AN/1501/2021
Änderungsantrag zu 3.1.17 – Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035
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SPD Änderungsantrag nach § 13
3403 Zeichen
An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koel nspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 AN/1501/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Änderungsantrag zu 3.1.17 – Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 3.1.17 auf die Tagesord- nung der Ratssitzung am 24.06.2021 zu setzen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zu dem Ziel, schnellstmöglich gesamtstädtische Kli- maneutralität Treibhausgas (THG)-Neutralität zu erreichen. Dies bedeutet, dass im Ge- biet der Stadt Köln nicht mehr Treibhausgase emittiert werden, als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können. 2. Die Stadt Köln und Ihre Beteiligungen haben eine besondere Vorbildfunktion. Daher wird die Verwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligungsgesellschaften einen verbindlichen Fahrplan entwickeln, wie alle direkt beeinflussbaren THG-Emittenten bis spätestens 2040 das Ziel der THG-Neutralität erreichen. Dazu werden konkrete Minderungsziele mit Mei- lensteilen und Zwischenzielen festgelegt und ein geeignetes Indikatoren-Set zur Überprüfung eingesetzt. Dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbare Ener- gien. Der „Maßnahmenplan THG-Neutralität“ wird ämterübergreifend erarbeitet und Maßnahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entschei- dung vorgelegt. 3. Es wird eine belastbare Kostenschätzung vorgelegt. Diese stellt zum einen die direkten Kosten für den städtischen Haushalt dar. Zum anderen werden die Auswirkungen auf - 2 - den Stadtwerkekonzern beurteilt, insbesondere was die Konsequenzen für den steuerli- chen Querverbund sowie die Gewinnabführung an den städtischen Haushalt angeht. 4. Für den weitaus größten Teil der THG-Emissionen in Köln gilt, dass sie nicht direkt durch die Stadt und ihre Beteiligungen beeinflusst werden können. Basierend auf der Vorarbeit des Klimarates werden sektorenspezifische Ziele definiert. Dabei werden den drei größ- ten Sektoren (Verkehr, Industrie, Gebäude) jeweils konkrete Minderungsziele zugeord- net. Zugleich wird definiert, mit welchen realistisch umsetzbaren Maßnahmen diese er- reicht werden sollen. Hierbei werden nach dem „Pareto-Prinzip“ vorrangig die Maßnah- men angegangen, mit denen die höchstmögliche THG-Reduktion bei gleichzeitig gerings- tem Aufwand erreicht werden kann. Es werden dem Beispiel erfolgreicher Kommunen (wie z. B. Bottrop) folgend Strategien entwickelt, wie durch gezielte Maßnahmen konkrete Einsparungen umgesetzt werden können.“ 5. Die Verwaltung legt eine jährlich fortzuschreibende THG-Bilanz auf Grundlage internatio- nal anerkannter Standards vor, um die Ziele und deren Erreichung transparent und messbar zu machen. Begründung: Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1501/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 24.06.2021 09:50