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3833/2019

Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 28.10.2019

Mitteilung BV 06.11.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2019, TOP 6.1

Mitteilung BV

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Protokoll VB Beirat 2019-10-28

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Mitteilung BV

369 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3833/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 
 
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 28.10.2019 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 
28.10.2019.

Protokoll VB Beirat 2019-10-28

9041 Zeichen

Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 28.10.2019 
   
 
Teilnehmer/innen:  
 
Beirat: Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram, Herr Woite 
 
 
Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Weil, Herr Mieth, Frau Regenbogen, Frau 
Maaß 
 
 
1. Antrag der KVB – 1. Planänderungsverfahren gemäß § 76, Abs. 2 und 3 des 
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bzgl.  KVB Abstellanla-
ge Nippes 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
 
Bei diesem Antrag handelt es sich um das 1. Planänderungsverfahren zum Vorhaben 
KVB Abstellanlage Nippes. Genehmigende Behörde ist die Bezirksregierung Köln. 
 
Aus der Planänderung ergeben sich neue Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. v. 
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz. Zudem sind Flächen im Landschaftsschutzgebiet L 9 
„Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ und dem Geschützten Landschaftsbestandteil LB 
5.04 „Brache zwischen Neusser Straße und Simonskaul, Weidenpesch“ betroffen. 
 
Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und des Naturschutzbeirats der 
UNB werden im Rahmen des materiellen Befreiungsverfahrens und der Abhandlung der 
Eingriffsregelung in Form einer Stellungnahme an die Bezirksregierung abgegeben. 
 
Gegenstand dieses Planänderungsantrags sind der Ausbau der Hallenentwässerung über 
einen Kanalanschluss am Ginsterpfad sowie die gegenüber der Planfeststellung ergänzte 
Planung im Bereich der Abstellanlage und der Zulaufstrecke, welche folgende Anlagen 
betrifft: 
 
a. Hallenentwässerung 
 
Das im Bereich der Abstellanlage anfallende Schmutzwasser darf im Gegensatz zu dem 
Niederschlagswasser nicht über Rigolen versickert werden, sondern muss in das öffentli-
che Kanalsystem eingeleitet werden. 
Aufgrund der vorhandenen Gefällesituation lässt sich das Schmutzwasser nicht in den 
bestehenden Kanal auf dem HW-Gelände und auch nicht an den vorhandenen Kanalan-
schluss Simonskaul/Mönchsgasse leiten. Der geographisch mögliche Anschluss an das 
Kanalsystem befindet sich am Ginsterpfad. Für die Nutzung dieses Anschlusses liegt sei-
tens der Stadtentwässerungsbetriebe Köln bereits eine Genehmigung vor. 
Um das Schmutzwasser an dieser Stelle einleiten zu können, muss ein neuer Kanal ge-
baut werden. Die Trassenführung des neuen Kanals ist auf dem Grundstück der Stadt 
Köln geplant. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die in Anspruch genommene Fläche 
wiederhergestellt und begrünt. 
 
b. Schallschutzwand entlang der Zulaufstrecke 
 
Entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses wird der aktive Schallschutz entlang der 
Zulaufstrecke als Gabionenwand ausgeführt. Aufgrund der herstellerbedingten Größe der

Gabionenblöcke und dem dafür notwendigen Fundament muss die ursprünglich mit 50 cm 
Breite geplante Schallschutzwand auf insgesamt 1,20 m verbreitert werden. 
Die Möglichkeit für die Anlage eines Geh- und Radweges entlang der Gleistrasse bleibt 
trotz der Schallschutzwandverbreiterung weiterhin bestehen. 
 
c. Ausstiegshilfen für Rangierfahrten 
 
Für die erforderlichen Rangierfahrten ist ca. 100 m nördlich der Einfahrt in die Abstellan-
lage eine Ausstiegshilfe für Fahrer geplant. Die Länge der Ausstiegshilfen konnte von 25 
m auf 20 m verringert werden. Somit wird nur der Bereich zwischen der letzten Fahrgast-
tür des führenden Fahrzeugs einer Doppeltraktion und der ersten Tür des gezogenen 
Fahrzeugs abgedeckt. 
Um nachts von der Halle in die Waschanlage zu rangieren, ist darüber hinaus der Bau ei-
ner weiteren Ausstiegshilfe direkt vor der Hallenausfahrt vorgesehen. Die Lage der Aus-
stiegshilfe wurde so geplant, dass die Stadtbahn beim Rangiervorgang in den Nachtstun-
den nicht komplett aus der Halle fahren muss und zum Teil in der Halle verbleibt. Die 
Länge der geplanten Ausstiegshilfe beträgt ebenfalls 20 m. 
Beide Ausstieghilfen sind nun als Gitterrostkonstruktion geplant. Dies bringt gegenüber 
der planfestgestellten Lösung den Vorteil mit sich, dass die Flächen nicht vollständig ver-
siegelt werden. Die Ausbauhöhen der beiden Ausstiegshilfen werden von 35 cm auf 20 
cm über Schienenoberkante reduziert. 
 
d. Fahrleitung im Bereich der Zulaufstrecke 
 
Die Fahrleitungsplanung musste im weiteren Planungsverlauf angepasst werden. Für eine 
durchgehende Nummerierung werden die Maststandorte neu nummeriert. Somit entfallen 
die bisherigen Mastnummern M27-M48 und werden durch M1 - M25 ersetzt. 
Für die Anbindung der Fahrleitung der Zulaufstrecke an die der Abstellanlage sind im Be-
reich der Halleneinfahrt drei neue Maststandorte M1-M3 geplant. Die Fahrleitungsmaste 
M4 - M19, entsprechen den ursprünglichen Standorten M33 - M48. Für die spätere An-
passung der Fahrleitungsanlage im Knotenbereich Zulauftrecke- Neusser Straße wurden 
die geplanten Maststandorte M27-M32 durch M20-M25 in neuer Lage ersetzt. 
 
e. Trassierung 
 
Im weiteren Planungsverlauf musste im Bereich der Hallenausfahrt die Weichenkonstruk-
tion überarbeitet werden. Im Zuge dessen mussten die Weichenradien innerhalb der 
Abstellanlage angepasst werden. Dies bedingt auch geringe Änderungen der angrenzen-
den Gleisbögen. Da die Änderungen innerhalb der Halle erfolgen, kommt es zu keinerlei 
Änderungen beim Luftschall. 
 
f. Schaltstationen 
 
Im Zuge des Neubaus der Abstellanlage wird ein neues Unterwerk auf dem Gelände der 
Hauptwerkstatt Weidenpesch errichtet (Genehmigung nach§ 9 PBefG vom 01.02.2018, 
AZ.: 25.5.9-7 /13). Die Bahnstromversorgung für die Werkstatt, für die Abstellanlage, für 
die neue Zulaufstrecke sowie für den Bereich der Einmündung Neusser Str. wird über 
dieses Unterwerk realisiert. Im Bereich der Zulaufstrecke sind zwei Betonschaltstationen 
mit 5 Kuppelschaltern vorgesehen. Mit diesen Schalteinrichtungen können die Gleisab-
schnitte im Störungsfall übergeschaltet werden. 
 
g. Kabeltrasse 
 
Die Kabeltrasse entlang der Zulaufstrecke war bislang einseitig in der planfestgestellten 
Planung enthalten, jedoch nur in den Querschnitten dargestellt. Die aktuelle Planung sieht

eine Trennung der Kabel für die Bahnstromversorgung und Signal- und Kommunikations-
technik vor, da das Zusammenlegen der Kabel zu Störungen führen könnte. 
ln der Eingriffsbilanzierung des LBPs war der ursprüngliche Kabelkanal zusammen mit 
dem Gleisschotter nur als teilversiegelte Flächen berücksichtigt. Im Zuge der vorliegenden 
Änderung werden beide Kabelkanäle nun als versiegelte Flächen im LBP bewertet. 
 
Eingriff: 
 
Im Zuge der Baumaßnahme gehen statt 20.110 nun 22.480 m² Gehölzflächen verloren. 
 
Im Zuge des Bauvorhabens werden innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des 
Geschützten Landschaftsbestandteils Flächen dauerhaft und temporär überbaut. Es 
kommt zusätzlich zu einer Verstärkung der Zerschneidungswirkung und zu Beeinträchti-
gungen des Landschaftsbildes. 
 
Kompensation: 
 
Zur Reduzierung der Eingriffe in den Gehölzbestand innerhalb des unter Schutz stehen-
den Geschützten Landschaftsbestandteils verläuft die neue Gleistrasse am südlichen 
Rand des Schutzgebietes in enger Bündelung mit der angrenzenden Bebauung. Beim 
Bau der Zulaufstrecke werden Eingriffe in den geschützten Landschaftsbestandteil durch 
eine entsprechende Bauweise soweit wie möglich vermieden. 
 
Bisher:  A1CEF: Anbringung von Fledermauskästen 
A2: Rückbau von versiegelten Flächen oder Gleisen, Erhalt des Schot-
terbettes 
A4: Pflanzung von Einzelbäumen 
A5: Ungelenkte Sukzession 
A6: Anlage einer Baum- und Strauchhecke 
A7: Umwandlung von Acker in Extensivwiese 
A9: Pflanzung von Laubwald auf Acker 
 Zusätzlich: A9: Zusätzliche Ansaat/Sukzession 
 
An die südlichen Krautsäume schließen sich Strauchsäume an. Innerhalb der zentralen 
mit Baum und Straucharten zu bepflanzenden Gehölzfläche sind Lücken in der Bepflan-
zung vorzusehen, die mit autochthonen (regionalen) Gräsern und Kräutern eingesät wer-
den. Für diese Flächen ist eine Weiterentwicklung über Sukzession geplant. 
 
Die summarische Bilanzierung der ökologischen Flächenwerte vor dem Eingriff und 
nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ergibt für das Bauvorhaben eine positive 
Bilanz von insgesamt 68.795 Wertpunkten (vorher 66.425 WP). 
 
Artenschutz: 
 
Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich werden, darf 
dies nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten besonders geschützter Arten (hier insbesondere Vogelnester) betroffen sind. Als 
Regelbrutzeit ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. 
September anzusehen. 
 
Stellungnahme des Beirats zum 1. Planänderungsverfahren: 
 
Prinzipiell konnte der Beirat den Planänderungen folgen. Final hat der Beirat angeführt, 
dass die UNB im Rahmen der städtischen Stellungnahme zum 1. Planänderungsverfah-
ren folgende Hinweise für die Planung aufnehmen soll:

- Prüfung und Erläuterung, ob der Eingriff für den geplanten Entwässerungskanals al-
ternativlos ist oder durch einen anderen Verlauf der Eingriff noch weiter minimiert wer-
den kann 
 
- Vegetationsentfernungen (v.a. Baumfällungen) sollen nur außerhalb der Vogelbrutzeit 
durchgeführt werden.

Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3833/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.11.2019
Erstellt
04.11.2019 15:27