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AN/0134/2022

Gender Budgeting

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 17.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 31.01.2022, TOP 2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3535 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für die Gleichstellung  
von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 
 
AN/0134/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 
 
Gender Budgeting 
Sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung 
der Sitzung des Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 auf-
zunehmen. 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. für die Pilotämter des Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozesses Gender-
Wirkungsziele und -Kennzahlen möglichst im nächsten Haushalt zu verankern. Hierbei 
werden die Pilotämter bei der Erhebung von genderspezifischen Daten fachlich unter-
stützt. Die Gender-Wirkungsziele und -Kennzahlen leiten sich aus den erhobenen Da-
ten ab. Gesteuert wird dieser Prozess durch das Gleichstellungsamt sowie die Käm-
merei als federführende Einheiten.  
 
2. den Gender-Mainstreaming-Implementierungsprozess fortzusetzen und dem Aus-
schuss für Gleichstellung und dem Finanzausschuss zeitnah mitzuteilen, welche Äm-
ter daran beteiligt sind. 
 
Begründung:  
Seit Ende 2004 läuft bei der Stadt Köln der Prozess der Implementierung von Gender 
Mainstreaming. Neben einem Rahmenkonzept wurden in zwei Projektphasen Gender-
Aspekte analysiert und Maßnahmen aufgezeigt. (https://www.stadt-
koeln.de/artikel/20037/index.html).

- 2 - 
 
Die Stadt Köln hat am 8. August 2011 die „Europäische Charta der Gleichstellung von Frau-
en und Männern auf lokaler Ebene“ unterzeichnet und sich damit auf 6 Grundsätze des ei-
genen Handelns verpflichtet, darunter „5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in 
alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung 
von Frauen und Männern erforderlich. Die Geschlechterperspektive muss in der Gestaltung 
von Politiken, Methoden und Instrumenten berücksichtigt werden, die das tägliche Leben der 
Bevölkerung beeinflussen, etwa durch den Einsatz von Gender Mainstreaming und Gender 
Budgeting. Zu diesem Zweck müssen die Erfahrungen von Frauen auf lokaler Ebene unter 
Einbeziehung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und berücksichtigt werden.“ 
(https://www.stadt-koeln.de/artikel/07622/index.html)  
Im Bürgerhaushalt 2011 fand der Vorschlag ‚Sparen ja, aber gerecht‘ breite Zustimmung. Im 
Sachstandseintrag von 07/2017 steht: „Derzeit finden verwaltungsinterne Abstimmungen 
zum Thema "Gender Budgeting" für das Haushaltsjahr 2019 statt.“ 
(https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/sachstaende/node/9838) 
 
In der Beantwortung der Gender Budgeting - Anfrage AN/0969/2021 zeigt die Verwaltung 
sehr deutlich den Zusammenhang zwischen Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting 
auf und weist darauf hin, dass durch den wirkungsorientierten Haushalt und den Nachhaltig-
keitshaushalt bereits alle Instrumentarien für die Umsetzung von Gender-Budgeting auf der 
Basis von Gender-Mainstreaming vorhanden sind. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0134/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
17.01.2022
Erstellt
17.01.2022 16:40