Mandari Insight

AN/0379/2023

Hier: Verkauf des Grundstücks Heinrich-Bützler-Straße / Kapellenstraße / Dillenburger Straße in Köln-Kalk (4290/2022)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 01.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 06.03.2023, TOP 4.2.2

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2355 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2023 
 
AN/0379/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 06.03.2023 
 
Hier: Verkauf des Grundstücks Heinrich-Bützler-Straße / Kapellenstraße / Dillenburger 
Straße in Köln-Kalk (4290/2022) 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses aufzunehmen. 
 
Die Verkaufsabsicht der städtischen Flurstücke 262, 263, 264 (Flur 26) per Direktvergabe 
wird mit der Errichtung von benötigten Stellplätzen im Bereich der Dillenburger Straße 71-91 
begründet. Am 26.09.2022 hat der Liegenschaftsausschuss der Anhandgabe des Technik-
hofs zugestimmt mit dem Ziel, dort ein Zentrum für Design und urbane Produktion zu entwi-
ckeln (2611/2022). Das dort perspektivisch entstehende Machwerkhaus sieht sich laut Nut-
zungskonzept als „Motor der nachhaltigen Stadtentwicklung“. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 
1. Wie viele Stellplätze müssen – unter Einbezug eventueller Reduktionsmöglichkeiten 
durch die Stellplatzsatzung – in dem Bereich konkret nachgewiesen werden und für 
welche Firmen?  
2. Warum können diese Stellplätze nicht auf der entsprechenden Betriebsfläche nach-
gewiesen werden? Sind alternative Standorte für den Stellplatznachweis sowie Ver-
dichtungsmöglichkeiten durch eine Parkpalette oder ähnliches geprüft worden?  
3. Gibt es eine Notwendigkeit, für den Ersatz der wegfallenden Stellplätze ein städti-
sches Grundstück zur Verfügung zu stellen? Woraus ergibt sich ggfs. diese Notwen-
digkeit?

- 2 - 
 
4. Wurde der Stellplatzbedarf mit dem zukünftigen Erbbaurechtsnehmer machwerkstadt 
GmbH abgestimmt und inwiefern deckt sich das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete 
Nutzungskonzept der machwerkstadt mit dem angegebenen Stellplatzbedarf? 
5. Wäre eine Vergabe in Erbpacht nachteilig? Wenn ja, inwiefern? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Lino Hammer Lucas Sickmöller 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.03.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0379/2023
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
01.03.2023
Erstellt
01.03.2023 12:50