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AN/2175/2023

Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 07.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 3.1.9

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

4497 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion  
Fraktion Die LINKE  
Volt-Fraktion  
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/2175/2023 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.12.2023 
 
Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Ra-
tes am 07.12.2023 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
  
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
  
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Willen, den „Osthof der Hallen Kalk“ (östlich 
der Halle 70) gemeinwohlorientiert zu entwickeln. Die Grundlagen für die gemein-
wohlorientierte Entwicklung stellen der durch den Stadtentwicklungsausschuss be-
schlossene Integrierte Plan (2646/2019) und die vom Stadtentwicklungsamt entwi-
ckelten Gemeinwohlkriterien (2213/2022) dar. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung erneute Gespräche mit der Montag Stif-
tung Urbane Räume zu führen mit dem Ziel, die Bedingungen für deren Wiederein-
stieg zu eruieren.  
 
3. Vor dem Hintergrund des Ausstiegs der Montag Stiftung Urbane Räume (MUR) wird 
die Verwaltung beauftragt, zeitnah ein neues belastbares Nutzungskonzept und eine 
verwaltungsinterne Projektorganisationsstruktur zu entwickeln. Die Entwicklung des 
Konzepts soll gemeinsam mit der Verantwortungsgemeinschaft Osthof (VGO) erfol-
gen.

- 2 - 
 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Pioniernutzung vorzu-
legen und mögliche nutzbare Flächen zu definieren, die von der VGO frühzeitig ge-
nutzt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Erste Pioni-
ernutzungen sollen im Sinne der gemeinwohlorientierten Entwicklung des Gesamt-
projekts durch die genannten Akteur*innen konzipiert und umgesetzt werden. Die 
Verwaltung möge den Akteur*innen der VGO die Möglichkeit geben, die Gebäude auf 
dem Gelände begehen zu können. Die Verwaltung wird gebeten dies zu organisieren. 
 
5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche organisatorischen und finanziellen 
Mittel für ein dezernatsübergreifendes und gemeinwohlorientiertes Projektmanage-
ment für den Osthof der Hallen Kalk erforderlich ist.  
 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um die Gebäudesubstanz zu erhalten, braucht es zeitnah Pioniernutzungen, die die Hallen 
Kalk wieder zum Leben erwecken. Dazu darf der Winter nicht tatenlos verstreichen. Die Ver-
antwortungsgemeinschaft Osthof braucht noch im Jahr 2023 Planungssicherheit, um Aktivi-
täten für das Jahr 2024 konzipieren zu können. Die Erkenntnisse der anstehenden Gebäude-
untersuchungen sollen unmittelbar zum Aufbau einer dezernatsübergreifenden Projektstruk-
tur verwendet werden. Daher wäre eine Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung am 
06. Februar 2024 nicht zielführend. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zielsetzung dieses Beschlusses ist eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des sogenann-
ten "Osthofs" der Hallen Kalk. Der Prozess der gemeinwohlorientierten Entwicklung wird 
durch die Stadt Köln gesteuert und gemeinsam mit der Verantwortungsgemeinschaft Osthof 
(VGO) weiter konkretisiert. 
Die VGO ist ein Zusammenschluss der Initiativen Kulturhof Kalk e.V. (unterstützt durch Start-
klar a+b GmbH), Inklusives Kunsthaus Kalk (vormals X-Süd; in Kooperation mit raumlaborb-
erlin) und Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus Köln. Die assoziierten Partnerinnen 
AbenteuerHallenKalk (AHK) und Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in 
Deutschland e.V. (DOMiD) unterstützen die VGO.  
Das Projekt „Osthof Hallen Kalk“ ist prozesshaft über Pioniernutzungen zu entwickeln. Alle 
Pioniernutzungen sollen im Sinne einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des Gesamtpro-
jekts mit den genannten Akteur*innen konzipiert und umgesetzt werden. Performative und 
künstlerische Entwicklungs- und Beteiligungsformate und die Einbindung der Öffentlichkeit 
sollen zur Anwendung kommen.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
  
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE GRÜNEN 
Niklas Kienitz  
Fraktionsgeschäftsführer 
CDU 
Hubertus Tempski 
Fraktionsgeschäftsführer 
SPD 
   
gez. gez. gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Lucas Sickmöller 
Fraktionsgeschäftsführer 
Volt 
Karina Syndicus 
Ratsgruppe Klimafreunde 
& GUT

Beratungsverlauf (1)

07.12.2023 Rat
TOP 3.1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/2175/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
07.12.2023
Erstellt
07.12.2023 11:22