0490/2019
Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 30.04.22019 0490/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln Hier: Information zum aktuellen Sachstand Die Stadtverwaltung Köln informiert mit dieser Vorlage über den aktuellen Sachstand des Projektes Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln. 1. Beschlusslage Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat am 13.10.2015 eine Stadtbahnstrecke Bonn – Mondorf – Niederkassel – Lülsdorf – Köln zur Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplanes NRW angemeldet. Im Rat der Bundesstadt Bonn wurde ein gleichlautender Beschluss gefasst. In der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises wurde das Projekt am 05.04.2016 dem vordringlichen Bedarf zugeordnet, nachdem die Nahverkehr Rhein- land GmbH mitgeteilt hatte, dass eine Kategorisierung der Projektvorschläge in einen „vordringlichen Bedarf“ und einen „weiteren Bedarf“ erfolgen soll. Als „vordringlich“ sollen danach Projekte gelten, deren Umsetzung bis 2025 dringlich bzw. erforderlich ist. Gemäß Beschluss der Zweckverbandsver- sammlung der Nahverkehr Rheinland GmbH am 31.12.2015 sowie des Regionalrats Köln am 31.01.2016 ist es zudem Bestandteil der Liste mit den neun für die Region wichtigsten kommunalen Stadtbahnvorhaben. In der Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg- Kreises am 13.11.2018 wurden folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst: 1. „Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird ohne den Abzweig Troisdorf weiter- verfolgt. Die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz soll mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel erfolgen. 2. Das Projekt einer neuen Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB- Strecke wird weiterverfolgt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Projekte in Abstimmung mit allen Beteiligten weiter zu konkretisieren. Dabei sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung erar- beitet werden, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu eruieren, wie die beiden Projekte in die jeweiligen Förder- programme aufgenommen werden können.“ 2. Veranlassung für die Machbarkeitsuntersuchung Anlass für die geplante rechtsrheinische Stadtbahnstrecke Bonn – Mondorf – Niederkassel – Lülsdorf – Köln inklusive der Zweigstrecke Mondorf – Troisdorf ist das große Erschließungspotenzial dieser 2 Korridore. Entlang der Achse Bonn – Niederkassel – Köln leben rund 50.000 Einwohner. Die südlichen Stadttei- le von Niederkassel und Troisdorf haben in den letzten Jahrzehnten als Wohnraum für Pendler nach Bonn erheblich an Bedeutung gewonnen, ebenso die nördlichen Stadtteile von Niederkassel für Pendler nach Köln. Besonders vorteilhaft für die geplante Achse ist die bereits existierende knapp 8 km lange Bahntrasse, die derzeit für den Güterverkehr genutzt wird. Zudem weist die Stadt Niederkassel als einzige Gemeinde im rechtsrheinischen Umland noch große Siedlungsflächen-Potenziale auf. 3. Machbarkeitsuntersuchung In der technischen Machbarkeitsstudie ist die Linienführung zwischen Bonn und Lülsdorf bereits grundsätzlich festgelegt worden. Sie verläuft zwischen Bonn und Mondorf als Stadtbahnneubau- strecke entlang der L16/L269 und nutzt zwischen Mondorf und Lülsdorf die bestehende Eisen- bahnstrecke der RSVG. In Bonn erfolgt eine Einbindung in das Hochflurnetz. Für folgende Pro- jektbestandteile wurden dagegen Varianten definiert, über die vor dem Einstieg in die konkrete Pla- nung Grundsatzentscheidungen getroffen werden müssen: - Ausbau der RSVG-Strecke für den Mischverkehr Stadtbahn/Güterverkehr oder aber Neubau einer Güteranschlussbahn von Lülsdorf direkt zur rechtsrheinischen DB-Strecke, um die be- stehende RSVG-Strecke für den Stadtbahnverkehr freistellen zu können. - Anbindung an das Kölner Stadtbahnnetz entweder rechtsrheinisch an die Linie 7 in Zündorf oder aber rheinquerend zur linksrheinischen Rheinuferbahn mit den Linien 16/17. - Zurückstellung oder Miteinbeziehung der Zweigstrecke Mondorf – Troisdorf, die ebenfalls über die bestehende Eisenbahnstrecke der RSVG verlaufen würde. 4. Veranlassung für die Nutzen-Kosten-Untersuchung Die in der Machbarkeitsuntersuchung ausgearbeiteten Varianten haben wesentlichen Einfluss auf Leistungsfähigkeit, Bauaufwand, Liniennetzgestaltung und Fahrgastpotenzial. So ist durchgehender Stadtbahnverkehr zwischen Köln und Bonn nur mit der rheinquerenden Variante möglich, wohinge- gen ein Anschluss an die Linie 7 in Zündorf zu einem gebrochenen Verkehr mit Hochflurzügen nach Bonn und Niederflurzügen nach Köln führen würde. Ebenso ermöglicht die Variante mit Rheinquerung erheblich kürzere Reisezeiten nach Köln. Bei Mischverkehr mit Güterzügen ist auf der Neubaustrecke maximal ein 20‘-Takt möglich, da aufgrund der dafür benötigten größeren Trassenbreite nur ein ge- ringeres Maß an Zweigleisigkeit realisierbar wäre. Vor diesem Hintergrund liegt eine wesentliche Auf- gabe der Nutzen-Kosten-Untersuchung darin, die verschiedenen Alternativen miteinander zu verglei- chen, um eine volkswirtschaftlich sinnvolle Vorzugsvariante definieren zu können. In die Untersuchungen und Finanzierung waren neben dem federführenden Rhein-Sieg-Kreis die Städte Bonn, Köln, Niederkassel und Troisdorf, die RSVG sowie die dev.log GmbH (Joint-Venture zwischen Evonik und duisport zur Entwicklung des Standortes Lülsdorf) als Projektpartner eingebun- den. Mitglieder des projektbegleitenden Arbeitskreises waren außerdem die Häfen und Güterverkehr Köln AG, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH und die Nahver- kehr Rheinland GmbH. 5. Nutzen-Kosten-Untersuchung Auf Grundlage der erstellten Machbarkeitsstudie wurde die Durchführung einer Nutzen-Kosten- Untersuchung beauftragt. Die Beauftragung beinhaltete die folgenden Arbeitsschritte: - Ergänzung der technischen Machbarkeitsstudie um bislang noch nicht in notwendiger Detail- tiefe untersuchte Teilprojekte (Streckenabschnitt auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn sowie optionale Güteranschlussbahn von Lülsdorf zur DB-Strecke in Höhe Köln-Wahn, Rheinque- rung), 3 - Verkehrsuntersuchung, auf deren Grundlage eine Vorzugsvariante für das Stadtbahnprojekt definiert werden kann; dabei sollen insbesondere die beiden Hauptvarianten mit/ohne Rhein- querung gegenübergestellt werden, - Standardisierte Bewertung für diese Vorzugsvariante. Bezüglich der rheinquerenden Variante wurde zunächst die technische Machbarkeit einer Bündelung mit der im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) dargestellten Trasse der geplanten Autobahn A553 in Höhe Godorf untersucht. Im Zusammenhang mit der Konkretisierung des Autobahnprojektes durch Straßen.NRW wurde diese Trasse zwischenzeitlich durch einen Suchraum ersetzt, in dem nun ein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt wird. Vor diesem Hintergrund wurde die Untersuchung möglicher Stadtbahntrassen ebenfalls auf diesen Suchraum erweitert. Das Szenario einer neuen Güteranschlussbahn von Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke hat vor dem Hintergrund der konkretisierten Planungen für einen trimodalen Verknüpfungspunkt in Lülsdorf sowie eine politische Grundsatzentscheidung in Troisdorf zusätzliche Bedeutung erlangt. Daher erfolgte zwischenzeitlich auch diesbezüglich die Beauftragung vertiefender Untersuchungen, um mögliche Trassen zu identifizieren. Valide Zwischenergebnisse wurden den Projektpartnern am 31.10.2018 vorgestellt. Unter dem Gesichtspunkt der technischen und volkswirtschaftlichen Realisierbarkeit ergibt sich folgende Projektkombination als eindeutige Vorzugsvariante: - Realisierung einer Stadtbahnlinie Bonn – Niederkassel – Köln mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel und Anschluss an die Rheinuferbahn, - Neubau einer Anschlussbahn für den Güterverkehr von Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB- Strecke, - Zurückstellung der Stadtbahnzweigstrecke Mondorf – Troisdorf. Die prognostizierte Fahrgastnachfrage der Stadtbahnlinie Bonn – Niederkassel – Köln liegt in dieser Konfiguration deutlich oberhalb der bestehenden Fahrgastnachfrage auf den Streckenab- schnitten der linksrheinischen Linien 16 und 18 im Rhein-Sieg-Kreis. Es wurde ein Nutzen-Kosten- Indikator von 1,5 ermittelt. Damit sind der volkswirtschaftliche Nutzen und die Förderfähigkeit des Projektes grundsätzlich gegeben. Einzelheiten der Untersuchungsergebnisse bzw. des aktuellen Planungsstandes können der Anla- ge 1 entnommen werden. Übersichtspläne der Varianten sind als Anlage 2 und 3 beigefügt. 6. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung wird zeitnah einen Termin anberaumen, zu dem die vom Projekt betroffenen Bezirks- vertretungen Rodenkirchen (BV 2) und Porz (BV 7) unter Beteiligung eines Vertreters des Rhein- Sieg-Kreises eingeladen werden. Dort können die Varianten vertieft erläutert, gemeinsam diskutiert und Fragen geklärt werden. Im darauffolgenden Schritt ist geplant, dem Verkehrsausschuss unter Beteiligung der BV 2 und BV 7 eine Beschlussvorlage zur weiteren Vorgehensweise in Bezug auf die interkommunale Planung der Stadtbahntrasse vorzulegen. Anlagen 1. Einzelheiten Planungsstand 2. Übersichtsplan Varianten Rheinquerung 3. Übersichtsplan Varianten Güteranschlussbahn Gez. Blome
Anlage 1 - Einzelheiten Planungsstand
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Anlage 1 1 / 4 1) Variantenuntersuchung Rheinquerung Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist die Rheinquerung der geplanten A553 in Verlängerung der L150 bei Godorf eingezeichnet. Rechtsrheinisch verläuft sie in etwa entlang der Stadtgrenze Köln/Niederkassel zwischen Langel und Lülsdorf. Dies entspricht der Trasse aus der vorhergehenden Landesstraßenbedarfsplanung und wurde zunächst der technischen Machbarkeitsstudie des Stadtbahnprojektes zugrundegelegt. Zwischenzeitlich hat Straßen.NRW jedoch einen Suchraum definiert, in dem ergebnisoffen eine ideale Trasse für die Autobahn gefunden werden soll. Dieser Suchraum beginnt im Norden etwa in Höhe von Weiß linksrheinisch bzw. Porz rechtsrheinisch und führt im Süden bis in Höhe von Hersel bzw. Mondorf. Nach zwischenzeitlich erfolgter Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium muss die Förderfähigkeit des Stadtbahnprojektes bzgl. Rheinquerung unabhängig von der Autobahn nachgewiesen werden. Seitens Straßen.NRW wird im Linienbestimmungsverfahren für die A553 bislang keine kombinierte Querung Straße/Schiene berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind in den Ansätzen der Nutzen-Kosten-Untersuchung und dem o. g. Nutzen- Kosten-Indikator von 1,5 für das Stadtbahnprojekt keine Synergien resultierend aus Realisierung einer gemeinsamen Rheinquerung Schiene/Straße enthalten. Das bedeutet, dass das Stadtbahnprojekt unabhängig von der A553 für sich alleine förderfähig und umsetzbar ist. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob Stadtbahn und Autobahn rheinquerend bündelbar sind. Dabei sind für beide Projekte unterschiedliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: - Da die A553 eine großräumige Verbindung zwischen den links- bzw. rechtsrheinischen Autobahnen mit wenigen Verknüpfungen zum untergeordneten Netz schaffen soll, ist die kleinräumige Lage der Rheinquerung für den verkehrlichen Nutzen eher nachrangig. Der Nutzen der Stadtbahn ergibt sich dagegen aus einer kleinräumig optimierten Anbindung der Siedlungsschwerpunkte, auf die die Lage einer Rheinquerung erhebliche Auswirkungen hat. - Für die Stadtbahn sind aufgrund geringerer Trassenbreite und Radien grundsätzlich flexiblere Trassen möglich als für die Autobahn. Andererseits muss eine für den Schienenverkehr geeignete Gradiente berücksichtigt werden, insbesondere bei Miteinbeziehung des Schienengüterverkehrs (s. u.). - Für das Stadtbahnprojekt wird zur Gewährleistung der Förderfähigkeit grundsätzlich eine Brückenlösung verfolgt. Damit ist grundsätzlich auch eine Mitberücksichtigung des Radverkehrs möglich. In der Variantenuntersuchung wurden im Suchraum drei rheinquerende Korridore identifiziert, die für den Stadtbahnverkehr technisch machbar sind. Diese wurden wiederum in Untervarianten differenziert. Von Nord nach Süd sind dies folgende: Variante Anbindung Rheinuferbahn Brückenkopf rechtsrheinisch Nord(2) zwischen Sürth und Godorf unmittelbar südlich Langel Nord(1) Bahnhof Godorf zwischen Langel und Lülsdorf Mitte(2) Bahnhof Wesseling unmittelbar nördlich Lülsdorf Mitte(1) Bahnhof Wesseling zwischen Lülsdorf und Evonik Süd Bahnhof Wesseling Süd zwischen Evonik und Niederkassel Weiter südlich im Suchraum liegende Trassen sind für die Stadtbahn, unabhängig von der technischen Machbarkeit, nicht sinnvoll, da dann ein Großteil des Niederkasseler Stadtgebietes nicht mehr von der Stadtbahn erschlossen wäre. 2 / 4 Variante Nord(1) ist angelehnt an die Trasse der A553 aus dem BVWP. Grundsätzlich mit einer Autobahn bündelbar sind darüber hinaus die Trassen Mitte(2) und Süd. Die fünf Varianten wurden einem qualitativen Vergleich unterzogen und werden in der Ausschusssitzung im Detail vorgestellt. Es zeigen sich eindeutige Vorteile für den nördlichen Korridor mit den beiden Untervarianten Nord(1) und Nord(2). Diese Vorteile konnten im Rahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung bestätigt werden (s. u.). Unabhängig davon bestehen für einige der Varianten folgende verfahrenskritische Risiken: - Die Varianten Mitte und Süd sind nicht mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie kompatibel. Dieses setzt Mindestabstände zur angrenzenden Industrie fest, die insbesondere bezogen auf das Werksgelände von Shell nicht eingehalten werden können. - Bei der Variante Nord(1) wird der Retentionsraum und das Naturschutzgebiet zwischen Langel und Lülsdorf beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen können mit der Variante Nord(2) größtenteils vermieden werden. 2) Optionale Güterverkehrsnutzung der Rheinquerung Die Rheinquerung wird vom Rhein-Sieg-Kreis in seiner Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger als Teil der Stadtbahnverbindung Niederkassel – Köln projektiert. Die Option einer zusätzlichen regionalen Güterverkehrsnutzung wird planerisch mit berücksichtigt. Potenziale bestehen in einer Anbindung des linksrheinischen HGK-Netzes an die rechte Rheinstrecke der DB AG, einer Anbindung des Evonik-Standortes Lülsdorf an das HGK-Netz sowie einer Direktverbindung der Industriestandorte beiderseits des Rheins. Die Güterverkehrsoption ist kein Bestandteil des Stadtbahnprojektes und kann nur dann umgesetzt werden, wenn sich dafür ein Träger findet. Zu berücksichtigen ist, dass sie nicht unerheblichen Zusatzaufwand erzeugt. Je nach Lage der Rheinquerung wären zusätzlich bis zu 12 km Zulaufstrecke erforderlich; dazu käme die Güterverkehrstauglichkeit der Rheinquerung selbst (Achslasten, Profil etc.). 3) Nutzen-Kosten-Untersuchung Die Nutzen-Kosten-Untersuchung umfasst zwei Module. In Modul A wurde zunächst eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Modul B umfasst eine Standardisierte Bewertung der in Modul A ermittelten Vorzugsvariante nach aktueller Verfahrensanleitung 2016. Diese ist noch nicht abschließend fertiggestellt. Die Verkehrsuntersuchung beinhaltet folgende Bestandteile: - Aufbau eines Verkehrsmodells mit Analysefall 2012 und Prognose-Nullfall 2030; - Voruntersuchung der Hauptvarianten mit bzw. ohne Rheinquerung ; - Grobuntersuchung der optionalen Zweigstrecke nach Troisdorf; - Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen für die Vorzugsvariante . Die Voruntersuchung umfasst auch die drei Varianten mit Rheinquerung in nördlicher, mittlerer bzw. südlicher Lage, jedoch ohne weitere Differenzierung in die o. g. Untervarianten Nord bzw. Mitte (1) und (2). Bei allen Varianten mit Rheinquerung wird jeweils die bestehende Stadtbahnlinie 17 von Sürth nach Bonn Hbf verlängert. In Köln bedeutet dies eine Nutzung der Nord-Süd-Stadtbahn und damit optimal kurze Fahrzeiten ins Stadtzentrum. Für die Variante ohne Rheinquerung wurde nach Identifizierung des verkehrlich idealen 3 / 4 Brechpunktes eine Verlängerung der Niederflur-Stadtbahnlinie 7 von Zündorf bis Lülsdorf und daran anstoßend eine neue Hochflur-Stadtbahnlinie 69 von Lülsdorf bis Bonn Hbf unterstellt. Allen Varianten liegen jeweils individuelle ergänzende Busnetze zugrunde. Diese wurden iterativ mit Untersuchung von Detailfragen entwickelt, um eine möglichst optimale Projektkonfiguration sicherzustellen. 4) Ermittlung der Vorzugsvariante Die Verkehrsuntersuchung aus Modul A der Nutzen-Kosten-Untersuchung liefert folgende Ergebnisse: - Die Varianten Rheinquerung in nördlicher oder mittlerer Lage lassen das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis erwarten. Die verkehrlichen Effekte sind nahezu identisch. Da die Machbarkeit der mittleren Lage aufgrund der Nähe zu Shell nicht gesichert und die Fahrzeit nach Köln bei nördlicher Lage kürzer ist, wird die nördliche Lage als Vorzugsvariante empfohlen. - Die Variante Rheinquerung in südlicher Lage lässt einen deutlich niedrigeren Nutzen und einen Nutzen-Kosten-Indikator < 1 erwarten. Sie wäre damit nicht förderfähig. Grund für den geringeren Nutzen ist insbesondere die fehlende direkte Anbindung von Lülsdorf und Ranzel. Dies resultiert gegenüber der nördlichen Lage in einem nur halb so hohen Fahrgastaufkommen über die Rheinquerung. Die südliche Lage wird daher verworfen. - Die Variante ohne Rheinquerung mit Anschluss an die Linie 7 in Zündorf lässt zwar die geringsten Kosten, aber auch den geringsten verkehrlichen Nutzen erwarten. Daraus ergibt sich ein deutlich geringeres Nutzen-Kosten-Verhältnis als bei den favorisierten Varianten mit Rheinquerung. Aufgrund der längeren Reisezeiten ist das Fahrgastaufkommen an der Stadtgrenze Köln noch einmal geringer als bei der Rheinquerung in südlicher Lage. Es wird empfohlen, die Variante lediglich für den Fall zurückzuhalten, dass eine Rheinquerung komplett verworfen wird. - Der Abzweig Troisdorf würde zusätzlichen Nutzen bringen, der jedoch voraussichtlich geringer als die zusätzlichen Investitionskosten ist. Vor dem Hintergrund zukünftiger Siedlungs- und Verkehrsentwicklung wird eine Trassenfreihaltung empfohlen. - Bei einer Verlängerung der Linie 7 von Zündorf nach Lülsdorf zusätzlich zur Rheinquerung wäre der Mehrnutzen voraussichtlich ebenfalls geringer als die zusätzlichen Investitionskosten. - Für die Angebotsgestaltung wurde bei allen Varianten zunächst ein 20‘-Grundtakt montags bis freitags tagsüber sowie ein 30‘-Grundtakt abends und am Wochenende zugrunde gelegt. Aus der Fahrgastprognose ergibt sich jedoch darüber hinausgehend die Notwendigkeit einer zumindest abschnittweisen Verdichtung auf 10‘-Takt in der Spitzenstunde. Bei durchgehendem 10‘-Takt über die gesamte Hauptverkehrszeit sind relevante zusätzliche Fahrgastpotenziale erreichbar. - Bei allen Varianten ist eine Weiterführung von Bonn Hbf bis Heussallee durch den bestehenden Bonner Stadtbahntunnel möglich. Aufgrund des bereits vorhandenen dichten Angebotes sind die zusätzlichen Betriebskosten aber voraussichtlich höher als der zusätzliche Nutzen. Eine Weiterführung sollte daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die zukünftige Fahrgastentwicklung oder aber die Auslastung der Wendeanlage Bonn Hbf dies erforderlich machen. 4 / 4 Die Vorzugsvariante mit Rheinquerung in nördlicher Lage und wahlweise Untervariante Nord(1) oder Nord(2) korrespondiert mit den Ergebnissen der technischen Machbarkeitsstudie. Insofern sind diesbezüglich keine weiteren Abwägungen zu treffen. Im Ergebnis lassen sich drei Kernaussagen treffen: - Der Nutzen-Kosten-Indikator liegt bei 1,5. Selbst unter Zugrundelegung eines Planungstiefe-Zuschlags von 30 % kann ein Wert über 1,0 sichergestellt werden. Damit ist die gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit und Förderfähigkeit des Vorhabens gegeben. - Die Querschnittsbelastung liegt in Höhe nördlicher Kreisgrenze (Richtung Köln) bei 10.000 und in Höhe südlicher Kreisgrenze (Richtung Bonn) bei 9.800 Fahrgästen pro Tag. Zum Vergleich wurden für die Linie 16 im Analysefall 8.200 Fahrgäste an der nördlichen bzw. 9.800 an der südlichen Kreisgrenze ermittelt, bei der Linie 18 sind es 6.400 bzw. 8.200 Fahrgäste. - Zur Bereitstellung ausreichender Kapazitäten ist ein 10‘-Takt in den Hauptverkehrszeiten über die gesamte Linie erforderlich. Dies bedingt eine möglichst weitreichende Zweigleisigkeit und damit eine Freistellung der RSVG-Strecke vom Güterverkehr. Noch nicht berücksichtigt wurde die mit der Stadtbahn mögliche zusätzliche Siedlungsentwicklung im Einzugsgebiet, welche ein noch größeres Fahrgastpotenzial erwarten lässt. Ebenfalls nicht mit einbezogen wurde eine je nach Streckenführung im Korridor Rheinbrücke Nord ggf. zusätzlich mögliche Anbindung von Langel. Diese würde den Nutzen-Kosten-Indikator voraussichtlich noch einmal erhöhen. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Festlegung des genauen Trassenverlaufs im Korridor Nord erfolgen. Dafür wird die Abstimmung mit der Stadt Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und Straßen.NRW kurzfristig intensiviert. 5) Güteranschlussbahn Für die Güteranschlussbahn von Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke wurden drei Trassenvarianten erarbeitet. Der Anschluss an den bestehenden Übergabebahnhof vor dem Evonik-Werk erfolgt in allen Varianten in südliche Richtung. Bis zur Stadtgrenze Köln/Niederkassel verläuft die Trasse dann gebündelt mit der L82/L269. Von dort kann sie wahlweise nördlich oder südlich von Libur und im letzteren Falle wiederum nördlich oder südlich des Libur Sees geführt werden. Alle drei Varianten können in Höhe der bestehenden Biogasanlage zwischen Bahnhof Wahn und A59 mit der DB-Strecke verknüpft werden. Favorisiert wird derzeit die nördliche Variante. Eine abschließende Trassenfestlegung sollte zusammen mit der Linienfeststellung der A553 erfolgen, da ggf. Bündelungen mit dieser möglich sind.
Anlage 2 - Übersichtsplan Varianten Rheinquerung
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www.voessing.de VÖSSING Ingenieurgesellschaft mbH 14.11.2018 9 Stadtbahn Bonn Niederkassel Köln Rheinquerung Varianten Anlage 2
Anlage 3 - Übersichtsplan Varianten Güteranschlussbahn
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www.voessing.de VÖSSING Ingenieurgesellschaft mbH 14.11.2018 16 Stadtbahn Bonn Niederkassel Köln Varianten Güteranschlussbahn Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0490/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 08.02.2019 09:54