3117/2017
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion, TOP 7.3 - Auslagerung der Städt. Gemeinschaftsschule Kunterbunt in Bocklemünd (AN/1491/2017)
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Anlage 1 - Auszug Niederschrift 11.09.2017 TOP 12.10
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 09.10.2017 Auszug aus der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 öffentlich 12.10 Auslagerung der GGS Görlinger Zentrum 2677/2017 Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) stellt folgende Nachfragen zu der Mitteilung: 1. Durch welches Gremium oder welche Behörde wurde wann die Verlegung des Schulstandortes vom Görlinger-Zentrum in den Kolkrabenweg beschlossen? Antwort der Verwaltung: Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine dauerhafte Verlegung des Schulstandortes Görlinger Zentrum, sondern lediglich um eine Auslagerung während notwendiger Bauarbeiten zur Reduzierung der Lärmbelastung der Schule und Auf- rechterhaltung des regulären Unterrichtsbetriebes handelt. Die Schule benötigt einen Neubau. Eine im Jahr 2014 beauftragte Machbarkeitsstu- die kommt im November 2015 zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Gebäude- trakte A, B, F und dem Waldhaus der Grundschule unwirtschaftlich und nur ein Er- satz sinnvoll ist. Darüber hinaus ist die Schule ohnehin bereits seit längerem durch Bauarbeiten an der benachbarten Gesamtschule belastet. Hinzu kommt nun noch der mit der Errich- tung der Endhaltestellte der KVB in unmittelbarer Nähe verbundene Baulärm. Die Arbeiten hierzu haben Anfang 2017 begonnen. Die Schule selbst drängte bereits seit längerer Zeit auf eine Auslagerung. Die FLE Kolkrabenweg wurde zum 01.08.2016 aufgelöst und stand seitdem leer. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen wurde der Schule durch ein Schreiben der Amtsleitung 40 vom 20.06.2017 mitgeteilt, dass die Ausla- gerung in das Gebäude Kolkrabenweg erfolgen soll. Die Schule war zuvor in die Prü- fung der Gegebenheiten mit eingebunden. Gleichzeitig wurde die Schule gebeten, einen Schulkonferenzbeschluss einzuholen, der dem Umzug für die Dauer bis zur Fertigstellung des Neubaus der Grundschule (nach damaligem Planungsstand voraussichtlich 2022) zustimmt. Der entsprechende Schulkonferenzbeschluss wurde am 23.06.2017 eingeholt und am 30.06.2017 durch die Schulleiterin per E-Mail an das Amt für Schulentwicklung gesendet. 2. Wenn bereits seit 2009 oder 2010 Überprüfungen zu einem Standortwechsel der GGS Kunterbunt angestellt werden, bitten wir um Mitteilung eines Grundes, wa- rum die BV IV, Ehrenfeld zu keinem Zeitpunkt unterrichtet wurden? Antwort der Verwaltung: Aus den Akten geht hervor, dass die Machbarkeitsstudie für einen Neubau der Grundschule 2014 beauftragt wurde. Die Überlegungen, ob die Grundschule vorübergehend an einen anderen Standort verlagert werde muss, steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Linie 3 durch die KVB. Die BV 4 wurde darüber in der Sitzung am 07.11.2016 informiert (vgl. Session 3229/2016). 3. Wann wurde der Umzugstermin der Öffentlichkeit und vor allem den betroffe- nen Eltern und wie mitgeteilt? Antwort der Verwaltung: Durch Einholung des Schulkonferenzbeschlusses war die Elternschaft durch Teil- nahme der entsprechenden Vertreter an der Schulkonferenz in den Entscheidungs- prozess involviert und auch über den entsprechenden Schulkonferenzbeschluss und das Vorhaben informiert. Eine gesonderte Informationsveranstaltung hierzu hat seitens des Schulträgers Stadt Köln nicht stattgefunden. Ansprechpartner für den Schulträger ist die jeweilige Schul- leitung, deren Aufgabe es ist, die Eltern zu informieren. Die Elternvertreter sind mit Stimmrecht in der Schulkonferenz vertreten. Die Zustimmung der Schulkonferenz lässt darauf schließen, dass die Eltern durch die Schulleitung hinreichend informiert wurden. 4. War der Bürgeramtsleitung Ehrenfeld die Änderung des Schulstandortes be- kannt und wenn ja, seit wann und warum wurde die Bezirksvertretung nicht unterrich- tet? Antwort der Verwaltung Die Bürgeramtsleitung hat kurz vor den Sommerferien von der Auslagerung erfahren und die Fachverwaltung um Erstellung der vorliegenden Mitteilung gebeten.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2942 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/02-4/0
Vorlagen-Nummer
3117/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion, TOP 7.3 - Auslagerung der Städt.
Gemeinschaftsschule Kunterbunt in Bocklemünd (AN/1491/2017)
Die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung der BV 4 am 09.10.2017 zur Auslagerung der Städt. Gemein-
schaftsschule Kunterbunt in Bocklemünd folgende Fragen:
1.
a) durch welches Gremium oder Behörde und wann, wurde die Verlegung des
Schulstandortes vom Görlinger-Zentrum in den Kolkrabenweg beschlossen?
b) wurde dazu im Vorfeld der Schulausschuss und der Rat eingebunden,
sind dazu Beschlüsse erfolgt, wann und welche?
(zu Punkt a und b ist das jeweilige Protokoll zum Nachweis der BV vorzulegen)
2.
a) wenn bereits 2009 und 2010 Überprüfungen zu einem Standortwechsel der GGS
Kunterbunt angestellt werden, warum wurde die BV Ehrenfeld bisher zu keinem
Zeitpunkt im Detail unterrichtet und in die Entscheidung eingebunden?
b) warum wurde keine Vorlage zur Beschlussfassung oder zu einer Anhörung
vorgelegt?
C / welche aktuellen Planungen zur Sanierung der Schule am alten Standort oder
zu einem Neubau gibt es derzeit und wann gedenkt die Verwaltung hierzu die BV
Ehrenfeld, den Schulausschuss und den Rat zu informieren und einzubeziehen?
3.
a) wann genau und in welcher Form, wurde der Umzugstermin der Öffentlichkeit, der Schul-
leitung und Kollegium und vor allem den betroffenen Eltern und Schülern mitgeteilt?
b) gab es im Vorfeld eine Elternbefragung und eine Schulkonferenz bzw. eine
Schulpflegschaftssitzung, wann und mit welchem Ergebnis?
(hier ist das Protokoll der BV zur Kenntnis vorzulegen)
4.
a) wann und in welcher Form wurde den Eltern, die ihre Kinder zum neuen Schuljahr
2017/1018 anmelden wollten, mitgeteilt, dass die Schule ausgelagert wird?
(eine erfolgte schriftliche Information ist der BV zur Kenntnis vorzulegen)
2
b) wie viel neue Anmeldungen wurden dennoch an der Schule in Bocklemünd vorgenom-
men?
c) wie viele Eltern haben aufgrund der Auslagerung ihre Kinder an anderen Grundschulen
angemeldet und an welchen?
5.
a) war der Bürgeramtsleitung Ehrenfeld die Änderung des Schulstandortes bekannt und
wenn ja, wann und warum wurde die Bezirksvertretung im Vorfeld nicht unterrichtet?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auf die Beantwortung einer größtenteils gleichlautenden mündlichen Anfrage
der CDU-Fraktion zur Mitteilung 2677/2017, TOP 12.10 in der Sitzung am 11.09.2017. Der Auszug
aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. Die noch ausstehenden Beantwortungen werden
schriftlich nachgereicht.
gez. Scheunemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3117/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 09.10.2017 11:40