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AN/0103/2025

Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg

SPD Anfrage nach § 4 22.01.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 17.03.2025, TOP 4.1.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2509 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.01.2025 
 
AN/0103/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 27.01.2025 
 
Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg 
Sehr geehrte Frau Sommer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Liegenschaftsaus-
schusses zu setzen.  
 
Die LEG Immobilien AG hat im September 2024 angekündigt, ihr ursprünglich geplantes 
Neubauprojekt in der Siedlung am Schlebuscher Weg nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen 
sei geplant, die Immobilien zu veräußern. Ursprünglich sollten die 43 Gebäude mit 204 Woh-
nungen aus den 1960er Jahren abgerissen und durch bis zu 400 neue, energieeffiziente 
Wohnungen ersetzt werden. Aufgrund gestiegener Baukosten und eines aufwendigen Be-
bauungsplanverfahrens wurde das Projekt Ende 2022 gestoppt. Seitdem stehen viele der 
Gebäude leer. Die LEG erhielt durch die Stadtverwaltung eine Zweckentfremdungsgenehmi-
gung, die bis Juli 2027 befristet ist. Die Entscheidung, den Neubau abzubrechen und die Im-
mobilien zu verkaufen, wirft angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Köln nun 
dringende Fragen – auch zur Zweckentfremdung – auf. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung der nachfolgenden 
Fragen:

- 2 - 
 
1. Welche aktuellen Informationen liegen der Verwaltung zur Entscheidung der LEG vor, das 
Neubauprojekt am Schlebuscher Weg abzubrechen und die Immobilien zu veräußern? 
2. Hat die Verwaltung geprüft, ob durch den neuen Sachverhalt die Zweckentfremdungsge-
nehmigung zurückgenommen wird und nun ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsver-
bot vorliegt, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant? 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die LEG einzuwirken, den Leerstand zu been-
den?  
4. Welche planungsrechtlichen Hürden bestehen derzeit für die Siedlung, und wie bewertet 
die Stadtverwaltung die Zukunftsperspektive für die betroffenen Gebäude und Flächen? 
5. Wird zurzeit geprüft, ob eine Zwischennutzung der leerstehenden Gebäude möglich ist? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt   
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.03.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0103/2025
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
22.01.2025
Erstellt
22.01.2025 10:31