AN/1402/2018
Zahlung von Sitzungsgeld bei Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Arbeitskreisen – Bitte um Änderung der Hauptsatzung
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Antrag auf Zahlung von Sitzungsgeld - Bitte um Änderung der Hauptsatzung
2918 Zeichen
Tayfun Keltek 12.10.2018 Ahmet Edis Antonella Giurano Figen Maleki An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 29.10.2018 Zahlung von Sitzungsgeld bei Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Ar- beitskreisen – Bitte um Änderung der Hauptsatzung – AN/1402/2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, es wird gebeten folgenden Text zur Abstimmung zu stellen: „Der Integrationsrat bittet den Rat eine Rechtsgrundlage zur Zahlung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an der Koordinierungsrunde sowie den Arbeitskreisen zu schaffen und hierfür die Hauptsatzung § 25 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu ergänzen: (4) Mitglieder des Integrationsrates erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfal- les ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an dessen Sitzungen, sowie für die Teilnah- me an der Koordinierungsrunde und den vom Integrationsrat eingerichteten Facharbeitskreisen. Die/der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes von dort benanntes Mitglied erhalten außerdem für die Teilnahme an Sitzungen gem. § 27 Abs. 8 Satz 3 GO ein Sitzungsgeld.“ Begründung: Der Integrationsrat ist gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW ein Pflichtgremium in Ge- meinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnern. Für die Stadt Köln finden sich in § 22 der Hauptsatzung konkretisierende Regelungen. Die Hauptsatzung der Stadt Köln legt des Weiteren in § 25 Abs. 4 S. 1 fest, dass den Mitgliedern des Integrationsrates für die Teil- nahme an den Sitzungen des Integrationsrates ein Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld zusteht. Für die Teilnahme an Sitzungen der Arbeitskreise steht den Mitgliedern des Integra- tionsrates derzeit kein Anspruch auf Sitzungsgeld zu. Die Geschäftsordnung des Integrationsrates regelt unter § 27 die Koordinierungsrunde und unter § 28 die Arbeitskreise des Integrationsrates. Beide Gremien wurden eingerichtet, um im Integrationsrat migrationsrelevante Themen in der Stadt inhaltlich besser vorbereiten, diskutieren und begleiten zu können. Für die Wahlperiode 2014 – 2020 wurden fünf Arbeitskreise (AK 1 – Kultur und Sport; AK 2 - Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftl. Engagement; AK 3 – Erziehung, Bil- dung und Beruf; AK 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren; AK 5 – Allgemeine Rechtsfra- gen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung) zur fachlichen Begleitung von Themen beschlossen. Die Koordinierungsrunde tagt ca. 8 x im Jahr; die Arbeitskreise tagen ca. 6 – 7 x im Jahr. An den fünf Arbeitskreisen nehmen regelmäßig ca. 3 – 5 Mitglieder des Integrationsrates teil. Diese Teilnahme zugrunde gelegt entstehen zusätzliche Kosten von ca. 10.000 € im Jahr. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Figen Maleki, Antonella Giurano
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1402/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.10.2018
- Erstellt
- 15.10.2018 11:01