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1805/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Dellbrücker Str. in Buchheim (Az.: 02-1600-246/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.07.2019, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2578 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1805/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Dellbrücker Str. in Buchheim (Az.: 02-
1600-246/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Park-
raumuntersuchung in Bereich um das Wohnquartier der Dellbrücker Straße und der Vorstellung der 
Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksvertretung Mülheim. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beklagt die Parkraumsituation in Köln-Buchheim, insbesondere in der Dellbrücker Straße, 
wo er wohnhaft ist. 
Die Parkraumsituation werde durch auswärtige Stellplatznachfrager, die ihre Fahrzeuge im genannten 
Bereich abstellen, verschärft. 
Aufgrund der angespannten Parkraumsituation bittet der Petent um Prüfung, ob im Bereich der Dell-
brücker Straße die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten eingeführt werden kann. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der 
Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver-
drängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla-
nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen 
und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohne-
rinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in 
ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraft-
ahrzeug zu finden. 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Park-
raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind zwar punktuelle, in Kernbereichen 
unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzenden von Stellplätzen an die Verwaltung 
herangetragen worden. Jedoch ist ein flächendeckender Parkraummangel, ohne dass zumutbare 
Alternativen verbleiben, bisher nicht erkennbar. 
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Buchheim sachgerecht umgesetzt werden kann, 
ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, 
wenn von der Bezirksvertretung Mülheim ein Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. 
Anlage 
Eingabe

Anlage Eingabe

841 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 
'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Anliegen und zwar handelt sich um die 
Dellbrückerstraße in Köln- Buchheim, 51067. Es geht um nicht Anwohner die ihren Autos 
hier einfach abstellen und das schlimmste ist es, die LKW`s die hier Parken werden hier 
abgestellt und mit Privat PKW weggefahren quasi als Fuhrpark benutzt, es behindert die 
Straße, da es Eng ist und wir haben kein Parkplätze! Ich weiß das ich mit diesem Schreiben 
nicht viel erreichen kann, aber mein Anliegen möchte dennoch hier äußern, führen Sie bitte 
Anwohnerausweiße und ein Schild bis 3,5 Tonnen ein, somit kann die Stad Köln Geld damit 
verdienen und wir haben endlich wieder Parkplätze.  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dellbrücker Straße

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Details

Aktenzeichen
1805/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.06.2019
Erstellt
21.05.2019 15:08