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Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne) AN/1834/2017 vom 04.12.2017

Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)

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    CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1834/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion von CDU, SPD, Grünen und FDP bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 04.12.2017 zu setzen. Die BV2 möge beschließen: Der Stadtdirektor wird gebeten, im Rahmen der zu begrüßenden Umorganisation d es Ordnungsdienstes diesen – unter Anerkennung neuer disziplinarischer Zuständigke i- ten - mit seinen dem Bezirk zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im B e- zirksrathaus Rodenkirchen angesiedelt zu lassen. Begründung: Sowohl das Bezirksamt als auch die Bürger des Bezirks profitieren von schneller Erreichbar- keit, örtlicher Sachkenntnis und kurzen Wegen des Ordnungsdienstes. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der gerade bekannt gegebenen Umorganisation. gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Giesen gez. Da- niel - 2 -
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1834/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.11 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus Rodenkirchen AN/1834/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Der Stadtdirektor wird gebeten, im Rahmen der zu begrüßenden Umorganisation des Ordnungsdiens- tes diesen – unter Anerkennung neuer disziplinarischer Zuständigkeiten - mit seinen dem Bezirk zu- geordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bezirksrathaus Rodenkirchen angesiedelt zu lassen. Sachstand Dezember 2018 Das „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ sieht u.a. vor, die ordnungsbehördlichen Maßnahmen in den Bezirken zu stärken. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurden bereits 2016 die Strukturen der Dienstgruppen regional und damit bezirklich ausgerichtet. Seit dem 01.05.2018 wurden die Aufgaben des ehemaligen Bezirksordnungsdienstes auf „34- Bürgerdienste“ (Ermittlungstätigkeiten) bzw. „32-Amt für öffentliche Ordnung – zentraler Ordnungs- dienst“ (Sauberkeit im Bezirk, Schrottfährräder usw.) übertragen. Die zentrale Unterbringung aller Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsdienstes dient dabei dem besseren Austausch der einzelnen Dienstgruppen und der Dienst- und Fachaufsicht. Ferner wird auf die Vorlage 2222/2018 zur Beantwortung der Anfrage AN-1029/2018 der Bezirksver- tretung 2 verwiesen. Im Übrigen werden derzeit im Sinne des „Zielbild 2020“ individuelle Zielvereinbarungen für 2019 zwi- schen den Bürgeramtsleitungen und den Dienstgruppenleitungen des zentralen Ordnungsdienstes geschlossen. In diesen werden bezirkliche ordnungsrechtliche Schwerpunkte und bezirksspezifische Ziele sowie die entsprechenden Maßnahmen definiert. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt 2

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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