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2946/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) vom 31.08.2023 zu den Sportplätzen 5 und 6 am Geißbockheim

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.09.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3084 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 14.09.2023 
 2946/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) vom 
31.08.2023 zu den Sportplätzen 5 und 6 am Geißbockheim 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 ist diese mündliche An-
frage erfolgt: 
 
 
Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel https://unsergruenguertel.de/2023/08/02pressemittei-
lung-rechtsfreier-raum-gruneguertel/ zitiert RM Zimmermann (GUT Köln), dass die Sportplätze 
5 und 6 illegal errichtet worden seien und nun weiter ausgebaut würden. Er bittet die Verwal-
tung um nähere Erläuterung und Klarstellung der rechtlichen Situation der Sportplätze. 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die genannte Pressemitteilung der „Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle“ ist am 02.08.2023 ver-
öffentlicht worden. Das darin erwähnte Schreiben mit der Aufforderung zum Einschreiten war 
in der Verwaltung am 01.08.2023 eingegangen und enthielt Angaben über vermeintliche Ver-
stöße gegen Baurecht und Landschaftsrecht. 
 
Die von den Forderungen der Bürgerinitiative betroffenen Fachämter haben gemeinsam mit 
dem Rechtsamt die von der Bürgerinitiative zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Forde-
rungen geprüft. Auf Grund der rechtlichen Komplexität konnte die in der Pressemitteilung auch 
benannte finale Rückmeldefrist bis zum 15.08.2023 nicht eingehalten werden. So erfolgte 
durch die Verwaltung am 15.08.2023 eine schriftliche Zwischennachricht mit Ankündigung ei-
ner abschließenden Entscheidung bis zum 29.08.2023. 
 
Das Bauaufsichtsamt hat am 28.08.2023 in einem förmlichen Bescheid an die Bürgerinitiative 
das zusammenfassende Ergebnis mitgeteilt. Neben der Bescheidversendung auf dem Post-
weg erfolgte auch eine Vorabübermittlung per Mail am 28.08.2023. Der Umstand, dass auf 
der Internetseite der Bürgerinitiative weiterhin die ultimative Aufforderung an die Stadt Köln 
zum Einschreiten steht, nicht aber etwas über das seit mehr als zwei Wochen vorliegende Er-
gebnis, macht die Stadt Köln zu Unrecht schlecht. 
 
Weder für das Bauaufsichtsamt noch für das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gibt es dem-
nach einen rechtlichen Anlass, gegen die auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geiß-
bockheims erfolgten Umbauarbeiten einzuschreiten. 
 
Die umweltrechtliche Bewertung ergab, dass angesichts der noch nicht rechtskräftigen Un-
wirksamkeit des Bebauungsplans dieser dann vorgeht und nicht Einzelgebote aus dem Land-

2 
 
schaftsrecht Anwendung finden. Auch zum Baurecht ergab die Prüfung keinen Verstoß. Ent-
gegen der aufgestellten Behauptung ist für die Sportplätze 5 und 6 eine baurechtliche Legali-
tät bei deren Entstehung in der weiten Vergangenheit der 1950-er Jahren anzusetzen. Bei 
den aktuellen Arbeiten handelte sich baurechtlich um einen Belagaustausch auf Sportplätzen, 
welcher nach einem Erlass des Landesministeriums vom 03.07.2023 baugenehmigungsfrei 
ist.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2946/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.09.2023
Erstellt
12.09.2023 09:50