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1274/2020

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Angebote des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – Maßnahmen, aktueller Sachstand und Ausblick

Mitteilung Ausschuss 05.05.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.05.2020, TOP 8.5.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7962 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 05.05.2020 
 1274/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
 
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Angebote des Amtes für Kinder, Jugend und Familie – 
Maßnahmen, aktueller Sachstand und Ausblick 
Die Corona Krise hat auch alle Arbeitsfelder des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in erheblicher 
Weise getroffen. Im Folgenden werden durch die Jugendverwaltung die wesentlichen Regelungen 
bzw. Sachstände in den Arbeitsbereichen dargestellt. 
 
1. Kindertagesbetreuung 
Seit dem 16. März 2020 gilt in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ein generelles Betre-
tungsverbot. 
 
Stufenmodell der JMFK 
 
In dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesmi-
nisterin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.04.2020 wurde ein „Gemeinsamer Rahmen 
der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der 
Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie“ entwickelt. Hierin enthalten ist 
ein Stufenmodell, welches folgende Szenarien beschreibt: 
 
 Stufe 1: Notbetreuung: Nur Kinder von „systemrelevanten Schlüsselpersonen“ werden 
betreut – und „HzE-Fälle“  
 
 Stufe 2: Erweiterte Notbetreuung: Erweiterung der Berufsgruppen und Ausweitung auf 
(berufstätige) Alleinerziehende 
 
 Stufe 3: Eingeschränkter Regelbetrieb: Verschiedene Kriterien – Förderbedarf, Wohn-
verhältnisse, „Vorschulkinder“, Eltern mit Beeinträchtigungen 
 
 Stufe 4: Vollständiger Regelbetrieb 
 
Stufen 1 und 2 werden in Köln bereits seit dem 16. März, bzw. 23. und 27. (für Alleinerziehende) April 
umgesetzt.  
Zur nächsten Stufe 3 steht eine Abstimmung zu den entsprechenden Kriterien an. Die Verwaltung 
bereitet sich auf alle der jeweiligen Szenarien vor.   
 
Notbetreuung 
 
In verschiedenen Stufen der Lockerung wurde eine Notbetreuung für einige Kinder sichergestellt:

2 
 
- Ab 16. März 2020: Kinder von Eltern, die beide in einem systemrelevanten Beruf tätig sind 
(Betreuungsquote: 1,7 %). 
- Ab 30. März 2020: Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung nur für ein Elternteil genügt (Be-
treuungsquote: 2,2 %). 
- Anfang April: Aufnahme von Kindern, bei denen dies im Rahmen der Hilfe zur Erziehung 
als notwendig erachtet wird (Betreuungsquote: 3 %, bzw. zum Ende der Osterferien 3,7). 
- Ab 27. April 2020: Erweiterung um Kinder von Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind o-
der im Rahmen eines Schul-/Hochschulbesuchs an einer Abschlussprüfung teilnehmen 
(Betreuungsquote: 8,5 %, Stand 28. April). 
Die Betreuungsquote bezieht sich jeweils auf alle Kitas (städtisch wie die freien Träger) und die Kin-
dertagespflege. 
 
Elternbeiträge 
 
Der Rat hat am 26. März 2020 die Erstattung von 1,25 Elternbeiträgen wegen der Schließung von 
Kitas, Kindertagespflegen und OGTS beschlossen. Für die städtischen Kitas wird auch das Essens-
geld erstattet. 
 
Für die weiteren Schließungswochen im Mai steht eine Ratsentscheidung noch aus (Beschlussvorla-
ge 1251/2020: „Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass auch für die weitere Zeit der Schließung von 
Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im 
Mai 2020 den Eltern die Elternbeiträge und bei den städtischen Kitas auch das Essensgeld erstattet 
wird.“). 
 
Die entsprechenden Bescheide an die Eltern werden schnellstmöglich, voraussichtlich Ende 
Mai/Anfang Juni 2020 verschickt, danach beginnt die Stadtkasse mit der Auszahlung. 
 
Zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, dass der 
Ertrags- bzw. Einzahlungsausfall für Mai 2020 jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen – 
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesgesetzgeber – und dem jeweiligen Jugendamt bzw. 
der jeweiligen Kommune getragen wird. 
 
 
Hygiene: 
 
Grundlage für die Rückkehr aus dem Lock-down in Kindertageseinrichtungen sind die Fachempfeh-
lungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. 
 
Nach Fachempfehlung Nr. 15 werden in den Kindertageseinrichtungen sogenannte Settings gebildet, 
d.h., kleinere Kindergruppen mit festen Bezugspersonen in einem Gruppenraum. Der Alltag wird so 
organisiert, z.B. durch unterschiedliche Zeiten auf dem Außengelände, dass die einzelnen Settings 
nicht in Kontakt kommen. 
 
Hygienemittel, wie Seifen und Desinfektionsmittel stehen bislang ausreichend zur Verfügung, ebenso 
Einmalhandtücher aus Papier. Darüber hinaus beschafft die Verwaltung Desinfektionsspender und –
mittel für den Eingangsbereich. 
 
 
 
2. Kinder- und Jugendförderung 
 
Auch für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung, Jugendsozialarbeit gilt seit dem 19. 
März 2020 ein Betretungsverbot. Gleiches gilt auch für die Spiel- und Bolzplätze. Letztere dürfen laut 
der Coronaschutzverordnung in der ab 4. Mai gültigen Fassung ab dem 6. Mai wieder öffnen. Die Art 
und Weise der Öffnung und der Kommunikation hierzu befindet sich in der verwaltungsinternen Ab-
stimmung.

3 
 
Die Strukturförderung der Einrichtungen wurde und wird unverändert fortgesetzt, so dass die Träger 
Planungssicherheit haben und die Wiederaufnahme der Angebote möglichst unkompliziert in den 
bisherigen Strukturen erfolgen kann. 
 
Um Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu halten, unterbreiten viele Einrichtungen aktuell digi-
tale Angebote, die von Nutzung der Sozialen Medien über Video-Chats in der Gruppe oder im Einzel-
gespräch bis hin zu Tutorials, gemeinsamen Projekten und kleinen Filmen reichen. Beispiele finden 
sich z.B. auf www.corona.koeln unter „Digitale Angebote“.  
 
Über den behutsamen Einstieg in die Einzelfallarbeit wird auch die institutionelle Arbeit schrittweise 
wieder ausgebaut. Hierbei sind die nötigen Hygiene- und Abstandsregeln nach wie vor zu beachten 
und einzuplanen. 
 
3. Kinderschutz und Erziehungshilfe 
 
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes sowie die Spezialdienste, wie beispielsweise 
der Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) haben ihr grundsätzliches Leistungsangebot auf-
rechterhalten. Das heißt, Meldungen mit Verdacht auf  Kindeswohlgefährdung wurden standardmäßig 
bearbeitet, Inobhutnahmen gewährleistet,  sowie laufende und neue Fälle bearbeitet. 
 
Alle Träger von ambulanten Erziehungshilfen und Eingliederungshilfen nach SGB VIII wurden von der 
Verwaltung gebeten, Hilfefälle weiter zu bearbeiten. Statt persönlicher Kontakte wurde zum Teil auf 
Telefonate und Videokontakte ausgewichen oder einzelne Termine fanden unter Wahrung des Ab-
standgebotes im Freien statt. Im Vordergrund stand, den Kontakt zu den Familien und ihren Kindern 
aufrecht zu erhalten. Mit allen Trägern wurde für die Monate März, April und Mai über den AK § 80 
eine Abstimmung zur Abrechnung der vereinbarten Leistungen unter Einbezug des Sozialdienstleis-
ter-Einsatzgesetzes (SodEG) vorgenommen. 
 
In Anbetracht leicht zurückgehender Fallzahlen im Inobhutnahmebereich der vergangenen Wochen, 
befürchtet die Verwaltung einen Anstieg des Dunkelfeldes von Kindeswohlgefährdungssituationen in 
den Familien. Vor diesem Hintergrund wird die Berücksichtigung bestimmter Zielgruppen bei der stu-
fenweisen Öffnung der Kita – und Schulbetreuung begrüßt. 
 
 
4. Verwaltung 
 
Die Stadt Köln hat seit dem 17. März 2020 alle Dienststellen für den Publikumsbetrieb vorübergehend 
geschlossen. Ab dem 20. April 2020 sind nach vorheriger Terminvereinbarung auch wieder persönli-
che Vorsprachen in den Dienststellen möglich.  
 
Dies gilt auch für einige Dienstleistungen des Amts für Kinder, Jugend und Familie. 
Um dabei sowohl Mitarbeiter*innen als auch Besucher*innen zu schützen, werden verschiedene 
Maßnahmen ergriffen: Besuchersteuerung in zentralen Gebäudeteilen (z.B. Foyer im Kalk Karree), 
Nutzung fester Büros für Publikumsverkehr sowie das Aufstellen von mobilen Spuckschutzwänden in 
eben diesen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1274/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
30.04.2020 09:56