Mandari Insight

V/0382/2022

Abschlussbericht 3. EU-Charta-Aktionsplan

Vorlagen 15.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 25.08.2022, TOP 9

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage 1: 3. Aktionsplan_Abschlussbericht_EU-Charta

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Berichtsvorlage

3683 Zeichen

V/0382/2022
V/0382/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen
und Männern auf lokaler und regionaler Ebene
Beratungsfolge
25.08.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
Mit der Ratifizierung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler und regionaler Ebene am 24.06.2009 hat sich die Stadt Münster als eine von über 1.800
europäischen Kommunen verpflichtet, regelmäßig Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in
der Kommune umzusetzen.
Konkret bedeutet das, dass die Stadt Münster sich mithilfe der Charta dafür einsetzt, allen Menschen
in Münster die gleichen Chancen zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen; unabhängig von
ihrem Geschlecht und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituation.
Dafür wurden bisher vier Aktionspläne erarbeitet. Der aktuelle 4. Aktionsplan wurde im Dezember
2021 verabschiedet. Die Laufzeit des 3. Aktionsplans endete im letzten Jahr, deshalb ziehen wir nun
eine Abschlussbilanz. Die Verantwortlichen für die einzelnen Maßnahmen haben einen Überblick über
den Verlauf und den Stand der Maßnahmen gegeben.
Die 35 Maßnahmen des 3. Aktionsplans sind den Handlungsfeldern zugeordnet, die in der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern geregelt sind. Passend zu den
Handlungsfeldern wurden erstmals Indikatoren entwickelt, die eine Messbarkeit der
gleichstellungsrelevanten Projekte und Aktionen über einen längeren Zeitraum möglich machen.
Diese Indikatoren wurden auch für den 4. Aktionsplan übernommen.
Ausblick:
Für die Gleichstellungsarbeit in Münster zeigt der vorliegende Abschlussbericht, wie weit die
einzelnen Maßnahmen umgesetzt, welche Ergebnisse erzielt werden konnten und welche Prozesse
damit angestoßen wurden.
Bis auf wenige Ausnahmen konnten alle Maßnahmen von der Verwaltung oder der Stadtgesellschaft
umgesetzt werden. Einige Maßnahmen sind abgeschlossen und werden vorerst nicht weiterverfolgt,
weil sich gezeigt hat, dass die Herangehensweise nicht funktioniert oder nicht mehr zeitgemäß ist.
Amt für Gleichstellung
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau von Hayn
Sarah Braun
T elefon:492-1704
vonHayn@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0382/2022
Andere Maßnahmen sind fest im Arbeitsalltag integriert und haben auch im 4. Aktionsplan ihren Platz
gefunden, teilweise in modifizierter Form.
Die modifizierten Maßnahmen wurden vor allem deshalb weiterentwickelt, weil die gesellschaftliche
Sensibilisierung für unterschiedliche geschlechtliche Identitäten den Fokus verschoben haben. Das
wird sichtbar, indem einige Maßnahmen zwar inhaltlich auch im aktuellen Aktionsplan aufgenommen
wurden. Allerdings haben sie nicht mehr nur den Blickpunkt auf die Belange von Frauen und
Mädchen, sondern darauf, Diskriminierungen für alle Geschlechter abzubauen. An dieser
Weiterentwicklung ist der gesellschaftliche und auch der rechtliche Wandel in der Gesellschaft
ablesbar, dank der Agilität der Aktionspläne lässt sich darauf gut reagieren.
Die Auswertung der Indikatoren zeigt bis auf wenige Ausnahmen positive Ergebnisse. Diese Bilanz
hilft, den aktuellen Stand der Gleichstellungsarbeit in Münster in vielfältigen Bereichen einzuordnen
und ggf. gezielt nachsteuern zu können.
Obwohl keine zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung standen, hat der
Aktionsplan wichtige und nachhaltige Impulse für die Münsteraner Stadtgesellschaft und die
Verwaltung gesetzt.
Markus Lewe
Anlagen:
Anlage 1: Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene der Stadt Münster

Anlage A

1551 Zeichen

Anlage A zur V/0382/2022
Kurzüberblick
Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler und regionaler Ebene
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wir das Ziel aus dem Haushaltsplan PG 0104
„1. Die Sensibilisierung für Gleichstellung und Diversität wird im Rahmen des Aktionsplans für
die EU-Charta […] weiter vorangebracht. „
verfolgt. Der Abschlussbericht gibt einen Überblick über die bisher erreichten
gleichstellungsorientierten Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans.
Finanzierung
Produktgruppe: PG 0104 Gleichstellung aller Geschlechter
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Ratsbeschluss zur Unterzeichnung der EU-Charta vom 24.06.2009
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Umsetzung des Aktionsplans ist gleichstellungsrelevant und stellt Bausteine im
Gesamtgefüge der strategischen Gleichstellungsarbeit dar. Zudem enthält der Aktionsplan auch
weitere Nachhaltigkeitsziele der gesellschaftlichen Teilhabe, guten Arbeitsbedingungen und
Bildungsgerechtigkeit.

Anlage 1: 3. Aktionsplan_Abschlussbericht_EU-Charta

103895 Zeichen

Amt für Gleichstellung
Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan  
der Europäischen Charta für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene 18 / 20

Inhaltsverzeichnis
Vorwort 4
1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kommune 6 – 9 
 1.1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/-innen 6
 1.2 „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien 6
 1.3 Ehrungen 7
 1.4 Benennung von Straßen und Plätzen 7
 Indikatoren im Handlungsfeld Die politische Rolle der Kommune 8
2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 10 – 17
	 2.1	Datenaufbereitung	und	Veröffentlichung	geschlechterspezifischer	Daten	 10
	 2.2	Umsetzung	„Männerarbeit“	und	LSBTTI	(Diversity)	 10
 2.3 Geschlechtergerechte Sprache 12
 2.4 Gebrauchsanweisung FinanzFAIRteilung 13
 2.5 Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting 14
 2.6 Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit 14
	 2.7		 Geschlechterdifferenzierung	in	den	Querschnittsaufgaben	Inklusion, 	 
Integration und Antidiskriminierung 15
 Indikatoren im Handlungsfeld Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 16
3. Handlungsfeld: Die Kommune als Arbeitgeberin 18 – 25
 3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan 18
 3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen 18
 3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens w/m 19
 3.4 Ausbildung in der IT 22
 3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster 23
 Indikatoren im Handlungsfeld Die Kommune als Arbeitgeberin 24 
4. Handlungsfeld: Die Kommune als Auftraggeberin 26
5. Handlungsfeld: Die Kommune als Dienstleisterin 26 – 41
	 5.1	Girls‘	Day,	Mädchen-	und	Jungentag,	Münstermerker	 26
 5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule – Beruf 28
 5.3 Kinderbetreuung 29
	 5.4	Genderkompetenz	in	der	Kinder-	und	Jugendarbeit	 31
	 5.5	Vereinbarkeit	von	Erwerbstätigkeit	und	Pflege	 32
 5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung 32
 5.7 Wohnen 33
 5.8 Frauen- und Geschlechtergeschichte 34
 5.9 Geschlechterforschung 35
	 5.10	Frauenförderung	im	Sport	 36
 5.11 Sicherheit in Grünanlagen 36
 5.12 Gewalt gegen Frauen 37
	 5.13	Besondere	Maßnahmen	zum	Schutz	geflüchteter	Frauen	 38
 5.14 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 39
	 Indikatoren	im	Handlungsfeld	Die	Kommune	als	Dienstleisterin	 40
6. Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung 42 – 49
	 6.1	Frauenspezifische	Belange	in	der	Planung	 42
 6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune 42
 6.3 Digitale Stadt Münster 44
 6.4 Gendergerechte Existenzgründung 46    
 6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung – gendergerecht 46
 Indikatoren im Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung 48
Ämterbezeichungen 50
Impressum 51

0504
 
 
Die Ergebnisse zum dritten Aktionsplan der Europäischen Charta  
zur Gleichstellung der Geschlechter auf lokaler Ebene machen Mut.  
Sie zeigen, dass die Sensibilität für Geschlechtergerechtigkeit in  
der Verwaltung und in der Stadtgesellschaft ankommt. 
Sichtbar wird das insbesondere mithilfe der Indikatoren, die für den  
3. Aktionsplan erstmals eingeführt wurden. In vielen Bereichen ist eine 
positive Entwicklung erkennbar. Selbstverständlich sind in dem kurzen 
Zweijahreszeitraum – wobei an einigen Stellen aufgrund der Pandemie 
der Zeitraum erweitert wurde – keine ganz großen Sprünge möglich. 
Aber die Maßnahmen der Charta-Aktionspläne entfalten ihre Wirkung. 
Familienfreundliche Angebote wie Elternzeit, Teilzeit und Homeoffice 
werden von immer mehr männlichen Mitarbeitern der Stadtver- 
waltung in Anspruch genommen. Die Zahlen dazu machen deutlich, 
dass Familienarbeit für Männer auch in Münster selbstverständlicher 
wird. Damit zusammen hängt vielleicht auch die höhere Kinder- 
betreuungsquote in den Kitas und der Tagespflege. Auch die Zahl der 
Frauen in Führungspositionen ist innerhalb von zwei Jahren um zwei 
Prozentpunkte und innerhalb der letzten fünf Jahre sogar um fünf  
Prozentpunkte gestiegen. 
Es hat sich gezeigt, dass die Aktionspläne ein gutes Instrument sind, 
Maßnahmen auszuprobieren und - falls sich herausstellt, dass sie  
in dieser Form nicht sinnvoll sind - sie auch zu verändern oder neu 
zu entwickeln. Deshalb sind die Erfahrungen aus dem 3. Aktionsplan 
auch in den bereits verabschiedeten 4. Aktionsplan eingeflossen. 
35 Maßnahmen, die inhaltlich breit gestreut sind von Themen wie 
frauenspezifische Belange in der Planung über die Genderkompetenz 
in der Kinder- und Jugendarbeit bis zur partnerschaftlichen Arbeits-
teilung machen den Bericht zu einem aussagekräftigen Ist-Zustand 
der Gleichstellungsarbeit in Münster. Der Abschlussbericht zeigt, in 
wie vielen Handlungsbereichen der Einsatz für Chancengleichheit und 
Gleichberechtigung notwendig und sinnvoll ist – und dass dieser Ein-
satz am besten gemeinsam mit allen Akteur*innen der Stadt gelingt. 
Diversität wird in Münster langsam, aber stetig sichtbarer, dem  
Ziel eines gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen in  
Münster sind wir mit dem 3. Aktionsplan ein Stück nähergekommen.  
Dennoch bleibt noch viel zu tun, um bestehende Benachteiligungen 
abzubauen. Deshalb lade ich Sie ein, auch weiterhin den Weg hin  
zu einer modernen und fairen Stadtgesellschaft gemeinsam mit uns 
zu gehen.
MARKUS LEWE 
OBERBÜRGERMEISTER
Vorwort

0706
Die politische Rolle der Kommune
Die politische Rolle der Kommune
1.2 „Frauen ins Rathaus“ 
Paritätische Besetzung von 
Gremien
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen 
Gremienbesetzungen vorgenommen werden, 
wird § 12 LGG und der Beschluss des Rates vom 
18.10.2017 auf der Basis der Vorlage V/0589/2017 
benannt und damit die Ratsmitglieder auf die Vor-
gaben hingewiesen. Die entsendenden Stellen 
(Organisationen, Einrichtungen, Gremien usw.) 
werden im Vorfeld auf die Vorgaben des § 12 LGG 
aufmerksam gemacht. Wenn Vorschlagslisten den-
noch kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis 
aufweisen, werden sie erneut darauf hingewiesen. 
Verantwortlich: Amt 33
Die Zahlen korrespondieren im Wesentlichen mit 
dem Anteil der Frauen in den Gremien. Funktions-
stellen,	die	einhergehen	mit	einer	höheren	Auf-
wandsentschädigung	(z.	B:	Fraktionsvorsitz,	Bezirks-
bürgermeister) sind fast ausschließlich von Männern 
besetzt.
–		Von	den	Entschädigungszahlungen	in	2018 	 
entfallen	30,40	%	auf	Frauen.
–		Von	den	Entschädigungszahlungen	in	2019 	 
entfallen	29,99	%	auf	Frauen.
–		Von	den	Entschädigungszahlungen	in	2020 	 
entfallen	31,74	%	auf	Frauen
–		Von	den	Entschädigungszahlungen	in	2021 	 
entfallen	35,66	%	auf	Frauen
  
In Münster werden regelmäßig Auszeichnungen 
an engagierte Bürgerinnen und Bürger verliehen. 
Es gibt zahlreiche Auszeichnungen an Bürgergrup-
pen und Projekte. Mit dem Ehrenamtspreis „Müns-
ter-Nadel“ werden Einzelpersonen für vorbildliches 
bürgerliches Engagement ausgezeichnet. Dabei 
soll auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis 
geachtet werden (Ratsbeschluss vom 16.03.2016, 
Vorlage V/0178/2016). Der Anteil, der Frauen, die 
mit der Münster-Nadel bisher ausgezeichnet wur-
den, beträgt 40,5 %. Unter den durch die Goldene 
Rathausgedenkmünze Geehrten beträgt der Frau-
enanteil 7,7 %, bei der Paulusplakette 16,3 %. 
Verantwortlich: Amt 33
Die Wahrnehmung der Verdienste von Frauen in eh-
renamtlichen Funktionen wird durch die Benennung 
im Aktionsplan gefördert und zeigt deutliche positive 
Tendenzen.	Nach	wie	vor	ist	der	Anteil	der	Frauen,	die	
zu einer Auszeichnung vorgeschlagen werden tenden-
ziell niedriger als der Anteil der Männer.
MÜNSTER-NADEL:
Anteil,	der	Frauen,	die	ausgezeichnet	wurden:
–	2019:	40	%	(14	Personen	insgesamt)
–		2020:	50	%	(10	Personen	insgesamt)			
–		2021:	46	%	(13	Personen	insgesamt)	
Anteil der Frauen seit der Verleihung der 
Münster-Nadel:	40,5	%
GOLDENE RATHAUSGEDENKMÜNZE 
(Verleihung	zuletzt	2014):
2021:	Verleihung	an	6	Personen,	
davon	Anteil	der	Frauen:	50	%
Anteil der Frauen seit der Verleihung 
der	Goldenen	Rathausgedenkmünze:	15,6	%
PAULUSPLAKETTE:
Seit	2017	keine	Verleihung	mehr
 
In Münster gibt es 1.989 Straßennamen. Etwa 600 
Straßen in Münster sind nach Personen benannt. 
Die meisten nach Männern. Zurzeit sind 68 Straßen 
nach Frauen benannt. Davon tragen 54 Straßen den 
Namen bekannter (lokaler) weiblicher Persönlich-
keiten, vier sind nach weiblichen Ordensangehö-
rigen, zwei nach Heiligen der Katholischen Kirche 
und acht nach weiblichen Vornamen benannt. Ver-
antwortlich für die Benennung der Straßen sind die 
gewählten Bezirksvertretungen. Einige Bezirksver-
tretungen beabsichtigen bei der Benennung von 
Straßen vorrangig Frauen zu berücksichtigen. 
Verantwortlich: Die Bezirksvertretungen
Im	Oxford-Quartier	 wurden	von	zwölf	Straßen	und	
Plätzen elf nach weiblichen Opfern von Kriegsgewalt 
benannt	 und	dadurch	 an	sie	erinnert,	 eine	Straße	
wurde nach einer Familie benannt. Die Benennung 
erfolgte aufgrund des Beschlusses der Bezirksver-
tretung	Münster-West	vom	04.05.2017,	wonach	die	
Straßen	im	Stadtbezirk	West,	die	nach	Personen	be-
nannt	werden,	so	lange	Namen	von	Frauen	erhalten,	
bis beide Geschlechter gleichermaßen bei Straßenna-
men	repräsentiert	sind.	(A-W/0023/2017)
Nach der Benennung der 12 Straßen im Ox-
ford-Quartier	wurden	in	Münster	zusätzlich	24	Stra-
ßennamen beschlossen. Davon sind 8 Straßennamen 
nach	Frauen,	3	Namen	nach	Männern	und	13	nach	
anderen Namen benannt worden. 
Von	den	8	Straßennamen,	die	nach	Frauen	benannt	
wurden,	liegen
–  6 Namen in der BV West
–  1 Name in der BV Südost 
–  1 Straßenname in der BV Nord.
Der Ausschuss für Gleichstellung hat am 12. Mai 
2021	den	Beschluss	zum	Öffentlichen	Andenken	an	
bedeutende Frauen durch Straßenbenennungen ge-
fasst. Der Beschluss nennt Namen und Lebensläufe 
von 31 Frauen. 
 
1.3 Ehrungen  
1.4 Benennung von Straßen 
und Plätzen
1.1 Zuschuss zur Kinder-  
betreuung für Mandats-  
träger/-innen: 
  
Zu Beginn jeder Ratsperiode und auch bei Mandats-
wechsel werden die (neuen) Mitglieder über die 
gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung der 
Mandatsträger/innen für Kinderbetreuung und Be-
treuung zu pflegender Angehöriger informiert. Das 
Informationsblatt enthält auch Hinweise auf weite-
re geleistete Aufwandsentschädigung. 
Verantwortlich: Amt 33
Die Information über den Anspruch auf Kinderbetreu-
ungskosten wurde umfangreicher und deutlicher in 
die Anschreiben an die Mandatsträger/innen *1,	aufge-
nommen. Aufgrund der vorliegenden Informationen 
sind Gründe für den Rückgang der gestellten Anträge 
nicht bzw. nur schwer zu benennen bzw. zu belegen.*2
–		Entschädigungszahlungen	im	Jahr	
2018:1.233.293,03	€,	davon	1.140,61	€	(=0.092	%) 	
für Kinderbetreuungskosten
–		Entschädigungszahlungen	im	Jahr	
2019:1.260.407,97	€,	davon	2.789,18	€	(=0.22	%) 	
für Kinderbetreuungskosten
–		Entschädigungszahlungen	im	Jahr	2020: 	
1.215.570,38	€,	davon	475,67	€	(=0,039	%)	für 	
Kinderbetreuungskosten
–		Entschädigungszahlungen	im	Jahr	2021: 	
1.293.750,11	€,	davon	163,88	€	(=0,013	%)	für 	
Kinderbetreuungskosten
1. HANDLUNGSFELD 
Die politische Rolle der Kommune
*1) Hinweis: Die Ämter sind nach der aktuellen Regelung zur gendergerechten Sprache der Stadt Münster frei in der Form der An -
wendung, zum Beispiel das Binnen-I, Paarform, Schrägstrich oder der Genderstern. Daher finden sich im Text mehrere Möglichkeiten 
je nach Rückmeldungen der einzelnen Ämter. 2) Hinweis: Kinderbetreuungskosten werden nicht für Zeiträume erstattet, in denen 
Verdienstausfall geleistet wird

0908
Die politische Rolle der Kommune
Die politische Rolle der Kommune
INDIKATOREN IM 1. HANDLUNGSFELD
Die politische Rolle der Kommune
Indikator 2017 2019 2021
Wie hoch ist der  
Anteil von Frauen 
und Männern in  
den gewählten  
Gremien?
–  Anteil der Frauen  
im	Rat:	31,9	%
–  Anteil der Frauen  
im Haupt- und  
Finanzausschuss:  
26,7	%
–  Anteil der Frauen  
in den Bezirks-  
vertretungen:  
30,7	%
Stand:	01.01.2018
–  Anteil der Frauen  
im	Rat:	31,0	%
–  Anteil der Frauen im 
Haupt- und Finanz-  
ausschuss:	25,8	%
–  Anteil der Frauen  
in den Bezirks-  
vertretungen:	30,9	%
Stand:	01.01.2020
–  Anteil der Frauen  
im	Rat:	38,81	%
–  Anteil der Frauen 
im Hauptausschuss: 
37,04	%
–  Anteil der Frauen  
in den Bezirks-  
vertretungen:  
28,95	%
Stand:	30.06.2021
Wie hoch ist der  
Anteil von Frauen 
und Männern  
in ernannten  
Positionen der  
Kommune?
Anteil der weiblichen 
Mitglieder in den  
Aufsichtsräten der  
städtischen Tochter-  
unternehmen:
–  Stadtwerke Münster 
GmbH:	25	%
–  Wohn+Stadtbau 
GmbH:	16,66	%
–  Stadtwerke Münster 
GmbH:	25	%
–  Wohn+Stadtbau GmbH:  
16,66	%
–  Stadtwerke Münster 
GmbH:	25	%
–  Wohn+Stadtbau 
GmbH:	41,7	%

1110
 
 
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Die Statistikdienststelle der Stadt Münster verar-
beitet alle Daten - soweit vorhanden - geschlechter-
differenziert und bereitet diese unter Berücksich-
tigung des Datenschutzes in ihren Publikationen 
entsprechend auf. Mit dieser Aufgabenstellung 
werden jährlich umfassende und differenzierte 
Statistiken zu verschiedenen Themenbereichen - 
gesamtstädtisch, für die sechs Stadtbezirke und die 
45 Stadtteile - im Internet veröffentlicht, so zum 
Beispiel die SMS (Statistik für Münsters Stadtteile 
„Bevölkerungsindikatoren – Geschlechterverhält-
nisse“). 
Verantwortlich: Amt 61
Bei	der	Veröffentlichung	und	Bereitstellung	von	Da-
ten durch die Statistikdienststelle der Stadt Münster 
Das Frauenbüro erweitert die Aufgaben im Bereich 
Männer- und Jungenarbeit in der Gleichstellung. 
Analog zur bisherigen Funktionsweise des Frauen-
büros soll auch die Aufgabe “Männer in der Gleich-
stellung“ auf der Ebene der Steuerungsaufgaben 
(gesamtstädtische Verantwortung für die Gleich-
stellung, spezifische Männeraspekte im Bereich Per-
sonalentwicklung) sowie im Bereich der Öffentlich-
keits- und Netzwerkarbeit zur Gleichberechtigung 
in Münster ergänzt werden. Die Aufgaben umfassen 
u.a. die Arbeitsbereiche Mitwirkung bei der Euro-
päischen Charta, Öffentlichkeitsarbeit z. B. in den 
2. HANDLUNGSFELD 
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Amtsbezeichnung wird entsprechend angepasst. 
Das Frauenbüro war beauftragt, im Rahmen der Be-
ratungen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan 
13/15 zur Europäischen Charta einen Beschlussvor-
schlag zum Haushalt 2018 vorzulegen. Grundlage 
waren ein Beschluss von Februar 2016 zur Erwei-
terung des Frauenbüros um „Männer- und Jungen-
arbeit“ sowie eine Berichtsvorlage im November 
2016 zur - 11 - konzeptionellen Erweiterung des 
Amtes hinsichtlich des Aufgabenspektrums LSBT -
TIQ. Es wird in 2018 erneut nach Lösungen gesucht 
um zum Haushalt 2019 ein entsprechendes Verfah-
ren vorzustellen. 
Verantwortlich: Amt 17
Seit	März	2020	hat	das	Amt	für	Gleichstellung	zwei	
halbe	 Stellen	 für	die	Arbeitsbereiche	 LSBTIQ*	 und	
Männer-	und	Jungenarbeit	besetzt. 	
Durch die personelle Besetzung des Arbeitsbe-
reichs	„Männer	und	Jungen	in	der	Gleichstellungs-
arbeit“ konnte das Thema Väterarbeit im Gleichstel-
lungsplan	2022-2025	weiterentwickelt	 und	weitere	
Maßnahmen erarbeiten werden.
Die Vernetzung geschieht durch Zusammenarbeit 
mit den kommunalen Netzwerken zur Männer- und 
Jungenarbeit,	 der	Einrichtung	 eines	überregionalen	
Arbeitskreises mit Kolleg*innen weiterer kommuna-
ler Gleichstellungsstellen und Themenschwerpunkt 
„Männer“ sowie die Durchführung eines landeswei-
ten	 Vernetzungstreffens	 mit	 der	 Landesarbeitsge-
meinschaft	Jungenarbeit.	
Zudem wurde das kommunale Aktionsbündnis 
Girls’Day um den Boys’Day erweitert und personell 
begleitet	und	die	dazugehörige	Öffentlichkeitsarbeit	
weiterentwickelt (siehe 5.1).
Für	die	Stadtgesellschaft	 findet	fachlich	sowie	fi-
nanziell für unterschiedliche Projekte rund um das 
Thema „Männer“ Beratung und Förderung statt. Eine 
eigene Veranstaltung zum Thema „Toxische Männ-
lichkeit(en)“ wurde in Kooperation mit Filmtheater 
Cinema & Kurbelkiste durchgeführt.
Außerdem wurde das Beratungsangebot für Mitar-
beitenden und Menschen der Stadtgesellschaft um 
männer-	und	jungenspezifischen	Themen	erweitert.
Im	Jahr	2020	wurde	für	den	Bereich	LSBTIQ*	ein	Ar-
beitsplan zur Gleichstellung und Gleichberechtigung 
von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten er-
arbeitet,	der	schrittweise	umgesetzt	wird.	Die	Ziele	
des Arbeitsplans beziehen sich zum Beispiel auf die 
Bereiche	Umsetzung	des	Personenstandsrechts,	Wei-
terentwicklung	 der	geschlechtergerechten	 Sprache,	
und Beratungsangeboten für trans* und inter* Men-
schen. 
Etabliert wurde zudem die Trägerförderung im Be-
reich	LSBTIQ*	im	Amt	für	Gleichstellung	mit	den	Trä-
gern,	Fachstelle	für	Sexualität	und	Gesundheit	–	Aids-
hilfe	Münster	e.	V.,	KCM	Schwulenzentrum	e.	V.,	Livas	
e.	V.,	pro	familia	und	T-I-MS	e.	V.
Umgesetzt wurde zudem die Entwicklung eines 
Beratungsangebotes	für	LSBTIQ*	Beschäftigte	der 	
Stadtverwaltung,	die	Förderung	von	Fachtagen	zum 	
Thema	geschlechtliche	Vielfalt,	ein	Forschungspro-
jekt in Kooperation mit dem Stadtarchiv und der 
Villa ten Hompel zur Verfolgung von Lesben und 
Schwulen während der NS-Zeit und in der jungen 
Bundesrepublik,	die	Erweiterung	des	städtischen 	
Fortbildungskonzeptes um das Themenfeld „Diversi-
ty“ und die Planung eines Empowerment-Workshops 
für	LSBTIQ*	Mitarbeitende	der	Stadtverwaltung.
werden – unter Beachtung des Datenschutzes – alle 
Daten	 geschlechterspezifisch	 ausgewiesen,	 soweit	
die Daten gegendert zur Verfügung stehen. Zudem 
wurde ein Gendermonitoring mit ausgewählten gen-
derspezifischen	 Daten	 als	 neue	 Teilleistung	 entwi-
ckelt. Darin sind sowohl bereits vorhandene Daten 
zum Beispiel zu Bildungsabschlüssen oder Gesund-
heit	vorhanden,	als	auch	neue	Daten	zum	Beispiel	zu	
Vätern in Elternzeit oder der Zusammensetzung des 
Rates nach Fraktionen. Das Gendermonitoring für die 
Jahre	2019	und	2020	wurde	erfolgreich	 veröffent-
licht und ist auf der Seite des Stadtplanungsamtes  
zu	finden:
  
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_
upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/
jahr/Gendermonitoring_2020.pdf.
2.1 Datenaufbereitung und Veröffentlichung 
geschlechterspezifischer Daten
2.2 Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity)
Bereichen Männergesundheit und Geschlechters-
tereotypen, Väterarbeit, Jungenprojekte wie Boys´ 
Day, Jungentag etc. und finanzielle Förderung von 
Männerprojekten. Zusätzlich werden die Aufgaben 
des Frauenbüros auch im Bereich Sexuelle Identitä-
ten und Vielfalt (LSBTTI) erweitert. Auch in diesem 
Bereich gehören Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung 
in der Personal- und Organisationsentwicklung 
und die Zusammenarbeit mit Netzwerken wie CSD, 
KCM, LIVAS und Track zur Aufgabe dieser Stelle. 
Zur Umsetzung der Konzepte werden im Frauen-
büro entsprechende (Plan)Stellen eingerichtet. Die

1312
 
 
Für Presseinformationen, Print- und Onlinepubli-
kationen, die vom Presseamt laufend verfasst oder 
redigiert werden, gilt das Regelwerk der amtlichen 
Rechtschreibung. Es setzt den verbindlichen Rah-
men für schriftliche Texte. Innerhalb dieses Rah-
mens gelten die Anforderungen einer geschlech-
tergerechten Sprache, wie sie beispielweise in der 
Publikation „fair formuliert“ erläutert werden. Die 
Geschäftsanweisung zur Presse- und Öffentlich-
keitsarbeit, die für alle Ämter und Einrichtungen 
der Stadt verbindlich ist, legt außerdem fest, dass 
schriftliche Texte unter anderem den Anforderun-
gen der Gendergerechtigkeit genügen müssen. 
Verantwortlich: Amt 13
2.4 Gebrauchsanweisung 
FinanzFAIRteilung
  
Zur Einführung von Gender Budgeting/FinanzFAIR-
teilungwurde eine Arbeitsanleitung erstellt. Diese 
wird jetzt in der Praxis erprobt und ggf. weiterent-
wickelt. Gleichzeitig wird die „Gebrauchsanwei-
sung“ genutzt um die Politik über die Anwendung 
der FinanzFAIRteilung zu informieren und die damit 
verbundenen Aufgaben für die Politik darzustellen. 
Darüber hinaus dient die Handreichung auch der 
Information der Öffentlichkeit. 
Verantwortlich: Ämter 17 und 20
Die Gebrauchsanweisung zur FinanzFAIRteilung wur-
de	an	die	Verwaltung	und	die	Politik	verteilt,	zudem	
wurde sie an andere Kommunen ausgegeben und ist 
unter folgendem Link abrufbar: 
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
FAZIT: 
Die personelle Besetzung des Themas „Männer und 
Jungen	in	der	Gleichstellungsarbeit“	 zeigt,	dass	eine	
bisher große Leerstelle in der Gleichstellungsarbeit 
geschlossen wird. Der Arbeitsbedarf ist aufgrund der 
Vielfalt der Themenbereiche und des Nachholbedarfs 
höher als die verfügbaren Mittel und Stellenanteile. 
Der explorative Charakter des Arbeitsbereichs in 
einem Amt für Gleichstellung trägt jedoch ein hohes 
Potential und beweist eine hohe Emergenz durch 
den Aufbau eines ersten landesweiten Netzwerks zur 
„Männerarbeit“ in kommunalen Gleichstellungsstel-
len sowie der etablierten Landesarbeitsgemeinschaf-
ten	zu	männer-	und	jungenspezifischen	Themen.
Die Etablierung einer Stelle einer kommunalen An-
sprechperson	für	LSBTIQ*	im	Amt	für	Gleichstellung	
war erfolgreich. Es konnten weitere verwaltungsin-
terne	Strukturen	aufgebaut	werden,	um	Diskriminie-
rungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen 
Identität abzubauen.
Die Förderung von drei trans* und inter* Beratungs-
stellen leistet einen wesentlichen Beitrag für die Ver-
besserung der psychosozialen Versorgung von trans* 
und inter* Menschen.
Verwaltungsintern und im Verhältnis zur Bevölke-
rung der Stadt Münster wird muss die Abbildung aller 
Geschlechter zum Beispiel in Formularen praktisch 
umgesetzt	werden,	um	sie	sichtbarer	zu	machen	und	
Diskriminierungen weiter abzubauen. In der Netzwer-
karbeit	mit	den	freien	Trägern	hat	sich	gezeigt,	dass	es	
insbesondere für die Verbesserung der psychischen 
Gesundheit von trans* und inter* Personen und für 
Regenbogenfamilien weiterer Anstrengungen zum 
Abbau	von	spezifischen	Diskriminierungen	bedarf. 	
Der	Ältestenrat	hat	am	10.11.2021	entschieden,	dass	
die Stadt Münster einen neuen Leitfaden für gender-
sensible Sprache entwickelt. Die Broschüre „Fair For-
muliert“	wurde	bis	Ende	des	4.	Quartals	von	Amt	für	
Kommunikation aktualisiert und die Vorlage im Aus-
schuss	für	Gleichstellung	am	27.01.2022	mehrheitlich	
beschlossen. Wesentliches Element: Der Genderstern 
darf	verwendet	 werden,	 wird	aber	nicht	 zwingend	
vorgegeben.	 Ausblick,	 Stand	 02/2022:	 Die	im	Aus-
schuss beschlossenen Änderungen werden eingear-
beitet,	interne	Kommunikation	und	Publikation	des	
Leitfadens für eine gendergerechte und verständliche 
Sprache sind in Vorbereitung.
2.3 Geschlechtergerechte Sprache
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_
upload/stadt-muenster/17_gleichstellung/pdf/haus -
halt-fair-teilen.pdf 
„Im Sinne dieser Gebrauchsanweisung ist im städti-
schen Haushaltsplan im Vorbericht eine Übersicht 
aufgenommen	worden,	die	aufzeigt,	in	welchen	Pro-
duktgruppen	Ziele,	Kennzahlen	und	Leistungsdaten	
zur FinanzFAIRteilung abgebildet sind.“ 
Die Gebrauchsanweisung ist bei der 7. Kommunalen 
Nachhaltigkeitstagung NRW als Beispiel für nachhal-
tiges Handeln von Kommunen im Bereich Geschlech-
tergerechtigkeit vorgestellt. 
https://www.lag21.de/themen/7-knt-nrw/

1514
 
 
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Neben der Europäischen Charta für die Gleichstel-
lung, ist die Stadt mit ihren Zielen zur Inklusion, 
Integration und Antidiskriminierung auch weiteren 
Querschnittsthemen verpflichtet. Alle zwei Jahre 
werden ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention vorgelegt sowie ein 
Integrationsmonitoring zur Umsetzung der Ziele 
des Migrationsleitbilds durchgeführt. Die jeweils 
federführenden Ämter stellen sicher, dass die dar-
gestellten Maßnahmen und -berichte jeweils ge-
schlechterdifferenziert aufbereitet werden. Dort, 
wo geschlechterdifferenzierte Informationen 
nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, werden 
Vorschläge erörtert, wie diese beschafft werden 
können. Über diese grundlegenden Schritte hin-
aus werden Konzepte entwickelt, mit denen die 
Querschnittsthemen im Sinne einer zukunftsorien-
tierten und synergetischen Arbeit auch inhaltlich 
enger miteinander verbunden werden. Angesichts 
der Breite der Querschnittsthemen ist eine umfas-
sendere Abbildung von Gender-Aspekten mittels 
gegebener Haushaltsdaten nur begrenzt möglich. 
Um Geschlechterverteilung jedenfalls unter den 
Mitwirkenden eines Angebots und dessen Zielgrup-
pe abbildungsfähig zu machen, bietet sich als erster 
pragmatischer Schritt die beispielförmige Darstel-
lung anhand solcher Einzelzuschüsse an, die sich ei-
nem Querschnittsthema vergleichsweise eindeutig 
zuordnen lassen. 
Verantwortlich: Amt 50
Durch die Weiterentwicklung der FinanzFAIR-  
teilung	wird	ab	dem	Haushaltsjahr	2021	das	Produkt	
05.02.03	„Leistungen	für	Asylbewerber	und	Flüchtlin-
ge“ im Haushalt des Sozialamtes insoweit als neues 
Ziel	ergänzt,	dass	das	Angebot	der	Sprachkursbera-
tung	des	Sozialdienstes	für	Geflüchtete	zu	50%	Frauen	
und Mädchen erreichen soll.
Der	Anteil	an	Frauen	von	Personen,	die	das	Angebot	
der	Sprachkursberatung	wahrgenommen	haben,	be-
trug	im	Jahr	2021	52%	(135	von	260).
2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben 
Inklusion, Integration und Antidiskriminierung
  
2.5 Interkommunaler 
Arbeitskreis Gender Budgeting
  
Bei der Ausrichtung der 3. Nationalen Konferenz 
zur Europäischen Charta für die Gleichstellung in 
Münster hat das Frauenbüro die Gründung eines 
interkommunalen Arbeitskreises Gender Budge-
ting initiiert und wird ihn federführend betreuen. 
Im Rahmen des fachlichen Austausches sollen Best 
Practises, strategische Vorgehensweisen und er-
folgversprechende Kommunikationsformen zur 
Einführung von Gender Budgeting aus der Praxis 
ausgetauscht und in die jeweils eigene Arbeit ein-
bezogen werden. Zurzeit sind 21 Kommunen am 
Austausch beteiligt. 
Verantwortlich: Amt 17
Am interkommunalen Arbeitskreis Gender Budgeting 
sind zurzeit 21 Kommunen beteiligt. Der Arbeitskreis 
tagt 1-2 mal jährlich.
Aufgrund	der	Pandemie	fanden	in	den	Jahren	2020	
und	2021	keine	Treffen	in	Präsenz	 statt,	die	Kom-
munikation verlief ausschließlich per Email. Für die 
nächste Präsenz-Sitzung ist eine Expertin für Gender 
Budgeting	der	Stadt	Wien	als	Referentin	eingeplant,	
was bislang aufgrund der Corona-Pandemie verscho-
ben werden musste.
2.6 Gesamtstädtische 
Verantwortung für Geschlechter- 
gerechtigkeit
  
Im Laufe eines Haushaltsjahres werden zahlreiche 
Berichts- und Beschlussvorlagen für den Rat und 
seine Ausschüsse erstellt. Die Verwaltung legt ein-
mal jährlich eine Liste der Vorlagen mit Gleichstel-
lungsrelevanz vor. Vorlagen, die den Genderaspekt 
fachlich und inhaltlich sinnvoll aufbereiten, dienen 
als gute Beispiele und helfen das gesamtstädtische 
Wissen über die Querschnittsaufgabe „Gleichstel-
lung“ zu erweitern. 
Verantwortlich: Ämter 17 und 33
Das Amt für Bürger- und Ratsservice informiert über 
alle Vorlagen das Amt für Gleichstellung und regt 
gegenüber den verantwortlichen Fachämtern und 
Stellen in geeigneten Fällen zum Thema Geschlech-
tergerechtigkeit die Einbindung des Amtes für Gleich-
stellung	an,	sofern	dies	nicht	bereits	aus	rechtlichen	
Gründen notwendig ist.
Im	Jahr	2021	ist	das	Digitale	Mitzeichnungsverfah-
ren von Vorlagen eingeführt worden. Neben der Mit-
zeichnung der Vorlagen durch beteiligte Dezernate 
ist eine Aufgabe „Mitzeichnung Gleichstellungsbe-
auftragte“	 eingeführt	 worden,	 die	den	Stellenwert	
des Themas hervorhebt. Zusätzlich ist in der „Anlage 
A“ eine Angabe zur grundsätzlichen Relevanz für das 
Thema Gleichstellung erforderlich. Eine Liste der an-
gemeldeten Vorlagen wird dem Amt für Gleichstel-
lung wöchentlich zur Verfügung gestellt.
Die Mitzeichnung durch die Gleichstellungsbeauf-
tragte ist mit dem dargestellten Verfahren fest veran-
kert in den Prozess des Umlaufverfahrens und auch 
transparenter.

1716
 
 
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
INDIKATOREN IM 2. HANDLUNGSFELD
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Indikator 2017 2019 2021
Wird das Instrument 
Gender Budgeting 
angewandt? Werden 
die geschlechts-  
spezifischen Aus-  
wirkungen von  
Maßnahmen und  
Projekten bewertet?
–  Projekte mit dem 
Jobcenter
–  Projekt mit der  
Stadtbücherei
–  Aufnahme des  
Instruments Gender 
Budgeting 
 
(FINANZfairTEILUNG) 
in den Charta-Aktions-
plan
–  Interkommunaler 
Arbeitskreis Gender 
Budgeting
Aufbauend auf den  
Beschluss des Ver-  
waltungsvorstands und 
den Ämtergesprächen in 
2019	und	2020	wurden 	
für den Haushaltsplan 
2021	in	den	Bereichen 	
Bauen	und	Wohnen, 	 
Mobilität und Infra-  
struktur,	sowie	Inte-  
gration und Bildung 
zahlreiche neue gender-
differenzierte Ziele und 
Kennzahlen entwickelt.
Die gleichstellungs-
relevanten Ziele und 
Kennzahlen wurden 
in einigen Ämtern 
erweitert. Aufgrund 
landesrechtlicher  
Änderungen wurde  
die Ziel- und Kenn-  
zahlensystematik  
angepasst,	sodass 	 
die Ziele und Kenn-  
zahlen seitdem nur 
noch auf Ebene der  
Produktgruppen  
abgebildet werden. 
Die meisten neu  
entwickelten gleich-
stellungsrelevanten 
Daten blieben  
allerdings auf der 
Produktgruppen-  
ebene erhalten.
Gibt es spezielle  
Maßnahmen zur  
Förderung der  
Gleichstellung im 
Bereich LSBTIQ*? 
Eine personelle und 
konzeptionelle  
Neuordnung ist ab 
2019	geplant.
Seit	März	2020	ist	die 	
Stelle für den Bereich  
LSBTIQ*	im	Amt	für 	
Gleichstellung	besetzt, 	 
die Konzeption und  
Ausschreibung erfolgte  
im	Jahr	2019.	Der 	 
Arbeitsplan für die  
nächsten	zwei	Jahre 	 
wird derzeit im Amt  
erarbeitet.
Im	Jahr	2021	wer-
den die Träger- und 
Projektförderungen 
im	Bereich	LSBTIQ* 	
verstetigt.
Die Ziele und Maß-  
nahmen aus dem Ar-
beitsplan „Gleich-  
stellung und Gleich-  
berechtigung von  
Menschen aller  
geschlechtlichen  
Identitäten werden  
umgesetzt.
Indikator 2017 2019 2021
Werden in allen  
Programmen,  
Maßnahmen und 
Berichts- und  
Beschlussvorlagen 
der Verwaltung  
die Daten weitest-  
gehend nach  
Geschlechtern  
differenziert auf-  
geschlüsselt und  
dargestellt?
Ausgewählte Beispiele:
–  Arbeitsmarkt-  
programm	Jobcenter
-–  Integrations-  
monitoring zur  
Umsetzung der  
Ziele des Migrations-
leitbilds
–  Aktionsplan zur  
Umsetzung der Be-  
hindertenrechts-  
konvention
–  Soziale Stadt  
Kinderhaus (jetzt: 
Wohngebiet Kinder-
haus-Brüningheide)
–  Integriertes  
Entwicklungskonzept 
Stadtteil Coerde
In den genannten  
Beispielen	aus	2017,	die 	
das	Sozialamt	betreffen, 	
wird eine Geschlechter-
differenzierung vorge-
nommen. Auch in allen 
anderen Vorlagen von 
Amt	50	wird,	wenn 	 
möglich,	nach	Geschlech-
tern differenziert.
Maßnahmenprogramm 
Wohngebiet Kinder-
haus-Brüningheide: im 
Rahmen der jährlichen 
Berichterstattung zur 
Programmevaluierung 
inklusive Monitoring  
werden alle Daten sowie 
Indikatoren zur  
Messung der Zielerrei-
chung geschlechterspezi-
fisch	ausgewiesen,	soweit 	
sie gegendert zur Verfü-
gung stehen.
Für das Maßnahmen-
programm Wohn-  
gebiet Kinder-
haus-Brüning-  
heide und InSEK  
Coerde gelten die  
Angaben	für	2019 	 
weiterhin.
Wenn Daten nach Ge-
schlechtern differenziert 
aufgeschlüsselt	vorliegen, 	
wird dies bei entspre-
chender Relevanz im 
InSEK Coerde berücksich-
tigt (z.B. Sportangebote 
für Frauen und Mädchen 
muslimischen	Glaubens, 	
geschlechtsspezifische 
Sprachkurse für Mütter 
und Väter).

1918
 
 
Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstel-
lungsgesetzes wird spätestens alle fünf Jahre das 
Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungs-
plan mit quantitativen und qualitativen Zielen und 
entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung dem 
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aktuelle 
Gleichstellungsplan wurde für den Zeitraum 2018 
bis 2021 erstellt. 
Verantwortlich: Amt 10
Zur Erhöhung der Transparenz wird jährlich zu je-
dem städtischen Amt (alternativ zu jedem Dezer-
nat) eine Analyse der Beschäftigtenstruktur vor-
gelegt. Dabei werden die absoluten und relativen 
Anteile von weiblichen und männlichen Beschäf-
tigten dargestellt. Dazu wird das durchschnittliche 
Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und 
männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung 
der Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Bei der Dar-
stellung der Durchschnittsgehälter ist eine Aggre-
gationsebene zu finden, die den datenschutzrecht-
lichen Bestimmungen entspricht.
Die steuerungsrelevanten städtischen Beteili-
gungsgesellschaften (vgl. „Beteiligungsgrundsätze 
und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt 
Münster“, dort Anlage 1) legen jeweils zum Pro-
gramm für Chancengleichheit / Gleichstellungsplan 
Berichte über eigene frauenfördernde Maßnahmen 
vor. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen zur 
Frauenförderung im Rahmen der Fortschreibung 
der jeweiligen Managementkontrakte berücksich-
tigt. 
Verantwortlich: Amt 20
Die Gesellschaftsverträge der städtischen Tochterge-
sellschaften werden bei Anpassungen entsprechend 
neu gefasst. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW 
wird	bereits	seit	mehreren	Jahren	berücksichtigt.
Es wurde eine fair formulierte Mustersatzung ge-
neriert. Diese stellt die Grundlage für jede anste-
hende Anpassung von Gesellschaftsverträgen dar. 
Die Verträge wurden dementsprechend sprachlich 
gendersensibel überarbeitet. Im Gleichstellungsplan 
ist	geregelt,	dass	die	städtischen	Beteiligungsgesell-
3. HANDLUNGSFELD 
Die Kommune als Arbeitgeberin
Verantwortlich: Amt 10
Dargestellt werden die durchschnittlichen monat-
lichen Bruttozahlungen umgelegt auf Vollzeitäqui-
valente,	getrennt	nach	den	Geschlechtern	m/w	und	
nach	Dezernaten.	Es	wird	darauf	hingewiesen,	dass	
die Höhe der individuellen Zahlungen sich nach der 
konkreten Eingruppierung/Besoldung und der durch-
schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit richtet und 
unabhängig vom Geschlecht ist.
Verwaltung VZÄ gesamt Brutto gesamt/ Monat Ø Brutto/Monat/VZÄ
gesamt 5.566 20.601.602	€ 3.701	€
männlich 2.787 10.666.285	€ 3.828	€
weiblich 2.779 	9.935.317	€ 3.575	€
Dez OB
gesamt 55 286.982	€ 5.179	€
männlich 20 122.756	€ 6.014	€
weiblich 35 	164.226	€ 4.693	€
Dez I
gesamt 1.028 4.143.030	€ 4.032	€
männlich 725 13.009.846	€ 4.150	€
weiblich 302 	1.133.184	€ 3.748	€
Dez II
gesamt 166 647.264	€ 3.890	€
männlich 66 269.029	€ 4.096	€
weiblich 101 	378.235	€ 3.755	€
3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens w/m
  
schaften jeweils eigene frauenfördernde Maßnahmen 
entwickeln. Entsprechende Managementkontrakte 
werden vereinbart.
Die Mustersatzung ist bereits angewandt worden 
(KonvOY GmbH). Eine Abstimmung mit der Bezirks-
regierung ist erfolgt. Die Satzung der Stadtwerke 
Münster GmbH ist jüngst beschlossen worden und  
ist aktuell auch schon gültig. Nahezu alle weiteren 
Satzungen (beherrschte Unternehmen) werden im 
Jahr	2022	überarbeitet	und	angepasst.
Gleichstellungsmaßnahmen werden durch ein re-
gelmäßiges Berichtswesen erfasst. Ein Fragebogen 
zum Stand der Gleichstellung in den städtischen Be-
teiligungsgesellschaften wurde zusammen mit dem 
Amt	für	Gleichstellung	entwickelt	und	seit	2020	um-
gesetzt.
FAZIT: 
Die	 Vorbereitung	 der	 Mustersatzung	 war	 effektiv.	
Die kommunalaufsichtsrechtliche Abstimmung war 
entsprechend problemlos. Die Fragebogenaktion zur 
Aufnahme der Gleichstellungsmaßnahmen konnte in-
tensiv ausgewertet werden.
3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan
3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen
Der Gleichstellungsplan der Stadt Münster für den 
Zeitraum	von	2018	bis	2021	hat	die	Schwerpunktthe-
men Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen 
und Männer und neue Formen der Arbeit. 
Im Dezember wurde die Fortschreibung des Gleich-
stellungsplans	für	den	Zeitraum	von	2022-2025	vom	
Rat verabschiedet. Schwerpunkte wurden im neuen 
Gleichstellungsplan bei den Themen Verwaltungs-
kultur,	Führung	und	Familie	gesetzt.	Ein	Bericht	über	
die	Maßnahmen	des	Gleichstellungsplans	2018-2021	
wird	im	ersten	Halbjahr	2022	erstellt.
Stichtag 29.06.2020

2120
 
 
Dez III VZÄ gesamt Brutto gesamt/ Monat Ø Brutto/Monat/VZÄ
gesamt 591 2.511.980	€ 4.250	€
männlich 392 1.668.985	€ 4.260	€
weiblich 199 842.995	€ 4.230	€
Dez IV
gesamt 1.641 5.285.730	€ 3.222	€
männlich 432 1.357.612	€ 3.143	€
weiblich 1.209 3.928.118	€ 3.250	€
Dez V
gesamt 1.126 4.434.818	€ 3.938	€
männlich 447 1.843.937	€ 4.127	€
weiblich 679 2.590.881	€ 3.813	€
Dez VI
gesamt 958 3.291.798	€ 3.435	€
männlich 705 2.394.118	€ 3.398	€
weiblich 254 897.679	€ 3.537	€
nicht berücksichtigt sind: MA/-innen in der passiven Phase der ATZ, MA/-innen in Elternzeit, Beurlaubte, Auszubildende, MA/-innen mit 
Rentenbezügen, freigestellte Mitglieder des PR und der SBV. 
Stichtag: 29.06.2020
€-Beträge = Bruttogehälter/-besoldung (incl. aller Zuschläge), Rundungsdifferenzen möglich
nicht berücksichtigt sind: MA/-innen in der passiven Phase der ATZ, MA/-innen in Elternzeit, Beurlaubte, Auszubildende,  
MA/-innen mit Rentenbezügen, freigestellte Mitglieder des PR und der SBV
Stichtag: 01.10.2021
€-Beträge = Bruttogehälter/-besoldung (incl. aller Zuschläge), Rundungsdifferenzen möglich
Dargestellt werden die durchschnittlichen monat-
lichen Bruttozahlungen umgelegt auf Vollzeitäqui-
valente,	getrennt	nach	den	Geschlechtern	m/w	und	
nach	Dezernaten.	Es	wird	darauf	hingewiesen,	dass	
die Höhe der individuellen Zahlungen sich nach der 
konkreten Eingruppierung/Besoldung und der durch-
schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit richtet und 
unabhängig vom Geschlecht ist.
Dez OB
gesamt 68 354.241	€ 5.220	€
männlich 23 135.211	€ 5.939	€
weiblich 45 219.031	€ 4.857	€
Dez I
gesamt 1.096 4.449.760	€ 4.060	€
männlich 756 3.180.599	€ 4.206	€
weiblich 340 1.269.162	€ 3.736	€
Dez II
gesamt 173 681.983	€ 3.942	€
männlich 68 284.978	€ 4.190	€
weiblich 104 397.005	€ 3.817	€
Dez III
gesamt 619 2.712.368	€ 4.384	€
männlich 408 1.810.890	€ 4.441	€
weiblich 211 901.478	€ 4.273	€
Dez IV
gesamt 1.727 5.493.920	€ 3.181	€
männlich 433 1.384.645	€ 3.201	€
weiblich 1.295 4.109.275	€ 3.174	€
Dez V
gesamt 1.202 4.552.610	€ 3.786	€
männlich 479 1.865.901	€ 3.895	€
weiblich 723 2.686.709	€ 3.714	€
Dez VI
gesamt 1.014 3.690.968	€ 3.640	€
männlich 749 2.695.492	€ 3.599	€
weiblich 265 995.476	€ 3.758	€Verwaltung VZÄ gesamt Brutto gesamt/ Monat Ø Brutto/Monat/VZÄ
gesamt 5.899 21.935.850	€ 3.719	€
männlich 2.916 11.357.715	€ 3.895	€
weiblich 2.983 10.578.135	€ 3.546	€
Stichtag: 01.10.2021

2322
 
 
3.4 Ausbildung in der IT
  
Um den Anteil der Frauen im Bereich der IT-Ausbil-
dung zu erhöhen, werden im Rahmen der Ausbil-
dungsakquise gezielt und aktiv besondere Maßnah-
men ergriffen, um junge Frauen für den IT Bereich 
zu gewinnen. 
Verantwortlich: Amt 10, citeq
Zu den Vorstellungsgesprächen werden jeweils gleich 
viele weibliche und männliche Bewerber*innen ein-
geladen,	 sofern	 die	 Einstellungsvoraussetzungen	
erfüllt	werden	bzw.	alle	weiblichen	Bewerberinnen,	
wenn eine hälftige Einladung aufgrund fehlender Be-
werbungen	von	Frauen	nicht	möglich	ist,	denn	das	
Feld der Bewerbenden wird nach wie vor von männ-
3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster
  
Die Verwaltung hat die Bereiche identifiziert, in 
denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 
sinnvoll in sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse umgewandelt werden können. 
Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden hierzu in den 
Offenen Ganztagsschulen anstelle des zuvor bereit-
gestellten Kontingents für den Einsatz von Niedrig-
teilzeitkräften sogenannte Unterstützungskräfte 
mit 20,5 Wochenstunden eingesetzt. Die Umstel-
lung erfolgt schrittweise, zum Beispiel in Abhängig-
keit von Fluktuationen. Es waren nur relativ wenige 
Niedrigteilzeitkräfte an einer derartigen Stunden-
aufstockung interessiert, so dass nicht alle Unter-
stützungskraftstellen auf Anhieb besetzt werden 
konnten. Es werden daher regelmäßig weitere Aus-
schreibungsverfahren durchgeführt, wenn Niedrig-
teilzeitkräfte ausscheiden. In einigen Bereichen ist 
jedoch eine Reduzierung der Niedrigteilzeitkräfte 
nicht möglich, weil hier die entsprechende Anzahl 
an „Köpfen“ benötigt wird bzw. eine Anwesenheit 
von nur wenigen Stunden pro Woche notwendig 
ist. Die Verwaltung wird jedoch weiterhin versu-
chen auch hier möglichst auf den Einsatz von Nied-
rigteilzeitkräften zu verzichten. Im Zusammenhang 
mit dem Abbau von Niedrigteilzeitkräften wurden 
auch die Eingruppierung und die Befristungssitua-
tion thematisiert. Langjährig befristet beschäftigte 
Personen wurden in ein unbefristetes Beschäfti-
gungsverhältnis übernommen. - 17 - Mit Beschluss 
vom 04.07.2018 werden auch den bislang als Ho-
norarkräfte bei der Westfälischen Schule für Musik 
Beschäftigten tarifliche Arbeitsverträge angeboten. 
Es wird eine Quote von 80 % tariflich beschäftigter 
Musikschullehrerinnen und -lehrer gegenüber 20 % 
Honorarkräften angestrebt. 
Verantwortlich: Amt 10
Im	Bereich	der	Offenen	Ganztagsschulen	(OGS)	wird	
seit	dem	Schuljahr	 2016/17	 der	Einsatz	 von	Nied-
rigteilzeitkräften zugunsten der Beschäftigung von 
Unterstützungskräften in Teilzeit zurückgefahren. 
Dadurch	 sind	 mit	 Stand	 31.12.2021	 bislang	 399	
Niedrigteilzeit-Beschäftigungsverhältnisse mit einem 
Umfang von 2.793 Wochenstunden in 133 unbefris-
tete Teilzeitverhältnisse umgewandelt worden. Im 
Dezember	2021	waren	insoweit	von	237	vorhande-
nen	Stellen	für	Unterstützungskräfte	(=	125,61	Voll-
zeitäquivalente)	57	%	(71,62	VZÄ)	besetzt
Die Umwandlung in unbefristete Teilzeitverhältnis-
se	im	Bereich	der	Offenen	Ganztagsschulen	 wurde	
kontinuierlich fortgesetzt und erhöht und ist somit 
als erfolgreiche Maßnahme zur Vermeidung prekärer 
Beschäftigung zu bewerten.
lichen Bewerbenden dominiert. Die citeq achtet u. a. 
im	Ausbildungsmarketing	 besonders	darauf,	alle	Ge-
schlechter gleichermaßen anzusprechen.
Die Anzahl der weiblichen Auszubildenden bei der 
citeq konnte im Berichtszeitraum nicht erhöht wer-
den. Die Besetzung von Ausbildungsstellen ist in die-
sem Bereich aber insgesamt schwierig und abhängig 
von individuellen Berufswahlentscheidungen.
Stand	30.06.2020:	es	gibt	neun	männliche	und	eine	
weibliche	 Auszubildende.	 Zum	 Stand	 01.01.2022:	
gibt es sieben Auszubildende bei der citeq (eine weib-
liche,	sechs	männliche).	
Für	das	Ausbildungsjahr	2022/23	sollen	insgesamt	
fünf Plätze vergeben werden. Die Auswahl soll bis 
Ende	Q1/2022	abgeschlossen	sein.

2524
 
 
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
INDIKATOREN IM 3. HANDLUNGSFELD
Die Kommune als Arbeitgeberin
Indikator 2017 2019 2021
Wie hoch ist der 
Anteil von Frauen und 
von Männern 
bei der Nutzung 
familienfreundlicher 
Angebote?
Elternzeit/ 
Sonderurlaub
Stichtag: 31.12.2016*
Frauen:	82	%
Männer:	18	%
Telearbeit / Homeof-
fice
Stichtag: 30.06.2017*
Frauen:	77	%
Männer:	23	%
Reduzierte Arbeitszeit
Stichtag: 31.12.2016*
Frauen:	82	%
Männer:	18	%
*vgl. Gleichstellungsplan 
2021
Elternzeit
62	%	der	Väter	eines 	
2018/2019	geborenen 	
Kindes	und	91	%	der 	
Mütter	eines	2018/2019 	
geborenen Kindes haben 
bis	Ende	2019	Elternzeit 	
genommen.**
Telearbeit
Stichtag: 31.12.2019***
Frauen:	70	%
Männer:	30	%
Reduzierte Arbeitszeit
Stichtag: 31.12.2019***
64	%	der	Frauen	und 	
21	%	der	Männer
arbeiten in Teilzeit.
** Auswertung aus Januar 
2020
*** vgl. Statistik: Personal 
und Stellen zum 31.12.
Elternzeit
64	%	der	Väter	eines 	
2020/2021	gebore-
nen Kindes und 92 
%	der	Mütter	eines 	
2020/2021	gebore-
nen Kindes haben bis 
Ende	2021	Elternzeit 	
genommen.****
Telearbeit
Stichtag: 31.12.2021***
Frauen:	68	%
Männer:	32	%
Reduzierte Arbeitszeit
Stichtag: 31.12.2021***
64	%	der	Frauen	und 	
22	%	der	Männer
arbeiten in Teilzeit.
**** Auswertung aus 
Januar 2021
*** vgl. Statistik: Personal 
und Stellen zum 31.12.
Wie hoch ist der 
Anteil von Frauen und 
von Männern in Füh-
rungspositionen?
Frauen:	34	%
Männer:	66	%
Stichtag 31.12.2016
Frauen:	37	%
Männer:	63	%
Stichtag 31.12.2019
Frauen:	39	%
Männer:	61	%
Stichtag 31.12.2021

2726
4. HANDLUNGSFELD 
Die Kommune als Auftraggeberin
5. HANDLUNGSFELD 
Die Kommune als Dienstleisterin
Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von 
Mädchen, um stereotypen Rollenbildern entgegen-
zuwirken und eine individuelle und vielfältige Le-
bensplanung von Mädchen und Jungen zu fördern, 
werden von der Stadt folgende Angebote unter-
stützt: 
GIRLS‘ DAY 
Jährlich wird der bundesweite Girls‘ Day vom 
Frauenbüro koordiniert. Unternehmen, Eltern, 
Schulen und Schülerinnen werden bei der Ange-
botsentwicklung bzw. der Platzsuche beraten und 
mit zielgruppenspezifischen Informationsmateri-
alien unterstützt. Das örtliche Aktionsbündnis aus 
Hochschulen, Ämtern, Kammern, Verbänden und 
Vereinen unterstützt den Girls‘ Day inhaltlich und 
finanziell. Die jährlich erscheinende Dokumentati-
on stellt die Vielfalt der örtlichen Angebote dar.
MÜNSTERANER MÄDCHEN- UND JUNGENTAG 
Seit 2010 ist das Projekt Münsteraner Jungentag in 
der Einrichtung Jugendarbeit und Sexualpädagogik 
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) angesiedelt und wird 
nach zwei Pilotprojektrunden seit 2017 durch den 
Münsteraner Mädchentag ergänzt. Im Auftrag der 
Stadt Münster wird die Planung, Durchführung, 
Evaluation und Weiterentwicklung des Projekttags 
organisiert und koordiniert. - 21 - Thematisch be-
schäftigen sich der Mädchen- und Jungentag mit 
männlicher und weiblicher Identität, Rollenbildern, 
Lebensplanung, und Sexualität, sexueller Vielfalt 
und Multikulturalität von Mädchen und Jungen.
MÜNSTERMERKER 
Mit der jährlichen Herausgabe des Schulkalenders 
„Mädchenmerker“ hat das Frauenbüro in den ver-
gangenen Jahren Schülerinnen ab Klasse 7 Tipps 
rund um Studium, Beruf und Ausbildung geboten. 
Aktuell wurde das Konzept des bisherigen „Mäd-
chenmerkers“‘ erweitert zu einem „Münstermerker 
for every gender*“, um der Vielfalt von Geschlech-
tern besser gerecht zu werden. Mit Fragestellungen 
wie: Was will ich werden? Ist die Hochschule oder 
ein Betrieb mein nächstes Ziel? Was kann ich in mei-
nem Wunschberuf verdienen?, Gibt der „Münster-
merker“ geschlechtersensibel Tipps und Hinweise 
zu allem, was nach der Schule folgt und informiert 
über weitere Möglichkeiten wie Freiwilligendiens-
te oder Auslandsaufenthalte. Informationen und 
Adressen rund um die Berufswahl, Lebensplanung 
und örtliche Beratungsangebote runden das Ange-
bot ab. Der Schuljahreskalender ist ein NRW-weites 
Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft kommu-
naler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen; die 
Ausgabe Münster erscheint exklusiv in der Variante 
„for every gender*“
Verantwortlich: Amt 17
GIRLS‘ DAY UND BOYS‘ DAY:
Das	örtliche	Aktionsbündnis	 aus	Hochschulen,	 Äm-
tern,	Kammern,	Verbänden	und	Vereinen	unterstützt	
seit	2021	sowohl	den	Girls‘	Day	als	auch	den	Boys‘	Day	
inhaltlich	und	finanziell.	
Die jährlich erscheinende Dokumentation wurde 
auf ein digitales Format umgestellt und durch einen 
Instagram-Kanal begleitet.
MÜNSTERANER MÄDCHEN- UND JUNGENTAG:
In	2021	wurde	an	einem	neuen	Konzept	und	der	Ak-
tualisierung der Schulungsunterlagen für die Refe-
rent*innen,	die	den	Aktionstag	durchführen,	gearbei-
tet. Obwohl aufgrund der 
Corona-Pandemie vor den 
Sommerferien wesentlich 
weniger Termine als üblich 
stattfinden	 konnten,	 wur-
de die zweite Terminpha-
se vor den Herbstferien so 
gut	 nachgefragt,	 dass	 die	
Anzahl der Teilnehmen-
den	gegenüber	2019	sogar	
leicht	übertroffen	wurde.
MÜNSTERMERKER
Seit	2018	wird	der	ehema-
lige ‚Mädchenmerker‘ als 
‚Münstermerker – just for 
every gender*‘ geschlech-
5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker 
  
terübergreifend vom Amt für Gleichstellung heraus-
gegeben. Der Schuljahreskalender richtet sich mit 
Tipps	rund	um	Jugendalltag	und	Berufsorientierung	
an	alle	Jugendlichen	ab	der	7.	Klasse.	Er	soll	alle	Ju-
gendlichen unabhängig von geschlechtlicher und 
sexueller Identität fördern und ein vielfältiges Rollen-
bild vermitteln. Der Kalender bietet Tipps rund um 
Studium,	Beruf	und	Ausbildung.	Informationen	und	
Adressen	 rund	 um	die	 Berufswahl,	 Lebensplanung	
und örtliche Beratungsangebote runden das Ange-
bot ab. Der Schuljahreskalender ist unter dem Label 
‚Mädchenmerker‘ ein NRW-weites Projekt der Lan-
desarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros 
und Gleichstellungsstellen.
Der landesweit herausgegebene Schuljahreskalen-
der	wurde	in	der	Ausgabe	für	Münster	2019/2020	
in	einer	Auflage	von	6.500	Exemplaren	gedruckt.	Da	
nicht	alle	Exemplare	angefragt	wurden,	ist	die	Auflage	
in den Folgejahren reduziert worden.
Die	Auflage	2021/2022	von	5.000	Exemplaren	wur-
de	sehr	gut	nachgefragt	und	war	komplett	vergriffen.
 Die Kommune als Auftraggeberin / Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin
Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der Gleichberechtigung durch Vergabe-
entscheidungen und Verträge. Dieser Bereich wird im Rahmen des Aktionsplans ledig-
lich informatorisch dargestellt, da hier nur die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben 
umzusetzen ist. Die Rolle der Kommune als Auftraggeberin ist in der Geschäftsanwei-
sung der Stadt Münster zu Ausschreibungen und Vergaben geregelt.“

2928
Die Stadt Münster setzt das NRW-Übergangssystem 
„Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ um. Zu-
dem plant, koordiniert und finanziert sie bedarfs-
bezogene Projekte (schulbegleitend und nach-
schulisch) im Übergang Schule-Beruf. Zuständig ist 
die Kommunale Koordinierungsstelle im Amt für 
Schule und Weiterbildung. Sie organisiert alle er-
forderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den 
beteiligten Akteuren, schafft Transparenz und trägt 
zu einer kontinuierlichen, bedarfsorientierten Wei-
terentwicklung des Übergangsgeschehens bei.
Verantwortlich: Amt 40
Das	Amt	40	koordiniert	und	fördert	diverse	Maßnah-
men und Angebote im Übergang Schule-Beruf. Dabei 
wird Gendersensibilität grundsätzlich berücksichtigt.
1. Das Land NRW sieht eine gendersensible Umset-
zung sämtlicher Angebote im Rahmen von KAoA 
vor. Wegen der Corona-Pandemie konnten nicht alle 
Standardelemente planmäßig durchgeführt werden. 
Teilweise wurden digitale Formate angeboten und 
durchgeführt.	 Der	Einfluss	 der	Kommunen	 auf	die	
Umsetzung der Standardelemente ist begrenzt. In 
Münster können jedoch Schüler*innen beispielswei-
se das Standardelement Berufsfelderkundung (BFE) 
über ein Buchungsprotal direkt buchen. Damit bleibt 
die Auswahl des BFE-Angebotes in einem Berufsfeld 
auf Seiten der Schülerin oder des Schülers und nicht 
beim Betrieb. 
2. Mit den Finanzmitteln der Kommunalen Projekt-
förderung werden nach wie vor spezielle Angebote 
für Mädchen und Frauen unterstützt. Sie konnten auf 
Grund der Pandemie nur teilweise in Präsenz und teil-
weise in digitalen Formaten durchgeführt werden. Es 
ist	vorgesehen,	innerhalb	der	Angebote	und	Projekte	
einen	Rahmen	dafür	zu	schaffen,	 dass	geschlechts-
untypische Angebote geschützt ausprobiert werden 
können. 
3. Die Dokumentationen und Übergangsberichte zum 
Übergang	Schule-	Beruf	enthalten	differenzierte	und	
geschlechtsspezifische	 Aussagen.	Aufgrund	des	Aus-
bildungskräftemangels gibt es bei vielen Betrieben 
ein	Umdenken,	Mädchen	und	Frauen	gezielt	anzuwer-
ben. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise 
auch die vielen Initiativen zur Förderung des MINT-In-
teresses bei Mädchen und Frauen zu nennen.
5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule – Beruf   
5.3 Kinderbetreuung
  
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute 
Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern 
stellen wesentliche Grundlagen zur Chancenge-
rechtigkeit dar. Diese Ziele bilden einen wichtigen 
Baustein der Leistungen der Verwaltung für Famili-
en Kinder und Jugendliche.
Der bedarfsgerechte Ausbau der U3-Kinderta-
gesbetreuung gehört zu den vorrangigen Zielen der 
Stadt.
Darüber hinaus werden zur stetigen Verbesse-
rung der Betreuungssituation in Hinblick auf die 
wachsenden und vielfältigen Bedarfe von Eltern 
auch die bereits eingeschlagenen innovativen 
Wege bei den Betreuungsangeboten hinsichtlich 
der Form und der Angebotszeiten bedarfsorientiert 
weiterentwickelt. 
Insbesondere sind hier die Konzepte ExtraZeit 
(individuell zu buchende Verlängerung der Öff-
nungszeit in 13 Kitas) und FlexiZeit (individuelle 
Gestaltung der Betreuungszeit innerhalb einer 
grundsätzlich erweiterten Öffnungszeit in 4 Kitas) 
zu nennen. Ebenfalls wurde 2014 an acht verschie-
denen Standorten eine Randzeitenbetreuung im 
Rahmen der offenen Ganztagsschule eingeführt. 
Um die Integration geflüchteter Mütter zu unter-
stützen, werden die derzeit 23 Sprachförderange-
bote für Eltern von Kita Kindern in 19 Kitas verste-
tigt und bedarfsorientiert weiterentwickelt. Auch 
der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in 
Kitas unterstützt die Integration zugewanderter 
Eltern. Die Kooperation mit den Trägern von Inte-
grationskursen ermöglicht die Unterstützung der 
Träger bei der Einführung und Umsetzung integra-
tionskursbegleitender Kinderbetreuungsangebote. 
Die Teilnahme der Mütter an Integrationskursen ist 
ein wesentlicher Baustein für deren Integration. Ei-
nen wichtigen Baustein im Rahmen der Kinderbe-
treuungsangebote bieten zudem die Familienzen-
tren. Familienzentren sind niedrigschwellige und 
wohnortnahe Präventionsmodelle, die Kindern un-
abhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche 
Startchancen eröffnen und Eltern bei der Erziehung 
unterstützen können. Zum Kitajahr 2018/2019 hal-
ten stadtweit insgesamt 35 Familienzentren ent-
sprechende Angebote vor. 
Verantwortlich: Amt 51
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

3130
Die Vermittlung von Genderkompetenz im Be-
reich der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist 
eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, für die die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien und 
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen 
von Fachtagungen und Fortbildungen weiter qua-
lifiziert werden. Die Träger verpflichten sich selbst, 
ihr pädagogisches Personal paritätisch zu besetzen; 
dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Zudem 
existiert seit 2012 in Münster ein Jugendtreff für 
lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und in-
tergeschlechtliche Jugendliche und junge Erwach-
sene mit dem Ziel, Identitätsfindungsprozesse zu 
stärken und zu unterstützen. 
Verantwortlich: Amt 51
–			Der	Kinder-	und	Jugendförderplan	 2015-2019	der	
Stadt	Münster	gibt	vor,	dass	5%	der	Angebote	im	
Rahmen	der	offenen	Kinder-	und	Jugendarbeit,	gen-
derpädagogische Angebote sein müssen.
–			Das	Track	(VSE	NRW	e.V.)	als	Jugendtreff	für	lesbi-
sche,	schwule,	bisexuelle	und	transidente	und	inter-
geschlechtliche	Jugendliche	und	junge	Erwachsene	
mit	der	Zielsetzung,	Identitätsfindungsprozesse	 zu	
stärken	und	zu	unterstützen,	ist	2020	in	die	Struk-
turförderung der Stadt Münster übergegangen.
–			In	2019	hat	der	Arbeitskreis	Mädchen	einen	Fachtag	
für Fachkräfte zum Thema „Systemherausfordernde 
Mädchen und junge Frauen in Münster – Bestands-
aufnahme und Schlussfolgerungen“ geplant und 
umgesetzt.
–   Das Thema Gender ist als Fachthema im neuen Kin-
der	und	Jugendförderplan	2021-2025	mit	dem	Ziel	
der „Förderung und Akzeptanz der Gleichstellung al-
ler Geschlechter und sexuellen Orientierungen“ und 
den daraus resultierenden Maßnahmen benannt. 
–			In	2021	haben	erste	Qualifizierungs-	 und	Fortbil-
dungsmaßnahmen der Fachkräfte in Kooperation 
mit verschiedenen Vereinen und Institutionen statt-
gefunden.
–			Das	Amt	51	war	am	Fachtag	„Gender	und	Queerness	
in	der	Kinder-	und	Jugendarbeit“,	der	im	März	2022	
stattgefunden hat beteiligt.
–			Die	Nachfrage	des	Angebotes	von	queeren	Jugend-
lichen ist groß.
5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit
Um	Betreuungszeiten	 zu	flexibilisieren	und/oder	zu	
erweitern,	werden	mehr	Fachkräfte	gebraucht.	Durch	
den	 akut	 herrschenden	 Fachkräftemangel,	 fehlen	
bereits	ausreichend	Fachkräfte,	um	die	Regelbetreu-
ungszeiten adäquat zu besetzen. Dieser Sachverhalt 
steht einer Flexibilisierung/Erweiterung von Betreu-
ungszeiten	im	Wege	und	erschwert	eine	flächende-
ckende Umsetzung.  
STAND 2019:
Flexibilisierung von Betreuungszeiten:
Kitas mit Extra-Zeit: 12
Kitas mit Flexi-Zeit: 4
OGS mit Früh-/Spätbetreuungsangeboten: 26
–   Sprachförderangebote für Eltern von Kita-Kindern: 
31 Kurse in Kitas
–   Sprach- und Kulturmittlerinnen: 95 Einsätze
–   Integrationskursbegleitende Kinderbetreuungsan-  
gebote:	2	flankierende	Kinderbetreuungsangebote
–   Brückenprojekte: 6 Projekte für 51 Kinder
–   Familienzentren: 36
–			Neu	errichtete	Großtagespflegestelle	 für	Mitarbei-
tende	der	Stadt	Münster	zum	01.03.2020
STAND 2021
Ausbau u3 Plätze:
–			Im	Kitajahr	2021/2022	konnte	gesamtstädtisch	eine	
u3	Betreuungsquote	von	48,2%	erreicht	werden.	Das	
sind 4.135 Betreuungsplätze in Kitas und in der Kin-
dertagespflege.
	 –			Die	ü3	Betreuungsquote	bleibt	stabil	bei	104,9%	
(8861 Plätze).
–   Im Vergleich dazu betrug die gesamtstädtische u3 
Betreuungsquote	im	Kitajahr	2018/2019	45%.		Das	
sind 3996 Betreuungsplätze.
	 –			Die	ü3	Quote	lag	bei	104,7%	(8186	Plätze).
Für	2022	ist	eine	Gesamterhebung	aller	Betreuungs-
bedarfe	(Quantität	und	Art)	von	Erziehungsberechtig-
ten mit u6 Kindern geplant. 
FLEXIBILISIERUNG VON BETREUUNGSZEITEN IN KITAS:
–			Kitas	mit	Extra-Zeit:	10
–   Kitas mit Flexi-Zeit: 26
–			Kitas	mit	weniger	als	20	Tagen	jährlicher	 
Schließungszeit:15
FRÜH- UND/ODER SPÄTBETREUUNGSANGEBOTEN IN 
OFFENEN GANZTAGSSCHULEN (OGS):
–			Spätbetreuung	(bis	16:30	oder	17	Uhr):	19
–   Frühbetreuung (möglich ab 7 Uhr): 14
–			Davon	7	Schulen,	die	Früh-	und	Spätbetreuung 	
anbieten. 
–   Sprachförderangebote für Eltern von Kita-Kindern: 32
–   Einsätze von Sprach- und Kulturmittlerinnen in 
Kitas: 73
–   Integrationskursbegleitende Kinderbetreuungs- 
angebote: 1
–   Brückenprojekte: 3
–   Familienzentren: 41
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

3332
Die Betreuung und Pflege älterer Familienangehö-
riger stellt für eine wachsende Zahl Berufstätiger 
eine besondere Herausforderung dar. Mit gesetz-
geberischen Maßnahmen wie mit kommunalen Hil-
fe- und Informationsangeboten werden Familien 
dabei unterstützt. Mit dem Blick auf die Verwirkli-
chung gleicher Chancen müssen alle Maßnahmen 
auch auf ihre gendersensible Wirkung hin betrach-
tet werden. Zu den kommunalen Angeboten ge-
hört das Informationsbüro Pflege.
Verantwortlich: Amt 50
Das	Informationsbüro	Pflege	bietet	kontinuierlich	Be-
ratung	für	Pflegebedürftige	und	deren	Angehörige	an.
Neben der Einzelfallberatung im Informationsbüro 
wurde	im	Jahr	2021	im	Zusammenwirken	 mit	der	
Compass-Pflegeberatung	eine	Fortbildungsveranstal-
tung für Mitarbeitende der Stadtverwaltung unter 
dem	Titel	„Die	Pflegeberatung	–	Ihre	Unterstützung“	
durchgeführt.
Voraussetzung für Chancengleichheit und aus-
kömmliche Erwerbsarbeit ist auch eine part-
nerschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Ge-
schlechtern. Sie trägt wesentlich zu der auch für 
das Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune“ 
formulierten Absicht, „Gute Arbeit“ im Sinne sozi-
alversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhält-
nisse, faire Löhne, familienfreundliche Arbeits-
organisation usw. zu fördern, bei. Es ist deshalb 
notwendig, dass Arbeitgeber/innen wie Arbeit-
nehmer/innen sich mit Rollenzuschreibungen und 
-Stereotypen befassen, strukturelle Hemmnisse für 
partnerschaftliche Aufgabenteilung abbauen und 
eigene Wertehaltungen überprüfen. Ein wichtiger 
Ansatz hierfür sind Maßnahmen und Konzepte, 
die Väterrolle in den Fokus zu rücken und Zeit- 
5.7 Wohnen
Wohnungsversorgung ist eine wichtige Grundla-
ge für eine unabhängige und sichere Existenz. Die 
Wohnraumversorgung - insbesondere die nicht 
ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohn-
raum für alle Bevölkerungsteile - ist ein zentrales 
politisches Thema. Die damit verbundeneren Her-
ausforderungen und Aufgaben sind auch im Zusam-
menhang mit der Verwirklichung gleicher Chancen 
zu betrachten. Viele verschiedene Facetten der 
Wohnungsversorgung von neuen Wohnformen bis 
hin zu Wohngeldanträgen und die Bereitstellung 
von Wohnungen für Geflüchtete sind dabei zu be-
rücksichtigen und immer auch gendersensibel und 
mit ihren Auswirkungen auf die jeweiligen Lebens-
lagen von Männern und Frauen zu bewerten. Viel-
fältig ist auch die Zahl der Verantwortlichen und 
der zu beteiligenden Akteure. Auch im Rahmen des 
Modellprojekts „Global Nachhaltige Kommune“ 
wird das Ziel, bedarfsorientierte Angebote auf dem 
Münsteraner Wohnungsmarkt für alle Zielgruppen 
vorzuhalten, unterstützt. Mit den für den Bereich 
und Informationsbedarfe von Vätern wahrnehmen 
und aktiv berücksichtigen. Die Stadtverwaltung 
sieht entsprechende Maßnahmen im Rahmen des 
Gleichstellungsplans 2021 vor. Weitere Akteure wie 
das Männernetzwerk Münster und Weiterbildungs-
einrichtungen leisten hierzu Beiträge. 
Verantwortlich: Amt 10, Träger
Die Stadtverwaltung Münster versteht sich selbst als 
verlässliche Partnerin ihrer Beschäftigten. Die Inan-
spruchnahme der vielfältigen städtischen Angebote 
beruht durchaus auf der Initiative der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter – sie ist insoweit auch persönli-
cher Natur.
Sie werden bei der Verwirklichung individueller 
Wohnen bei der Stadt Verantwortlichen werden 
die Themen kommuniziert, die im Sinne der Chan-
cengleichheit dort vorrangig bearbeitet werden 
können und weitere Akteure identifiziert, die im 
Zusammenwirken mit der Stadt im Rahmen ihrer 
Verantwortung zu einer gendersensiblen Wohn-
raumversorgung beitragen können
Verantwortlich: Dezernat VI, Amt 64
Das	Amt	für	Wohnungswesen	und	Quartiersentwick-
lung	hat,	wie	in	den	vorbereitenden	Gesprächen	im	
Jahr	 2019	 festgelegt,	 in	 seinem	 Haushaltsplan	 ab	
2021	 die	 Anzahl	 der	 ausgestellten	 Wohnberechti-
gungsscheine (WBS) nach weiblichen und männli-
chen	Alleinerziehenden	aufgeschlüsselt,	um	ggf.	vor-
handene unterschiedliche Bedürfnisse zu ermitteln.
Die Anzahl der ausgestellten WBS für männliche 
und	weibliche	Alleinerziehende	wurden	für	die	Jahre	
2019	und	2020	ermittelt	und	ausgewertet,	seit	dem	
Jahr	2021	ist	diese	Auswertung	in	den	Produktplan	
5.5 Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege
5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung
Vorstellungen über ihre Lebens- und Familienpla-
nung wirksam unterstützt. Dies macht sich in vielen 
Details	bemerkbar,	z.B.:	
–  So steht die Stadt als Arbeitgeberin Wünschen ihrer 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer An-
passung der Arbeitszeit an die eigenen Bedürfnisse 
sehr	offen	gegenüber.	Vereinbarungen	zur	Flexibi-
lisierung von Arbeitszeit- und Arbeitszeitmodellen 
werden stetig weiterentwickelt
–  Das Angebot der betrieblichen Kinderbetreuungs-
plätze zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Be-
ruf und Familie wird stetig weiterentwickelt. Eine 
Betriebs-Kita und seit kurzem eine eigene Großta-
gespflegestelle	für	die	Kinder	städtischer	Beschäf-
tigter unterstützen Eltern bei der Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie.
–  Als aufgrund der starken Zunahme von Corona-Fäl-
len in der Gesellschaft Schulen und Kindergärten 
geschlossen	wurden,	hat	die	Stadtverwaltung	ihre	
Beschäftigten	für	die	Jahre	2020	und	2021	jeweils	
mit bis zu 15 Tagen bezahlter Freistellung zur Kin-
derbetreuung unterstützt.
–  Unverändert fortgeführt wird die Vereinbarung 
über den individuellen Rückkehranspruch auf den 
Arbeitsplatz bei Elternzeit bzw. Sonderurlaub bis zu 
einem	Jahr.
–		Die	zunehmende	Bewilligung	von	Home-Office-Ar-
beitsplätzen unterstützt die Vereinbarung von Be-
ruf und Familie und die partnerschaftliche Arbeits-
aufteilung. 
Im	Rahmen	der	kommunalen	Pflegeplanung	wird	
darüber hinaus auf einen bedarfsgerechten Ausbau 
des	Angebotes	an	unterstützenden	 Angeboten,	wie	
Tages-	und	Kurzzeitpflege,	hingewirkt.
Die Maßnahmen haben sich bewährt und werden 
kontinuierlich fortgeführt.
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

3534
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu 
unterschiedlichen Themen der Frauen- und Ge-
schlechtergeschichte werden, wenn entsprechen-
de Arbeiten vorliegen oder angeboten werden und 
es finanziell möglich ist, publiziert. 
Verantwortlich: Amt 47
Das Stadtarchiv hat als Gleichstellungsziel in seinem 
Haushalt	 ab	 2021	 ergänzt,	 bei	 Publikationen	 und	
Themenabenden Genderaspekte zu berücksichtigen. 
Auch	hierzu	fanden	im	Jahr	2019	ämterübergreifende	
Gespräche statt.
5.9 Geschlechterforschung
 
Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterfor-
schung im Rahmen von Ausstellungen und Publi-
kationen berücksichtigt. Das Stadtmuseum Müns-
ter hat im Jahr 2017 folgende Präsentationen zur 
Geschlechtergeschichte und Forschungen durch-
geführt: 10. Januar bis 09. Juni: Annette Droste zu 
Hülshoff, 09. Mai bis 30. Juli: Boushra Alutawakel 
– Der Schleier – The Hijab/Veil (in Kooperation mit 
der Friedrich-Hundt-Gesellschaft 08. Dezember 
2017 – 25. November 2018: Münster 1968 
Verantwortlich: Amt 45
Das Stadtmuseum stellt die Kultur- und Kunstge-
schichte Münsters auch in Bezug auf die Geschlechter-
geschichte	aus:	Bei	folgenden	Ausstellungen	im	Jahr	
2019,	 die	 kulturgeschichtliche	 Aspekte	 beleuchten,	
wurde auch dem Genderaspekt Rechnung getragen:
19.	Februar	bis	15.	September	2019: 	
Alles auf Leeze! Fahrradstadt Münster – Das Thema 
„Frauen und der Anfang des Fahrradfahrens“ wurde 
separat präsentiert.
08.	März	bis	08.	September	2019:	
„Aufbruch! Die Anfänge der Homosexuellen Bewe-
gung in Münster“. Die Lesbenbewegung mit ihrer Pro-
tagonistin Anne Henscheid und die Schwulenbewe-
gung mit ihrem Protagonisten Rainer Plein wurden 
gleichberechtigt behandelt.
21.	September	2018	bis	13.	Januar	2019: 	
Aus Westfalen in die Südsee. Katholische Mission in 
deutschen Kolonialgebieten: Der Frauenorden „Un-
serer Lieben Frau“ in Münster-Hiltrup spielte eine 
bedeutende Rolle in dieser Ausstellung zur Missionie-
rung der deutschen Kolonien.  
13.	Dezember	2019	bis	Dezember	2020: 	
Münster	1970,	vor	50	Jahren:	Auch	Genderaspekte	
werden berücksichtigt!
 
18.	Januar	2019	bis	24.	Februar	2019: 	
Fotoserie „plastics“ von Sophie Adamski. Eine Aus-
stellung der Friedrich-Hundt-Gesellschaft: Diese 
Kunstausstellung wurde ausschließlich der Künstlerin 
gewidmet. Es gab darüber hinaus Veranstaltungen z. 
B.	zum	Internationalen	Frauentag,	die	ausschließlich	
Genderaspekten gewidmet waren.
Das Stadtmuseum Münster war durch die Corona-  
Pandemie	2020	und	2021	insgesamt	fast	sieben	Mo-
nate geschlossen. Veranstaltungen konnten nicht 
durchgeführt	werden.	Ausstellungen	mussten	ohne,	
dass	ein	Publikum	diese	Präsentation	gesehen	hatte,	
wieder abgebaut werden. Darüber hinaus wurden 
einige	Ausstellungen	verschoben,	da	es	nicht	abzuse-
hen	war,	wann	Publikum	wieder	zugelassen	werden	
würde.
Folgende Ausstellungen wurden aufgebaut und 
hatten Publikum:
1.  Ausstellung Künstlerin:  
Gunda	Scheel	–	Fotografie	 
(05.	Sept.	–08.	Nov.	2020)
2.  Kulturhistorische Ausstellungen –  
frauenhistorischen Aspekten:  
Vor	50	Jahren	–	Münster	1971:	 
Anfang	Dez.	2020	–	Dez.	2021	Münster	1971  
Vor	50	Jahren	–	Münster	1972:	 
10.12.2021	bis	27.11.2022,	wurde	aufgebaut, 	 
war	aber	erst	ab	März	2022	zu	sehen.
„Wohnen“ aufgenommen worden.
Im	Jahr	2020	sind	2561	WBS	ausgestellt	worden.	
Davon wurden 336 WBS an Alleinerziehende ausge-
stellt.	Die	Anzahl	der	WBS,	die	für	männliche	Allein-
erziehende	ausgestellt	wurden,	betrug	24	(entspricht	
7	%),	für	weibliche	Alleinerziehende	312	(entspricht	
93	%).	Im	Jahr	2020	wurden	insgesamt	688	Haushal-
te	mit	WBS	versorgt,	davon	104	Alleinerziehende	mit	
einem Anteil Männer/ Frauen von 7/95 Haushalten. 
Das	entspricht	einem	Versorgungsanteil	von	29%	der	
männlichen	Alleinerziehenden	und	30	%	der	weibli-
chen Alleinerziehenden.
Als	Daten	für	die	in	2021	ausgestellten	Wohnberech-
tigungsscheine (WBS) wurde Folgendes ermittelt:
WBS	2021	insgesamt:	2824	WBS
WBS alle Alleinerziehende: 319 WBS
Weibliche	Alleinerziehende:	300	WBS
Männliche Alleinerziehende: 19 WBS
Prozentsatz der männlichen Alleinerziehenden im 
Vergleich zur Gesamtmenge der ausgestellten WBS:
2019:	23	von	3016	WBS	entspricht	0,76%
2020:	24	von	2561	WBS	entspricht	0,93%
2021:	19	von	2824	WBS	entspricht	0,67%
Die Gruppe der männlichen Alleinerziehenden ent-
spricht nur einem Anteil von unter einem Prozent 
aller	Haushalte,	die	einen	WBS	erhalten	haben.	Des-
halb hat die Feststellung einer Korrelation zwischen 
dem Geschlecht einer alleinerziehenden Person und 
der	Häufigkeit	der	Vermittlung	einer	öffentlich	geför-
derten Wohnung keine statistisch bedeutsame Signi-
fikanz.
Das	Stadtarchiv	hat	bis	Ende	2021	in	Kooperation	
mit 62 Vorschläge zur Benennung von Straßen nach 
Frauen gemacht sowie Stellungnahmen zu Benen-
nungen bzw. Vorschlägen zur Benennung nach Frau-
en sowie zu weiteren Gedenkformaten an historische 
Frauenpersönlichkeiten erstellt. 
Im	Oktober	 2021	startete	 das	Forschungsprojekt	
zur	Ermittlung	von	Quellen	mit	denen	Schicksale	bis-
her nicht beachteter NS-Opfergruppen wie etwa Ho-
mosexuelle aufgearbeitet werden sollen.
Zwei	Themenabend	2021	befassten	sich	auch	mit	
frauengeschichtlichen Aspekten wie etwa der Hexen-
verfolgung
5.8 Frauen- und  Geschlechtergeschichte
  
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

3736
5.10 Frauenförderung im Sport
  
Im Rahmen der Aktionspläne zur Umsetzung der 
Europäischen Charta wurde ein Projekt zur Förde-
rung von Frauen in Führungsfunktionen in Sport-
vereinen entwickelt. Daraus ist 2017 das Netzwerk 
„Sportlich. Weiblich. Am Start!“ hervorgegangen. 
Die weitere Arbeit und der Ausbau des Netzwerks 
sowie die daraus entstehenden Ideen und Konzep-
te werden vom Stadtsportbund, dem Sportamt und 
dem Frauenbüro unterstützt. Über die Entwicklung 
des Netzwerkes wird in diesem Rahmen berichtet. 
Verantwortlich: SSB, Amt 17
Der Stadtsportbund bietet mit dem Netzwerk für 
Frauen im Sport „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ re-
gelmäßig	 Qualifizierungsangebote	 für	 Frauen	 und	
Mädchen an.
Der Frauensportverein hat - vor allem auf ehrenamt-
licher Basis -  ein breites Angebot an Selbstbehaup-
tungs-	und	Sportangeboten	für	geflüchtete	und	ein-
heimischen	Frauen,	verbunden	mit	Kinderbetreuung.	
Dabei stehen die Verbesserung der Deutschkenntnis-
se und der persönliche Austausch im Vordergrund. Im 
Zuge des erfolgreichen Projektes IoWiS (Integration 
of Women in Sports) wurde auch deutlich wie sehr 
das ehrenamtliche Engagement durch hauptamtlich 
unterstützende Koordination in seiner Reichweite 
gefördert werden kann. 
Zum	Haushalt	2022	erhielt	der	FSV	eine	Erhöhung	
der Regelförderung um zukünftig eine hauptamtli-
che Koordination hinsichtlich Selbstbehauptung und 
Selbstverteidigung umsetzen zu können.
5.12 Gewalt gegen Frauen
  
Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches 
Problem und bedarf sehr unterschiedlicher und 
vielschichtiger Herangehensweisen, um den Kreis-
lauf der Gewalt zu durchbrechen. In Münster gibt es 
drei Frauenhäuser, verschiedene Beratungsstellen 
für Frauen und weitere Angebote zur Unterstüt-
zung von Gewalt betroffener Frauen und Kinder 
sowie eine Krisen- und Gewaltberatung für Män-
ner. Die gemeinsame Arbeit an der Bewusstseins-
bildung und Sensibilisierung für dieses Thema, die 
stetige Verbesserung der Zusammenarbeit, um die 
Wirkung der Hilfen zu erhöhen und den sich än-
dernden Rahmenbedingungen anzupassen, stellt 
eine Maßnahme für die Verwaltung und alle in dem 
Bereich Tätigen und freien Trägern dar. Um dies zu 
erreichen, wird die Netzwerkarbeit aller beteiligten 
Institutionen und Förderung von Öffentlichkeitsar-
beit und Projekten zur Bekämpfung der Ursachen 
und Folgen häuslicher und geschlechterspezifischer 
Gewalt kontinuierlich weitergeführt. Gezielte Infor-
mationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ wer-
den regelmäßig im Rahmen der Netzwerkarbeit an 
Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen 
und Dienste der Behindertenhilfe weitervermittelt. 
Verantwortlich: Ämter 17, 50, 59
Im	Jahr	2019	wurden	beim	Jobcenter	83	Frauenhaus-
fälle	gemeldet.	Im	Jahr	2020	waren	es	67	und	im	Jahr	
2021	72	Bedarfsgemeinschaften,	die	in	Frauenhäusern	
untergebracht waren. Die intensive Betreuung stellte 
sich insbesondere zu Coronazeiten als wichtige Kons-
tante der Frauen dar. Aufkommende Schwierigkeiten 
konnten durch erhöhten personellen Einsatz kom-
pensiert werden – hier wäre ein permanent erhöhter 
Personalschlüssel	wünschenswert,	um	den	steigenden	
Anforderungen gerecht werden zu können.
5.11 Sicherheit in Grünanlagen
 
Ein sicherer und angstfreier Aufenthalt im öffent-
lichen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zu 
Selbstbestimmung und Mobilität und damit zur 
Förderung von Chancengerechtigkeit Bei Neupla-
nungen, baulichen Veränderungen und bei der Un-
terhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheits-
bedürfnisse der Nutzer/innen ermittelt, beurteilt 
und bilden die Grundlage – neben den weiteren zu 
berücksichtigenden Kriterien – für die Arbeit. Bei 
bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum be-
müht, notwendige Anpassungen im Rahmen der 
finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen
Verantwortlich: Amt 67
Bei	Neuplanungen,	baulichen	Veränderungen	und	bei	
der Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicher-
heitsbedürfnisse	 der	Nutzenden	ermittelt,	beurteilt	
und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu 
berücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit.
Eine	Beseitigung	von	Angsträumen	in	den	öffentli-
chen	Grünflächen	erfolgt	im	Rahmen	der	regulären	
Rückschnitte	oder	gezielt,	wenn	es	hierzu	konkrete	
Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern gibt. Die 
durchgeführten	 Maßnahmen	 betreffen	 den	 Rück-
schnitt	der	Bäume	und	Sträucher,	schaffen	dadurch	
erhöhte Transparenz und verhindern das Zuwachsen 
der Leuchten.
Die Einbeziehung des Aspektes Sicherheit in die 
Planung kann in den laufenden Prozessen umge-
setzt werden. Beispielhaft ist hier die Neugestal-
tung des Bremer Platzes unter Berücksichtigung 
eines kriminalpräventiven Gutachtens durch die ju-
ristische Fakultät der Universität Tübingen zu nennen.  
https://fit.uni-tuebingen.de/Project/Details?id=9498
Umfangreichere Vorhaben werden oftmals unter 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. So 
können die individuellen Bedürfnisse der Nutzenden 
oder direkten Anliegerinnen und Anliegern auch hin-
sichtlich	der	Sicherheit	Berücksichtigung	finden.	Eine	
systematische Erfassung und Beurteilung der Grünf-
lächen kann aufgrund knapper Ressourcen nicht er-
folgen. 
Die beiden Netzwerke aus dem Arbeitsbereich Ge-
walt (AK Gewaltschutzgesetz und AK Gewalt gegen 
Frauen und Mädchen) tagen regelmäßig und sind mit 
Unterarbeitsgruppen zu einzelnen Schwerpunkten 
aktiv	(zum	Beispiel	zu	Genitalverstümmelung,	 Sen-
sibilisierung	und	Aufklärung	zum	Thema,	Erstellung	
von Informationsmaterial für Frauen und Fachkräfte).
Schwerpunktthemen der Arbeitskreise waren in 
2019:	
–		#me	too,	Gesetzesänderung	zum	Themenbereich 	
Vergewaltigung („Nein heißt Nein“) und deren Aus-
wirkungen
–  weibliche Genitalverstümmelung 
–  Situation der Frauen mit Fluchterfahrungen in 
Münster und 
–  erforderliche Beratungsangebote mit Dolmet-
scher*innen und deren Finanzierungsmöglichkeiten
Gezielte Informationen und Schulungen zum The-
ma „Gewalt gegen Frauen“ wurden regelmäßig im 
Rahmen der Netzwerkarbeit weitervermittelt und 
durchgeführt 
Traumatisierte Frauen / Frauen mit besonderem 
Schutzbedürfnis werden in einem Schutzhaus nur für 
weibliche Bewohnerinnen untergebracht und gemäß 
dem Schutzkonzept betreut.
Alleinerziehende	Frauen	werden	nach	Möglichkeit,	
insbesondere	auf	eigenen	Wunsch,	mit	anderen	Frau-
en untergebracht. Diese Möglichkeiten werden allen 
Frauen bei Aufnahme in der Städtischen Erstaufnah-
meeinrichtung	vorgestellt.	Die	Möglichkeit,	Dolmet-
scher*innen	bei	Beratungen	hinzuzuziehen,	konnten	
verstetigt werden und können Trägerübergreifend in 
Anspruch genommen werden.
Für	Mai	2022	ist	eine	Aktionswoche	zum	20	jährigen	
Bestehen des Gewaltschutzgesetzes in Vorbereitung.
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

3938
Mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung der 
Maßnahmen zur Aufnahme und längerfristigen 
Unterbringung geflüchteter Menschen wurden suk-
zessive auch Hilfe und Unterstützung für Frauen 
(und Männer), die von (häuslicher) Gewalt betrof-
fen oder bedroht sind oder die während der Flucht 
von (sexueller) Gewalt bedroht waren, geschaffen. 
Dabei handelt es sich um sehr unterschiedliche 
Angebote, zu denen beispielsweise Selbstbehaup-
tungskurse beim Frauensportverein und in gerin-
gem Umfang Therapieangebote ebenso gehören 
wie die Bereitstellung eigener Schutzangebote in 
Das Prostituiertenschutzgesetz ist 2017 in Kraft ge-
treten. Die Umsetzung in Münster erfolgt auf der 
Grundlage der Ausführungsbestimmungen des Lan-
des NRW. In der Stadtverwaltung haben das Ord-
nungsamt, das Gesundheits- und Veterinäramt und 
das Frauenbüro gemeinsam das notwendige Kon-
zept erarbeitet. Die Umsetzung wird gemeinsam 
begleitet und in ihrer Wirkung evaluiert. 
Verantwortlich: Ämter 17, 32, 53
den Unterkünften. Wesentliche Bausteine sind die 
zum Thema „Gewalt gegen Frauen/sexuelle Gewalt“ 
von den Trägern und Beratungsstellen speziell erar-
beiteten Fortbildungsangebote für hauptamtliche 
und ehrenamtliche Kräfte und die fachliche Beglei-
tung der vom Bund finanzierten Maßnahmen. Der 
dafür notwendige Austausch sowie fachliche Aus-
wertungen und Initiativen für die Anpassung der 
Angebote im Rahmen der weiteren Integrations-
prozesse finden in der AG Geflüchtete Frauen statt. 
Die AG wird geschäftsführend vom Frauenbüro 
betreut. Im Rahmen der Integrationshilfen für Ge-
flüchtete hat das Sozialamt im Haushaltsjahr 2018 
für den Bereich „Präventionsmittel Gewaltschutz“ 
80.000 € vorgesehen. Hinzu kommen Leistungen 
für Öffentlichkeitsarbeit sowie tagesstrukturieren-
de Maßnahmen (Mittelübertragung aus 2017 mit 
50.000 €), die die Präventionsangebote flankieren. 
Erste Initiativen dazu wird das Sozialamt mit dem 
Haus der Familie ab März/April 2018 starten; an 
zwei ausgewählten Standorten werden - 28 - vom 
Haus der Familie geschulte Kulturmittlerinnen ein-
gesetzt und fachlich begleitet. Die Angebote richten 
sich zunächst an Frauen und perspektivisch auch an 
Männer. 
Verantwortlich: Ämter 17, 50
Das Sozialamt hat ergänzend zum Konzept des Sozi-
aldienstes für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der 
Gewaltschutzbeauftragten für Flüchtlingseinrichtun-
gen des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. 
ein Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtun-
gen entwickelt. Ergänzend dazu wurden Plakate zu 
den	Themen	sexuelle	Selbstbestimmung,	 Religions-
freiheit,	respektvoller	Umgang,	Gewaltfreiheit	entwi-
Ab	11.02.2020	bis	15.12.2021	sind	im	Gesundheits-  
amt	insgesamt	235	Beratungen	nach	§	10	ProstSchG	
durgeführt worden.
–  Es gab in dieser Zeit 66 Erstberatungen – 13 davon 
haben schon die erste Beratung in einer anderen 
Stadt/Kreis oder einem anderen Bundesland in  
Anspruch	genommen,	konnten	es	aber	nicht	nach-
weisen; 
–		182	waren	für	eine	Folgeberatung	da.	(Die	„13“,	die	
die	erste	Beratung	wiederholten,	sind	hier	mitge-
rechnet)
–		22	von	235	sind	unter	21	Jahre	alt	gewesen.	11	von	
235 waren trans* Personen.
Die	Folgeberatung	dauerte	im	Durchschnitt	20-25	
min	und	die	erste	Beratung	50	bis	60	min.	Zeit	für	
Organisation/Bestellung	 online	 von	 Dolmetscher,	
Terminvergabe und/oder – absage wurde statistisch 
nicht aufgeführt. Im Durchschnitt 3 bis 4 Termine im 
Monat wurden nicht wahrgenommen oder im letzten 
Moment abgesagt. 
Im	Jahr	2021	wurden	im	Ordnungsamt	insgesamt	
133 Erstanmeldungen und Verlängerungen sowie 
drei Abmeldungen von Prostituierten entgegenge-
nommen (§ 3 ProstSchG). Mit Hilfe eines Videodol-
metschers	 ist	 es	 möglich,	 die	 vertraulichen	 Bera-
tungsgespräche auch in Fremdsprachen zu führen. 
Unter den Beratenden waren zwei Männer und fünf 
Transgender. Von den derzeit 13 Prostitutionsstätten 
sind	elf	bereits	konzessioniert.	Im	Jahr	2021	wurden	
22 Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben des Prost-
SchG durchgeführt. 
Die überarbeitete Broschüre „Beratungsangebote 
für Prostituierte in Münster“ wird weiterhin regelmä-
ßig an Prostituierte verteilt. Im Amt 32 erfolgt eine 
qualitativ umfassende und auf Vertrauen basierende 
Beratung der Prostituierten.
5.14 Umsetzung des 
Prostituiertenschutzgesetzes
5.13 Besondere Maßnahmen  
zum Schutz geflüchteter Frauen
  
ckelt,	die	in	den	Unterkünften	neben	der	Darstellung	
der	Hausordnung	bildhaft,	mit	wenig	Worten	erklärt	
und	gut	sichtbar	veröffentlicht	sind.	Im	Rahmen	der	
Netzwerkarbeit ist das Thema fester Bestandteil der 
Arbeit (siehe Maßnahme 5.12)
Fachstelle	Unterbringung	und	Betreuung	für	Geflüch-
tete:
Für	geflüchtete	Frauen	mit	Gewalterfahrung	gelten	für	
die Betreuung und Unterbringung die gleichen Maß-
stäbe wie unter der Maßnahme 5.12 beschrieben. 
Gemeinsam haben das Sozialamt und das Amt für 
Gleichstellung die Broschüre „Beratungsangebote für 
geflüchtete	Frauen	in	Münster“	herausgegeben,	sie	
bietet	eine	zielgruppenspezifische	Übersicht	über	die	
Anlaufstellen zu unterschiedlichen Lebenslagen vor 
Ort.
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

4140
INDIKATOREN IM 5. HANDLUNGSFELD
Die Kommune als Dienstleisterin
Indikator 2017 2019 2021
Existieren spezielle  
Maßnahmen zur 
Bekämpfung von 
Geschlechter-  
stereotypen im  
Bildungswesen,  
z. B. Kampagnen 
gegen traditionelle 
Berufsbilder? 
Am Girls‘ Day 2017 
haben	1.300	Mädchen 	
und	130	Einrichtungen 	
und Betriebe teilge-
nommen.
Am Mädchen- und Jun-
gentag nahmen 225 
Schülerinnen und 425 
Schüler teil.
Am Girls‘ Day 2019   
wurden127 Veranstal-  
tungen und 834 Plätze 
über die Plattform girls-
day.de vergeben.
Am Boys‘ Day 2019   
wurden 54 Veranstal-  
tungen mit 222 Plätzen 
über die Plattform boys-
day.de vergeben.
Am Münsteraner  
Mädchen- und Jungen-
tag nahmen 88 Schul-  
klassen	und	1.076 	 
Schüler*innen teil.
Klassen	Jungen*:	46, 	
Klassen	Mädchen*:	42, 	
Schüler*:	580, 	
Schülerinnen*: 496
Am Girls‘ Day 2021  
wurden	40	Veran-  
staltungen mit 749  
Plätzen auf  
www.girlsday.de ange-  
boten,	davon	709 	 
Plätze digital. 
Am Boys‘ Day 2021  
wurden	20	Veranstal-
tungen mit 79 Plätze 
auf boysday.de ange-
boten. 
Am Münsteraner  
Mädchen- und  
Jungentag nahmen 
84 Schulklassen und 
1.126 Schüler*innen 
teil.
Klassen	Jungen*:	44, 	
Klassen	Mädchen*:	40,
Schüler*	690, 	
Schülerinnen* 436
Der Kalender Münster-
merker (früher  
„Mädchenmerker“)  
hat eine stadtweite 
Auflage	von	7.000	und 	
landesweit	91.680 	
Stück.
Der Kalender „Münster-
merker – just for every 
gender* “ hat eine stadt-
weite	Auflage	von	6.500 	
und landesweite Auflage 
von	71.510	Exemplaren.
Der Kalender „Müns-
termerker – just 
for every gender* “  
2021/2022	ist	in	einer 	
Auflage	von	5.000	Ex-
emplaren erschienen. 
Wie hoch ist der  
Anteil der Kinder,  
die in Betreuungs-  
einrichtungen  
betreut werden,  
aufgeschlüsselt  
nach Altersgruppen?
Unter	3	Jahren:	42,4	%
3	bis	6	Jährige:	103,4	%
Unter	3	Jahren:	46,6	%
3	bis	6	Jährige:	104,3	%
6	bis	10-jährige:	63,7%
(OGS)
Kinder	unter	3	Jahren: 	
48,2%
3-6jährige Kinder: 
104,9%
6-10jährige	Kinder 	
(OGS):	68,2%
Indikator 2017 2019 2021
Gibt es Unter-  
stützungsangebote 
für Personen, die 
pflegebedürftige 
Familienangehörige 
in Teilzeit oder  
Vollzeit betreuen, 
(zum Beispiel Be-  
ratungsangebote)? 
Informationsbüro  
Pflege (eine Ein-  
richtung des Sozial-  
amtes)
Das Informationsbüro 
Pflege bietet weiterhin 
Beratung für Pflege-  
bedürftige und deren 
Angehörige an.
Das Informationsbüro 
Pflege bietet weiterhin 
Pflege- und Wohn-  
beratung an. In den 
Jahren	2021-2023 	
findet ergänzend ein 
Kooperationsprojekt 
mit der „Technischen 
Assistenz Tilbeck - 
TAT“	statt,	das	von 	
der Stadt bezuschusst 
wird. Hier stehen 
technische und digi-
tale Unterstützungs-
möglichkeiten zur 
Förderung / Erhaltung 
der Selbstständigkeit 
im Fokus.
Gibt es zweckge-  
bundene Finanz-  
mittel für den Abbau 
von geschlechter-  
spezifischer Gewalt?
Finanzierung der  
Frauenhäuser und  
Zuschüsse für vier  
Träger (Beratungs-  
stellen und Frauen-
sportverein) 
2019	werden	die	Frauen-
häuser und 7 weitere  
Angebote von den 
Ämtern	17,	50	und	51 	
finanziert.
Die Beratungsstelle 
Frauen-Notruf hat das 
Pilotprojekt ‚Sicher-  
Unterwegs-in-MünsterTe-
lefon‘/ sumt initiiert und 
gestartet.
Die Förderungen der 
Frauenhäuser und 
Frauenberatungs-  
stellen werden weiter-
geführt. Zur Digitali-
sierung der Angebote 
(Beratung per Video) 
wurden zusätzliche 
Mittel zur Verfügung 
gestellt.
Die Kommune als Dienstleisterin
Die Kommune als Dienstleisterin

4342
 Planung und nachhaltige Entwicklung
6. HANDLUNGSFELD 
Planung und nachhaltige Entwicklung
Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheit-
liche Betrachtung individueller Lebenslagen des 
Menschen. Dies bedeutet, dass genderspezifische 
Belange von Frauen und Männern ebenso wie spe-
zifische Belange von beispielsweise Kindern, Fami-
lien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder 
mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. 
In der städtebaulichen Planung sind diese Betrach-
tungsweisen integraler Bestandteil. Im Rahmen des 
Modellprojekts „Global Nachhaltige Kommune“ 
wird die Bedeutung bürgerschaftlicher Mitwirkung 
ebenfalls besonders betont. Als operatives Ziel baut 
die Stadt einen transparenten Qualitätsmanage-
mentprozess auf, mit dem Ziel die nicht-formelle 
Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen und 
themen- und vorhabenbezogene Gestaltungs- und 
Planungsprozesse zu entwickeln, institutionalisie-
ren und zu verstetigen. 
Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in 
NRW“ hat zum Ziel, für Münster eine kommuna-
le Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die auf 
den 17 von der UN beschlossenen global gültigen 
Nachhaltigkeitszielen basiert. Münster ist als eine 
von 15 Kommunen in Nordrhein-Westfalen am 
Modellprojekt beteiligt. Zusammen mit Teilneh-
menden aus der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Poli-
tik und Verwaltung werden Strategien entwickelt, 
um soziale, ökologische und ökonomische Ziele 
stärker als bisher zu vernetzen und umzusetzen. 
In Münster werden zunächst die Themenfelder  
Gesellschaftliche Teilhabe und Gender (mit Berück-
Verantwortlich: Amt 61
WORKSHOP GENDERSENSIBLE STADTPLANUNG
Das Stadtplanungsamt und das Amt für Gleichstel-
lung bieten einen Workshop für Genderaspekte in der 
Stadtplanung an. Die Vorbereitungen hierzu laufen. 
Ziel	ist	die	Grundsensibilisierung,	 um	die	Wirkung	
von Entscheidungen von Stadtplanung auf Menschen 
unterschiedlicher Geschlechter deutlich zu machen. 
Zielgruppen sind zum Beispiel Beschäftigte aus der 
Geschäftsstelle	 Stadtregion	 Münster,	 der	 Stadtfor-
schung,	 der	 (Strategischen)	 Stadtentwicklung	 und	
der Stadtteilplanung.
Der geplante gemeinsame Workshop der Ämter 17 
und 61 unter Moderation des Difu (Deutsches Insti-
tut für Urbanistik) musste aufgrund des Pandemiege-
schehens	auf	Juni	2022	verschoben	werden. 	
sichtigung der Wohnraumsituation), Natürliche 
Ressourcen und Umwelt (mit Berücksichtigung des 
Pendlerverkehrs), Klima und Energie, Arbeit und 
Wirtschaft (mit Berücksichtigung des Pendlerver-
kehrs), Bildung, Globale Verantwortung und Eine 
Welt und Konsum und Lebensstile priorisiert. In 
allen Themenbereichen wird darauf geachtet, dass 
die zu erreichenden Ziele ebenso wie die Maßnah-
men zur Umsetzung gendersensibel dargestellt und 
ausgeführt werden. Das Frauenbüro ist Mitglied des 
Projektbeirats. 
Verantwortlich: Amt 67
Planung und nachhaltige Entwicklung 
6.1 Frauenspezifische Belange in der Planung
6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune
  
Mit dem Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommu-
ne in NRW“ ist für Münster eine kommunale Nach-
haltigkeitsstrategie entwickelt worden. Sie basiert 
auf den 17 von der UN beschlossenen global gültigen 
Nachhaltigkeitszielen (SDGs). Mittlerweile gibt es in 
Nordrhein-Westfalen einen zweiten Durchgang des 
Projektes,	so	dass	sich	insgesamt	30	Kommunen	am	
Modellprojekt beteiligen. 
In	der	Nachhaltigkeitsstrategie	 Münster	2030	sind	
die Ziele der Stadtgesellschaft im Hinblick auf eine 
nachhaltige Entwicklung festgehalten. Sie wurden in 
einem breiten Diskussionsprozess vom Beirat Global 
Nachhaltige	Kommune	erarbeitet	und	2018	und	2019	
vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Die Nachhal-
tigkeitsstrategie bildet den Orientierungsrahmen für 
die	nachhaltige	Entwicklung	der	Stadt	und	fließt	als	
Leitplanke in andere städtische Prozesse z. B. Münster 
Zukünfte	20	I	30	I	50	ein.	
Der Rat der Stadt Münster hat folgende zehn Entwick-
lungsziele als Orientierungs- und Handlungsrahmen 
für die nachhaltige Entwicklung Münsters beschlos-
sen:
1.   gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen
2.			 	bezahlbar,	umwelt-	und	sozialgerecht	sowie	ge-
sund wohnen
3.  natürliche Lebensgrundlagen erhalten 
4.			 	Wirtschafts-,	Pendler	und	Freizeitverkehre	umwel 
verträglich und klimaneutral gestalten
5.  Klimaschutz aktiv gestalten
6.  Gute Arbeit ermöglichen
7.  Wirtschaft zukunftsorientiert entwickeln
8.  Bildungsgerechtigkeit ganzheitlich gestalten
9. Globale Verantwortung im Handeln verankern
10.			zukunftsfähige	Produktions-	und	Konsummuster	
verwirklichen
 
In	allen	Themenbereichen	wird	darauf	geachtet,	dass	
die zu erreichenden Ziele ebenso wie die Maßnah-
men zur Umsetzung gendersensibel dargestellt und 
ausgeführt werden. Das Amt für Gleichstellung ist 
Mitglied des Projektbeirats. 
Aktuelle Ratsbeschlüsse zur Nachhaltigkeitsstra-
tegie	Münster	2030:	V/0669/2019:	Teil	3	-„Maßnah-
menprogramm	2019	–	2022“,	V/0515/2018:	Teil	2	-	
Operative	Ziele,	V/0648/2017:	Teil	1	-	Leitlinien	und	
strategische Entwicklungsziele.
Das Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune 
NRW (GNK)“ mit seiner Aufbauorganisation (Nach-
haltigkeitsmanagement,	 Kernteam,	 erweitertes	
Kernteam und GNK-Beirat) konnte verstetigt und 
weiterentwickelt werden. Insgesamt konnte durch 
die	Vergrößerung,	Weiterentwicklung	und	Neubeset-
zung der GNK-Gremien eine Erhöhung des Frauenan-
teils	im	Kernteam	um	38,9	%	auf	jetzt	40	%	und	im	
GNK-Beirat	um	11,3	%	auf	jetzt	43,8	%	erzielt	werden.
Im	Oktober	2020	ist	die	Broschüre	„Unsere	Schlüs-
selprojekte“ herausgegeben worden. Sie gibt einen 
kurzen Überblick zum jeweiligen Projektumsetzungs-
stand der priorisierten Projekte. Die jeweiligen Pro-
jektumsetzungen erfolgen in Eigenverantwortung 
dezentral.
2022	ist	geplant,	dem	Rat	der	Stadt	Münster	den	
ersten Monitoringbericht zur Maßnahmenumset-
zung sowie einen ersten indikatorengestützten Nach-
haltigkeitsbericht vorzulegen. Dieses wird u.a. exem-
plarische Indikatoren des Aktionsplans zu Charta der 
Gleichstellung übernehmen. 
Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrate-
gie ist ein agiler und kontinuierlicher Verbesserungs-
prozess.

4544
6.3 Digitale Stadt Münster
  
Mit dem Prozess „Digitale Stadt“ will die Stadt-
verwaltung gemeinsam mit anderen Akteuren 
Impulse für die Digitalisierung der Stadt und der 
Stadtgesellschaft geben. Ziel ist dabei die Digitali-
sierung zur Verbesserung der Lebensqualität, und 
der wirtschaftlichen Attraktivität sowie zur Ver-
waltungsmodernisierung zu nutzen. Dazu gehö-
ren auch die Chancen, die die Flexibilisierung von 
Verwaltungsarbeit- und Steuerung durch IT erhält, 
umfänglich zu nutzen und mit einem ganzheitli-
chen Managementansatz auch zur Verbesserung 
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutra-
gen. Im Rahmen von Open Data und Apps trägt 
die Stadtverwaltung in Kooperation mit anderen 
Akteuren unter anderem zur verbesserten Infor-
mationsbereitstellung bei. Ein erster Aufschlag für 
die „Zielgruppe“ Familie wird aktuell bearbeitet. 
Aus der Genderperspektive betrachtet, liegen in 
der Digitalisierung der Gesellschaft grundsätzlich 
Chancen und Risiken. Zum einen trägt die Entkop-
pelung der Arbeit von konkreten Orten zur einer 
neuen Balance zwischen Erwerbs-und Sorgearbeit 
bei kann jedoch auch negative Effekte wie soziale 
Isolation und fehlender Abgrenzung von Beruf und 
Privatleben hervorrufen. Neue internetbasierte 
Unternehmensformen benötigen einen kritischen 
gendersensiblen Blick für die damit möglicherwei-
se verbundenen Beschäftigungsrisiken. Gleichzei-
tig bietet Digitalisierung vielfältige Chancen für 
verbesserte und unmittelbare Formen der Bürger-
beteiligung, die die Vielfalt und Qualität bürger/
innennaher Arbeit erweitern können. Darüber hi-
naus wächst durch fortschreitende Digitalisierung 
ebenfalls die Gefahr von Gewalt im Netz (Cyber Ha-
rassment), der auch im kommunal beeinflussbaren 
Bereich gendersensibel, konsequent und frühzeitig 
begegnet werden muss. Insgesamt muss die Digi-
talisierungsstrategie der Stadtverwaltung in allen 
Gremien und im Rahmen der verschiedenen damit 
verbundenen Projekte und Prozesse systematisch 
und kontinuierlich auch hinsichtlich ihrer Wirkung 
auf die Geschlechterverhältnisse betrachtet wer-
den um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegen-
steuern zu können. 
Verantwortlich: Verwaltungsführung
Die Stadt Münster verfolgt in ihrer Digitalisierungs-
strategie	verschiedene	Ansätze,	um	das	Verwaltungs-
handeln	selbst,	sowie	den	Austausch	zwischen	Bür-
gerinnen und Bürgern und der Verwaltung digital zu 
gestalten	 und	 damit	 Verwaltungsabläufe	 schneller,	
effizienter	und	transparenter	zu	machen.	Die	Gleich-
stellung von Frauen und Männern soll hierbei auf ver-
schiedene	Weise	Berücksichtigung	finden.
Die digitale Arbeitsplatzgestaltung beispielsweise 
fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im 
Juni	2020	waren	720	Arbeitsplätze	der	Stadt	Münster	
so	ausgestattet,	dass	ein	ortsunabhängiges	Arbeiten	
möglich ist. Das bedeutet eine Steigerung der gleich-
zeitig	möglichen	 Zugriffe	 um	über	500	im	letzten	
Jahr.	Darüber	hinaus	werden	aktuell	vermehrt	Video-
konferenztools	genutzt,	um	auch	Besprechungen	mit	
mehreren Personen ortsunabhängig zu ermöglichen. 
Selbstverständlich ist der hohe Anstieg bedingt durch 
die Corona-Einschränkungen.
Die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens 
sollen	nach	dem	Antrag	„Moderne	Verwaltung,	mo-
derne Arbeitsformen“ der CDU-Fraktion und der Frak-
tion	 Bündnis	 90/Die	 Grünen/GAL	 vom	 16.06.2020	
(A-R/0029/2020)	auch	nach	den	Pandemie-Zeiten	im	
notwendigen Maß weiter genutzt werden. In diesem 
wird	die	Verwaltung	beauftragt,	 alsbald	technische	
und organisatorische Voraussetzungen für mehr di-
gitale	Arbeitsplätze/Homeoffice	 und	Flexibilisierung	
von Arbeitszeiten für Angestellte der Verwaltung und 
der	städtischen	 Gesellschaften	 zu	schaffen.	Bei	der	
Umsetzung wird auf ein Entgegenwirken der sozialen 
Isolation sowie der fehlenden Abgrenzung zwischen 
Berufs- und Privatleben geachtet.
Des Weiteren wird im Zuge der Einführung neu-
er digitaler Prozesse die Berücksichtigung der Ge-
schlechtergerechtigkeit im Sinne der Beteiligung 
sowie Einstellung neuer Mitarbeiter*innen explizit 
verfolgt. Im Tätigkeitsbereich Open Data wurde ein 
Projekt zur Lebenslage „Familie“ durch die primä-
re	Veröffentlichung	 von	familienrelevanten	 offenen	
 Planung und nachhaltige Entwicklung
Planung und nachhaltige Entwicklung 
Daten umgesetzt. Im Ergebnis entstand daraus mit 
Beteiligung der Zivilgesellschaft eine Familien-App. 
Inklusion und Gleichberechtigung sind im Open-  
Data-Bereich fortlaufende Themen: Einerseits soll 
generell	ein	niederschwelliger,	barrierefreier	Zugang	
zu	Daten	gegeben	sein,	andererseits	werden	entspre-
chende	Datensätze	bereitgestellt,	z.B.	eine	Übersicht	
von geeigneten Stillplätzen oder eine Liste barriere-
freier Bushaltestellen.
Darüber hinaus achtet die Stadtverwaltung bei der 
Nutzung neuer Technologien sowie grundsätzlich 
im Arbeitsalltag auf den Schutz vor digitaler Gewalt 
für ihre Mitarbeiter*innen sowie Bürger*innen. Für 
die Mitarbeiter*innen stehen verschiedene Hilfen 
und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Ge-
walt und Mobbing am Arbeitsplatz zur Verfügung. In 
Bezug	auf	den	Schutz	der	Bürger*innen	finden	sich	
vielfältige Vorgaben in der Netiquette für die Soci-
al Media-Kanäle der Stadt Münster (https://www.
stadt-muenster.de/social-media-netiquette.html).
Neben dem Prozess „Digitale Stadt“ ist im Herbst 
2019	auch	der	Prozess	„Smart	City	Münster“	gestartet	
worden. Dieser Prozess wird koordiniert und gesteu-
ert durch die Stabstelle Smart City im Dezernat für 
Planung,	Bau	und	Wirtschaft	der	Stadt	Münster.	Aktu-
ell steht die Erarbeitung einer Smart City-Strategie an.
Bei einer „Smart City“ geht es um Stadtentwick-
lung im Digitalen Zeitalter. Ziel ist die Steigerung 
der Lebensqualität und die Stärkung Münsters als 
attraktiver Wirtschaftsstandort. Angesprochen sind 
Handlungsfelder an den Schnittstellen von Stadtent-
wicklung und Digitalisierung wie zum Beispiel Mo-
bilität,	 Energie,	 Handel,	 Wissenschaft	 und	 Bildung	
sowie Wohnen. Zudem sollen digitale Lösungen und 
Werkzeuge für verbesserte und unmittelbare Formen 
der Bürgerbeteiligung genutzt werden. Auch für die 
Erarbeitung der o.g. Smart City-Strategie und für die 
damit	verbundenen	Prozesse	und	Projekte	gilt	es,	die-
se hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Geschlechterver-
hältnisse zu betrachten.

4746
 Planung und nachhaltige Entwicklung
Planung und nachhaltige Entwicklung 
Es wird untersucht, ob Haushaltsmittel, die für die 
Beratung und Förderung von Existenzgründern im 
Leistungsbezug nach dem SGB II zur Verfügung ste-
hen, gleichermaßen von Frauen und Männern ge-
nutzt werden, in welchen Bereichen Männer und 
Frauen jeweils gründen möchten, was der Anlass 
ist, sich selbständig zu machen, wie sie eine Selb-
ständigkeit planen und vorbereiten und ob sie für 
Verdienstausfall und Absicherung im Alter vorsor-
gen. Dabei soll ermittelt werden, ob es geschlech-
terspezifische Unterschiede gibt, denen ggf. nicht 
hinreichend Rechnung getragen wird. Dies gilt es zu 
untersuchen, damit der Stadt Münster gute Grün-
dungsideen nicht verloren gehen. Andererseits sol-
len Unternehmungen, die absehbar nicht tragfähig 
sind, nicht gefördert werden, da hierdurch Schul-
Die Vorhaben der Stadt Münster als Fair Trade Town 
zur Förderung von Fair Trade Produkten werden 
auch mit Blick auf ihre Genderwirkung hin umge-
setzt. Denn fair gehandelte Produkte haben in den 
meisten Fällen eine enorm positive Auswirkung auf 
(die produzierenden) Frauen. Dazu wird entspre-
chende Aufklärungsarbeit geleistet, da insbesonde-
re Frauen und Kinder unter den schlechten Arbeits-
bedingungen leiden. Jährlich wird eine Auflistung 
mit der Darstellung von Wirkungen vorgelegt, so-
weit das möglich ist. Die Steuerungsgruppe setzt 
sich zusammen aus 8 Frauen und 9 Männern. 
Verantwortlich: Amt 33
den aufgebaut werden und in der Folge die Chance 
auf eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeits-
markt sinken kann. 
Verantwortlich: Amt 59
Die	Analyse	der	Daten	zu	Existenzgründungen,	die	im	
Jobcenter	 bekannt	 werden,	 ergeben	 keinen	 signifi-
kanten Unterschied zwischen den Geschlechtern. Die 
untersuchte Personengruppe – Existenzgründer im 
SGB	II-Bezug	–	ist	zu	klein,	um	Handlungsansätze	für	
konkrete Maßnahmen für die Zielgruppe zu erstellen.
Es lassen sich keine Erkenntnisse für konkrete Pro-
jekte oder Maßnahmen im Hinblick auf die Zielgruppe 
ableiten,	daher	kann	diese	Maßnahme	nicht	umge-
setzt werden. 
6.4 Gendergerechte Existenzgründung
6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung – gendergerecht
Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster infor-
miert	 regelmäßig	 bei	 öffentlichen	 Veranstaltungen	
über den Fairen Handel und die positiven Auswirkun-
gen auf (die produzierenden) Frauen. Die Veranstal-
tungen richten sich an die gesamte Bevölkerung von 
Münster und somit auch an die Bediensteten der Stadt-
verwaltung Münster. Die gendergerechte Umsetzung 
von Fair Trade in der Stadtverwaltung ist nicht messbar.
Das digitale Angebot der Steuerungsgruppe wurde 
in	2021	weiterentwickelt.	 Mit	der	Einführung	 einer	
Fairtrade-App	in	2022	wird	künftig	insbesondere	auch	
die jüngere Bevölkerung besser erreicht werden. Es ist 
mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen und eine 
verbindliche	 Aussagekraft	 nicht	 erkennbar,	wie	die	
gendergerechte Umsetzung von Fair Trade messbar 
gemacht werden kann.

4948
 Planung und nachhaltige Entwicklung
Planung und nachhaltige Entwicklung 
INDIKATOREN IM 6. HANDLUNGSFELD
Planung und nachhaltige Entwicklung
Indikator 2017 2019 2021
In welchen  
strategischen und 
operationalen Zielen 
und Maßnahmen  
zur Umsetzung  
des Programms  
„Global nachhaltige  
Kommune“ ist die  
Geschlechter-  
perspektive explizit 
integriert?
–  Themenfeld „Gesell-
schaftliche Teilhabe 
und Gender mit 
Berücksichtigung der 
Wohnraumsituation“
Operative Ziele:
–  Die Stadt setzt sich 
dafür	ein,	den	Anteil 	
von Frauen in Füh-
rungspositionen 
kontinuierlich zu 
erhöhen.
–  Der Haushaltsplan 
wird mit FINANZ-
fairTEILUNG (Gender 
Budgeting) vermehrt 
zielgruppenspezi-
fisch aufgestellt. In 
jedem Dezernat wird 
auf mindestens ein 
zusätzliches Produkt 
Gender Budgeting 
angewandt. 
1.1.3 Strategisches Ent-
wicklungsteilziel: Frauen 
und Männer haben in un-
terschiedlichen Lebens-
lagen und ohne stereo-
type Rollenzuweisungen 
gleiche Teilhabechancen 
insbesondere im Hinblick 
auf	Bildung,	Kultur,	Beruf 	
und selbstbestimmtes 
Leben. 
4.1.3 Strategisches 
Entwicklungsteilziel: 
Frauen und Männer 
erhalten gleiche Vergü-
tung bei gleicher Arbeit. 
Die Arbeitsbedingungen 
geringfügig Beschäftigter 
werden kontinuierlich 
verbessert. Operatives 
Ziel A Die Stadt setzt sich 
aktiv	dafür	ein,	den	Anteil 	
der Frauen
Ratsbeschlüsse zur 
Nachhaltigkeitsstra-
tegie	Münster	2030: 	
V/0669/2019: 	
Teil 3 -Maßnahmen-
programm	2019	– 	
2022“,	V/0515/2018: 	
Teil	2	-	Operative	Ziele, 	
V/0648/2017: 	
Teil 1 - Leitlinien und 
strategische Entwick-
lungsziele.
–  Die Förderung von 
Mädchen und jungen 
Frauen im MINT-Be-
reich erhält einen 
besonderen Stellen-
wert.
in Führungspositionen 
kontinuierlich zu erhö-
hen. Entsprechend der im 
Gleichstellungsplan	2021 	
genannten Zielen wird 
sie einschließlich kom-
munaler Einrichtungen 
und Unternehmen bis 
2030	die	bestehende	Un-
terrepräsentanz abbauen.
Indikator 2017 2019 2021
Werden die besonde-
ren Bedürfnisse von 
Frauen und Männern 
bei der Stadtplanung 
und dem öffentlichen 
Nahverkehr berück-
sichtigt? 
Zum Beispiel:
–  Soziale Stadt Kinder-
haus
–  Integriertes Entwick-
lungskonzept für den 
Stadtteil Coerde
Maßnahmenprogramm 
Wohngebiet Kinder-
haus-Brüningheide 
(ehemals Soziale Stadt 
Kinderhaus):
- im Rahmen der jährli-
chen Berichterstattung 
zur Programmevaluie-
rung inklusive Monitoring 
werden alle Daten sowie 
Indikatoren zur Mes-
sung der Zielerreichung 
geschlechterspezifisch 
ausgewiesen,	soweit	sie 	
gegendert zur Verfügung 
stehen.
Wenn Daten nach Ge-
schlechtern differenziert 
aufgeschlüsselt	vorliegen, 	
wird dies bei entspre-
chender Relevanz im 
InSEK Coerde berücksich-
tigt (z.B. Sportangebote 
für Frauen und Mädchen 
muslimischen	Glaubens, 	
geschlechtsspezifische 
Sprachkurse für Mütter 
und Väter).
Amt 61: 
–  Zum Maßnahmen-
programm Wohnge-
biet Kinderhaus:  
wird so kontinuier-
lich umgesetzt
–  Zum InSEK  
Coerde: Der Stadtteil 
Coerde ist für das 
Programmjahr	2021 	
nicht in den Genuss 
von Städtebauför-
dermitteln gekom-
men. Daher wurde 
im	September	2021 	
der Förderantrag für 
das Programmjahr 
2022	erneut	gestellt; 	
über die Bewilligung 
wurde aktuell noch 
nicht entschieden. 
Die Aussage zu den 
Indikatoren gilt aber 
weiterhin.

5150
Impressum
Ämterbezeichnungen
Herausgeberin: Stadt	Münster,	Amt	für	Gleichstellung
Redaktion/Text: Julia	von	Hayn
Layout: HEIDER	DESIGN,	Münster
Illustrationen: Marie-Pascale	Gafinen,	RIESENSPATZ
Titelfoto: Presseamt	Münster	/	Joachim	Busch
Druck:	Expedition	&	Druck,	Stadt	Münster
150 Stück, Mai 2022
Ämterbezeichungen:
Impressum
Amt 10: Personal- und Organisationsamt
Amt 13: Amt für Kommunikation
Amt 17: Amt für Gleichstellung
Amt 18: citeq
Amt 20: Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt 32: Ordnungsamt
Amt 33: Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt 40: Amt für Schule und Weiterbildung
Amt 45: Stadtmuseum
Amt 47: Stadtarchiv
Amt 50: Sozialamt
Amt 51: Amt	für	Kinder,	Jugendliche	und	Familien
Amt 53: Gesundheits- und Veterinäramt
Amt 59: Jobcenter	Münster
Amt 61: Stadtplanungsamt
Amt 62: Vermessungs- und Katasteramt
Amt 64: Amt	für	Wohnungswesen	und	Quartiersentwicklung
Amt 67: Amt	für	Grünflächen,	Umwelt	und	Nachhaltigkeit

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0382/2022
Typ
Vorlagen
Datum
15.06.2022
Erstellt
13.06.2022 13:53