AN/1220/2019
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: "Hallen Kalk" (2643/2019)
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Änderungsantrag Linke AN-1220-2019
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 10.09.2019 AN/1220/2019 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019, zu TOP 8.2.2 -Tischvorlage- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: "Hallen Kalk" (2643/2019) Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 10.09.2019 Sehr geehrte Frau stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2.2 „Arbeitstitel. Hallen Kalk“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu nehmen: Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche, sowie deren Beeinflussung der Natur und Umwelt. Deshalb werden Bebauungspläne regulär nach einem im BauGB geregelten Ver- fahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffener und der Öffentlichkeit soll sicher- gestellt werden. Dies ist im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ausgehebelt. Ein zunehmendes Gewicht bei der Planaufstellung hat die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes durch eine „Umweltprüfung“ mit der Erstellung eines entsprechenden Berichts. Auch wenn §13 die Gemeinden nicht von der Pflicht entbindet, weiterhin alle Umwelt- und Naturschutzbelange berücksichtigen zu müssen sowie von der Verantwortung, für eine vollständige Abwägung entsprechende Daten zu erfassen, ist hier alleine durch die Dar- stellung der Ausgleichsmaßnahmen ein großer Unterschied. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Daniela Topp-Burghardt Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Des Weiteren erleichtert es die Planung von Anfang an, wenn die Planer wissen, was zu planen gewünscht ist, weshalb eine Art Pflichtenheft unter Punkt 4 zu finden ist. Möglicherweise findet sich der eine oder andere Punkt in der „Städtebauliche Gesamtkon- zeption (Vorlagen-Nummer 2646/2019)“, welche uns leider nicht vorliegt. Denn eigentlich gehören Inhalt und Rahmen gemeinsam diskutiert und beschlossen. Daher beantragen wir Einzelabstimmung der vier nummerischen Punkte. Beschluss: Die BV Kalk beschließt 1. Statt des beschleunigten Verfahrens wird ein reguläres Verfahren durchgeführt. 2. Das so genannte beschleunigte Verfahren wird um folgende Punkte erweitert (sollte Punkt 1 beschlossen w erde, ist Punkt 2 obsolet) a. Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB b. Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem gemein- samen Vorstellungs- und Erörterungstermin. Die Diskussion wird protokolliert und es besteht im Anschluss noch vier Wochen Zeit, Bedenken und Vor- schläge vorzubringen. c. Die Träger öffentlicher Belange werden direkt angeschrieben und mit not- wendigen Unterlagen versorgt. d. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen, sofern es sich um be- rechtigte, rechtlich begründete oder sinnvolle Anliegen handelt, in das weit e- re Planverfahren mit ein. e. Bezugnehmend auf den beschlossenen Klimanotstand, sind entsprechende Klimauntersuchungen zu aktualisieren (in Bezug auf Auswirkungen auf das Klima, Resilienz gegenüber dem Klimawandel und Starkregen) 3. Anstelle der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht nur gemäß § 13a Ab- satz 3 BauGB bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, sondern auch in den lokalen Print- und Onlinemedien, sowie in den sozialen Netzwerken. Hierbei ist die Möglichkeit der Online-Beteiligung vorzusehen. - 3 - 4. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist unter anderem das folgende Pflichten- heft zu berücksichtigen: a. Die Orientierung an Klima- und Umweltgerechtigkeit sowie Gemeinwohl hat bei der Entwicklung des Geländes oberste Priorität. b. Versiegelte, zukünftig nicht überbaute Flächen sind zu entsiegeln. c. Die Gebäudetiefen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Freiflä- chen unter Berücksichtigung der Maßgaben der essbaren Stadt zu bepflan- zen. d. Schattenspendende Bäume sind entlang der gesamten Hausreihe vorzuse- hen. e. Es ist mindestens der Passivhausstandard einzuhalten. f. Die Gebäude sind von vorneherein mit Dach- und Fassadengrün in optimier- ter Kombination mit Solarstrom und Solarthermie zu konzipieren. g. Eine Wärmeplanung ist vorzusehen, damit zum Beispiel Wärmeerzeuger (z.B. Gewerbe) und Wärmeabnehmer (z.B. Wohnen) zusammenfinden und Abwärme, aber auch Solarthermie und eventuell Geothermie genutzt werden können. Für den Restbedarf ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz zwingend vorzuschreiben, wenn dies technisch möglich ist. h. Verbrennungsverbote sind vorzusehen (z.B. für Ölheizanlagen, aber auch für Pellets und Biomasse) zur Luftreinhaltung im innerstädtischen Raum. i. Die Gebäude sind so zu gestalten und aufeinander abzustimmen, dass Son- neneinstrahlung und Frischluft optimal genutzt werden können. j. Zäune und Hecken um die privaten Freiflächen sind zu untersagen, außer für Mieter- und Mitarbeitergärten, die mit einer artenreichen, insekten- und vo- gelfreundlichen Hecke abgegrenzt werden dürfen k. Für das Abwasser ist ein Trennsystem zwischen Regenwasser und Abwas- ser vorzusehen. l. Regenwasser ist vor Ort zwischenzuspeichern und für die Bewässerung der Grün-Dächer, Grün-Fassaden und der äußeren Grünflächen zu nutzen. Überschüssiges Regenwasser soll vor Ort versickern. m. Befestigte Flächen sind auf ein notwendiges, behindertengerechtes Minimum zu reduzieren und sollen nicht aus geschlossenen Asphalt- oder Betonde- cken bestehen. n. Die Oberfläche befestigter Flächen ist möglichst hell zu gestalten und mit Versickerungsmöglichkeiten zu versehen. o. Abfallsammelstellen sind entweder unterirdisch oder besser noch in den Ge- bäuden vorzusehen. p. Auf die Straßenverbindung zwischen Neuerburgstraße und neuer Straße ist zu verzichten und die neue Straße mit einem Wendehammer zu versehen. q. Es ist zu berücksichtigen, dass Vision e.V., die Pflanzstelle und der Dirtpark jeweils nur einmal umziehen an ihren endgültigen und dauerhaften Standort. - 4 - r. Für den Dirtpark ist ein Alternativgelände mit mindestens 3.000 qm in unmit- telbarer Nähe zu den AbenteuerHallen Kalk zu planen. s. Für den Vision e.V. ist möglichst ein Einzelgebäude, aber zumindest eine se- parater Zugang zu planen mit mindestens 400 qm Nutzfläche, den Voraus- setzungen zur Einrichtung des Drogenkonsumraums und einer, der heute entsprechenden Außenfläche. t. Die Pflanzstelle ist mindestens in derzeitiger Größe planerisch dauerhaft zu sichern und in ihrem Zuschnitt so zu gestalten, dass sie in der öffentlichen Grünfläche keine Durchgangsbarriere bildet. u. Bei der Gestaltung und Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche sind die Be- lange der essbaren Stadt ebenso zu berücksichtigen, wie die Berücksichti- gung von Kaltluftströmen und die Anpassung an den Klimawandel z.B. durch Wasserflächen. v. Ebenso ist die Grünanlage eher nach den Gesichtspunkten der Biodiversität von Flora und Fauna zu gestalten und in einen naturnahen Stadtraum zu entwickeln, der zum Beispiel südlich der Pflanzstelle seinen Brachencharak- ter behalten kann statt eines weiteren „Bürgerparks“. w. An geeigneter Stelle ist im öffentlichen Bereich ein Trinkwasserbrunnen vor- zusehen. HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsv orsitzender Stellv ertretende Fraktion sv orsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1220/2019
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 14:06