Mandari Insight

AN/1402/2018

Zahlung von Sitzungsgeld bei Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Arbeitskreisen – Bitte um Änderung der Hauptsatzung

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 15.10.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 29.10.2018, TOP 6.3

Antrag auf Zahlung von Sitzungsgeld - Bitte um Änderung der Hauptsatzung

· application/pdf

Ansehen

Antrag auf Zahlung von Sitzungsgeld - Bitte um Änderung der Hauptsatzung

2918 Zeichen

Tayfun Keltek           12.10.2018 
Ahmet Edis  
Antonella Giurano 
Figen Maleki 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 29.10.2018 
 
 
Zahlung von Sitzungsgeld bei Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Ar-
beitskreisen – Bitte um Änderung der Hauptsatzung – AN/1402/2018 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
es wird gebeten folgenden Text zur Abstimmung zu stellen:  
„Der Integrationsrat bittet den Rat eine Rechtsgrundlage zur Zahlung von Sitzungsgeldern für 
die Teilnahme an der Koordinierungsrunde sowie den Arbeitskreisen zu schaffen und hierfür 
die Hauptsatzung § 25 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu ergänzen: 
(4) Mitglieder des Integrationsrates erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfal-
les ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an dessen Sitzungen, sowie für die Teilnah-
me an der Koordinierungsrunde und den vom Integrationsrat eingerichteten 
Facharbeitskreisen. Die/der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes von 
dort benanntes Mitglied erhalten außerdem für die Teilnahme an Sitzungen gem. § 27 
Abs. 8 Satz 3 GO ein Sitzungsgeld.“  
Begründung: 
Der Integrationsrat ist gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW ein Pflichtgremium in Ge-
meinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnern. Für die Stadt Köln finden sich in § 
22 der Hauptsatzung konkretisierende Regelungen. Die Hauptsatzung der Stadt Köln legt 
des Weiteren in § 25 Abs. 4 S. 1 fest, dass den Mitgliedern des Integrationsrates für die Teil-
nahme an den Sitzungen des Integrationsrates ein Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld 
zusteht. Für die Teilnahme an Sitzungen der Arbeitskreise steht den Mitgliedern des Integra-
tionsrates derzeit kein Anspruch auf Sitzungsgeld zu. 
Die Geschäftsordnung des Integrationsrates regelt unter § 27 die Koordinierungsrunde und 
unter § 28 die Arbeitskreise des Integrationsrates. Beide Gremien wurden eingerichtet, um 
im Integrationsrat migrationsrelevante Themen in der Stadt inhaltlich besser vorbereiten, 
diskutieren und begleiten zu können. 
Für die Wahlperiode 2014 – 2020 wurden fünf Arbeitskreise (AK 1 – Kultur und Sport; AK 2 - 
Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftl. Engagement; AK 3 – Erziehung, Bil-
dung und Beruf; AK 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren; AK 5 – Allgemeine Rechtsfra-
gen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung) zur fachlichen Begleitung von Themen 
beschlossen.

Die Koordinierungsrunde tagt ca. 8 x im Jahr; die Arbeitskreise tagen ca. 6 – 7 x im Jahr.  
An den fünf Arbeitskreisen nehmen regelmäßig ca. 3 – 5 Mitglieder des Integrationsrates teil.  
Diese Teilnahme zugrunde gelegt entstehen zusätzliche Kosten von ca. 10.000 € im Jahr. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Figen Maleki, Antonella Giurano

Beratungsverlauf (1)

29.10.2018 Integrationsrat
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1402/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
15.10.2018
Erstellt
15.10.2018 11:01