2029/2021
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020
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Vorlage 2029_2021_Anlage 1 Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 1.000.000,00 € 1.700.000,00 € 0701 0701 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 15 (Transferaufwen- dungen) Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie fallen u.a. Aufwendungen für den laufenden Betrieb des Impfzentrums, kostenlose Taxifahrten ins Impfzentrum und Kurierdienste für Ordnungsverfügungen an. 53 bekommt im Rahmen der Krisenbewältigung Hilfe von Bundeswehrsoldaten. Für diese wurde ein Catering eingerichtet und auch die Unterbringung der nicht ortsansässigen Bundeswehrsoldaten wurde von 53 bewerkstelligt. Zudem wurden im Dominium zusätzliche Büroräume angemietet und coronagerecht ausgestattet. Der aufgrund dieser Maßnahmen entstehende Mehrbedarf beläuft sich auf 1 Mio. €. Darüber hinaus hat der Krisenstab beschlossen, dass in den Stadtteilen mit hohen lnzidenzen Maßnahmen zur Förderung der Test- und Impfbereitschaft durchgeführt werden. Pro Sozialraumgebiet wird mit 115.000 € gerechnet. Da es sich um 15 Sozialraumgebiete handelt, beläuft sich der Mehrbedarf auf 1,7 Mio.€. Die Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und des Beschlusses durch den Krisenstab durch eine Kämmerin-ÜPL gern. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/2021. Innerhalb des Dezernates V kann dieser corona- bedingte Mehrbedarf in Höhe von rund 2,7 Mio. € durch Mehrerträge im Teilplan 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Teilplanzeile 6 - Kostenerstattungen und Umlagen gedeckt werden. Die Mehrerträge sind darauf zurückzuführen, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erhöht wurde. 2.700.000,00 € 0502 6 (Kostenerstattungen und Umlagen) DEZ V / 53 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 2 üpl. 135.000,00 € 1202 16 (sonstige ordentliche Auf- wendungen) Der Mehrbedarf in 2021 resultiert zum einen aus neueren Erkenntnissen zur Umsetzung des Restrukturierungsplanes im Zuge des Wegfalls der Fahrleistung für die REVG (Rhein-Erft- Verkehrsgesellschaft) und zum anderen aus geringeren Einnahmen im Rahmen der Buswerbung. Entgegen ursprünglicher Annahmen ist die Fluktuation des Verwaltungspersonals, dass zu Kosteneinsparungen führen sollte, geringer ausgefallen als ursprünglich angenommen. Des Weiteren sind Remanenzkosten durch ungeplante Wechsel von RVK-Fahrer'innen zur KVB und REVG im letzten Auftragsjahr angefallen. Daraus resultierend musste der noch mit der REVG bestehende Vertrag zwar mit verringertem Personalbestand aber mit entsprechenden Überstunden erfüllt werden. Darüber hinaus verringerten sich die Einnahmen aus der Buswerbung gegenüber 2019 um 50 %. Deckung erfolgt durch Mehrertrag aus dem Teilergebnisplan 1101, Ver- und Entsorgung, Teilplanzeile 19, Finanzerträge. 135.000,00 € 1101 19 (Finanzerträge) DEZ II / 20 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 3 üpl. 20.000,00 € 0701 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat mit der Vorlage 0374/2018 die Humanitären Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung beschlossen. Es wurde ebenfalls beschlossen, dass ein Teil der in 2021 hierfür benötigten Mittel in Höhe von 20.000 € aus dem Teilplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden soll. Daher sind die Mittel umzuschichten. 20.000,00 € 0504 15 (Transferleistungen) DEZ V / 53 4 üpl. 100.233,00 € 8.309,00 € 50.000,00 € 0701 15 (Transferaufwend ungen) 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Der Rat hat mit der Vorlage 4310/2019 die Verteilung der Finanzmittel für 2021 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Ein Teil der Mittel soll in Teilplan 0701 -Gesundheitsdienste in Höhe von 158.542€ überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 158.542,00 € 0504 15 (Transferleistungen) DEZ V / 53 Seite 3
Vorlage 2029_2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 17.06.2021 2029/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2029/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 17.06.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 11:24