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AN/0860/2019

Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des historischen KD-Passagierschiffes "Goethe"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 17.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.06.2019, TOP 11.4

Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des Passagierschiffes Goethe

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Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des Passagierschiffes Goethe

2336 Zeichen

Dr. phil. Alexander Kierdorf 
Sachverständiger Bürger im Ausschuss Kunst und Kultur 
Von-Quadt-Straße 157 
51069 Köln 
 
 Köln, den 16. 6. 2019 
 
 
Anfrage im Ausschuss Kunst und Kultur 
Betrifft: Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des historischen KD-Passagierschiffes 
„Goethe“ 
 
Sehr geehrte Damen und Herren 
 
Im Jahre 2009 wurde die Dampfmaschine des 1913 in Dienst gestellten Passagierdampfers 
Goethe ausgebaut und vom Eigentümer, der Köln-Düsseldorfer Reederei, dem Kölnischen 
Stadtmuseum als Dauerleihgabe übergeben. Zuvor  waren – aufgrund der zahlreichen 
Umbauten – nur die originale Dampfmaschine und die Schaufelräder des Schiffes als 
Bewegliche Denkmale in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen worden.  
Im Gutachten zur Eintragung 
(http://www.rheinische-industriekultur.de/objekte/koeln/schiffe%20goethe/goethe.html)  
wird zur Begründung angeführt, dass beide Elemente des Schiffes wichtige Zeugnisse des 
Kölner Schiffsbaus seien, da das Schiff einschließlich seiner Maschine auf der Sachsenberg-
Werft in Köln-Deutz (heute „KSD - Kölner Schiffswerft Deutz“) entstanden sei. 
 
Das Kölnische Stadtmuseum plante zunächst, der Maschine eine zentrale Rolle im  
Erweiterungsbau des Museums an der Burgmauer einzuräumen, dessen Realisierung jedoch 
scheiterte. Inzwischen verlautet, dass das Museum eine Abteilung zur Rheinschiffahrt und den 
Kölner Häfen auf dem derzeit noch in Sanierung befindlichen Ratsschiff im Rheinauhafen 
einrichten soll. Da die Dampfmaschine der Goethe dort schwerlich Verwendung finden kann, 
erscheinen die in letzter Zeit kursierenden Aussagen glaubhaft, dass die Maschine an das 
städtische „Erlebnismuseum“ Romanticum in Koblenz abgegeben werden soll.  
 
Wenn dies der Fall ist, haben wir es nach meiner Einschätzung leider erneut mit einem 
Beispiel für die geringe Bedeutung zu tun, die die Stadt Köln den Zeugnissen ihrer 
Wirtschafts- und Technikgeschichte entgegenbringt. 
 
Meine Frage lautet:  
Entspricht die Absicht einer Überstellung des Beweglichen Denkmals nach Koblenz den 
Tatsachen? 
Ist dies vereinbar mit der Denkmaleigenschaft, die mit der Bedeutung für die Stadt Köln 
begründet wurde? 
Falls keine Abgabe geplant ist: Welche aktuellen Überlegungen gibt es zum Umgang mit dem 
Denkmal?          
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Dr. Alexander Kierdorf

Beratungsverlauf (1)

25.06.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0860/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
17.06.2019
Erstellt
17.06.2019 10:27