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3117/2017

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion, TOP 7.3 - Auslagerung der Städt. Gemeinschaftsschule Kunterbunt in Bocklemünd (AN/1491/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.10.2017, TOP 7.3.1

Anlage 1 - Auszug Niederschrift 11.09.2017 TOP 12.10

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1 - Auszug Niederschrift 11.09.2017 TOP 12.10

4138 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 09.10.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 11.09.2017 
öffentlich 
12.10 Auslagerung der GGS Görlinger Zentrum 
2677/2017 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) stellt folgende Nachfragen zu der Mitteilung: 
 
1. Durch welches Gremium oder welche Behörde wurde wann die Verlegung des 
Schulstandortes vom Görlinger-Zentrum in den Kolkrabenweg beschlossen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine dauerhafte Verlegung des 
Schulstandortes Görlinger Zentrum, sondern lediglich um eine Auslagerung während 
notwendiger Bauarbeiten zur Reduzierung der Lärmbelastung der Schule und Auf-
rechterhaltung des regulären Unterrichtsbetriebes handelt.  
  
Die Schule benötigt einen Neubau. Eine im Jahr 2014 beauftragte Machbarkeitsstu-
die kommt im November 2015 zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Gebäude-
trakte A, B, F und dem Waldhaus der Grundschule unwirtschaftlich und nur ein Er-
satz sinnvoll ist.  
Darüber hinaus ist die Schule ohnehin bereits seit längerem durch Bauarbeiten an 
der benachbarten  Gesamtschule belastet. Hinzu kommt nun noch der mit der Errich-
tung der Endhaltestellte der KVB in unmittelbarer Nähe verbundene Baulärm. Die 
Arbeiten hierzu haben Anfang 2017 begonnen.  
  
Die Schule selbst drängte bereits seit längerer Zeit auf eine Auslagerung.  
  
Die FLE Kolkrabenweg wurde zum 01.08.2016 aufgelöst und stand seitdem leer.  
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen wurde der Schule 
durch ein Schreiben der Amtsleitung 40  vom 20.06.2017 mitgeteilt, dass die Ausla-
gerung in das Gebäude Kolkrabenweg erfolgen soll. Die Schule war zuvor in die Prü-
fung der Gegebenheiten mit eingebunden.

Gleichzeitig wurde die Schule gebeten, einen Schulkonferenzbeschluss einzuholen, 
der dem Umzug für die Dauer bis zur Fertigstellung des Neubaus der Grundschule 
(nach damaligem Planungsstand voraussichtlich 2022) zustimmt.  
Der entsprechende Schulkonferenzbeschluss wurde am 23.06.2017 eingeholt und 
am 30.06.2017 durch die Schulleiterin per E-Mail an das Amt für Schulentwicklung 
gesendet. 
 
2. Wenn bereits seit 2009 oder 2010 Überprüfungen zu einem Standortwechsel 
der GGS Kunterbunt angestellt werden, bitten wir um Mitteilung eines Grundes, wa-
rum die BV IV, Ehrenfeld zu keinem Zeitpunkt unterrichtet wurden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aus den Akten geht hervor, dass die Machbarkeitsstudie für einen Neubau der 
Grundschule 2014 beauftragt wurde.  
Die Überlegungen, ob die Grundschule vorübergehend an einen anderen Standort 
verlagert werde muss, steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Linie 3 
durch die KVB.  Die BV 4 wurde darüber in der Sitzung am 07.11.2016 informiert 
(vgl. Session 3229/2016). 
 
3. Wann wurde der Umzugstermin der Öffentlichkeit und vor allem den betroffe-
nen Eltern und wie mitgeteilt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Durch Einholung des Schulkonferenzbeschlusses war die Elternschaft durch Teil-
nahme der entsprechenden Vertreter an der Schulkonferenz in den Entscheidungs-
prozess involviert und auch über den entsprechenden Schulkonferenzbeschluss und 
das Vorhaben informiert. 
Eine gesonderte Informationsveranstaltung hierzu hat seitens des Schulträgers Stadt 
Köln nicht stattgefunden. Ansprechpartner für den Schulträger ist die jeweilige Schul-
leitung, deren Aufgabe es ist, die Eltern zu informieren. Die Elternvertreter sind mit 
Stimmrecht in der Schulkonferenz vertreten. Die Zustimmung der Schulkonferenz 
lässt darauf schließen, dass die Eltern durch die Schulleitung hinreichend informiert 
wurden.  
 
4. War der Bürgeramtsleitung Ehrenfeld die Änderung des Schulstandortes be-
kannt und wenn ja, seit wann und warum wurde die Bezirksvertretung nicht unterrich-
tet? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Bürgeramtsleitung hat kurz vor den Sommerferien von der Auslagerung erfahren 
und die Fachverwaltung um Erstellung der vorliegenden Mitteilung gebeten.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2942 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3117/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion, TOP 7.3 - Auslagerung der Städt. 
Gemeinschaftsschule Kunterbunt in Bocklemünd (AN/1491/2017) 
Die CDU-Fraktion stellt zur Sitzung der BV 4 am 09.10.2017 zur Auslagerung der Städt. Gemein-
schaftsschule Kunterbunt in Bocklemünd folgende Fragen: 
 
1. 
a) durch welches Gremium oder Behörde und wann, wurde die Verlegung des    
            Schulstandortes vom Görlinger-Zentrum in den Kolkrabenweg beschlossen?  
 
b)  wurde dazu im Vorfeld der Schulausschuss und der Rat eingebunden,  
 sind dazu Beschlüsse erfolgt, wann und welche? 
 
       (zu Punkt a und b ist das jeweilige Protokoll zum Nachweis der BV vorzulegen) 
 
2. 
a)  wenn bereits 2009 und 2010 Überprüfungen zu einem Standortwechsel der GGS  
             Kunterbunt angestellt werden, warum wurde die BV Ehrenfeld bisher zu keinem  
             Zeitpunkt im Detail unterrichtet und in die Entscheidung eingebunden? 
 
b)   warum wurde keine Vorlage zur Beschlussfassung oder zu einer Anhörung 
  vorgelegt?  
 
            C /  welche aktuellen Planungen zur Sanierung der Schule am alten Standort oder 
                  zu einem Neubau gibt es derzeit und wann gedenkt die Verwaltung hierzu die BV 
                  Ehrenfeld, den Schulausschuss und den Rat zu informieren und einzubeziehen? 
        
3.      
a) wann genau und in welcher Form, wurde der Umzugstermin der Öffentlichkeit, der Schul-
leitung und Kollegium und vor allem den betroffenen Eltern und Schülern mitgeteilt? 
 
b) gab es im Vorfeld eine Elternbefragung und eine Schulkonferenz bzw. eine 
Schulpflegschaftssitzung, wann und mit welchem Ergebnis? 
 
(hier ist das Protokoll der BV zur Kenntnis vorzulegen) 
 
4.          
a) wann und in welcher Form wurde den Eltern, die ihre Kinder zum neuen Schuljahr  
2017/1018 anmelden wollten, mitgeteilt, dass die Schule ausgelagert wird? 
 
(eine erfolgte schriftliche Information ist der BV zur Kenntnis vorzulegen)

2 
 
b) wie viel neue Anmeldungen wurden dennoch an der Schule in Bocklemünd vorgenom-
men? 
 
c) wie viele Eltern haben aufgrund der Auslagerung ihre Kinder an anderen Grundschulen 
angemeldet und an welchen? 
 
5.  
a) war der Bürgeramtsleitung Ehrenfeld die Änderung des Schulstandortes bekannt und 
wenn ja, wann und warum wurde die Bezirksvertretung im Vorfeld nicht unterrichtet? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung verweist auf die Beantwortung einer größtenteils gleichlautenden mündlichen Anfrage 
der CDU-Fraktion zur Mitteilung 2677/2017, TOP 12.10 in der Sitzung am 11.09.2017. Der Auszug 
aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. Die noch ausstehenden Beantwortungen werden 
schriftlich nachgereicht. 
 
 
 
gez. Scheunemann

Beratungsverlauf (1)

09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3117/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.10.2017
Erstellt
09.10.2017 11:40