AN/1862/2017
Personalschlüssel in den Kliniken der Stadt Köln
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschuss Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.12.2017 AN/1862/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss Personalschlüssel in den Kliniken der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. Das „Gesetz zur Regelung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen“ ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Es sieht u. a. vor, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Krankenhäuser Personaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus vereinbaren. Das Bundesgesundheitsministerium führt dabei als Beispiel für Bereiche, in denen diese Regelungen notwendig sind, Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst auf. Diese Vereinbarung soll am 30. Juni 2018 in Kraft treten, im Falle einer gescheiterten Einigung ab 1.1.2019 per Rechtsverordnung festgelegt werden. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Welche Fachkraft-Patienten-Relation haben die städtischen Kliniken auf ihren Stationen (insbesondere auf der Intensivstation und im Nachtdienst, aber auch auf den anderen Stationen) in den letzten drei Jahren erreicht, in denen die entsprechenden Daten schon aufbereitet sind? Bitte nach Station und Berufsgruppen aufschlüsseln. 2. Wie sehen diese Zahlen parallel an anderen öffentlich finanzierten Krankenhäusern in Köln aus, z. B. der Universitätsklinik und weiteren Einrichtungen? 3. Das Budget des zu einem Pflegezuschlag umgewandelten Versorgungszuschlags soll um 66 % anwachsen. Hält die Geschäftsführung der städtischen Krankenhäuser diese Summe für auskömmlich im Hinblick auf den zu erwartenden Mehrbedarf an Pflegepersonal? 4. Wie schätzt die Klinikverwaltung die Möglichkeit der Personalrekrutierung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege ein? 5. Wird die Klinikverwaltung den gestiegenen Personalbedarf durch eigene Ausbildungskapazitäten befriedigen können? Wenn nein, welche Gründe stehen dem entgegen? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1862/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 07.12.2017 09:33