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Verwendung der Kulturmittel 2020 für den Stadtbezirk Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2862/2020 vom 24.09.2020

Stand: Am 24.09.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Vorlage 2862-2020-Neufassung-

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 2862/2020 Freigabedatum 24.09.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Kulturmittel 2020 für den Stadtbezirk Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, aus den Haushaltsmitteln 2020 für kulturelle Aktivitä- ten im Stadtbezirk Kalk einen Betrag in Höhe von 3.600,- € für folgende Projekte zur Verfü- gung zu stellen:  bis 600,- € Weihnachtsbeleuchtung für das Bezirksrathaus Kalk  bis 3.000,- € für das Projekt „Du bist, was du isst“ der Spotlight Experience gUG. Dieser Betrag dient als Ausfallbürgschaft, falls für dieses Projekt, das bereits in den Herbstferien 2020 stattfinden soll, nicht alle beantragten Zuschüsse bewilligt werden. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2020, TOP 8.1.4 -Tischvorlage- Neufassung 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für das Haushaltsjahr 2020 stehen für die Bezirksvertretung Kalk Mittel zur Förderung der Kultur in Höhe von 5.759,96 € zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Kalk hat bereits in der Sitzung am 23.01.2020 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 5.700,- € für kulturelle Zwecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Corona-Pandemie finden von den vier vorgesehenen Veranstaltungen drei nicht statt, so dass von den bestehenden Haushaltsmitteln bisher nur 600,- verausgabt werden konnten Für das Haushaltsjahr 2020 stehen somit noch 5.159,96 € bereit. Über die Planung und Durchführung kultureller Veranstaltun gen mit überwiegend bezirklichem Bezug entscheidet nach § 2 Abs. 1 Ziffer 4.5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der derzeit gültigen Fassung die jeweilige Bezirksvertretung.

Beratungsverlauf

  1. 24.09.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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