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AN/1501/2021

Änderungsantrag zu 3.1.17 – Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035

SPD Änderungsantrag nach § 13 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

3403 Zeichen

An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koel nspd.de 
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 
 
AN/1501/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Änderungsantrag zu 3.1.17 – Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen 
Klimaneutralität in Köln bis 2035 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 3.1.17 auf die Tagesord-
nung der Ratssitzung am 24.06.2021 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zu dem Ziel, schnellstmöglich gesamtstädtische Kli-
maneutralität Treibhausgas (THG)-Neutralität zu erreichen. Dies bedeutet, dass im Ge-
biet der Stadt Köln nicht mehr Treibhausgase emittiert werden, als auf natürliche oder 
künstliche Art und Weise gebunden werden können. 
 
2. Die Stadt Köln und Ihre Beteiligungen haben eine besondere Vorbildfunktion. Daher wird 
die Verwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligungsgesellschaften einen verbindlichen 
Fahrplan entwickeln, wie alle direkt beeinflussbaren THG-Emittenten bis spätestens 2040 
das Ziel der THG-Neutralität erreichen. Dazu werden konkrete Minderungsziele mit Mei-
lensteilen und Zwischenzielen festgelegt und ein geeignetes Indikatoren-Set zur 
Überprüfung eingesetzt. Dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbare Ener-
gien. Der „Maßnahmenplan THG-Neutralität“ wird ämterübergreifend erarbeitet und 
Maßnahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis 
Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entschei-
dung vorgelegt. 
 
3. Es wird eine belastbare Kostenschätzung vorgelegt. Diese stellt zum einen die direkten 
Kosten für den städtischen Haushalt dar. Zum anderen werden die Auswirkungen auf

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den Stadtwerkekonzern beurteilt, insbesondere was die Konsequenzen für den steuerli-
chen Querverbund sowie die Gewinnabführung an den städtischen Haushalt angeht. 
 
4. Für den weitaus größten Teil der THG-Emissionen in Köln gilt, dass sie nicht direkt durch 
die Stadt und ihre Beteiligungen beeinflusst werden können. Basierend auf der Vorarbeit 
des Klimarates werden sektorenspezifische Ziele definiert. Dabei werden den drei größ-
ten Sektoren (Verkehr, Industrie, Gebäude) jeweils konkrete Minderungsziele zugeord-
net. Zugleich wird definiert, mit welchen realistisch umsetzbaren Maßnahmen diese er-
reicht werden sollen. Hierbei werden nach dem „Pareto-Prinzip“ vorrangig die Maßnah-
men angegangen, mit denen die höchstmögliche THG-Reduktion bei gleichzeitig gerings-
tem Aufwand erreicht werden kann. Es werden dem Beispiel erfolgreicher Kommunen 
(wie z. B. Bottrop) folgend Strategien entwickelt, wie durch gezielte Maßnahmen konkrete 
Einsparungen umgesetzt werden können.“ 
 
5. Die Verwaltung legt eine jährlich fortzuschreibende THG-Bilanz auf Grundlage internatio-
nal anerkannter Standards vor, um die Ziele und deren Erreichung transparent und 
messbar zu machen. 
 
 
Begründung: 
 
Begründung erfolgt mündlich.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1501/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.06.2021
Erstellt
24.06.2021 09:50