2946/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) vom 31.08.2023 zu den Sportplätzen 5 und 6 am Geißbockheim
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3084 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 14.09.2023 2946/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) vom 31.08.2023 zu den Sportplätzen 5 und 6 am Geißbockheim In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 ist diese mündliche An- frage erfolgt: Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel https://unsergruenguertel.de/2023/08/02pressemittei- lung-rechtsfreier-raum-gruneguertel/ zitiert RM Zimmermann (GUT Köln), dass die Sportplätze 5 und 6 illegal errichtet worden seien und nun weiter ausgebaut würden. Er bittet die Verwal- tung um nähere Erläuterung und Klarstellung der rechtlichen Situation der Sportplätze. Antwort der Verwaltung: Die genannte Pressemitteilung der „Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle“ ist am 02.08.2023 ver- öffentlicht worden. Das darin erwähnte Schreiben mit der Aufforderung zum Einschreiten war in der Verwaltung am 01.08.2023 eingegangen und enthielt Angaben über vermeintliche Ver- stöße gegen Baurecht und Landschaftsrecht. Die von den Forderungen der Bürgerinitiative betroffenen Fachämter haben gemeinsam mit dem Rechtsamt die von der Bürgerinitiative zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Forde- rungen geprüft. Auf Grund der rechtlichen Komplexität konnte die in der Pressemitteilung auch benannte finale Rückmeldefrist bis zum 15.08.2023 nicht eingehalten werden. So erfolgte durch die Verwaltung am 15.08.2023 eine schriftliche Zwischennachricht mit Ankündigung ei- ner abschließenden Entscheidung bis zum 29.08.2023. Das Bauaufsichtsamt hat am 28.08.2023 in einem förmlichen Bescheid an die Bürgerinitiative das zusammenfassende Ergebnis mitgeteilt. Neben der Bescheidversendung auf dem Post- weg erfolgte auch eine Vorabübermittlung per Mail am 28.08.2023. Der Umstand, dass auf der Internetseite der Bürgerinitiative weiterhin die ultimative Aufforderung an die Stadt Köln zum Einschreiten steht, nicht aber etwas über das seit mehr als zwei Wochen vorliegende Er- gebnis, macht die Stadt Köln zu Unrecht schlecht. Weder für das Bauaufsichtsamt noch für das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gibt es dem- nach einen rechtlichen Anlass, gegen die auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geiß- bockheims erfolgten Umbauarbeiten einzuschreiten. Die umweltrechtliche Bewertung ergab, dass angesichts der noch nicht rechtskräftigen Un- wirksamkeit des Bebauungsplans dieser dann vorgeht und nicht Einzelgebote aus dem Land- 2 schaftsrecht Anwendung finden. Auch zum Baurecht ergab die Prüfung keinen Verstoß. Ent- gegen der aufgestellten Behauptung ist für die Sportplätze 5 und 6 eine baurechtliche Legali- tät bei deren Entstehung in der weiten Vergangenheit der 1950-er Jahren anzusetzen. Bei den aktuellen Arbeiten handelte sich baurechtlich um einen Belagaustausch auf Sportplätzen, welcher nach einem Erlass des Landesministeriums vom 03.07.2023 baugenehmigungsfrei ist. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2946/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 09:50