1805/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Dellbrücker Str. in Buchheim (Az.: 02-1600-246/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 1805/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Dellbrücker Str. in Buchheim (Az.: 02- 1600-246/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Park- raumuntersuchung in Bereich um das Wohnquartier der Dellbrücker Straße und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksvertretung Mülheim. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019 2 Begründung: Der Petent beklagt die Parkraumsituation in Köln-Buchheim, insbesondere in der Dellbrücker Straße, wo er wohnhaft ist. Die Parkraumsituation werde durch auswärtige Stellplatznachfrager, die ihre Fahrzeuge im genannten Bereich abstellen, verschärft. Aufgrund der angespannten Parkraumsituation bittet der Petent um Prüfung, ob im Bereich der Dell- brücker Straße die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten eingeführt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver- drängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla- nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohne- rinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraft- ahrzeug zu finden. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Park- raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind zwar punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzenden von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. Jedoch ist ein flächendeckender Parkraummangel, ohne dass zumutbare Alternativen verbleiben, bisher nicht erkennbar. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Buchheim sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von der Bezirksvertretung Mülheim ein Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. Anlage Eingabe
Anlage Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Anliegen und zwar handelt sich um die Dellbrückerstraße in Köln- Buchheim, 51067. Es geht um nicht Anwohner die ihren Autos hier einfach abstellen und das schlimmste ist es, die LKW`s die hier Parken werden hier abgestellt und mit Privat PKW weggefahren quasi als Fuhrpark benutzt, es behindert die Straße, da es Eng ist und wir haben kein Parkplätze! Ich weiß das ich mit diesem Schreiben nicht viel erreichen kann, aber mein Anliegen möchte dennoch hier äußern, führen Sie bitte Anwohnerausweiße und ein Schild bis 3,5 Tonnen ein, somit kann die Stad Köln Geld damit verdienen und wir haben endlich wieder Parkplätze. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Dellbrücker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1805/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.06.2019
- Erstellt
- 21.05.2019 15:08