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AN/0328/2021

„Mit klaren Regeln aus dem Lockdown“ - schrittweise Öffnung in der Corona-Pandemie

FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12 22.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.02.2021, TOP 4.2

FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

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FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

7532 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.02.2021 
AN/0328/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 22.02.2021 
 
„Mit klaren Regeln aus dem Lockdown„ - schrittweise Öffnung in der Corona-
Pandemie 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Hauptausschusses am 22. Februar 2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Hauptausschuss möge beschließen: 
 
Die Stadt Köln befürwortet die Vorgehensweise einer schrittweisen Öffnung aus dem Lock-
down nach klaren und nachvollziehbaren Regeln. Die Öffnung einzelner Bereiche von Wirt-
schaft und öffentlichem Leben erfolgt abhängig von Inzidenzwerten und insofern dies nach 
Landes- sowie Bundesrecht zulässig ist. Für die weitergehenden skizzierten Schritte analog 
des Landes Schleswig-Holstein appellieren wir an die Landes- und Bundesregierung, hierfür 
die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.  
 
Die verschiedenen Schritte einer Strategie zur Öffnung einzelner Branchen hängen eindeutig 
und transparent von der Bedingung ab, dass der Inzidenzwert bis zu diesem Zeitpunkt unter 
dem vorher festgelegten Grenzwert liegt. 
 
Unabhängig von Daten soll es einen „Notbremsen-Mechanismus“ geben, der angesichts 
des aktuellen Mutationsgeschehens von besonderer Bedeutung ist:  
 
 Ist der Inzidenzwert sieben aufeinanderfolgende Tage über 100 oder an ei-
nem Tag über 200, zieht die Stadt Köln erneut die Notbremse und kehrt in den Lock-
down zurück: private Treffen mit einer Person sind möglich, Hotels, Einzelhandel und 
Gastronomie sind geschlossen, Kitas und Schulen in Notbetreuung und im Distan-
zunterricht 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

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www.FDP-Koeln.de 
Bei sinkenden Inzidenzwerten sollen, immer abhängig von der Höhe und einer zeitlichen 
Stabilität der Inzidenzwerte, folgende Öffnungsschritte aus dem Lockdown für Köln vorge-
nommen: 
  
 Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 100: Private Treffen von max. 
3 Haushalten (maximal jedoch 10 Personen), Museen, Bibliotheken, der Kölner Zoo 
und die Wildparks im Außenbereich sowie körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Fri-
seure dürfen öffnen, eingeschränktes Besuchsrecht mit Schnelltest und medizini-
schen Masken für Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Öffnung von 
Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich 
 
 Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 50: Öffnung des Kölner Ein-
zelhandels mit Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und Zugangsbe-
schränkungen, Gastronomie mit Hygienekonzept und Kontaktdaten der Gäste, Hotels 
mit Hygienekonzept und Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbeschränkun-
gen, Zulassung von Sportarten für Kinder bis 12 Jahren in festen Sportgruppen mit 
maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung, Öffnung von Sportanlagen für 
Individualsport im Innenbereich, Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen 
Gruppengrößen 
 
 Bleibt der Inzidenzwert stabil sieben Tage unter 35: Treffen von bis zu 10 
Personen aus mehreren Haushalten, Öffnung der Kölner Bibliotheken, von Theatern, 
Konzerthäusern und Kinos mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten, der 
Bars und Kneipen mit festen Sitzplätzen und Erhebung der Kontaktdaten, Hallenbä-
dern und Freizeitparks unter Auflagen, erweiterte Besuchsmöglichkeiten mit Schnell-
test für Pflegeheime und Krankenhäuser, Ermöglichung von Vereins- und Breiten-
sport bei Bildung fester Gruppen, Erlaubnis von Indoor-Veranstaltungen mit Sit-
zungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl, Sportveranstaltungen im Profi- sowie 
Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl 
 
 Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 10: AHA-Regeln bleiben wei-
terhin in Kraft 
 
Analog der Öffnungsschritte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Köln be-
darf es auch eine Öffnungsstrategie für unsere Kitas und Schulen. Wir danken der Landes-
regierung und den zuständigen Ministerien, dass sie den Kitas und Schulen in unserem Land 
Szenarien der Öffnung schon vorgeben und sie weiter mit klaren Kriterien ausbauen. Die 
Landesregierung geht hier mit gutem Beispiel voran und ist damit Vorbild für unsere Öff-
nungsstrategie bezüglich der anderen Bereiche im privaten und öffentlichen Leben. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln lässt bisher eine Öffnungsstrategie aus dem Lockdown bei sinkenden Infekti-
onszahlen mit Corona vermissen. Die Auffassung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, 
wonach das Erfinden „immer neue Grenzwerte (…), um zu verhindern, dass das Leben wie-
der stattfindet“, der aktuellen Lage nicht gerecht würde, wird zugestimmt. Den Kölnerinnen 
und Kölnern, insbesondere jedoch den Familien und Unternehmen wird keine Perspektive für 
ihr vorbildliches Verhalten im Lockdown gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt 
haben es gemeinsam unter größten Anstrengungen geschafft, die Zahlen in Köln zu senken 
und haben ein Recht auf Anerkennung dieser Leistung.

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www.FDP-Koeln.de 
Doch die Stadtspitze setzt vermehrt auf Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen über 
die Landesverordnung hinaus und Ausweitung des Lockdowns auf Inzidenzwerte von unter 
10. Die derzeitigen Maßnahmen suggerieren lediglich ein „weiter so“ im Lockdown, dessen 
soziale, wirtschaftliche und auch gesundheitliche Schäden immer größere Ausmaße anneh-
men. Das sorgt zurecht für Unmut und Frust in der Bevölkerung. 
 
An dieser Stelle schlägt die Stadt eine andere Initiative vor und stellt eine mögliche Strategie 
für ein sowohl hinsichtlich des Infektionsgeschehens als auch gegenüber der Wirtschaft ver-
antwortungsvolles Leben in Köln für die kommenden Wochen und Monate vor. Diese ist an 
die Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein angelehnt und soll sowohl hinsichtlich des 
Infektionsgeschehens als auch gegenüber der Wirtschaft Strategien und Ziele aufzeigen, wie 
in den kommenden Wochen und Monaten die Menschen in Köln wieder, unter Berücksichti-
gung der Hygieneregeln, zu verantwortungsvollem Leben und Arbeiten kommen können. 
Dabei setzen wir auf die Schaffung von Perspektiven und verweisen auf die Öffnungsstrate-
gie der NRW-Landesregierung für Schulen und Kitas. 
 
Die im Antrag verschiedenen genannten Schritte können noch pandemiesicherer gemacht 
werden, indem man einen dynamischen Faktor einführt, der sich an folgenden Bedingungen 
orientiert: 
 
 Eine Ü60-Inzidenz, mit der die Infizierten über 60 Jahre, für die eine besonde-
re gesundheitliche Gefährdung besteht, erfasst werden können; 
 einen Notification-Index, der die Dynamik der Entwicklungen abbildet und da-
bei die Zahl der Neuinfektionen mit den positiven Testbefunden und der Testhäufig-
keit abgleicht; 
 einen Hospitalisierungsindex, der die Belastung des Gesundheitswesens und 
insbesondere der Intensivkapazitäten abbildet – mit zunehmender Impfquote der Ri-
sikogruppen wird die Hospitalisierungsrate fallen; 
 einen Ausbruchs-Streuungs-Index, der das Ausbruchsgeschehen danach be-
wertet, ob Cluster- oder diffuse Ausbrüche besonders häufig sind; 
 die tatsächlichen Kapazitäten der Gesundheitsämter. 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ralph Sterck 
FDP-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

22.02.2021 Hauptausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0328/2021
Typ
FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
22.02.2021
Erstellt
19.02.2021 12:54