V/0382/2022
Abschlussbericht 3. EU-Charta-Aktionsplan
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Berichtsvorlage
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V/0382/2022 V/0382/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene Beratungsfolge 25.08.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Mit der Ratifizierung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene am 24.06.2009 hat sich die Stadt Münster als eine von über 1.800 europäischen Kommunen verpflichtet, regelmäßig Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Kommune umzusetzen. Konkret bedeutet das, dass die Stadt Münster sich mithilfe der Charta dafür einsetzt, allen Menschen in Münster die gleichen Chancen zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen; unabhängig von ihrem Geschlecht und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituation. Dafür wurden bisher vier Aktionspläne erarbeitet. Der aktuelle 4. Aktionsplan wurde im Dezember 2021 verabschiedet. Die Laufzeit des 3. Aktionsplans endete im letzten Jahr, deshalb ziehen wir nun eine Abschlussbilanz. Die Verantwortlichen für die einzelnen Maßnahmen haben einen Überblick über den Verlauf und den Stand der Maßnahmen gegeben. Die 35 Maßnahmen des 3. Aktionsplans sind den Handlungsfeldern zugeordnet, die in der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern geregelt sind. Passend zu den Handlungsfeldern wurden erstmals Indikatoren entwickelt, die eine Messbarkeit der gleichstellungsrelevanten Projekte und Aktionen über einen längeren Zeitraum möglich machen. Diese Indikatoren wurden auch für den 4. Aktionsplan übernommen. Ausblick: Für die Gleichstellungsarbeit in Münster zeigt der vorliegende Abschlussbericht, wie weit die einzelnen Maßnahmen umgesetzt, welche Ergebnisse erzielt werden konnten und welche Prozesse damit angestoßen wurden. Bis auf wenige Ausnahmen konnten alle Maßnahmen von der Verwaltung oder der Stadtgesellschaft umgesetzt werden. Einige Maßnahmen sind abgeschlossen und werden vorerst nicht weiterverfolgt, weil sich gezeigt hat, dass die Herangehensweise nicht funktioniert oder nicht mehr zeitgemäß ist. Amt für Gleichstellung Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau von Hayn Sarah Braun T elefon:492-1704 vonHayn@stadt- muenster.de - 2 - V/0382/2022 Andere Maßnahmen sind fest im Arbeitsalltag integriert und haben auch im 4. Aktionsplan ihren Platz gefunden, teilweise in modifizierter Form. Die modifizierten Maßnahmen wurden vor allem deshalb weiterentwickelt, weil die gesellschaftliche Sensibilisierung für unterschiedliche geschlechtliche Identitäten den Fokus verschoben haben. Das wird sichtbar, indem einige Maßnahmen zwar inhaltlich auch im aktuellen Aktionsplan aufgenommen wurden. Allerdings haben sie nicht mehr nur den Blickpunkt auf die Belange von Frauen und Mädchen, sondern darauf, Diskriminierungen für alle Geschlechter abzubauen. An dieser Weiterentwicklung ist der gesellschaftliche und auch der rechtliche Wandel in der Gesellschaft ablesbar, dank der Agilität der Aktionspläne lässt sich darauf gut reagieren. Die Auswertung der Indikatoren zeigt bis auf wenige Ausnahmen positive Ergebnisse. Diese Bilanz hilft, den aktuellen Stand der Gleichstellungsarbeit in Münster in vielfältigen Bereichen einzuordnen und ggf. gezielt nachsteuern zu können. Obwohl keine zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung standen, hat der Aktionsplan wichtige und nachhaltige Impulse für die Münsteraner Stadtgesellschaft und die Verwaltung gesetzt. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1: Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene der Stadt Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0382/2022 Kurzüberblick Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wir das Ziel aus dem Haushaltsplan PG 0104 „1. Die Sensibilisierung für Gleichstellung und Diversität wird im Rahmen des Aktionsplans für die EU-Charta […] weiter vorangebracht. „ verfolgt. Der Abschlussbericht gibt einen Überblick über die bisher erreichten gleichstellungsorientierten Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans. Finanzierung Produktgruppe: PG 0104 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ratsbeschluss zur Unterzeichnung der EU-Charta vom 24.06.2009 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Umsetzung des Aktionsplans ist gleichstellungsrelevant und stellt Bausteine im Gesamtgefüge der strategischen Gleichstellungsarbeit dar. Zudem enthält der Aktionsplan auch weitere Nachhaltigkeitsziele der gesellschaftlichen Teilhabe, guten Arbeitsbedingungen und Bildungsgerechtigkeit.
Anlage 1: 3. Aktionsplan_Abschlussbericht_EU-Charta
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Amt für Gleichstellung Abschlussbericht zum 3. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 18 / 20 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Handlungsfeld: Die politische Rolle der Kommune 6 – 9 1.1 Zuschuss zur Kinderbetreuung für Mandatsträger/-innen 6 1.2 „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien 6 1.3 Ehrungen 7 1.4 Benennung von Straßen und Plätzen 7 Indikatoren im Handlungsfeld Die politische Rolle der Kommune 8 2. Handlungsfeld: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 10 – 17 2.1 Datenaufbereitung und Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten 10 2.2 Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity) 10 2.3 Geschlechtergerechte Sprache 12 2.4 Gebrauchsanweisung FinanzFAIRteilung 13 2.5 Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting 14 2.6 Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit 14 2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben Inklusion, Integration und Antidiskriminierung 15 Indikatoren im Handlungsfeld Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung 16 3. Handlungsfeld: Die Kommune als Arbeitgeberin 18 – 25 3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan 18 3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen 18 3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens w/m 19 3.4 Ausbildung in der IT 22 3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster 23 Indikatoren im Handlungsfeld Die Kommune als Arbeitgeberin 24 4. Handlungsfeld: Die Kommune als Auftraggeberin 26 5. Handlungsfeld: Die Kommune als Dienstleisterin 26 – 41 5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker 26 5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule – Beruf 28 5.3 Kinderbetreuung 29 5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit 31 5.5 Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege 32 5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung 32 5.7 Wohnen 33 5.8 Frauen- und Geschlechtergeschichte 34 5.9 Geschlechterforschung 35 5.10 Frauenförderung im Sport 36 5.11 Sicherheit in Grünanlagen 36 5.12 Gewalt gegen Frauen 37 5.13 Besondere Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen 38 5.14 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 39 Indikatoren im Handlungsfeld Die Kommune als Dienstleisterin 40 6. Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung 42 – 49 6.1 Frauenspezifische Belange in der Planung 42 6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune 42 6.3 Digitale Stadt Münster 44 6.4 Gendergerechte Existenzgründung 46 6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung – gendergerecht 46 Indikatoren im Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung 48 Ämterbezeichungen 50 Impressum 51 0504 Die Ergebnisse zum dritten Aktionsplan der Europäischen Charta zur Gleichstellung der Geschlechter auf lokaler Ebene machen Mut. Sie zeigen, dass die Sensibilität für Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung und in der Stadtgesellschaft ankommt. Sichtbar wird das insbesondere mithilfe der Indikatoren, die für den 3. Aktionsplan erstmals eingeführt wurden. In vielen Bereichen ist eine positive Entwicklung erkennbar. Selbstverständlich sind in dem kurzen Zweijahreszeitraum – wobei an einigen Stellen aufgrund der Pandemie der Zeitraum erweitert wurde – keine ganz großen Sprünge möglich. Aber die Maßnahmen der Charta-Aktionspläne entfalten ihre Wirkung. Familienfreundliche Angebote wie Elternzeit, Teilzeit und Homeoffice werden von immer mehr männlichen Mitarbeitern der Stadtver- waltung in Anspruch genommen. Die Zahlen dazu machen deutlich, dass Familienarbeit für Männer auch in Münster selbstverständlicher wird. Damit zusammen hängt vielleicht auch die höhere Kinder- betreuungsquote in den Kitas und der Tagespflege. Auch die Zahl der Frauen in Führungspositionen ist innerhalb von zwei Jahren um zwei Prozentpunkte und innerhalb der letzten fünf Jahre sogar um fünf Prozentpunkte gestiegen. Es hat sich gezeigt, dass die Aktionspläne ein gutes Instrument sind, Maßnahmen auszuprobieren und - falls sich herausstellt, dass sie in dieser Form nicht sinnvoll sind - sie auch zu verändern oder neu zu entwickeln. Deshalb sind die Erfahrungen aus dem 3. Aktionsplan auch in den bereits verabschiedeten 4. Aktionsplan eingeflossen. 35 Maßnahmen, die inhaltlich breit gestreut sind von Themen wie frauenspezifische Belange in der Planung über die Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit bis zur partnerschaftlichen Arbeits- teilung machen den Bericht zu einem aussagekräftigen Ist-Zustand der Gleichstellungsarbeit in Münster. Der Abschlussbericht zeigt, in wie vielen Handlungsbereichen der Einsatz für Chancengleichheit und Gleichberechtigung notwendig und sinnvoll ist – und dass dieser Ein- satz am besten gemeinsam mit allen Akteur*innen der Stadt gelingt. Diversität wird in Münster langsam, aber stetig sichtbarer, dem Ziel eines gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen in Münster sind wir mit dem 3. Aktionsplan ein Stück nähergekommen. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Deshalb lade ich Sie ein, auch weiterhin den Weg hin zu einer modernen und fairen Stadtgesellschaft gemeinsam mit uns zu gehen. MARKUS LEWE OBERBÜRGERMEISTER Vorwort 0706 Die politische Rolle der Kommune Die politische Rolle der Kommune 1.2 „Frauen ins Rathaus“ Paritätische Besetzung von Gremien In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gremienbesetzungen vorgenommen werden, wird § 12 LGG und der Beschluss des Rates vom 18.10.2017 auf der Basis der Vorlage V/0589/2017 benannt und damit die Ratsmitglieder auf die Vor- gaben hingewiesen. Die entsendenden Stellen (Organisationen, Einrichtungen, Gremien usw.) werden im Vorfeld auf die Vorgaben des § 12 LGG aufmerksam gemacht. Wenn Vorschlagslisten den- noch kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, werden sie erneut darauf hingewiesen. Verantwortlich: Amt 33 Die Zahlen korrespondieren im Wesentlichen mit dem Anteil der Frauen in den Gremien. Funktions- stellen, die einhergehen mit einer höheren Auf- wandsentschädigung (z. B: Fraktionsvorsitz, Bezirks- bürgermeister) sind fast ausschließlich von Männern besetzt. – Von den Entschädigungszahlungen in 2018 entfallen 30,40 % auf Frauen. – Von den Entschädigungszahlungen in 2019 entfallen 29,99 % auf Frauen. – Von den Entschädigungszahlungen in 2020 entfallen 31,74 % auf Frauen – Von den Entschädigungszahlungen in 2021 entfallen 35,66 % auf Frauen In Münster werden regelmäßig Auszeichnungen an engagierte Bürgerinnen und Bürger verliehen. Es gibt zahlreiche Auszeichnungen an Bürgergrup- pen und Projekte. Mit dem Ehrenamtspreis „Müns- ter-Nadel“ werden Einzelpersonen für vorbildliches bürgerliches Engagement ausgezeichnet. Dabei soll auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden (Ratsbeschluss vom 16.03.2016, Vorlage V/0178/2016). Der Anteil, der Frauen, die mit der Münster-Nadel bisher ausgezeichnet wur- den, beträgt 40,5 %. Unter den durch die Goldene Rathausgedenkmünze Geehrten beträgt der Frau- enanteil 7,7 %, bei der Paulusplakette 16,3 %. Verantwortlich: Amt 33 Die Wahrnehmung der Verdienste von Frauen in eh- renamtlichen Funktionen wird durch die Benennung im Aktionsplan gefördert und zeigt deutliche positive Tendenzen. Nach wie vor ist der Anteil der Frauen, die zu einer Auszeichnung vorgeschlagen werden tenden- ziell niedriger als der Anteil der Männer. MÜNSTER-NADEL: Anteil, der Frauen, die ausgezeichnet wurden: – 2019: 40 % (14 Personen insgesamt) – 2020: 50 % (10 Personen insgesamt) – 2021: 46 % (13 Personen insgesamt) Anteil der Frauen seit der Verleihung der Münster-Nadel: 40,5 % GOLDENE RATHAUSGEDENKMÜNZE (Verleihung zuletzt 2014): 2021: Verleihung an 6 Personen, davon Anteil der Frauen: 50 % Anteil der Frauen seit der Verleihung der Goldenen Rathausgedenkmünze: 15,6 % PAULUSPLAKETTE: Seit 2017 keine Verleihung mehr In Münster gibt es 1.989 Straßennamen. Etwa 600 Straßen in Münster sind nach Personen benannt. Die meisten nach Männern. Zurzeit sind 68 Straßen nach Frauen benannt. Davon tragen 54 Straßen den Namen bekannter (lokaler) weiblicher Persönlich- keiten, vier sind nach weiblichen Ordensangehö- rigen, zwei nach Heiligen der Katholischen Kirche und acht nach weiblichen Vornamen benannt. Ver- antwortlich für die Benennung der Straßen sind die gewählten Bezirksvertretungen. Einige Bezirksver- tretungen beabsichtigen bei der Benennung von Straßen vorrangig Frauen zu berücksichtigen. Verantwortlich: Die Bezirksvertretungen Im Oxford-Quartier wurden von zwölf Straßen und Plätzen elf nach weiblichen Opfern von Kriegsgewalt benannt und dadurch an sie erinnert, eine Straße wurde nach einer Familie benannt. Die Benennung erfolgte aufgrund des Beschlusses der Bezirksver- tretung Münster-West vom 04.05.2017, wonach die Straßen im Stadtbezirk West, die nach Personen be- nannt werden, so lange Namen von Frauen erhalten, bis beide Geschlechter gleichermaßen bei Straßenna- men repräsentiert sind. (A-W/0023/2017) Nach der Benennung der 12 Straßen im Ox- ford-Quartier wurden in Münster zusätzlich 24 Stra- ßennamen beschlossen. Davon sind 8 Straßennamen nach Frauen, 3 Namen nach Männern und 13 nach anderen Namen benannt worden. Von den 8 Straßennamen, die nach Frauen benannt wurden, liegen – 6 Namen in der BV West – 1 Name in der BV Südost – 1 Straßenname in der BV Nord. Der Ausschuss für Gleichstellung hat am 12. Mai 2021 den Beschluss zum Öffentlichen Andenken an bedeutende Frauen durch Straßenbenennungen ge- fasst. Der Beschluss nennt Namen und Lebensläufe von 31 Frauen. 1.3 Ehrungen 1.4 Benennung von Straßen und Plätzen 1.1 Zuschuss zur Kinder- betreuung für Mandats- träger/-innen: Zu Beginn jeder Ratsperiode und auch bei Mandats- wechsel werden die (neuen) Mitglieder über die gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung der Mandatsträger/innen für Kinderbetreuung und Be- treuung zu pflegender Angehöriger informiert. Das Informationsblatt enthält auch Hinweise auf weite- re geleistete Aufwandsentschädigung. Verantwortlich: Amt 33 Die Information über den Anspruch auf Kinderbetreu- ungskosten wurde umfangreicher und deutlicher in die Anschreiben an die Mandatsträger/innen *1, aufge- nommen. Aufgrund der vorliegenden Informationen sind Gründe für den Rückgang der gestellten Anträge nicht bzw. nur schwer zu benennen bzw. zu belegen.*2 – Entschädigungszahlungen im Jahr 2018:1.233.293,03 €, davon 1.140,61 € (=0.092 %) für Kinderbetreuungskosten – Entschädigungszahlungen im Jahr 2019:1.260.407,97 €, davon 2.789,18 € (=0.22 %) für Kinderbetreuungskosten – Entschädigungszahlungen im Jahr 2020: 1.215.570,38 €, davon 475,67 € (=0,039 %) für Kinderbetreuungskosten – Entschädigungszahlungen im Jahr 2021: 1.293.750,11 €, davon 163,88 € (=0,013 %) für Kinderbetreuungskosten 1. HANDLUNGSFELD Die politische Rolle der Kommune *1) Hinweis: Die Ämter sind nach der aktuellen Regelung zur gendergerechten Sprache der Stadt Münster frei in der Form der An - wendung, zum Beispiel das Binnen-I, Paarform, Schrägstrich oder der Genderstern. Daher finden sich im Text mehrere Möglichkeiten je nach Rückmeldungen der einzelnen Ämter. 2) Hinweis: Kinderbetreuungskosten werden nicht für Zeiträume erstattet, in denen Verdienstausfall geleistet wird 0908 Die politische Rolle der Kommune Die politische Rolle der Kommune INDIKATOREN IM 1. HANDLUNGSFELD Die politische Rolle der Kommune Indikator 2017 2019 2021 Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in den gewählten Gremien? – Anteil der Frauen im Rat: 31,9 % – Anteil der Frauen im Haupt- und Finanzausschuss: 26,7 % – Anteil der Frauen in den Bezirks- vertretungen: 30,7 % Stand: 01.01.2018 – Anteil der Frauen im Rat: 31,0 % – Anteil der Frauen im Haupt- und Finanz- ausschuss: 25,8 % – Anteil der Frauen in den Bezirks- vertretungen: 30,9 % Stand: 01.01.2020 – Anteil der Frauen im Rat: 38,81 % – Anteil der Frauen im Hauptausschuss: 37,04 % – Anteil der Frauen in den Bezirks- vertretungen: 28,95 % Stand: 30.06.2021 Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in ernannten Positionen der Kommune? Anteil der weiblichen Mitglieder in den Aufsichtsräten der städtischen Tochter- unternehmen: – Stadtwerke Münster GmbH: 25 % – Wohn+Stadtbau GmbH: 16,66 % – Stadtwerke Münster GmbH: 25 % – Wohn+Stadtbau GmbH: 16,66 % – Stadtwerke Münster GmbH: 25 % – Wohn+Stadtbau GmbH: 41,7 % 1110 Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Die Statistikdienststelle der Stadt Münster verar- beitet alle Daten - soweit vorhanden - geschlechter- differenziert und bereitet diese unter Berücksich- tigung des Datenschutzes in ihren Publikationen entsprechend auf. Mit dieser Aufgabenstellung werden jährlich umfassende und differenzierte Statistiken zu verschiedenen Themenbereichen - gesamtstädtisch, für die sechs Stadtbezirke und die 45 Stadtteile - im Internet veröffentlicht, so zum Beispiel die SMS (Statistik für Münsters Stadtteile „Bevölkerungsindikatoren – Geschlechterverhält- nisse“). Verantwortlich: Amt 61 Bei der Veröffentlichung und Bereitstellung von Da- ten durch die Statistikdienststelle der Stadt Münster Das Frauenbüro erweitert die Aufgaben im Bereich Männer- und Jungenarbeit in der Gleichstellung. Analog zur bisherigen Funktionsweise des Frauen- büros soll auch die Aufgabe “Männer in der Gleich- stellung“ auf der Ebene der Steuerungsaufgaben (gesamtstädtische Verantwortung für die Gleich- stellung, spezifische Männeraspekte im Bereich Per- sonalentwicklung) sowie im Bereich der Öffentlich- keits- und Netzwerkarbeit zur Gleichberechtigung in Münster ergänzt werden. Die Aufgaben umfassen u.a. die Arbeitsbereiche Mitwirkung bei der Euro- päischen Charta, Öffentlichkeitsarbeit z. B. in den 2. HANDLUNGSFELD Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Amtsbezeichnung wird entsprechend angepasst. Das Frauenbüro war beauftragt, im Rahmen der Be- ratungen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan 13/15 zur Europäischen Charta einen Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2018 vorzulegen. Grundlage waren ein Beschluss von Februar 2016 zur Erwei- terung des Frauenbüros um „Männer- und Jungen- arbeit“ sowie eine Berichtsvorlage im November 2016 zur - 11 - konzeptionellen Erweiterung des Amtes hinsichtlich des Aufgabenspektrums LSBT - TIQ. Es wird in 2018 erneut nach Lösungen gesucht um zum Haushalt 2019 ein entsprechendes Verfah- ren vorzustellen. Verantwortlich: Amt 17 Seit März 2020 hat das Amt für Gleichstellung zwei halbe Stellen für die Arbeitsbereiche LSBTIQ* und Männer- und Jungenarbeit besetzt. Durch die personelle Besetzung des Arbeitsbe- reichs „Männer und Jungen in der Gleichstellungs- arbeit“ konnte das Thema Väterarbeit im Gleichstel- lungsplan 2022-2025 weiterentwickelt und weitere Maßnahmen erarbeiten werden. Die Vernetzung geschieht durch Zusammenarbeit mit den kommunalen Netzwerken zur Männer- und Jungenarbeit, der Einrichtung eines überregionalen Arbeitskreises mit Kolleg*innen weiterer kommuna- ler Gleichstellungsstellen und Themenschwerpunkt „Männer“ sowie die Durchführung eines landeswei- ten Vernetzungstreffens mit der Landesarbeitsge- meinschaft Jungenarbeit. Zudem wurde das kommunale Aktionsbündnis Girls’Day um den Boys’Day erweitert und personell begleitet und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt (siehe 5.1). Für die Stadtgesellschaft findet fachlich sowie fi- nanziell für unterschiedliche Projekte rund um das Thema „Männer“ Beratung und Förderung statt. Eine eigene Veranstaltung zum Thema „Toxische Männ- lichkeit(en)“ wurde in Kooperation mit Filmtheater Cinema & Kurbelkiste durchgeführt. Außerdem wurde das Beratungsangebot für Mitar- beitenden und Menschen der Stadtgesellschaft um männer- und jungenspezifischen Themen erweitert. Im Jahr 2020 wurde für den Bereich LSBTIQ* ein Ar- beitsplan zur Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten er- arbeitet, der schrittweise umgesetzt wird. Die Ziele des Arbeitsplans beziehen sich zum Beispiel auf die Bereiche Umsetzung des Personenstandsrechts, Wei- terentwicklung der geschlechtergerechten Sprache, und Beratungsangeboten für trans* und inter* Men- schen. Etabliert wurde zudem die Trägerförderung im Be- reich LSBTIQ* im Amt für Gleichstellung mit den Trä- gern, Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – Aids- hilfe Münster e. V., KCM Schwulenzentrum e. V., Livas e. V., pro familia und T-I-MS e. V. Umgesetzt wurde zudem die Entwicklung eines Beratungsangebotes für LSBTIQ* Beschäftigte der Stadtverwaltung, die Förderung von Fachtagen zum Thema geschlechtliche Vielfalt, ein Forschungspro- jekt in Kooperation mit dem Stadtarchiv und der Villa ten Hompel zur Verfolgung von Lesben und Schwulen während der NS-Zeit und in der jungen Bundesrepublik, die Erweiterung des städtischen Fortbildungskonzeptes um das Themenfeld „Diversi- ty“ und die Planung eines Empowerment-Workshops für LSBTIQ* Mitarbeitende der Stadtverwaltung. werden – unter Beachtung des Datenschutzes – alle Daten geschlechterspezifisch ausgewiesen, soweit die Daten gegendert zur Verfügung stehen. Zudem wurde ein Gendermonitoring mit ausgewählten gen- derspezifischen Daten als neue Teilleistung entwi- ckelt. Darin sind sowohl bereits vorhandene Daten zum Beispiel zu Bildungsabschlüssen oder Gesund- heit vorhanden, als auch neue Daten zum Beispiel zu Vätern in Elternzeit oder der Zusammensetzung des Rates nach Fraktionen. Das Gendermonitoring für die Jahre 2019 und 2020 wurde erfolgreich veröffent- licht und ist auf der Seite des Stadtplanungsamtes zu finden: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_ upload/stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/ jahr/Gendermonitoring_2020.pdf. 2.1 Datenaufbereitung und Veröffentlichung geschlechterspezifischer Daten 2.2 Umsetzung „Männerarbeit“ und LSBTTI (Diversity) Bereichen Männergesundheit und Geschlechters- tereotypen, Väterarbeit, Jungenprojekte wie Boys´ Day, Jungentag etc. und finanzielle Förderung von Männerprojekten. Zusätzlich werden die Aufgaben des Frauenbüros auch im Bereich Sexuelle Identitä- ten und Vielfalt (LSBTTI) erweitert. Auch in diesem Bereich gehören Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung in der Personal- und Organisationsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Netzwerken wie CSD, KCM, LIVAS und Track zur Aufgabe dieser Stelle. Zur Umsetzung der Konzepte werden im Frauen- büro entsprechende (Plan)Stellen eingerichtet. Die 1312 Für Presseinformationen, Print- und Onlinepubli- kationen, die vom Presseamt laufend verfasst oder redigiert werden, gilt das Regelwerk der amtlichen Rechtschreibung. Es setzt den verbindlichen Rah- men für schriftliche Texte. Innerhalb dieses Rah- mens gelten die Anforderungen einer geschlech- tergerechten Sprache, wie sie beispielweise in der Publikation „fair formuliert“ erläutert werden. Die Geschäftsanweisung zur Presse- und Öffentlich- keitsarbeit, die für alle Ämter und Einrichtungen der Stadt verbindlich ist, legt außerdem fest, dass schriftliche Texte unter anderem den Anforderun- gen der Gendergerechtigkeit genügen müssen. Verantwortlich: Amt 13 2.4 Gebrauchsanweisung FinanzFAIRteilung Zur Einführung von Gender Budgeting/FinanzFAIR- teilungwurde eine Arbeitsanleitung erstellt. Diese wird jetzt in der Praxis erprobt und ggf. weiterent- wickelt. Gleichzeitig wird die „Gebrauchsanwei- sung“ genutzt um die Politik über die Anwendung der FinanzFAIRteilung zu informieren und die damit verbundenen Aufgaben für die Politik darzustellen. Darüber hinaus dient die Handreichung auch der Information der Öffentlichkeit. Verantwortlich: Ämter 17 und 20 Die Gebrauchsanweisung zur FinanzFAIRteilung wur- de an die Verwaltung und die Politik verteilt, zudem wurde sie an andere Kommunen ausgegeben und ist unter folgendem Link abrufbar: Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung FAZIT: Die personelle Besetzung des Themas „Männer und Jungen in der Gleichstellungsarbeit“ zeigt, dass eine bisher große Leerstelle in der Gleichstellungsarbeit geschlossen wird. Der Arbeitsbedarf ist aufgrund der Vielfalt der Themenbereiche und des Nachholbedarfs höher als die verfügbaren Mittel und Stellenanteile. Der explorative Charakter des Arbeitsbereichs in einem Amt für Gleichstellung trägt jedoch ein hohes Potential und beweist eine hohe Emergenz durch den Aufbau eines ersten landesweiten Netzwerks zur „Männerarbeit“ in kommunalen Gleichstellungsstel- len sowie der etablierten Landesarbeitsgemeinschaf- ten zu männer- und jungenspezifischen Themen. Die Etablierung einer Stelle einer kommunalen An- sprechperson für LSBTIQ* im Amt für Gleichstellung war erfolgreich. Es konnten weitere verwaltungsin- terne Strukturen aufgebaut werden, um Diskriminie- rungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abzubauen. Die Förderung von drei trans* und inter* Beratungs- stellen leistet einen wesentlichen Beitrag für die Ver- besserung der psychosozialen Versorgung von trans* und inter* Menschen. Verwaltungsintern und im Verhältnis zur Bevölke- rung der Stadt Münster wird muss die Abbildung aller Geschlechter zum Beispiel in Formularen praktisch umgesetzt werden, um sie sichtbarer zu machen und Diskriminierungen weiter abzubauen. In der Netzwer- karbeit mit den freien Trägern hat sich gezeigt, dass es insbesondere für die Verbesserung der psychischen Gesundheit von trans* und inter* Personen und für Regenbogenfamilien weiterer Anstrengungen zum Abbau von spezifischen Diskriminierungen bedarf. Der Ältestenrat hat am 10.11.2021 entschieden, dass die Stadt Münster einen neuen Leitfaden für gender- sensible Sprache entwickelt. Die Broschüre „Fair For- muliert“ wurde bis Ende des 4. Quartals von Amt für Kommunikation aktualisiert und die Vorlage im Aus- schuss für Gleichstellung am 27.01.2022 mehrheitlich beschlossen. Wesentliches Element: Der Genderstern darf verwendet werden, wird aber nicht zwingend vorgegeben. Ausblick, Stand 02/2022: Die im Aus- schuss beschlossenen Änderungen werden eingear- beitet, interne Kommunikation und Publikation des Leitfadens für eine gendergerechte und verständliche Sprache sind in Vorbereitung. 2.3 Geschlechtergerechte Sprache https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_ upload/stadt-muenster/17_gleichstellung/pdf/haus - halt-fair-teilen.pdf „Im Sinne dieser Gebrauchsanweisung ist im städti- schen Haushaltsplan im Vorbericht eine Übersicht aufgenommen worden, die aufzeigt, in welchen Pro- duktgruppen Ziele, Kennzahlen und Leistungsdaten zur FinanzFAIRteilung abgebildet sind.“ Die Gebrauchsanweisung ist bei der 7. Kommunalen Nachhaltigkeitstagung NRW als Beispiel für nachhal- tiges Handeln von Kommunen im Bereich Geschlech- tergerechtigkeit vorgestellt. https://www.lag21.de/themen/7-knt-nrw/ 1514 Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Neben der Europäischen Charta für die Gleichstel- lung, ist die Stadt mit ihren Zielen zur Inklusion, Integration und Antidiskriminierung auch weiteren Querschnittsthemen verpflichtet. Alle zwei Jahre werden ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention vorgelegt sowie ein Integrationsmonitoring zur Umsetzung der Ziele des Migrationsleitbilds durchgeführt. Die jeweils federführenden Ämter stellen sicher, dass die dar- gestellten Maßnahmen und -berichte jeweils ge- schlechterdifferenziert aufbereitet werden. Dort, wo geschlechterdifferenzierte Informationen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, werden Vorschläge erörtert, wie diese beschafft werden können. Über diese grundlegenden Schritte hin- aus werden Konzepte entwickelt, mit denen die Querschnittsthemen im Sinne einer zukunftsorien- tierten und synergetischen Arbeit auch inhaltlich enger miteinander verbunden werden. Angesichts der Breite der Querschnittsthemen ist eine umfas- sendere Abbildung von Gender-Aspekten mittels gegebener Haushaltsdaten nur begrenzt möglich. Um Geschlechterverteilung jedenfalls unter den Mitwirkenden eines Angebots und dessen Zielgrup- pe abbildungsfähig zu machen, bietet sich als erster pragmatischer Schritt die beispielförmige Darstel- lung anhand solcher Einzelzuschüsse an, die sich ei- nem Querschnittsthema vergleichsweise eindeutig zuordnen lassen. Verantwortlich: Amt 50 Durch die Weiterentwicklung der FinanzFAIR- teilung wird ab dem Haushaltsjahr 2021 das Produkt 05.02.03 „Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlin- ge“ im Haushalt des Sozialamtes insoweit als neues Ziel ergänzt, dass das Angebot der Sprachkursbera- tung des Sozialdienstes für Geflüchtete zu 50% Frauen und Mädchen erreichen soll. Der Anteil an Frauen von Personen, die das Angebot der Sprachkursberatung wahrgenommen haben, be- trug im Jahr 2021 52% (135 von 260). 2.7 Geschlechterdifferenzierung in den Querschnittsaufgaben Inklusion, Integration und Antidiskriminierung 2.5 Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting Bei der Ausrichtung der 3. Nationalen Konferenz zur Europäischen Charta für die Gleichstellung in Münster hat das Frauenbüro die Gründung eines interkommunalen Arbeitskreises Gender Budge- ting initiiert und wird ihn federführend betreuen. Im Rahmen des fachlichen Austausches sollen Best Practises, strategische Vorgehensweisen und er- folgversprechende Kommunikationsformen zur Einführung von Gender Budgeting aus der Praxis ausgetauscht und in die jeweils eigene Arbeit ein- bezogen werden. Zurzeit sind 21 Kommunen am Austausch beteiligt. Verantwortlich: Amt 17 Am interkommunalen Arbeitskreis Gender Budgeting sind zurzeit 21 Kommunen beteiligt. Der Arbeitskreis tagt 1-2 mal jährlich. Aufgrund der Pandemie fanden in den Jahren 2020 und 2021 keine Treffen in Präsenz statt, die Kom- munikation verlief ausschließlich per Email. Für die nächste Präsenz-Sitzung ist eine Expertin für Gender Budgeting der Stadt Wien als Referentin eingeplant, was bislang aufgrund der Corona-Pandemie verscho- ben werden musste. 2.6 Gesamtstädtische Verantwortung für Geschlechter- gerechtigkeit Im Laufe eines Haushaltsjahres werden zahlreiche Berichts- und Beschlussvorlagen für den Rat und seine Ausschüsse erstellt. Die Verwaltung legt ein- mal jährlich eine Liste der Vorlagen mit Gleichstel- lungsrelevanz vor. Vorlagen, die den Genderaspekt fachlich und inhaltlich sinnvoll aufbereiten, dienen als gute Beispiele und helfen das gesamtstädtische Wissen über die Querschnittsaufgabe „Gleichstel- lung“ zu erweitern. Verantwortlich: Ämter 17 und 33 Das Amt für Bürger- und Ratsservice informiert über alle Vorlagen das Amt für Gleichstellung und regt gegenüber den verantwortlichen Fachämtern und Stellen in geeigneten Fällen zum Thema Geschlech- tergerechtigkeit die Einbindung des Amtes für Gleich- stellung an, sofern dies nicht bereits aus rechtlichen Gründen notwendig ist. Im Jahr 2021 ist das Digitale Mitzeichnungsverfah- ren von Vorlagen eingeführt worden. Neben der Mit- zeichnung der Vorlagen durch beteiligte Dezernate ist eine Aufgabe „Mitzeichnung Gleichstellungsbe- auftragte“ eingeführt worden, die den Stellenwert des Themas hervorhebt. Zusätzlich ist in der „Anlage A“ eine Angabe zur grundsätzlichen Relevanz für das Thema Gleichstellung erforderlich. Eine Liste der an- gemeldeten Vorlagen wird dem Amt für Gleichstel- lung wöchentlich zur Verfügung gestellt. Die Mitzeichnung durch die Gleichstellungsbeauf- tragte ist mit dem dargestellten Verfahren fest veran- kert in den Prozess des Umlaufverfahrens und auch transparenter. 1716 Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung INDIKATOREN IM 2. HANDLUNGSFELD Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Indikator 2017 2019 2021 Wird das Instrument Gender Budgeting angewandt? Werden die geschlechts- spezifischen Aus- wirkungen von Maßnahmen und Projekten bewertet? – Projekte mit dem Jobcenter – Projekt mit der Stadtbücherei – Aufnahme des Instruments Gender Budgeting (FINANZfairTEILUNG) in den Charta-Aktions- plan – Interkommunaler Arbeitskreis Gender Budgeting Aufbauend auf den Beschluss des Ver- waltungsvorstands und den Ämtergesprächen in 2019 und 2020 wurden für den Haushaltsplan 2021 in den Bereichen Bauen und Wohnen, Mobilität und Infra- struktur, sowie Inte- gration und Bildung zahlreiche neue gender- differenzierte Ziele und Kennzahlen entwickelt. Die gleichstellungs- relevanten Ziele und Kennzahlen wurden in einigen Ämtern erweitert. Aufgrund landesrechtlicher Änderungen wurde die Ziel- und Kenn- zahlensystematik angepasst, sodass die Ziele und Kenn- zahlen seitdem nur noch auf Ebene der Produktgruppen abgebildet werden. Die meisten neu entwickelten gleich- stellungsrelevanten Daten blieben allerdings auf der Produktgruppen- ebene erhalten. Gibt es spezielle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Bereich LSBTIQ*? Eine personelle und konzeptionelle Neuordnung ist ab 2019 geplant. Seit März 2020 ist die Stelle für den Bereich LSBTIQ* im Amt für Gleichstellung besetzt, die Konzeption und Ausschreibung erfolgte im Jahr 2019. Der Arbeitsplan für die nächsten zwei Jahre wird derzeit im Amt erarbeitet. Im Jahr 2021 wer- den die Träger- und Projektförderungen im Bereich LSBTIQ* verstetigt. Die Ziele und Maß- nahmen aus dem Ar- beitsplan „Gleich- stellung und Gleich- berechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten werden umgesetzt. Indikator 2017 2019 2021 Werden in allen Programmen, Maßnahmen und Berichts- und Beschlussvorlagen der Verwaltung die Daten weitest- gehend nach Geschlechtern differenziert auf- geschlüsselt und dargestellt? Ausgewählte Beispiele: – Arbeitsmarkt- programm Jobcenter -– Integrations- monitoring zur Umsetzung der Ziele des Migrations- leitbilds – Aktionsplan zur Umsetzung der Be- hindertenrechts- konvention – Soziale Stadt Kinderhaus (jetzt: Wohngebiet Kinder- haus-Brüningheide) – Integriertes Entwicklungskonzept Stadtteil Coerde In den genannten Beispielen aus 2017, die das Sozialamt betreffen, wird eine Geschlechter- differenzierung vorge- nommen. Auch in allen anderen Vorlagen von Amt 50 wird, wenn möglich, nach Geschlech- tern differenziert. Maßnahmenprogramm Wohngebiet Kinder- haus-Brüningheide: im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zur Programmevaluierung inklusive Monitoring werden alle Daten sowie Indikatoren zur Messung der Zielerrei- chung geschlechterspezi- fisch ausgewiesen, soweit sie gegendert zur Verfü- gung stehen. Für das Maßnahmen- programm Wohn- gebiet Kinder- haus-Brüning- heide und InSEK Coerde gelten die Angaben für 2019 weiterhin. Wenn Daten nach Ge- schlechtern differenziert aufgeschlüsselt vorliegen, wird dies bei entspre- chender Relevanz im InSEK Coerde berücksich- tigt (z.B. Sportangebote für Frauen und Mädchen muslimischen Glaubens, geschlechtsspezifische Sprachkurse für Mütter und Väter). 1918 Entsprechend der Vorgaben des Landesgleichstel- lungsgesetzes wird spätestens alle fünf Jahre das Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungs- plan mit quantitativen und qualitativen Zielen und entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde für den Zeitraum 2018 bis 2021 erstellt. Verantwortlich: Amt 10 Zur Erhöhung der Transparenz wird jährlich zu je- dem städtischen Amt (alternativ zu jedem Dezer- nat) eine Analyse der Beschäftigtenstruktur vor- gelegt. Dabei werden die absoluten und relativen Anteile von weiblichen und männlichen Beschäf- tigten dargestellt. Dazu wird das durchschnittliche Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Bei der Dar- stellung der Durchschnittsgehälter ist eine Aggre- gationsebene zu finden, die den datenschutzrecht- lichen Bestimmungen entspricht. Die steuerungsrelevanten städtischen Beteili- gungsgesellschaften (vgl. „Beteiligungsgrundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster“, dort Anlage 1) legen jeweils zum Pro- gramm für Chancengleichheit / Gleichstellungsplan Berichte über eigene frauenfördernde Maßnahmen vor. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen zur Frauenförderung im Rahmen der Fortschreibung der jeweiligen Managementkontrakte berücksich- tigt. Verantwortlich: Amt 20 Die Gesellschaftsverträge der städtischen Tochterge- sellschaften werden bei Anpassungen entsprechend neu gefasst. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW wird bereits seit mehreren Jahren berücksichtigt. Es wurde eine fair formulierte Mustersatzung ge- neriert. Diese stellt die Grundlage für jede anste- hende Anpassung von Gesellschaftsverträgen dar. Die Verträge wurden dementsprechend sprachlich gendersensibel überarbeitet. Im Gleichstellungsplan ist geregelt, dass die städtischen Beteiligungsgesell- 3. HANDLUNGSFELD Die Kommune als Arbeitgeberin Verantwortlich: Amt 10 Dargestellt werden die durchschnittlichen monat- lichen Bruttozahlungen umgelegt auf Vollzeitäqui- valente, getrennt nach den Geschlechtern m/w und nach Dezernaten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der individuellen Zahlungen sich nach der konkreten Eingruppierung/Besoldung und der durch- schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit richtet und unabhängig vom Geschlecht ist. Verwaltung VZÄ gesamt Brutto gesamt/ Monat Ø Brutto/Monat/VZÄ gesamt 5.566 20.601.602 € 3.701 € männlich 2.787 10.666.285 € 3.828 € weiblich 2.779 9.935.317 € 3.575 € Dez OB gesamt 55 286.982 € 5.179 € männlich 20 122.756 € 6.014 € weiblich 35 164.226 € 4.693 € Dez I gesamt 1.028 4.143.030 € 4.032 € männlich 725 13.009.846 € 4.150 € weiblich 302 1.133.184 € 3.748 € Dez II gesamt 166 647.264 € 3.890 € männlich 66 269.029 € 4.096 € weiblich 101 378.235 € 3.755 € 3.3 Darstellung des durchschnittlichen Monatseinkommens w/m schaften jeweils eigene frauenfördernde Maßnahmen entwickeln. Entsprechende Managementkontrakte werden vereinbart. Die Mustersatzung ist bereits angewandt worden (KonvOY GmbH). Eine Abstimmung mit der Bezirks- regierung ist erfolgt. Die Satzung der Stadtwerke Münster GmbH ist jüngst beschlossen worden und ist aktuell auch schon gültig. Nahezu alle weiteren Satzungen (beherrschte Unternehmen) werden im Jahr 2022 überarbeitet und angepasst. Gleichstellungsmaßnahmen werden durch ein re- gelmäßiges Berichtswesen erfasst. Ein Fragebogen zum Stand der Gleichstellung in den städtischen Be- teiligungsgesellschaften wurde zusammen mit dem Amt für Gleichstellung entwickelt und seit 2020 um- gesetzt. FAZIT: Die Vorbereitung der Mustersatzung war effektiv. Die kommunalaufsichtsrechtliche Abstimmung war entsprechend problemlos. Die Fragebogenaktion zur Aufnahme der Gleichstellungsmaßnahmen konnte in- tensiv ausgewertet werden. 3.1 Programm für Chancengleichheit/Gleichstellungsplan 3.2 Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen Der Gleichstellungsplan der Stadt Münster für den Zeitraum von 2018 bis 2021 hat die Schwerpunktthe- men Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer und neue Formen der Arbeit. Im Dezember wurde die Fortschreibung des Gleich- stellungsplans für den Zeitraum von 2022-2025 vom Rat verabschiedet. Schwerpunkte wurden im neuen Gleichstellungsplan bei den Themen Verwaltungs- kultur, Führung und Familie gesetzt. Ein Bericht über die Maßnahmen des Gleichstellungsplans 2018-2021 wird im ersten Halbjahr 2022 erstellt. Stichtag 29.06.2020 2120 Dez III VZÄ gesamt Brutto gesamt/ Monat Ø Brutto/Monat/VZÄ gesamt 591 2.511.980 € 4.250 € männlich 392 1.668.985 € 4.260 € weiblich 199 842.995 € 4.230 € Dez IV gesamt 1.641 5.285.730 € 3.222 € männlich 432 1.357.612 € 3.143 € weiblich 1.209 3.928.118 € 3.250 € Dez V gesamt 1.126 4.434.818 € 3.938 € männlich 447 1.843.937 € 4.127 € weiblich 679 2.590.881 € 3.813 € Dez VI gesamt 958 3.291.798 € 3.435 € männlich 705 2.394.118 € 3.398 € weiblich 254 897.679 € 3.537 € nicht berücksichtigt sind: MA/-innen in der passiven Phase der ATZ, MA/-innen in Elternzeit, Beurlaubte, Auszubildende, MA/-innen mit Rentenbezügen, freigestellte Mitglieder des PR und der SBV. Stichtag: 29.06.2020 €-Beträge = Bruttogehälter/-besoldung (incl. aller Zuschläge), Rundungsdifferenzen möglich nicht berücksichtigt sind: MA/-innen in der passiven Phase der ATZ, MA/-innen in Elternzeit, Beurlaubte, Auszubildende, MA/-innen mit Rentenbezügen, freigestellte Mitglieder des PR und der SBV Stichtag: 01.10.2021 €-Beträge = Bruttogehälter/-besoldung (incl. aller Zuschläge), Rundungsdifferenzen möglich Dargestellt werden die durchschnittlichen monat- lichen Bruttozahlungen umgelegt auf Vollzeitäqui- valente, getrennt nach den Geschlechtern m/w und nach Dezernaten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der individuellen Zahlungen sich nach der konkreten Eingruppierung/Besoldung und der durch- schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit richtet und unabhängig vom Geschlecht ist. Dez OB gesamt 68 354.241 € 5.220 € männlich 23 135.211 € 5.939 € weiblich 45 219.031 € 4.857 € Dez I gesamt 1.096 4.449.760 € 4.060 € männlich 756 3.180.599 € 4.206 € weiblich 340 1.269.162 € 3.736 € Dez II gesamt 173 681.983 € 3.942 € männlich 68 284.978 € 4.190 € weiblich 104 397.005 € 3.817 € Dez III gesamt 619 2.712.368 € 4.384 € männlich 408 1.810.890 € 4.441 € weiblich 211 901.478 € 4.273 € Dez IV gesamt 1.727 5.493.920 € 3.181 € männlich 433 1.384.645 € 3.201 € weiblich 1.295 4.109.275 € 3.174 € Dez V gesamt 1.202 4.552.610 € 3.786 € männlich 479 1.865.901 € 3.895 € weiblich 723 2.686.709 € 3.714 € Dez VI gesamt 1.014 3.690.968 € 3.640 € männlich 749 2.695.492 € 3.599 € weiblich 265 995.476 € 3.758 €Verwaltung VZÄ gesamt Brutto gesamt/ Monat Ø Brutto/Monat/VZÄ gesamt 5.899 21.935.850 € 3.719 € männlich 2.916 11.357.715 € 3.895 € weiblich 2.983 10.578.135 € 3.546 € Stichtag: 01.10.2021 2322 3.4 Ausbildung in der IT Um den Anteil der Frauen im Bereich der IT-Ausbil- dung zu erhöhen, werden im Rahmen der Ausbil- dungsakquise gezielt und aktiv besondere Maßnah- men ergriffen, um junge Frauen für den IT Bereich zu gewinnen. Verantwortlich: Amt 10, citeq Zu den Vorstellungsgesprächen werden jeweils gleich viele weibliche und männliche Bewerber*innen ein- geladen, sofern die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden bzw. alle weiblichen Bewerberinnen, wenn eine hälftige Einladung aufgrund fehlender Be- werbungen von Frauen nicht möglich ist, denn das Feld der Bewerbenden wird nach wie vor von männ- 3.5 Vermeidung prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster Die Verwaltung hat die Bereiche identifiziert, in denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sinnvoll in sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gungsverhältnisse umgewandelt werden können. Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden hierzu in den Offenen Ganztagsschulen anstelle des zuvor bereit- gestellten Kontingents für den Einsatz von Niedrig- teilzeitkräften sogenannte Unterstützungskräfte mit 20,5 Wochenstunden eingesetzt. Die Umstel- lung erfolgt schrittweise, zum Beispiel in Abhängig- keit von Fluktuationen. Es waren nur relativ wenige Niedrigteilzeitkräfte an einer derartigen Stunden- aufstockung interessiert, so dass nicht alle Unter- stützungskraftstellen auf Anhieb besetzt werden konnten. Es werden daher regelmäßig weitere Aus- schreibungsverfahren durchgeführt, wenn Niedrig- teilzeitkräfte ausscheiden. In einigen Bereichen ist jedoch eine Reduzierung der Niedrigteilzeitkräfte nicht möglich, weil hier die entsprechende Anzahl an „Köpfen“ benötigt wird bzw. eine Anwesenheit von nur wenigen Stunden pro Woche notwendig ist. Die Verwaltung wird jedoch weiterhin versu- chen auch hier möglichst auf den Einsatz von Nied- rigteilzeitkräften zu verzichten. Im Zusammenhang mit dem Abbau von Niedrigteilzeitkräften wurden auch die Eingruppierung und die Befristungssitua- tion thematisiert. Langjährig befristet beschäftigte Personen wurden in ein unbefristetes Beschäfti- gungsverhältnis übernommen. - 17 - Mit Beschluss vom 04.07.2018 werden auch den bislang als Ho- norarkräfte bei der Westfälischen Schule für Musik Beschäftigten tarifliche Arbeitsverträge angeboten. Es wird eine Quote von 80 % tariflich beschäftigter Musikschullehrerinnen und -lehrer gegenüber 20 % Honorarkräften angestrebt. Verantwortlich: Amt 10 Im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (OGS) wird seit dem Schuljahr 2016/17 der Einsatz von Nied- rigteilzeitkräften zugunsten der Beschäftigung von Unterstützungskräften in Teilzeit zurückgefahren. Dadurch sind mit Stand 31.12.2021 bislang 399 Niedrigteilzeit-Beschäftigungsverhältnisse mit einem Umfang von 2.793 Wochenstunden in 133 unbefris- tete Teilzeitverhältnisse umgewandelt worden. Im Dezember 2021 waren insoweit von 237 vorhande- nen Stellen für Unterstützungskräfte (= 125,61 Voll- zeitäquivalente) 57 % (71,62 VZÄ) besetzt Die Umwandlung in unbefristete Teilzeitverhältnis- se im Bereich der Offenen Ganztagsschulen wurde kontinuierlich fortgesetzt und erhöht und ist somit als erfolgreiche Maßnahme zur Vermeidung prekärer Beschäftigung zu bewerten. lichen Bewerbenden dominiert. Die citeq achtet u. a. im Ausbildungsmarketing besonders darauf, alle Ge- schlechter gleichermaßen anzusprechen. Die Anzahl der weiblichen Auszubildenden bei der citeq konnte im Berichtszeitraum nicht erhöht wer- den. Die Besetzung von Ausbildungsstellen ist in die- sem Bereich aber insgesamt schwierig und abhängig von individuellen Berufswahlentscheidungen. Stand 30.06.2020: es gibt neun männliche und eine weibliche Auszubildende. Zum Stand 01.01.2022: gibt es sieben Auszubildende bei der citeq (eine weib- liche, sechs männliche). Für das Ausbildungsjahr 2022/23 sollen insgesamt fünf Plätze vergeben werden. Die Auswahl soll bis Ende Q1/2022 abgeschlossen sein. 2524 Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung INDIKATOREN IM 3. HANDLUNGSFELD Die Kommune als Arbeitgeberin Indikator 2017 2019 2021 Wie hoch ist der Anteil von Frauen und von Männern bei der Nutzung familienfreundlicher Angebote? Elternzeit/ Sonderurlaub Stichtag: 31.12.2016* Frauen: 82 % Männer: 18 % Telearbeit / Homeof- fice Stichtag: 30.06.2017* Frauen: 77 % Männer: 23 % Reduzierte Arbeitszeit Stichtag: 31.12.2016* Frauen: 82 % Männer: 18 % *vgl. Gleichstellungsplan 2021 Elternzeit 62 % der Väter eines 2018/2019 geborenen Kindes und 91 % der Mütter eines 2018/2019 geborenen Kindes haben bis Ende 2019 Elternzeit genommen.** Telearbeit Stichtag: 31.12.2019*** Frauen: 70 % Männer: 30 % Reduzierte Arbeitszeit Stichtag: 31.12.2019*** 64 % der Frauen und 21 % der Männer arbeiten in Teilzeit. ** Auswertung aus Januar 2020 *** vgl. Statistik: Personal und Stellen zum 31.12. Elternzeit 64 % der Väter eines 2020/2021 gebore- nen Kindes und 92 % der Mütter eines 2020/2021 gebore- nen Kindes haben bis Ende 2021 Elternzeit genommen.**** Telearbeit Stichtag: 31.12.2021*** Frauen: 68 % Männer: 32 % Reduzierte Arbeitszeit Stichtag: 31.12.2021*** 64 % der Frauen und 22 % der Männer arbeiten in Teilzeit. **** Auswertung aus Januar 2021 *** vgl. Statistik: Personal und Stellen zum 31.12. Wie hoch ist der Anteil von Frauen und von Männern in Füh- rungspositionen? Frauen: 34 % Männer: 66 % Stichtag 31.12.2016 Frauen: 37 % Männer: 63 % Stichtag 31.12.2019 Frauen: 39 % Männer: 61 % Stichtag 31.12.2021 2726 4. HANDLUNGSFELD Die Kommune als Auftraggeberin 5. HANDLUNGSFELD Die Kommune als Dienstleisterin Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen, um stereotypen Rollenbildern entgegen- zuwirken und eine individuelle und vielfältige Le- bensplanung von Mädchen und Jungen zu fördern, werden von der Stadt folgende Angebote unter- stützt: GIRLS‘ DAY Jährlich wird der bundesweite Girls‘ Day vom Frauenbüro koordiniert. Unternehmen, Eltern, Schulen und Schülerinnen werden bei der Ange- botsentwicklung bzw. der Platzsuche beraten und mit zielgruppenspezifischen Informationsmateri- alien unterstützt. Das örtliche Aktionsbündnis aus Hochschulen, Ämtern, Kammern, Verbänden und Vereinen unterstützt den Girls‘ Day inhaltlich und finanziell. Die jährlich erscheinende Dokumentati- on stellt die Vielfalt der örtlichen Angebote dar. MÜNSTERANER MÄDCHEN- UND JUNGENTAG Seit 2010 ist das Projekt Münsteraner Jungentag in der Einrichtung Jugendarbeit und Sexualpädagogik der Arbeiterwohlfahrt (AWO) angesiedelt und wird nach zwei Pilotprojektrunden seit 2017 durch den Münsteraner Mädchentag ergänzt. Im Auftrag der Stadt Münster wird die Planung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung des Projekttags organisiert und koordiniert. - 21 - Thematisch be- schäftigen sich der Mädchen- und Jungentag mit männlicher und weiblicher Identität, Rollenbildern, Lebensplanung, und Sexualität, sexueller Vielfalt und Multikulturalität von Mädchen und Jungen. MÜNSTERMERKER Mit der jährlichen Herausgabe des Schulkalenders „Mädchenmerker“ hat das Frauenbüro in den ver- gangenen Jahren Schülerinnen ab Klasse 7 Tipps rund um Studium, Beruf und Ausbildung geboten. Aktuell wurde das Konzept des bisherigen „Mäd- chenmerkers“‘ erweitert zu einem „Münstermerker for every gender*“, um der Vielfalt von Geschlech- tern besser gerecht zu werden. Mit Fragestellungen wie: Was will ich werden? Ist die Hochschule oder ein Betrieb mein nächstes Ziel? Was kann ich in mei- nem Wunschberuf verdienen?, Gibt der „Münster- merker“ geschlechtersensibel Tipps und Hinweise zu allem, was nach der Schule folgt und informiert über weitere Möglichkeiten wie Freiwilligendiens- te oder Auslandsaufenthalte. Informationen und Adressen rund um die Berufswahl, Lebensplanung und örtliche Beratungsangebote runden das Ange- bot ab. Der Schuljahreskalender ist ein NRW-weites Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft kommu- naler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen; die Ausgabe Münster erscheint exklusiv in der Variante „for every gender*“ Verantwortlich: Amt 17 GIRLS‘ DAY UND BOYS‘ DAY: Das örtliche Aktionsbündnis aus Hochschulen, Äm- tern, Kammern, Verbänden und Vereinen unterstützt seit 2021 sowohl den Girls‘ Day als auch den Boys‘ Day inhaltlich und finanziell. Die jährlich erscheinende Dokumentation wurde auf ein digitales Format umgestellt und durch einen Instagram-Kanal begleitet. MÜNSTERANER MÄDCHEN- UND JUNGENTAG: In 2021 wurde an einem neuen Konzept und der Ak- tualisierung der Schulungsunterlagen für die Refe- rent*innen, die den Aktionstag durchführen, gearbei- tet. Obwohl aufgrund der Corona-Pandemie vor den Sommerferien wesentlich weniger Termine als üblich stattfinden konnten, wur- de die zweite Terminpha- se vor den Herbstferien so gut nachgefragt, dass die Anzahl der Teilnehmen- den gegenüber 2019 sogar leicht übertroffen wurde. MÜNSTERMERKER Seit 2018 wird der ehema- lige ‚Mädchenmerker‘ als ‚Münstermerker – just for every gender*‘ geschlech- 5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungentag, Münstermerker terübergreifend vom Amt für Gleichstellung heraus- gegeben. Der Schuljahreskalender richtet sich mit Tipps rund um Jugendalltag und Berufsorientierung an alle Jugendlichen ab der 7. Klasse. Er soll alle Ju- gendlichen unabhängig von geschlechtlicher und sexueller Identität fördern und ein vielfältiges Rollen- bild vermitteln. Der Kalender bietet Tipps rund um Studium, Beruf und Ausbildung. Informationen und Adressen rund um die Berufswahl, Lebensplanung und örtliche Beratungsangebote runden das Ange- bot ab. Der Schuljahreskalender ist unter dem Label ‚Mädchenmerker‘ ein NRW-weites Projekt der Lan- desarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Der landesweit herausgegebene Schuljahreskalen- der wurde in der Ausgabe für Münster 2019/2020 in einer Auflage von 6.500 Exemplaren gedruckt. Da nicht alle Exemplare angefragt wurden, ist die Auflage in den Folgejahren reduziert worden. Die Auflage 2021/2022 von 5.000 Exemplaren wur- de sehr gut nachgefragt und war komplett vergriffen. Die Kommune als Auftraggeberin / Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin Dieses Handlungsfeld beinhaltet die Förderung der Gleichberechtigung durch Vergabe- entscheidungen und Verträge. Dieser Bereich wird im Rahmen des Aktionsplans ledig- lich informatorisch dargestellt, da hier nur die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen ist. Die Rolle der Kommune als Auftraggeberin ist in der Geschäftsanwei- sung der Stadt Münster zu Ausschreibungen und Vergaben geregelt.“ 2928 Die Stadt Münster setzt das NRW-Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ um. Zu- dem plant, koordiniert und finanziert sie bedarfs- bezogene Projekte (schulbegleitend und nach- schulisch) im Übergang Schule-Beruf. Zuständig ist die Kommunale Koordinierungsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung. Sie organisiert alle er- forderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Akteuren, schafft Transparenz und trägt zu einer kontinuierlichen, bedarfsorientierten Wei- terentwicklung des Übergangsgeschehens bei. Verantwortlich: Amt 40 Das Amt 40 koordiniert und fördert diverse Maßnah- men und Angebote im Übergang Schule-Beruf. Dabei wird Gendersensibilität grundsätzlich berücksichtigt. 1. Das Land NRW sieht eine gendersensible Umset- zung sämtlicher Angebote im Rahmen von KAoA vor. Wegen der Corona-Pandemie konnten nicht alle Standardelemente planmäßig durchgeführt werden. Teilweise wurden digitale Formate angeboten und durchgeführt. Der Einfluss der Kommunen auf die Umsetzung der Standardelemente ist begrenzt. In Münster können jedoch Schüler*innen beispielswei- se das Standardelement Berufsfelderkundung (BFE) über ein Buchungsprotal direkt buchen. Damit bleibt die Auswahl des BFE-Angebotes in einem Berufsfeld auf Seiten der Schülerin oder des Schülers und nicht beim Betrieb. 2. Mit den Finanzmitteln der Kommunalen Projekt- förderung werden nach wie vor spezielle Angebote für Mädchen und Frauen unterstützt. Sie konnten auf Grund der Pandemie nur teilweise in Präsenz und teil- weise in digitalen Formaten durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, innerhalb der Angebote und Projekte einen Rahmen dafür zu schaffen, dass geschlechts- untypische Angebote geschützt ausprobiert werden können. 3. Die Dokumentationen und Übergangsberichte zum Übergang Schule- Beruf enthalten differenzierte und geschlechtsspezifische Aussagen. Aufgrund des Aus- bildungskräftemangels gibt es bei vielen Betrieben ein Umdenken, Mädchen und Frauen gezielt anzuwer- ben. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise auch die vielen Initiativen zur Förderung des MINT-In- teresses bei Mädchen und Frauen zu nennen. 5.2 Geschlechtersensibler Übergang Schule – Beruf 5.3 Kinderbetreuung Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern stellen wesentliche Grundlagen zur Chancenge- rechtigkeit dar. Diese Ziele bilden einen wichtigen Baustein der Leistungen der Verwaltung für Famili- en Kinder und Jugendliche. Der bedarfsgerechte Ausbau der U3-Kinderta- gesbetreuung gehört zu den vorrangigen Zielen der Stadt. Darüber hinaus werden zur stetigen Verbesse- rung der Betreuungssituation in Hinblick auf die wachsenden und vielfältigen Bedarfe von Eltern auch die bereits eingeschlagenen innovativen Wege bei den Betreuungsangeboten hinsichtlich der Form und der Angebotszeiten bedarfsorientiert weiterentwickelt. Insbesondere sind hier die Konzepte ExtraZeit (individuell zu buchende Verlängerung der Öff- nungszeit in 13 Kitas) und FlexiZeit (individuelle Gestaltung der Betreuungszeit innerhalb einer grundsätzlich erweiterten Öffnungszeit in 4 Kitas) zu nennen. Ebenfalls wurde 2014 an acht verschie- denen Standorten eine Randzeitenbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule eingeführt. Um die Integration geflüchteter Mütter zu unter- stützen, werden die derzeit 23 Sprachförderange- bote für Eltern von Kita Kindern in 19 Kitas verste- tigt und bedarfsorientiert weiterentwickelt. Auch der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas unterstützt die Integration zugewanderter Eltern. Die Kooperation mit den Trägern von Inte- grationskursen ermöglicht die Unterstützung der Träger bei der Einführung und Umsetzung integra- tionskursbegleitender Kinderbetreuungsangebote. Die Teilnahme der Mütter an Integrationskursen ist ein wesentlicher Baustein für deren Integration. Ei- nen wichtigen Baustein im Rahmen der Kinderbe- treuungsangebote bieten zudem die Familienzen- tren. Familienzentren sind niedrigschwellige und wohnortnahe Präventionsmodelle, die Kindern un- abhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche Startchancen eröffnen und Eltern bei der Erziehung unterstützen können. Zum Kitajahr 2018/2019 hal- ten stadtweit insgesamt 35 Familienzentren ent- sprechende Angebote vor. Verantwortlich: Amt 51 Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 3130 Die Vermittlung von Genderkompetenz im Be- reich der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, für die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen von Fachtagungen und Fortbildungen weiter qua- lifiziert werden. Die Träger verpflichten sich selbst, ihr pädagogisches Personal paritätisch zu besetzen; dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Zudem existiert seit 2012 in Münster ein Jugendtreff für lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und in- tergeschlechtliche Jugendliche und junge Erwach- sene mit dem Ziel, Identitätsfindungsprozesse zu stärken und zu unterstützen. Verantwortlich: Amt 51 – Der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 der Stadt Münster gibt vor, dass 5% der Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, gen- derpädagogische Angebote sein müssen. – Das Track (VSE NRW e.V.) als Jugendtreff für lesbi- sche, schwule, bisexuelle und transidente und inter- geschlechtliche Jugendliche und junge Erwachsene mit der Zielsetzung, Identitätsfindungsprozesse zu stärken und zu unterstützen, ist 2020 in die Struk- turförderung der Stadt Münster übergegangen. – In 2019 hat der Arbeitskreis Mädchen einen Fachtag für Fachkräfte zum Thema „Systemherausfordernde Mädchen und junge Frauen in Münster – Bestands- aufnahme und Schlussfolgerungen“ geplant und umgesetzt. – Das Thema Gender ist als Fachthema im neuen Kin- der und Jugendförderplan 2021-2025 mit dem Ziel der „Förderung und Akzeptanz der Gleichstellung al- ler Geschlechter und sexuellen Orientierungen“ und den daraus resultierenden Maßnahmen benannt. – In 2021 haben erste Qualifizierungs- und Fortbil- dungsmaßnahmen der Fachkräfte in Kooperation mit verschiedenen Vereinen und Institutionen statt- gefunden. – Das Amt 51 war am Fachtag „Gender und Queerness in der Kinder- und Jugendarbeit“, der im März 2022 stattgefunden hat beteiligt. – Die Nachfrage des Angebotes von queeren Jugend- lichen ist groß. 5.4 Genderkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit Um Betreuungszeiten zu flexibilisieren und/oder zu erweitern, werden mehr Fachkräfte gebraucht. Durch den akut herrschenden Fachkräftemangel, fehlen bereits ausreichend Fachkräfte, um die Regelbetreu- ungszeiten adäquat zu besetzen. Dieser Sachverhalt steht einer Flexibilisierung/Erweiterung von Betreu- ungszeiten im Wege und erschwert eine flächende- ckende Umsetzung. STAND 2019: Flexibilisierung von Betreuungszeiten: Kitas mit Extra-Zeit: 12 Kitas mit Flexi-Zeit: 4 OGS mit Früh-/Spätbetreuungsangeboten: 26 – Sprachförderangebote für Eltern von Kita-Kindern: 31 Kurse in Kitas – Sprach- und Kulturmittlerinnen: 95 Einsätze – Integrationskursbegleitende Kinderbetreuungsan- gebote: 2 flankierende Kinderbetreuungsangebote – Brückenprojekte: 6 Projekte für 51 Kinder – Familienzentren: 36 – Neu errichtete Großtagespflegestelle für Mitarbei- tende der Stadt Münster zum 01.03.2020 STAND 2021 Ausbau u3 Plätze: – Im Kitajahr 2021/2022 konnte gesamtstädtisch eine u3 Betreuungsquote von 48,2% erreicht werden. Das sind 4.135 Betreuungsplätze in Kitas und in der Kin- dertagespflege. – Die ü3 Betreuungsquote bleibt stabil bei 104,9% (8861 Plätze). – Im Vergleich dazu betrug die gesamtstädtische u3 Betreuungsquote im Kitajahr 2018/2019 45%. Das sind 3996 Betreuungsplätze. – Die ü3 Quote lag bei 104,7% (8186 Plätze). Für 2022 ist eine Gesamterhebung aller Betreuungs- bedarfe (Quantität und Art) von Erziehungsberechtig- ten mit u6 Kindern geplant. FLEXIBILISIERUNG VON BETREUUNGSZEITEN IN KITAS: – Kitas mit Extra-Zeit: 10 – Kitas mit Flexi-Zeit: 26 – Kitas mit weniger als 20 Tagen jährlicher Schließungszeit:15 FRÜH- UND/ODER SPÄTBETREUUNGSANGEBOTEN IN OFFENEN GANZTAGSSCHULEN (OGS): – Spätbetreuung (bis 16:30 oder 17 Uhr): 19 – Frühbetreuung (möglich ab 7 Uhr): 14 – Davon 7 Schulen, die Früh- und Spätbetreuung anbieten. – Sprachförderangebote für Eltern von Kita-Kindern: 32 – Einsätze von Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas: 73 – Integrationskursbegleitende Kinderbetreuungs- angebote: 1 – Brückenprojekte: 3 – Familienzentren: 41 Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 3332 Die Betreuung und Pflege älterer Familienangehö- riger stellt für eine wachsende Zahl Berufstätiger eine besondere Herausforderung dar. Mit gesetz- geberischen Maßnahmen wie mit kommunalen Hil- fe- und Informationsangeboten werden Familien dabei unterstützt. Mit dem Blick auf die Verwirkli- chung gleicher Chancen müssen alle Maßnahmen auch auf ihre gendersensible Wirkung hin betrach- tet werden. Zu den kommunalen Angeboten ge- hört das Informationsbüro Pflege. Verantwortlich: Amt 50 Das Informationsbüro Pflege bietet kontinuierlich Be- ratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Neben der Einzelfallberatung im Informationsbüro wurde im Jahr 2021 im Zusammenwirken mit der Compass-Pflegeberatung eine Fortbildungsveranstal- tung für Mitarbeitende der Stadtverwaltung unter dem Titel „Die Pflegeberatung – Ihre Unterstützung“ durchgeführt. Voraussetzung für Chancengleichheit und aus- kömmliche Erwerbsarbeit ist auch eine part- nerschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Ge- schlechtern. Sie trägt wesentlich zu der auch für das Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune“ formulierten Absicht, „Gute Arbeit“ im Sinne sozi- alversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhält- nisse, faire Löhne, familienfreundliche Arbeits- organisation usw. zu fördern, bei. Es ist deshalb notwendig, dass Arbeitgeber/innen wie Arbeit- nehmer/innen sich mit Rollenzuschreibungen und -Stereotypen befassen, strukturelle Hemmnisse für partnerschaftliche Aufgabenteilung abbauen und eigene Wertehaltungen überprüfen. Ein wichtiger Ansatz hierfür sind Maßnahmen und Konzepte, die Väterrolle in den Fokus zu rücken und Zeit- 5.7 Wohnen Wohnungsversorgung ist eine wichtige Grundla- ge für eine unabhängige und sichere Existenz. Die Wohnraumversorgung - insbesondere die nicht ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohn- raum für alle Bevölkerungsteile - ist ein zentrales politisches Thema. Die damit verbundeneren Her- ausforderungen und Aufgaben sind auch im Zusam- menhang mit der Verwirklichung gleicher Chancen zu betrachten. Viele verschiedene Facetten der Wohnungsversorgung von neuen Wohnformen bis hin zu Wohngeldanträgen und die Bereitstellung von Wohnungen für Geflüchtete sind dabei zu be- rücksichtigen und immer auch gendersensibel und mit ihren Auswirkungen auf die jeweiligen Lebens- lagen von Männern und Frauen zu bewerten. Viel- fältig ist auch die Zahl der Verantwortlichen und der zu beteiligenden Akteure. Auch im Rahmen des Modellprojekts „Global Nachhaltige Kommune“ wird das Ziel, bedarfsorientierte Angebote auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt für alle Zielgruppen vorzuhalten, unterstützt. Mit den für den Bereich und Informationsbedarfe von Vätern wahrnehmen und aktiv berücksichtigen. Die Stadtverwaltung sieht entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungsplans 2021 vor. Weitere Akteure wie das Männernetzwerk Münster und Weiterbildungs- einrichtungen leisten hierzu Beiträge. Verantwortlich: Amt 10, Träger Die Stadtverwaltung Münster versteht sich selbst als verlässliche Partnerin ihrer Beschäftigten. Die Inan- spruchnahme der vielfältigen städtischen Angebote beruht durchaus auf der Initiative der Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter – sie ist insoweit auch persönli- cher Natur. Sie werden bei der Verwirklichung individueller Wohnen bei der Stadt Verantwortlichen werden die Themen kommuniziert, die im Sinne der Chan- cengleichheit dort vorrangig bearbeitet werden können und weitere Akteure identifiziert, die im Zusammenwirken mit der Stadt im Rahmen ihrer Verantwortung zu einer gendersensiblen Wohn- raumversorgung beitragen können Verantwortlich: Dezernat VI, Amt 64 Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwick- lung hat, wie in den vorbereitenden Gesprächen im Jahr 2019 festgelegt, in seinem Haushaltsplan ab 2021 die Anzahl der ausgestellten Wohnberechti- gungsscheine (WBS) nach weiblichen und männli- chen Alleinerziehenden aufgeschlüsselt, um ggf. vor- handene unterschiedliche Bedürfnisse zu ermitteln. Die Anzahl der ausgestellten WBS für männliche und weibliche Alleinerziehende wurden für die Jahre 2019 und 2020 ermittelt und ausgewertet, seit dem Jahr 2021 ist diese Auswertung in den Produktplan 5.5 Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege 5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung Vorstellungen über ihre Lebens- und Familienpla- nung wirksam unterstützt. Dies macht sich in vielen Details bemerkbar, z.B.: – So steht die Stadt als Arbeitgeberin Wünschen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer An- passung der Arbeitszeit an die eigenen Bedürfnisse sehr offen gegenüber. Vereinbarungen zur Flexibi- lisierung von Arbeitszeit- und Arbeitszeitmodellen werden stetig weiterentwickelt – Das Angebot der betrieblichen Kinderbetreuungs- plätze zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Be- ruf und Familie wird stetig weiterentwickelt. Eine Betriebs-Kita und seit kurzem eine eigene Großta- gespflegestelle für die Kinder städtischer Beschäf- tigter unterstützen Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. – Als aufgrund der starken Zunahme von Corona-Fäl- len in der Gesellschaft Schulen und Kindergärten geschlossen wurden, hat die Stadtverwaltung ihre Beschäftigten für die Jahre 2020 und 2021 jeweils mit bis zu 15 Tagen bezahlter Freistellung zur Kin- derbetreuung unterstützt. – Unverändert fortgeführt wird die Vereinbarung über den individuellen Rückkehranspruch auf den Arbeitsplatz bei Elternzeit bzw. Sonderurlaub bis zu einem Jahr. – Die zunehmende Bewilligung von Home-Office-Ar- beitsplätzen unterstützt die Vereinbarung von Be- ruf und Familie und die partnerschaftliche Arbeits- aufteilung. Im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung wird darüber hinaus auf einen bedarfsgerechten Ausbau des Angebotes an unterstützenden Angeboten, wie Tages- und Kurzzeitpflege, hingewirkt. Die Maßnahmen haben sich bewährt und werden kontinuierlich fortgeführt. Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 3534 Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu unterschiedlichen Themen der Frauen- und Ge- schlechtergeschichte werden, wenn entsprechen- de Arbeiten vorliegen oder angeboten werden und es finanziell möglich ist, publiziert. Verantwortlich: Amt 47 Das Stadtarchiv hat als Gleichstellungsziel in seinem Haushalt ab 2021 ergänzt, bei Publikationen und Themenabenden Genderaspekte zu berücksichtigen. Auch hierzu fanden im Jahr 2019 ämterübergreifende Gespräche statt. 5.9 Geschlechterforschung Es werden regelmäßig Fragen der Geschlechterfor- schung im Rahmen von Ausstellungen und Publi- kationen berücksichtigt. Das Stadtmuseum Müns- ter hat im Jahr 2017 folgende Präsentationen zur Geschlechtergeschichte und Forschungen durch- geführt: 10. Januar bis 09. Juni: Annette Droste zu Hülshoff, 09. Mai bis 30. Juli: Boushra Alutawakel – Der Schleier – The Hijab/Veil (in Kooperation mit der Friedrich-Hundt-Gesellschaft 08. Dezember 2017 – 25. November 2018: Münster 1968 Verantwortlich: Amt 45 Das Stadtmuseum stellt die Kultur- und Kunstge- schichte Münsters auch in Bezug auf die Geschlechter- geschichte aus: Bei folgenden Ausstellungen im Jahr 2019, die kulturgeschichtliche Aspekte beleuchten, wurde auch dem Genderaspekt Rechnung getragen: 19. Februar bis 15. September 2019: Alles auf Leeze! Fahrradstadt Münster – Das Thema „Frauen und der Anfang des Fahrradfahrens“ wurde separat präsentiert. 08. März bis 08. September 2019: „Aufbruch! Die Anfänge der Homosexuellen Bewe- gung in Münster“. Die Lesbenbewegung mit ihrer Pro- tagonistin Anne Henscheid und die Schwulenbewe- gung mit ihrem Protagonisten Rainer Plein wurden gleichberechtigt behandelt. 21. September 2018 bis 13. Januar 2019: Aus Westfalen in die Südsee. Katholische Mission in deutschen Kolonialgebieten: Der Frauenorden „Un- serer Lieben Frau“ in Münster-Hiltrup spielte eine bedeutende Rolle in dieser Ausstellung zur Missionie- rung der deutschen Kolonien. 13. Dezember 2019 bis Dezember 2020: Münster 1970, vor 50 Jahren: Auch Genderaspekte werden berücksichtigt! 18. Januar 2019 bis 24. Februar 2019: Fotoserie „plastics“ von Sophie Adamski. Eine Aus- stellung der Friedrich-Hundt-Gesellschaft: Diese Kunstausstellung wurde ausschließlich der Künstlerin gewidmet. Es gab darüber hinaus Veranstaltungen z. B. zum Internationalen Frauentag, die ausschließlich Genderaspekten gewidmet waren. Das Stadtmuseum Münster war durch die Corona- Pandemie 2020 und 2021 insgesamt fast sieben Mo- nate geschlossen. Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden. Ausstellungen mussten ohne, dass ein Publikum diese Präsentation gesehen hatte, wieder abgebaut werden. Darüber hinaus wurden einige Ausstellungen verschoben, da es nicht abzuse- hen war, wann Publikum wieder zugelassen werden würde. Folgende Ausstellungen wurden aufgebaut und hatten Publikum: 1. Ausstellung Künstlerin: Gunda Scheel – Fotografie (05. Sept. –08. Nov. 2020) 2. Kulturhistorische Ausstellungen – frauenhistorischen Aspekten: Vor 50 Jahren – Münster 1971: Anfang Dez. 2020 – Dez. 2021 Münster 1971 Vor 50 Jahren – Münster 1972: 10.12.2021 bis 27.11.2022, wurde aufgebaut, war aber erst ab März 2022 zu sehen. „Wohnen“ aufgenommen worden. Im Jahr 2020 sind 2561 WBS ausgestellt worden. Davon wurden 336 WBS an Alleinerziehende ausge- stellt. Die Anzahl der WBS, die für männliche Allein- erziehende ausgestellt wurden, betrug 24 (entspricht 7 %), für weibliche Alleinerziehende 312 (entspricht 93 %). Im Jahr 2020 wurden insgesamt 688 Haushal- te mit WBS versorgt, davon 104 Alleinerziehende mit einem Anteil Männer/ Frauen von 7/95 Haushalten. Das entspricht einem Versorgungsanteil von 29% der männlichen Alleinerziehenden und 30 % der weibli- chen Alleinerziehenden. Als Daten für die in 2021 ausgestellten Wohnberech- tigungsscheine (WBS) wurde Folgendes ermittelt: WBS 2021 insgesamt: 2824 WBS WBS alle Alleinerziehende: 319 WBS Weibliche Alleinerziehende: 300 WBS Männliche Alleinerziehende: 19 WBS Prozentsatz der männlichen Alleinerziehenden im Vergleich zur Gesamtmenge der ausgestellten WBS: 2019: 23 von 3016 WBS entspricht 0,76% 2020: 24 von 2561 WBS entspricht 0,93% 2021: 19 von 2824 WBS entspricht 0,67% Die Gruppe der männlichen Alleinerziehenden ent- spricht nur einem Anteil von unter einem Prozent aller Haushalte, die einen WBS erhalten haben. Des- halb hat die Feststellung einer Korrelation zwischen dem Geschlecht einer alleinerziehenden Person und der Häufigkeit der Vermittlung einer öffentlich geför- derten Wohnung keine statistisch bedeutsame Signi- fikanz. Das Stadtarchiv hat bis Ende 2021 in Kooperation mit 62 Vorschläge zur Benennung von Straßen nach Frauen gemacht sowie Stellungnahmen zu Benen- nungen bzw. Vorschlägen zur Benennung nach Frau- en sowie zu weiteren Gedenkformaten an historische Frauenpersönlichkeiten erstellt. Im Oktober 2021 startete das Forschungsprojekt zur Ermittlung von Quellen mit denen Schicksale bis- her nicht beachteter NS-Opfergruppen wie etwa Ho- mosexuelle aufgearbeitet werden sollen. Zwei Themenabend 2021 befassten sich auch mit frauengeschichtlichen Aspekten wie etwa der Hexen- verfolgung 5.8 Frauen- und Geschlechtergeschichte Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 3736 5.10 Frauenförderung im Sport Im Rahmen der Aktionspläne zur Umsetzung der Europäischen Charta wurde ein Projekt zur Förde- rung von Frauen in Führungsfunktionen in Sport- vereinen entwickelt. Daraus ist 2017 das Netzwerk „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ hervorgegangen. Die weitere Arbeit und der Ausbau des Netzwerks sowie die daraus entstehenden Ideen und Konzep- te werden vom Stadtsportbund, dem Sportamt und dem Frauenbüro unterstützt. Über die Entwicklung des Netzwerkes wird in diesem Rahmen berichtet. Verantwortlich: SSB, Amt 17 Der Stadtsportbund bietet mit dem Netzwerk für Frauen im Sport „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ re- gelmäßig Qualifizierungsangebote für Frauen und Mädchen an. Der Frauensportverein hat - vor allem auf ehrenamt- licher Basis - ein breites Angebot an Selbstbehaup- tungs- und Sportangeboten für geflüchtete und ein- heimischen Frauen, verbunden mit Kinderbetreuung. Dabei stehen die Verbesserung der Deutschkenntnis- se und der persönliche Austausch im Vordergrund. Im Zuge des erfolgreichen Projektes IoWiS (Integration of Women in Sports) wurde auch deutlich wie sehr das ehrenamtliche Engagement durch hauptamtlich unterstützende Koordination in seiner Reichweite gefördert werden kann. Zum Haushalt 2022 erhielt der FSV eine Erhöhung der Regelförderung um zukünftig eine hauptamtli- che Koordination hinsichtlich Selbstbehauptung und Selbstverteidigung umsetzen zu können. 5.12 Gewalt gegen Frauen Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und bedarf sehr unterschiedlicher und vielschichtiger Herangehensweisen, um den Kreis- lauf der Gewalt zu durchbrechen. In Münster gibt es drei Frauenhäuser, verschiedene Beratungsstellen für Frauen und weitere Angebote zur Unterstüt- zung von Gewalt betroffener Frauen und Kinder sowie eine Krisen- und Gewaltberatung für Män- ner. Die gemeinsame Arbeit an der Bewusstseins- bildung und Sensibilisierung für dieses Thema, die stetige Verbesserung der Zusammenarbeit, um die Wirkung der Hilfen zu erhöhen und den sich än- dernden Rahmenbedingungen anzupassen, stellt eine Maßnahme für die Verwaltung und alle in dem Bereich Tätigen und freien Trägern dar. Um dies zu erreichen, wird die Netzwerkarbeit aller beteiligten Institutionen und Förderung von Öffentlichkeitsar- beit und Projekten zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt kontinuierlich weitergeführt. Gezielte Infor- mationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ wer- den regelmäßig im Rahmen der Netzwerkarbeit an Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe weitervermittelt. Verantwortlich: Ämter 17, 50, 59 Im Jahr 2019 wurden beim Jobcenter 83 Frauenhaus- fälle gemeldet. Im Jahr 2020 waren es 67 und im Jahr 2021 72 Bedarfsgemeinschaften, die in Frauenhäusern untergebracht waren. Die intensive Betreuung stellte sich insbesondere zu Coronazeiten als wichtige Kons- tante der Frauen dar. Aufkommende Schwierigkeiten konnten durch erhöhten personellen Einsatz kom- pensiert werden – hier wäre ein permanent erhöhter Personalschlüssel wünschenswert, um den steigenden Anforderungen gerecht werden zu können. 5.11 Sicherheit in Grünanlagen Ein sicherer und angstfreier Aufenthalt im öffent- lichen Raum leistet einen wichtigen Beitrag zu Selbstbestimmung und Mobilität und damit zur Förderung von Chancengerechtigkeit Bei Neupla- nungen, baulichen Veränderungen und bei der Un- terhaltung aller Grünanlagen werden Sicherheits- bedürfnisse der Nutzer/innen ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage – neben den weiteren zu berücksichtigenden Kriterien – für die Arbeit. Bei bestehenden Grünanlagen ist das Amt darum be- müht, notwendige Anpassungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzunehmen Verantwortlich: Amt 67 Bei Neuplanungen, baulichen Veränderungen und bei der Unterhaltung aller Grünanlagen werden Sicher- heitsbedürfnisse der Nutzenden ermittelt, beurteilt und bilden die Grundlage - neben den weiteren zu berücksichtigenden Kriterien - für die Arbeit. Eine Beseitigung von Angsträumen in den öffentli- chen Grünflächen erfolgt im Rahmen der regulären Rückschnitte oder gezielt, wenn es hierzu konkrete Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern gibt. Die durchgeführten Maßnahmen betreffen den Rück- schnitt der Bäume und Sträucher, schaffen dadurch erhöhte Transparenz und verhindern das Zuwachsen der Leuchten. Die Einbeziehung des Aspektes Sicherheit in die Planung kann in den laufenden Prozessen umge- setzt werden. Beispielhaft ist hier die Neugestal- tung des Bremer Platzes unter Berücksichtigung eines kriminalpräventiven Gutachtens durch die ju- ristische Fakultät der Universität Tübingen zu nennen. https://fit.uni-tuebingen.de/Project/Details?id=9498 Umfangreichere Vorhaben werden oftmals unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. So können die individuellen Bedürfnisse der Nutzenden oder direkten Anliegerinnen und Anliegern auch hin- sichtlich der Sicherheit Berücksichtigung finden. Eine systematische Erfassung und Beurteilung der Grünf- lächen kann aufgrund knapper Ressourcen nicht er- folgen. Die beiden Netzwerke aus dem Arbeitsbereich Ge- walt (AK Gewaltschutzgesetz und AK Gewalt gegen Frauen und Mädchen) tagen regelmäßig und sind mit Unterarbeitsgruppen zu einzelnen Schwerpunkten aktiv (zum Beispiel zu Genitalverstümmelung, Sen- sibilisierung und Aufklärung zum Thema, Erstellung von Informationsmaterial für Frauen und Fachkräfte). Schwerpunktthemen der Arbeitskreise waren in 2019: – #me too, Gesetzesänderung zum Themenbereich Vergewaltigung („Nein heißt Nein“) und deren Aus- wirkungen – weibliche Genitalverstümmelung – Situation der Frauen mit Fluchterfahrungen in Münster und – erforderliche Beratungsangebote mit Dolmet- scher*innen und deren Finanzierungsmöglichkeiten Gezielte Informationen und Schulungen zum The- ma „Gewalt gegen Frauen“ wurden regelmäßig im Rahmen der Netzwerkarbeit weitervermittelt und durchgeführt Traumatisierte Frauen / Frauen mit besonderem Schutzbedürfnis werden in einem Schutzhaus nur für weibliche Bewohnerinnen untergebracht und gemäß dem Schutzkonzept betreut. Alleinerziehende Frauen werden nach Möglichkeit, insbesondere auf eigenen Wunsch, mit anderen Frau- en untergebracht. Diese Möglichkeiten werden allen Frauen bei Aufnahme in der Städtischen Erstaufnah- meeinrichtung vorgestellt. Die Möglichkeit, Dolmet- scher*innen bei Beratungen hinzuzuziehen, konnten verstetigt werden und können Trägerübergreifend in Anspruch genommen werden. Für Mai 2022 ist eine Aktionswoche zum 20 jährigen Bestehen des Gewaltschutzgesetzes in Vorbereitung. Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 3938 Mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Aufnahme und längerfristigen Unterbringung geflüchteter Menschen wurden suk- zessive auch Hilfe und Unterstützung für Frauen (und Männer), die von (häuslicher) Gewalt betrof- fen oder bedroht sind oder die während der Flucht von (sexueller) Gewalt bedroht waren, geschaffen. Dabei handelt es sich um sehr unterschiedliche Angebote, zu denen beispielsweise Selbstbehaup- tungskurse beim Frauensportverein und in gerin- gem Umfang Therapieangebote ebenso gehören wie die Bereitstellung eigener Schutzangebote in Das Prostituiertenschutzgesetz ist 2017 in Kraft ge- treten. Die Umsetzung in Münster erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsbestimmungen des Lan- des NRW. In der Stadtverwaltung haben das Ord- nungsamt, das Gesundheits- und Veterinäramt und das Frauenbüro gemeinsam das notwendige Kon- zept erarbeitet. Die Umsetzung wird gemeinsam begleitet und in ihrer Wirkung evaluiert. Verantwortlich: Ämter 17, 32, 53 den Unterkünften. Wesentliche Bausteine sind die zum Thema „Gewalt gegen Frauen/sexuelle Gewalt“ von den Trägern und Beratungsstellen speziell erar- beiteten Fortbildungsangebote für hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte und die fachliche Beglei- tung der vom Bund finanzierten Maßnahmen. Der dafür notwendige Austausch sowie fachliche Aus- wertungen und Initiativen für die Anpassung der Angebote im Rahmen der weiteren Integrations- prozesse finden in der AG Geflüchtete Frauen statt. Die AG wird geschäftsführend vom Frauenbüro betreut. Im Rahmen der Integrationshilfen für Ge- flüchtete hat das Sozialamt im Haushaltsjahr 2018 für den Bereich „Präventionsmittel Gewaltschutz“ 80.000 € vorgesehen. Hinzu kommen Leistungen für Öffentlichkeitsarbeit sowie tagesstrukturieren- de Maßnahmen (Mittelübertragung aus 2017 mit 50.000 €), die die Präventionsangebote flankieren. Erste Initiativen dazu wird das Sozialamt mit dem Haus der Familie ab März/April 2018 starten; an zwei ausgewählten Standorten werden - 28 - vom Haus der Familie geschulte Kulturmittlerinnen ein- gesetzt und fachlich begleitet. Die Angebote richten sich zunächst an Frauen und perspektivisch auch an Männer. Verantwortlich: Ämter 17, 50 Das Sozialamt hat ergänzend zum Konzept des Sozi- aldienstes für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzbeauftragten für Flüchtlingseinrichtun- gen des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. ein Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtun- gen entwickelt. Ergänzend dazu wurden Plakate zu den Themen sexuelle Selbstbestimmung, Religions- freiheit, respektvoller Umgang, Gewaltfreiheit entwi- Ab 11.02.2020 bis 15.12.2021 sind im Gesundheits- amt insgesamt 235 Beratungen nach § 10 ProstSchG durgeführt worden. – Es gab in dieser Zeit 66 Erstberatungen – 13 davon haben schon die erste Beratung in einer anderen Stadt/Kreis oder einem anderen Bundesland in Anspruch genommen, konnten es aber nicht nach- weisen; – 182 waren für eine Folgeberatung da. (Die „13“, die die erste Beratung wiederholten, sind hier mitge- rechnet) – 22 von 235 sind unter 21 Jahre alt gewesen. 11 von 235 waren trans* Personen. Die Folgeberatung dauerte im Durchschnitt 20-25 min und die erste Beratung 50 bis 60 min. Zeit für Organisation/Bestellung online von Dolmetscher, Terminvergabe und/oder – absage wurde statistisch nicht aufgeführt. Im Durchschnitt 3 bis 4 Termine im Monat wurden nicht wahrgenommen oder im letzten Moment abgesagt. Im Jahr 2021 wurden im Ordnungsamt insgesamt 133 Erstanmeldungen und Verlängerungen sowie drei Abmeldungen von Prostituierten entgegenge- nommen (§ 3 ProstSchG). Mit Hilfe eines Videodol- metschers ist es möglich, die vertraulichen Bera- tungsgespräche auch in Fremdsprachen zu führen. Unter den Beratenden waren zwei Männer und fünf Transgender. Von den derzeit 13 Prostitutionsstätten sind elf bereits konzessioniert. Im Jahr 2021 wurden 22 Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben des Prost- SchG durchgeführt. Die überarbeitete Broschüre „Beratungsangebote für Prostituierte in Münster“ wird weiterhin regelmä- ßig an Prostituierte verteilt. Im Amt 32 erfolgt eine qualitativ umfassende und auf Vertrauen basierende Beratung der Prostituierten. 5.14 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes 5.13 Besondere Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen ckelt, die in den Unterkünften neben der Darstellung der Hausordnung bildhaft, mit wenig Worten erklärt und gut sichtbar veröffentlicht sind. Im Rahmen der Netzwerkarbeit ist das Thema fester Bestandteil der Arbeit (siehe Maßnahme 5.12) Fachstelle Unterbringung und Betreuung für Geflüch- tete: Für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrung gelten für die Betreuung und Unterbringung die gleichen Maß- stäbe wie unter der Maßnahme 5.12 beschrieben. Gemeinsam haben das Sozialamt und das Amt für Gleichstellung die Broschüre „Beratungsangebote für geflüchtete Frauen in Münster“ herausgegeben, sie bietet eine zielgruppenspezifische Übersicht über die Anlaufstellen zu unterschiedlichen Lebenslagen vor Ort. Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 4140 INDIKATOREN IM 5. HANDLUNGSFELD Die Kommune als Dienstleisterin Indikator 2017 2019 2021 Existieren spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechter- stereotypen im Bildungswesen, z. B. Kampagnen gegen traditionelle Berufsbilder? Am Girls‘ Day 2017 haben 1.300 Mädchen und 130 Einrichtungen und Betriebe teilge- nommen. Am Mädchen- und Jun- gentag nahmen 225 Schülerinnen und 425 Schüler teil. Am Girls‘ Day 2019 wurden127 Veranstal- tungen und 834 Plätze über die Plattform girls- day.de vergeben. Am Boys‘ Day 2019 wurden 54 Veranstal- tungen mit 222 Plätzen über die Plattform boys- day.de vergeben. Am Münsteraner Mädchen- und Jungen- tag nahmen 88 Schul- klassen und 1.076 Schüler*innen teil. Klassen Jungen*: 46, Klassen Mädchen*: 42, Schüler*: 580, Schülerinnen*: 496 Am Girls‘ Day 2021 wurden 40 Veran- staltungen mit 749 Plätzen auf www.girlsday.de ange- boten, davon 709 Plätze digital. Am Boys‘ Day 2021 wurden 20 Veranstal- tungen mit 79 Plätze auf boysday.de ange- boten. Am Münsteraner Mädchen- und Jungentag nahmen 84 Schulklassen und 1.126 Schüler*innen teil. Klassen Jungen*: 44, Klassen Mädchen*: 40, Schüler* 690, Schülerinnen* 436 Der Kalender Münster- merker (früher „Mädchenmerker“) hat eine stadtweite Auflage von 7.000 und landesweit 91.680 Stück. Der Kalender „Münster- merker – just for every gender* “ hat eine stadt- weite Auflage von 6.500 und landesweite Auflage von 71.510 Exemplaren. Der Kalender „Müns- termerker – just for every gender* “ 2021/2022 ist in einer Auflage von 5.000 Ex- emplaren erschienen. Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die in Betreuungs- einrichtungen betreut werden, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen? Unter 3 Jahren: 42,4 % 3 bis 6 Jährige: 103,4 % Unter 3 Jahren: 46,6 % 3 bis 6 Jährige: 104,3 % 6 bis 10-jährige: 63,7% (OGS) Kinder unter 3 Jahren: 48,2% 3-6jährige Kinder: 104,9% 6-10jährige Kinder (OGS): 68,2% Indikator 2017 2019 2021 Gibt es Unter- stützungsangebote für Personen, die pflegebedürftige Familienangehörige in Teilzeit oder Vollzeit betreuen, (zum Beispiel Be- ratungsangebote)? Informationsbüro Pflege (eine Ein- richtung des Sozial- amtes) Das Informationsbüro Pflege bietet weiterhin Beratung für Pflege- bedürftige und deren Angehörige an. Das Informationsbüro Pflege bietet weiterhin Pflege- und Wohn- beratung an. In den Jahren 2021-2023 findet ergänzend ein Kooperationsprojekt mit der „Technischen Assistenz Tilbeck - TAT“ statt, das von der Stadt bezuschusst wird. Hier stehen technische und digi- tale Unterstützungs- möglichkeiten zur Förderung / Erhaltung der Selbstständigkeit im Fokus. Gibt es zweckge- bundene Finanz- mittel für den Abbau von geschlechter- spezifischer Gewalt? Finanzierung der Frauenhäuser und Zuschüsse für vier Träger (Beratungs- stellen und Frauen- sportverein) 2019 werden die Frauen- häuser und 7 weitere Angebote von den Ämtern 17, 50 und 51 finanziert. Die Beratungsstelle Frauen-Notruf hat das Pilotprojekt ‚Sicher- Unterwegs-in-MünsterTe- lefon‘/ sumt initiiert und gestartet. Die Förderungen der Frauenhäuser und Frauenberatungs- stellen werden weiter- geführt. Zur Digitali- sierung der Angebote (Beratung per Video) wurden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Kommune als Dienstleisterin Die Kommune als Dienstleisterin 4342 Planung und nachhaltige Entwicklung 6. HANDLUNGSFELD Planung und nachhaltige Entwicklung Städtebauliche Planung verlangt eine ganzheit- liche Betrachtung individueller Lebenslagen des Menschen. Dies bedeutet, dass genderspezifische Belange von Frauen und Männern ebenso wie spe- zifische Belange von beispielsweise Kindern, Fami- lien, Senioren, Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund im Fokus sein müssen. In der städtebaulichen Planung sind diese Betrach- tungsweisen integraler Bestandteil. Im Rahmen des Modellprojekts „Global Nachhaltige Kommune“ wird die Bedeutung bürgerschaftlicher Mitwirkung ebenfalls besonders betont. Als operatives Ziel baut die Stadt einen transparenten Qualitätsmanage- mentprozess auf, mit dem Ziel die nicht-formelle Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen und themen- und vorhabenbezogene Gestaltungs- und Planungsprozesse zu entwickeln, institutionalisie- ren und zu verstetigen. Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ hat zum Ziel, für Münster eine kommuna- le Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die auf den 17 von der UN beschlossenen global gültigen Nachhaltigkeitszielen basiert. Münster ist als eine von 15 Kommunen in Nordrhein-Westfalen am Modellprojekt beteiligt. Zusammen mit Teilneh- menden aus der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Poli- tik und Verwaltung werden Strategien entwickelt, um soziale, ökologische und ökonomische Ziele stärker als bisher zu vernetzen und umzusetzen. In Münster werden zunächst die Themenfelder Gesellschaftliche Teilhabe und Gender (mit Berück- Verantwortlich: Amt 61 WORKSHOP GENDERSENSIBLE STADTPLANUNG Das Stadtplanungsamt und das Amt für Gleichstel- lung bieten einen Workshop für Genderaspekte in der Stadtplanung an. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Ziel ist die Grundsensibilisierung, um die Wirkung von Entscheidungen von Stadtplanung auf Menschen unterschiedlicher Geschlechter deutlich zu machen. Zielgruppen sind zum Beispiel Beschäftigte aus der Geschäftsstelle Stadtregion Münster, der Stadtfor- schung, der (Strategischen) Stadtentwicklung und der Stadtteilplanung. Der geplante gemeinsame Workshop der Ämter 17 und 61 unter Moderation des Difu (Deutsches Insti- tut für Urbanistik) musste aufgrund des Pandemiege- schehens auf Juni 2022 verschoben werden. sichtigung der Wohnraumsituation), Natürliche Ressourcen und Umwelt (mit Berücksichtigung des Pendlerverkehrs), Klima und Energie, Arbeit und Wirtschaft (mit Berücksichtigung des Pendlerver- kehrs), Bildung, Globale Verantwortung und Eine Welt und Konsum und Lebensstile priorisiert. In allen Themenbereichen wird darauf geachtet, dass die zu erreichenden Ziele ebenso wie die Maßnah- men zur Umsetzung gendersensibel dargestellt und ausgeführt werden. Das Frauenbüro ist Mitglied des Projektbeirats. Verantwortlich: Amt 67 Planung und nachhaltige Entwicklung 6.1 Frauenspezifische Belange in der Planung 6.2 Modellprojekt Global Nachhaltige Kommune Mit dem Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommu- ne in NRW“ ist für Münster eine kommunale Nach- haltigkeitsstrategie entwickelt worden. Sie basiert auf den 17 von der UN beschlossenen global gültigen Nachhaltigkeitszielen (SDGs). Mittlerweile gibt es in Nordrhein-Westfalen einen zweiten Durchgang des Projektes, so dass sich insgesamt 30 Kommunen am Modellprojekt beteiligen. In der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind die Ziele der Stadtgesellschaft im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung festgehalten. Sie wurden in einem breiten Diskussionsprozess vom Beirat Global Nachhaltige Kommune erarbeitet und 2018 und 2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Die Nachhal- tigkeitsstrategie bildet den Orientierungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und fließt als Leitplanke in andere städtische Prozesse z. B. Münster Zukünfte 20 I 30 I 50 ein. Der Rat der Stadt Münster hat folgende zehn Entwick- lungsziele als Orientierungs- und Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung Münsters beschlos- sen: 1. gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen 2. bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie ge- sund wohnen 3. natürliche Lebensgrundlagen erhalten 4. Wirtschafts-, Pendler und Freizeitverkehre umwel verträglich und klimaneutral gestalten 5. Klimaschutz aktiv gestalten 6. Gute Arbeit ermöglichen 7. Wirtschaft zukunftsorientiert entwickeln 8. Bildungsgerechtigkeit ganzheitlich gestalten 9. Globale Verantwortung im Handeln verankern 10. zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster verwirklichen In allen Themenbereichen wird darauf geachtet, dass die zu erreichenden Ziele ebenso wie die Maßnah- men zur Umsetzung gendersensibel dargestellt und ausgeführt werden. Das Amt für Gleichstellung ist Mitglied des Projektbeirats. Aktuelle Ratsbeschlüsse zur Nachhaltigkeitsstra- tegie Münster 2030: V/0669/2019: Teil 3 -„Maßnah- menprogramm 2019 – 2022“, V/0515/2018: Teil 2 - Operative Ziele, V/0648/2017: Teil 1 - Leitlinien und strategische Entwicklungsziele. Das Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune NRW (GNK)“ mit seiner Aufbauorganisation (Nach- haltigkeitsmanagement, Kernteam, erweitertes Kernteam und GNK-Beirat) konnte verstetigt und weiterentwickelt werden. Insgesamt konnte durch die Vergrößerung, Weiterentwicklung und Neubeset- zung der GNK-Gremien eine Erhöhung des Frauenan- teils im Kernteam um 38,9 % auf jetzt 40 % und im GNK-Beirat um 11,3 % auf jetzt 43,8 % erzielt werden. Im Oktober 2020 ist die Broschüre „Unsere Schlüs- selprojekte“ herausgegeben worden. Sie gibt einen kurzen Überblick zum jeweiligen Projektumsetzungs- stand der priorisierten Projekte. Die jeweiligen Pro- jektumsetzungen erfolgen in Eigenverantwortung dezentral. 2022 ist geplant, dem Rat der Stadt Münster den ersten Monitoringbericht zur Maßnahmenumset- zung sowie einen ersten indikatorengestützten Nach- haltigkeitsbericht vorzulegen. Dieses wird u.a. exem- plarische Indikatoren des Aktionsplans zu Charta der Gleichstellung übernehmen. Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrate- gie ist ein agiler und kontinuierlicher Verbesserungs- prozess. 4544 6.3 Digitale Stadt Münster Mit dem Prozess „Digitale Stadt“ will die Stadt- verwaltung gemeinsam mit anderen Akteuren Impulse für die Digitalisierung der Stadt und der Stadtgesellschaft geben. Ziel ist dabei die Digitali- sierung zur Verbesserung der Lebensqualität, und der wirtschaftlichen Attraktivität sowie zur Ver- waltungsmodernisierung zu nutzen. Dazu gehö- ren auch die Chancen, die die Flexibilisierung von Verwaltungsarbeit- und Steuerung durch IT erhält, umfänglich zu nutzen und mit einem ganzheitli- chen Managementansatz auch zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutra- gen. Im Rahmen von Open Data und Apps trägt die Stadtverwaltung in Kooperation mit anderen Akteuren unter anderem zur verbesserten Infor- mationsbereitstellung bei. Ein erster Aufschlag für die „Zielgruppe“ Familie wird aktuell bearbeitet. Aus der Genderperspektive betrachtet, liegen in der Digitalisierung der Gesellschaft grundsätzlich Chancen und Risiken. Zum einen trägt die Entkop- pelung der Arbeit von konkreten Orten zur einer neuen Balance zwischen Erwerbs-und Sorgearbeit bei kann jedoch auch negative Effekte wie soziale Isolation und fehlender Abgrenzung von Beruf und Privatleben hervorrufen. Neue internetbasierte Unternehmensformen benötigen einen kritischen gendersensiblen Blick für die damit möglicherwei- se verbundenen Beschäftigungsrisiken. Gleichzei- tig bietet Digitalisierung vielfältige Chancen für verbesserte und unmittelbare Formen der Bürger- beteiligung, die die Vielfalt und Qualität bürger/ innennaher Arbeit erweitern können. Darüber hi- naus wächst durch fortschreitende Digitalisierung ebenfalls die Gefahr von Gewalt im Netz (Cyber Ha- rassment), der auch im kommunal beeinflussbaren Bereich gendersensibel, konsequent und frühzeitig begegnet werden muss. Insgesamt muss die Digi- talisierungsstrategie der Stadtverwaltung in allen Gremien und im Rahmen der verschiedenen damit verbundenen Projekte und Prozesse systematisch und kontinuierlich auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Geschlechterverhältnisse betrachtet wer- den um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegen- steuern zu können. Verantwortlich: Verwaltungsführung Die Stadt Münster verfolgt in ihrer Digitalisierungs- strategie verschiedene Ansätze, um das Verwaltungs- handeln selbst, sowie den Austausch zwischen Bür- gerinnen und Bürgern und der Verwaltung digital zu gestalten und damit Verwaltungsabläufe schneller, effizienter und transparenter zu machen. Die Gleich- stellung von Frauen und Männern soll hierbei auf ver- schiedene Weise Berücksichtigung finden. Die digitale Arbeitsplatzgestaltung beispielsweise fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Juni 2020 waren 720 Arbeitsplätze der Stadt Münster so ausgestattet, dass ein ortsunabhängiges Arbeiten möglich ist. Das bedeutet eine Steigerung der gleich- zeitig möglichen Zugriffe um über 500 im letzten Jahr. Darüber hinaus werden aktuell vermehrt Video- konferenztools genutzt, um auch Besprechungen mit mehreren Personen ortsunabhängig zu ermöglichen. Selbstverständlich ist der hohe Anstieg bedingt durch die Corona-Einschränkungen. Die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens sollen nach dem Antrag „Moderne Verwaltung, mo- derne Arbeitsformen“ der CDU-Fraktion und der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 16.06.2020 (A-R/0029/2020) auch nach den Pandemie-Zeiten im notwendigen Maß weiter genutzt werden. In diesem wird die Verwaltung beauftragt, alsbald technische und organisatorische Voraussetzungen für mehr di- gitale Arbeitsplätze/Homeoffice und Flexibilisierung von Arbeitszeiten für Angestellte der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften zu schaffen. Bei der Umsetzung wird auf ein Entgegenwirken der sozialen Isolation sowie der fehlenden Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben geachtet. Des Weiteren wird im Zuge der Einführung neu- er digitaler Prozesse die Berücksichtigung der Ge- schlechtergerechtigkeit im Sinne der Beteiligung sowie Einstellung neuer Mitarbeiter*innen explizit verfolgt. Im Tätigkeitsbereich Open Data wurde ein Projekt zur Lebenslage „Familie“ durch die primä- re Veröffentlichung von familienrelevanten offenen Planung und nachhaltige Entwicklung Planung und nachhaltige Entwicklung Daten umgesetzt. Im Ergebnis entstand daraus mit Beteiligung der Zivilgesellschaft eine Familien-App. Inklusion und Gleichberechtigung sind im Open- Data-Bereich fortlaufende Themen: Einerseits soll generell ein niederschwelliger, barrierefreier Zugang zu Daten gegeben sein, andererseits werden entspre- chende Datensätze bereitgestellt, z.B. eine Übersicht von geeigneten Stillplätzen oder eine Liste barriere- freier Bushaltestellen. Darüber hinaus achtet die Stadtverwaltung bei der Nutzung neuer Technologien sowie grundsätzlich im Arbeitsalltag auf den Schutz vor digitaler Gewalt für ihre Mitarbeiter*innen sowie Bürger*innen. Für die Mitarbeiter*innen stehen verschiedene Hilfen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Ge- walt und Mobbing am Arbeitsplatz zur Verfügung. In Bezug auf den Schutz der Bürger*innen finden sich vielfältige Vorgaben in der Netiquette für die Soci- al Media-Kanäle der Stadt Münster (https://www. stadt-muenster.de/social-media-netiquette.html). Neben dem Prozess „Digitale Stadt“ ist im Herbst 2019 auch der Prozess „Smart City Münster“ gestartet worden. Dieser Prozess wird koordiniert und gesteu- ert durch die Stabstelle Smart City im Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft der Stadt Münster. Aktu- ell steht die Erarbeitung einer Smart City-Strategie an. Bei einer „Smart City“ geht es um Stadtentwick- lung im Digitalen Zeitalter. Ziel ist die Steigerung der Lebensqualität und die Stärkung Münsters als attraktiver Wirtschaftsstandort. Angesprochen sind Handlungsfelder an den Schnittstellen von Stadtent- wicklung und Digitalisierung wie zum Beispiel Mo- bilität, Energie, Handel, Wissenschaft und Bildung sowie Wohnen. Zudem sollen digitale Lösungen und Werkzeuge für verbesserte und unmittelbare Formen der Bürgerbeteiligung genutzt werden. Auch für die Erarbeitung der o.g. Smart City-Strategie und für die damit verbundenen Prozesse und Projekte gilt es, die- se hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Geschlechterver- hältnisse zu betrachten. 4746 Planung und nachhaltige Entwicklung Planung und nachhaltige Entwicklung Es wird untersucht, ob Haushaltsmittel, die für die Beratung und Förderung von Existenzgründern im Leistungsbezug nach dem SGB II zur Verfügung ste- hen, gleichermaßen von Frauen und Männern ge- nutzt werden, in welchen Bereichen Männer und Frauen jeweils gründen möchten, was der Anlass ist, sich selbständig zu machen, wie sie eine Selb- ständigkeit planen und vorbereiten und ob sie für Verdienstausfall und Absicherung im Alter vorsor- gen. Dabei soll ermittelt werden, ob es geschlech- terspezifische Unterschiede gibt, denen ggf. nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Dies gilt es zu untersuchen, damit der Stadt Münster gute Grün- dungsideen nicht verloren gehen. Andererseits sol- len Unternehmungen, die absehbar nicht tragfähig sind, nicht gefördert werden, da hierdurch Schul- Die Vorhaben der Stadt Münster als Fair Trade Town zur Förderung von Fair Trade Produkten werden auch mit Blick auf ihre Genderwirkung hin umge- setzt. Denn fair gehandelte Produkte haben in den meisten Fällen eine enorm positive Auswirkung auf (die produzierenden) Frauen. Dazu wird entspre- chende Aufklärungsarbeit geleistet, da insbesonde- re Frauen und Kinder unter den schlechten Arbeits- bedingungen leiden. Jährlich wird eine Auflistung mit der Darstellung von Wirkungen vorgelegt, so- weit das möglich ist. Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus 8 Frauen und 9 Männern. Verantwortlich: Amt 33 den aufgebaut werden und in der Folge die Chance auf eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeits- markt sinken kann. Verantwortlich: Amt 59 Die Analyse der Daten zu Existenzgründungen, die im Jobcenter bekannt werden, ergeben keinen signifi- kanten Unterschied zwischen den Geschlechtern. Die untersuchte Personengruppe – Existenzgründer im SGB II-Bezug – ist zu klein, um Handlungsansätze für konkrete Maßnahmen für die Zielgruppe zu erstellen. Es lassen sich keine Erkenntnisse für konkrete Pro- jekte oder Maßnahmen im Hinblick auf die Zielgruppe ableiten, daher kann diese Maßnahme nicht umge- setzt werden. 6.4 Gendergerechte Existenzgründung 6.5 Fair Trade in der Stadtverwaltung – gendergerecht Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster infor- miert regelmäßig bei öffentlichen Veranstaltungen über den Fairen Handel und die positiven Auswirkun- gen auf (die produzierenden) Frauen. Die Veranstal- tungen richten sich an die gesamte Bevölkerung von Münster und somit auch an die Bediensteten der Stadt- verwaltung Münster. Die gendergerechte Umsetzung von Fair Trade in der Stadtverwaltung ist nicht messbar. Das digitale Angebot der Steuerungsgruppe wurde in 2021 weiterentwickelt. Mit der Einführung einer Fairtrade-App in 2022 wird künftig insbesondere auch die jüngere Bevölkerung besser erreicht werden. Es ist mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen und eine verbindliche Aussagekraft nicht erkennbar, wie die gendergerechte Umsetzung von Fair Trade messbar gemacht werden kann. 4948 Planung und nachhaltige Entwicklung Planung und nachhaltige Entwicklung INDIKATOREN IM 6. HANDLUNGSFELD Planung und nachhaltige Entwicklung Indikator 2017 2019 2021 In welchen strategischen und operationalen Zielen und Maßnahmen zur Umsetzung des Programms „Global nachhaltige Kommune“ ist die Geschlechter- perspektive explizit integriert? – Themenfeld „Gesell- schaftliche Teilhabe und Gender mit Berücksichtigung der Wohnraumsituation“ Operative Ziele: – Die Stadt setzt sich dafür ein, den Anteil von Frauen in Füh- rungspositionen kontinuierlich zu erhöhen. – Der Haushaltsplan wird mit FINANZ- fairTEILUNG (Gender Budgeting) vermehrt zielgruppenspezi- fisch aufgestellt. In jedem Dezernat wird auf mindestens ein zusätzliches Produkt Gender Budgeting angewandt. 1.1.3 Strategisches Ent- wicklungsteilziel: Frauen und Männer haben in un- terschiedlichen Lebens- lagen und ohne stereo- type Rollenzuweisungen gleiche Teilhabechancen insbesondere im Hinblick auf Bildung, Kultur, Beruf und selbstbestimmtes Leben. 4.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel: Frauen und Männer erhalten gleiche Vergü- tung bei gleicher Arbeit. Die Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter werden kontinuierlich verbessert. Operatives Ziel A Die Stadt setzt sich aktiv dafür ein, den Anteil der Frauen Ratsbeschlüsse zur Nachhaltigkeitsstra- tegie Münster 2030: V/0669/2019: Teil 3 -Maßnahmen- programm 2019 – 2022“, V/0515/2018: Teil 2 - Operative Ziele, V/0648/2017: Teil 1 - Leitlinien und strategische Entwick- lungsziele. – Die Förderung von Mädchen und jungen Frauen im MINT-Be- reich erhält einen besonderen Stellen- wert. in Führungspositionen kontinuierlich zu erhö- hen. Entsprechend der im Gleichstellungsplan 2021 genannten Zielen wird sie einschließlich kom- munaler Einrichtungen und Unternehmen bis 2030 die bestehende Un- terrepräsentanz abbauen. Indikator 2017 2019 2021 Werden die besonde- ren Bedürfnisse von Frauen und Männern bei der Stadtplanung und dem öffentlichen Nahverkehr berück- sichtigt? Zum Beispiel: – Soziale Stadt Kinder- haus – Integriertes Entwick- lungskonzept für den Stadtteil Coerde Maßnahmenprogramm Wohngebiet Kinder- haus-Brüningheide (ehemals Soziale Stadt Kinderhaus): - im Rahmen der jährli- chen Berichterstattung zur Programmevaluie- rung inklusive Monitoring werden alle Daten sowie Indikatoren zur Mes- sung der Zielerreichung geschlechterspezifisch ausgewiesen, soweit sie gegendert zur Verfügung stehen. Wenn Daten nach Ge- schlechtern differenziert aufgeschlüsselt vorliegen, wird dies bei entspre- chender Relevanz im InSEK Coerde berücksich- tigt (z.B. Sportangebote für Frauen und Mädchen muslimischen Glaubens, geschlechtsspezifische Sprachkurse für Mütter und Väter). Amt 61: – Zum Maßnahmen- programm Wohnge- biet Kinderhaus: wird so kontinuier- lich umgesetzt – Zum InSEK Coerde: Der Stadtteil Coerde ist für das Programmjahr 2021 nicht in den Genuss von Städtebauför- dermitteln gekom- men. Daher wurde im September 2021 der Förderantrag für das Programmjahr 2022 erneut gestellt; über die Bewilligung wurde aktuell noch nicht entschieden. Die Aussage zu den Indikatoren gilt aber weiterhin. 5150 Impressum Ämterbezeichnungen Herausgeberin: Stadt Münster, Amt für Gleichstellung Redaktion/Text: Julia von Hayn Layout: HEIDER DESIGN, Münster Illustrationen: Marie-Pascale Gafinen, RIESENSPATZ Titelfoto: Presseamt Münster / Joachim Busch Druck: Expedition & Druck, Stadt Münster 150 Stück, Mai 2022 Ämterbezeichungen: Impressum Amt 10: Personal- und Organisationsamt Amt 13: Amt für Kommunikation Amt 17: Amt für Gleichstellung Amt 18: citeq Amt 20: Amt für Finanzen und Beteiligungen Amt 32: Ordnungsamt Amt 33: Amt für Bürger- und Ratsservice Amt 40: Amt für Schule und Weiterbildung Amt 45: Stadtmuseum Amt 47: Stadtarchiv Amt 50: Sozialamt Amt 51: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt 53: Gesundheits- und Veterinäramt Amt 59: Jobcenter Münster Amt 61: Stadtplanungsamt Amt 62: Vermessungs- und Katasteramt Amt 64: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Amt 67: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0382/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.06.2022
- Erstellt
- 13.06.2022 13:53