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2029/2021

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 17.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 7.1

Vorlage 2029_2021_Anlage 1 Aufwand

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Vorlage 2029_2021

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Vorlage 2029_2021_Anlage 2 Auszahlung

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Vorlage 2029_2021_Anlage 1 Aufwand

4632 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 1.000.000,00 €
1.700.000,00 €
0701 
0701 
13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
15 
(Transferaufwen- 
dungen) 
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie fallen u.a. 
Aufwendungen für den laufenden Betrieb des Impfzentrums, 
kostenlose Taxifahrten ins Impfzentrum und Kurierdienste für 
Ordnungsverfügungen an. 53 bekommt im Rahmen der 
Krisenbewältigung Hilfe von Bundeswehrsoldaten. Für diese 
wurde ein Catering eingerichtet und auch die Unterbringung der 
nicht ortsansässigen Bundeswehrsoldaten wurde von 53 
bewerkstelligt. Zudem wurden im Dominium zusätzliche 
Büroräume angemietet und coronagerecht ausgestattet. Der 
aufgrund dieser Maßnahmen entstehende Mehrbedarf beläuft 
sich auf 1 Mio. €. Darüber hinaus hat der Krisenstab 
beschlossen, dass in den Stadtteilen mit hohen lnzidenzen 
Maßnahmen zur Förderung der Test- und Impfbereitschaft 
durchgeführt werden. Pro Sozialraumgebiet wird mit 115.000 € 
gerechnet. Da es sich um 15 Sozialraumgebiete handelt, beläuft 
sich der Mehrbedarf auf 1,7 Mio.€. Die Genehmigung erfolgt 
aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und des Beschlusses 
durch den Krisenstab durch eine Kämmerin-ÜPL gern. § 83 Abs. 
1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 
2020/2021. Innerhalb des Dezernates V kann dieser corona- 
bedingte Mehrbedarf in Höhe von rund 2,7 Mio. € durch 
Mehrerträge im Teilplan 0502 - Kommunale Leistungen nach 
dem SGB II in Teilplanzeile 6 - Kostenerstattungen und Umlagen 
gedeckt werden. Die Mehrerträge sind darauf zurückzuführen, 
dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erhöht 
wurde. 
2.700.000,00 € 0502 6
(Kostenerstattungen 
und Umlagen) 
DEZ V / 
53 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 135.000,00 € 1202 16 
(sonstige 
ordentliche Auf- 
wendungen) 
Der Mehrbedarf in 2021 resultiert zum einen aus neueren 
Erkenntnissen zur Umsetzung des Restrukturierungsplanes im 
Zuge des Wegfalls der Fahrleistung für die REVG (Rhein-Erft- 
Verkehrsgesellschaft) und zum anderen aus geringeren 
Einnahmen im Rahmen der Buswerbung. Entgegen 
ursprünglicher Annahmen ist die Fluktuation des 
Verwaltungspersonals, dass zu Kosteneinsparungen führen 
sollte, geringer ausgefallen als ursprünglich angenommen. Des 
Weiteren sind Remanenzkosten durch ungeplante Wechsel von 
RVK-Fahrer'innen zur KVB und REVG im letzten Auftragsjahr 
angefallen. Daraus resultierend musste der noch mit der REVG 
bestehende Vertrag zwar mit verringertem Personalbestand 
aber mit entsprechenden Überstunden erfüllt werden. Darüber 
hinaus verringerten sich die Einnahmen aus der Buswerbung 
gegenüber 2019 um 50 %. Deckung erfolgt durch Mehrertrag 
aus dem Teilergebnisplan 1101, Ver- und Entsorgung, 
Teilplanzeile 19, Finanzerträge. 
135.000,00 € 1101 19 
(Finanzerträge) 
DEZ II / 
20 
Seite 2

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
3
üpl. 20.000,00 € 0701 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat mit der Vorlage 
0374/2018 die Humanitären Hilfen für Menschen aus den 
Staaten der EU-Osterweiterung beschlossen. Es wurde 
ebenfalls beschlossen, dass ein Teil der in 2021 hierfür 
benötigten Mittel in Höhe von 20.000 € aus dem Teilplan 0504 - 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity überplanmäßig zur 
Verfügung gestellt werden soll. Daher sind die Mittel 
umzuschichten. 
20.000,00 € 0504 15 
(Transferleistungen) 
DEZ V / 
53 
4
üpl. 100.233,00 €
8.309,00 €
50.000,00 €
0701 15 
(Transferaufwend 
ungen) 
16 
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen) 
13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
Der Rat hat mit der Vorlage 4310/2019 die Verteilung der 
Finanzmittel für 2021 aus dem Integrationsbudget beschlossen. 
Ein Teil der Mittel soll in Teilplan 0701 -Gesundheitsdienste in 
Höhe von 158.542€ überplanmäßig für interkulturelle 
Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 
158.542,00 € 0504 15 
(Transferleistungen) 
DEZ V / 
53 
Seite 3

Vorlage 2029_2021

3659 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2021 
 2029/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2029/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
17.06.2021
Erstellt
27.05.2021 11:24