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AN/0556/2022

Russland enteignen (Gebäude Friedrich-Engels-Straße)!

Die PARTEI Antrag nach § 3 07.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 3.1.7

Die FRAKTION Antrag nach § 3

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Die FRAKTION Antrag nach § 3

3620 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.03.2022 
 
AN/0556/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 17.03.2022 
 
Russland enteignen (Gebäude Friedrich-Engels-Straße)! 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 17.03.2022 zu 
setzen. 
 
 
Der Rat möge folgendes beschließen: 
 
1. Es wird auf eine Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt hingewirkt. 
2. Die Stadt prüft Möglichkeiten einer Enteignung der im Eigentum der Russischen Fö-
deration befindlichen Gebäude in Köln Sülz (Friedrich -Engels-Straße) und wirkt ggf. 
auf Landesebene auf ein entsprechendes Gesetz hin. B ei der Prüfung soll insbeson-
dere der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine be-
rücksichtigt werden. 
3. Putin bekommt Köln Kalk Verbot. 
 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Stadtrates 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Auch auf kommunaler Ebene sind die weltpolitischen Ereignisse in der Ukraine angekommen.  
 
Zu 1.: 
Wir sollten unser Mitgefühl mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck bringen. Wie könnten wir 
das besser tun als durch die Gründung einer Städtepartnerschaft? Wir schlagen hierfür Kiew vor. 
 
Zu 2.: 
Die erste Welle an geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist in den östlichen Teilen Deutschland, erste 
geflüchtete Menschen sind bereits in Köln angekommen. In den nächsten Wochen und Monaten wird es 
großen Bedarf an Unterkünften für die Geflüchteten geben. Zurzeit stehen die im Eigentum d er Russi-
schen Föderation stehenden Gebäude in der Friedrich -Engels-Straße leer. Die Stadt Köln kann sich 
durch ein Hinwirken an der Enteignung Russlands aktiv an der Unterbringung der ukrainischen Geflüch-
teten beteiligen indem es die Gebäude in der Friedrich-Engels-Straße für die Unterbringung der Geflüch-
teten Menschen nutzbar macht. Friedrich Engels hätte das wohl gefallen (vgl. Friedrich Engels „zur 
Wohnungsfrage“ Google Seite 212).  
 
Als Anregung für eine juristische Prüfung weisen wir auf § 176 Abs. 1 Nr. 2 BauGB hin. Demnach kann 
der Eigentümer eines Grundstücks dazu verpflichtet werden, ein im Geltungsbereich eines Bebauungs-
plans befindliches Gebäude den Bestimmungen des Bebauungsplans anzupassen. Die Eigentümerin 
fällt zurzeit eher durch destruktive stadtentwicklungsmaßnahmen im osteuropäischen Bereich auf. Auch 
ihr auf Kölner Stadtgebiet befindliches Eigentum in bester Wohnlage lässt sie bei gleichzeitigem Woh-
nungsnotstand in Köln seit Jahrzehnten verfallen. Sie zu verpflichten, jedenfalls in Köln auch einen kon-
struktiven Beitrag zur Stadtentwicklung zu leisten erscheint da nur folgerichtig. Sollte eine Reaktion der 
Eigentümerin auf eine entsprechende städtische Verpflichtung nicht erfolgen, kann auf eine Enteignung 
gem. § 176, Abs. 8, 85 Abs. 1 Nr. 5 BauGB hingewirkt werden. Der so gewonnene Wohnraum kann 
dann ukrainischen Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. 
 
Zu 3.: 
Nachdem Russland kürzlich von der Teilnahme am ESC ausgeschlossen wurde, ist die Erteilung von 
Köln Kalk Verbot für Putin der logische nächste Schritt um ihn für die potentielle Auslösung eines dritten 
Weltkrieges zu ächten.  
 
Gez. Michael Hock (Geschäftsführer Die FRAKTION)

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
TOP 3.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0556/2022
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
07.03.2022
Erstellt
07.03.2022 11:52