mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Hier: Verkauf des Grundstücks Heinrich-Bützler-Straße / Kapellenstraße / Dillenburger Straße in Köln-Kalk (4290/2022)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0379/2023 vom 01.03.2023

Stand: Am 06.03.2023 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2023 AN/0379/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 06.03.2023 Hier: Verkauf des Grundstücks Heinrich-Bützler-Straße / Kapellenstraße / Dillenburger Straße in Köln-Kalk (4290/2022) Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses aufzunehmen. Die Verkaufsabsicht der städtischen Flurstücke 262, 263, 264 (Flur 26) per Direktvergabe wird mit der Errichtung von benötigten Stellplätzen im Bereich der Dillenburger Straße 71-91 begründet. Am 26.09.2022 hat der Liegenschaftsausschuss der Anhandgabe des Technik- hofs zugestimmt mit dem Ziel, dort ein Zentrum für Design und urbane Produktion zu entwi- ckeln (2611/2022). Das dort perspektivisch entstehende Machwerkhaus sieht sich laut Nut- zungskonzept als „Motor der nachhaltigen Stadtentwicklung“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Wie viele Stellplätze müssen – unter Einbezug eventueller Reduktionsmöglichkeiten durch die Stellplatzsatzung – in dem Bereich konkret nachgewiesen werden und für welche Firmen? 2. Warum können diese Stellplätze nicht auf der entsprechenden Betriebsfläche nach- gewiesen werden? Sind alternative Standorte für den Stellplatznachweis sowie Ver- dichtungsmöglichkeiten durch eine Parkpalette oder ähnliches geprüft worden? 3. Gibt es eine Notwendigkeit, für den Ersatz der wegfallenden Stellplätze ein städti- sches Grundstück zur Verfügung zu stellen? Woraus ergibt sich ggfs. diese Notwen- digkeit? - 2 - 4. Wurde der Stellplatzbedarf mit dem zukünftigen Erbbaurechtsnehmer machwerkstadt GmbH abgestimmt und inwiefern deckt sich das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Nutzungskonzept der machwerkstadt mit dem angegebenen Stellplatzbedarf? 5. Wäre eine Vergabe in Erbpacht nachteilig? Wenn ja, inwiefern? Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer Lucas Sickmöller GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.03.2023

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz