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AN/0372/2021

Ausschreibung der Öffentlichkeitsarbeit zur Ost-West-Achse

Die Linke. Anfrage nach § 4 25.02.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.03.2021, TOP 5.2.7

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4316 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herrn Ausschussvorsitzenden 
Lino Hammer 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.02.2021 
AN/0372/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
 
Ausschreibung der Öffentlichkeitsarbeit zur Ost-West-Achse 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 2.3. zu nehmen: 
Die Niederschrift zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.1.2021 gibt unter Top 8.1 die 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum „Kommunikationskonzept für 
die Ost-West-Achse“ wie folgt wieder: 
RM Tokyürek berichtet, dass nach ihren Informationen ein Vergabeverfahren zur Erstellung 
eines Kommunikationskonzepts zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt der 
Ost-West-Achse in Gang gebracht wurde; der Zeitrahmen wurde mit 2021 – 2037 
angegeben, das Auftragsvolumen mit 1,5 Mio. €. Abgabeschluss sei bereits der 
28.01.2021. In dieser Ausschreibung wurde u.a. ausgeführt „Die Kommunikation soll zudem 
erreichen, dass es bis zum finalen Variantenentscheid möglichst wenig Störfeuer und keine 
Grundsatzdebatte über das Projekt gibt.“ Diesen Satz empfinde nicht nur sie als äußerst 
befremdlich; sie bittet um Erklärung. Weiterhin möchte sie wissen, warum dieses 
Kommunikationskonzept ausgeschrieben wurde, d.h. welchen Zweck die Verwaltung damit 
verfolge und weist abschließend kritisch darauf hin, dass dieser Ausschreibung kein 
Beschluss zu Grunde liege. BG Blome führt aus, dass die Kölnische Rundschau dieses 
Thema auch aufgegriffen habe und entschuldigt sich für die unbedachte Formulierung. Sie 
stellt zudem klar, dass es sich hier nicht um ein Vergabeverfahren sondern vielmehr um

einen Vorläufer, ein sog. Interessensbekundungsverfahren handele. Es gehe hier zunächst 
darum, dass Kommunikationsagenturen ihr Interesse an dieser Aufgabe bekunden und ein 
grundsätzliches Kommunikationskonzept vorstellen. Weiterhin hebt sie die 
außergewöhnliche und bisher einmalige Bürgerbeteiligung, die die Stadtverwaltung bereits 
in der ersten Phase des Projekts durchgeführt habe, hervor. Bei einem Projekt dieser 
Größenordnung und mit einer solch langen Laufzeit seien Vergaben dieser Art ein ganz 
normaler Vorgang; im Beschluss seien entsprechende Budgets hinterlegt. Abschließend 
merkt Vorsitzender Hammer an, dass die Anfrage nicht den Charakter einer mündlichen 
Anfrage habe und appelliert an die Ausschussmitglieder, derart komplexe Anfragen künftig 
schriftlich einzureichen. 
Die Anregung des Ausschussvorsitzenden aufgreifend bittet die Fraktion DIE LINKE um die 
Beantwortung der folgenden weiteren Fragen: 
1. In der Auftragsbekanntmachung „Kommunikationskonzept und begleitende 
Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse 
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0261-66-1“ wird ein Zeitraum von „2021 bis 
2037“ angesetzt. Das entspricht dem Zeitraum für den Bau eines Tunnels auf der Ost-
West-Achse, während ein oberirdischer Ausbau in kürzerer Zeit fertiggestellt wäre. 
Warum setzt die Verwaltung in der Auftragsbekanntmachung den Zeitraum eines 
Tunnelbaus an? 
2. Wie kann eine Kommunikationsagentur neutral agieren, wie es bis zur Entscheidung für die 
eine oder andere Variante notwendig wäre? 
3. Was ist die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung? 
4. In welchem Haushaltstitel in welchem Haushaltsjahr sind die Mittel für den Auftrag zur 
Öffentlichkeitsarbeit hinterlegt? 
5. Inwieweit handelt es sich bei der Beauftragung eines externen Unternehmens mit einem 
Kommunikationskonzept und bei der Ausschreibung in diesem Projektstadium um ein 
übliches Vorgehen der Stadtverwaltung bei Bauprojekten statt z.B. einer begleitenden 
Öffentlichkeitsarbeit durch städtische Ämter wie das Amt für Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0372/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
25.02.2021
Erstellt
25.02.2021 11:33