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1560/2024

Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.08.2024, TOP 9.1.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Bezirk Chorweiler Fahrradstraßennetz

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4556 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1560/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt das Fahrradstraßenkonzept und beauftragt die 
Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Chor-
weiler. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskon-
zept Chorweiler (1709/2022: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108688) 
ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Grundlage der zukünftigen Radverkehrshauptrouten 
und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. 
Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive herge-
stellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den 
Bezirk Chorweiler mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindun-
gen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein 
besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Füh-
rungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestand-
teil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Chorweiler.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. 
 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Chorweiler 
intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Zudem wurde das Fahrradstra-
ßennetz mit der KVB abgestimmt. Im Rahmen der Einzelplanung der jeweiligen Fahrradstraße 
werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt.  
Das geplante Fahrradstraßennetz umfasst 69 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 
30,7 km.

3 
Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho-
her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi-
ckelt werden.  
 
 
Klimabewertung:  
Das Fahrradstraßenkonzept Chorweiler bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen 
der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung 
von Fahrradstraßen im Bezirk Chorweiler. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate 
Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies 
trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss 
als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 Fahrradstraßennetz

Anlage 2 Bezirk Chorweiler Fahrradstraßennetz

482 Zeichen

|
Radverkehrsnetzpläne Köln - Bezirk 6 - Chorweiler - Gesamtnetz A
A
nt Gelbes Netz A Einfalltor (gelbes Netz)
— Grünes Netz A Einfalltor (grünes Netz)
======== Grünes Netz, geplant
straßenunabhängige
Führung im Grünen v 07 14km

bestehende Fahrradstraße*
potentielle Fahrradstraße*

potentielle Fahrradstraße

mit Abstimmungsbedarf* element des grünen Netzes.

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*Fahrradstraßen sind ein Gestaltungs-

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Stand: 02.05.2024

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Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1560/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.06.2024
Erstellt
13.05.2024 11:25