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Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg

SPD Anfrage nach § 4 AN/0103/2025 vom 22.01.2025

Stand: Am 17.03.2025 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.01.2025 AN/0103/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 27.01.2025 Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg Sehr geehrte Frau Sommer, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Liegenschaftsaus- schusses zu setzen. Die LEG Immobilien AG hat im September 2024 angekündigt, ihr ursprünglich geplantes Neubauprojekt in der Siedlung am Schlebuscher Weg nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen sei geplant, die Immobilien zu veräußern. Ursprünglich sollten die 43 Gebäude mit 204 Woh- nungen aus den 1960er Jahren abgerissen und durch bis zu 400 neue, energieeffiziente Wohnungen ersetzt werden. Aufgrund gestiegener Baukosten und eines aufwendigen Be- bauungsplanverfahrens wurde das Projekt Ende 2022 gestoppt. Seitdem stehen viele der Gebäude leer. Die LEG erhielt durch die Stadtverwaltung eine Zweckentfremdungsgenehmi- gung, die bis Juli 2027 befristet ist. Die Entscheidung, den Neubau abzubrechen und die Im- mobilien zu verkaufen, wirft angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Köln nun dringende Fragen – auch zur Zweckentfremdung – auf. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: - 2 - 1. Welche aktuellen Informationen liegen der Verwaltung zur Entscheidung der LEG vor, das Neubauprojekt am Schlebuscher Weg abzubrechen und die Immobilien zu veräußern? 2. Hat die Verwaltung geprüft, ob durch den neuen Sachverhalt die Zweckentfremdungsge- nehmigung zurückgenommen wird und nun ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsver- bot vorliegt, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die LEG einzuwirken, den Leerstand zu been- den? 4. Welche planungsrechtlichen Hürden bestehen derzeit für die Siedlung, und wie bewertet die Stadtverwaltung die Zukunftsperspektive für die betroffenen Gebäude und Flächen? 5. Wird zurzeit geprüft, ob eine Zwischennutzung der leerstehenden Gebäude möglich ist? Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 17.03.2025

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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