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A-W/0044/2021

Planung einer Kita als Familienzentrum mit Kita im Neubaugebiet an der Feldstiege

Antrag an die BV West 07.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.09.2021, TOP 8.3

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.09.2021

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 09.09.2021

4888 Zeichen

A-W/ / 0044 [202A

STADT |

Stadt Münster - 48127 Münster

An die Mitglieder
der Bezirksvertretung
Münster-West

STADT MÜNSTER

4. SEP. 2021

Arnt für Bürger- u, Ratesoruioe
Boziikgverwaitı, g Wost

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen (bitte angeben)
A-W/0044/2021

61.32.0002

Münster, 09.09.2021

Antrag A-W/0044/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-West vom 28.06.2021 :

„Planung einer Kita als Familienzentrum mit Kita im Neubaugebiet an
der Feldstiege“ j

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 0.g. Antrag wurde innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt. Das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien wird die erforderlichen Prüfschritte ein-
leiten und über das Ergebnis in den politischen Gremien berichten. Eine Er-
gänzung der Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb ist nicht er-
forderlich. Zu der Entscheidungsgrundlage im Folgenden mehr.

Aufgabenstellung im Wettbewerb

Die Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb „Nienberge - südlich Feld-
stiege" sieht in der Aufgabenstellung entsprechend der bestehenden Bedarfe
die Schaffung von zehn Kitagruppen im Plangebiet vor. Diese sind an zwei
im Wettbewerbsraum verteilten Standorten in einer Baukombination von Kita
und Wohnen mit einer jeweiligen Kitagröße von vier bis sechs Gruppen vor-
zusehen. Zusätzlich zu den beschriebenen zehn Gruppen sind an einem drit-
ten Standort Reserveflächen für bis zu vier Gruppen vorzuhalten. Die erfor-
derlichen Flächengrößen sind entsprechend in der Aufgabenstellung hinter-
legt. j

Förderrahmen für Familienzentren

Die Ausrichtung und Finanzierung der Familienzentren in NRW bezieht sich
inhaltlich auf den Ausbau von niedrigschwelligen Angeboten sowie die Etab-
lierung von Hilfs- und Beratungsnetzwerken für Familien im jeweiligen Sozi-
alraum. Diese Angebote finden in den Räumen der Kindertageseinrichtung
statt, welche durch die KiBiz-Förderung finanziert werden.

DER OBERBÜRGERMEISTER

|| MÜNSTER

Stadtplanungsamt

Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster‘

Ihrle Ansprechpartnerl-in:
Frau Schaumann

Zimmer: E 609

Telefon: 0251/492-61 13

Fax: 0251/492-77 32
schaumann@stadt-muenster.de

Stadt Münster
Telefon: 0251/492-0
Fax: 0251/492-7700
stadtverwaltung@
stadt-muenster.de
www.stadt-muenster.de

Service für
mit Behinderung:
www.stadt-muenster.de/
barrierefrei

Menschen

Die Landesförderung umfasst keine Mittel zur Schaffung / Anmietung von
zusätzlichen Raumangeboten für Familienzentren. Eine Ausweitung der bis-
her für die Kindertagesbetreuung benannten räumlichen Anforderungen im
Plangebiet Feldstiege, ist vor diesem Hintergrund nicht einzuplanen.

Familienzentren in NRW

Die Verortung neuer Familienzentren erfolgt auf der Grundlage des Erlasses
des Landes Nordrhein-Westfalen und der damit verbundenen Zuweisung von
jährlichen Kontingenten an die Kommunen und Kreise im Land NRW.

Vor dem Hintergrund, allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benach-
teiligten Familien gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesre-
gierung die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke
vorgenommen, die sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen
berücksichtigt. Priorität soll der Ausbau von Familienzentren in benachteilig-
ten Gebieten haben, allerdings können bei entsprechenden Bedarfslagen
neue Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden.

Damit haben die örtlichen Jugendämter mehr Flexibilität und Gestaltungs-
spielraum bei ihrer Standortentscheidung.

Standortentscheidung in Münster

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt beim Ausbau und der Wei-
terentwicklung der Familienzentren die vom Land zugrunde gelegten Sozia-
lindikatoren des jeweiligen Stadtteils an. Als weitere Indikator für die Auswahl
neuer Standorte werden die individuellen Ressourcen und die zukünftige Ent-
wicklung des Stadtteils berücksichtigt. Für die konkrete Verortung der Fami-
lienzentren erfolgt im Weiteren eine Abstimmung mit den Trägern der Kin-
dertageseinrichtungen im so ausgewählten Stadtteil, um die Kita bedarfs-
und ressourcenorientiert zu einem Familienzentrum aufbauen zu können.
Die Entscheidung zur Verortung der Familienzentren wird im Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien getroffen.

Familienzentrum in Nienberge

Vorbehaltlich der zukünftigen Landesförderung, wird das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien die Sozialraumindikatoren sowie die geplante Bevöl-
kerungsentwicklung im Stadtteil Nienberge erneut umfassend betrachten.
Analog zu anderen wachsenden Stadtteilen in Münster ist Nienberge.ein
Stadtteil in dem die Netzwerkstrukturen eines Familienzentrums etabliert
werden sollten. In diesem Kontext wird das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien Gespräche mit Kitaträgern aufnehmen, um die mögliche Ausrich-
tung und Qualifizierung einer Kita zum Familienzentrum herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.

S. Schaumann

Originalantrag

2050 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster .de • www.cdu-muenster .de 
 
 
 
 
 
 
CDU-Fraktion in der BV-West 
 
Münster, 28.06.2021 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7        A-W/0044/2021 
48161 Münster 
 
 
Antrag 
Planung einer Kita als Familienzentrum mit Kita im Neubaugebiet an der Feldstiege 
Im Plangebiet ist an zwei verteilten Standorten eine Baukombination von Kita und Wohnen 
geplant. An einem dritten Standort sollen Reserveflächen für bis zu vier Kitagruppen 
vorgehalten werden. „Der Standort ist so zu konzipieren, dass bei einem ausbleibenden Bedarf 
eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks möglich ist“. (V/0216/2021, S. 23) 
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, an einem der vorgesehenen Standorte eine Kombination 
von Kita und Familienzentrum zu planen. 
 
Begründung 
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat die Verwaltung beauftragt, den 
städtebaulichen Wettbewerb „Nienberge – südlich Feldstiege “ auf der Grundlage des 
Entwurfes des Auslobungstextes (Stand: 11.03.2021) durchzuführen. 
An der Feldstiege entsteht ein Quartier mit 500 Wohneinheiten. Die vorgesehenen Bauformen 
und Dichtevorgaben machen das neue Wohngebiet für junge Familien mit Kindern interessant. 
„Neben Wohnangeboten für verschiedenste Bevölkerungsgruppen soll das Gebiet auch Raum 
bieten für einen neuen Grundschulstand ort inklusive Sporthalle, mindestens zwei  
Kitastandorte, zwei Spielplätze und einen Stadtteilpark…“ (V/0216/2021, S. 2) 
Nienberge hat bis her kein Familienzentrum. Um bedarfsgerechte Angebote im Bereich von 
Familienförderung machen zu können, ist es sinnvoll, eine Kita mit Familienzentrum zu planen. 
Die Erfahrungen in anderen Stadtteilen zeigen, dass wohnortnahe Beratungs - und 
Unterstützungsangebote gut angenommen werden. 
 
gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nils 
Schappler, Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Albersloher Weg 33
  • Feldstiege

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Details

Aktenzeichen
A-W/0044/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
07.07.2021
Erstellt
07.07.2021 11:24