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3253/2016

Beantwortung der Frage zur Nutzung einer Fläche zwischen Herbesthaler Straße und Aachener Straße als Schulstandort, LB 3.17, Bezirk 3

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.04.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 24.04.2017, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Herbesthaler Str.-LP Anlage 1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3672 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3253/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.04.2017 
 
Beantwortung der Frage zur Nutzung einer Fläche zwischen Herbesthaler Straße und 
Aachener Straße als Schulstandort, LB 3.17, Bezirk 3 
Im Ergebnis ist die damalige Beschlussvorlage 3960/2014 für die Sitzung des Rates am 24.03.2015 
zurückgestellt worden. Im September 2016 wurde bekannt, dass seitens einer Ratsfraktion ein neuer 
Vorstoß zur Entscheidungsfindung innerhalb der BV 3 und anschließend im Hauptausschuss geplant 
ist. 
Das Amt für Schulentwicklung hat nunmehr im April 2017 auf Nachfrage für das Grundstück 
Herbesthaler Str. / Aachener Str. bestätigt, dass dieser Standort für eine weiterführende Schu-
le auf Grund der Lage innerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteils LB 3.17 „Brachflä-
che westlich der Herbesthaler Straße in Müngersdorf“ (siehe Anlage 1) nicht mehr weiterver-
folgt wird. 
Im Frühjahr 2015 war ein sogenannter Grundsatz-Planungsbeschluss zur Errichtung eines Schulge-
bäudes mit 3-fach Sporthalle für eine Gesamtschule mit je 4 Zügen Sekundarstufe I und II innerhalb 
dieses geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 geplant. Die vom Beirat aufgeworfenen Fragen 
(Anlass war die geplante Behandlung des Themas in der Bezirksvertretung 3) sind im Folgenden auf-
gelistet und durch die Antworten des Amtes für Schulentwicklung ergänzt worden. 
 
1. Frage: Aus welchem Grund wird in der Vorlage nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich 
beim bevorzugten Grundstück um den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 handelt? 
Antwort der Verwaltung: Die Beschlussvorlage beinhaltet einen mit der Neuorganisation der Gebäu-
dewirtschaft neu eingeführten Grundsatz-/ Planungsbeschluss für ein Schulgebäude. Damit beauf-
tragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI 
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) durchzuführen. Im Rahmen der Leistungsphase 1 
HAOI – Grundlagenermittlung – werden unter anderem auch die baurechtlichen Voraussetzungen 
geprüft. Dabei ist auch auf die Schutzvorschriften für den geschützten Landschaftsbestandteil einzu-
gehen. 
Das Grundstück Aachener Straße / Herbesthaler Straße war von einer ämterübergreifenden Arbeits-
gruppe als geeigneter Standort für eine weiterführende Schule eingestuft worden. Die Information 
über den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 erfolgte erst zu einem späteren Zeitpunkt. 
2. Frage: Aus welchem Grund wurde der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde in die Beratungsfol-
ge nicht eingebunden? 
Antwort der Verwaltung: In die Beratungsfolge wurden nur die üblicherweise zuständigen Gremien 
aufgenommen. 
3. Frage: Wer ist verantwortlich für die Festlegung der Beratungsfolge? 
Antwort der Verwaltung: Die Beratungsfolge wird von der federführenden Dienststelle festgelegt.

2 
 
4. Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass das Votum des Landschaftsbeirates eingefordert und 
berücksichtigt wird in der weitergehenden Beratung von BV3 und Rat?“  
Antwort der Verwaltung: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird die Verwaltung den erfor-
derlichen Baubeschluss nach dem im Rahmen der Aufgabenanalyse Gebäudewirtschaft abgestimm-
ten neuen Verfahren einholen. Dabei werden dann die im Planungsverfahren ermittelten aktuellen 
Fakten und Zahlen den politischen Gremien dargelegt. In dem Baubeschlussverfahren können dann 
weitere Gremien in der Beratungsfolge aufgenommen werden. In diesem konkreten Fall wäre das 
dann der Naturschutzbeirat.

Herbesthaler Str.-LP Anlage 1

105 Zeichen

Anlage 1 Schulstandort Herbesthaler Str.
Anlage 1 Schulstandort Herbesthaler Str. - 1 -
--140 m:
1 : 5000

Beratungsverlauf (1)

24.04.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3253/2016
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27