1560/2024
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 1560/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt das Fahrradstraßenkonzept und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Chor- weiler. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskon- zept Chorweiler (1709/2022: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108688) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Grundlage der zukünftigen Radverkehrshauptrouten und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive herge- stellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Chorweiler mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindun- gen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Füh- rungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestand- teil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Chorweiler. Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at- traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um- zuwandeln. Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Auto- und Motorradverkehr) ist nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben- einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr- radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft- fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün- den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Chorweiler intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Zudem wurde das Fahrradstra- ßennetz mit der KVB abgestimmt. Im Rahmen der Einzelplanung der jeweiligen Fahrradstraße werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Das geplante Fahrradstraßennetz umfasst 69 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 30,7 km. 3 Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho- her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi- ckelt werden. Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Chorweiler. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Fahrradstraßennetz
Anlage 2 Bezirk Chorweiler Fahrradstraßennetz
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| Radverkehrsnetzpläne Köln - Bezirk 6 - Chorweiler - Gesamtnetz A A nt Gelbes Netz A Einfalltor (gelbes Netz) — Grünes Netz A Einfalltor (grünes Netz) ======== Grünes Netz, geplant straßenunabhängige Führung im Grünen v 07 14km bestehende Fahrradstraße* potentielle Fahrradstraße* potentielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf* element des grünen Netzes. Ga | ER SEN L\ *Fahrradstraßen sind ein Gestaltungs- N Et N 5 ie Stand: 02.05.2024 SS ai Beratende Ingenieure GmbH
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1560/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 13.05.2024 11:25