3253/2016
Beantwortung der Frage zur Nutzung einer Fläche zwischen Herbesthaler Straße und Aachener Straße als Schulstandort, LB 3.17, Bezirk 3
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3672 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3253/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.04.2017 Beantwortung der Frage zur Nutzung einer Fläche zwischen Herbesthaler Straße und Aachener Straße als Schulstandort, LB 3.17, Bezirk 3 Im Ergebnis ist die damalige Beschlussvorlage 3960/2014 für die Sitzung des Rates am 24.03.2015 zurückgestellt worden. Im September 2016 wurde bekannt, dass seitens einer Ratsfraktion ein neuer Vorstoß zur Entscheidungsfindung innerhalb der BV 3 und anschließend im Hauptausschuss geplant ist. Das Amt für Schulentwicklung hat nunmehr im April 2017 auf Nachfrage für das Grundstück Herbesthaler Str. / Aachener Str. bestätigt, dass dieser Standort für eine weiterführende Schu- le auf Grund der Lage innerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteils LB 3.17 „Brachflä- che westlich der Herbesthaler Straße in Müngersdorf“ (siehe Anlage 1) nicht mehr weiterver- folgt wird. Im Frühjahr 2015 war ein sogenannter Grundsatz-Planungsbeschluss zur Errichtung eines Schulge- bäudes mit 3-fach Sporthalle für eine Gesamtschule mit je 4 Zügen Sekundarstufe I und II innerhalb dieses geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 geplant. Die vom Beirat aufgeworfenen Fragen (Anlass war die geplante Behandlung des Themas in der Bezirksvertretung 3) sind im Folgenden auf- gelistet und durch die Antworten des Amtes für Schulentwicklung ergänzt worden. 1. Frage: Aus welchem Grund wird in der Vorlage nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich beim bevorzugten Grundstück um den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 handelt? Antwort der Verwaltung: Die Beschlussvorlage beinhaltet einen mit der Neuorganisation der Gebäu- dewirtschaft neu eingeführten Grundsatz-/ Planungsbeschluss für ein Schulgebäude. Damit beauf- tragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) durchzuführen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 HAOI – Grundlagenermittlung – werden unter anderem auch die baurechtlichen Voraussetzungen geprüft. Dabei ist auch auf die Schutzvorschriften für den geschützten Landschaftsbestandteil einzu- gehen. Das Grundstück Aachener Straße / Herbesthaler Straße war von einer ämterübergreifenden Arbeits- gruppe als geeigneter Standort für eine weiterführende Schule eingestuft worden. Die Information über den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 erfolgte erst zu einem späteren Zeitpunkt. 2. Frage: Aus welchem Grund wurde der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde in die Beratungsfol- ge nicht eingebunden? Antwort der Verwaltung: In die Beratungsfolge wurden nur die üblicherweise zuständigen Gremien aufgenommen. 3. Frage: Wer ist verantwortlich für die Festlegung der Beratungsfolge? Antwort der Verwaltung: Die Beratungsfolge wird von der federführenden Dienststelle festgelegt. 2 4. Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass das Votum des Landschaftsbeirates eingefordert und berücksichtigt wird in der weitergehenden Beratung von BV3 und Rat?“ Antwort der Verwaltung: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird die Verwaltung den erfor- derlichen Baubeschluss nach dem im Rahmen der Aufgabenanalyse Gebäudewirtschaft abgestimm- ten neuen Verfahren einholen. Dabei werden dann die im Planungsverfahren ermittelten aktuellen Fakten und Zahlen den politischen Gremien dargelegt. In dem Baubeschlussverfahren können dann weitere Gremien in der Beratungsfolge aufgenommen werden. In diesem konkreten Fall wäre das dann der Naturschutzbeirat.
Herbesthaler Str.-LP Anlage 1
105 Zeichen
Anlage 1 Schulstandort Herbesthaler Str. Anlage 1 Schulstandort Herbesthaler Str. - 1 - --140 m: 1 : 5000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3253/2016
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27