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V/0703/2016

Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne

Vorlagen 16.08.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.08.2016, TOP 6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

16503 Zeichen

V/0703/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York- 
und Oxford-Kaserne 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.08.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Münster, 
in der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 an den Standorten York-Kaserne in Grem-
mendorf und Oxford-Kaserne in Gievenbeck eine EAE mit insgesamt 1.500 Plätzen als Nach-
folge-Einrichtung für die derzeitigen Landesnotunterkünfte für Flüchtlinge betreiben wird. 
 
2. Der Rat begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Nutzung der beiden Kasernen-
Gelände im Laufe des Jahres 2018 beendet und damit die geplante städtebauliche Entwick-
lung im bisherigen Zeitplan erfolgen kann. 
 
3. Der Rat stimmt der befristeten Übernahme der Registrierungsarbeiten durch die Verwaltung 
als neue Aufgabe im Sinne von § 41 Abs. 1 Buchstabe s Gemeindeordnung NRW zu. Die 
Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land NRW hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung 
abzuschließen, die auch die vollständige Kostenübernahme durch das Land vorsieht. 
 
4.1 Im Stellenplan der Stadt Münster, Teilergebnisplan 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten, werden zum 01.10.2016 und befristet bis zum 31.12.2017 1,00 Stelle BesGr. A 12, 3,00 
Stellen BesGr. A 11 und 2,00 Stellen BesGr. A 10 eingerichtet. Die Stellenwerte stehen unter 
dem Vorbehalt einer endgültigen Festlegung. 
 
4.2 Die übrigen erforderlichen Personalressourcen sollen über Personalgestellung - voraussicht-
lich mit dem Arbeiter-Samariter-Bund - sichergestellt werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass die EAE zum 01.11.2016 startet und am 
31.12.2017 beendet wird. Für die Aufbauarbeiten ist das Personal schon zum 01.10.2016 notwendig. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0703/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Peters 
Ruf: 
492-1019 
E-Mail: 
PetersR@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0703/2016 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angel e-
genheiten 
   
Zeile 06 Kostenerstattungen und Ko s-
tenumlagen 
2016 
2017 
443.730 
1.813.700 
 
Summe Erträge 2016 
2017 
443.730 
1.813.700 
 
 11 Personalaufwendungen 2016 
2017 
98.330 
402.530 
 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen  
2016 
2017 
345.400 
1.411.170 
inkl. Kosten der 
Personalgestellung 
Summe Aufwendungen 2016 
2017 
443.730 
1.813.700 
 
Saldo 2016 
2017 
0 
0 
 
 
Die zusätzl ichen Aufwendungen und Erträge  für 2016 und 2017 werden über Veränderungsblätter  
zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2016 bzw. zum Entwurf des Haushaltsplans 2017 a n-
gemeldet, da die Pläne zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bereits aufgestellt waren. 
 
Der Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) ist für den Umbau der entsprechenden Gebäude 
(Gebäude 21 Registrierung, Gebäude 23 Sanitätsstation) auf dem Areal der York- Kaserne zuständig. 
Der Umbau soll Ende Oktober 2016 fertiggestellt sein. Der BLB wird alle mit den Gebäuden fest i n-
stallierten Komponenten betriebsbereit herrichten. Die Ausstattung des Gebäudes 21 mit Büromöbeln 
(Schreibtische, Schränke, Stühle, usw.) erfolgt durch die Bezirksregierung Münster. 
Alle  technisch notwendigen Geräte u nd alle Büromaterialien werden von der Stadt Münster zur Ve r-
fügung gestellt. Auch notwendige Telefon - und Internetverträge sind von der Stadt Münster abz u-
schließen. Der technische Support der Geräte erfolgt durch die Stadt Münster. 
Die für die Registrierun g notwendigen PIKs  (Personalisierungs-Infrastruktur-Komponenten) werden 
von der Bezirksregierung Münster bereitgestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Die stark angestiegene Anzahl von Flüchtlingen, die vor Krieg und Verfolgung  nach Deutschland ge-
flohen sind und noch fliehen, stellt das Land Nordrhein -Westfalen vor eine große Herausford erung. 
Es hat sich herausgestellt, dass das bisherige System der Aufnahme und dessen Kapazitäten der 
aktuellen Situation angepasst werden muss. 
Um eine geordnete Ankunft und Verteilung aller Flüchtlinge zu organisieren, ist es aus Sicht der La n-
desregierung notwendig, in allen Regierungsbezirken sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEn) 
zu errichten. 
 
Zu 1. 
 
Die Bezirksregierung Münster betreibt d erzeit in den York - und Oxford-Kasernen in Münster (Alber s-
loher Weg 450, 48167 Münster und Roxeler Str. 340, 48161 Münster) Landesnotunterkünfte mit in s-
gesamt 1.276 Plätzen (950 Plätze in der York -Kaserne und 326 Plätze in der Oxford-Kaserne). Diese 
Notunterkünfte sollen zum 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 in eine EAE mit zwei Standorten und in s-
gesamt 1.500 Plätzen umgewandelt werden. In der York-Kaserne sind 950 und in der Oxford-Kaserne 
sind 550 Plätze geplant. Ob und ggf. an welchem Standort später eine Fo lgeeinrichtung erforderlich 
wird, ist von der Bezirksregierung noch nicht abschließend entschieden.

- 3 - 
V/0703/2016 
Aufgabenkreis  
 
Nachdem die Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum voraussichtlich ab Anfang 2017 die Ve r-
teilung der Flüchtlinge auf die eigentliche EAE festlegt, ist die EAE neben der Unterbringung und Ver-
sorgung der Flüchtlinge für folgende Aufgaben zuständig: 
 
 Registrierung der Flüchtlinge mittels Personalisierungs-Infrastruktur-Komponenten (PIK), 
 Ausstellung der Ankunftsnachweise (AKN), 
 Gesundheitsmanagement (TBC -Ausschlussuntersuchung und erster Gesundheitscheck mit 
Impfangebot), 
 Transfer zum und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der York-Kaserne, 
 Beförderung in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE). 
 
Registrierung (Front- und Backoffice) 
 
Nach Erlasslage des Landes vom 17.03.2016/17.06.2016 ist die jeweilige Kommune, in der sich die 
EAE befindet, verpflicht et, die Registrierung durchzuführen. Die Registrierung wird mittels des bu n-
desweit eingeführten PIK - Systems vorgenommen. Kernelement hierbei ist das Scannen (L esen und 
Speichern) der Fingerabdrücke, die Kamera für biometrische Lichtbilder und die Softwar e zur Übe r-
prüfung der Datenübernahme von Passdokumenten. 
 
Nach derzeitigem Stand ist eine Registrierungskapazität von bis zu 150 Personen täglich vorgesehen, 
die auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) flexibel auf 300 Registrie-
rungen täglich erhöht werden kann.  
 
Ausstellung des Ankunftsnachweises (AKN) 
 
Die Ausstellung des Ankunftsnachweises (AKN) gem. § 63a Abs. 3 AsylG und Ankunftsnachweisver-
ordnung (AKNV), der die bisherige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) er-
setzt, erfolgt nach der Registrierung. 
Die AKN berechtigen die Inhaber gleichzeitig dazu, Leistungen (Unterbringung, Versorgung, Gesund-
heit) zu beziehen. 
 
Gesundheitsmanagement 
 
Das Gesundheitsmanagement (incl. TBC -Ausschluss) wird durch die Bezirksre gierung Münster 
durchgeführt. Sie beabsichtigt hiermit den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zu beauftragen. Eine Betei-
ligung der Stadt Münster ist hierbei nicht erforderlich. 
 
Koordination und Beförderung  
 
Das Aufgabenfeld „Koordination“ umfasst im Kern den Bereich der Abstimmung von BAMF-Terminen, 
den Informationsaustausch mit allen Stellen der EAE, die Zusammenarbeit mit Auslä nderbehörden 
und Hilfsorganisationen, die Qualitätssicherung im Bereich Verpflegung und Unterbringung, die T a-
schengeldauszahlung und den Transfer in die ZUEn. 
 
Die Erledigung dieser administrativen Aufgaben erfolgt in der York -Kaserne; die Oxford-Kaserne hält 
lediglich Schlafplätze vor. 
 
 
Anrechnungsfaktor 
 
Die Plätze in den Landesnotunterkünften werden derzeit zu 100 % auf die kommunal e Aufnahmever-
pflichtung angerechnet. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sieht für Kommunen, die eine Ei n-
richtung des Landes mit Erstaufnahmebearbeitung betreiben, ab deren Inbetriebnahme eine Vermi n-
derung der Zahl der zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber um 130 % der Anzahl der 
dort im Rahmen der Erstaufnahme vorgesehenen Aufnahmeplätze vor. Nach jetzigem Kenntnisstand 
ist jedoch davon auszugehen, dass der Anrechnungsfaktor mit der nächsten Novellierung des FLüAG 
verringert wird.

- 4 - 
V/0703/2016 
Sicherheitsdienst  
 
Die Bezirksregierung wird einen Sicherheitsdienst beauftragen, der die Sicherheit aller Mitarbeiteri n-
nen und Mitarbeiter sowie aller Bewohnerinnen und Bewohner der EAE gewährleisten soll. Der S i-
cherheitsdienst wird für die Sicherheit des gesamten Geländes, auch der Registrierungsstelle mit dem 
Personal der Stadt Münster, zuständig sein. 
 
 
Zu 2. 
 
Die Konversionsflächen der ehemaligen York - und Oxford -Kaserne befinden sich im Eigentum der 
Bundesanstalt für Immobilien (BImA) und sind derzeit an das Lan d NRW vermietet. Dort b etreibt die 
Bezirksregierung Münster derzeit zwei Landesnotunterkünfte, die in die EAE umgewandelt werden 
sollen.   
 
Es ist gemeinsames Ziel des Landes NRW und der Stadt Münster die Gesamtflächen im Laufe des 
Jahres 2018 für eine städtebauliche Entwicklung der Flächen vollständig zur Verfügung zu stellen. 
  
Dies bedeutet konkret, dass die Stadt Münster  mit der städtebaulichen Entwicklung beider Standorte 
außerhalb der durch Grenzen definierten Flüchtlingseinrichtungen in Teilabschnitt en beginnen wird, 
auch wenn die  Einrichtungen noch nicht vollständig geräumt sein werden . Damit werden die gesel l-
schaftlichen Bedürfnisse und Aufgaben hinsichtlich der Versorgung flüchtiger Menschen als auch die 
Belange der Wohnraumversorgung für die „wachsende Stadt“ nebeneinander verfolgt.  
 
Im Einzelnen hat dies zur Folge, dass folgende städtische Maßnahmen begonnen bzw. weiter vora n-
getrieben werden: 
 
 Die ganzheitliche städtebauliche Planung inkl. aller sich daraus ergebenden technischen Inf-
rastrukturplanungen läuft für beide Standorte unverzögert weiter (ist im Zeitplan), 
 Die Aufstellung der Bebauungspläne läuft unverzögert weiter; die Satzungsbeschlüsse sind für 
Mitte / Ende 2017 vorgesehen (ist im Zeitplan), 
 Bereits jetzt laufen für die außerhalb der Flüchtlingsreinrichtungen liegenden Teilabschnitte 
Vorbereitungen für die Durchführung der Altlastenuntersuchungen (Böden), Schadstoffunter-
suchungen (Gebäude) und den Abbruch von Gebäuden, die nicht in die städtebauliche Pla-
nung als zu erhaltende Gebäude integriert sind. Diese Maßnahmen sollen noch in 2016 anlau-
fen, erstrecken sich aber natürlich bis weit in das Jahr 2017. 
 Ebenso laufen seitens der Verwaltung / W+S alle Maßnahmen unverzögert weiter, um einen 
Erwerb durch den „Konzern Stadt“ (Gesellschaftsform wird derzeit geprüft) zu ermöglichen. 
Das Wertgutachten Oxford ist derzeit in Arbeit; der Auftrag für das Wertgutachten York ist   
ausgeschrieben. Der Zuschlag soll alsbald erfolgen. Bei Vorliegen der Gutachtenergebnisse 
werden sich in 2017 die Verkaufsverhandlungen mit BImA anschließen, über die der Rat ent-
scheiden (ca. Mitte 2017, unverbindliche Angabe) wird. 
 
Nach heutigem Stand ist alles darauf ausgerichtet, in Teilabschnitten möglichst ab 2018 in die Real i-
sierung des Wohnungsbaus zu gehen.  
 
 
Zu 3. 
 
Die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, ist nach dem Asylgesetz (AsylG) durch erken-
nungsdienstliche Maßnahmen zu sichern. 
Mit Erlass vom 17.03.2016 hat das MIK verfügt, dass diese Registrierungstätigkeiten in der EAE statt-
finden sollen. Inso fern soll die Stadt Münster die Aufgabenerledigung „Registrierung der Au sländer, 
die Asyl beantragen wollen“ in der EAE übernehmen. Da es sich um eine Aufgabe ha ndelt, für die 
gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s Gemeindeordnung NRW (GO NRW) keine gesetzliche Verpfl ichtung be-
steht, hat der Rat über die Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden. 
 
Bei Wahrnehmung der Aufgaben durch die Stadt Münster werden im Gegenzug alle Kosten für die 
Errichtung und den Betrieb durch das Land Nordrhein -Westfalen getragen. Durch die mit der  Stadt

- 5 - 
V/0703/2016 
Münster zu schließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird geregelt, dass alle der Stadt Mün ster 
entstehenden bzw. entstandenen Kosten durch die Bezirksregierung Münster erstattet werden. 
 
Hierzu gehören neben Personalkosten, Kosten für Verbrauc hs- und Büromaterial, Kosten für den 
Kauf und Betrieb von technischen Geräten, Fortbildungskosten, Reisekosten und ggf. auch Kosten für 
Dolmetscherleistungen, sofern diese im Rahmen der Registrierung notwendig sind und nicht ande r-
weitig (z.B. durch den Betreuungsverband) erbracht werden.  
 
Insbesondere sind Personalkosten ab dem 01.10.2016 erstattungsfähig. 
 
 
Zu 4.1 
 
Die Stadt Münster ist innerhalb der EAE zuständig für den Betrieb der Registrierungs - und Koordina-
tionsstelle.  
 
Für eine Registrierungskapazität von 150 Personen täglich sind 10 PIK -Arbeitsplätze notwendig. Je-
der PIK-Arbeitsplatz muss mit 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besetzt werden. Insgesamt werden d a-
mit 15 VZÄ für den Betrieb der PIK-Arbeitsplätze im Frontoffice benötigt. Laut Bezirksregierung Müns-
ter hat die Stadt Münster 10 VZÄ zu stellen; das BAMF beteiligt sich mit 5 VZÄ. 
 
Für den Aufgabenbereich des Backoffice hat die Stadt Münster einen Personaleinsatz von 6 VZÄ zur 
Verfügung zu stellen. Im Backoffice werden die Aufgaben allgemeine Pos t- / Aktenbearbeitung, Um-
gang mit Sonderfällen sowie Abschlussarbeiten ausgeführt. 
 
Für die Erledigung des Aufgabenfeldes Koordination und Beförderung liegt der personelle B edarf bei 
4,0 VZÄ und ist durch die Stadt Münster bereitzustellen. 
 
Die Stadt Münst er ist berechtigt, große Teile der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen von Persona l-
gestellung zu bewältigen. Sie ist lediglich verpflichtet, Leitungskräfte für die Bereiche Registri erung 
und Koordination sowie deren Vertretung abzustellen. 
 
Die Gesamtleitung für die  EAE (inkl. Versorgung, Unterbringung und Gesundheitsvorsorge) o bliegt 
der Bezirksregierung.  
 
Seitens der Stadt Münster sind befristet bis zum 31.12.2017 6 VZÄ im gehobenen Dienst überplan-
mäßig einzurichten. Unter Einbeziehung der Gegebenheiten der EAE Essen geht die Bezirksregie-
rung Münster von folgenden Stellenwerten aus: 
 
 Leitung des Aufgabenbereichs Registrierung und Koordination innerhalb der EAE BesGr. A 12 
(1,0 VZÄ)  
 Stellvertretende Leitung des Aufgabenbereichs Registrierung und Koordination innerhalb der 
EAE BesGr.  A11 (1,0 VZÄ) 
 Leitung der Teilbereiche Registrierung und Koordination jeweils  BesGr. A11 (2,0 VZÄ) 
 Stellvertretende Leitung der Teilbereiche Registrierung und Koordination BesGr. A10 
 (2,0 VZÄ) 
 
Bei den sachbearbeitenden Tätigkeit en im Aufgabenfeld Registrierung und Koordination wird se itens 
der Bezirksregierung Münster von einem Stellenwert von EGr. 8 ausgegangen. Diese Aufgaben so l-
len im Rahmen der Personalgestellung durch Leiharbeitnehmer/innen wahrgenommen werden. Nach 
derzeitigem Stand ist von 20,0 VZÄ EGr. 8 auszugehen.  
 
Innerhalb der Stadtverwaltung soll das Sachgebiet „Zentrale Dienste“ des Ordnungsamtes (Abte ilung 
32.2) mit den Aufgaben der EAE betraut werden. 
 
Über evtl. notwendig werdende weitere Personalbedarfe werden z urzeit noch Gespräche mit der B e-
zirksregierung Münster geführt.

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Die Stadt Münster und die Bezirksregierung behalten sich vor, nach einem noch zu vereinbare nden 
Zeitpunkt eine Evaluation der Personalsituation durchzuführen. In beiderseitigem Einverständnis kann 
dann Personal hinzugezogen oder abgebaut werden. 
 
 
Zu 4.2 
 
Der ASB betreibt verschiedene Flüchtlingseinrichtungen in Ahlen, Hamm und Münster.  
Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt mit dem ASB für die EAE als Betreuungsverband e inen 
entsprechenden Vertrag abzuschließen. Der ASB ist somit innerhalb der EAE schon für die Unte r-
bringung und Versorgung der Flüchtlinge sowie die Zahlung des Taschengeldes zuständig. 
 
Der ASB war in den bisher geführten Sondi erungsgesprächen mit der Bezirksregierung zugegen und 
kann sich grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit der Stadt Münster vorstellen, hält sie auch für mög-
lich und umsetzbar. Die EAE soll zum 01.11.2016 an den Start gehen und soll vom 01.11.2016 bis 
zum 31.12.2017 betrieben werden. Im Hinblick auf die   kurze Vorlaufzeit und die begrenzte Laufzeit 
soll der ASB mit der Personalgestellung beauftragt werden.  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

31.08.2016 Rat
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Roxeler Straße 340

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0703/2016
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37