AN/0134/2022
Gender Budgeting
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 AN/0134/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 Gender Budgeting Sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 auf- zunehmen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. für die Pilotämter des Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozesses Gender- Wirkungsziele und -Kennzahlen möglichst im nächsten Haushalt zu verankern. Hierbei werden die Pilotämter bei der Erhebung von genderspezifischen Daten fachlich unter- stützt. Die Gender-Wirkungsziele und -Kennzahlen leiten sich aus den erhobenen Da- ten ab. Gesteuert wird dieser Prozess durch das Gleichstellungsamt sowie die Käm- merei als federführende Einheiten. 2. den Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozess fortzusetzen und dem Aus- schuss für Gleichstellung und dem Finanzausschuss zeitnah mitzuteilen, welche Äm- ter daran beteiligt sind. Begründung: Seit Ende 2004 läuft bei der Stadt Köln der Prozess der Implementierung von Gender Mainstreaming. Neben einem Rahmenkonzept wurden in zwei Projektphasen Gender- Aspekte analysiert und Maßnahmen aufgezeigt. (https://www.stadt- koeln.de/artikel/20037/index.html). - 2 - Die Stadt Köln hat am 8. August 2011 die „Europäische Charta der Gleichstellung von Frau- en und Männern auf lokaler Ebene“ unterzeichnet und sich damit auf 6 Grundsätze des ei- genen Handelns verpflichtet, darunter „5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich. Die Geschlechterperspektive muss in der Gestaltung von Politiken, Methoden und Instrumenten berücksichtigt werden, die das tägliche Leben der Bevölkerung beeinflussen, etwa durch den Einsatz von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting. Zu diesem Zweck müssen die Erfahrungen von Frauen auf lokaler Ebene unter Einbeziehung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und berücksichtigt werden.“ (https://www.stadt-koeln.de/artikel/07622/index.html) Im Bürgerhaushalt 2011 fand der Vorschlag ‚Sparen ja, aber gerecht‘ breite Zustimmung. Im Sachstandseintrag von 07/2017 steht: „Derzeit finden verwaltungsinterne Abstimmungen zum Thema "Gender Budgeting" für das Haushaltsjahr 2019 statt.“ (https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/sachstaende/node/9838) In der Beantwortung der Gender Budgeting - Anfrage AN/0969/2021 zeigt die Verwaltung sehr deutlich den Zusammenhang zwischen Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting auf und weist darauf hin, dass durch den wirkungsorientierten Haushalt und den Nachhaltig- keitshaushalt bereits alle Instrumentarien für die Umsetzung von Gender-Budgeting auf der Basis von Gender-Mainstreaming vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0134/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 17.01.2022 16:40