AN/0860/2019
Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des historischen KD-Passagierschiffes "Goethe"
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Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des Passagierschiffes Goethe
2336 Zeichen
Dr. phil. Alexander Kierdorf Sachverständiger Bürger im Ausschuss Kunst und Kultur Von-Quadt-Straße 157 51069 Köln Köln, den 16. 6. 2019 Anfrage im Ausschuss Kunst und Kultur Betrifft: Verbleib und Ausstellung der Dampfmaschine des historischen KD-Passagierschiffes „Goethe“ Sehr geehrte Damen und Herren Im Jahre 2009 wurde die Dampfmaschine des 1913 in Dienst gestellten Passagierdampfers Goethe ausgebaut und vom Eigentümer, der Köln-Düsseldorfer Reederei, dem Kölnischen Stadtmuseum als Dauerleihgabe übergeben. Zuvor waren – aufgrund der zahlreichen Umbauten – nur die originale Dampfmaschine und die Schaufelräder des Schiffes als Bewegliche Denkmale in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen worden. Im Gutachten zur Eintragung (http://www.rheinische-industriekultur.de/objekte/koeln/schiffe%20goethe/goethe.html) wird zur Begründung angeführt, dass beide Elemente des Schiffes wichtige Zeugnisse des Kölner Schiffsbaus seien, da das Schiff einschließlich seiner Maschine auf der Sachsenberg- Werft in Köln-Deutz (heute „KSD - Kölner Schiffswerft Deutz“) entstanden sei. Das Kölnische Stadtmuseum plante zunächst, der Maschine eine zentrale Rolle im Erweiterungsbau des Museums an der Burgmauer einzuräumen, dessen Realisierung jedoch scheiterte. Inzwischen verlautet, dass das Museum eine Abteilung zur Rheinschiffahrt und den Kölner Häfen auf dem derzeit noch in Sanierung befindlichen Ratsschiff im Rheinauhafen einrichten soll. Da die Dampfmaschine der Goethe dort schwerlich Verwendung finden kann, erscheinen die in letzter Zeit kursierenden Aussagen glaubhaft, dass die Maschine an das städtische „Erlebnismuseum“ Romanticum in Koblenz abgegeben werden soll. Wenn dies der Fall ist, haben wir es nach meiner Einschätzung leider erneut mit einem Beispiel für die geringe Bedeutung zu tun, die die Stadt Köln den Zeugnissen ihrer Wirtschafts- und Technikgeschichte entgegenbringt. Meine Frage lautet: Entspricht die Absicht einer Überstellung des Beweglichen Denkmals nach Koblenz den Tatsachen? Ist dies vereinbar mit der Denkmaleigenschaft, die mit der Bedeutung für die Stadt Köln begründet wurde? Falls keine Abgabe geplant ist: Welche aktuellen Überlegungen gibt es zum Umgang mit dem Denkmal? Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Kierdorf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0860/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 17.06.2019 10:27