiko-/Chancenmanagement, das ständig zu ergänzen und zu aktualisieren ist, wurde per 
12.2.2021 erneut eine Risikoinventur mit anschließender Risiko- und Chancenbewertung durchgeführt. 
Die Arbeiten an einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung und Kommuni-
kation der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden 
fortgesetzt. Mit einem solchen Berichtswesen soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken an die 
jeweiligen Entscheidungsträger des Orchesters frühzeitig kommuniziert werden, damit wirtschaftlichen, 
technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.

Beschlussvorlage Rat

2725 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 1285/2021 
Freigabedatum 
15.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2019/2020 des Gürzenich-Orchesters Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit ei-
nem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.03.21 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2020 sowie der Lagebericht für 
das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis 31.8.2020 festgestellt. 
 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2020 in Höhe von EUR 
3.105.770,34, der sich aus dem Jahresüberschuss 2019/2020 in Höhe von EUR 2.362.648,93 
nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 739.121,41 sowie Entnahmen aus den Ge-
winnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 15.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 
 
1. Jahresabschluss zum 31.8.2020, bestehend aus 
 
a) Bilanz zum 31.8.2020     Anlage 1 
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 1.9.2019– 31.8.2020   Anlage 2 
 
c) Anhang einschließlich Anlagennachweis   
für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019 – 31.8.2020  Anlage 3, Seite 1 - 17 
 
2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 
bis zum 31.8.2020      Anlage 4, Seite 1 - 16 
 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG vom 16.08.2019  Anlage 5, Seite 3 – 7  
 
 
4. Fragenkatalogs zu § 53 HGrG    Anlage 6 
 
 
 
 
Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und 
Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Nach Eigenbetriebsverordnung 
NRW muss der Jahresabschluss 3 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres eingereicht werden. 
Um die Verfristung basierend auf der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
möglichst kurz zu halten, ist es notwendig, einen Beschluss im Juni zu erreichen.

Anlage5_Wiedergabe_Bestätigungsvermerk_19-20

11834 Zeichen

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 3 – 
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 
 
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testats-
exemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiederge-
geben wird: 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An das Gürzenich-Orchester Köln 
 
Prüfungsurteile 
 
Wir haben den Jahresabschluss des Gürzenich-Orchester Köln – bestehend aus der Bilanz zum 
31. August 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gürzenich-Orchester Köln für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 
1. September 2019 bis zum 31. August 2020. 
  
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Or-
chesters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 4 – 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsver-
merkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung 
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, 
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab-
sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-
teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 5 – 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um 
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Orchesters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 6 – 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme des Orchesters abzugeben. 
 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass das Orchester seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 7 – 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. 
  
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Orchesters 
  
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben 
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den 
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dreieich, 25. März 2021 
 
 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 
         
gez. gez. 
Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage3_Anhang einschließlich Anlagennachweis_19-20

26631 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 1
 
   
  
 
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 
1. SEPTEMBER 2019 BIS 31. AUGUST 2020 
 
A N H A N G 
 
Der Jahresabschluss des Gürzenich-Orchesters Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019 bis 31.8.2020 wurde 
nach den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW in der 
Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in sinngemäßer 
Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten Buch 
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergänzenden Vorschriften 
der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein.  
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jah-
resergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. 
 
Im Jahresabschluss zum 31.8.2020 wurden die zum 1.9.2000 im Rahmen der Ausgliederung des Orchesters 
als eigenbetriebsähnliche Einrichtung von der Stadt Köln übertragenen Anlagegüter zu den fortgeführten Zeit-
werten und die in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2019/2020 angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten 
Anschaffungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen Rech-
nung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grundlage einschlägiger Ab-
schreibungstabellen sachgerecht geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung beträgt 2 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und 
EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgen-
den Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wird.  
 
Bei den Vorräten wurden die Betriebsstoffe zu Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert 
angesetzt. Vor dem Bilanzstichtag angefallene Vorleistungen für Konzerte im neuen Wirtschaftsjahr, die als 
unfertige Leistungen zu Herstellungskosten zu bewerten sind, lagen zum 31.8.2020 nicht vor. Die Forderun-
gen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. 
 
Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages an-
gesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezuschussten Anlagegüter entspricht.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 2
 
   
  
 
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Orchester hat das Gürzenich-Orchester für 
Beamte, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz 
(BeamtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamte, die am 1.9.2000 
noch aktiv waren, wird das Gürzenich-Orchester mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf das Or-
chester entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensions-
rückstellungen gebildet. Im Jahresabschluss zum 31.8.2020 erfolgte die Bewertung der Pensionsverpflichtun-
gen wie im Vorjahr gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung 
NRW (KommHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % und 
unter Anwendung der neuen Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen 
Personalkosten waren bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertan-
sätze der Pensionsverpflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in 
angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen als Rück-
stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im Rahmen der Wertansätze künftige Preis- 
und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzin-
sungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzins-
sätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich 
ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen er-
folgte die Bewertung zum 31.8.2020 entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert 
unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen 
Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wertansätze der Beihilfe- und Jubiläumsverpflichtungen wurden 
durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erstmals gebildete Rückstellung für drohende Verluste im Bereich des Per-
sonalaufwands betrifft den Verpflichtungsüberschuss für das Orchester aus den künftigen Gehaltszahlungen 
im Rahmen einer Freistellung unter Berücksichtigung der orchesterspezifischen Gehaltsentwicklungsprogno-
sen. Soweit die Rückstellung Gehaltszahlungen betrifft, die nach dem 31.8.2021 zur Auszahlung gelangen, 
wurde eine Abzinsung vorgenommen (§ 21 EigVO NRW i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB). 
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 
1. Anlagevermögen 
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2019/2020 sind dem nachfol-
genden Anlagennachweis zu entnehmen: 
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2019 1 Abgang 31.8.2020
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV-Software 124.200,03 39.436,60 24.192,70 139.443,93
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.853.241,57 136.392,00 99.390,32 2.890.243,25
    Geleistete Anzahlungen 7.616,00 -7.616,00 0,00 0,00
2.860.857,57 128.776,00 99.390,32 2.890.243,25
2.985.057,60 168.212,60 123.583,02 3.029.687,18
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2019 1 Zugang Abgang 31.8.2020
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV-Software 124.200,03 4.381,60 24.192,70 104.388,93
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.063.109,57 98.369,00 96.266,32 2.065.212,25
    Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2.063.109,57 98.369,00 96.266,32 2.065.212,25
2.187.309,60 102.750,60 120.459,02 2.169.601,18
Posten des Anlagevermögens RestbuchwerteRestbuchwerte Durch- Durch-
31.8.2020 31.8.2019 schnittlicher Ab- schnittlicher Rest-
schreibungssatz 2 buchwert 3
EUR EUR % %
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV-Software 35.055,00 0,00 3,14 25,14
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 825.031,00 790.132,00 3,40 28,55
    Geleistete Anzahlungen 0,00 7.616,00 0,00 0,00
825.031,00 797.748,00
860.086,00 797.748,00
Kennzahlen
Umbuchung / 
Zugang
 
___________________________ 
1  Hinsichtlich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die Anlagegüter, die zum 1.9.2000 auf das  
   Orchester übertragen wurden, mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 auf- 
   gelaufenen Abschreibungen in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.  
 2  Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2020 
 3  Restbuchwerte am 31.8.2020 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2020

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 4
 
   
  
 
Der Zugang bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt auf Tonanlagen (TEUR 1), Instrumente (TEUR 
109), Büromöbel (TEUR 8) sowie geringwertige Anlagegüter (TEUR 11). 
  
2. Vorräte 
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Betriebsstoffe (TEUR 42) umfassen im Wesentlichen Jahresvorschau-
hefte, Leporellos und Büromaterial. Die geleisteten Anzahlungen beinhalten die erste Ratenzahlung für einen 
Kompositionsauftrag. 
 
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsforderungen. 
 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln umfassen zum einen die auf den 31.8.2020 fortgeschriebene Restfor-
derung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 in Höhe von TEUR 4.346. 
Die Stadt hat einen Ausgleich dieser Forderung ohne Zinsverluste ab 2005 zugesagt. Im Wirtschaftsjahr 
2019/2020 hat die Stadt Köln eine Tilgungsrate (TEUR 500) bezahlt. Am Bilanzstichtag hat diese Forderung 
in Höhe von TEUR 3.846 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 
 
Darüber hinaus enthält der Bilanzposten Forderungen aus laufenden Verrechnungen zwischen dem Orchester 
und den folgenden städtischen Dienststellen: 
 
31.8.2020
TEUR
Kämmerei 324
Personalamt -132
Amt für Informationsverarbeitung -7
185
 
 
Bei den Forderungen gegen Eigenbetriebe handelt es sich um Forderungen aus laufender Verrechnung gegen 
die Bühnen der Stadt Köln.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 5
 
   
  
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 
31.8.2020
TEUR
Bundesagentur für Arbeit
    Kurzarbeitergeld Mai, Juni, August 2020 216
    Erstattung Sozialabgaben 223
Forderungen gegen Mitarbeiter aus nachträglicher
    Abrechnung Kurzarbeitergeld Mai, Juni, August 2020 245
Forderungen gegen Finanzamt 30
Personalkostenzuschüsse 30
Überzahlungen Krankenkassen 19
Überzahlungen BVK/ZVK 19
Übrige 6
788
 
 
4. Liquide Mittel 
Am Bilanzstichtag 31.8.2020 verfügte das Orchester über folgende liquide Mittel: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.8.2020
TEUR
Hauptkasse 3
Handkasse / Wechselgeld 2
5
Geldmarktkonto Sparkasse KölnBonn 1.063
laufendes Konto Sparkasse KölnBonn 5.782
6.850

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 6
 
   
  
 
 
5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Folgende für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 bzw. weitere Wirtschaftsjahre vorausbezahlte Aufwendungen 
wurden per 31.8.2020 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 
 
31.8.2020
TEUR
Versorgungsbezüge September 2020 22
Unfallversicherung September bis Dezember 2020 11
Dienstbezüge September 2020 3
Zuschuss Gürzenich-Chor September bis Dezember 2020 7
diverse Kostenerstattungen September bis Dezember 2020 15
Werbemaßnahmen September 2020 4
Markenverlängerungen bis 2031 6
Übrige 6
74
 
6. Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Orchesters stellte sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt dar:  
 
Saldovortrag Jahres- Entnahmen Stand 
31.08.2019 ergebnis Gewinn- 31.8.2020
2019/2020 rücklagen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Vom Rat der Stadt Köln laut
Satzung zur Verfügung ge-
stelltes Stammkapital 25 0 0 25
Gewinnrücklagen
   andere Gewinnrücklagen 2.631 0 -4 2.627
Bilanzgewinn 739 +2.362 +4 3.105
3.395 +2.362 0 5.757
 
Der Bilanzgewinn zum 31.8.2019 in Höhe von TEUR 739 wurde gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss des 
Rates zum Jahresabschluss 31.8.2019 des Gürzenich-Orchesters Köln vom 10.9.2020 auf neue Rechnung 
vorgetragen.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 7
 
   
  
 
7. Sonderposten 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt: 
 
SaldovortragZugangAuflösung Stand 
1.9.20192019/20202019/202031.8.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonderposten für Investitionszu-
schüsse der Stadt Köln
aus Übertragung des Anlage-
vermögens zum 1.9.2000 der
Stadt Köln 3 0 0 3
für die Anschaffung von be-
weglichem Anlagevermögen 46 0 7 39
49 0 7 42
 
 
8. Rückstellungen 
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie folgt: 
 
SaldovortragInanspruch- Auf- Auf-/ Ab- Stand
1.9.2019 nahme lösung Zuführung zinsung 31.8.2020
2019/2020 2019/20202019/20202019/2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensionsrückstellungen
Versorgungsempfänger 1.427 95 220 0 71 1.183
Steuerrückstellungen 6 2 0 0 0 4
Sonstige Rückstellungen
  ausstehender Urlaub 274 274 0 173 0 173
  Sonderzahlungen November 23 23 0 24 0 24
  Dienstjubiläen 29 1 0 0 1 29
  Beihilfeverpflichtungen 4.030 402 95 0 202 3.735
  Altersteilzeit 0 0 0 93 0 93
  Gehaltsnachzahlungen 82 78 4 54 0 54
  drohende Verluste aus 
    einem Anstellungsverhältnis 756 103 4 0 15 664
 austehende Leistungs-
   abrechnungen 49 23 3 87 0 110
Kosten Jahresabschluss 60 60 0 49 0 49
Übrige 46 45 0 51 0 52
5.349 1.009 106 531 218 4.983
6.782 1.106 326 531 289 6.170
 
Zum 31.8.2020 bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber 10 Versorgungsempfängern.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 8
 
   
  
 
9. Verbindlichkeiten 
Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2020 lassen sich dem folgenden Verbind-
lichkeitenspiegel entnehmen: 
 
         
Gesamt- bis zu einemzwischen über davon
betrag Jahr einem und fünf gesichert
31.8.2020 fünf Jahren Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 152 152 0 0 0
(374) (374) (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 14 14 0 0 0
(22) (22) (0) (0) (0)
166 166 0 0 0
(396) (396) (0) (0) (0)
(in Klammern: Vorjahr)
davon mit einer Restlaufzeit 
 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsverpflichtungen. 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: 
 
31.8.2020
TEUR
Verbindlichkeiten Künstlersozialkasse 7
Verbindlichkeiten gegenüber Bundeszentralamt für Steuern 6
Übrige 1
14
davon aus Steuern 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 7

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 9
 
   
  
 
 
10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 im Voraus 
eingegangene Erträge abgegrenzt:  
 
31.8.2020
TEUR
Erträge aus Kartenverkäufen für 
die Spielzeit 2020 / 2021 1.065
Betriebskostenzuschuss September 2020 611
Bezirksregierung Köln
   Personalkostenzuschuss September bis Dezember 2020 291
1.967
 
 
 
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
 
 
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
2019/2020Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Erlöse Bühnen der Stadt Köln 
  für Opernbespielung 7.062 7.391 -329 -4,5
Erlöse Kartenverkauf
  Einzelverkauf 324 555 -231-41,6
  Abonnements 581 929 -348-37,5
  Besucherorganisationen 40 70 -30-42,9
sonstige Erlöse Spielbetrieb 216 368 -152-41,3
8.223 9.313-1.090-11,7
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 10
 
   
  
 
Den Erlösen lagen dabei im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde: 
 
Veran- Besu- ErlöseVeran- Besu- ErlöseVeran- Besu-Erlöse
stal- cher stal- cher stal- cher
tungen TEURtungen TEURtungen TEUR
Sinfoniekonzerte 36 70.0121.299 36 70.0121.299 + + +
Kammerkonzerte 6 1.439 16 6 1.439 16 + + +
Sonderkonzerte 14 17.023 233 14 17.023 233 + + +
Abgrenzungen -4 -4 +
  Eigenveranstaltungen 56 88.4741.544 56 88.4741.544 + + +
  Kooperationen* / Gastspiele 14 10 14 10 + + +
Opernbespielung 167 7.391 167 7.391 + +
  Fremdveranstaltungen 167 7.391 167 7.391 + +
sonstige Erlöse 368 368 +
237 88.4749.313 237 88.4749.313 + + +
* ohne die eintrittsfreien Generalproben "Philharmonie Lunch". In der Spielzeit 2018/2019  kamen 20.400  Besucher zu
   den 15 Generalproben.
2019/2020 Vorjahr Veränderung
 
 
Die Kartenpreise fielen in 2019/2020 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt aus: 
 
Preis-Preis- Preis- Preis-Preis-Preis-Preis- Preis-Preis-
gruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppe
V/VI 1 III 2 I 3 V/VI III I V/VI III I
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % %
Sinfoniekonzerte 9,0027,0043,00 9,0024,0038,00 0,00 12,5013,16
Kammerkonzerte 13,0013,0013,0013,0013,0013,00 0,00 0,00 0,00
Großes Abonnement (So) 137,00259,00413,00 - - - - - -
Großes Abonnement (Mo/Di)121,00227,00361,00121,33205,33322,67 -0,27 10,5511,88
Familienkarte "Ohren auf!" 25,0025,0025,0020,0020,0020,0025,00 25,0025,00
1Preiswerteste Preisgruppe 
2Mittlere Preisgruppe
3Teuerste Preisgruppe
2019/2020 Vorjahr Veränderung
 
 
Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst den 
Aufwand aus den im Vorjahr aktivierten Kosten für ein Konzert des nachfolgenden Wirtschaftsjahres. Zum 
Bilanzstichtag 31.8.2020 entfielen Vorleistungen für Konzerte in der neuen Spielzeit.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 11
 
   
  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten: 
 
 
2019/2020Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuschüsse und Kostenerstattungen
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln
   für das laufende Wirtschaftsjahr 11.646 10.791 +855 +7,9
Betriebskostenzuschuss Land NRW 834 722 +112 +15,5
Förderbeiträge 10 103 -93 -90,3
Spenden 124 10 +114.
sonstige Kostenzuschüsse 34 53 -19 -35,8
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse 6 7 -1 -14,3
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 327 321 +6 +1,9
Erträge aus dem Abgang von Vermögens-
gegenständen des Anlagevermögens 2 5 -3 -60,0
Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen
im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld 222 0 +222 .
Übrige 15 12 +3 +25,0
13.220 12.024+1.196 +9,9
davon Erträge aus der Auflösung des Sonder-
postens für Investitionszuschüsse zum Anlage-
vermögen 6 7 -1 -14,3
Veränderung
 
 
Der Materialaufwand entfällt auf folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen: 
 
2019/2020Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gagen Aushilfsmusiker 863 922 -59 -6,4
Gagen Gäste 524 1.038 -514 -49,5
Reisekosten Aushilfsmusiker / Gäste 207 384 -177 -46,1
Anmietung Konzertsaal für Proben u. Konzerte 781 1.047 -266 -25,4
Anmietung sonstiger Spielstätten 0 46 -46 -100,0
Miete / Leihe für Instrumente etc. 0 30 -30 -100,0
Instandhaltung Musikinstrumente 176 206 -30 -14,6
Transportkosten 1 5 -4 -80,0
Programmhefte 70 100 -30 -30,0
Produktionskosten 35 96 -61 .
Tantiemen und GEMA-Gebühren 52 57 -5 -8,8
Kosten Gastspiele nach auswärts 200 121 +79 +65,3
Aufwendungen CP-Produktionen 0 20 -20 -100,0
Aufwendungen Streamingdienst GO-Plus 251 261 -10 -3,8
Einrichten Orchester- / Notenmaterial 92 87 +5 +5,7
Abrechnung Notenbibliothek 0 68 -68 .
Übrige 2 0 +2 .
3.254 4.488 -1.234 -27,5
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 12
 
   
  
 
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 
2019/2020Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gehälter Angestellte / Lohnempfänger / Beamte 169 176 -7 -4,0
Gehälter Künstler 11.442 11.274 +168 +1,5
Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 649 645 +4 +0,6
Erstattung Kurzarbeitergeld -216 0 -216 .
Gehaltskorrekturen infolge Kurzarbeitergeld -306 0 -306 .
sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge 44 28 +16 +57,1
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit 92 0 +92 .
Veränderung Urlaubsrückstellung -101 86 -187 -217,4
Veränderung Drohverlustrückstellung -84 -69 -15 -21,7
Löhne und Gehälter 11.689 12.140 -451 -3,7
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 1.611 1.668 -57 -3,4
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus Ver-
änderung  Drohverlustrückstellung -18 -14 -4 +28,6
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-
kasse / Bayerischen Versorgungskasse 522 542 -20 -3,7
Versorgungsbezüge 265 311 -46 -14,8
+/- Veränderung Pensionsrückstellung -95 -160 +65 -40,6
Beihilfen 283 338 -55 -16,3
+/- Veränderung Beihilferückstellung -402 -22 -380+1.727,3
sonstige soziale Abgaben 128 96 +32 +33,3
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.294 2.759 -465 -16,9
13.983 14.899 -916 -6,1
davon für Altersversorgung 692 693 -1 -0,1
Veränderung
 
 
Die Entwicklung der Abschreibungen auf Sachanlagen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt 
II.1.).

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 13
 
   
  
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:  
 
 
2019/2020Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuführung Sonderposten für
Investitionszuschüsse 0 0 +0 .
Verwaltungsaufwendungen
Versicherungen 79 90 -11 -12,2
Kostenbeteiligung Köln-Ticket 56 147 -91 -61,9
Personalnebenkosten (Gastspiele nach auswärts) 217 382 -165 -43,2
Personalnebenkosten (sonstige) 30 51 -21 -41,2
Kosten Jahresabschluss / Abschlussprüfung 47 49 -2 -4,1
Rechts- und Beratungskosten 20 14 +6 +42,9
Porti / Telekommunikation 62 42 +20 +47,6
Beiträge Verbände / Berufsvertretungen 42 44 -2 -4,5
Einsatz Zeitarbeitnehmer 40 38 +2 +5,3
Verwaltungskostenerstattungen Stadt 50 49 +1 +2,0
übrige Verwaltungsaufwendungen 155 192 -37 -19,3
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 537 613 -76 -12,4
Spenden 34 0 +34 .
Wertberichtigung Rückforderungen Mitarbeiter
wegen Abrechnungsrisiken Kurzarbeitergeld 60 0 +60 .
Übrige 21 54 -33 -61,1
1.450 1.765 -315 -17,8
Veränderung
 
 
Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrück-
stellungen (Pensionsrückstellungen TEUR 71, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 1, für Beihilfeverpflich-
tungen TEUR 202 sowie für Drohverlustrückstellung TEUR 15). 
 
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben: 
 
 
2019/2020 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer lfd. Jahr 0 -10 +10-100,0
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer Vorjahre 0 -3 +3-100,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -13 +13 .
Umsatzsteuer Vorjahre -49 0 -49 .
Sonstige Steuern -49 0 -49 .
-49 -13 -36 .
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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IV. SONSTIGE ANGABEN 
1. Organe 
Die Organe des Orchesters bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung personen-
identisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wie 
folgt zusammen: 
Dr. Eva Bürgermeister, Stadtverordnete 
- Vorsitzende - 
Brigitta von Bülow, Stadtverordnete 
- 1. Stellvertreterin - 
Dr. Ralph Elster, Stadtverordneter 
- 2. Stellvertreter - 
Elfi Scho-Antwerpes, Stadtverordnete 
Karl-Heinz Walter, Stadtverordneter 
Katharina Welcker, Stadtverordnete 
Thomas Welter, Stadtverordneter 
Horst Thelen, Stadtverordneter 
Gisela Stahlhofen, Stadtverordnete 
Prof. Klaus Schäfer, Stadtverordneter  
Dr. Ulrich Wackerhagen, sachkundiger Bürger 
Peter Sörries, sachkundiger Bürger 
Karin Reinhardt, sachkundige Bürgerin  
 
Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2019/2020 aus: 
 
François-Xavier Roth  
Künstlerischer Betriebsleiter 
 
Stefan Englert  
Geschäftsführender Direktor

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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Für die Mitglieder der Betriebsleitung bzw. ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wurden von dem Orches-
ter im Wirtschaftsjahr 2019/2020 folgende Bezüge aufgewendet: 
 
Gehälter Sonder- Gesamt-
vergütungen bezüge
TEUR TEUR TEUR
Aktive Mitglieder der Betriebsleitung:
François-Xavier Roth 117,1 211,4 328,5
Stefan Englert 156,2 0,0 156,2
273,3 211,4 484,7
Ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung: 0,0 0,0 0,0
273,3 211,4 484,7
 
Für ein ehemaliges Mitglied der Betriebsleitung bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für eine beam-
tenrechtliche Versorgungszusage in Höhe von TEUR 255 sowie Beihilfeverpflichtungen in Höhe von TEUR 
43. 
 
Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 
 
2. Arbeitnehmer 
Die Anzahl der Beschäftigten des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2019/2020 entwickelte sich wie folgt: 
Jahres
30.11.201928.02.202031.05.202031.08.2020durch-
schnitt
künstlerische Angestellte 129,0 130,0 131,0 132,0 130,5
Beschäftigte nach TVöD 12,0 12,0 13,0 13,0 12,5
Beamte 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
Platzanweiser 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
144,0 145,0 147,0 148,0 146,0

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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Das Orchester ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor-
gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die 
Aufgabe, den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebe-
nenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wurde von der ZVK ein Zusatzbeitrag wie folgt 
erhoben: Ab 2007: 3,25%. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2019/2020 rd. TEUR 
14.419. 
 
3. Abschlussprüferhonorare 
Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 wurden Honorare in Höhe von         
TEUR 11,7 ergebniswirksam den Rückstellungen zugeführt.  
 
4. Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters schlägt vor, den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres vom 
1.9.2019 bis zum 31.8.2020 in Höhe von EUR 3.105.770,34 durch Vortrag auf neue Rechnung zu verwenden.

Beratungsverlauf (3)

15.06.2021 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.49 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1285/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.06.2021
Erstellt
07.04.2021 12:34