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3696/2021

Beantwortung der Anfrage AN2116/2021 des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): Kosten für die Entfernung und das Überstreichen von Graffiti

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.10.2021, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anfrage Kosten Graffiti AfD

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7382 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
AN/2116/2021 
Vorlagen-Nummer 
 3696/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2116/2021 des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): 
Kosten für die Entfernung und das Überstreichen von Graffiti 
 
Im Folgenden gehe ich auf die Beantwortung der in der Anfrage mit der Nummer AN_2116_2021 
gestellten Fragen ein. 
 
Welche Kosten für die Beseitigung von Graffiti-Delikten, sind im Bereich des Bezirks 9 be-
kannt?  
 
Die KASA (Kölner Anti Spray Aktion) erfasst alle gemeldeten Straftaten im Bereich illegaler Farb-
schmierereien und Graffiti an Objekten im öffentlichen Eigentum. Die genannten Fallzahlen beziehen 
sich daher lediglich auf angezeigte Straftaten nach §§ 303/304 StGB sowie § 86 StGB an Objekten 
der Stadt Köln. 
Im Zeitraum von 2019 bis einschließlich August 2021 sind insgesamt 253 Sachbeschädigungen durch 
illegale Sprayaktionen und Farbschmierereien im Bezirk Mülheim durch die KASA bearbeitet worden.  
 
Jahr Anzahl der Fälle im Bezirk 
Mülheim 
Kosten der Beseitigung in 
vollen Euro 
2019 102 167.247 
2020 79 130.838 
2021 (bis 31.08.2021) 72 69.841 
 
Aufgrund der Zuständigkeit und Eigentumsverhältnisse werden bei der KASA nur Fälle statistisch 
erfasst bei denen es sich um Eigentum der Stadt handelt. Eine abschließende Beantwortung der Fra-
ge ist daher bedauerlicherweise von dieser Seite aus nicht möglich. 
 
Wurde auch im Bezirk Mülheim eine Zunahme von Vorfällen beziffert? 
 
Die Auswertung der Zahlen lässt zurzeit keine abschließende Bewertung der Entwicklung zu. Aktuell 
ist davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen auf einem durchschnittlichen Niveau bewegen.  
 
Wie hoch ist die Aufklärungs- Quote bei diesen Straftaten? 
 
Die Aufklärungsquote im Bereich Sachbeschädigung durch Farbschmierereien liegt nach Auswertung 
der vorliegenden Daten bei rund 10 Prozent. 
 
Welche Bußgelder werden Seitens der Stadt beziffert?  
 
Die Frage nach Fallzahlen bzw. Bußgeldbescheiden kann bedauerlicherweise nicht abschließend

2 
 
beantwortet werden. Die in der Rede stehenden Verstöße würden durch die Bußgeldstelle grundsätz-
lich mit dem Tatbestand „KSO33“ geahndet, jedoch fallen unter diesen Tatbestand auch die Verstöße 
der „Wildplakatierung“. Eine statistische Auswertung ist daher von Seiten der Bußgeldstelle nicht 
möglich. 
 
Bei Graffiti und Farbschmierereien handelt es sich um eine Sachbeschädigung, so dass hier das 
Strafverfahren vor dem Ordnungswidrigkeits-Verfahren steht. 
 
Andererseits gibt es die KSO, welche Folgendes besagt: 
 
Gem. § 3 Abs. 3 KSO gilt: 
Es ist nicht gestattet, die in § 1 bezeichneten Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen sowie 
private Grundstücke einschließlich ihrer baulichen Anlagen, soweit diese von der Straße einsehbar 
sind, unbefugt zu beschreiben, zu bekleben, zu besprühen, zu beschmieren sowie zu bemalen oder 
dies zu veranlassen. Dieses Verbot gilt auch für das Anbringen von Werbung aller Art, wie z. B. Pla-
kate, Suchanzeigen etc. (Wildplakatierung). 
 
Laut dem „internen Katalog“ ist für das Besprühen, Bekleben (Aufkleber), Beschmieren, Bemalen 
abhängig von der Menge und der Höhe des Schadens  ein grundsätzlicher Bußgeldrahmen von 35,00 
- 500,00 € vorgesehen. 
 
Von Seiten der Bußgeldstelle kann lediglich die Aussage getroffen werden, dass diese Fallkonstellati-
onen (illegal angebrachte Graffiti und Sprühereien) bei der Bußgeldstelle selten vorkommen.  
 
Die KASA stellt im Namen der Stadt Köln für jeden gemeldeten Fall Strafanzeige beim zuständigen 
Polizeikommissariat. Sofern die Täter*Innen ermittelt werden können wird die Schadenshöhe des 
jeweiligen Falles festgestellt und der Staatsanwaltschaft übermittelt. In der Regel werden die Kosten 
für die Reinigung bzw. Instandsetzung an die Täter*Innen weitergegeben. 
 
Welche Modelle wurden in der Vergangenheit probiert, oder erfolgreich angewendet, um die-
ses unsoziale Verhalten zu beeinflussen? Hat man die Szene kennen gelernt? 
 
Als Ordnungspartnerschaft kämpft die KASA gegen illegale Farbsprühereien in Köln. Im Auftrag der 
KASA werden jedes Jahr 20.000 Quadratmeter, verteilt auf über 400 Aufträge, an öffentlichem Eigen-
tum in Köln gereinigt. Alle Partnerinnen und Partner unterstützen sich gegenseitig beim Ziel Köln at-
traktiver, sauberer und gastfreundlicher zu gestalten. 
 
Neben der zügigen Reinigung der eigenen Objekte verfolgen wir illegale Graffiti konsequent durch 
Anzeigenerstattung bei der Polizei sowie Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche. Für die Reini-
gung der städtischen Objekte wird die AWB von der Stadt beauftragt. Seit dem Jahr 2019 ist der Rei-
nigungsvertrag über die Beseitigung von Farbschmierereien Teil des stadtweiten Reinigungsvertrages 
mit der AWB Köln.  
Die Kölner Anti Spray Aktion wirbt für ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Graffiti, Verschmut-
zungen und Farbschmierereien.  
 
Die KASA wirkt in vielen Projekten zur Ge- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes mit. In Zu-
sammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern werden Bahnhöfe, Brückenbauwerke und andere 
Stellen in Köln durch Künstler*innen in gemeinsamer Abstimmung gestaltet. 
In den vergangenen Jahren wurden mit Unterstützung der KASA mehrere öffentliche Gestaltungspro-
jekte in Verbindung mit der Kölner Graffiti-Szene umgesetzt.  
Im Stadtbezirk Mülheim findet beispielsweise seit einigen Jahren die Veranstaltung Veedelstars statt. 
Hier soll jungen Sprayerinnen und Sprayern die Möglichkeit geboten werden, legal und in einer gesi-
cherten Umgebung ihrem Hobby nachzugehen. Die KASA versucht durch diese Projekte eine legale 
alternative für die Sprayerszene zu schaffen und dadurch illegalen Verunreinigungen entgegenzuwir-
ken. 
Die Polizei verfolgt die angezeigten Delikte ebenfalls mit eigenem Personal und setzt punktuell auf 
Aktionen zur Ergreifung der Straftäter. Die Ordnungsbehörden sind zudem stets dazu aufgerufen ak-
tiv einzugreifen um Straftaten zu verhindern.

3 
 
 
Neben der Reinigung durch die AWB wirken auch andere Teile der Stadtverwaltung aktiv an der Be-
kämpfung illegaler Graffiti und Farbschmierereien mit. Verschmutzungen an Stadtmobiliar werden 
durch das Stadtmobiliarteam bei der AWB entfernt. Ebenfalls prüft das Amt für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung ob beschmierte Verkehrsschilder gereinigt oder ausgetauscht werden müssen.  
Bei Verschmutzungen an Bäumen oder Gewächsen wird das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen in den Reinigungsprozess involviert, um Schäden an den Pflanzen zu vermeiden. 
Der KASA gemeldete Verunreinigungen an Stromkästen und Straßenlaternen werden umgehend an 
die RheinEnergie weitergeleitet. 
Gleiches gilt für Verunreinigungen an Kästen der Deutschen Post sowie Verteilerkästen der Telekom 
oder NetCologne. Hier geschieht die Reinigung in eigener Verantwortung. 
Die Reinigung von Schmierereien in den kompletten U-Bahnanlagen erfolgt seit Anfang des Jahres 
2009 „aus einer Hand“ durch die KVB. Die KASA stellt je nach Zuständigkeit Strafantrag im Namen 
der KVB oder der Stadt Köln. Alle Partner*Innen und Beteiligten sind dazu angehalten entstandene 
Verschmutzungen zeitnah zu entfernen, da die Erfahrung gezeigt hat, dass bestehende Graffiti meist 
weitere Verunreinigungen nach sich ziehen.

Anfrage Kosten Graffiti AfD

1060 Zeichen

Ralph Hengstenberg Köln 5.10.2021
Bezirksvertreter
Isidor- Caro Str. 1
51061 Köln

An

Bürgeramt Mülheim

Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Wiener Platz 2

51065 Köln

Anfrage gem. & 4 der Satzung der Stadt Köln

Gremium Sitzung
Bezirksverteung 25.10.2021
Betreff:

Kosten für die Entfernung und das Überstreichen von Graffiti

Auch im Kölner Haushalt werden Gelder geplant, um Beschädigungen und Verschmutzungen
des öffentlichen Eigentums der Stadt zu beheben.

Die Polizei- Kennzahlen sagen etwas über die Zunahme dieser Straftaten, woraus sich eine
Anpassung im Haushalt ergeben würde.

1. Welche Kosten für die Beseitigung von Graffiti- Delikten, sind im Bereich des Bezirk 9 bekannt ?
2. Wurde auch im Bezirk 9 eine Zunahme von Vorfällen dokumentiert ?
3. Wie hoch ist die Aufklärungs- Quote bei diesen Straftaten ?
4. Welche Bußgelder werden seitens der Stadt beziffert ?
5. Welche Modelle wurden in der Vergangenheit probiert, oder erfolgreich angewendet,
um dieses unsoziale Verhalten zu beeinflussen ? Hat man die Szene kennen gelernt ?

Val Gr

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3696/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.10.2021
Erstellt
20.10.2021 10:32