V/0703/2016
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne
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Beschlussvorlage
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V/0703/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne Beratungsfolge 31.08.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Münster, in der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 an den Standorten York-Kaserne in Grem- mendorf und Oxford-Kaserne in Gievenbeck eine EAE mit insgesamt 1.500 Plätzen als Nach- folge-Einrichtung für die derzeitigen Landesnotunterkünfte für Flüchtlinge betreiben wird. 2. Der Rat begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Nutzung der beiden Kasernen- Gelände im Laufe des Jahres 2018 beendet und damit die geplante städtebauliche Entwick- lung im bisherigen Zeitplan erfolgen kann. 3. Der Rat stimmt der befristeten Übernahme der Registrierungsarbeiten durch die Verwaltung als neue Aufgabe im Sinne von § 41 Abs. 1 Buchstabe s Gemeindeordnung NRW zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land NRW hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, die auch die vollständige Kostenübernahme durch das Land vorsieht. 4.1 Im Stellenplan der Stadt Münster, Teilergebnisplan 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenhei- ten, werden zum 01.10.2016 und befristet bis zum 31.12.2017 1,00 Stelle BesGr. A 12, 3,00 Stellen BesGr. A 11 und 2,00 Stellen BesGr. A 10 eingerichtet. Die Stellenwerte stehen unter dem Vorbehalt einer endgültigen Festlegung. 4.2 Die übrigen erforderlichen Personalressourcen sollen über Personalgestellung - voraussicht- lich mit dem Arbeiter-Samariter-Bund - sichergestellt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass die EAE zum 01.11.2016 startet und am 31.12.2017 beendet wird. Für die Aufbauarbeiten ist das Personal schon zum 01.10.2016 notwendig. Vorlagen-Nr.: V/0703/2016 Auskunft erteilt: Frau Peters Ruf: 492-1019 E-Mail: PetersR@stadt-muenster.de Datum: 16.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0703/2016 III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angel e- genheiten Zeile 06 Kostenerstattungen und Ko s- tenumlagen 2016 2017 443.730 1.813.700 Summe Erträge 2016 2017 443.730 1.813.700 11 Personalaufwendungen 2016 2017 98.330 402.530 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2016 2017 345.400 1.411.170 inkl. Kosten der Personalgestellung Summe Aufwendungen 2016 2017 443.730 1.813.700 Saldo 2016 2017 0 0 Die zusätzl ichen Aufwendungen und Erträge für 2016 und 2017 werden über Veränderungsblätter zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2016 bzw. zum Entwurf des Haushaltsplans 2017 a n- gemeldet, da die Pläne zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bereits aufgestellt waren. Der Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) ist für den Umbau der entsprechenden Gebäude (Gebäude 21 Registrierung, Gebäude 23 Sanitätsstation) auf dem Areal der York- Kaserne zuständig. Der Umbau soll Ende Oktober 2016 fertiggestellt sein. Der BLB wird alle mit den Gebäuden fest i n- stallierten Komponenten betriebsbereit herrichten. Die Ausstattung des Gebäudes 21 mit Büromöbeln (Schreibtische, Schränke, Stühle, usw.) erfolgt durch die Bezirksregierung Münster. Alle technisch notwendigen Geräte u nd alle Büromaterialien werden von der Stadt Münster zur Ve r- fügung gestellt. Auch notwendige Telefon - und Internetverträge sind von der Stadt Münster abz u- schließen. Der technische Support der Geräte erfolgt durch die Stadt Münster. Die für die Registrierun g notwendigen PIKs (Personalisierungs-Infrastruktur-Komponenten) werden von der Bezirksregierung Münster bereitgestellt. Begründung: Die stark angestiegene Anzahl von Flüchtlingen, die vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland ge- flohen sind und noch fliehen, stellt das Land Nordrhein -Westfalen vor eine große Herausford erung. Es hat sich herausgestellt, dass das bisherige System der Aufnahme und dessen Kapazitäten der aktuellen Situation angepasst werden muss. Um eine geordnete Ankunft und Verteilung aller Flüchtlinge zu organisieren, ist es aus Sicht der La n- desregierung notwendig, in allen Regierungsbezirken sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEn) zu errichten. Zu 1. Die Bezirksregierung Münster betreibt d erzeit in den York - und Oxford-Kasernen in Münster (Alber s- loher Weg 450, 48167 Münster und Roxeler Str. 340, 48161 Münster) Landesnotunterkünfte mit in s- gesamt 1.276 Plätzen (950 Plätze in der York -Kaserne und 326 Plätze in der Oxford-Kaserne). Diese Notunterkünfte sollen zum 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 in eine EAE mit zwei Standorten und in s- gesamt 1.500 Plätzen umgewandelt werden. In der York-Kaserne sind 950 und in der Oxford-Kaserne sind 550 Plätze geplant. Ob und ggf. an welchem Standort später eine Fo lgeeinrichtung erforderlich wird, ist von der Bezirksregierung noch nicht abschließend entschieden. - 3 - V/0703/2016 Aufgabenkreis Nachdem die Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum voraussichtlich ab Anfang 2017 die Ve r- teilung der Flüchtlinge auf die eigentliche EAE festlegt, ist die EAE neben der Unterbringung und Ver- sorgung der Flüchtlinge für folgende Aufgaben zuständig: Registrierung der Flüchtlinge mittels Personalisierungs-Infrastruktur-Komponenten (PIK), Ausstellung der Ankunftsnachweise (AKN), Gesundheitsmanagement (TBC -Ausschlussuntersuchung und erster Gesundheitscheck mit Impfangebot), Transfer zum und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der York-Kaserne, Beförderung in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE). Registrierung (Front- und Backoffice) Nach Erlasslage des Landes vom 17.03.2016/17.06.2016 ist die jeweilige Kommune, in der sich die EAE befindet, verpflicht et, die Registrierung durchzuführen. Die Registrierung wird mittels des bu n- desweit eingeführten PIK - Systems vorgenommen. Kernelement hierbei ist das Scannen (L esen und Speichern) der Fingerabdrücke, die Kamera für biometrische Lichtbilder und die Softwar e zur Übe r- prüfung der Datenübernahme von Passdokumenten. Nach derzeitigem Stand ist eine Registrierungskapazität von bis zu 150 Personen täglich vorgesehen, die auf Weisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) flexibel auf 300 Registrie- rungen täglich erhöht werden kann. Ausstellung des Ankunftsnachweises (AKN) Die Ausstellung des Ankunftsnachweises (AKN) gem. § 63a Abs. 3 AsylG und Ankunftsnachweisver- ordnung (AKNV), der die bisherige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) er- setzt, erfolgt nach der Registrierung. Die AKN berechtigen die Inhaber gleichzeitig dazu, Leistungen (Unterbringung, Versorgung, Gesund- heit) zu beziehen. Gesundheitsmanagement Das Gesundheitsmanagement (incl. TBC -Ausschluss) wird durch die Bezirksre gierung Münster durchgeführt. Sie beabsichtigt hiermit den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zu beauftragen. Eine Betei- ligung der Stadt Münster ist hierbei nicht erforderlich. Koordination und Beförderung Das Aufgabenfeld „Koordination“ umfasst im Kern den Bereich der Abstimmung von BAMF-Terminen, den Informationsaustausch mit allen Stellen der EAE, die Zusammenarbeit mit Auslä nderbehörden und Hilfsorganisationen, die Qualitätssicherung im Bereich Verpflegung und Unterbringung, die T a- schengeldauszahlung und den Transfer in die ZUEn. Die Erledigung dieser administrativen Aufgaben erfolgt in der York -Kaserne; die Oxford-Kaserne hält lediglich Schlafplätze vor. Anrechnungsfaktor Die Plätze in den Landesnotunterkünften werden derzeit zu 100 % auf die kommunal e Aufnahmever- pflichtung angerechnet. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sieht für Kommunen, die eine Ei n- richtung des Landes mit Erstaufnahmebearbeitung betreiben, ab deren Inbetriebnahme eine Vermi n- derung der Zahl der zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber um 130 % der Anzahl der dort im Rahmen der Erstaufnahme vorgesehenen Aufnahmeplätze vor. Nach jetzigem Kenntnisstand ist jedoch davon auszugehen, dass der Anrechnungsfaktor mit der nächsten Novellierung des FLüAG verringert wird. - 4 - V/0703/2016 Sicherheitsdienst Die Bezirksregierung wird einen Sicherheitsdienst beauftragen, der die Sicherheit aller Mitarbeiteri n- nen und Mitarbeiter sowie aller Bewohnerinnen und Bewohner der EAE gewährleisten soll. Der S i- cherheitsdienst wird für die Sicherheit des gesamten Geländes, auch der Registrierungsstelle mit dem Personal der Stadt Münster, zuständig sein. Zu 2. Die Konversionsflächen der ehemaligen York - und Oxford -Kaserne befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) und sind derzeit an das Lan d NRW vermietet. Dort b etreibt die Bezirksregierung Münster derzeit zwei Landesnotunterkünfte, die in die EAE umgewandelt werden sollen. Es ist gemeinsames Ziel des Landes NRW und der Stadt Münster die Gesamtflächen im Laufe des Jahres 2018 für eine städtebauliche Entwicklung der Flächen vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret, dass die Stadt Münster mit der städtebaulichen Entwicklung beider Standorte außerhalb der durch Grenzen definierten Flüchtlingseinrichtungen in Teilabschnitt en beginnen wird, auch wenn die Einrichtungen noch nicht vollständig geräumt sein werden . Damit werden die gesel l- schaftlichen Bedürfnisse und Aufgaben hinsichtlich der Versorgung flüchtiger Menschen als auch die Belange der Wohnraumversorgung für die „wachsende Stadt“ nebeneinander verfolgt. Im Einzelnen hat dies zur Folge, dass folgende städtische Maßnahmen begonnen bzw. weiter vora n- getrieben werden: Die ganzheitliche städtebauliche Planung inkl. aller sich daraus ergebenden technischen Inf- rastrukturplanungen läuft für beide Standorte unverzögert weiter (ist im Zeitplan), Die Aufstellung der Bebauungspläne läuft unverzögert weiter; die Satzungsbeschlüsse sind für Mitte / Ende 2017 vorgesehen (ist im Zeitplan), Bereits jetzt laufen für die außerhalb der Flüchtlingsreinrichtungen liegenden Teilabschnitte Vorbereitungen für die Durchführung der Altlastenuntersuchungen (Böden), Schadstoffunter- suchungen (Gebäude) und den Abbruch von Gebäuden, die nicht in die städtebauliche Pla- nung als zu erhaltende Gebäude integriert sind. Diese Maßnahmen sollen noch in 2016 anlau- fen, erstrecken sich aber natürlich bis weit in das Jahr 2017. Ebenso laufen seitens der Verwaltung / W+S alle Maßnahmen unverzögert weiter, um einen Erwerb durch den „Konzern Stadt“ (Gesellschaftsform wird derzeit geprüft) zu ermöglichen. Das Wertgutachten Oxford ist derzeit in Arbeit; der Auftrag für das Wertgutachten York ist ausgeschrieben. Der Zuschlag soll alsbald erfolgen. Bei Vorliegen der Gutachtenergebnisse werden sich in 2017 die Verkaufsverhandlungen mit BImA anschließen, über die der Rat ent- scheiden (ca. Mitte 2017, unverbindliche Angabe) wird. Nach heutigem Stand ist alles darauf ausgerichtet, in Teilabschnitten möglichst ab 2018 in die Real i- sierung des Wohnungsbaus zu gehen. Zu 3. Die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, ist nach dem Asylgesetz (AsylG) durch erken- nungsdienstliche Maßnahmen zu sichern. Mit Erlass vom 17.03.2016 hat das MIK verfügt, dass diese Registrierungstätigkeiten in der EAE statt- finden sollen. Inso fern soll die Stadt Münster die Aufgabenerledigung „Registrierung der Au sländer, die Asyl beantragen wollen“ in der EAE übernehmen. Da es sich um eine Aufgabe ha ndelt, für die gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s Gemeindeordnung NRW (GO NRW) keine gesetzliche Verpfl ichtung be- steht, hat der Rat über die Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden. Bei Wahrnehmung der Aufgaben durch die Stadt Münster werden im Gegenzug alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb durch das Land Nordrhein -Westfalen getragen. Durch die mit der Stadt - 5 - V/0703/2016 Münster zu schließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird geregelt, dass alle der Stadt Mün ster entstehenden bzw. entstandenen Kosten durch die Bezirksregierung Münster erstattet werden. Hierzu gehören neben Personalkosten, Kosten für Verbrauc hs- und Büromaterial, Kosten für den Kauf und Betrieb von technischen Geräten, Fortbildungskosten, Reisekosten und ggf. auch Kosten für Dolmetscherleistungen, sofern diese im Rahmen der Registrierung notwendig sind und nicht ande r- weitig (z.B. durch den Betreuungsverband) erbracht werden. Insbesondere sind Personalkosten ab dem 01.10.2016 erstattungsfähig. Zu 4.1 Die Stadt Münster ist innerhalb der EAE zuständig für den Betrieb der Registrierungs - und Koordina- tionsstelle. Für eine Registrierungskapazität von 150 Personen täglich sind 10 PIK -Arbeitsplätze notwendig. Je- der PIK-Arbeitsplatz muss mit 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besetzt werden. Insgesamt werden d a- mit 15 VZÄ für den Betrieb der PIK-Arbeitsplätze im Frontoffice benötigt. Laut Bezirksregierung Müns- ter hat die Stadt Münster 10 VZÄ zu stellen; das BAMF beteiligt sich mit 5 VZÄ. Für den Aufgabenbereich des Backoffice hat die Stadt Münster einen Personaleinsatz von 6 VZÄ zur Verfügung zu stellen. Im Backoffice werden die Aufgaben allgemeine Pos t- / Aktenbearbeitung, Um- gang mit Sonderfällen sowie Abschlussarbeiten ausgeführt. Für die Erledigung des Aufgabenfeldes Koordination und Beförderung liegt der personelle B edarf bei 4,0 VZÄ und ist durch die Stadt Münster bereitzustellen. Die Stadt Münst er ist berechtigt, große Teile der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen von Persona l- gestellung zu bewältigen. Sie ist lediglich verpflichtet, Leitungskräfte für die Bereiche Registri erung und Koordination sowie deren Vertretung abzustellen. Die Gesamtleitung für die EAE (inkl. Versorgung, Unterbringung und Gesundheitsvorsorge) o bliegt der Bezirksregierung. Seitens der Stadt Münster sind befristet bis zum 31.12.2017 6 VZÄ im gehobenen Dienst überplan- mäßig einzurichten. Unter Einbeziehung der Gegebenheiten der EAE Essen geht die Bezirksregie- rung Münster von folgenden Stellenwerten aus: Leitung des Aufgabenbereichs Registrierung und Koordination innerhalb der EAE BesGr. A 12 (1,0 VZÄ) Stellvertretende Leitung des Aufgabenbereichs Registrierung und Koordination innerhalb der EAE BesGr. A11 (1,0 VZÄ) Leitung der Teilbereiche Registrierung und Koordination jeweils BesGr. A11 (2,0 VZÄ) Stellvertretende Leitung der Teilbereiche Registrierung und Koordination BesGr. A10 (2,0 VZÄ) Bei den sachbearbeitenden Tätigkeit en im Aufgabenfeld Registrierung und Koordination wird se itens der Bezirksregierung Münster von einem Stellenwert von EGr. 8 ausgegangen. Diese Aufgaben so l- len im Rahmen der Personalgestellung durch Leiharbeitnehmer/innen wahrgenommen werden. Nach derzeitigem Stand ist von 20,0 VZÄ EGr. 8 auszugehen. Innerhalb der Stadtverwaltung soll das Sachgebiet „Zentrale Dienste“ des Ordnungsamtes (Abte ilung 32.2) mit den Aufgaben der EAE betraut werden. Über evtl. notwendig werdende weitere Personalbedarfe werden z urzeit noch Gespräche mit der B e- zirksregierung Münster geführt. - 6 - V/0703/2016 Die Stadt Münster und die Bezirksregierung behalten sich vor, nach einem noch zu vereinbare nden Zeitpunkt eine Evaluation der Personalsituation durchzuführen. In beiderseitigem Einverständnis kann dann Personal hinzugezogen oder abgebaut werden. Zu 4.2 Der ASB betreibt verschiedene Flüchtlingseinrichtungen in Ahlen, Hamm und Münster. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt mit dem ASB für die EAE als Betreuungsverband e inen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Der ASB ist somit innerhalb der EAE schon für die Unte r- bringung und Versorgung der Flüchtlinge sowie die Zahlung des Taschengeldes zuständig. Der ASB war in den bisher geführten Sondi erungsgesprächen mit der Bezirksregierung zugegen und kann sich grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit der Stadt Münster vorstellen, hält sie auch für mög- lich und umsetzbar. Die EAE soll zum 01.11.2016 an den Start gehen und soll vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 betrieben werden. Im Hinblick auf die kurze Vorlaufzeit und die begrenzte Laufzeit soll der ASB mit der Personalgestellung beauftragt werden. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Roxeler Straße 340
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0703/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37