1748/2017
S-Bahn Köln-Pulheim-Mönchengladbach
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 66/1 Vorlagen-Nummer 1748/2017 Freigabedatum 12.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff S-Bahn Köln-Pulheim-Mönchengladbach Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie für eine S-Bahn Köln – Pulheim – Mönchengladbach und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qua- litativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Be- völkerung mit ÖPNV-Leistungen. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim zuständigen Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland hinzuwirken. Gleichzei- tig wird die Verwaltung beauftragt, bei der weiteren Verkehrsplanung auf eine bestmögliche Verknüp- fung von ÖPNV und IV (P+R, B+R) an den künftigen S-Bahn-Stationen zu achten und diese Effekte bei der städtebaulichen Planung mit zu beachten. Alternative: Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Kennt- nis, verzichtet jedoch auf weitere Aufträge an die Verwaltung. Verkehrsausschuss 27.06.2017 2 Begründung: 1. Beschlusslage Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Stadt Köln und die Geschäftsführung der Nahverkehr Rhein- land GmbH (NVR) in ihrer Sitzung am 02.02.2015 (TOP 8.7) aufgefordert, „gemeinsam die erforderli- chen Untersuchungen zur Realisierung der S-Bahn-Station Köln-Bocklemünd durchzuführen sowie weitere Planungsschritte für die Anbindung der Strecke Köln-Mönchengladbach an die S-Bahn Dü- ren-Köln voranzutreiben.“ 2. Veranlassung für die S-Bahn-Machbarkeitsstudie Köln – Pulheim – Grevenbroich - Mön- chengladbach Die erheblichen Nachfragezuwächse der letzten Jahre im ÖPNV in der Millionenstadt Köln und in der umgebenden Ballungsraumzone, unter anderem ausgelöst durch städtebauliche Entwicklungen (z.B. Neubaugebiete in Köln-Widdersdorf, Pulheim und Grevenbroich) und Gewerbeansiedlungen sowie die weiteren Perspektiven der längerfristigen Bevölkerungsentwicklung in NRW entlang der Rhein- schiene bis 2040 verbunden mit der Forderung nach Inbetriebnahme zusätzlicher SPNV-Stationen (Köln-Bocklemünd, Pulheim Gewerbegebiet und Grevenbroich-Süd) machen deutlich, dass das der- zeitige und in den Hauptverkehrszeiten regelmäßig überlastete SPNV-Angebot auf der Achse Köln – Mönchengladbach diesen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird. Weder sind im Bestandsangebot zu- sätzliche Stationen integrierbar, noch ist eine Taktverdichtung oder gar Kapazitätserweiterung mög- lich. Das nur stündliche Zugangebot abends und an Wochenenden entspricht keinesfalls den heuti- gen Anforderungen der ÖPNV-Nutzer an ein attraktives Angebot im Bereich des größten deutschen Ballungsraumes. Insofern bedarf es eines umfassenden und zukunftsorientierten Ansatzes, um auf dieser Strecke ne- ben dem weiträumigen und zu beschleunigenden Regionalverkehr von Köln über Grevenbroich nach Mönchengladbach (RE 8) auch einen dichteren Takt im Ballungsraum (20-Min-Takt) mit besserer Erschließungswirkung durch zusätzliche Stationen und einer optimalen Verknüpfung zum lokalen und regionalen Buslinienverkehr zu gewährleisten. Dafür ist die Auflösung der heutigen RB 27 und deren Ersatz durch eine S-Bahn-Linie (S 6) notwendig und zielführend. Dieser Ansatz entspricht den Ergeb- nissen und Empfehlungen der Knotenpunktuntersuchung Köln in 2010-2012. Vorteil dieser Lösung ist, dass eine vorhandene und bislang in Köln endende S-Bahn-Linie mit hoher Sitzplatzkapazität auf einer vorhandenen eigenen Infrastruktur nach Einbau entsprechender Gleisverbindungen in Höhe der S-Bahn-Station Köln-Müngersdorf Technologiepark in die Strecke Köln – Mönchengladbach eingefä- delt und dorthin verlängert werden kann. Durch eine Machbarkeitsstudie sollten jedoch die infrastruk- turell erforderlichen Anpassungen gesamthaft erarbeitet und kostenmäßig bewertet sowie die be- triebstechnische Machbarkeit nachgewiesen werden, um dieses Vorhaben realistisch bewerten zu können. 3. Machbarkeitsstudie S-Bahn Köln – Pulheim – Grevenbroich - Mönchengladbach Wesentliche Voraussetzung für die weitere Planung der S-Bahn-Erweiterung ist neben dem Nachweis der betrieblich-technischen Machbarkeit der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen. Nur dann ist dieses Vorhaben förderfähig. Das bedeutet, dass der Maßnahmennutzen deutlich höher sein muss als die damit verbundenen Kosten. Dieser Nachweis über die Förderwürdigkeit des Projektes wird gegenüber Bund und Land üblicherweise mit dem Verfahren zur Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen erbracht. Vor dem aufgezeigten Hintergrund haben daher • die NVR GmbH, • der Rhein-Erft-Kreis, • die Stadt Köln und • die VRR AöR 3 das Ingenieurbüro Stadtverkehr, Hilden, mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie sowie einer vereinfachten Kosten-Nutzen-Betrachtung (Standardisierte Bewertung) beauftragt. Die gesamte Untersuchung wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, dem sowohl die Städte Köln und Pulheim, der Rhein-Erft-Kreis und der Rheinkreis Neuss, die DB Netz als Infrastrukturbetreiber sowie die VRR AöR und die NVR GmbH angehörten. Die betriebliche Machbarkeit wurde vorab durch das auf Eisenbahnbetriebsplanung spezialisierte Gutachterbüro SMA&Partner, Zürich, sowie ergänzend durch eine Betriebsprogrammstudie der DB Netz AG bestätigt. Ebenso wurde mit einer Detailuntersuchung durch die DB Engineering&Consulting die Machbarkeit der S-Bahn-Einfädelung aus der Strecke Mönchengladbach – Köln in die S-Bahn- Strecke Düren – Köln im Bereich der S-Bahn-Station Köln-Müngersdorf Technologiepark entspre- chend dem technischen Regelwerk der DB Netz AG geprüft und bestätigt. Die wesentlichen Endergebnisse der Untersuchung wurden den Projektbeteiligten zwischenzeitlich bereits vorgestellt. Danach ist das Projekt technisch und betrieblich realisierbar. Die vereinfachte Kos- ten-Nutzen-Analyse weist für den von allen Teilnehmern präferierten Planfall 2030-1 (20-Min-Takt der S 6 von Köln bis Grevenbroich, 60-Min-Takt Grevenbroich – Mönchengladbach) einem Faktor von knapp 2,0 aus (1,936), wodurch die Förderfähigkeit des Projektes grundsätzlich gegeben ist. Aufgrund dieser Ergebnisse sind die Mitglieder des Arbeitskreises der Auffassung, das Projekt auf den Weg zu bringen und hierzu notwendige politische Beratungsprozesse einzuleiten. In der Sondersitzung des Hauptausschusses NVR zu den in Bearbeitung befindlichen Machbarkeits- studien am 20.01.2017 wurde bereits ein Zwischensachstand mit Ergebnistendenz zum Nutzen- Kosten-Faktor vorgestellt. Auf Basis der zwischenzeitlich weiter verfestigten Erkenntnisse hat die Zweckverbandsversammlung NVR am 24.03.2017 den Beschluss gefasst, die Projektrealisierung voranzutreiben. In den Gremien der Städte Köln und Pulheim, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinkreis Neuss und beim VRR ist die Ergebnisvorstellung der Machbarkeitsstudie mit Beratung und Beschlussfassung zur wei- teren Vorgehensweise im nächsten Sitzungsturnus vorgesehen. Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse sind in der Anlage dargestellt. 4. Weitere Vorgehensweise Um diese aufgabenträgerübergreifende Maßnahme weiter voranzubringen, sind auf Basis vorgenann- ter Beschlussfassungen bei NVR und VRR Verhandlungen mit dem Land NRW zu führen und die Aufnahme des Vorhabens in den Infrastrukturbedarfs-, -ausbau- und -finanzierungsplan zu erreichen. Eine Anmeldung für den ÖPNV-Bedarfsplan ist bereits in 2016 durch die NVR GmbH erfolgt. Zurzeit wird auch die Option geprüft, inwiefern sich diese Maßnahme für eine Finanzierung mit Mitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eignet. Die DB Netz AG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber, da dies eine konsequente Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen aus der Knotenpunktuntersuchung Köln und einen Beitrag zur Engpassbeseitigung darstellt. Durch Umwand- lung von Regionalverkehren in S-Bahn-Verkehre werden die Fern- und Regionalgleise im engeren Knoten Köln entlastet und gleichzeitig können aufgrund der weiterhin erwarteten hohen Nachfrage- zuwächse (NRW-Bevölkerungsprognose) in der Metropole Köln und dem umgebenden Ballungsraum mehr vertaktete S-Bahn-Angebote realisiert werden. Bezüglich der weiteren Planungsschritte und deren Finanzierung sind entsprechende Abstimmungsgespräche mit der DB Netz AG als Vorhaben- träger zu führen und eine projektbezogene Planungsvereinbarung zu den HOAI-Leistungsphasen 1 – 4 bis hin zur Baurechtserlangung (Planfeststellungsbeschluss) nach § 18 Allgemeines Eisenbahnge- setz zu schließen. Von Seiten der Verkehrsverträge her sind gemeinsam von VRR und NVR bereits 4 richtungsweisende Entscheidungen mit der Neuvergabe der Linien RE 8 und RB 27 zwischen Köln und Mönchengladbach getroffen worden. So wird die RE 8 ab Dezember 2019 für die kommenden 15 Jahre mit Neufahrzeugen ausgestattet und erhält eine Fahrplanlage, die völlig unabhängig vom S- Bahn-Projekt betrieben werden kann. Für die RB 27 wird es einen Interimsvertrag geben, da diese Linie durch einen deutlich dichteren S-Bahn-Verkehr (Linie S 6) ersetzt werden soll. Für diesen Über- gang ist ein Zeitraum um Dezember 2023 vorgesehen. Dieser Zeitpunkt ist kompatibel mit dem Aus- laufen des aktuellen S-Bahn-Vertrags im NVR und der Linien S 6, S 11 und S 68 im VRR, so dass mit dem neuen S-Bahn-Vertrag beider Aufgabenträger NVR und VRR auch die zusätzlich benötigten S- Bahn-Fahrzeuge angeschafft werden können. Nach erfolgter Beschlussfassung des Verkehrsausschusses wird die Verwaltung die Bezirksvertre- tung Ehrenfeld mittels Mitteilung über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorge- hen gesondert informieren.
Anlage 1 - Ergebnisdarstellung MBS S-Bahn K-Pulheim-MG
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1 Kurzfassung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie „S-Bahn Köln-Pulheim-Mönchengladbach“ 1. EINLEITUNG Die Machbarkeitsstudie untersucht die betriebliche und technische Machbarkeit einer S -Bahn zwischen Köln, Pulheim, Grevenbroich und Mönchengladbach sowie die verkehrliche Wirkung. Für das Betriebsprogramm wird die dazu benötigte Infrastruktur der o. g. Strecke definiert. Für die geplanten neuen Haltepunkte „Köln-Bocklemünd“, Pulheim Gewerbegebiet“ und „Grevenbroich-Süd“ wird deren bauliche Umsetzbarkeit, die Investitionskosten und ihre verkehrliche Erschließungswirkung geprüft und dargestellt. Mit dem hier vorliegenden Gutachten wird die volkswirtschaftliche Sinnfälligkeit des Projektes ermittelt, denn nur bei einem Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0 ist überhaupt eine finanzielle Maßnahmenförderung möglich . 2. BETRIEBLICHE MACHBARKEIT Für die Umsetzung des S-Bahn-Verkehrs sind verschiedene Betriebsvarianten entwickelt worden. 2.1 Betriebskonzepte der einzelnen Planfälle Zentraler Ansatz aller Varianten ist die Verlängerung der bestehenden S-Bahn-Linie S 6 von Essen - Düsseldorf - Köln und deren Verlängerung bis nach Mönchengladbach, wobei die Taktdichte von Köln ausgehend in Richtung Mönchengladbach variiert. Mit der Verlängerung der S6 wird die bisherige RB27 ersetzt. Die Verlängerung der S6 stellt ein wichtiges Teilelement der geplanten S -Bahn-Liniennetze 2025+ und 2030+ im NVR dar und is t Bestandteil des Konzeptes zur Entlastung des Bahnknotens Köln. Die S-Bahnlinie S6 wird auf der Gesamtstrecke zwischen Köln und Mönchengladbach alle Stationen bedienen, während d ie langlaufende RE-Linie RE 8 (Koblenz – Köln – Mönchengladbach) als beschle unigte städte- verbindende Linie die neuen Haltepunkte nicht bedient. Nachfolgend sind die jeweiligen Betriebskonzeptvarianten für die Planfälle 2025 und 2030 zusammengefasst . Das Betriebsangebot der RE 8 ist in allen Planfällen mit einem 60 -Min-Takt identisch; das Angebot auf der S 6 variiert abschnittsweise hinsichtlich der Taktintensität vom 20-Min–Takt bis zum 60-Min-Takt. Die Planfälle 2025 und 2030 unterscheiden ansonsten infrastrukturell: In der Stufe 2025 ist ein Minimalausbau unterstellt, während für die Stufe 2030 ein qualitativ umfassenderer Ausbau unterstellt wird, der eine gute Betriebsqualität erwarten lässt. Planfall 2025-1: S6 im 60 Min-Takt ersetzt künftiges RB27-Angebot Köln - Mönchengladbach Planfall 2025-2: S6 im 20-Min-Takt Köln – Stommeln und im 60-Min-Takt Stommeln - Mönchengladbach Planfall 2025-3: S6 im 20-Min-Takt Köln – Stommeln nur in der HVZ; sonst 60-Min-Takt Köln/Stommeln – Mönchengladbach Planfall 2030-1: S6 im 20-Min-Takt bis Grevenbroich , im 60 Min-Takt Grevenbroich – Mönchengladbach Planfall 2030-2: S6 im 20-Min-Takt bis Stommeln, im 20/40-Min-Takt bis Grevenbroich und im 60-Min- Takt bis Mönchengladbach Planfall 2030-3: S6 im 20-Min-Takt Köln - Stommeln nur in der HVZ , sonst 60-Min-Takt Köln/Stommeln - Mönchengladbach. 2 2.2 Fahrzeuge Für die im Wettbewerbsverfahren vergebene Linie RE 8 kommen ab 12/2019 moderne Elektrotriebwagen des Typs Coradia Continental in Doppeltraktion zum Einsatz. Für die durch die S -Bahn freiwerdende RB 27 werden ab 12/2019 bis zur Umstellung auf den S -Bahn-Verkehr ebenfalls moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Für die S -Bahn wird von elektrischen Triebwagen der Baureihen ET 422 und 423 bzw. bauartähnlichen Neuentwicklungen mit einer Sitzplatzkapazität von rund 400 Sitzplätzen bei Zuglängen um 140 m ausgegangen. 3. TECHNISCHE MACHBARKEIT 3.1 Haltepunkt Köln-Bocklemünd Der geplante Haltepunkt befindet sich am Bahnübergang Freimersdorfer Weg bei Streckenkilometer 5,6. Dieser liegt unmittelbar an der Bundesstraße 59 im Süden des Kölner Stadtteils Bocklemünd/Mengenich und im fußläufigen Einzugsbereich für ca. 2.500 E inwohner; die Stadtbahn linien Linien 3 und 4 sind ca. 400 Meter entfernt. Er ist insbesondere relevant zur Anbindung des einwohnerstarken S tadtteils Köln-Widdersdorf mittels Busverknüpfung sowie für P+R und B+R. 3.2 Haltepunkt Pulheim Gewerbepark Der geplante Haltepunkt befindet sich an der Überführung der Bonner Straße. Sehr vorteilhaft ist d ie unmittelbare Lage im fußläufigen Einzugsbereich von Pulheim -Mitte, zum Möbelhaus „Segmüller“ sowie zu nahezu allen Gewerbegebieten. D ie Bushaltestelle „Industriegebiet I“ der Linie 970 ist ca. 600 entfernt. Das Wohnquartier an der Widdersdorfer Straße ist durch die Unterführung zum Haltepunkt gut erreichbar. Die Nähe des neuen Haltepunkts zu den Wohngebieten lässt eine Entlastung des Bahnhofs Pulheim erwarten. 3.3 Haltepunkt Grevenbroich-Süd Der geplante Haltepunkt befindet sich im Süden der Stadt an der Aluminiumstraße. Fußläufig sind das Aluminiumwerk sowie die Stadtteile Südstadt und Stadtmitte erreichbar. Ferner sind die Gewerbegebiete und die Bushaltestelle „Erftwerksiedlung“ nur ca. 200 Meter entfernt. Wegen der Nähe zur o. g. Bushaltestelle sind Verknüpfungen zu den Linien 98, 871, 892 gegeben. 3.4 Ergänzende Bahninfrastruktur Neben den neuen Haltepunkten sind für die Verlängerung der S-Bahn S6 bis nach Stommeln bzw. nach Grevenbroich ergänzenden Bahnlagen erforderlich. Im Einzelnen sind es: Wendeanlage für die S6 für die Planfälle 2025-2+3 und 2030-2+3 im Bahnhof Stommeln, Wendeanlage für die S6 für die Planfälle 2030-1-3 im Bahnhof Grevenbroich, Einfädelung der Strecke 2611 (Mönchengladbach-Köln-Ehrenfeld) in die S-Bahn Düren – Köln in Höhe der S-Bahn-Station Köln-Müngersdorf Technologiepark (Baustufen 2025 und 2030), Verlängerung der Zweigleisigkeit nördlich des Bahnhofs Mönchengladbach-Odenkirchen im Planfall 2030-1 bis 3. 4. VERKEHRLICHE WIRKUNG Aufbauend auf dem Prognosenullfall 20 20 und 2030 wurden für alle Planfälle 2025 und 2030 Nachfrageberechnungen durchgeführt. 4.1 Planfälle 2025 Im Planungshorizont 2025 weist der Planfall 2025 -2 mit ca. 1.875 MIV -Wegen auf den ÖPNV den höchsten Verlagerungseffekt und damit auch die höchsten Besetzungswerte auf. Maßgeblich dafür ist der durchgängige 20-Minuten-Takt der S6 bis Stommeln gegenüber dem heutigen 60-Min-Takt der RB 27. Ein 20-Minuten-Takt nur 3 in den Hauptverkehrszeiten wie im Planfall 2025-3 erzeugt einen geringeren Verlagerungseffekt von 1.167 MIV- Fahrten auf den ÖPNV. Bereits für die Planfälle 2025 ist festzuhalten, dass das Einsteigeraufkommen mit der Einrichtung des S -Bahn- Verkehrs an den Stationen entlang der Bahnstrecke zwischen Köln und Mönchengladbach ansteigt. Das höchste Aufkommen liegt im Abschnitt Pulheim - Köln-Ehrenfeld 4.2 Planfälle 2030 Im Planungshorizont 2030 weist der Planfall 2030 -1 mit ca. 3.269 MIV -Wegen auf den ÖPNV den höchsten Verlagerungseffekt und die höchsten Zuwächse in der Besetzung auf. Maßgeblich dafür ist der durchgängige 20- Minuten-Takt der S6 bis Grevenbroich. Ein 20-Minuten-Takt nur in den Hauptverkehrszeiten wie im Planfall 2030- 2 erzeugt einen Verlagerungseffekt von 2.808 MIV-Fahrten auf den ÖPNV. Ebenso wie in den Planfällen 2025 steigt das Einsteigeraufkommen an den Stationen entlang der Bahnst recke zwischen Köln und Mönchengladbach durch die Einrichtung des S-Bahn-Verkehrs merklich. Das höchste Aufkommen liegt jetzt im Abschnitt zwischen Köln-Müngersdorf und Köln-Ehrenfeld. 4.3 Ursachen für die Zunahme des Einsteigeraufkommens Die Zunahme des Einsteigeraufkommens setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Zunahme durch Errichtung der drei neuen Haltepunkte Köln-Bocklemünd, Pulheim Gewerbepark und Grevenbroich-Süd infolge direkterer Erschließung der Wohn- und Gewerbeflächen. Für den Haltepunkt Köln-Bocklemünd sind Verlagerungseffekte aus den Stadtbahnlinien 3/4 sowie die Zunahme des ÖV-Aufkommens aus dem Stadtteil Köln-Widdersdorf festzustellen. Für den neuen Haltepunkt Pulheim Gewerbepark ergeben sich die Zunahmen durch die direkten Fußwege der Beschäftigten von und zum Gewerbegebiet und die Verlagerung von Einsteigern am Bahnhof Pulheim zum geplanten Haltepunkt. Dies gilt auch abgeschwächt für den neuen Haltepunkt Grevenbroich-Süd. Fahrgastzunahme durch die direktere Anbindung der Haltepunkte in Köln (Hansaring, Müngersdorf, Bocklemünd) und damit bessere Verknüpfung und günstigere Umsteigemöglichkeiten . 5. NUTZEN-KOSTEN-UNTERSUCHUNG Wie einleitend dargestellt, ist ein positives Ergebnis (Nutzen -Kosten-Indikator > 1,0) Voraussetzung für eine Bezuschussung von ÖPNV -Investitionsmaßnahmen nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GFVG) bzw. nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW). Das hierfür vorgegebene Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen erfolgt im Mitfall-Ohnefall-Prinzip durch Monetarisierung der bewertungsrelevanten Kenndaten und deren Saldierung. 5.1 Kosten Durch Überlagerung der saldierten Kapitalkosten für die Infrastruktur, der Unterhaltungskosten für den Fahrweg und die ortsfesten Einrichtungen, den Vorhaltungskosten der Fahrzeuge, den Betriebsführungskosten des SPNV‘s und den Energiekosten errechnet sich der Saldo der Gesamtkosten als wesentlicher Teilindikator zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Nutzenwirkungen. In Abbildung 1 sind tabellarisch die Ergebnisse nachfolgend dargestellt. 4 Mehrbetriebskosten gegenüber dem Nullfall Planfall 2025 Planfall 2030 Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 1 Fall 2 Fall 3 in Tsd. EUR Kapitaldienst Trasse 452,4 601,5 601,5 1.297,3 1.446,3 1.446,3 Instandhaltungskosten Trasse 277,6 354,6 354,6 616,2 693,2 693,2 Kapitaldienst für Fahrzeuge 0,0 1.724,9 862,5 1.724,9 1.724,9 1.724,9 Kosten für Fahrpersonal 36,4 254,2 176,6 407,9 343,1 333,3 Kosten für Sicherheits- und Kontrollpersonal 2,9 20,0 13,9 32,0 27,0 26,2 streckenbezogene Energiekosten 17,3 329,7 218,5 575,8 464,6 456,3 stationsbezogene Energiekosten 46,2 136,9 104,6 279,9 161,7 159,5 laufleistungsabhängige Unterhaltungskosten für Fahrzeuge 105,0 311,2 237,7 411,6 367,5 362,6 zeitabhängige Unterhaltungskosten für Fahrzeuge 0,0 426,1 213,0 156,6 426,1 426,1 Summe 937,9 4.159,1 2.782,9 5.502,2 5.654,4 5.628,3 Abb. 1 Summe der Gesamtkosten für die Planfälle 5.2 Nutzen Zur Ermittlung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens sind die Salden aus den Reisezeitdifferenzen abgeleitete Reisezeitnutzen, aus den Verlagerungseffekten abgeleiteten eingesparten MIV -Betriebskosten sowie de r Umweltkosten (Abgasemissionen) und der monetarisierten Unfallkosten erforderlich. Diese nutzenrelevanten Teilindikatoren sind tabellarisch nachfolgend in Abbildung 2 dargestellt. Mehrnutzen gegenüber dem Nullfall Planfall 2025 Planfall 2030 Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 1 Fall 2 Fall 3 in Tsd. EUR Saldo Reisezeitnutzen -399,2 1.429,3 1.210,7 3.439,2 1.981,0 1.937,2 Saldo der MIV-Betriebskosten 950,0 3.102,2 1.856,5 5.261,5 4.512,8 4.389,1 Saldo der Umweltkosten 131,9 -39,8 -103,5 -4,9 37,4 24,3 Saldo der Unfallkosten 353,6 1.154,6 691,0 1.958,2 1.679,6 1.633,6 Summe 1.036,2 5.646,3 3.654,5 10.654,0 8.210,7 7.984,1 Abb. 2 Summe der Gesamtnutzen für die Planfälle 5.3 Fazit und Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung Der Nutzen -Kosten-Indikator errechnet sich aus dem Verhältnis Gesamtnutzen zu Gesamtkosten. Der Gesamtnutzen setzt sich aus den genannten Teilindikatoren zusammen. Die zu berücksichtigenden Kosten leiten sich ausschließlich aus den kapitalisierten Investitionen in Fahrweg und ortsfeste Einrichtungen ab. In der Abbildung 3 sind die einzelnen Nutzenkomponenten sowie der Nutzen-Kosten-Indikator dargestellt: Planfälle Nutzen-Kosten-Indikator Kosten Nutzen NKI in Tsd. EUR in Tsd. EUR Planfall 2025-1 937,9 1.036,2 1,105 Planfall 2025-2 4.159,1 5.646,3 1,358 Planfall 2025-3 2.782,9 3.654,5 1,313 Planfall 2030-1 5.502,2 10.654,0 1,936 Planfall 2030-2 5.654,4 8.210,7 1,452 Planfall 2030-3 5.628,3 7.984,1 1,419 Abb. 3 Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung Die gesamtwirtschaftliche Untersuchung zeigt eindeutig den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens. Der Nutzen-Kosten-Indikator liegt planfallspezifisch bei max. 1,936 und minimal 1,105 und damit deutlich über 1,0, womit die volkswirtschaftliche Rentabilität nachgewiesen ist. Der Gutachter empfiehlt, den Planfall 2030-1 mit dem höchsten Nutzen -Kosten-Verhältnis von 1,936 und der besten verkehrlichen Angebots- und Erschließungswirkung der weiteren Planung zugrunde zu legen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Widdersdorfer Straße
- Hansaring
- Freimersdorfer Weg
- Bonner Straße
- Am Bahnhof
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Details
- Aktenzeichen
- 1748/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27