3696/2021
Beantwortung der Anfrage AN2116/2021 des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): Kosten für die Entfernung und das Überstreichen von Graffiti
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 AN/2116/2021 Vorlagen-Nummer 3696/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Beantwortung der Anfrage AN/2116/2021 des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): Kosten für die Entfernung und das Überstreichen von Graffiti Im Folgenden gehe ich auf die Beantwortung der in der Anfrage mit der Nummer AN_2116_2021 gestellten Fragen ein. Welche Kosten für die Beseitigung von Graffiti-Delikten, sind im Bereich des Bezirks 9 be- kannt? Die KASA (Kölner Anti Spray Aktion) erfasst alle gemeldeten Straftaten im Bereich illegaler Farb- schmierereien und Graffiti an Objekten im öffentlichen Eigentum. Die genannten Fallzahlen beziehen sich daher lediglich auf angezeigte Straftaten nach §§ 303/304 StGB sowie § 86 StGB an Objekten der Stadt Köln. Im Zeitraum von 2019 bis einschließlich August 2021 sind insgesamt 253 Sachbeschädigungen durch illegale Sprayaktionen und Farbschmierereien im Bezirk Mülheim durch die KASA bearbeitet worden. Jahr Anzahl der Fälle im Bezirk Mülheim Kosten der Beseitigung in vollen Euro 2019 102 167.247 2020 79 130.838 2021 (bis 31.08.2021) 72 69.841 Aufgrund der Zuständigkeit und Eigentumsverhältnisse werden bei der KASA nur Fälle statistisch erfasst bei denen es sich um Eigentum der Stadt handelt. Eine abschließende Beantwortung der Fra- ge ist daher bedauerlicherweise von dieser Seite aus nicht möglich. Wurde auch im Bezirk Mülheim eine Zunahme von Vorfällen beziffert? Die Auswertung der Zahlen lässt zurzeit keine abschließende Bewertung der Entwicklung zu. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen auf einem durchschnittlichen Niveau bewegen. Wie hoch ist die Aufklärungs- Quote bei diesen Straftaten? Die Aufklärungsquote im Bereich Sachbeschädigung durch Farbschmierereien liegt nach Auswertung der vorliegenden Daten bei rund 10 Prozent. Welche Bußgelder werden Seitens der Stadt beziffert? Die Frage nach Fallzahlen bzw. Bußgeldbescheiden kann bedauerlicherweise nicht abschließend 2 beantwortet werden. Die in der Rede stehenden Verstöße würden durch die Bußgeldstelle grundsätz- lich mit dem Tatbestand „KSO33“ geahndet, jedoch fallen unter diesen Tatbestand auch die Verstöße der „Wildplakatierung“. Eine statistische Auswertung ist daher von Seiten der Bußgeldstelle nicht möglich. Bei Graffiti und Farbschmierereien handelt es sich um eine Sachbeschädigung, so dass hier das Strafverfahren vor dem Ordnungswidrigkeits-Verfahren steht. Andererseits gibt es die KSO, welche Folgendes besagt: Gem. § 3 Abs. 3 KSO gilt: Es ist nicht gestattet, die in § 1 bezeichneten Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen sowie private Grundstücke einschließlich ihrer baulichen Anlagen, soweit diese von der Straße einsehbar sind, unbefugt zu beschreiben, zu bekleben, zu besprühen, zu beschmieren sowie zu bemalen oder dies zu veranlassen. Dieses Verbot gilt auch für das Anbringen von Werbung aller Art, wie z. B. Pla- kate, Suchanzeigen etc. (Wildplakatierung). Laut dem „internen Katalog“ ist für das Besprühen, Bekleben (Aufkleber), Beschmieren, Bemalen abhängig von der Menge und der Höhe des Schadens ein grundsätzlicher Bußgeldrahmen von 35,00 - 500,00 € vorgesehen. Von Seiten der Bußgeldstelle kann lediglich die Aussage getroffen werden, dass diese Fallkonstellati- onen (illegal angebrachte Graffiti und Sprühereien) bei der Bußgeldstelle selten vorkommen. Die KASA stellt im Namen der Stadt Köln für jeden gemeldeten Fall Strafanzeige beim zuständigen Polizeikommissariat. Sofern die Täter*Innen ermittelt werden können wird die Schadenshöhe des jeweiligen Falles festgestellt und der Staatsanwaltschaft übermittelt. In der Regel werden die Kosten für die Reinigung bzw. Instandsetzung an die Täter*Innen weitergegeben. Welche Modelle wurden in der Vergangenheit probiert, oder erfolgreich angewendet, um die- ses unsoziale Verhalten zu beeinflussen? Hat man die Szene kennen gelernt? Als Ordnungspartnerschaft kämpft die KASA gegen illegale Farbsprühereien in Köln. Im Auftrag der KASA werden jedes Jahr 20.000 Quadratmeter, verteilt auf über 400 Aufträge, an öffentlichem Eigen- tum in Köln gereinigt. Alle Partnerinnen und Partner unterstützen sich gegenseitig beim Ziel Köln at- traktiver, sauberer und gastfreundlicher zu gestalten. Neben der zügigen Reinigung der eigenen Objekte verfolgen wir illegale Graffiti konsequent durch Anzeigenerstattung bei der Polizei sowie Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche. Für die Reini- gung der städtischen Objekte wird die AWB von der Stadt beauftragt. Seit dem Jahr 2019 ist der Rei- nigungsvertrag über die Beseitigung von Farbschmierereien Teil des stadtweiten Reinigungsvertrages mit der AWB Köln. Die Kölner Anti Spray Aktion wirbt für ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Graffiti, Verschmut- zungen und Farbschmierereien. Die KASA wirkt in vielen Projekten zur Ge- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes mit. In Zu- sammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern werden Bahnhöfe, Brückenbauwerke und andere Stellen in Köln durch Künstler*innen in gemeinsamer Abstimmung gestaltet. In den vergangenen Jahren wurden mit Unterstützung der KASA mehrere öffentliche Gestaltungspro- jekte in Verbindung mit der Kölner Graffiti-Szene umgesetzt. Im Stadtbezirk Mülheim findet beispielsweise seit einigen Jahren die Veranstaltung Veedelstars statt. Hier soll jungen Sprayerinnen und Sprayern die Möglichkeit geboten werden, legal und in einer gesi- cherten Umgebung ihrem Hobby nachzugehen. Die KASA versucht durch diese Projekte eine legale alternative für die Sprayerszene zu schaffen und dadurch illegalen Verunreinigungen entgegenzuwir- ken. Die Polizei verfolgt die angezeigten Delikte ebenfalls mit eigenem Personal und setzt punktuell auf Aktionen zur Ergreifung der Straftäter. Die Ordnungsbehörden sind zudem stets dazu aufgerufen ak- tiv einzugreifen um Straftaten zu verhindern. 3 Neben der Reinigung durch die AWB wirken auch andere Teile der Stadtverwaltung aktiv an der Be- kämpfung illegaler Graffiti und Farbschmierereien mit. Verschmutzungen an Stadtmobiliar werden durch das Stadtmobiliarteam bei der AWB entfernt. Ebenfalls prüft das Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung ob beschmierte Verkehrsschilder gereinigt oder ausgetauscht werden müssen. Bei Verschmutzungen an Bäumen oder Gewächsen wird das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen in den Reinigungsprozess involviert, um Schäden an den Pflanzen zu vermeiden. Der KASA gemeldete Verunreinigungen an Stromkästen und Straßenlaternen werden umgehend an die RheinEnergie weitergeleitet. Gleiches gilt für Verunreinigungen an Kästen der Deutschen Post sowie Verteilerkästen der Telekom oder NetCologne. Hier geschieht die Reinigung in eigener Verantwortung. Die Reinigung von Schmierereien in den kompletten U-Bahnanlagen erfolgt seit Anfang des Jahres 2009 „aus einer Hand“ durch die KVB. Die KASA stellt je nach Zuständigkeit Strafantrag im Namen der KVB oder der Stadt Köln. Alle Partner*Innen und Beteiligten sind dazu angehalten entstandene Verschmutzungen zeitnah zu entfernen, da die Erfahrung gezeigt hat, dass bestehende Graffiti meist weitere Verunreinigungen nach sich ziehen.
Anfrage Kosten Graffiti AfD
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Ralph Hengstenberg Köln 5.10.2021 Bezirksvertreter Isidor- Caro Str. 1 51061 Köln An Bürgeramt Mülheim Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiener Platz 2 51065 Köln Anfrage gem. & 4 der Satzung der Stadt Köln Gremium Sitzung Bezirksverteung 25.10.2021 Betreff: Kosten für die Entfernung und das Überstreichen von Graffiti Auch im Kölner Haushalt werden Gelder geplant, um Beschädigungen und Verschmutzungen des öffentlichen Eigentums der Stadt zu beheben. Die Polizei- Kennzahlen sagen etwas über die Zunahme dieser Straftaten, woraus sich eine Anpassung im Haushalt ergeben würde. 1. Welche Kosten für die Beseitigung von Graffiti- Delikten, sind im Bereich des Bezirk 9 bekannt ? 2. Wurde auch im Bezirk 9 eine Zunahme von Vorfällen dokumentiert ? 3. Wie hoch ist die Aufklärungs- Quote bei diesen Straftaten ? 4. Welche Bußgelder werden seitens der Stadt beziffert ? 5. Welche Modelle wurden in der Vergangenheit probiert, oder erfolgreich angewendet, um dieses unsoziale Verhalten zu beeinflussen ? Hat man die Szene kennen gelernt ? Val Gr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3696/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.10.2021
- Erstellt
- 20.10.2021 10:32