V/0037/2006
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
1176 Zeichen
V/0037/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 14.02.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende Anregung gemäß § 24 der Ge meindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist eingegangen: Nr./Jahr Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- u. Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 115/2005 … bittet darum, seine Bedenken gegen die geplante Errichtung eines Discounters in Kinderhaus im politischen Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Rat Die Anregung wurde sowohl an den Rat der Stadt Münster als auch an die Bezirksvertretung Münster-Nord gerichtet und wird den Mitgl iedern des Rates in der Sitzung am 15.02.2006 b e- kannt gegeben. Die Zuständigkeit über die Entscheidung der Anregung liegt beim Rat der Stadt Münster. gez. Dr. Tillmann Vorlagen-Nr.: V/0037/2006 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492 60 45 E-Mail: DautzenT@stadt-muenster.de Datum: 31.01.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0037/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37