3833/2019
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 28.10.2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
369 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 3833/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 28.10.2019 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 28.10.2019.
Protokoll VB Beirat 2019-10-28
9041 Zeichen
Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 28.10.2019 Teilnehmer/innen: Beirat: Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram, Herr Woite Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Weil, Herr Mieth, Frau Regenbogen, Frau Maaß 1. Antrag der KVB – 1. Planänderungsverfahren gemäß § 76, Abs. 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bzgl. KVB Abstellanla- ge Nippes Beschreibung der Maßnahmen: Bei diesem Antrag handelt es sich um das 1. Planänderungsverfahren zum Vorhaben KVB Abstellanlage Nippes. Genehmigende Behörde ist die Bezirksregierung Köln. Aus der Planänderung ergeben sich neue Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. v. § 14 Bundesnaturschutzgesetz. Zudem sind Flächen im Landschaftsschutzgebiet L 9 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ und dem Geschützten Landschaftsbestandteil LB 5.04 „Brache zwischen Neusser Straße und Simonskaul, Weidenpesch“ betroffen. Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und des Naturschutzbeirats der UNB werden im Rahmen des materiellen Befreiungsverfahrens und der Abhandlung der Eingriffsregelung in Form einer Stellungnahme an die Bezirksregierung abgegeben. Gegenstand dieses Planänderungsantrags sind der Ausbau der Hallenentwässerung über einen Kanalanschluss am Ginsterpfad sowie die gegenüber der Planfeststellung ergänzte Planung im Bereich der Abstellanlage und der Zulaufstrecke, welche folgende Anlagen betrifft: a. Hallenentwässerung Das im Bereich der Abstellanlage anfallende Schmutzwasser darf im Gegensatz zu dem Niederschlagswasser nicht über Rigolen versickert werden, sondern muss in das öffentli- che Kanalsystem eingeleitet werden. Aufgrund der vorhandenen Gefällesituation lässt sich das Schmutzwasser nicht in den bestehenden Kanal auf dem HW-Gelände und auch nicht an den vorhandenen Kanalan- schluss Simonskaul/Mönchsgasse leiten. Der geographisch mögliche Anschluss an das Kanalsystem befindet sich am Ginsterpfad. Für die Nutzung dieses Anschlusses liegt sei- tens der Stadtentwässerungsbetriebe Köln bereits eine Genehmigung vor. Um das Schmutzwasser an dieser Stelle einleiten zu können, muss ein neuer Kanal ge- baut werden. Die Trassenführung des neuen Kanals ist auf dem Grundstück der Stadt Köln geplant. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die in Anspruch genommene Fläche wiederhergestellt und begrünt. b. Schallschutzwand entlang der Zulaufstrecke Entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses wird der aktive Schallschutz entlang der Zulaufstrecke als Gabionenwand ausgeführt. Aufgrund der herstellerbedingten Größe der Gabionenblöcke und dem dafür notwendigen Fundament muss die ursprünglich mit 50 cm Breite geplante Schallschutzwand auf insgesamt 1,20 m verbreitert werden. Die Möglichkeit für die Anlage eines Geh- und Radweges entlang der Gleistrasse bleibt trotz der Schallschutzwandverbreiterung weiterhin bestehen. c. Ausstiegshilfen für Rangierfahrten Für die erforderlichen Rangierfahrten ist ca. 100 m nördlich der Einfahrt in die Abstellan- lage eine Ausstiegshilfe für Fahrer geplant. Die Länge der Ausstiegshilfen konnte von 25 m auf 20 m verringert werden. Somit wird nur der Bereich zwischen der letzten Fahrgast- tür des führenden Fahrzeugs einer Doppeltraktion und der ersten Tür des gezogenen Fahrzeugs abgedeckt. Um nachts von der Halle in die Waschanlage zu rangieren, ist darüber hinaus der Bau ei- ner weiteren Ausstiegshilfe direkt vor der Hallenausfahrt vorgesehen. Die Lage der Aus- stiegshilfe wurde so geplant, dass die Stadtbahn beim Rangiervorgang in den Nachtstun- den nicht komplett aus der Halle fahren muss und zum Teil in der Halle verbleibt. Die Länge der geplanten Ausstiegshilfe beträgt ebenfalls 20 m. Beide Ausstieghilfen sind nun als Gitterrostkonstruktion geplant. Dies bringt gegenüber der planfestgestellten Lösung den Vorteil mit sich, dass die Flächen nicht vollständig ver- siegelt werden. Die Ausbauhöhen der beiden Ausstiegshilfen werden von 35 cm auf 20 cm über Schienenoberkante reduziert. d. Fahrleitung im Bereich der Zulaufstrecke Die Fahrleitungsplanung musste im weiteren Planungsverlauf angepasst werden. Für eine durchgehende Nummerierung werden die Maststandorte neu nummeriert. Somit entfallen die bisherigen Mastnummern M27-M48 und werden durch M1 - M25 ersetzt. Für die Anbindung der Fahrleitung der Zulaufstrecke an die der Abstellanlage sind im Be- reich der Halleneinfahrt drei neue Maststandorte M1-M3 geplant. Die Fahrleitungsmaste M4 - M19, entsprechen den ursprünglichen Standorten M33 - M48. Für die spätere An- passung der Fahrleitungsanlage im Knotenbereich Zulauftrecke- Neusser Straße wurden die geplanten Maststandorte M27-M32 durch M20-M25 in neuer Lage ersetzt. e. Trassierung Im weiteren Planungsverlauf musste im Bereich der Hallenausfahrt die Weichenkonstruk- tion überarbeitet werden. Im Zuge dessen mussten die Weichenradien innerhalb der Abstellanlage angepasst werden. Dies bedingt auch geringe Änderungen der angrenzen- den Gleisbögen. Da die Änderungen innerhalb der Halle erfolgen, kommt es zu keinerlei Änderungen beim Luftschall. f. Schaltstationen Im Zuge des Neubaus der Abstellanlage wird ein neues Unterwerk auf dem Gelände der Hauptwerkstatt Weidenpesch errichtet (Genehmigung nach§ 9 PBefG vom 01.02.2018, AZ.: 25.5.9-7 /13). Die Bahnstromversorgung für die Werkstatt, für die Abstellanlage, für die neue Zulaufstrecke sowie für den Bereich der Einmündung Neusser Str. wird über dieses Unterwerk realisiert. Im Bereich der Zulaufstrecke sind zwei Betonschaltstationen mit 5 Kuppelschaltern vorgesehen. Mit diesen Schalteinrichtungen können die Gleisab- schnitte im Störungsfall übergeschaltet werden. g. Kabeltrasse Die Kabeltrasse entlang der Zulaufstrecke war bislang einseitig in der planfestgestellten Planung enthalten, jedoch nur in den Querschnitten dargestellt. Die aktuelle Planung sieht eine Trennung der Kabel für die Bahnstromversorgung und Signal- und Kommunikations- technik vor, da das Zusammenlegen der Kabel zu Störungen führen könnte. ln der Eingriffsbilanzierung des LBPs war der ursprüngliche Kabelkanal zusammen mit dem Gleisschotter nur als teilversiegelte Flächen berücksichtigt. Im Zuge der vorliegenden Änderung werden beide Kabelkanäle nun als versiegelte Flächen im LBP bewertet. Eingriff: Im Zuge der Baumaßnahme gehen statt 20.110 nun 22.480 m² Gehölzflächen verloren. Im Zuge des Bauvorhabens werden innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des Geschützten Landschaftsbestandteils Flächen dauerhaft und temporär überbaut. Es kommt zusätzlich zu einer Verstärkung der Zerschneidungswirkung und zu Beeinträchti- gungen des Landschaftsbildes. Kompensation: Zur Reduzierung der Eingriffe in den Gehölzbestand innerhalb des unter Schutz stehen- den Geschützten Landschaftsbestandteils verläuft die neue Gleistrasse am südlichen Rand des Schutzgebietes in enger Bündelung mit der angrenzenden Bebauung. Beim Bau der Zulaufstrecke werden Eingriffe in den geschützten Landschaftsbestandteil durch eine entsprechende Bauweise soweit wie möglich vermieden. Bisher: A1CEF: Anbringung von Fledermauskästen A2: Rückbau von versiegelten Flächen oder Gleisen, Erhalt des Schot- terbettes A4: Pflanzung von Einzelbäumen A5: Ungelenkte Sukzession A6: Anlage einer Baum- und Strauchhecke A7: Umwandlung von Acker in Extensivwiese A9: Pflanzung von Laubwald auf Acker Zusätzlich: A9: Zusätzliche Ansaat/Sukzession An die südlichen Krautsäume schließen sich Strauchsäume an. Innerhalb der zentralen mit Baum und Straucharten zu bepflanzenden Gehölzfläche sind Lücken in der Bepflan- zung vorzusehen, die mit autochthonen (regionalen) Gräsern und Kräutern eingesät wer- den. Für diese Flächen ist eine Weiterentwicklung über Sukzession geplant. Die summarische Bilanzierung der ökologischen Flächenwerte vor dem Eingriff und nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ergibt für das Bauvorhaben eine positive Bilanz von insgesamt 68.795 Wertpunkten (vorher 66.425 WP). Artenschutz: Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich werden, darf dies nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten besonders geschützter Arten (hier insbesondere Vogelnester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzusehen. Stellungnahme des Beirats zum 1. Planänderungsverfahren: Prinzipiell konnte der Beirat den Planänderungen folgen. Final hat der Beirat angeführt, dass die UNB im Rahmen der städtischen Stellungnahme zum 1. Planänderungsverfah- ren folgende Hinweise für die Planung aufnehmen soll: - Prüfung und Erläuterung, ob der Eingriff für den geplanten Entwässerungskanals al- ternativlos ist oder durch einen anderen Verlauf der Eingriff noch weiter minimiert wer- den kann - Vegetationsentfernungen (v.a. Baumfällungen) sollen nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3833/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 04.11.2019 15:27