2012/0400
Kennzahlenvergleich SGB XII 2011- Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
184152 Zeichen
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland
Kennzahlenvergleich SGB XII 2011
Benchmarking – Schwerpunkte:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zur Pflege
September 2012
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
2
Impressum Impressum
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 - 410 32 81 Fax: 0 40 - 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de
Erstellt für:
Benchmarking mittelgroßer Großstädte
Der Bundesrepublik Deutschland
Das con_sens-Projektteam:
Michael Klein
Christina Welke
Anja Nowotnick
Titelbild:
www.sxc.hu
B R A U N S C H W E I G
B R E M E R H A V E N
C H E M N I T Z
D A R M S T A D T
E R L A N G E N
J ENA
K A S S E L
L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L
L U D W I G S H A F E N A M R H E I N
M A I N Z
O B E R H A U S E N
P O T S D A M
S A L Z G I T T E R
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
3
1. Vorbemerkungen ................................ ................................ ................................ .... 5
2. Kernaussagen ................................ ................................ ................................ ...... 12
3. Kommunale Leistungen im Überblick ................................ ................................ ....... 14
3.1. Existenzsichernde Leistungen ................................ ................................ .................. 14
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ................................ ............................ 18
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug................................ ........................ 20
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ................................ ................................ ............ 24
4.1. Leistungsberechtigte ................................ ................................ .............................. 25
4.2. Ausgaben................................ ................................ ................................ ............. 30
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)................................ ....... 35
5.1. Leistungsberechtigte ................................ ................................ .............................. 37
5.2. Ausgaben................................ ................................ ................................ ............. 42
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ................................ ................................ ............................ 46
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ......................... 52
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ................................ ......... 61
6.3. Ausgaben................................ ................................ ................................ ............. 64
7. Ausblick ................................ ................................ ................................ .............. 70
8. Anhang ................................ ................................ ................................ ............... 72
Abb. 1: Tabelle: Einwohnerentwicklung ................................ ................................ ................ 9
Abb. 2: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ................................ ................................ ..... 15
Abb. 3: Tabelle: Veränderungen d er Transferleistungsdichte von 2010 auf 2011 in Prozent ..... 16
Abb. 4: Kennzahl 16: IST-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden
Leistungen ................................ ................................ ................................ .......... 16
Abb. 5: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
(am Wohnort) ................................ ................................ ................................ ...... 18
Abb. 6: Kennzahl 15: IST-Ausgaben der untersuchten Leistungsberei che pro Einwohner .......... 19
Abb. 7: Tabelle: Strukturdaten im Überblick ................................ ................................ ....... 21
Abb. 8: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. ................................ ... 26
Abb. 9: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu - und Abgänge aus der HLU a.v.E. .............................. 28
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
4
Abb. 10: Tabelle: Anteile der Leistungsberec htigten HLU a.v.E. nach Altersklassen .............. 29
Abb. 11: Kennzahl 12.2: Netto -Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten ................. 31
Abb. 12: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. mit und ohne EU -Rente ........ 33
Abb. 13: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. an allen
Leistungsberechtigten GSiAE ................................ ................................ ............ 38
Abb. 14: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E nach Altersklassen ............. 38
Abb. 15: Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberech tigten GSiAE a.v.E. ............................. 39
Abb. 16: Kennzahl 25.1.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E ab 65 Jahre ........ 40
Abb. 17: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ................................ .................. 41
Abb. 18: Kennzahl 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten .................. 43
Abb. 19: Pflegeversicherte/Nicht Pflegeversicherte in der HzP ................................ ............ 49
Abb. 20: Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht -Pflegeversicherten ..................... 50
Abb. 21: Kennzahl 89.1: Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI 51
Abb. 22: Tabelle: Dichte der Personen mit Leistungen der HzP und dem SGB XI ................. 52
Abb. 23: Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ................................ ... 52
Abb. 24: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit persönl ichem Budget ....... 55
Abb. 25: Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP ................................ ................................ . 55
Abb. 26: Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Altersklassen ............. 57
Abb. 27: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen ................ 58
Abb. 28: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach
Pflegestufen ................................ ................................ ................................ .... 59
Abb. 29: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach
Pflegestufen ................................ ................................ ................................ .... 59
Abb. 30: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP mit angemessenen Beihilfen ............ 60
Abb. 31: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a .v.E. mit Pflege durch
Privatpersonen ................................ ................................ ................................ 60
Abb. 32: Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. ................................ ...... 61
Abb. 33: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten nach dem Ort der Unterbringung ........... 62
Abb. 34: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Altersklassen ................... 63
Abb. 35: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen .................... 64
Abb. 36: Kennzahl 82.2: Netto -Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten .................. 65
Abb. 37: Kennzahl 85.2: Netto -Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten ..................... 68
Abb. 38: Kennzahl 15 Brutto -Ausgaben der unterschiedlichen Lei stungsbereiche pro
Einwohner ................................ ................................ ................................ ...... 72
Abb. 39: Kennzahl 12:Brutto -Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten .................... 73
Abb. 40: Kennzahl 82: Brutto -Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten .................... 73
Abb. 41: Kennzahl 85: Brutto -Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 74
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
5
1. Vorbemerkungen
Inhalte des Vergleichs
Der vorliegende Bericht des Benchmarking-Kreises der mittelgroßen Großstädte in
Deutschland bezieht sich in seinen Ausführungen auf das Berichtsjahr 2011.
Untersuchungsgegenstand sind die folgenden Leistungsbereiche:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
4. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
Für die genannten Leistungsarten werden Aussagen über die Entwickl ung der
Leistungsberechtigten und die aufgewendeten Ausgaben getroffen, die im inte r-
kommunalen Vergleich einen Überblick über das Leistungsgeschehen in den Hil-
fearten in den am Benchmarking beteiligten mittelgroßen Großstädten geben sol-
len. Als Kontextinfo rmationen fließen Rahmendaten wie die Einwohnerentwick-
lung, das Rentenniveau oder die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten ein. Um ein Gesamtbild der gewährten Transferleistungen zu erhalten, wer-
den zudem die Dichte der Leistungsberechtigt en nach dem SGB II sowie die für
diesen Personenkreis aufgewendeten kommunalen Ausgaben, die für die Kosten
der Unterkunft anfallen, dargestellt. Darüber hinaus liegt ein gesonderter Bericht
für die Leistungen nach dem SGB II vor, der differenziert über die Entwicklungen
in diesem Leistungssegment informiert.1
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII stellen eine nicht
zu unterschätzende Ausgabengröße der kommunalen Ausgaben dar. Aufgrund der
sehr heterogenen Trägerlandschaft in diesem Leistungsbereich werden im Ra h-
men des vorliegenden Berichts keine finanz - und empfängerbezogenen Daten
verglichen. Im Benchmarking-Kreis wird die Eingliederungshilfe jedoch sowohl
quantitativ als auch qualitativ behandelt. Sch werpunkt ist neben der Datenerhe-
bung im Kennzahlenvergleich die Durchführung eines gesonderten Fachtages zur
Eingliederungshilfe, auf dem qualitative Aspekte und fachliche Ansätze und Neue-
rungen vorgestellt und unter Einbezug von Fachexperten diskutiert werden.
Im Bericht zu den Leistungen nach dem SGB II wird auch auf die gesetzlichen
Änderungen eingegangen, die im Jahr 2010 auf den Weg gebracht wurden und
zum 01.01.2011 in Kraft getreten sind. Die gesetzlichen Regelungen zu Leistun-
gen, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen wurden, wir-
ken sich auch auf andere Rechtskreise aus und betreffen ebenfalls Leistungsbe-
rechtigte nach dem SGB XII.
1 Der Bericht zu den Leistungen nach dem SGB II steht unter www.consens-info.de zum Download
bereit.
Inhalte des Kenn-
zahlenvergleichs
Weitere Leistungs-
bereiche
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
6
Der Benchmarking-Kreis hat sich im zurückliegenden Jahr mit den Leistungen
befasst, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erbracht werden. Mit
Einführung des Leistungspakets standen zunächst organisatorische Fragen im
Mittelpunkt: An welcher Stelle ist die Bearbeitung welcher Fälle angesiedelt?
Welche Leistungen werden nicht im Sozialamt bea rbeitet? Wie viel Personal ist
für die Bearbeitung der BuT -Leistungen einzusetzen? Wie ist die aktuelle Pers o-
nalausstattung? Stehen als Grundlage Personalbemessungen zur Verfügung? Wie
viele Personen sind anspruchsberechtigt? Wie viele Personen haben einen Antrag
gestellt?
Für einen quantitativen Vergleich muss zunächst eine valide Datenbasis zugrunde
liegen. Die Ermittlung der Daten ist jedoch durch die unterschiedlichen Organisa-
tionsstrukturen aber auch durch die verschiedenen anspruchsbegründenden Leis-
tungsbereiche (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG) erschwert. Um eine Vergleic h-
barkeit der Daten herstellen zu können, wurde im Benchmarking-Kreis ein Basis-
zahlen-Katalog erstellt, der sich derzeit in der Erprobungsphase befindet. Die wei-
tere Diskussion wird zeigen, ob ein tieferer Einstieg in dieses Themenfeld von den
teilnehmenden Städten gewollt ist. Zunächst liegt eine Standortbestimmung im
Interesse der teilnehmenden Städte. Bezüglich der Steuerung durch den Sozialhil-
feträger wird die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Infrastruktur der Lei s-
tungserbringung gesehen. Die Anzahl der Leistungsberechtigten ist jedoch durch
den Sozialhilfeträger nicht direkt steuerbar.
Der Basiszahlen-Katalog sieht eine E rhebung zu folgenden Leistungen nach den
unterschiedlichen Rechtsbereichen vor:
Schulausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Neben der Erprobung der Datenerhebung für BuT-Leistungen wird im Benchmar-
king-Kreis auch an der Erstellung eines stadtübergreifenden standardisierten Pro-
zesses zur Bearbeitung von BuT-Leistungen gearbeitet, der die Grundlage für die
Personalausstattungen liefern soll.
Datenlage
Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs basieren auf Daten, die gemäß der im
Basiszahlen-Katalog festgeschriebenen Definitionen in den Städten erhoben wer-
den. Die Datenqualität der gelieferten Werte aus den Städten hat sich über die
Jahre stetig verbessert und ist als valide zu bezeichnen. Für Kontextinformationen
wird teilweise auf Daten aus öffentlichen Statistiken zurückgegriffen. An den ent-
sprechenden Stellen wird hierzu ein Hinweis gegeben.
Leistungen im
Rahmen des Bil-
dungs- und Teilha-
bepakets
Standard zur BuT-
Leistungs-
bearbeitung
Datenqualität
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
7
Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs sind unter anderem beeinflusst von
strukturellen Bedingungen, die in den Städten vorherrschen. So wird bspw. in
Jena in den Leistungsbereichen Hilfe zum Lebensunterhalt u nd in der Hilfe zur
Pflege nach dem Brutto-Prinzip gearbeitet, während in den anderen Städten nach
dem Netto-Prinzip verfahren wird. Um zwischen den Städten trotzdem eine Ver-
gleichbarkeit der Daten zu erreichen, werden im vorliegenden Bericht für diese
beiden Leistungsbereiche die Einnahmen von den Ausgaben in Abzug gebracht.
Da im Leistungsbereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
eine gleiche Bearbeitungsgrundlage vorliegt, werden hier die Ausgaben ohne Ab-
zug der Einnahmen dargestellt. Diese Form der Darstellung hat sich seit Beitritt
der Stadt Jena in den Benchmarking-Kreis bewährt und soll fortgesetzt werden.
In Mainz wurde in 2009 vom kameralen System auf die Doppik umgestellt. Dies
war mit dem Einsatz einer neuen Finanzsoftware ver bunden. Die Einnahmen
konnten anfänglich nicht valide über diese Finanzsoftware ermittelt werden. In-
zwischen ist eine Auswertung der Einnahmedaten möglich. Um fehlerhafte Analy-
sen zu vermeiden, wurde allerdings entschieden, die Einnahmedaten für Mainz
ab dem Jahr 2008 auf „n.v.“ zu setzen. Somit können die Netto-Ausgaben pro
Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. und in der HzP für Mainz nicht ausge-
wiesen werden. Stattdessen wird für Mainz Bezug auf die Brutto -Ausgaben pro
Leistungsberechtigten genommen.
Auf die Entwicklung der Einnahmen wird im vorliegenden Bericht nicht explizit
eingegangen, da die Höhe der Einnahmen von Seiten des Sozialhilfeträgers
schwer zu beeinflussen ist. Eine Rolle spielen hier bspw. Fälle, in denen ein Vor-
schuss auf Leistungen des Rentenversicherungsträgers zu leisten ist oder solche,
die im Zusammenhang mit Aufhebungs - und Rückforderungsbescheiden stehen.
In der Regel unterliegen die Einnahmen Schwankungen, die auf Einzelfällen b e-
ruhen können. Eine periodengenaue Zuord nung der Einnahmen ist nicht immer
möglich. Steuerungspotenziale liegen für den Sozialhilfeträger in der Einko m-
mens- und Vermögensprüfung, die durch Einsatz von spezialisierten Mitarbeitern
optimiert werden kann.
Bevor im Folgenden Auss agen zur Einwohnerentwicklung in den mittelgroßen
Großstädten gemacht werden, soll an dieser Stelle noch ein genereller Hinweis
gegeben werden: Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht entweder
geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte die
männliche Sprachform gewählt. Diese bezieht sich immer auf beide Geschlechter.
Kennzahlentypen
Die Leistungsbereiche werden anhand unterschiedlicher Kennzahlentypen unter-
sucht. Für die Analyse werden drei Formen von Kennzahlen herangezogen: Dich-
ten, Ausgaben pro Leistungsberechtigten oder Einwohner und Anteile.
HLU und HzP
Darstellung der
Netto-Ausgaben
Einnahmen
Genereller Hinweis
Dichte, Ausgaben
pro LB, Anteile
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
8
Dichte: Es wird das Verhältnis von Leistungsberechtigten zu Einwohnern darg e-
stellt. Angegeben wird, wie viele Personen von 1.000 Einwohnern Leistungen der
jeweiligen Hilfeart erhalten. Hierdurch wird es möglich, trotz unterschiedlicher
Größe der Städte, eine Vergleichsbasis zu schaffen. Personendaten werden gene-
rell zum Stichtag 31.12. eines Jahres ermittelt.
Ausgaben bzw. Einnahmen pro Leistungsberechtigten bzw. Einwohner: Betrachtet
wird das Finanzvolumen, welches für eine Hilfeart aufgewendet wird. Dieses wird
durch die Anzahl der Leistungsberechtigten oder Einwohner dividiert, so dass die
Ausgaben bzw. Einnahmen pro Leistungsberechtigten bzw. pro Einwohner ermit-
telt werden können. Zwischen den Städten wird hierdurch eine gute Vergleich s-
möglichkeit geschaffen.
Anteile: Durch die Bildung von Anteilen kann die Zusammensetzung einer Grund-
gesamtheit dargestellt werden. Es wird vermittelt, wie viele Personen ein b e-
stimmtes Merkmal (z.B. Geschlecht) tragen. Der Anteil wird in Prozent dargestellt
und ermöglicht einen schnellen Eindruck über die Verteilung.
Einwohnerentwicklung
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Einwohnerdaten entstammen den Mel-
deregistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag 31.12.2011. Daher können
jene Werte v on anderen diesbezüglichen Veröffentlichungen (die z.B. Nebe n-
wohnsitze beinhalten oder der Fortschreibung der Volkszählung dienen) abwei-
chen.
Die Betrachtung der Veränderungen der Einwohnerdaten ist insofern bedeutsam,
als dass diese grundlegend für die Berechnung der Kennzahlen sind und in einem
direkten Zusammenhang zu der Entwicklung der Dichtewerte in den abgebildeten
Leistungsbereichen des vorliegenden Berichtes stehen.
In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht wird die Entwicklung der Einwo h-
ner gegenüber dem Vorjahr differenziert nach dem Merkmal Alter aufgezeigt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
9
ABB. 1: TABELLE: EINWOHNERENTWICKLUNG
2010 2011 2009 2010
Stadt
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährige Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährigen Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
BS 244.806 0,59% 0,14% 0,96% -0,31% 0,59% 1,09% 0,94% -0,75%
BHV 112.982 -0,34% -0,67% -0,37% -0,05% -1,00% -2,78% -0,75% -0,66%
C 240.545 -0,09% 2,04% -0,05% -1,02% 0,06% 3,60% -0,62% 0,27%
DA 147.930 3,25% 0,35% 4,65% 0,16% 0,73% 1,03% 1,05% -0,67%
ER 105.964 0,67% -0,37% 0,84% 0,77% 0,09% -0,75% 0,54% -0,95%
J 104.090 0,36% 3,19% 0,03% -0,14% 0,69% 3,41% 0,14% 0,98%
KS 194.109 0,52% -0,07% 0,79% -0,04% 0,45% -0,57% 1,03% -0,79%
KI 237.584 0,67% -0,02% 0,84% 0,49% 0,32% 0,30% 0,48% -0,28%
LU 160.830 0,84% 0,25% 1,25% -0,08% 0,65% 0,79% 0,88% -0,22%
MZ 200.061 0,90% 0,14% 1,12% 0,58% 0,81% -0,03% 1,19% -0,09%
OB 211.585 -0,24% -1,70% 0,07% -0,32% -0,54% -1,61% -0,17% -1,04%
P 157.361 1,29% 4,08% 1,05% 0,23% 1,46% 5,05% 0,93% 0,95%
SZ 100.895 -0,66% -1,97% -0,54% -0,24% -1,08% -2,26% -0,88% -0,91%
MW 170.672 0,60% 0,41% 0,82% 0,00% 0,25% 0,56% 0,37% -0,32%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2011 auf auf
Gesamteinwohnerzahl
In den 13 am Kennzahlenvergleich teilnehmenden mittelgroßen Großstädten l e-
ben ca. 2 Millionen Menschen. Die bevölkerungsreichsten Städte sind dabei
Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Oberhausen und Mainz mit über 200.000 Ei n-
wohnern.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es in allen Städten kaum signifikante Entwicklu n-
gen. Relevante Veränderungen bzw. Anstiege der Gesamtbevölkerungen können
lediglich für Potsdam (+1,3 %) und Darmstadt (+3,3 %) festgestellt werden.
Insgesamt steigt die Bevölkerung in den Vergleichsstädten im Mittelwert um
+0,6 % an. Rückläufige Einwohnerzahlen sind in Bremerhaven, Chemnitz,
Oberhausen und Salzgitter zu verzeichnen.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Ei n-
wohnerzahlen in der Tendenz auch von den wirtschaftlichen Verhältnissen beein-
flusst sein kann. Demnach haben ökonomisch starke Städte in der R egel eher
einen Zuzug zu verzeichnen, während ein Wegzug durch die Suche nach adäqua-
ter Erwerbsbeschäftigung motiviert sein kann. Die bestehenden sozialen Netze in
der Bevölkerung können ggf. ein Gegengewicht dazu bilden.
Generelle Ent-
wicklung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
10
Die wirtschaftlichen Entwicklungen und die damit verbundenen Zukunftsaussich-
ten zwischen den am Kennzahlenvergleich beteiligten Städten sind recht heter o-
gen.
0- bis unter 15-jährige Einwohner
Analog zu der Entwicklung der Gesamtbevölkerung können in der Altersklasse der
unter 15 -Jährigen im Mittelwert leichte Anstiege im Vergleich zum Jahr 2010
festgestellt werden.
Äußerst heterogen stellt sich jedoch die Entwicklung in d en einzelnen Städten
dar. Die Spanne der Veränderungen in der benannten Gruppe der unter 15 -
jährigen Einwohner reicht von +4,1 % in Potsdam bis zu rund -2 % in Salzgitter.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine zahlenmäßig recht
kleine Gruppe handelt, in der auch geringfügige Veränderungen deutliche Auswir-
kungen auf die prozentuale Entwicklung haben.
Rückgänge der 0- bis unter 15-Jährigen sind neben Salzgitter in Oberhausen (-
1,7 %), Bremerhaven (-0,7 %) und Erlangen (-0,4 %) festzustellen. Weitgehend
unverändert bleiben die Werte in Kassel und Kiel.
Neben Potsdam weisen auch Jena (+3,2 %) und Chemnitz (+2 %) äußerst star-
ke Anstiege der benannten Altersklasse auf. Diese Entwicklung zeichnete sich
bereits in den Vorjahren ab. Interessant ist dies insbesondere vor dem Hinte r-
grund, dass es sich hierbei um alle am Kennzahlenvergleich beteiligten Städte
aus den neuen Bundesländern handelt.
Ein möglicher Erklärungsansatz hierfür ist, dass das Betreuungsangebot für Klein-
kinder in Form von Krippen- und Kindergartenplätzen (im Vergleich zu den west-
deutschen Bundesländern) in den neuen Bundesländern deutlich besser ausge-
stattet ist, so dass unter anderem auch die Vereinbarkeit zwischen Beruf und
Familie eher gegeben ist.
15- bis unter 65-jährige Einwohner
Die generelle Erhöhung der Einwohnerzahlen in den Städten setzt sich auch in
der Altersklasse der 15- bis unter 65-Jährigen fort, wenngleich die Entwicklung in
den einzelnen Städten differenziert ausfällt.
Im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte kann ein Zuwachs der Altersklasse um
+0,82 % beobachtet werden. Von 2009 auf 2010 lag die Veränderungsrate
noch bei +0,37 % und ist somit um mehr als das Doppelte gestiegen. Da es sich
bei dieser Altersgruppe um die e rwerbsfähige Bevölkerungsschicht handelt, ist
diese Entwicklung durchaus interessant und sollte vor allem auch im Zusammen-
hang mit diesbezüglichen Kennzahlen berücksichtigt werden.
Entwicklung nach
Altersstufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
11
Grundsätzlich reichen die Veränderungsw erte in den Städten von -0,54 % in
Salzgitter bis +4,69 % in Darmstadt. Darmstadt weist damit den mit Abstand
höchsten Anstieg in dieser Altersklasse auf. Insgesamt steigt die Anzahl der 15-
bis unter 65-Jährigen in 10 Städten des Vergleichsrings an, während lediglich
drei Städte geringfügig rückläufige Werte aufweisen.
65-jährige und ältere Einwohner
Die Entwicklung der Gruppe der Einwohner über 65 Jahren ist vor dem Hinte r-
grund des demographischen Wandels sowie der Altersarmut von besonderer Be-
deutung. Zudem wird jene Altersgruppe gesond ert in den Leistungsbereichen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) sowie Hilfe zur Pfle-
ge (HzP) betrachtet, da sie überwiegend die kommunale n Sozialleistungen und
damit verbundene Ausgaben beeinflusst. Insofern sind die über 65 -Jährigen so-
wohl aus finanzwirtschaftlicher als auch aus kommunalpolitischer Sicht bedeut-
sam.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der 65-jährigen und älteren Einwohner im
Mittelwert unverändert. Auch zwischen den Vergleichsstädten sind die Unte r-
schiede nur geringfügig und belaufen sich auf unter einem Prozent. Einzig Chem-
nitz hat einen Rückgang von -1,02% zu verzeichnen. Darüber hinaus weisen
auch Braunschweig, Jena, Kassel, Ludwigshafen, Oberhausen und Salzgitter
geringfügig sinkende Einwohnerzahlen der benann ten Altersgruppe auf. Die
höchsten Anstiege in den am Kennzahlenvergleich beteiligten Städten können in
Erlangen (+0,77 %), Mainz (+0,58 %) und Kiel (+0,49 %) beobachtet werden.
Da sich die Veränderung der erwerbsfähigen Bevölkerung von 15 bis unter 65
Jahre sowie der Personen über 65 Jahre auf einwohnerbezogene Kennzahlen
auswirkt, muss dies auch im Kontext der Diskussion der jeweiligen Kennzahlen
(soweit sie sich auf diese Untergru ppe beziehen) berücksichtigt werden. Insbe-
sondere die Bevölkerungsgruppe der über 65 -Jährigen gerät bei den in diesem
Bericht betrachteten Leistungsbereichen des SGB XII in den Fokus, da sie dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und zudem ggf. auf Transferleistun-
gen angewiesen ist.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
12
2. Kernaussagen
Existenzsichernde Leistungen
Zu den existenzsichernden Leistungen gehören die Leistungen Hilfe zum Lebens-
unterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen
aus dem Rechtskreis SGB II. Im Vergl eich zum Vorjahr reduzierte sich die G e-
samtdichte der existenzsichernden Leistungen. Den größten Anteil an der Dichte
machen die Leistungsberechtigten nach dem SGB II aus. Hierin liegt auch die
Senkung der Gesamtdichte begründet. Auch im bundesweiten Vergl eich ist die
Anzahl der Empfänger von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II ge-
sunken. In den beiden anderen Leistungsbereichen des SGB XII, der HLU und der
GSiAE, ist es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Erhöhung der Dichte gekommen.
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)
Die Dichte der Personen, die Leistungen der Hilfe zur Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen erhalten, ist weiterhin in der Entwicklungsrichtung, in der An-
zahl der Leistungsberechtigten und bei den Ausgaben recht heterogen. Im Mittel-
wert nahm die Dichte der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen im
Vorjahresvergleich wieder zu. In fast allen Städten wurde, wenn auch in sehr un-
terschiedlichem Ausmaß, ein Anstieg der Dichte verzeichnet.
Relevant ist dabei insbesondere die Gestaltung der Schnittstelle zwischen den
SGB XII- und den SGB II-Trägern.
Die Ausgabenentwicklung gestaltet sich zwischen den Städten heterogen. Im Mit-
tel haben sich die Ausgaben pro Leistungsbere chtigten nur minimal erhöht. Das
insgesamt heterogene Bild der Ausgaben kann vor allem auch dadurch erklärt
werden, dass sich die Kosten für Unterkunft und Heizung in den Städten stark
unterscheiden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden
zukünftig in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes übergehen. Grund dafür ist
die stark gestiegene Belastung der kommunalen Haushalte. Dies wird auch durch
den Blick auf die Entwicklung in den mittelgroßen Großstädten bestätigt.
Die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. pro 1.000 Einwohner ist
in allen Städten des Vergleichsrings im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der An-
stieg liegt zum einen darin begründet, dass infolge des demografischen Wandels
der Anteil der Älteren an den Einwohnern der Städte kontinuierlich ansteigt. Zum
anderen sind nicht bedarfs deckende Rentenansprüche als Folge der zunehmen-
den Zahl vo n unterbrochenen Erwerbsbiografien bzw. des langjährigen Bezugs
von staatlichen Transferleistungen zu nennen, die eine ergänzende Hilfe gewäh-
rung notwendig werden lassen.
Reduzierung der
Dichte von existenz-
sichernden Leistun-
gen
Anstieg der Dichte
in der HLU a.v.E.
Anstieg der Dichte
in der GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
13
Damit setzt sich auch der Trend steigender Ausgaben fort. Kostentreiber sind
hierbei wiederum unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII)
Wie schon in den Vorjahren sind die Dichten der Leistungsberechtigten ambulan-
ter Pflegeleistungen angestiegen. Im Berich tsjahr ist der Anstieg in allen mitte l-
großen Großstädten zu beobachten.
Diese Steigerung kann als Folge des demografischen Wandels gesehen werden,
wird aber zudem durch die Einkommenssituation älterer Menschen beeinflusst,
die die von ihnen benötigten Pf legeleistungen nicht oder nicht vollständig über
Pflegeversicherungsleistungen und aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Der Anteil der ausschließlich privat Gepflegten an allen Leistungsberechtigten der
ambulanten HzP ist in der Tendenz in vielen Kommunen rückläufig.
Über die ambulante HzP hinaus fällt ein großer Anteil der entstehenden Ausgaben
auf die stationäre HzP. Die Zeitreihe zeigt einen kontinuierlichen Anstieg, im Mit-
telwert ebenso wie in fast allen mittelgroßen Großstädten.
Die Netto-Ausgaben der ambulanten HzP sind im Berichtsjahr deutlich gestiegen.
Ebenso zeigt sich auch ein kontinuierlicher Anstieg der Netto -Ausgaben in der
stationären HzP. Nach wie vor liegen die Fallkosten in der stationären HzP über
denen der ambulanten HzP. Die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor sta-
tionär“ kann durch den Ausbau von Beratungsstrukturen unterstützt werden. In
Folge dessen müssen die Ausgaben pro Fall im ambulanten Bereich nicht dauer-
haft kostengünstiger bleiben als in der stationären Hilfe zur Pflege.
Anstieg der Dichte
in der HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
14
3. Kommunale Leistungen im Überblick
Bevor in den folgenden Kapiteln näher auf das Leistungsgeschehen innerhalb der
einzelnen Leistungsbereiche des SGB XII eingegangen wird, soll an dieser Stelle
ein Überblick geschaffen werden, wie sich auf kommunal er Ebene Leistungs -
berechtigtenzahlen und Ausgabenvolumina insgesamt entwickeln.
Hierfür werden die Transferleistungsdichte sowie die Transferleistungsausgaben
pro Einwohner herangezogen. Inbegriffen sind hier die Grundsicherungsleistungen
inklusive den Leistungen des SGB II, um soziale Belastungsprofile in den teilneh-
menden Städten besser abbilden zu können. Als Kontextinformation dient die
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Im Unterkapitel „Kommunales Leistungsprofil (ohne SGB II)“ werden die Erge b-
nisse des Kennzahlenvergleichs im SGB XII übergreifend dargestellt. Ausgaben
werden pro Einwohner und Leistungsart ausgewiesen und die Struktur der Lei s-
tungsberechtigten anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit un-
tersucht.
3.1. Existenzsichernde Leistungen
Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen
In der folgenden Abbildung ist die sogenannte Transferleistungsdichte als Dichte
der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen ausgewiesen. Diese
Kennzahl stellt die Personen je 1.000 Einwohner in einer Kommune dar, die in
Individualwohnraum leben und staatliche Leistungen zur Sicherung des Leben s-
unterhaltes beziehen.
Zu diesen Personen gehören Leistungsberechtigte von:
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb vo n
Einrichtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
Leistungen nach dem SGB II
Grundlage für die Daten des SGB II sind Daten aus der Statistik der Bundesagen-
tur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten. Sie werden herangezogen,
da hierdurch zum einen ein Eindruck über die gesamte in einer Stadt gegebenen
Hilfebedürftigkeit abgebildet werden kann und zum anderen, weil die Stä dte bei
den Leistungen nach dem SGB II die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft
tragen, welche einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben
ausmachen.
Transferleistungs-
dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
15
ABB. 2: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE
90,9
170,2
114,9
81,0
40,0
79,9
110,6
136,1
119,1
70,2
127,7
93,7 99,9 102,6 108,5
10,9
22,2
6,7
12,0
6,2
5,3
19,1
16,7
12,0
9,9
12,6
7,8
10,7 11,7
11,0
1,4
2,8
1,8
6,0
1,1
1,4
3,7
2,3
0,9
1,0
1,7
1,0
1,7 2,1 2,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW
gesamt
Dichte der
Emfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW
Deutlich ersichtlich in der Darstellung der Transferleistungsdichte ist die dominie-
rende Stellung der Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II. Mit 102,6
von 1.000 Einwohnern im Mittelwert liegt die Dichte für Leistun gsberechtigte
nach dem SGB II klar oberhalb der Dichten in den Leistungssegmenten HLU
a.v.E. und GSiAE a.v.E. Die Verteilung zwischen den Städten ist sehr heterogen
und reicht von 40,0 in Erlangen bis 170,2 in Bremerhaven. Im Vergleich zum
Vorjahr, als die Dichte für diesen Personenkreis noch bei 108,5 lag, ist eine deut-
liche Reduzierung der Leistungsberechtigten im SGB II-Bezug festzustellen, die
den bereits im Vorjahr ausgemachten Trend fortsetzt. Hierin spiegelt sich die ge-
nerelle Lage am Arbeitsmarkt wider. In allen am Kennzahlenvergleich beteiligten
Städten ist es zu einer Reduzierung der Dichte im SGB II gekommen. Lediglich in
Oberhausen ist ein leichter Anstieg von 127,3 in 2010 auf 127,7 in 2011 zu
beobachten.
Dagegen haben sich die Dichten für Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. und der
GSiAE a.v.E. jeweils leicht erhöht. In der GSiAE a.v.E. wird für das Berichtsjahr
ein Dichtewert im Mittel von 11,7 von 1.000 Einwohnern ermittelt, der im Vo r-
jahr noch bei 11,0 lag. Die Erhöhung betrifft dabei alle am Kennzahlenvergleich
beteiligten Städte. Die Ergebnisse sind heterogen und reichen von 5,3 in Jena bis
22,2 in Bremerhaven.
Zu einer geringeren Abweichung im Vergleich zum Vorjahr kommt es im Lei s-
tungsbereich der HLU a.v.E. Hier lag der Vorjahreswert bei 2,0 und beträgt im
aktuellen Berichtsjahr 2,1 bezogen auf 1.000 Einwohner. Die Erhöhung findet in
Reduzierung der
Transferleistungs-
dichte
Anstieg in der HLU
a.v.E. und der
GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
16
den meisten Städten statt. Nur in den drei Städten Darmstadt, Jena und Mainz
reduzierte sich die Dichte. In Kiel blieb sie unverändert. Die Spanne der Werte
reicht von 0,9 in Ludwigshafen bis 6,0 in Darmstadt. Die nachstehende Tabelle
gibt eine Übersicht über die Veränderungen der Dichtewerte in Zahlen im Ve r-
gleich zum Vorjahr.
ABB. 3: TABELLE: VERÄNDERUNGEN DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE VON 2010 AUF 2011 IN PROZENT
Veränderung der Dichten der
Leistungsberechtigten von
existenzsichernden
Leistungen von 2010 zu 2011
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU
a.v.E.
von 2010
auf 2011 7,0% 11,1% 3,7% -8,0% 13,0% -13,6% 14,0% 2,5% 26,9% -6,9% 9,7% 10,5% 22,1% 7,1%
Veränderung der Dichte GSiAE
a.v.E.
von 2010
auf 2011 4,0% 5,8% 4,2% 14,3% 8,5% 9,9% 10,1% 8,8% 1,2% 4,7% 4,9% 4,6% 6,5% 6,7%
Veränderung der Dichte SGB II von 2010
auf 2011 -8,2% -6,8% -5,9% -7,2% -9,8% -7,6% -8,0% -1,7% -2,3% -3,1% 0,3% -4,0% -9,7% -5,7%
Summe der Veränderungen: HLU
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2010
auf 2011 -6,8% -5,2% -5,2% -5,1% -6,9% -6,9% -5,1% -0,6% -1,6% -2,3% 0,9% -3,1% -7,8% -4,3%
Die Summe der Veränderungen ergibt sich aus den Berechnungen der Gesamtsummen im Vergleich zu den Gesamtvorjahrssummen
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen
Entsprechend der Transferleistungsdichte wird im Folgenden eine Übersicht über
die Transferleistungsausgaben gegeben. Es werden die Ist-Ausgaben je existenzsi-
chernder Leistungsart pro Einwohner dargestellt.
ABB. 4: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERE CHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN
223,5
372,2
240,5
208,2
92,5
185,8
254,1
327,9
241,1
174,2
268,9
232,1 212,8 233,4 236,4
79,5
123,1
36,6
68,4
29,0
29,7
102,6
120,9
76,0
73,9
68,1
50,8 70,9
71,5 66,6
7,4
11,9
7,8 50,1
4,3
8,4
22,8
13,2
4,0
6,8
8,7
4,8 9,9
12,3 11,8
0
100
200
300
400
500
600
700
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Berichtsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale
Ist-Ausgaben
SGB II
Euro
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
17
Die Betrachtung der Veränderungen der Ausgaben für existenzsichernde Leistun-
gen pro Einwohner zeigt eine analoge Entwicklung zu der Transferleistungsdichte.
Parallel zur Reduzierung der Dichte der Leistungsberechtigten im SGB II haben
sich auch die Ausgaben pro Einwohner für diesen Leistungsbereich gesenkt. Um-
gekehrt erhöhten sich die Ausgaben für die Leistungssegment e HLU a.v.E. und
GSiAE a.v.E. ebenso wie die Dichten in diesen Bereichen. Dies ist keine neue
Erkenntnis. Nimmt die absolute Zahl der Leistungsberechtigten zu oder ab, ve r-
halten sich die Ausgaben ohne besondere Vorkommnisse entsprechend. Aussage-
kräftiger ist daher die Betrachtung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten, auf
die in den einzelnen Kapiteln zu den Leistungsbereichen eingegangen wird.
Für den Leistungsbereich SGB II ist zu berücksichtigen, dass sich die Ausgaben
zwar insgesamt durch die sinkend e Anzahl von Leistungsberechtigten reduziert
haben. Dadurch, dass kommunale Leistungen zu einem ganz überwiegenden Teil
aus den Kosten für Unterkunft und Heizung bestehen, die sich durch steigende
Mieten und Nebenkosten erhöht haben, sinken die Ausgaben ni cht proportional
zur Anzahl der Leistungsberechtigten.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Wirtschaftliche Faktoren wirken auf das Leistungs geschehen im SGB XII ein. Je
besser sich die wirtschaftliche Lage in einer Region gestaltet, desto besser sind
auch d ie Arbeitsmarktlage und der Grad der Besc häftigung. Für Menschen in
Vollzeitbeschäftigung reicht das Einkommen eher aus, um den eigenen Lebensun-
terhalt ohne den Bezug von existenzsichernden Leistungen gegenwärtig und z u-
künftig zu sichern. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen auch
Teilzeitbeschäftigungen.
Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bildet einen Indikator,
der als Kontextinformation in der folgenden Abbildung in einer Zeitreihe von 2007
bis 2011 dargestellt ist. Datengrundlage ist die Statistik der Bundesagentur für
Arbeit.
Reduzierung der
Ausgaben pro
Einwohner im
SGB II – Anstieg in
den anderen Berei-
chen
Dichte der sozial-
versicherungs-
pflichtig Beschäf-
tigten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
18
ABB. 5: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (AM WOHNORT)
445
377
475
410
479
449
389
393
425
430
399
467
434
429
0
100
200
300
400
500
600
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
pro 1.000 EW unter 65 Jahren
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Arbeiter und Angestellte einschließ-
lich Auszubildender, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig oder bei-
tragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung sind oder für die Beitragsanteile zu
den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht zu dieser Grup-
pe von Beschäftigten gehören somit Beamte und Selbständige.
Wie in den Jahren zuvor kann auch für das Berichtsjahr ein Anstieg der Dichte
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 420 in 2010 auf 429 Pers o-
nen von 1.000 Einwohnern unter 65 Jahren in 2011 beobachtet werden. Niedri-
ger ist die Dichte in wirtschaftlich schwächeren Regionen wie Bremerhaven, Kas-
sel, Kiel und Oberhausen, während sie in den Städten Erlangen, Chemnitz und
Potsdam oberhalb des Mittelwertes liegt. Die Erhöhung der Dichte im Vergleich
zum Vorjahr zieht sich durch alle Städte. Nur in Darmstadt kommt es zu einem
leichten Rückgang.
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II)
Der folgende Abschnitt soll einen Überblick über die Ausgaben der im Kennza h-
lenvergleich behandelten Leistungsbereiche geben. Dargestellt sind die Ausgaben
pro Einwohner für die Leistungen HLU a.v.E., GSiAE a.v.E, GSiAE i.E., HzP a.v.E.
sowie HzP i.E. für die Jahre 2010 und 2011. Für die Leistungsarten HLU und
HzP werden die Einnahmen von den Ausgaben in Abzug gebracht und somit Net-
to-Ausgaben pro Einwohner dargestellt.
Steigende Dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
19
ABB. 6: KENNZAHL 15: IST-AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER
0
50
100
150
200
250
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Euro
KeZa 15
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Netto-
Ausgaben
HzP i.E.
Netto-
Ausgaben
HzP a.v.E.
Brutto-
Ausgaben
GSiAE i.E.
Brutto-
Ausgaben
GSiAE
a.v.E.
Netto-
Ausgaben
HLU a.v.E.
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
6,7 6,6 9,5 10,6 7,0 6,9 50,2 50,9 3,2 3,9 9,5 7,2 17,8 20,3
75,5 79,5 114,1 123,1 34,6 36,6 65,4 68,4 27,3 29,0 27,7 29,7 93,2 102,6
54,9 59,0 91,5 99,3 28,1 29,9 61,5 64,6 27,3 29,0 22,0 22,8 90,5 99,5
20,6 20,5 22,5 23,9 6,5 6,7 3,9 3,8 üöTr üöTr 5,7 6,9 2,7 3,1
36,9 36,6 69,7 73,4 18,7 20,3 39,9 37,4 2,3 2,4 23,0 27,4 79,9 90,8
4,8 4,9 23,7 23,9 8,5 9,1 19,0 17,9 2,3 2,4 8,7 10,0 39,1 47,8
32,1 31,6 46,0 49,5 10,2 11,3 20,9 19,4 üöTr üöTr 14,3 17,4 40,8 42,9
119,2 122,7 193,3 207,2 60,3 63,9 155,5 156,7 32,9 35,4 60,2 64,4 190,8 213,6
BS KSJERDACBHV
Netto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
10,6 10,4 2,3 3,3 n.v. n.v. 6,6 6,8 4,3 4,3 9,3 9,9 11,4 11,8
112,6 120,9 73,5 76,0 68,0 73,9 62,0 68,1 47,7 50,8 64,7 70,9 66,6 71,5
87,6 95,6 59,6 61,9 56,7 61,3 57,3 62,5 39,4 42,7 46,8 50,6 55,6 59,9
24,9 25,3 13,9 14,1 11,3 12,6 4,8 5,5 8,2 8,1 17,9 20,3 11,9 12,6
69,2 68,4 36,9 41,4 n.v. n.v. 37,4 40,1 17,3 19,5 47,7 49,4 39,9 42,3
27,2 27,1 5,6 6,2 n.v. n.v. 6,2 7,7 9,1 10,1 4,1 4,3 13,2 14,3
41,9 41,3 31,3 35,2 n.v. n.v. 31,2 32,4 8,1 9,5 43,5 45,2 29,1 30,5
192,3 199,6 112,7 120,7 68,0 73,9 106,0 115,0 69,2 74,7 121,7 130,2 121,3 129,0
POBMZLUKI MW SZ
Netto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
ER: Leistungen der HzP i.E. und der GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet.
J: In den Leistungsarten HLU a.v.E. und HzP wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren
Der Blick auf die Grafik macht schnell deutlich, wie sehr sich die Armutssituation
in den Städten unterscheidet. Dem zugrunde liegt der Gedanke, dass der Bezug
von Leistungen nach dem SGB XII wie auch dem SGB II Ausdruck für soziale
Problem- und Armutslagen in einer Stadt darstellen. Häufig stellt der Bezug von
Leistungen eine ergänzende Hilfe dar, wenn das eigene Einkommen oder Vermö-
gen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Es lassen sich drei Gruppen erkennen, die sich bezüglich der Ausgabenbelastung
auf einer ähnlichen Stufe bewegen. Zur ersten gehören die westdeutschen Städte
Bremerhaven, Kassel und Kiel. Hier lässt sich eine besondere Belastung der
Städte durch vergleichsweise hohe Ausgaben pro Einwohner erkennen. Auch
Steigende Ausgaben
pro Einwohner im
SGB XII
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
20
Darmstadt kann zu dieser Gruppe hinzugezählt werden, ebenso wie Oberhausen,
wenn die Leistungsberechtigten nach dem SGB II hinzugenommen werden. Zur
zweiten Gruppe gehören Städte mit einer mittleren Ausgabenbelastung. Zu ihnen
gehören die Städte Braunschweig, Ludwigshafen, Mainz und Salzgitter. Insbe-
sondere die drei Städte der neuen Bundesländer Chemnitz, Jena und Potsdam
verzeichnen eine geringere Belastung. Aufgrund der spezifischen Erwerbsbiogra-
fien in der ehemaligen DDR konnten oftmals höher e Rentenansprüche erworben
werden, die dazu führ en, dass die Dichten in den Leistungsbereichen im Ve r-
gleich zu den Städten der beiden anderen Gruppen ger inger ausfallen und d a-
durch die Ausgaben je Einwohner für Leistungsberechtigte des SGB XII geringer
ausfallen. Allerdings reichen die Dichten im Leistungsbereich des SGB II in den
Städten Chemnitz und Potsdam relativ nah an den Mittelwert heran, so dass das
Bild hier differenziert betrachtet werden muss. Die Dichten in Erlangen sind so-
wohl im SGB XII als auch im SGB II gering. In der einzigen am Kennzahlenver-
gleich beteiligten bayrischen Stadt sind somit vergleichsweise wenige Personen
auf Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II angewiesen.
In den Kapiteln zu den jeweiligen Leistungsarten wird auf die Zusammensetzung,
die Entwicklung der Ausgaben und mögliche Einflussfaktoren detailliert eingegan-
gen.
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug
Der Fokus des vorliegenden Abschnittes liegt auf der Zusammensetzung der Per-
sonengruppen im Bezug der verschiedenen SGB XII-Leistungen außerhalb von
Einrichtungen. Hierzu wurde eine Teilauswertung der Daten zur Struktur der Per-
sonen mit Leistungsbezug nach den Merkmalen Geschlecht und Staatsangehörig-
keit vorgenommen.
In der nachfolgenden Tabelle werden – neben den Dichten der SGB XII-
Leistungen – die Ausprägungen der benannten Strukturmerkmale in der Bevölke-
rung abgebildet.
Strukturdaten zu
Leistungs-
berechtigten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
21
ABB. 7: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,4 2,8 1,8 6,0 1,1 1,4 3,7 2,3 0,9 1,0 1,7 1,0 1,7 2,1
Dichte GSiAE a.v.E. 10,9 22,2 6,7 12,0 6,2 5,3 19,1 16,7 12,0 9,9 12,6 7,8 10,7 11,7
Dichte HzP a.v.E. 1,1 3,2 1,8 1,6 0,7 3,3 3,3 2,8 0,7 2,7 1,9 1,7 0,7 1,9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Anteil Frauen 51,1 50,2 51,9 50,0 50,8 51,3 51,8 51,3 50,7 52,1 51,5 51,9 51,1 51,2
Anteil Frauen ab 65
Jahre an allen ab 65 58,7 56,6 58,9 58,3 58,0 57,7 59,7 58,2 56,8 57,4 58,2 59,0 57,3 58,1
Anteil EW ohne dt.
Staatsangehörigkeit 7,6 9,8 3,1 16,1 13,6 4,5 12,7 7,9 20,6 15,0 11,6 4,4 9,3 10,5
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 46,9 48,9 41,6 47,6 44,8 38,7 45,0 50,5 51,0 47,8 47,8 47,8 53,8 47,1
GSiAE gesamt weiblich 54,9 54,9 50,7 55,4 n.v. 48,9 55,7 54,4 55,9 51,8 58,0 50,5 60,2 54,3
HzP a.v.E. weiblich 60,2 60,6 60,0 61,3 56,8 43,4 62,6 67,9 66,7 61,8 65,5 61,0 65,7 61,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit 7,4 7,4 4,7 18,5 15,5 0,7 9,4 8,2 21,9 17,2 11,1 8,8 11,7 10,9
GSiAE gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 10,8 14,9 19,9 28,6 n.v. 16,4 21,0 14,3 24,0 23,5 18,5 24,1 13,1 19,8
HzP gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 2,5 3,6 12,4 16,8 n.v. 0,3 13,2 7,9 7,3 11,5 5,3 20,9 4,2 8,8
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
2011
2011
2011
2011 Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Gemäß den Vorjahren zeigt die Darstellung der Dichten der Personen mit SGB XII-
Bezug auf, dass von allen hier abgebildeten Leistungsberechtigten der größte An-
teil Leistungen der GSiAE a.v.E. erhält. Dieser Umstand ist sowohl im diesbezüg-
lichen Mittelwert von 11,7 Leistungsberechtigten bezogen auf 1.000 Einwohner
als auch in den einzelnen Vergleichsstädten deutlich erkennbar.
Mit merklichem Abstand folgt die Gruppe der HLU -Leistungsberechtigten mit
einer Dichte von durchschnittlich 2,1 und schließt mit Leistungsberechtigten der
ambulanten HzP mit einer Dichte von 1,9 Personen je 1.000 Einwohner ab.
Zu Abweichungen von dieser Abfolge kommt es in Bremerhaven, Jena, Kiel,
Oberhausen und Potsdam. Hier ist die Dichte für Leistungsberechtigte in der am-
bulanten HzP höher als in der HLU a.v.E. Identisch sind die beiden Dichte n in
Chemnitz.
Strukturmerkmal Geschlecht
Die Betrachtung des Strukturmerkmals Geschlecht offenbart, dass der überwi e-
gende Anteil der Bevölkerung mit 51,2 % in den am Kennzah lenvergleich teil-
nehmenden Städten weiblich ist. Lediglich in Darmstadt stellt sich das G e-
schlechterverhältnis in der Bevölkerung ausgeglichen dar.
Die Berücksichtigung des Merkmals Geschlecht bei der Zusammensetzung der
Personengruppen im Bezug der verschiedenen SGB XII-Leistungen zeigt auf, dass
Anteile nach Ge-
schlecht
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
22
sich im Mittelwert das überdurchschnittliche Vorkommen weiblicher Personen in
der GSiAE- und HzP-Dichte fortsetzt. Lediglich in der HLU a.v.E. ist der weibliche
Anteil der Leistungsberechtigten geringer als der männliche.
Dementsprechend sind im Mittelwert ca. 52,9 % der Leistungsberechtigten von
HLU a.v.E. männlich. Den höchsten Anteil von Männern im Leistungsbezug der
HLU a.v.E. weist dabei Jena mit 61,3 % auf. Im Gegensatz dazu sind in Salzgit-
ter und Ludwigshafen weitaus häufiger Frauen im HLU -Bezug als Männer. Mit
durchschnittlich 47,1 % weiblicher HLU-Leistungsberechtigter steigt der Frauen-
anteil im Vergleich zu den Vorjahren (2010: 46,5 %; 2009: 45,3 %) jedoch
kontinuierlich an, so dass es hier zu einer tendenziellen Angleichung des Ge-
schlechterverhältnisses kommt.
In der GSiAE beträgt der Anteil von Frauen 54,3 % und liegt somit, wie bereits
beschrieben, über dem weiblichen Bevölkerungsanteil. Dieses Bild zeigt sich, mit
Ausnahme von Jena, in allen Vergleichsstädten. Wird jedoch die Betrachtung des
Frauenanteils der über 6 5-Jährigen an der Bevölkerung mit 58,1 % hinzug e-
nommen, relativiert sich das Bild bezüglich der GSiAE, da sich der überdurc h-
schnittliche Anteil weiblicher Einwohner ab 65 Jahren nicht analog im benannten
Leistungsbereich abbildet. Dementsprechend kann das Vorkommen von Frauen
im ambulanten GSiAE-Bezug als unterdurchschnittlich gewertet werden.
Im Mittelwert sind insgesamt 61,0 % der Bezieher von Leistungen der HzP a.v.E.
Frauen, wobei sich jener Anteil im Vergleich zum Vorjahr von 61,9 % auf 61,0 %
leicht reduziert hat. Erneut ist es die Stadt Jena, bei der die Werte von denen der
anderen Vergleichsstädte abweichen. Demnach sind die Personen im Leistungs-
bezug der HzP a.v.E. in Jena mit 56,6 % zum überwiegenden Teil männlich.
Für die Betrachtung der HzP ist ebenso wie in der GSiAE auch der Blick auf die
Altersklasse der über 65 -Jährigen von Interesse, da Leistungsberechtigte häufig
diese Altersklasse erreicht haben.
Im Hinblick auf den Bereich HzP a.v.E. bleiben die Aussagen im Gegensatz zur
GSiAE unverändert. Auch im Vergleich zu der Bezugsgröße der über 65 -jährigen
Frauen, sind überdurchschnittlich viele Leistungsberechtigte weiblich.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das hier beschriebene Geschlechterve r-
hältnis in den drei Leistungsarten durchaus plausibel ist, wenn weitere Aspekte
einbezogen werden. Dazu gehören u nter anderem eine durchschnittlich höhere
Lebenserwartung von Frauen sowie ein im Mittel niedrigeres Rentenniveau. Letz-
teres ist vor allem dadurch bedingt, da ss Frauen im Vergleich zu Männern im
Zuge der Gründung einer Familie häufiger unterbrochene Erwerbsbiographien
aufweisen, vermehrt Teilzeitbeschäftigungen nachgehen und ein geringeres Vergü-
tungsniveau haben. Im V ergleich zum Vorjahr ist jedoch festzustellen, dass sich
das Geschlechterverhältnis in allen drei Leistungsarten zunehmend angleicht.
HLU a.v.E. mehr
Männer als Frauen
GSiAE Geschlech-
teranteile abhängig
von betrachteten
Altersklassen
HzP mehr Frauen
als Männer
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
23
Beeinflusst werden kann dies unter anderem von unterschiedlichen gesellschaftli-
chen Entwicklungen, wie einem veränderten Rollenverhalten innerhalb der Fami-
lie oder der Annäherung der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen.
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit
Durchschnittlich 10,5 % der Einwohner der mittelgroßen Großstädte sind nicht
im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Personen, die keine
deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist in den Städten unterschiedlich stark aus-
geprägt. Die geringsten Anteile an der Bevölkerung werden in den drei Städten
der neuen Bundesländer verzeichnet. Deutlich darüber liegen die Anteile insb e-
sondere in den Städte n Ludwigshafen mit 20,6 %, in Darmstadt mit 16,1 %
sowie in Mainz mit 15,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Bevölkerung der mittelgroßen
Großstädte von 10,3 % in 2010 erhöht.
Leicht über diesem Durchschnitt liegt der Anteil der Leistungsberechtigten in der
HLU a.v.E., der keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ihr Anteil beträgt
10,9 % und hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 11,4 % reduziert. Wesentlich
deutlicher ist der Unterschied in der GSiAE. Mit 19,8 % ist fast jeder fünfte Leis-
tungsberechtigte nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Damit ist der
Anteil fast doppelt so hoch wie an der Bevölkerung. Umgekehrt ist das Bild in der
Hilfe zur Pflege. 8,8 % der Leistungsberechtigten haben nicht die deutsche
Staatsangehörigkeit. Der Anteil liegt damit unter dem Durchschnitt in der Bevö l-
kerung. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben.
Angemerkt werden soll an dieser Stelle, dass bei den Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit nicht Personen mit dem Merkmal Migrationshintergrund e r-
fasst wurden. Diese sind häufig im Besitz der de utschen Staatsangehörigkeit.
Außerdem soll darauf hingewiesen werden, dass sich die Ausführungen zum Ein-
wohneranteil ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf Einwohner jeden Alters b e-
ziehen, während Leistungsberechtigte der GSiAE und HzP zum überwiegenden
Teil über 65 Jahre alt sind.
Mehr LB ohne
deutsche Staatsan-
gehörigkeit als im
Bevölkerungs-
durchschnitt in der
HLU und GSiAE
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
24
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist im 3. Kapitel SGB XII geregelt. Zielsetzung des
gesetzlichen Auftrages ist es, die Existenzsicherung im Rahmen der Daseinsvo r-
sorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben in Würde zu
ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln
bestritten werden kann.
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von Einrich-
tungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Kenn zahlenvergleich
bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Personengruppe, die Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält.
Leistungsart und Zielgruppe
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der So-
zialhilfe zur Sicherung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe, die
von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet
sie neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) die unterste Ebene im Netz der sozialen
Sicherung.
Leistungen der HLU werden folgenden Personengruppen gewährt:
Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und
die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2
SGB VI auf Zeit erhalten
die vorübergehend weniger als drei Stunden täglich erwerbsfä-
hig sind
die vorgezogene Altersrente erhalten und nicht über ausre i-
chendes Einkommen verfügen
Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern le-
ben
Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE
aufgrund fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit
Für alle drei Personengruppen gilt, dass sie leistungsberechtigt sind, wenn sie
nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die erforder-
lichen Leistungen nicht von anderen Personen erhalten.
Kommunale Ziele und Steuerungsinteresse
Die Ziele in Bezug auf die HLU – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag – sind:
Sicherung des Lebensunterhalts leistungsberechtigter Personen
HLU a.v.E.
Leistungs-
berechtigte in der
HLU a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
25
Sicherung der Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Gestaltung des Übergangs in das SGB II bzw. in die GSiAE
In der Praxis stellt die Inanspruchnahme von Leistungen der HLU vor allem eine
Übergangssituation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE -Bezug dar. Deutlich
wird dies auc h durch die besonders hohe Fluktuation in diesem Bereich. Steu e-
rungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB II-Träger und
in der Optimierung der internen Prozesse bezüglich der Gewährung der Lei s-
tungsarten HLU und GSiAE.
Wo es möglich ist, sollen Leistungsberechtigte aktiviert werden, so dass sie im
günstigsten Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind.
Hierfür ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im Leistungsbe-
zug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung zu unterbreiten. In der Praxis ist
allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen
kleinen Personenkreis erreichen können und dementsprechend der zu leistende
Aufwand mit den erwarteten Nutzeneffekten aus Sicht des Trägers der Sozialhilfe
abzugleichen ist. Gleichwohl werden in einigen Kommunen derartige zielgerichte-
te Maßnahmen durchgeführt.
4.1. Leistungsberechtigte
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Di chte in der HLU a.v.E. in
einer Zeitreihe von 2006 bis 2011. Die hier dargestellte Dichte bezieht sich auf
1.000 Einwohner im Alter unter 65 Jahren. Insofern kommt es zu Abweichungen
zu den in den vorherigen Kapiteln genannten Werten, da sich die Dichte dort be-
zogen auf 1.000 Einwohner jeden Alters errechnet.
Aktivierung durch
gezielte Einzelmaß-
nahmen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
26
ABB. 8: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN VON HLU A.V.E.
1,8
3,5
2,4
7,2
1,3
1,8
4,6
2,8
1,2
1,2
2,2
1,3
2,2
2,6
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2006 2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Zunächst soll an dieser Stelle darau f hingewiesen werden, dass durch die insge-
samt niedrige Anzahl von Leistungsberechtigten in diesem Bereich bereits geringe
diesbezügliche Veränderungen zu großen Unterschieden zwischen den Städten
bzw. gegenüber dem Vorjahr führen können. Zusätzlicher Einf lussfaktor auf die
Entwicklungen in dieser Leistungsart sind Veränderungen der Einwohnerzahlen.
Die Spanne der Ergebnisse zur Dichte in der HLU a.v.E. reicht im Betrachtung s-
jahr von 1,2 in Ludwigshafen und Mainz bis zu 7,9 in Darmstadt. Im Vorjahr
betrug der Mittelwert der Dichte in der HLU a.v.E. 2,5 bezogen auf 1.000 Ei n-
wohner im Alter unter 65 Jahren und hat sich somit für das Berichtsjahr gering-
fügig erhöht.
Im direkten Vergleich zum Vorjahr ist auffallend, dass es in allen Städten zu einer
Erhöhung oder zumindest zu einer gleichbleibenden Dichteentwicklung geko m-
men ist. Nur in den Städten Darmstadt, Jena und Mainz haben sich die Dichten
der HLU a.v.E. reduziert.
Der Rückgang in Darmstadt ist unter anderem auf das Fallmanagement zurückzu-
führen, welches im September 2010 eingeführt wu rde. Die bisherige Begutach-
tungspraxis der Erwerbsfähigkeit des SGB II-Trägers führte zu einer hohen Fluktu-
ation in das SGB XII. Durch Änderung der Begutachtung beim SGB XII-Träger
durch den Rentenversicherungsträger ab Mitte 2011 konnte mit einer optimierten
Zuordnung der Leistungsberechtigten begonnen werden.
Geringe Grundge-
samtheit: geringe
Veränderungen
wirken sich stark
aus
Entwicklung der
HLU a.v.E. Dichte
in Darmstadt
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
27
Der hohen Dichte in der HLU a.v.E. in Darmstadt wird derzeit eine vollständige
Bestandsanalyse entgegen gesetzt. Er ste Erfolge konnten bereits erzielt werden:
Von August 2011 bis März 2012 konnte der Fallbestand um 39 % reduziert
werden. Die endgültigen Effekte aus der Bestandsanalyse und den daraus resu l-
tierenden Maßnahmen werden sich erst in den Ergebnissen für die J ahre 2012
und 2013 widerspiegeln. Es zeigt sich bereits jetzt, dass diese Maßnahmen, die
sich auch auf die Ausgabenentwicklung beziehen, erforderlich sind, um einer
auffallenden Schieflage im Bereich der HLU a.v.E. entgegenzusteuern.
Generell besteht ein erheblicher Einflussfaktor auf die Ergebnisse der Dichten in
der HLU durch die Form und Intensität der Begutachtungspraxis der Erwerbsf ä-
higkeit. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob Personen, die gemäß Be gutach-
tung länger als sechs Monate erwerbsunfähig sind, aber noch nicht vom Renten-
versicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft werden, in die
HLU a.v.E. verlagert werden. Relevant ist dabei insbesondere die Gestaltung der
Schnittstelle zwischen SGB XII- und SGB II-Trägern. Wird die volle Erwerbsmi n-
derung festgestellt, ist zu prüfen, ob die Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E.
zu zuordnen sind.
Die Ergebnisse der Dichteentwicklung in den am Kennzahlenvergleich teilne h-
menden Städten sind in Verbindung mit der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit
und der Schnittstellengestaltung zwischen dem SGB XII- und SGB II-Träger zu
sehen. So beruht die Erhöhung der Dichte in Bremerhaven auf einem Zuwachs
der Leistungsberechtigten, die aus dem SGB II in die HLU verlagert wurden.
In der nachstehenden Abbildung sin d die Anteile der Zu - und Abgänge in bzw.
aus dem Bezug der HLU a.v.E. an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. im
Berichtsjahr dargestellt.
Einflussfaktor:
Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit
Zu- und Abgänge
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
28
ABB. 9: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE AUS DER HLU A.V.E.
58,8
81,7
54,9
33,2
n.v.
40,7
55,6
19,1
54,3
43,8
50,8
47,2
n.v.
49,1
45,5
72,3
54,9
26,0
0,0
20,7
21,7
7,6
20,5
40,4
34,6
34,6
34,4
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Prozent
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
SZ: Aufgrund von Umstellung in der Zuständigkeit für das Berichtsjahr nicht verfügbar
ER: Aufgrund von Umstellung der Software nicht verfügbar
Mit 48,3 % im Mittelwert sind knapp die Hälfte der Leistungsberechtigten neu in
den Bezug der HLU a.v.E. gekommen. Der Anteil der Abgänger aus der HLU
a.v.E. liegt mit 35,8 % darunter. Im Vergleich zu den Vorjahreswerten haben sich
beide Anteile reduziert. Nach wie vor verdeutlichen die b eiden Werte jedoch die
insgesamt hohe Fluktuation in diesem Leistungsbereich.
Die Ergebnisse in den Städten sind sehr unterschiedlich. Während der Anteil der
Zugänge mit 19,1 % in Kiel am niedrigsten ist, liegt er mit 81,7 % in Bremerha-
ven deutlich darüber. Ähnlich gravierend sind die Unterschiede bei den Abgä n-
gen. Hier reicht die Spanne von 7,6 % in Kiel bis 72,3 % in Bremerhaven.
Die starke Fluktuation in Bremerhaven ist beeinflusst durch die hohe Dichte der
Personen, die im Leistungsbezug des SGB II stehen. Bei Übernahme dieser Fälle
in die HLU a.v.E. wird eine sofortige Überprüfung der Erwerbsfähigkeit durch den
Rentenversicherungsträger eingeleitet. Bei Vorlage des Gutachtens werden die
Fälle ggf. zügig in das SGB II oder die GSiAE übergeleitet.
Hauptzugangsquelle in die HLU a.v.E. ist auch in Kassel das Jobcenter. Die dort
zu verortenden Fallzahlen senken sich kontinuierlich ab, so dass Freiräume en t-
stehen, die für die Leistungsberechtigten mit größeren Vermittl ungshemmnissen
investiert werden. Daraus ergeben sich vermehrte Rentenantragsstellungen und
Gesundheitsprüfungen, die häufig in die Überleitung in das SGB XII münden.
Bezüglich der Abgänge aus der HLU konnte für das Berichtsjahr eine verbesserte
Einflussfaktor:
Schnittstelle
SGB XII – SGB II
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
29
Datengrundlage hergestellt werden. Beeinflusst ist das Ergebnis auch durch die
personalbedingt reduzierte Durchführung eines Fallmanagements.
Umgekehrt reduzierte sich die Dichte der HLU a.v.E. -Bezieher in Mainz durch
einen restriktiven Umgang mit der Übernahme vo n Fällen, die aus dem SGB II
stammen.
In Darmstadt führt die Erstellung von Übergangsregelungen zwischen dem
SGB XII-Träger und dem SGB II-Träger dazu, dass die Fluktuation abgebremst
wurde und sich die Dichte in der HLU a.v.E. verringert.
Auch in Jena reduzierte sich die Dichte in der HLU a.v.E. Zugänge in die HLU
a.v.E. konnten durch eine optimierte Abstimmung mit der Optionseinrichtung
gesenkt werden. Abgänge erhöhten sich durch eine vermehrte Zuleitung zum
Rentenversicherungsträger.
In Potsdam wird jeder Fall, welcher aus dem SGB II in das SGB XII verlagert
werden soll, durch eine „Einigungsstelle“, an der auch der Rentenversicherung s-
träger beteiligt ist, geprüft. In der Folge konnte zum Teil frühzeitig festgestellt
werden, dass ein Hilfeempfänger weiterhin dem SGB II zu zuordnen ist. Im Ve r-
gleich zum Vorjahr hat sich die Dichte in der HLU a.v.E. in Potsdam jedoch er-
höht. Dies wird auf einen Zuwachs von Personen in den Leistungsbezug zurüc k-
geführt, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen
Die Struktur von Leistungsberechtigten kann anhand unterschiedlicher Merkmale
verdeutlicht werden. Die Aspekte Geschlecht und Staatsangehörigkeit wurden
bereits im Kapitel 3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug“ vorge-
nommen. An dieser Stelle soll zudem auf die Verteilung nach Altersklassen einge-
gangen werden. Die folgende Tabelle gibt dazu einen Überblick.
ABB. 10: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 15,3 10,9 19,1 13,8 10,3 14,0 9,5 19,5 17,9 15,3 13,0 16,4 17,0 14,8
2010 17,7 11,0 18,1 13,5 15,7 10,4 8,5 19,9 16,1 20,8 13,0 18,3 13,5 15,1
2011 84,4 89,1 80,9 86,2 89,7 86,0 90,5 80,5 82,1 84,7 87,0 83,6 83,0 85,2
2010 82,3 89,0 81,9 86,5 84,3 89,6 91,3 80,1 83,9 79,2 85,5 81,7 84,4 84,6
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Altersklassen
Anteile an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
15 bis unter
65 Jahre
0 bis unter 15
Jahre
MW
Anmerkung: Dort, wo die Summe der beiden dargestellten Anteile nicht 100 % ergibt, sind in der Gesamtgruppe
Leistungsberechtigte über 65 Jahren enthalten, die ergänzende Leistungen der HLU a.v.E. erhalten.
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen.
Die größte Gruppe im Leistungsbezug der HLU a.v.E. wird von der Altersklasse
der 15- bis 65-Jährigen gebildet. Ihr Anteil beträgt im Mittelwert der mittelgroßen
Großstädte 85,2 % und hat sich i m Vergleich zum Vorjahr vergrößert. Hinsicht-
lich eventueller Wechselbewegungen zu anderen Leistungsarten sowie für Aktivie-
rungsbemühungen ist diese Altersklasse von besonderer Relevanz.
Altersklasse 15 bis
65 Jahre
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
30
Dagegen ist die Altersklasse der unter 15-Jährigen mit 14,8 % im Mittelwert ge-
ringfügiger im Leistungsbezug der HLU a.v.E. vertreten. Im Vergleich zum Vorjahr
hat sich der Anteil leicht reduziert. Die Verteilung zwischen den Städten reicht
dabei von 9,5 % in Kassel bis 19,5 % in Kiel.
Mit der Personengruppe der unter 15-Jährigen wird neben den bedürftigen Kin-
dern, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, vor allem der
Anteil von Kindern dargestellt, der Leistungen der HLU a.v.E. im Rahmen der
Verwandtenpflege nach § 27a Abs. 4 SGB XII erhält. Generell können Kinder in
Verwandtenpflege unterschiedlich zugeordnet und die Leistungen teilweise auch
über das SGB VIII abgewickelt werden, so dass hierdurch Unterschiede zu b e-
gründen sind.
Eine Zunahme des Anteils der unter 15-Jährigen ist insbesondere in den Städten
Jena und Salzgitter zu beobachten. Zu einer Reduzierung des Anteils kommt es
vor allem in Erlangen und in Mainz.
Eine Überprüfung in Salzgitter ergab, dass vermehrt alleinerziehende Mütter in
den Bezug der HLU a.v.E. gekommen sind, so dass sich auch der Anteil der unter
15-Jährigen erhöht hat.
Der Anteil der über 65-Jährigen im Bezug von Leistungen der HLU a.v.E. ist äu-
ßerst gering und hier nicht extra ausgewiesen. Der Personenkreis erhält über die
HLU entweder Leistungen nach § 27 Abs. 3 SGB XII oder hat die Mittellosigkeit
selbst herbeigeführt und erhält aufgrund dessen gemäß § 41 Abs. 4 SGB XII kei-
ne Leistungen der GSiAE.
4.2. Ausgaben
Der Umfang der HLU a.v.E. richtet sich danach, was im Einzelfall erforderlich ist.
Der Bedarf setzt sich generell aus folgenden Komponenten zusammen:
Maßgebender Regelsatz
Kosten der Unterkunft und Heizung
Evtl. Mehrbedarf, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Einmalige Leistungen
Leistungen für Bildung und Teilhabe
In der folgenden Grafik sind die Netto -Ausgaben für laufende Leistungen nach
dem 3. Kapitel SGB XII pro Leistungsberechtigten in der Zeitreihe von 2007 bis
2011 abgebildet. Nicht enthalten sind somit Ausgaben für einmalige Leistungen
und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Da in Jena die Leistungsbearbeitung
nach dem Brutto-Prinzip erfolgt, sind hier die Einnahmen von den Ausgaben in
Altersklasse unter
15 Jahre
Altersklasse über
65 Jahre
Generelle Zusam-
mensetzung der
Ausgaben für HLU
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
31
Abzug gebracht worden, um die Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der anderen
Städte zu gewährleisten.
Für die Betrachtung der Ergebnisse ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der
generell geringen Grundgesamtheit, bereits wenige besonders „teure Fälle“ zu
überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungsberechtigten in einer Stadt führen
können.
ABB. 11: KENNZAHL 12.2: NETTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
4.574
3.862
3.873
8.000
3.570
4.991
5.517
4.483
3.525
n.v.
2.910
4.288
5.821
4.618
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 12.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigte a.v.E. zum Stichtag 31.12. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet.
J: In der HLU a.v.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren
Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Ausgaben für Leistungen der HLU a.v.E.
pro Leistungsberechtigten stetig steigen. Für das Berichtsjahr ist nun eine – wenn
auch geringe – Reduzierung des Mittelwertes von 4.695 Euro in 2010 auf 4.618
Euro in 2011 zu bemerken. Die Senkung vollzieht sich dabei nicht in allen Städ-
ten, sondern insbesondere in Braunschweig, Jena, Potsdam und Salzgitter. Zu
Steigerungen der Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten kommt es vor allem
in Darmstadt, aber auch in Erlangen und Ludwigshafen. Insgesamt liegen die
Ergebnisse zwischen 2.910 Euro in Oberhausen und 8.000 Euro in Darmstadt.
Generelle Einflussfaktoren
Die Höhe der Ausgaben pro Leistungsberechtigten steht im Zusammenhang mit
verschiedenen Einflussfaktoren, die von der Struktur der Leistungsberechtigten
oder von kommunalen Besonderheiten abhängen können:
Struktur der Lei-
stungsberechtigten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
32
Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 65 Jahren: In dieser
Altersklasse sind die Personen enthalten, die eine vorgezogene Alters-
rente beziehen oder vorübergehend erwerbsgemindert sind. Zu den vo-
rübergehend erwerbsgeminderten Personen gehören insb esondere
Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen oder
Suchtproblematiken. Bei den Leistungsberechtigten unter 65 Jahren
mit vorgezogener Altersrente wird die Rente als Einkommen ang e-
rechnet, so dass es sich hierbei um eher „günstige“ Fälle handelt. Die
HLU a.v.E. stellt für diesen Personenkreis eine ergänzende Leistung
dar.
Leistungsberechtigte unter 15 Jahren: Die Gruppe dieser Leistungsbe-
rechtigten besteht zu einem großen Teil aus Kindern, die in Verwand-
tenpflege leben. Im Vergleich zu den älteren Leistungsberechtigten der
HLU a.v.E. erhalten diese Kinder einen niedrigeren Regelsatz und e i-
nen vergleichsweise geringen Anteil für Kosten der Unterkunft. Ein
hoher Anteil dieser Personengruppe im Leistungsbezug der HLU a.v.E.
in einer Stadt kann somit zu geringeren durchschnittlichen Ausgaben
pro Leistungsberechtigten führen.
Kosten der Unterkunft: Die kommunalen Ausgaben für die Kosten der
Unterkunft stehen im Zusammenhang mit der Struktur der Leistungs-
berechtigten bzw. Bedarfsgemeinschaften. Ein größerer Einflussfaktor
besteht in diesem Zusammenhang jedoch im Mietniveau einer Stadt,
welches regional stark variieren und zu Unterschieden im interkom-
munalen Vergleich bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten führen
kann.
Organisationsbezogene Unterschiede: Unterschiede in der Höhe der
Ausgaben pro Leistungsberechtigten können sich auch durch eine un-
terschiedliche Buchungspraxis ergeben oder durch individuell gestalte-
te Verwaltungs - und V erfahrensabläufe in Verbindung mit anderen
Stellen bei der Übernahme oder Abgabe von Fällen. Für die HLU ist
insbesondere die Schnittstellengestaltung zum SGB II-Träger, aber
auch die zum SGB VIII-Träger von Bedeutung.
Mit den generellen Einflussfaktoren werden Anhaltspunkte genannt, die auf die
Ausgabenhöhe wirken können. Zu berücksichtigten bleibt aber auch, dass die
HLU a.v.E. dann gewährt wird, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen
besteht. Im Verlauf eines Jahres kann daher die anteilsmäßige Verteilung der Per-
sonen im Leistungsbezug innerhalb einer Stadt variieren.
Neu in das Benchmarking aufgenommen wurde die Kennzahl Anteile der Lei s-
tungsberechtigten von HLU a.v.E. mit bzw. ohne befristeter EU-Rente. Die nach-
stehende Tabelle gibt einen Übe rblick über die Ergebnisse in den mittelgroßen
Großstädten. In vier Städten standen die entsprechenden Daten nicht zur Verfü-
gung.
Kosten der Unter-
kunft
Organisatitions-
bezogene Unter-
schiede
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
33
ABB. 12: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HLU A.V.E. MIT UND OHNE EU-RENTE
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
mit befristeter
EU-Rente 62,3 n.v. 75,0 33,2 69,2 72,1 51,2 n.v. 87,1 n.v. 44,1 18,8 n.v.
ohne befristete
EU Rente 37,7 n.v. 25,0 66,8 30,8 27,9 48,8 n.v. 12,9 n.v. 55,9 81,2 n.v.
2011
Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. zw. 15 und 65 Jahren
MW
57,0
43,0
Im Mittelwert erhalten mit 57 % mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten
eine befristete EU-Rente. Zwischen den Städten kommt es zu deutlichen Unte r-
schieden. Besonders niedrig ist der Anteil der Leistungsberechtigten mit EU-Rente
mit 18,8 % in Potsdam und mit 33,2 % in Darmstadt. Für beide Städte liegt
damit eine im Vergleich höhere kommunale Belastung für Ausgaben für Lei s-
tungsberechtigte der HLU a.v.E. vor, da bei einem Großteil der Leistungsberec h-
tigten keine EU-Rente auf die zu gewährende Leistung angerechnet werden kann.
Insbesondere für Darmstadt ist diese besondere Belastung auch in den Ausgaben
pro Leistungsberechtigten deutlich erkennbar.
Umgekehrt ist zu beobachten, dass in den Städten, in welchen der Anteil der
Leistungsberechtigten mit befristeter EU -Rente über dem Mittelwert liegt , die
Ausgaben pro Leistungsberechtigten unterhalb des Durchschnitts liegen. Dies
betrifft die Städte Chemnitz, Erlangen und Ludwigshafen.
Stadtbezogene Einflussfaktoren
Die bereit s bei den Ausführungen zu den Leistungsberechtigten erwähnte Be-
standsanalyse der Personen im Bezug der HLU a.v.E. in Darmstadt bezieht sich
auch auf eine Untersuchung der überdurchschnittlich hohen Ausgaben pro Fall.
Bisher hat die Analyse noch kein abschließendes Ergebnis erzielt, so dass weiter
nach den Gründen für die hohe Dichte und die hohen Ausgaben pro Leistungsbe-
rechtigten gesucht wird. Anhaltspunkte ergeben sich aus der Struktur der Lei s-
tungsberechtigten. So erhalten deutlich mehr Personen ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit Leistungen der HLU a.v.E. als im städtischen Durchschnitt. Zudem ist
das Rentenniveau in Darmstadt generell unterdurchschnittlich (vgl. Kapitel 5.2
Ausgaben in der GSiAE a.v.E.) entwickelt und nur 33,2 % der Personen im Leis-
tungsbezug erhalten ein EU -Renteneinkommen, während es im Mittelwert der
mittelgroßen Großstädte 57 % sind. Im Vergleich zu den Ausgaben in anderen
hessischen Kommunen zeigt sich, dass die Fallkosten in Hessen generell auf e i-
nem höheren Niveau angesiedelt sind. (Hierzu liegen Ergebnisse aus dem
Benchmarking SGB XII der hessischen Landkreise vor.)
Die Steigerung der Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Ludwighafen ist
durch die Stichtagproblematik bedingt. Während im Jahresverlauf die Fallzahlen
höher sind, reduzieren sie sich zum Stichtag und führen so zu höheren Ausgaben
pro Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr. In Abzug gebrachte Einnah-
men reduzierten sich bei dem Posten Rückforderungen, da vom Sozialhilfeträger
nicht mehr in Vorleistung gegangen wird.
Befristete EU-Rente
Steigende Netto-
Fallkosten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
34
Die Stichtagproblematik ist auch ursächlich für das Ergebnis in Braunschweig.
Allerdings ist hier die Entwicklung umgekehrt. Im Jahresverlauf wurden niedrige
Fallzahlen ermittelt, die sich zum Stichtag 31.12. erhöhten und damit zu geringe-
ren Ausgaben pro Leistungsberechtigten führen.
Hiervon sind auch die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Chemnitz
beeinflusst. Am Stichtag 31.12. liegt die Anzahl der Leistungsberechtigten unter
denen im Durchschnitt des Jahresverlaufs. Zudem wurde in 2011 vor allem im
Leistungsbereich der HLU in jedem Fall eine erneute Begutachtung durch den
Rentenversicherungsträger veranlasst. Erwerbsfähige Personen wurden kons e-
quent auf den Bezug von Leistungen des SGB II umgestellt. Dabei handelte e s
sich überwiegend um Personen ohne Einkommen, die zuvor hohe Fallkosten ver-
ursacht haben. Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. konnten
hierdurch im Jahresverlauf stetig reduziert werden.
Zu einer deutlichen Reduzierung der Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten
der HLU a.v.E. kommt es in diesem Berichtsjahr in Salzgitter. Trotz steigender
Anzahl der Leistungsberechtigten konnten die Ausgaben durch eine verstärkte
Durchsetzung von Rentenansprüchen bei Erwerbsgeminderten gesenkt werden.
In Potsdam wird im Fachbereich HLU ein aktives Kostensenkungsverfahren b e-
trieben. Es wird sich strikt an Angemessenheitsgrenzen in Bezug auf d ie Kosten
der Unterkunft und die zugehörigen Betriebskosten – insbesondere bei Nachzah-
lungen – gehalten. Weiterhin konnten seit Anfang 2011 vermehrt u.a. russische
Renten angerechnet werden, was zur Reduzierung der Ausgaben führte.
Für Mainz belaufen sich die Brutto-Ausgaben – also die Ausgaben ohne den Ab-
zug der Einnahmen – pro Leistungsberechtigten auf 6.742 Euro. Damit bilden sie
nach den Brutto -Ausgaben in Darmstadt den zweithöchsten Wert, der sich im
Vergleich zum Vorjahresergebnis erhöht hat. Die Ursachen für die gestiegenen
Fallausgaben werden in der steten Erhöhung der KdU und in sich stetig reduzi e-
renden Einkünften der Leistungsberechtigten gesehen. Die Darstellung der Ausga-
ben ohne Abzug der Einnahmen pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. ist im
Anhang abgebildet.
Netto-Fallkosten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
35
5. Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (GSiAE)
Zielsetzung und Zielgruppe
Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
4. Kapitel SGB XII (GSiAE) erhalten hilfebedürftige Personen, die das Rentenalter
überschritten haben oder über 18 Jahre alt sind und dauerhaft erwerbsgemindert
sind. Bei diesem Personenkr eis reicht das eigene Einkommen und Vermögen
nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.
Leistungsberechtigt sind Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und keine
oder nur geringfügige Rentenansprüche erworben haben oder
die in § 41 Abs. 2 SGB XII genannte Altersgrenze (65 Jahre plus Stei-
gerung) erreicht haben.
Dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Perso nen, die außerstande sind, täglich
mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Die Feststellung der dauerhaften
Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der Ren-
tenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfallprüfung.
Kommunale Ziele und Steuerungsansätze
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung Arbeits-
markt durch den Träger der Leistung gehört aufgrund der Zusammensetzung der
Zielgruppe nicht zu den verfolgten Zielen bei der Gewährung der GSiAE. Die be-
dürftigkeitsabhängige Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Kom-
ponenten:
Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Kosten der Unterkunft und Heizung.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE ist im Wesentlichen beeinflusst
durch die demografische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte
bzw. das vorhandene Vermögen der Leistungsberechtigten. Die Höhe der Ausga-
ben wird neben dem anrechenbaren Einkommen maßgeblich durch das regionale
Mietniveau sowie die Ausgaben für Heiz- und Nebenkosten bestimmt.
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von kontinu-
ierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie von gesetzlichen Re-
gelungen abhängig ist. In diesem Zusammenhang spielt auch die Struktur der
Erwerbsarbeit eine Rolle, da ein immer größerer Teil der Menschen in Teilzeit-
oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen steht.
Leistungs-
berechtigte in der
GSiAE a.v.E.
Zusammensetzung
der Ausgaben
Einflussfaktor Ren-
tenniveau
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
36
Das Niveau der Mieten sowie der Heiz- und Nebenkosten unterliegt den Gesetzen
der Wohnungs - und Energiemärkte, die von den Kommunen lediglich durch
bspw. Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus beeinflusst werden können.
Prognosen zur Entwicklung der Ausgaben für dieses Leistungssegment sind daher
problematisch. Im geringen Maße besteht für Kommunen eine Möglichkeit zur
Steuerung durch die Festsetzung von anzuerkennenden Höchstmieten.
Langfristig ist von einem Zuwachs der Leistungsberechtigten in der GSiAE und
den dafür aufzuwendenden Ausgaben auszugehen, da Rentenansprüche zune h-
mend nicht den notwendigen Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Unte r-
stützung benötigt wird. Zu dieser Entwicklun g tragen oftmals unterbrochene E r-
werbsbiografien und eine zunehmende Zahl von prekären Beschäftigungsverhält-
nissen bei.
Exkurs: Übergang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in
die finanzielle Verantwortung des Bundes
Die finanzielle Belastung der Kommunen, nicht zuletzt verursacht durch hohe
Aufwendungen für soziale Leistungen, war in den letzten Jahren Gegenstand der
Gemeindefinanzkommission auf der Bundesebene 2: Bund, Länder und Vertreter
kommunaler Spitzenverbände erörtern Möglichkeiten der finanziellen Entlastung
von Kommunen. Die Kommunen verweisen darauf, dass die Ausgaben für soziale
Leistungen so rasch wie kein anderer Ausgabenblock gewachsen seien. Dabei
wird insbesondere auf die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung,
für die Kindertagesbetreuung und den Ausbau der U3-Betreuung, die Kosten der
Hilfen zur Erziehung, die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin-
derung sowie die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sowie der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Zur Grundsicherung im Alter und bei E r-
werbsminderung heißt es im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Standards“ vom
25. Juni 2010 (Seite 13):
„Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Brüc he in
den Erwerbsbiografien und der steigenden Bedeutung des Niedriglohnbereichs ist
langfristig von einem weiteren deutlichen Aufwuchs der kommunalen Lasten und
einem höheren Gewicht der Ausgaben in diesem Bereich an den sozialen Leistun-
gen auszugehen.“
Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Standards“ vom 3. November 2010 (Sei-
te 12) wurde herausgestellt, dass eine Entlastung der Kommunen bei der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zu einer Entla stung
bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II breiter wirken
würde, nachhaltig sei und zudem Kommunen mit sehr großen Finanzproblemen
in besonderem Maße zugutekommen würde.
2 Bundesministerium für Finanzen: Weiterzuverfolgende Vorschläge für Standardänderungen, Be-
richt, Berlin 30. Juni 2011. (Bundesministerium für Finanzen, 2011)
Einflussfaktor Miet-
niveau
Kommunale Ausga-
benbelastung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
37
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung anknüpfend an die Erg ebnisse
der Gemeindefinanzkommission im Oktober 2011 eine Gesetzesinitiative zur
schrittweisen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung gestartet. Danach wird die Bundesbete iligung von 16 % im
Jahr 2011 auf 45 % im Jahr 2012 und 75 % im Jahr 2013 schrittweise ange-
hoben werden. Ab dem Jahr 2014 soll der Bund den Kommunen die Ausgaben
für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind erung vollständig erstatten
(100 %).
Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Finanzkr aft der Kommunen (vom
6. Dezember 2011) trat am 1. Januar 2012 in Kraft. In ihm wird die erste Stufe
der Bundesbeteiligung (vgl. BGBL. 2011 I, S. 2563 vom 13.12.2011) geregelt,
die weiteren Stufen sollen noch im Jahr 2012 gesetzlich geregelt werden. Hierzu
wurde am 01.08.2012 ein Gesetzentwurf zu den Änderungen im SGB XII be-
schlossen, in dem festgelegt wird, dass bis zum Jahr 2012 der Bund die Netto -
Ausgaben des Vorvorjahres erstattet, während in den darauffolgenden Jahren die
Netto-Ausgaben des jeweiligen Kalenderjahres erstattet werden sollen.
Mit dieser Gesetzesänderung wird die Leistungsart als Bundesauftragsverwaltung
von den Kommunen durchgeführt. Dies bedeutet, dass die finanzielle Verantwor-
tung beim Bund liegt, während die Kommunen hier ausführend tätig sind.
Hintergrund der Übertragung der finanziellen Verantwortung der Netto-Ausgaben
für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf den Bund und der
zeitnäheren Erstattungsregelung durch den Bund ist die Diskussion über die Ver-
schuldung der kommunalen Haushalte und deren Entlastung durch den Bund.
Hierbei ist anzumerken, dass die Höhe dieser Entlastung nicht in dem Maße aus-
fallen wird, welches dem kommunalen Interesse an der Erfüllung von bspw. frei-
willigen Leistungen wie präventiven Maßnahmen entspricht.
5.1. Leistungsberechtigte
Wie bei den anderen Leistungsarten kann auch die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen in Anspruch geno m-
men werden. Im Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden im Schwer-
punkt die Leistungen außerhalb von Einrichtungen untersucht. In Einrichtungen
stellt die Leistung in der Regel eine pauschale ergänzende Leistung zur Hilfe zur
Pflege oder zur Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Sicherung des Lebensunte r-
haltes dar, wenn eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Einen Überblick über die Verteilung der Anteile von Leistungsberechtigten der
GSiAE, die außerhalb von Ei nrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen, an
allen Leistungsberechtigten der GSiAE gibt die nachstehende Tabelle. Deutlich
Gesetzliche Neure-
gelung
Fokus auf Leistun-
gen außerhalb von
Einrichtungen
Anteil der LB au-
ßerhalb von Einrich-
tungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
38
wird, dass der Anteil der Personen, die Leistungen der GSiAE außerhalb von Ein-
richtungen erhalten, mit 82,7 % überproportional ist.
ABB. 13: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 76,9 80,6 80,1 94,3 n.v. 72,5 96,1 83,0 81,5 80,0 93,6 79,6 74,7 82,7
2010 76,6 n.v. 78,9 92,9 n.v. 71,1 96,9 81,8 81,5 80,4 93,7 79,2 73,2 82,4
MW
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen.
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers
In diesem Kapitel wird die Entwicklung der Dichte der Leistungsberechtigten von
GSiAE außerhalb von Einrichtungen beleuchtet. Leistungen der GSiAE können
Personen im Alter ab 18 Jahren und Personen ab dem Rentenalter erhalten. Aus
diesem Grund werden zwei unterschiedliche Abbildungen der Dichtewerte darge-
stellt:
Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. bezogen auf
1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren
Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. im Alter ab 65
Jahren bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 65 Jahren
Als Kontextinformation wird das durchschnittliche Rentenniveau hinzugezogen.
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. nach Altersklassen
Bevor auf die Dichte in der GSiAE a.v.E. eingegangen wird, soll zunächst die Ver-
teilung der Leistungsberechtigten nach Altersklassen aufgezeigt werden.
ABB. 14: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E NACH ALTERSKLASSEN
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 42,8 42,8 41,9 34,5 40,5 45,9 41,1 45,2 41,6 39,1 44,8 39,6 38,7 41,4
2010 42,5 41,8 43,1 33,6 38,7 44,4 40,1 45,2 40,8 39,8 46,9 39,7 37,8 41,1
2011 57,2 57,2 58,1 65,5 59,5 54,1 58,9 54,8 58,4 60,9 55,2 60,4 61,3 58,6
2010 57,5 58,2 56,9 66,4 61,3 55,6 59,9 54,8 59,2 60,2 53,1 60,3 62,2 58,9
unter 65
Jahre
65 Jahre
und älter
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen.
Mit 58,6 % wird die größere Gruppe von Personen im Leistungsbezug der GSiAE
a.v.E. gebildet, die über 65 Jahre alt sind. Dieser Anteil hat sich gegenüber dem
Vorjahr geringfügig reduziert. Die Unterschiede zwischen den Städten sind über-
schaubar. Die Werte reichen von 54,1 % in Jena bis 65,5 % in Darmstadt. Mit
dieser Personengruppe reduziert sich der Anteil der Leistungsberechtigten gering-
fügig, der über 65 Jahre alt ist und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eig e-
nen Renteneinkommen oder anderen Einkünften sicherstellen kann.
Kleiner ist die Personengruppe unter 65 Jahre im Leistungsbezug der GSiAE
a.v.E., die aufgrund der im gesetzlichen Sinne vollen Erwerbsminderung keiner
Zwei Darstellungs-
formen der Dichte-
entwicklung
Leistungsberechtigte
über 65 Jahre
Leistungsberechtigte
unter 65 Jahre
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
39
Erwerbstätigkeit nachkommen und keine oder nicht ausreichende Rentenansprü-
che erworben hat. Ihr Anteil beträgt 41,4 % und hat sich im Vergleich zum Vor-
jahr leicht erhöht.
Entwicklung der Dichte in der GSiAE a.v.E.
Zunächst zeigt die folgende Grafik die Dichte der Leistungsberechtigten in der
GSiAE a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zei t-
reihe von 2007 bis 2011. Die hier dargestellten Ergebnisse weichen aufgrund
des Bezuges zu einer kleineren Einwohnerzahl von den in den vorherigen Kapiteln
aufgezeigten Werten ab.
ABB. 15: KENNZAHL 25.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E.
12,8
26,4
7,6
14,2
7,4
6,1
22,6
19,5
14,5
11,6
14,9
9,2
12,8
13,8
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Dichte der Leistungsberechtigten von
GSiAE a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren von 13,0 in
2010 auf 13,8 in 2011 erhöht. Der Anstieg der Dichte vollzieht sich dabei in
allen am Benchmarking teilnehmenden Städten und ist auch bei der Betrachtung
der Zeitreihenentwicklung gut erkennbar.
Unterschiedlich ausgeprägt ist das Niveau auf dem sich die Dichte in den Städten
bewegt. Die Ergebnisse reichen von 6,1 in Jena bis 26,4 in Bremerhaven und
verdeutlichen damit die unterschiedliche Inanspruchnahme der Hilfeleistung und
die damit verbundene finanzielle Belastung in den Städten.
Insbesondere dort, wo die Erwerbsfähigkeit von Leistungsberechtigten in der HLU
oder im Bezug von SGB II-Leistungen verstärkt überprüft wird, kann es in der
Dichte ab 18 Jah-
ren
Steigende Dichte in
der GSiAE a.v.E.
Einflussfaktor Be-
gutachtung der
Erwerbsfähigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
40
GSiAE a.v.E. zu einem Anstieg der Leistungsberechtigten kommen, die im Alter
unter 65 Jahren sind. Je nach Ergebnis der Begutachtung kann eine Verschi e-
bung aus der HLU in das SGB II bei Bescheinigung der Erwerbsfähigkeit oder aus
der HLU oder dem SGB II in die GSiAE a.v.E. bei Vorlage einer vollen Erwerb s-
minderung erfolgen. Hiervon ist bspw. der Anstieg der Dichten in Darmstadt und
Kassel beeinflusst.
Generell bietet das Instrumentarium des SGB II für den Personenkreis der unter
65-Jährigen, deren Erwerb sfähigkeit – häufig durch psychische Erkrankungen
oder Suchtproblematiken – stark eingeschränkt ist, faktisch einen größeren Hand-
lungsspielraum, um Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Persone n-
kreises einzuleiten und durchzuführen. Mit dem geplante n Übergang der GSiAE-
Finanzierung an den Bund erscheint es hingegen für die Kommunen fiskalisch
betrachtet sinnvoll, diesen Personenkreis bei Erfüllung der Voraussetzungen und
mit dem vorgesehenen Verfahren in die GSiAE überzuleiten. Das Ergebnis über
die Erwerbsfähigkeit in Form des Gutachtens durch den Rentenversicherungsträ-
ger ist jedoch nicht vorhersehbar und kann einen Verbleib in der HLU befürwo r-
ten, was für den örtlichen Träger der Sozialhilfe fiskalisch kontraproduktiv wäre.
Unabhängig von diesem fi skalischen Aspekt steht für das kommunale Handeln
das Wohl der Leistungsberechtigten im Mittelpunkt.
Die in der nachstehenden Abbildung dargestellte Zeitreihe von 2007 bis 2011
zeigt die Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a .v.E. ab 65 Jahren be-
zogen auf Einwohner der selben Altersklasse.
ABB. 16: KENNZAHL 25.1.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E AB 65 JAHRE
29,8
57,6
14,4
44,4
19,9
13,8
56,9
49,5
35,4
33,7
33,3
23,9
28,0
33,9
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. 65 Jahre und älter
pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Dichte ab 65 Jah-
ren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
41
Im Vorjahr lag die Dichte für diese Personengruppe bei 31,7. Sie hat sich somit
für das Berichtjahr erhöht. Wie auch in der vorherigen Abbildung ist die Entwick-
lung in der Zeitreihe homogen bei gleichzeitig deutlichen Unterschieden in der
Ausprägung der Dichten in den Städten. Die Abweichungen sind hier noch höher
als in der vorherigen Darstellung der Dichte. Die Ergebnisse reichen von 13,8 in
Jena bis 57,6 in Bremerhaven.
Die hohe Dichte in Bremerhaven ist auf die hohe Anzahl von Leistungsberechtig-
ten im Bezug von SGB II-Leistungen zurückzuführen. Personen, die Leistungen
auf Grundlage des SGB II erhalten und das Rentenalter erreichen, erhalten im
Anschluss daran häufig auch Leistungen der GSiAE a.v.E. Hier spielt die Struktur
der Bevölkerung eine Rolle. Die schwache Arbeitsmarktlage in der Region führt
dazu, dass weniger Rentenansprüche erworben werden und das Rentenniveau
unter dem Durchschnitt liegt. Die Renteneinkünfte reichen oftmals nicht aus, um
den Lebensunterhalt zu sichern, so dass ein Bezug von Leistungen der GSiAE
a.v.E. folgt.
Durchschnittliches Rentenniveau
Mit der Höhe des Rentenniveaus ist ein Einflussfaktor identifiziert, der sich auf
die Dichte in der GSiAE auswirkt. Die folgende Abbildung zeigt das durchschnitt-
liche Rentenniveau in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011. Die dargestellte Grafik
basiert auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die zum
1. Juli des jeweiligen Berichtjahres ermittelt werden. Nicht enthalten sind hier
Formen der Alterseinkommen wie Pensionen, Betriebsrenten oder private Renten.
ABB. 17: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU
889
830
1.000
881
947
997
825
848
925
872
931
1.013
905
913
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Einflussfaktor Ren-
teneinkommen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
42
Seit 2007 ist eine stetige Steigerung des durchschnittlichen Rentenniveaus zu
bemerken. So hat sich auch für das Berichtsjahr die durchschnittliche Rente von
909 Euro in 2010 auf 913 Euro in 2011 erhöht. Auffallend ist auch hier die
insgesamt homogene Entwicklung im Zeitreihenvergleich bei deutlichen Unte r-
schieden in der Höhe der Rente in den Städten.
Festzustellen ist, dass in den Städten, in denen das durchschnittliche Rentenn i-
veau geringer ausfällt, die Dichten in der GSiAE a.v.E. oberhalb des Mittelwerts
liegen. Dies ist insbesondere in den Städten Bremerhaven, Kassel und Kiel der
Fall. Umgekehrt ist die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. dort
niedriger, wo das Rentenniveau über dem Durchschnitt liegt. Zu sehen ist dies in
den Städten Jena, Chemnitz und Potsdam.
Die Niveauunterschiede zwischen den Städten sind durch regional unterschiedli-
che Zusammensetzungen der Wirtschaftssektoren bestimmt. In Universitäts- und
Verwaltungsstädten – wie Darmstadt – wird ein niedrigeres Rentenniveau ausge-
wiesen, da öffentliche Pensionen nicht berücksichtigt werden. Auch Erlangen ist
eine Universitätsstadt. Das durchschnittliche Rentenniveau liegt hier jedoch über
dem Mittelwert. Begründet werden kann dies dadurch, dass der Hauptverwa l-
tungssitzung von Siemens in Erlangen angesiedelt ist und hierdurch die Erwerbs-
tätigkeit einer Vielzahl von Personen sichergestellt werden konnte und damit auch
die Einzahlungen in die Rentenkassen.
In Regionen mit einer schwachen Wirtschaftsstruktur – wie Bremerhaven, Kiel
oder Kassel – führen durch Arbeitslosigkeit bedingte Unterbrechungen der Einzah-
lungen in die Rentenkassen zu einem unterdurchschnittlichen Rentenniveau. In
alten Industriestandorten konnten überdurchschnittliche Rentenansprüche erwor-
ben werden. Allerdings führte der seit der Weltwirtschaftskrise 1975 einsetzende
und bis Mitte der 90er Jahre reichende Strukturwandel in den Industrielandschaf-
ten dazu, dass weniger Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgingen und so we-
niger Rentenansprüche erworben wurden. Die Folgen dieses Wandels haben sich
im durchschnittlichen Rentenniveau für das Berichtsjahr 2011 noch nicht eindeu-
tig ausgewirkt.
Das Rentenniveau ist in den drei Städten am höchsten, die in den neuen Bundes-
ländern liegen. Zurückzuführen ist dies darauf, dass Frauen in der ehemaligen
DDR eher Erwerbstätigkeiten nachgingen, die zu Einzahlungen in die Rentenver-
sicherung führten und somit das durchschnittliche Renteneinkommen erhöhen.
5.2. Ausgaben
Im folgenden Abschnitt werden die Ausgaben für Leistungsberechtigte in der
GSiAE a.v.E. näher betrachtet. Im Gegensatz zur Betrachtung der Ausgaben in
den anderen Leistungsarten werden hier die Brutto-Ausgaben dargestellt. In allen
Einflussfaktoren auf
das Rentenniveau
Brutto-Ausgaben
pro Leistungs-
berechtigten GSiAE
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
43
am Kennzahlenvergleich teilnehmenden Städten wird in diesem Leistungsbereich
nach dem Netto-Prinzip gearbeitet, so dass eine gute interkommunale Vergleich-
barkeit der Daten gegeben ist.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsberech-
tigten der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011.
ABB. 18: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
5.395
4.469
4.479
5.406
4.652
4.344
5.194
5.728
5.166
6.195
4.973
5.498
4.743
5.095
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Euro
J: Wie auch in den anderen Städten wird in Jena in der GSiAE a.v.E. nach dem Netto-Prinzip verfahren
Dargestellt sind die kumulierten Jahresausgaben, die zur Anzahl der Leistungsbe-
rechtigten am Stichtag 31.12. ins Verhältnis gesetzt werden. In den letzten Jah-
ren ist es bei den Fallkosten zu stetigen Steigerungen gekommen. Auch für das
aktuelle Berichtsjahr ist dies der Fall. Mit einer Steigerung der Ausgaben pro Leis-
tungsberechtigten von 5.070 Euro in 2010 auf 5.095 Euro in 2011 im Mitte l-
wert ist die Erhöhung jedoch moderat.
Die Verteilung der Fallkosten in der GSiAE a.v.E. stellt sich wie in den Vorjahren
für die Städte relativ homogen dar. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 4.344
Euro in Jena bis 6.195 Euro in Mainz. In den meisten Städten ist es zu Steige-
rungen gekommen. Lediglich in Darmstadt, Erlangen und Jena reduzierten sich
die Ausgaben pro Fall.
Bedingt durch die steigende Anzahl der Leistungsberechtigten in Verbindung mit
erhöhten Ausgaben pro Fall steigert sich das gesamte Ausgabenvolumen für Leis-
tungen der GSiAE a.v.E.
Steigendes Ausga-
bevolumen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
44
Die Ausgabenhöhe ist neben den Kosten für Unterkunft und Heizung bedingt
durch den bundesweit einheitlichen Regelsatz. Zur Ermittlung der Anspruchshöhe
werden die anrechenbaren Einkommen der Leistungsberechtigten hinzugezogen.
Diese Einkommen bestehen hauptsächlich aus Renteneinkünften und dem vo r-
handenen Vermögen. Die Höhe dieser anrechenbaren Einkommen kann zur Inter-
pretation nicht hinzugezogen werden, da Informationen hierüber derzeit nicht zur
Verfügung stehen. Das im vorherigen Kapitel behandelte durchschnittliche Re n-
tenniveau kann hier nur einen eingeschränkten Ansatzpunkt liefern, da es nicht
mit dem anzurechnenden Einkommen gleichgesetzt werden kann. Allerdings
spielt es eine Rolle, ob unter den Leistungsberechtigten viele Personen sind, bei
denen Einkommen vorhanden ist, welches angerechnet werden kann. Dies ist
bspw. in Jena oder auch in Erlangen der Fall. In Chemnitz stieg das anrechenba-
re Einkommen, da vermehrt russische Renten angerechnet werden konnten.
Ebenso wie in Chemnitz war im Jahre 2011 auch in Erlangen ein hoher Anstieg
der russischen Renten zu verzeichnen. In Erlangen lag der Zuwachs bei +10 %.
Da hier vor ei nigen Jahren der Bezug der Renten explizit verfolgt wurde, kam es
jetzt zu einem nicht unerheblichen Betrag, der zusätzlich auf den Bedarf ang e-
rechnet werden konnte. Darüber hinaus haben sich auch die deutschen Renten
erhöht, wenn auch nicht in diesem Maße.
Außerdem kam es in Erlangen bei vielen Leistungsberechtigten zu einer Abse n-
kung der Kosten der Unterkunft. Im Jahre 2011 konnten vor allem bei der städti-
schen Wohnungsbaugesellschaft (in drei Viertel der Fälle) hohe Guthaben bei der
Nebenkostenabrechnung festgestellt werden. Es wurden daraufhin die monatl i-
chen Abschläge drastisch abgesenkt und somit die Kosten der Unterkunft vermin-
dert. Es ist jedoch jetzt schon abzusehen, dass im Folgejahr durch die Absenkung
hohe Nachzahlungen entstehen werden.
Zu Steigerungen der Ausgaben in der GSiAE kommt es neben Regelsatzänderun-
gen vor allem durch steigende Kosten der Unterkunft und der Heiz - und Neben-
kosten. Hierdurch können auch Unterschiede in der Ausgabenhöhe zwischen den
Städten begründet werden, da das Mietniveau regional stark differieren kann.
Kosten der Unterkunft und Heizung müssen in angemessener Höhe vom Sozialhil-
feträger finanziert werden. Als Grundlage, welche Kosten für Unterkunft und Hei-
zung anzuerkennen sind, werden vo n den Städten Mietobergrenzen ermittelt.
Bundesweit wird jedoch häufig die Rechtmäßigkeit der ermittelten Mietobergren-
zen von den Sozialgerichten angezweifelt. Von Seiten des Bundessozialgerichts
besteht gegenüber den Kommunen die Aufforderung, die Richtwe rte zur Ang e-
messenheit der Mietobergrenzen im Rahmen eines „schlüssigen Konzeptes“ zu
begründen und ggf. neu zu bestimmen.
Die Entwicklung von schlüssigen Konzepten zur Bestimmung der angemessenen
Kosten für Unterkunft und Heizung vollzieht sich in den Städten unterschiedlich.
Einflussfaktor Ren-
tenniveau
Einflussfaktoren
niedrige Fallkosten
GSiAE a.v.E. in
Erlangen
Einflussfaktor Miet-
niveau
Schlüssige Konzep-
te
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
45
In einigen Städten liegen bereits fertige Konzepte vor, in anderen befinden sie sich
in Bearbeitung oder in der Planung. Da die Städte auch die kommunalen Ausga-
ben für die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte aus dem
Rechtskreis SGB II übernehmen müssen, wurde das Thema im Rahmen des Be-
richts zum Kennzahlenvergleich der SGB II-Leistungen näher beleuchtet.3
3 Der Bericht zu den Leistungen nach dem SGB II steht unter www.consens-info.de zum Download
bereit.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
46
6. Hilfe zur Pflege (HzP)
Zukünftige Entwicklung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steigt die Zahl älterer Me n-
schen in Deutschland. Auch in den am Benchmarking teilnehmenden Städten
verläuft die Entwicklung entsprechend. Obwohl Alter nicht gleichbedeutend mit
Pflegebedürftigkeit ist, gehen alle Prognosen von einer mehr oder minder starken
Zunahme der Pflegebedürftigkeit aus.
Es ist jedoch aus regionalspezifischen Analysen deutlich, dass diese Entwicklung
in den verschiedenen Regionen unterschiedlich schnell und unterschiedlich stark
einsetzen bzw. fortdauern wird.
Beeinflusst sind die Veränderungen durch sich ändernde Formen des Zusammen-
lebens von Familien und eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen. Die Steige-
rung der Mobilität von Erwerbstätigen bringt mit sich, dass berufstätige Kind er
zunehmend an anderen Orten leben und so nicht für Unterstützungsleistungen
oder die Pflege der Eltern zur Verfügung stehen.
Die regionale Zu- und Abwanderung bestimmter Altersgruppen macht es notwen-
dig, dass Kommunen ihre Prognosen regionalspezifisch analysieren.
Unabhängig davon, wie sich die demografische Entwicklung regional vollziehen
wird, ist neben der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen auch mit einer Z u-
nahme der demenziell Erkrankten insbesondere im Alter über 65 Jahren zu rech-
nen. Bis zum Jahr 2050 wird von einer Verdoppelung der Anzahl der an Demenz
erkrankten Personen ausgegangen.
Festzustellen ist die Tendenz, dass Leistungsberechtigte zunehmend Sachleistun-
gen statt Pflegegelder der HzP a.v.E. in Anspruch nehmen. Vor allem bei der pri-
vaten Pflege von Personen mit speziellen Erkrankungen wie der Demenz kann es
zur Überforderung der Pflegepersonen kommen, so dass auf professionelle Pflege-
leistungen zurückgegriffen werden muss. Von Bedeutung ist es hier, neue Wohn-
formen zu schaffen, die für die Pflege von Menschen mit speziellen Krankheitsbil-
dern geeignet sind. Auch hierfür ist mit steigenden Ausgaben zu rechnen.
Im Zuge der Diskussion über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird das The-
ma einer besseren Einbeziehung auch Demenzerkrankter durch die Leistungen
der Pflegeversicherung aufgegriffen. Obwohl der Gesetzentwurf hinter den Erwar-
tungen an die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurückbleibt, wer-
den doch die Belange von Demenzerkrankten stärker in den Blick genommen und
Leistungsverbesserungen durch die Pflegeversicherung vorgenommen. Insbeso n-
dere ist eine Erhöhung des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen vorges e-
hen.
Steigende Anzahl
von Pflegebedürfti-
gen
Regional unter-
schiedliche Ent-
wicklungen
Demenzerkrankte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
47
Die geplanten Neuerungen sind bezüglich der Demenzerkrankten aus kommuna-
ler Sicht zu begrüßen, da eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung
die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe zur Pflege reduzieren kann. Die in
den vergangenen Jahren stetig steigenden Ausgaben im Bereich der Hilfe zur
Pflege begründen sich auch durch den Anteil der Leistungen der Pflegeversich e-
rung an den Gesamtkosten der Pflege, der – trotz Erhöhungen der SGB XI-
Leistungen in der Vergangenheit – prozentual abnimmt. Ohne gesetzliche Ände-
rungen ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzen würde.
Zielsetzung und Steuerungsinteresse
Gesetzliche Grundlage für die Hilfe zur Pflege bilden die §§ 61 bis 66 SGB XII.
Sie kann von Personen, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßi-
gen Verrichtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind und der Hilfe bedür-
fen, in Anspruch genommen werden, wenn mit der Pflege verbundene Kosten
nicht von Pflegekassen oder aus eigenen f inanziellen Mitteln gedeckt sind. Die
HzP wird als ergänzende Leistung zu den Leistungen der Pflegeversicherung g e-
währt, wenn diese den nötigen Bedarf nicht deckt. Auch nicht pflegeversicherte
Personen können anspruchsberechtigt sein. In diesen Fällen wird die Hilfe im
vollen Umfang vom Sozialhilfeträger sichergestellt, sofern die Voraussetzungen
zur Leistungsgewährung vorliegen.
Leistungen der Hilfe zur Pflege basieren im Wesentlichen auf zwei Paragrafen des
siebten Kapitels des SGB XII:
Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III nach § 64 SGB XII
Andere Leistungen nach § 65 SGB XII, z.B. Sachleistungen, notwen-
dige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen
Aus kommunaler Sicht bestehen generell größere Steuerungsmöglichkeiten in der
Hilfe zur Pflege als in den Leistungsbereichen nach dem dritten oder vierten Kapi-
tel SGB XII. Rahmenbedingen und Einflussmöglichkeiten in der HzP sind jedoch
durch die Angebotslandschaft, freie und private Träger, den Ausbau von Ber a-
tungsdiensten wie den Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie den Verflechtu n-
gen der Finanzstrukturen zwischen örtlichem und überörtlichen Sozialhilfeträgern
gesetzt, die das Leistungsgeschehen sowohl auf institutioneller als auch auf prak-
tischer Ebene mitbestimmen.
Das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt seit einigen Jahren
als Hauptziel und ist maßgebend für die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur
Pflege. Auch weiterhin wird dieses Prinzip verfolgt werden, nach dem die Pflege
im häuslichen Umfeld gegenüber der stationären Unterbringung in einem Pflege-
heim zu bevorzugen ist. Dabei wird ein wichtiges Element zur Umsteuerung hin
zu verstärkter ambulanter Versorgung durch die Teilziele „Sicherstellung der häus-
lichen Pflege“ und „Pflegegeld vor Sachleistungen“ zum Ausdruck gebracht. Es
Gesetzliche Grund-
lagen
Ambulant vor stati-
onär
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
48
soll dem Interesse der Leistungsberechtigten entsprochen werden, möglichst lan-
ge in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben und hinsichtlich der Finanzierung die
Kostenentwicklung für die öffentlichen Haushalte einzudämmen. In den vergan-
genen Jahren konnte die ambulante Pflege bereits deutlich ausgebaut werden.
Eine ambulante Versorgung muss jedoch nicht immer den Zielinteressen entspre-
chen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf könn en durchaus das Interesse
haben, in einem Pflegeheim versorgt zu werden, wenn dadurch beispielsweise
eine Tagesstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Personen ermöglicht we r-
den.
Die Analyse von Ausgabepositionen zeigt, dass Einzelfälle zu Kosten führen kön-
nen, die weit über den Ausgaben für eine stationäre Pflege liegen können. Im
Sinne des Wunsch - und Wahlrechts des Leistungsberechtigten sowie der Wir t-
schaftlichkeit kann es daher sinnvoller sein, den Blick auf die individuelle Situati-
on zu lenken und nicht uneingeschränkt das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu
verfolgen. Vor diesem Hintergrund werden Diskussionen über alternative Woh n-
formen, wie Wohngemeinschaften, geführt.
Steuerungsmöglichkeiten
Ein wichtiger Ansatzpunkt, um Pflegeleistungen genau in dem Maß und der Form
zu gewähren, die dem Bedarf entspricht, ist eine professionalisierte und effizient
organisierte Bedarfsfeststellung.
Eine erfolgsversprechende Maßnahme ist der Einsatz von Personal mit doppelter
oder gebündelter Qualifikation (Pflege, Sozialarbeit, Verwaltung) in einem Fac h-
dienst, der eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen und deren
Angehörige wird. In Darmstadt konnten hier erste Erfahrungen gemacht werden.
In 2010 wurde ein Fachdienst Pflege eingerichtet, der über die Bedarfsfestste l-
lung und den Einsatz speziell weitergebildeter Case Manager bereits erste Erfolge
erzielen konnte.
Die Einführung eines Hilfeplanverfahrens oder Fallmanagements zielt darauf ab,
die Verfahren auf den individuellen Bedarf und die Einbindung von Pflegebedürf-
tigen und deren Angehörigen zu fokussieren. In Ludwigshafen ist der Aufbau e i-
nes Fallmanagements geplant.
Ziel ist es auch, auf der Einzelfallebene die Kooperation zwischen beteiligten Per-
sonen und weiteren Institutionen herzustellen oder sicherzustellen, um eine zie l-
gerichtete und koordinierte Versorgung zu erreichen. Bearbeitungsstandards kön-
nen die Gewährungspraxis vereinheitlichen und di e Qualität der Bedarfsfestste l-
lung sowie der Leistungsgewährung sichern.
Zur Steuerung im Einzelfall gehört es auch, dass jeweils sowohl fachlich tragfähi-
ge als auch wirtschaftlich angemessene Pflegesettings entwickelt werden, die
Individuelle Lösun-
gen
Steuerung durch
Bedarfsfeststellung
Standards zur
Qualitätssicherung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
49
niedrigschwellige Angebote, die Unterstützung durch Angehörige und/oder Nach-
barn sowie andere soziale Netzwerke einbeziehen, und das gebotene Maß an
professioneller Pflege, ggf. auch nur unterstützend, ermöglicht wird.
Zielgruppe
Innerhalb der ambulanten Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber unterschiedliche
Leistungsarten vor.
Eine wichtige Leistungsart ist das Pflegegeld. Für nicht pflegeversicherte Personen
gewährt der Träger der Sozialhilfe das Pflegegeld analog zu den Leistungen nach
dem SGB XI. Bei dieser Leistungsform pflegen überwiegend Familienangehörige
oder andere nahestehenden Personen die Pflegebedürftigen.
Eine weitere Leistungsart im SGB XI sowie im SGB XII sind Sachleistungen (pro-
fessionelle Pflege). Falls nach dem SGB XI gewährte Sachleistungen nicht zur
Deckung des pflegerischen Bedarfs ausreichen und die Leistungsberechtigten
nicht in der Lage sind, den zusätzlichen Bedarf durch das eigene Einkommen
bzw. Vermögen zu decken, können zusätzlich Leistungen nach d em SGB XII ge-
währt werden.
Diese Leistungen können sowohl aus professioneller Pflege (Sachleistungen) als
auch von Pflegepersonen erbrachter Pflege (Pflegegeld oder pauschale Pflegebei-
hilfe) in unterschiedlichen Ausprägungen bestehen. Die unterschiedlichen Kombi-
nationen von Leistungen nach SGB XII und SGB XI sind in der nachstehenden
Grafik im Überblick aufgezeigt.
ABB. 19: PFLEGEVERSICHERTE/NICHT PFLEGEVERSICHERTE IN DER HZP
Personenkreise : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberechtigte n. SGB XII
Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit
Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren.
Pflegeversicherte mit Ansprüchen
mit Bedarf /
mit Leistungen n. SGB XI
Pflegeversicherte ohne Ansprüche
wegen fehlender
Leistungsvoraussetzungen
mit pflegerischem Bedarf
Nicht Pflegeversicherte
mit pflegerischem Bedarf
Leistungsbezug
SGB XI Selbstzahler
O
D
E
R
Leistungsbezug
SGB XII 7. KapSelbstzahler
O
D
E
R
O
D
E
R
Selbstzahler
+
Vorrangigkeit der
Pflegeversich-
erungsleistungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
50
Es bleibt festzuhalten, dass je nach Höhe der Versicherungsleistungen des SGB XI
ein mehr oder weniger großer Bedarf verbleibt, der durch den Sozialhilfeträger
abgedeckt werden muss, wenn der Leistungsberechtigte die Kosten nicht selbst
tragen kann.
Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungsberechtigten einer Stadt somit
davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten oder aus ihrem Alterseinkom-
men Pflegeleistungen selbst za hlen können oder gegebenenfalls private Zusat z-
versicherungen haben. Dies gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre
HzP-Leistungen.
Im Benchmarking wurde die Frage nach der stadtspezifischen Zusammensetzung
der Leistungsberechtigten in der HzP bez ogen auf deren Pflegeversicherungs -
status behandelt. Die folgende Tabelle gibt hierzu einen Überblick.
ABB. 20: TABELLE: ANTEILE VON PFLEGE VERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2011 69,3 71,8 74,5 57,4 75,7 97,8 69,2 56,0 68,6 n.v. 80,0 61,0 82,1 71,9
2010 67,8 69,4 72,6 60,0 82,7 n.v. 67,5 58,7 n.v. n.v. 75,9 57,4 n.v. 70,1
2011 30,7 28,2 25,5 42,6 24,3 2,2 30,8 44,0 32,4 n.v. 20,0 39,0 17,9 28,1
2010 32,2 30,6 27,4 40,0 17,3 n.v. 32,5 41,3 n.v. n.v. 24,1 42,6 n.v. 29,1
Rangfolge Nichtversicherte 2011 6 7 9 2 10 13 5 1 4 11 3 12 8
Infotabelle: Pflegeversicherte / Nicht Pflegeversicherte 2010
Anteil der
PFLEGEVERSICHERTEN LB
HzP a.v.E. an allen LB HzP a.v.E.
Anteil der NICHT
PFLEGEVERSICHERTEN LB
HzP a.v.E. an allen LB HzP a.v.E.
Im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte sind 71,9 % der Leistungsberechtigten
von Leistungen der Hilfe zur Pflege pflegeversichert. Die Spanne zwischen den
Städten ist groß und reicht von 57,4 % in Darmstadt bis 97,8 % in Jena. Im
Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der pflegeversicherten Leistungsberech-
tigten erhöht. Damit reduziert sich der Anteil von Personen, für die der Sozialhilfe-
träger die gesamten Pflegekosten übernimmt. Einen Einfluss auf die Entwicklung
haben die Städte nur bedingt. Ein großer Anteil der nicht pflegeversicherten Pe r-
sonen im Leistungsbezug der HzP kann zu vergleichsweise hohen Ausgaben in
der Hilfe zur Pflege führen.
Pflegestatistik nach dem SGB XI
Um die Entwicklungen in den Städten im Kontext der Veränderungen aller Pflege-
leistungen – mit Ausnahme der rein privat finanzierten Leistungen – betrachten zu
können, werden im Folgenden die Ergebnisse der Landespflegestatistiken darg e-
stellt. Sie basieren auf Daten aus dem Jahr 2009, da Werte für 2011 erst im
Herbst 2012 zur Verfügung stehen – Landespflegestatistiken werden generell im
zweijährigen Turnus erhoben und mit einem Zeitverzug von anderthalb Jahren
veröffentlicht. Im Weiteren folgt eine Gegenüberstellung der Dichten der Pfleg e-
bedürftigen mit Leistungen nach dem SGB XI und der HzP nach dem SGB XII.
Anteil der nicht
Pflegeversicherten
in der HzP
Dichte im SGB XI
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
51
Abgebildet sind die Anteile der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach
dem SGB XI differenziert nach ambulanter und stationärer Unterbringung sowie
der Anteil, der ausschließlich Leistungen der Pflegekassen in Form von Geldlei s-
tungen erhält, an allen Leistungsberechtigten nach dem SGB XI.
ABB. 21: KENNZAHL 89.1: ANTEIL DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN MIT LEISTUNGEN NACH SGB XI
39,9
52,4
37,4 42,1
34,0 31,6
47,0 44,2 48,5
41,8
51,4
37,1
55,9
43,3
24,7
30,6
27,4
25,8
20,1 26,0
28,9
21,7
18,4
21,2
21,3
36,6
19,9
24,8
35,3
17,0
35,2 32,1
45,9 42,5
24,1
34,1 33,2 37,0
27,3 26,3 24,3
31,9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Prozent
KeZa 89.1 SGB XII
Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
Anteil der stationär
betreuten Personen, die
Leistungen der Pflegekasse
nach SGB XI beziehen, an
allen pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Anteil der ambulant
betreuten Personen, die
Leistungen der Pflegekasse
nach SGB XI beziehen, an
allen pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Anteil der pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
der Pflegekasse nach SGB
XI ausschließlich in Form
von Geldleistungen
beziehen an allen
pflegebedürftigen Personen,
die Leistungen nach SGB XI
beziehen
von con_sens aus der Pflegestatistik 2009 recherchiert
Personen, die ausschließlich Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Geld-
leistungen erhalten, machen mit 43,3 % den größten Anteil der Leistungsberech-
tigten nach dem SGB XI aus. In den Städten variiert dieser Anteil zwischen
31,6 % in Jena und 55,9 % in Salzgitter. Die zweitgrößte Gruppe besteht mit
31,9 % im Mittelwert aus Personen, die in eine r stationären Pflegeinrichtung
versorgt werden. Die Unterschiede zwischen den Städten sind relativ groß. Die
Werte reichen von 17,0 % in Bremerhaven bis 45,9 % in Erlangen. Den kleins-
ten Anteil machen die Personen aus, die im Rahmen der Pflegeversicherung am-
bulante Leistungen erhalten. Der Mittelwert für diese Personengruppe liegt bei
24,8 % und hat eine Spannbreite von 18,4 % in Ludwigshafen bis 36,6 % in
Potsdam.
In der folgenden Tabelle werden die Dichten der L eistungsberechtigten der HzP
für das Berichtsjahr 2011 sowie der nach dem SGB XI für das Jahr 2009 diff e-
renziert nach ambulanten und stationären Leistungen bezogen auf 1.000 Ei n-
wohner abgebildet. In der ambulanten Dichte sind Personen mit Geldleistungen
und Sachleistungen zusammengefasst enthalten.
Vergleich der Dich-
ten SGB XII und
SGB XI
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
52
ABB. 22: TABELLE: DICHTE DER PERSONEN MIT LEISTUNGEN DER HZP UND DE M SGB XI
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
4,2 5,6 2,1 2,0 üöTr 2,2 4,1 4,2 3,7 2,7 4,6 1,9 5,2 3,5
11,5 6,6 11,4 8,2 8,8 9,8 9,5 8,2 6,9 7,4 9,2 6,7 10,1 8,8
1,1 3,2 1,8 1,6 0,7 1,3 3,3 2,8 0,7 2,7 1,9 1,7 0,7 1,8
21,0 32,2 20,9 17,4 10,3 13,2 29,7 15,8 13,9 12,5 24,4 18,7 31,4 20,1SGB XI 2009ambulant*
Dichte der Personen mit Leistungen nach dem 7. Kap. SGB XII und SGB XI - je 1.000 Einwohner
stationär SGB XII 2011
SGB XI 2009
SGB XII 2011
Inkl. Personen mit Geldleistungen
Personen im Leistungsbezug nach dem SGB XI weisen eine deutlich höhere Dich-
te auf als die Leistungsberechtigten der HzP nach dem SGB XII. Dies gilt insbe-
sondere für die ambulanten Leistungen, deren Dichte nach dem SGB XI mit 20,1
von 1.000 Einwohnern deutlich oberhalb der Dichte liegt, die für Leistungsb e-
rechtigte der ambulanten HzP ermittelt wird. Die Dichte beträgt hier im Mittelwert
lediglich 1,8 von 1.000 Einwohnern.
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb
von Einrichtungen
Die folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dichte von Leistungsberechtig-
ten der ambulanten Hilfe zur Pflege bezogen auf 1.000 Einwohner in einer Zei t-
reihe von 2007 bis 2011.
ABB. 23: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E.
1,1
3,2
1,8
1,6
0,7
1,3
3,3
2,8
0,7
2,7
1,9
1,7
0,7
1,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
In vier der 13 am Benchmarking teilnehmenden Städte hat sich die Dichte der
ambulanten HzP verringert. In Erlangen, Ludwigshafen und Salzgitter wird da-
durch die ohnehin niedrige ambulante Dichte – hier werden die geringsten Dich-
ten des Kennzahlenvergleichs ausgewiesen – weiter reduziert. In Mainz ist dage-
Höhere Dichte im
SGB XI
Dichte in der HzP
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
53
gen nach einer seit mehreren Jahren zu beobachtenden Zunahme der Dichte nun
ein Rückgang auf höherem Niveau zu sehen. In allen anderen Städten hat sich
die Dichte der ambulanten HzP erhöht. Die Steigerungen liegen zwischen +2 %
in Kassel und +9 % in Braunschweig. Die höchste ambulante Dichte wird mit
3,3 in Kassel ausgewiesen. Insgesamt ist es im Mittelwert lediglich zu einer m i-
nimalen Erhöhung der Dichte gekommen. Im Vorjahr wurde der Wert bei 1,76
ermittelt und beträgt im Berichtsjahr 1,80 bezogen auf 1.000 Einwohner.
Der Anstieg der Dichte in Braunschweig könnte durch mehrere Einflussfaktoren
bedingt sein. Leistungsberechtigte, die nicht pflegeversichert sind, können vorran-
gige Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch nehmen, so dass der
örtliche Träger der Sozialhilfe im Rahmen der HzP zuständig wird. Dies kann mit
zunehmendem Alter auch durch einen erhöhten Pflegebedarf, der nicht über die
Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt ist, geschehen. Häufig han delt es
sich dabei auch um Personen, die über die HzP Leistungen für hauswirtschaftl i-
che Verrichtungen erhalten. Darüber hinaus wird beobachtet, dass private Pflege-
personen zunehmend nicht mehr zur Verfügung stehen und kostenintensivere
Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Zudem findet eine verstärkte Pfle-
geberatung bei Pflegekassen und beim Pflegestützpunkt statt, bei denen an das
Sozialamt verwiesen wird.
Die vergleichsweise hohe Dichte in der HzP a.v.E. in Kassel ist von regionalen
Gegebenheiten geprägt. Als einzige Großstadt der Region bietet Kassel eine gute
Versorgung mit Ärzten und Pflegediensten und ist daher auch attraktiv für pflege-
bedürftige Personen aus den Umlandgemeinden. Durch die hohe Dichte in der
GSiAE a.v.E. besteht in der absoluten Betrachtung auch eine vergleichsweise
hohe Anzahl von Leistungsberechtigten mit Leistungen zur hauswirtschaftlichen
Versorgung. Sobald hier ein minimaler pflegerischer Bedarf auftritt, werden diese
Personen in die Pflegestufe 0 übergeleitet. Das niedrige Rentenniveau in Kassel
führt oftmals dazu, dass auch geringe Bedarfe im pflegerischen Bereich häufig
nur unter Inanspruchnahme von Leistungen der HzP finanziert werden können.
Darüber hinaus ist die Steigerung der Fallzahlen durch die Expansion zweier Pfle-
gedienste bedingt, die sich auf Personen mit Migrationshintergrund spezialisiert
haben. Auch in Mainz ist zu beobachten, dass sich Pflegedienste zunehmend auf
bestimmte Zielgruppen spezialisieren.
Mit 0,7 ist die Dichte der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. in Salzgitter be-
reits seit mehreren Jahren niedrig. Die Kontinuität dieser Entwicklung ist im Z u-
sammenhang mit einer fundierten Beratungsarbeit des Seniorenbüros und eines
ab 01.01.2011 eingerichteten Pflegestützpunktes zu sehen, in der das vollstä n-
dige Hilfenetz dargestellt und auch Alternativen zum Leistungsbezug nach dem
SGB XII aufgezeigt und eingeleitet werden.
In Erlangen bestehen eine hohe Dichte Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
und auch ein hohes Rentenniveau. Die Kosten der ambul anten Pflege können
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
54
sehr häufig von den Pflegebedürftigen oder deren Kinder selbst unter Inanspruch-
nahme der Leistungen der Pflegeversicherung getragen werden. Die Antragste l-
lung beim Sozialamt wird oftmals gar nicht in Betracht gezogen, so dass es hier
zu einer niedrigen Dichte der Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. kommt.
Zu einer Reduzierung der Dichte im Vergleich zum Vorjahr kommt es in Erlangen
aufgrund der Umstellung von Leistungsberechtigten, die ausschließlich hauswirt-
schaftliche Leistungen ohne pflegerischen Bedarf erhalten. In den Vorjahren wur-
den Personen mit solchen Leistungen in der HzP geführt. In 2011 wurde mit
einer Umstrukturierung begonnen, bei der dieser Personenkreis über einen erwei-
terten Bedarf in die GSiAE überführt wurde. Hierd urch ist die Verringerung der
Anzahl der Leistungsberechtigten zu begründen. Weitere Auswirkungen werden
für das folgende Jahr erwartet.
Mit der Zuordnung der Leistungsberechtigten mit Unterstützungsbedarf bei haus-
wirtschaftlichen Verrichtungen besteht ein systembedingter Einfluss auf die Höhe
der Dichte in der HzP a.v.E. Die Zuordnung kann hier zwischen den Städten a b-
weichen, je nachdem auf welcher Rechtsgrundlage die Leistung erbracht wird.
Dass hier ein Handlungsspielraum für Kommunen besteht, liegt an verschiedenen
juristischen Sachverhalten, die grundsätzlich auslegungsfähig sind.
In der Praxis werden hauswirtschaftliche Leistungen ohne Vorlage eines pflegeri-
schen Bedarfs sowohl nach dem dritten oder vierten als a uch nach dem siebten
Kapitel SGB XII gewährt. Je nach Zuordnung ergeben sich daraus generelle rech-
nerische Effekte:
Ausgaben pro Leistungsberechtigten, die ausschließlich die Leistung
Haushaltshilfen erhalten, sind vergleichsweise gering.
Bei einer Vielzahl solcher Fälle und einer Zuordnung in die HzP kön-
nen die ausgewiesenen Fallkosten im Durchschnitt niedriger ausfallen.
Kommt es in der Zeitreihe zu einem Wechsel der Zuordnung, ist die
Höhe der durchschnittlichen Fallkosten davon beeinflusst.
In Ludwigshafen wird das persönliche Budget vergleichsweise häufig und in Ver-
bindung mit Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in
Anspruch genommen. Hiervon ist die Dichte in der HzP a.v.E. beeinflusst, da
Leistungsberechtigte mit persönlichem Budget hier nicht inbegriffen sind. Hie r-
durch begründet sich auch die niedrige Ambulante Quote in Ludwigshafen, auf
die im Folgenden weiter eingegangen wird.
In Mainz führt die Prüfung von Anträgen auf HzP in Verbindung mit Sozialberich-
ten etc. zu der Wahrnehmung, dass die Einbindung von Familienangehörigen oft
unklar war. In diesen Fällen wird verstärkt geprüft, ob das Engagement der Fami-
lie ausgebaut werden kann bzw. sich durch Übertragung der Aufgaben an den
Zuordnung der LB
mit Haushaltshilfen
Persönliches Budget
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
55
Pflegedienst nicht reduziert. Zur Betrachtung der Arbeitsprozesse wurde eine Ar-
beitsgruppe installiert, die das Ziel der intensiven Prüfung der Bedarfe verfolgt.
Einen Überblick, wie hoch der Anteil der Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E.
mit persönlichem Budget an allen Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. ist, gibt
die nachstehende Tabelle. Die Werte sind in Prozent ausgewiesen.
ABB. 24: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PERSÖNLICHEM BUDGET
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2011 0,0 0,0 0,9 0,0 6,8 2,2 1,6 n.v. n.v. 0,7 0,8 0,7 0,0 2,0
2010 0,0 0,0 0,2 0,0 6,2 2,4 1,9 n.v. n.v. 0,7 0,3 0,4 0,0 1,7Anteil an allen LB
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Persönliches Budget
Ambulante Quote
Wie sich die a mbulante HzP im Verhältnis zur stationären HzP entwickelt, wird
durch die Abbildung der Ambulanten Quote deutlich. Sie bildet einen Indikator,
der aufzeigt, inwieweit die gesetzliche Zielsetzung des Vorranges der ambulanten
vor den stationären Leistungen umgesetzt wird. Die nachstehende Grafik gibt den
Anteil der Personen mit Leistungen der HzP a.v.E. an allen Leistungsberechtigten
der HzP in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011 an.
ABB. 25: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP
20,2
36,0
46,6
43,8
n.v.
37,8
44,6
40,1
15,1
49,3
29,8
47,8
11,4
35,2
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
ER: HzP i.E. liegt in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers
Im Mittelwert werden 35,2 % der Leistungsberechtigten der HzP ambulant g e-
pflegt. Der Anteil variiert zwischen den Städten deutlich. Die Spanne der Anteile
reicht von 11,4 % in Salzgitter bis 49,3 % in Mainz, oder anders ausgedrückt,
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
56
während in Mainz jeder zweite Leistungsberechtigte der HzP ambulant gepflegt
wird, ist es in Salzgitter jeder Zehnte.
Nach wie vor werden mehr Leistungsberechtigte der HzP in stationären Pflegeein-
richtungen gepflegt als in der häuslichen Umgebung. Im Vergleich zum Vorjahr
hat sich der Mittelwert der Ambulanten Quote zwar nur minimal jedoch trotzdem
von 35,4 % in 2010 auf 35,2 % in 2011 reduziert. In sechs der dreizehn Städte
kam es zu einer Senkung der Quote, die zwischen -0,5 % in Kassel und -17 % in
Ludwighafen lag. Die deutlichste Erhöhung verzeichnet Braunschweig mit +8 %.
In Potsdam wird eine hohe Ambulante Quote ermittelt. Wie auch in den anderen
Städten wird hier das Prinzip ambulant vor stationär verfolgt. Aufgrund der regio-
nalen Trägervielfalt hat Potsdam ein sehr ausgeprägtes Versorgungsnetz, von dem
viele Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. profitieren können.
Generellen Einfluss auf die Entwicklung der Ambulanten Quote haben regionale
Strukturen. In städtischen Gebieten müssen in der Regel kürzere Anfahrtswege
zurückgelegt werden als es in ländlicheren Gegenden der Fall ist. Der Ausbau der
ambulanten Pflege in Stadtgebieten ist hiervon positiv beeinflusst und drückt sich
in einer in der Regel höheren Ambulanten Quote als in ländlicheren Gebieten aus.
Auch das Vorkommen und der Ausbau von stationären Pflegeeinrichtungen und
ambulanten Pflegediensten haben einen Einfluss auf die ambulante Pflege, wenn
Angebote erweitert werden und dadurch eine erhöhte Nachfrage produziert wird.
Sowohl für ambulante als auch für die stationäre Pflege muss entsprechend quali-
fiziertes Personal vorhanden sein, das nicht allerorts zur Verfügung steht.
Auch die Strukturen im Au fbau von Beratungen, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
sowie der Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über Leistungen
und Angebote haben einen Einfluss auf die Ambulante Quote. Durch eine gezielte
Informationspolitik bezüglich Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten pfleger i-
schen Versorgung bestehen kommunale Handlungsmöglichkeiten. Ein Ansat z-
punkt besteht im Ausbau nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme. Auch Pfle-
gestützpunkte, die zu diesem Zweck eingerichtet werden können, leisten hier
einen Beitrag. In einigen Städten sind bereits Pflegestützpunkte vorhanden. Ne-
ben Jena wurden auch in anderen Städten Pflegestützpunkte eröffnet. In Braun-
schweig waren Grundstrukturen vorhanden, die zu einem Pflegestützpunkt mit
einer Pflegefachkraft ausgebaut wurden. In Kassel wurde neben der Beratungs-
stelle „Älter Werden“ im September 2011 der Pflegestützpunkt offiziell eröffnet.
In Chemnitz wird der sächsische Sonderweg der „vernetzten Pflegeberatung“ als
Alternative zu Pflegestützpunkten seit 2009 durch d as Unterstützungsnetzwerk
Pflege_C erfolgreich umgesetzt. Zur Sicherstellung der Pflegeberatung nach § 7a
SGB XI und zur Verbesserung der Fallsteuerung arbeiten Pflegedienste, Pflegeein-
richtungen, Pflegekassen und Kliniken eng mit der Kommune sowie Vertr etern
Gleichbleibende
Ambulante Quote
Generelle Einfluss-
faktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
57
von Ehrenamt, Selbsthilfe und niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zusam-
men.
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
Im Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden zur vertiefenden Betrac h-
tung weitere Faktoren untersucht, die die Struktur der Leistungsberechtigten be-
leuchten. Hier dargestellt werden sollen Merkmale der Leistungsberechtigten zum
Alter, zu den Pflegestufen und zum Anteil derer, die ausschließlich von Privatper-
sonen gepflegt werden.
Die folgende Abbildung zeigt die Dichte der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E.
nach Altersklassen für die Jahre 2010 und 2011 bezogen auf 1.000 Einwohner
der selben Altersklasse.
ABB. 26: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 0,5 1,6 0,8 0,5 0,4 0,8 1,3 1,2 0,2 1,3 0,9 0,5 0,4 0,8
2010 0,5 1,4 0,8 0,5 0,4 n.v. 1,3 1,0 0,3 1,5 0,8 0,5 0,3 0,8
2011 2,7 7,4 2,8 4,7 1,7 2,4 8,6 5,5 1,1 6,0 4,4 4,3 1,7 4,1
2010 2,5 6,5 2,7 3,9 1,7 n.v. 8,4 5,8 1,9 5,9 4,2 2,9 1,8 3,9
2011 3,8 9,4 5,2 8,1 2,1 4,0 14,0 14,3 3,6 10,8 5,8 8,4 1,3 7,0
2010 3,5 9,3 4,9 7,7 2,9 n.v. 13,9 13,5 3,6 11,6 5,7 8,8 2,2 7,0
2011 3,4 12,5 9,7 9,4 2,9 5,7 14,2 19,4 4,6 14,5 9,0 14,0 2,2 9,3
2010 3,1 14,6 10,0 9,8 3,4 n.v. 12,8 18,5 5,0 15,2 9,5 14,0 3,5 9,7
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
Die Ergebnisse in der Tabelle machen die mit dem Alter zunehmende Pflegeb e-
dürftigkeit deutlich. Je älter die Leistungsberechtigten sind, desto höher fällt auch
die Dichte aus.
Die größte Dichte wird mit 9,3 von 1.000 altersgleichen Einwohnern in der A l-
tersklasse der über 85 -Jährigen erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die
Dichte reduziert. In den Städten ist die Dichte unterschiedlich ausgeprägt. Die
Werte reichen von 2,2 in Salzgitter bis 19,4 in Kiel.
Gleichbleibend im Vergleich zum Vorjahr ist die Dichte mit 7,0 in der Altersklasse
der 75- bis unter 85-Jährigen. Auch hier sind Unterschiede zwischen den Städten
zu bemerken. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 1,3 in Salzgitter bis 14,3 in
Kiel.
Zu einer Erhöhung der Dichte im Mittelwert kommt es in der Altersklasse der 65-
bis unter 75-Jährigen. Die Werte verteilen sich hier zwischen 1,1 in Ludwigsha-
fen und 8,6 in Kassel.
Leistungsberechtigte
HzP a.v.E. nach
Altersklassen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
58
Die niedrigste Dichte weist die Altersklasse der unter 65 -Jährigen mit 0,8 im
Mittelwert aus, der im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben ist. Die Werte
liegen zwischen 0,2 in Ludwigshafen und 1,3 in Kassel und Mainz.
Weiteren Aufschluss über die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten der
HzP a.v.E. gibt die Zuordnung in die Pflegestufen, die in der nachstehenden Ta-
belle aufgeführt ist. Die Reihenfolge orientiert sich an der Größe der Dichte für
Leistungsberechtigte mit einer bestimmten Pflegestufe und weist den jeweils
höchsten und niedrigsten Wert der Ergebnisse aus.
ABB. 27: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. NACH PFLEGESTUFEN
MW
0,35 0,08 ER 1,11 BHV
0,22 0,03 ER 0,54 C
0,18 0,02 ER/LU 0,50 KS
0,09 0,01 J/LU 0,31 KS
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 0
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
höchster WertMerkmal
Deutlich wird, dass in der ambulanten HzP tendenziell die geringeren Pflegest u-
fen einen größeren Anteil ausmachen. Da mit der Einstufung in eine höhere Pfle-
gestufe ein höherer Pflegebedarf verbunden ist, steigt auch die Wahrscheinlic h-
keit, dass die ambulante Pflege nicht mehr ausreichend ist und eine stationäre
Unterbringung notwendig wird.
Zu den anderen Leistungen, die nach § 65 SGB XII gewährt werden, zählen not-
wendige Aufwendungen für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die z u-
sätzlich zum Pflegegeld nach § 64 SGB XII gezahlt werden. In diesem Zusam-
menhang bedeuten andere Leistungen der HzP a.v.E. die Übernahme von Au f-
wendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende A n-
spruchsgrundlage bei den Pflegekassen besteht, die jedoch trotzdem notwendig
sind, um eine bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören auch Lei s-
tungen, die für Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch
die Pflegekassen in eine Pflegestufe erhalten haben und somit der sogenannten
Pflegestufe 0 angehören.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach
Pflegestufen kann von den teilnehmenden Städten zunehmend gut ermittelt wer-
den. Lediglich in zwei Städten konnte die Anzahl der Leistungsberechtigten der
HzP a.v.E. mit ander en Leistungen mit der Pflegestufe 0 nicht erhoben we rden.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung.
Leistungsberechtigte
HzP a.v.E. nach
Pflegestufen
Leistungsberechtigte
HzP a.v.E. mit
anderen Leistungen
nach Pflegestufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
59
ABB. 28: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH PFLEGESTU-
FEN
MW
0,66 0,18 SZ 1,42 MZ
0,36 0,03 BHV 0,77 KS
0,18 0,03 BHV/SZ 0,55 KI
0,13 0,00 BHV 0,62 KI
Größte Dichte
höchster WertMerkmal niedrigster Wert
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Pflegestufe 0
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Leistungsberechtigte
in der häuslichen Umgebung von Angehörigen oder anderen selbstgewählten na-
hestehenden Personen gepflegt werden. Um die Pflege des Leistungsberechtigten
optimal auf die individuelle S ituation und Bedarfslage abstimmen zu können,
kann das Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen komb i-
niert werden. In solch einem Fall reduziert sich das Pflegegeld nach dem SGB XI
anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleis tungen. Bei einer
Leistungsgewährung im Rahmen des SGB XII liegt ein Ermessensspielraum vor.
Das Pflegegeld kann bis zu zwei Drittel gekürzt werden. In den Städten liegen
hierzu unterschiedliche Regelungen vor.
Der Anteil der Leistungsberechtigten, die Pflegegeld erhalten, an allen Leistungs-
berechtigten der HzP a.v.E. liegt für das Berichtsjahr bei 43,6 % und hat sich im
Vergleich zum Vorjahr von 47,6 % reduziert. Damit erhöht sich der Anteil der
Leistungsberechtigten, die ausschließlich Pflegesachleistungen erhalten, also von
professionellen Pflegediensten versorgt werden. Die Verteilung zwischen den
Städten liegt weit auseinander. In Salzgitter liegt der Anteil der Leistungsberech-
tigten, der ausschließlich vo n professionellen Pflegediensten gepflegt wird, bei
6,0 %, während in Mainz 84,6 % ermittelt werden.
Wie sich die Anteile der Leistungsberechtigten, die Pflegegeld erhalten, auf die
Pflegestufen verteilen, zeigt die nachstehende Tabelle.
ABB. 29: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD N ACH PFLEGESTUFEN
MW
17,8 5,1 P 34,9 BHV
9,8 2,7 ER 25,4 SZ
4,7 0,7 J 10,2 DAKleinster Anteil Pflegestufe 3
Pflegestufe 2Zweitgrößter Anteil
höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
niedrigster WertMerkmal
Leistungsberechtigte, die privat gepflegt werden, aber in keine Pflegestufe einge-
stuft sind, erhalten die Leistung in Form von angemessenen Beihilfen.
Leistungsberechtigte
HzP a.v.E. mit
Pflegegeld
Angemessene
Beihilfen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
60
ABB. 30: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN
MW
2,7 0,1 KS 7,7 SZ
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in % an allen anderen Leistungen
höchster Wert
Anteil angemessene
Beihilfen
niedrigster WertMerkmal
Angemessene Beihilfen werden nach § 65 Abs. 1, Satz 1 SGB XII gewährt. Auf
die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, so dass die Gewährung im Ermessen
des Sozialhilfeträgers liegt. Mit der Leistung soll das Ziel verfolgt werden, die
Pflegebereitschaft von Angehörigen bzw. nahestehenden Personen aufrechtzue r-
halten. In Jena und Oberhausen wird die Leistung nicht gewährt.
Im Weiteren wird der Anteil der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. dargestellt,
der Pflegegeld und keine Sachleistungen erhält. Dieser Personenkreis wird au s-
schließlich von Privatpersonen und Angehörigen gepflegt. Ein solches Pfl egear-
rangement kann eine positive Lösung aus Sicht des Leistungsberechtigten sein
und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Sozialhilfeträger bieten.
Diese Zielsetzung ist durch den Gesetzgeber im § 63 Satz 1 SGB XII verankert.
ABB. 31: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2011 31,4 10,6 44,4 16,6 25,7 27,9 8,8 5,7 25,7 9,9 14,8 10,7 17,9 19,2
2010 31,4 13,8 51,4 7,7 18,5 27,2 8,2 4,5 26,0 14,6 16,2 9,6 17,1 18,9
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten an allen
KeZa 79
Der Mittelwert von 19,2 % der Leistungsberechtigten, die ausschließlich von Pri-
vatpersonen gepflegt werden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Der
Anstieg dieses Anteils ist jedoch durch die starke Steigerung des Anteils in Dar-
mstadt geprägt, der durch eine verstärkte Prüfung des Einzelfalls bedingt ist. So-
fern es zur Bedarfsdeckung ausreicht, wird hier auf den Einsatz des Pflegegeldes
verwiesen. Bei Außerachtlassung des Darmstädter Wertes ergibt sich eine Redu-
zierung des Anteils. Die Verteilung in den Städten ist sehr unterschiedlich und
reicht von 5,7 % in Kiel bis 44,4 % in Chemnitz.
Geprägt sind die Ergebnisse durch die Zusammensetzung der Leistungsberechtig-
ten nach Pflegestufen. Tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass eine
Pflege durch Privatpersonen besser zu organisieren ist, wenn der pflegerische
Bedarf geringer ausfällt. Hierdurch ist auch die Reduzierung des Anteils in Mainz
zu begründen. Vor allem Leistungsberechtigte, die nicht pflegeversichert sind,
wurden zunächst von Angehörigen gepflegt. Mit steigendem Pflegebedarf werden
auch zunehmend professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen.
Da die private Pflege eher von Frauen ausgeübt wird, spielt hier auch die zuneh-
mende Erwerbstätigkeit von Frauen eine Rolle. Zudem nehmen gerade in Städten
die Anteile von Ein-Personen-Haushalten zu. Diese Faktoren können dazu führen,
dass zunehmend professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden.
Pflege durch Privat-
personen
Einflussfaktoren auf
die Pflege durch
Privatpersonen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
61
Ein weiterer Einflussfaktor ist der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche
Staatsangehörigkeit. Hiervon ist bspw. der Anteil der Leistungsberechtigten der
HzP mit privater Pflege in Chemnitz und Erlangen geprägt. Zum Personenkreis
der Leistungsberechtigten in der HzP gehört hier eine relativ hohe Anzahl von
jüdischen Migranten, die häufig die Pflege innerhalb der Familie favorisieren.
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrich-
tungen
Ein großer Anteil der in der Hilfe zur Pflege entstehenden Ausgaben entfällt auf
Leistungen in Einrichtungen, so dass im Folgenden auf die Personen im Lei s-
tungsbezug der HzP i.E. eingegangen werden soll.
In der nachstehenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten der HzP
i.E. in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011 bezogen auf 1.000 Einwohner darg e-
stellt. Da die Zuständigkeit für diesen Personenkreis in Erlangen beim überörtli-
chen Sozialhilfeträger liegt, stehen keine Daten zur Verfügung, so dass hier keine
Werte ausgewiesen sind.
ABB. 32: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E.
4,2
5,6
2,1
2,0
n.v.
2,2
4,1
4,2
3,7
2,7
4,6
1,9
5,2
3,5
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
ER: HzP i.E. liegt in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers
Für das Berichtsjahr beträgt die station äre Dichte in der HzP im Mittelwert 3,5
bezogen auf 1.000 Einwohner. Damit liegt der Mittelwert der Dichte in der HzP
i.E. weiterhin über dem Mittelwert der ambulanten HzP. Die Verteilung der stati-
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
62
onären Dichte ist in den Städten heterogen und reicht von 1,9 in Potsdam bis 5,6
in Bremerhaven.
Nur in drei der dreizehn Städte ist es zu einem Rückgang der Dichte in der HzP
i.E. gekommen. In Darmstadt ist die Reduzierung mit -2,2 % am deutlichsten. In
allen anderen Städten hat sich – wenn auch teilweise nur geringfügig – die Dichte
erhöht. Besonders stark sind die Erhöhungen mit +15,6 % in Jena und mit
+12,8 % in Potsdam. Insgesamt ist es damit zu einer Steigerung der Dichte in
der HzP i.E. im Vergleich zum Vorjahr von 3,45 in 2010 au f 3,54 in 2011 ge-
kommen.
Neben Darmstadt sind niedrige Dichten insbesondere in den Städten der neuen
Bundesländer zu verzeichnen. Da der größere Anteil der Leistungsberechtigten in
der HzP i.E. weiblich ist, kann ein möglicher Einfluss durch das Rentenni veau
bestehen, welches bei Frauen durch die eher durchgehende Erwerbstätigkeit von
Frauen in der ehemaligen DDR höher ausfallen kann. In Darmstadt ist die niedri-
ge Dichte durch gute ambulante Versorgungsstrukturen und Beratungsangebote
beeinflusst.
Die Höhe der Dichte steht auch in Verbindung mit dem regionalen Angebot an
Pflegeeinrichtungen. So kann bspw. die Eröffnung einer neuen Einrichtung zu
einem Anstieg in der Dichte der Leistungsberechtigten führen. Vor diesem Hinter-
grund wurde im Benchmarking eine neue Kennzahl ermittelt, die in einer tabella-
rischen Übersicht nachstehend abgebildet ist. Zu sehen sind die Anteile der Leis-
tungsberechtigten, die innerhalb bzw. außerhalb einer Stadt in einer Pflegeei n-
richtung untergebracht sind.
ABB. 33: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN N ACH DE M ORT DER UNTERBRINGUNG
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
62,0 66,2 82,1 69,5 n.v. 82,1 67,5 n.v. 69,1 69,2 73,2 n.v. 78,6 72,0
38,0 33,8 17,9 30,5 n.v. 17,9 32,5 n.v. 30,9 30,8 26,8 n.v. 21,4 28,0
Anteile der Leistungsberechtigten HzP i.E. differenziert nach Unterbringungsort
2011
innerhalb der Kommune
außerhalb der Kommune
Mit 72 % im Mittelwert sind deutlich mehr Leistungsberechtigte innerhalb der
Stadt untergebracht, die die Leistungen der HzP i.E. gewährt. Zwischen den Städ-
ten kommt es zu Unterschieden. Die Anteile reichen von 62 % in Braunschweig
bis 82,1 % in Chemnitz und Jena.
Der vergleichsweise niedrige Anteil der Leistungsberechtigten, die innerhalb der
leistungsgewährenden Stadt Braunschweig untergebracht ist, steht in Verbindung
mit vier großen Einrichtungen, die in der Nachbarschaft von Braunschweig liegen.
In Oberhausen ist das Angebot an stationären Pflegeplätzen im umfänglichen
Maß vorhanden. Es spielen jedoch auch der Familienbezug und die Bedingungen
des Arbeitsmarktes eine Rolle. Um einen Arbeitsplatz annehmen zu können, müs-
sen zunehmend Umzüge in Kauf genommen werden. Werden Eltern pflegebedürf-
tig und bedürfen einer stationären Pflege, ziehen sie häufig in die Nähe ihrer Kin-
Steigende Dichte
HzP i.E.
Unterbringungsort
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
63
der. Dort, wo die Verbundenhei t zur Stadt größer ist, kann auch der Anteil der
innerhalb einer Stadt untergebrachten Leistungsberechtigten höher ausfallen, wie
es in Chemnitz und Jena der Fall ist.
Im Kennzahlenvergleich werden auch Daten zur Alters struktur und zu Pfleg estu-
fen aufbereitet. In der nachstehenden Tabelle sind die Dichten der Leistungsb e-
rechtigten der HzP i.E. nach Altersklassen jeweils bezogen auf 1.000 altersgle i-
che Einwohner aufgeführt.
ABB. 34: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 0,9 1,0 0,9 üö
Träger
üö
Träger 0,6 üö
Träger 1,0 0,5 0,5 0,8 0,5 1,0 0,6
2010 0,9 1,0 0,8 üö
Träger
üö
Träger 0,5 üö
Träger 1,0 0,5 0,4 0,7 0,5 1,0 0,6
2011 8,0 9,6 3,1 4,6 üö
Träger 3,4 7,6 8,0 6,3 5,7 6,9 3,4 7,4 6,2
2010 8,0 9,3 2,7 5,1 üö
Träger 2,5 7,4 8,5 6,4 6,0 7,2 3,1 7,6 6,2
2011 15,9 22,7 5,2 12,2 üö
Träger 8,8 19,6 20,0 17,0 13,1 19,3 7,3 18,8 15,0
2010 16,3 23,1 5,4 10,9 üö
Träger 8,6 19,5 17,9 17,7 13,6 17,7 7,3 20,5 14,9
2011 51,8 73,5 16,0 34,4 üö
Träger 30,9 66,5 59,7 62,2 42,8 74,4 29,9 71,8 51,2
2010 52,9 73,1 16,9 35,2 üö
Träger 29,0 64,2 63,9 51,0 43,1 78,7 25,2 70,4 50,3
Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter
Die Verteilung der Dichten in der HzP i.E. nach Altersklassen zeigt eine deutliche
Dominanz der Leistungsberechtigten über 85 Jahren. Der Mittelwert für diese
Altersstufe beträgt 51,2 bezogen au f 1.000 altersgleiche Einwohner und variiert
dabei zwischen den Städten deutlich. Die Spanne reicht von 16,0 in Chemnitz
bis 74,4 in Oberhausen. Entsprechend der demografischen Entwicklung ist es
hier im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Dichte gekommen.
Geringer ist die Dichte mit 15,0 im Mittelwert in der Altersklasse der 75- bis un-
ter 85-Jährigen. Auch hier sind deutliche Unterschiede auszumachen. Der nie d-
rigste Wert liegt mit 5,2 in Chemnitz, der höchste mit 22,7 in Bremerhaven. In
dieser Altersklasse hat es eine minimale Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr g e-
geben.
In der Altersklasse der 65 - bis unter 75-Jährigen wird eine Dichte im Mittelwert
von 6,2 ermittelt, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleibt. Die Werte
reichen hier von 3,1 in Chemnitz bis 9,6 in Bremerhaven.
Die niedrigste Dichte wird in der HzP i.E. in der Altersklasse unter 65 -Jährigen
erreicht. Der Mittelwert beträgt 0,6 und ist ebenfalls im Vergleich zum Jahr 2010
gleichbleibend. Unterschiede zwischen den Städten fallen hier deutlich geringer
aus. Die Dichten liegen zwischen 0,5 in Mainz, Potsdam und Mainz und 1,0 in
Bremerhaven, Kiel und Salzgitter.
Dichte HzP i.E.
nach Altersklassen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
64
Es kann festgehalten werden, dass mit dem Alter die Pflegedürftigkeit steigt und
damit auch d ie Wahrscheinlichkeit einer stationären Unterbringung in der HzP
i.E.in der Tendenz wird dies auch durch die Betrachtung der Leistungsberechtig-
ten in der HzP i.E. nach dem Merkmal Pflegestufen bestätigt. Hinweise gibt die
nachstehende tabellarische Übersicht. Die Dichten beziehen sich hier auf jeweils
1.000 Einwohner der gleichen Altersklasse
ABB. 35: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN
MW
1,36 0,71 P 2,24 BHV
1,14 0,52 P 1,81 BHV
0,88 0,46 DA 1,47 SZ
0,15 0,02 J 0,35 KI
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 3
Pflegestufe 2
Drittgrößte Dichte
höchster Wert
Größte Dichte
Kleinste Dichte
Zweitgrößte Dichte
Pflegestufe 0
Merkmal niedrigster Wert
Trotz guter Beratu ngsstrukturen vor Ort ist in den Städten zu beobachten, dass
Leistungsberechtigte, die im Rahmen einer Kurzzeitpflege in eine stationäre Ei n-
richtung aufgenommen werden, zunehmend in die Dauerpflege übergehen. In
verschiedenen Städten wurden hierzu Verfahrensregelungen eingeführt.
In Oberhausen wurde ein Verfahren zur Intervention eingeführt. Auf Empfehlung
der Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Oberhausen die Kos-
tenübernahme für stationäre Dauerpflege ab September 2009 neu geregelt. U n-
geachtet einer entsprechenden Empfehlung im MDK-Gutachten wird die Notwen-
digkeit einer stationären Dauerpflege vom Sozialhilfeträger selbst festgestellt.
Hierzu wurden zwei examinierte Pflegefachkräfte einge stellt. Prüfungsgrundlage
ist § 9 Abs. 2 SGB XII. Wichtig für die Einführung war eine enge Kooperation mit
den Krankenhaussozialdiensten, da die Zuführung ins Pflegeheim in hohem Maße
im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgt. Aufgabe der Pflegefac h-
kräfte ist es auch, bei Verneinen einer Notwendigkeit stationärer Pflege die häus-
liche Pflege zu organisieren und in der Anfangsphase zu begleiten, um den Erfolg
sicherzustellen. Durch diese Art der Steuerung konnten über 25 % alle r ange-
dachten Heimaufnahmen verhindert werden. Dadurch konnte der ambulante An-
teil an der Pflege erhöht werden, was sich auch in der Erhöhung der Ambulanten
Quote widerspiegelt.
6.3. Ausgaben
Um im Hinblick auf die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ die
fiskalischen Aspekte der unterschiedlichen Pflegeformen zu beleuchten, werden in
diesem Kapitel die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in und außerhalb von
Einrichtungen dargestellt. Dabei werden die Einnahmen in Abzug gebracht, also
die Netto-Ausgaben abgebildet. Generell wird in den Städten des Vergleichsrings
Dichte HzP i.E.
nach Pflegestufen
Trend: Kurzzeitpfle-
ge wird zur Dauer-
pflege
Beispiel Stadt
Oberhausen
Betrachtung der
Netto-Ausgaben
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
65
in der Hilfe zur Pflege nach dem Netto-Prinzip gearbeitet. Da die Bearbeitungs-
praxis in Jena davon abweicht und hier nach dem Brutto-Prinzip verfahren wird,
kann eine bessere Vergleichbarkeit durch den Abzug der Einnahmen von Ausga-
ben hergestellt werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Abrechungspraxis von Pflegeleistungen eine
exakte periodengenaue Abgrenzung nicht immer möglich macht. Darüber hinaus
unterliegen die Einnahmen generellen Schwankun gen, die vom Sozialhilfeträger
kaum gesteuert werden können.
Ausgaben pro Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen
Die nachstehende Abbildung zeigt die Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten
der HzP a.v.E. in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011.
ABB. 36: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERE CHTIGTEN
4.631
7.539
5.007
11.273
3.503
7.676
14.533
9.612
9.530
n.v.
4.071
5.823
6.426
7.469
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet.
J: In der HzP a.v.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren.
Im Mittelwert der am Benchmarking beteiligten Städte werden pro Leistungsb e-
rechtigten der ambulanten HzP 7.469 Euro aufgewendet. Die Netto-Fallkosten
liegen in den Städten relativ weit auseinander. Die Spanne reicht von 3.603 Euro
in Erlangen bis 14.533 Euro in Kassel.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten um
rund 400 Euro gestiegen. Die Entwicklung in den Städten verläuft dabei unte r-
schiedlich. In vier Städten haben sich die Fallkosten reduziert. Am deutlichsten
Steigende Ausgaben
pro Fall
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
66
konnten die Fallkosten in Darmstadt gesenkt werden (-9 %). Dagegen ist es in
den anderen Städten teilweise zu deutlichen Anstiegen gekommen. Insbesondere
sind hier die Städte Ludwigshafen mit +31 % und Kassel mit +20 % aber auch
Erlangen, Oberhausen und Salzgitter mit jeweils +17 % Ausgabensteigerung zu
nennen.
Die Höhe der Fallkosten in der ambulanten Hilfe zur Pflege ist stark von der
Struktur de r L eistungsberechtigten abhängig. Je nachdem wie und in welcher
Anzahl besonders kostenintensive Fälle der HzP a.v.E. zugeordnet werden, vertei-
len sich die Ausgaben auf die Anzahl der Leistungsberechtigten. Besonders hohe
Ausgaben können entstehen, wenn eine intensive Pflege benötigt wird, die bis zu
einer 24 -Stunden-Betreuung reichen kann, um ein Verbleiben des Leistungsb e-
rechtigten in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Häufig betrifft dies Personen
mit Behinderung. Der Umgang mit Fällen, die gleichzeitig Leistungen der Einglie-
derungshilfe und der Hilfe zur Pflege erhalten, ist in den Bundesländern unte r-
schiedlich geregelt, so dass dieser Personenkreis nicht überall in den Daten der
HzP a.v.E. enthalten sind. Neben diesem Kreis von Leistungsberechtigten ka nn
eine kostenintensive Pflege auch bei nicht Pflegeversicherten entstehen.
Welchen Einfluss die unterschiedliche Zuordnung der Personen mit Anspruch auf
Leistungen der Eingliederungshilfe haben kann, zeigt die Entwicklung in Erlangen.
Nachdem die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde-
rung auf den überörtlichen Sozialhilfeträger übertragen wurde, stehen sie nicht
mehr im Leistungsbezug der Stadt Erlangen und belasten somit nicht mehr den
kommunalen Haushalt. Die Reduzierung der Fallkosten ist in der Abbildung bei
Betrachtung der Zeitreihenentwicklung für Erlangen eindrucksvoll ersichtlich.
Besonders niedrig sind die Fallkosten auch in Oberhausen. Die Zuständigkeit für
Leistungsberechtigte mit einer Schwerstbehinderung liegt beim überörtlichen So-
zialhilfeträger. Die hier entstehenden Ausgaben belasten somit nicht die kommu-
nalen Ausgaben für die ambulante HzP. Zur Steigerung der Ausgaben kommt es
durch eine Erhöhung der Tarifabschlüsse in den letzten Jahren.
Auch bei den anderen Städten mit geringen Netto-Ausgaben pro Leistungsberech-
tigten der HzP a.v.E. ist eine geringe Anzahl von besonders kostenintensiven Fäl-
len (mit Leistungen der HzP über 5.000 Euro pro Monat) enthalten. In Erlangen,
Braunschweig, Potsdam und Salzgitter gibt es solche Fälle nicht.
Umgekehrt ist die Situation insbesondere in Kassel. Die Anzahl der kostenintensi-
ven Fälle liegt hier bei 33 und erreicht damit den höchsten Wert in den Ve r-
gleichsstädten. Im Vergleich zum Vorjahr sind vier kostenintensive Fälle hinzuge-
kommen. Dies bedingt eine Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten. Es
wurden darüber hinaus noch weitere Einflussfaktoren identifiziert:
Leistungsberechtigte greifen zunehmend auf Sachleistungen zurück
Kostenintensive
Einzelfälle
Zuordnung der
kostenintensivern
Einzelfälle
Weitere Einfluss-
faktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
67
Anhebung der Pflegesätze bei mindestens 25 Pflegediensten
Abschluss zusätzlicher Investitionskostenvereinbarungen vieler Dienste
Pflegebedarfssteigerung bei jungen Menschen mit Behinderung bei
konstanter Fallzahl
Unregelmäßige Abrechnung insbesondere eines großen Pflegedienstes,
bei dem nunmehr eine zeitnahe Abrechnung erfolgte
Diese Faktoren dürften auch für die Entwicklung in den anderen Städten eine
Rolle spielen.
Relativ viele kostenintensive Fälle hat auch die Stadt Mainz zu verzeichnen. Ob-
wohl sich die Anzahl dieser Fälle im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat, haben
sich hier die Ausgaben pro Fall erhöht. (Aufgrund dessen, dass keine Daten zu
den Einnahmen vorliegen, werden für Mainz die Brutto -Ausgaben pro Leistungs-
berechtigten betrachtet. Diese liegen für das Berichtsjahr nach den Ergebnissen
aus Kassel und Darmstadt an dritter Stelle. Sie betragen 10.163 Euro und haben
sich von 8.898 Euro in 2010 erhöht. Die Darstellung der Ausgaben ohne Abzug
der Einnahmen ist im Anhang abgebildet.) Zu begründen ist diese Erhöhung wie
auch in Kassel mit einem höheren Pflegebedarf im Einzelfall, der nicht über die
Leistungen der Pflegekasse gedeckt ist. Darüber hinaus kommt es zu jährl ichen
Erhöhungen der Kosten der Pflegemodule.
Auch in Ludwigshafen haben sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der
HzP a.v.E. deutlich erhöht. Dies kann nicht ausschließlich auf die Anzahl der
kostenintensiven Fälle zurückgeführt werden. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die
Anzahl lediglich von 0 auf 1. Eine Begründung wird eher im steigenden Pflegebe-
darf der Leistungsberechtigten gesehen. Im Laufe des Jahres 2011 wurden Leis-
tungen für hauswirtschaftliche Verrichtungen in die HzP überführt. Eine Reduzie-
rung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. wird für das nächste
Berichtsjahr erwartet. Insgesamt handelt es sich bei den Leistungsberechtigten
der HzP a.v.E. in Ludwigshafen um eine geringe Grundgesamtheit, bei der Verän-
derungen stärker ins Gewicht fallen.
Bei den Personen, die in Jena neu in den Leistungsbezug der HzP a.v.E. gekom-
men sind, handelt es sich teilweise um nicht Pflegeversicherte (Kontingentflücht-
linge). Der fehlende Anteil der Leistungsfinanzierung durch die Pflegekasse geht
zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers und erhöht die durchschnittlichen Aus-
gaben pro Fall.
Die überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungsberechtigten stehen in Darm-
stadt in Verbindung mit hohen Punktwerten, die in Hessen für die Pflege zugrun-
de gelegt werden. Bei den Leistungsberechtigten werden vier kostenintensive Fäl-
le gezählt. Die Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Hie rdurch
besteht ein Einfluss auf die Reduzierung der Ausgaben pro Fall. Außerdem wu r-
den zwei speziell geschulte Mitarbeiter eingestell t, der en Aufgabe sich auf die
Steigende Pflegebe-
darfe
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
68
Analyse der Bedarfe der Leistungsberechtigten bezieht. Zudem konnten bei neuen
Vergütungsvereinbarungen maßvolle Abschlüsse erzielt werden.
Ein genereller Einfluss besteht durch die Zuordnung der bereits erwähnten Haus-
haltshilfen. Die Verlagerung in die Hilfe zur Pflege führt wie beschrieben tenden-
ziell zu abnehmenden Fallkosten, da der Leistungsanspruch hier in der Regel
weniger kostenintensiv ist.
Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Einrichtungen
Ausgaben, die pro Leist ungsberechtigten der stationären HzP aufgewendet we r-
den, sind in der nachfolgenden Grafik in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011 dar-
gestellt. Abgebildet werden auch hier die Ausgaben abzüglich der Einnahmen pro
Fall.
ABB. 37: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
7.521
8.788
5.380
9.527
n.v.
8.084
10.477
9.806
9.599
n.v.
7.104
5.007
8.714
8.183
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet.
J: In der HzP i.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren.
Im Mittelwert betragen die Ausgaben abzüglich der Einnahmen pro Leistungsb e-
rechtigten der HzP in Einrichtungen im Berichtsjahr 8.183 Euro. Die nie drigsten
Fallkosten werden mit 5.007 Euro in Potsdam erreicht. In Kassel sind die Ausga-
ben mit 10.477 Euro am höchsten. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Fallkosten
8.006 Euro betrugen, kommt es zu einer Erhöhung der Fallkosten. Nach wie vor
liegen die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigt en der stationären HzP über
denen in der ambulanten HzP.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
69
In den meisten Städten steigen die Ausgaben pro Leistu ngsberechtigten. Nur in
den Städten Darmstadt (-5 %), Kiel (-1 %) und Braunschweig (-0,4 %) kam es
zu einer Reduzierung. Die Steigerungen in de n anderen Städten verlaufen relativ
moderat. Die deutlichsten Erhöhungen liegen mit +7 % in Chemnitz und Lud-
wigshafen vor.
Für die Höhe der Fallkosten in der stationären HzP spielen die Heimkosten pro
Person und Tag eine Rolle. In Chemnitz und Potsdam liegen diese Ausgaben
unterhalb des Bundesdurchschnitts, so dass im Kennzahlenvergleich für beide
Städte Netto-Fallkosten ermittelt werden, die unterhalb des Mittelwertes liegen.
In Ludwigshafen kam es zu einer Erhöhung der Heimkosten. Dieser Anstieg spie-
gelt sich in den steigenden Ausgaben pro Fall wider. Im Vergleich zum Vorjahr
kam es darüber hinaus zu sinkenden Renteneinkommen der Leistungsberechti g-
ten, so dass mehr Ausgaben gedeckt werden mussten.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
70
7. Ausblick
Die Finanzierung des Leistungsspektrums im SGB XII wird sich mit dem aufge-
zeigten Übergang der Grundsicherungsleistungen an den Bund in den komme n-
den Jahren sichtbar verschieben. Dabei stellt die Hilfe zum Lebensunterhalt für
Erwachsene nach wie vor überwiegend einen Leistungsbereich in Übergangssitua-
tionen dar – vor allem zwischen dem SGB II und der Grundsicherung. Wichtigster
Leistungsbereich war und bleibt schon seit der Einführung des SGB XII, im Rah-
men der in diesem Bericht betrachteten Leistungen, die Hilfe zur Pflege.
Die Analyse der unterschiedlichen Entwicklungen im Zuge des Kennzahlen -
vergleichs bietet insgesamt Raum, um voneinander zu lernen, welche Ein -
flussmöglichkeiten Kommunen haben, um das Leistungsgeschehen, wo dies mög-
lich ist, zu steuern. Insofern kann das Benchmarking die Transparenz über das
Leistungsgeschehen fördern.
Vor diesem Hintergrund sei beispielhaft darauf verwiesen, dass von Seiten des
Gesetzgebers an die Ausdehnung der Pflegeversicherung viele Erwartungen ge-
knüpft wurden. Ziel war es, die materielle Situation von Personen im Rentenalter
zu verbessern und ihre Kranken- und Pflegeversicherungsansprüche zu erhöhen.
Das vom Bundestag am 29.06.2012 beschlossene Pflege-Neuausrichtungsgesetz
sieht ab 2013 höhere Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit erheb-
lich eingeschränkter Alltagskompetenz ( Demenzerkrankte) insbesondere in der
Pflegestufe Null vor. Zukünftig können zusätzliche Geld- und Sachleistungen in
Anspruch genommen werden, die zu einer leichten Ersparnis der Aus gaben für
die Hilfe zur Pflege führen können. Allerdings haben sich die Erwartungen, die an
das Pflege-Neuausrichtungsgesetz gestellt wurden, nicht erfüllt. Steigende Leis-
tungsansprüche der Personen mit Pflegebedarf an die Pflegeversicherung werden
nur zu einer geringen Entlastung in der Hilfe zur Pflege führen.
Prämissen zur Ausgestaltung sozialer Unterstützungsleistungen sind dabei:
der Nachrang von Hilfen ist zu prüfen und die Schnittstellen sinnvoll
zu gestalten,
Hilfebedarf soll nachhaltig wirksam w erden und die Angebotsgesta l-
tung nachhaltige Wirkungen befördern
einen ganzheitlichen Hilfeansatz fördern, welcher sich in dem Ansatz
ausdrückt, Hilfen ‚aus einer Hand‘ und gesteuert von möglichst weni-
gen professionellen Helfern zu erbringen
und dabei die Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund zu rücken.
Der Bericht zeigt die regional unterschiedlich akzentuierten Herausforderungen
auf, die die Ausgestaltung der Sozialleistungen beeinflussen . Verwiesen sei hier
beispielhaft auf unterschiedliche Voraussetzung bezogen auf den Wohnungsmarkt
Benchmarking im
Sinne eines Bench-
learning
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
71
und die Mietniveaus oder die sehr unterschiedliche Wirtschaftskr aft in den ver-
schiedenen Bundesländern und Städten, aber auch auf neue gesetzliche Regelun-
gen auf Landesebene, die das Leistungsgeschehen in den Städten beei nflussen.
So wird bspw. in Nordrhein -Westfalen ab dem 01.07.2012 die Altenpflegeau s-
bildungsumlage eingeführt, die voraussichtlich zu steigenden Ausgaben in der
HzP führen wird.
Deutlich wird aber, dass sich die in diesem Benchmarkingkreis getroffenen Prog-
nosen in den Vorjahren – nämlich die kontinuierliche und dauerhafte Steigerung
des Bedarfes in den Leistungsarten des SGB XII – sukzessiv bewahrheiten.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
72
8. Anhang
ABB. 38: KENNZAHL 15 BRUTTO-AUSGABEN DER UNTERSCHIEDLICHEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER
0
50
100
150
200
250
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Euro
KeZa 15
Ist-Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Ist-
Ausgaben
HzP i.E.
Ist-
Ausgaben
HzP a.v.E.
Ist-
Ausgaben
GSiAE i.E.
Ist-
Ausgaben
GSiAE
a.v.E.
Ist-
Ausgaben
HLU a.v.E.
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
7,6 7,4 10,7 11,9 8,4 7,8 47,4 50,1 3,8 4,3 10,3 8,4 20,0 22,8
75,5 79,5 114,1 123,1 34,6 36,6 65,4 68,4 27,3 29,0 27,7 29,7 93,2 102,6
54,9 59,0 91,5 99,3 28,1 29,9 61,5 64,6 27,3 29,0 22,0 22,8 90,5 99,5
20,6 20,5 22,5 23,9 6,5 6,7 3,9 3,8 üöTr üöTr 5,7 6,9 2,7 3,1
40,1 39,8 72,4 76,8 21,2 22,6 40,6 38,5 2,5 2,5 37,0 41,3 89,8 99,1
4,9 5,1 23,8 24,9 8,8 9,3 19,2 18,1 2,5 2,5 10,9 12,4 40,8 48,9
35,2 34,7 48,6 51,9 12,4 13,3 21,4 20,4 üöTr üöTr 26,0 28,9 49,0 50,2
123,3 126,7 197,2 211,8 64,2 67,1 153,4 157,0 33,7 35,8 74,9 79,4 202,9 224,5
Ist-Ausgaben HzP gesamt
Ist-Ausgaben HzP a.v.E.
Ist-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
Ist-Ausgaben HLU a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE gesamt
Ist-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE i.E.
J KSBS BHV C DA ER
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
13,1 13,2 3,2 4,0 6,4 6,8 7,8 8,7 5,0 4,8 9,4 9,9 11,8 12,3
112,6 120,9 73,5 76,0 68,0 73,9 62,0 68,1 47,7 50,8 64,7 70,9 66,6 71,5
87,6 95,6 59,6 61,9 56,7 61,3 57,3 62,5 39,4 42,7 46,8 50,6 55,6 59,9
24,9 25,3 13,9 14,1 11,3 12,6 4,8 5,5 8,2 8,1 17,9 20,3 11,9 12,6
71,8 71,3 40,8 45,8 59,8 66,5 38,7 41,6 19,0 21,4 52,4 54,6 45,1 47,8
27,4 27,3 5,7 6,3 25,4 30,0 6,3 7,8 9,3 10,2 4,2 4,3 14,6 15,9
44,5 44,0 35,1 39,5 34,3 36,5 32,4 33,8 9,7 11,2 48,2 50,3 33,1 34,6
197,5 205,3 117,5 125,8 134,2 147,3 108,6 118,4 71,6 77,0 126,5 135,5 127,0 135,3
Ist-Ausgaben HzP gesamt
Ist-Ausgaben HzP a.v.E.
Ist-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
Ist-Ausgaben HLU a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE gesamt
Ist-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE i.E.
P SZ MW KI LU MZ OB
ER: Leistungen der HzP i.E. und der GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers
J: In den Leistungsarten HLU a.v.E. und in der HzP wird im Gegensatz zu den anderen Städten nach dem Brut-
to-Prinzip verfahren.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
73
ABB. 39: KENNZAHL 12:BRUTTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
5.145
4.331
4.385
8.400
3.957
5.834
6.201
5.702
4.209
6.742
4.997
4.745
5.869
5.424
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 12 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
J: Im Gegensatz den anderen Städten wird in Jena nach dem Brutto-Prinzip verfahren.
ABB. 40: KENNZAHL 82: BRUTTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
4.745
7.856
5.140
11.376
3.580
9.471
14.848
9.688
9.693
10.163
4.136
5.902
6.525
7.933
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 82 SGB XII
Ist-Ausgaben für HzP a.v.E.
pro Leistungsberechtigten in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
J: Im Gegensatz den anderen Städten wird in Jena nach dem Brutto-Prinzip verfahren.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2011
74
ABB. 41: KENNZAHL 85: BRUTTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERE CHTIGTEN
8.258
9.204
6.351
9.989
n.v.
13.427
12.262
10.448
10.785
13.316
7.402
5.929
9.706
9.756
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 85 SGB XII
Ist- Ausgaben für HzP i.E.
pro Leistungsberechtigten i.E. in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
J: Im Gegensatz den anderen Städten wird in Jena nach dem Brutto-Prinzip verfahren.
2012/0400
8392 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 31.10.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: V 50 Stvv Vorlage-Nr. 2012/0400 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer: Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220 Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2011 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege Vorlage vom: 31.10.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2011 zur Kenntnis. Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2011 Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2012 An dem Kennzahlenvergleich 2011 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in Deutschland beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. In den meisten Städten gibt es keine signifikanten Entwicklungen in den Einwohnerzahlen, allerdings hat sich in Darmstadt die Gesamtbevölkerung um 3,3% erhöht. Insbesondere in der Altersgruppe der 15- bis unter 65-jährigen Personen weist Darmstadt mit + 4,69% mit Abstand den höchsten Anstieg aus, was natürlich auch Auswirkungen auf die Sozialhilfeleistungen hat. Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt stellen in der Praxis vor allem eine Übergangssituation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Steuerungsansätze für die Kommunen bestehen hier vor allem in der internen Schnittstellengestaltung zum Jobcenter. Die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in Darmstadt unverhältnismäßig hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU konnte erstmalig im Jahr 2011 um 8% reduziert werden. Der Rückgang ist unter anderem auf die im Sommer 2011 begonnene Bestandsanalyse zurückzuführen und das seit 2010 eingeführte qualifizierte Fallmanagement zurückzuführen. Erste Erfolge konnten bereits dahingehend erzielt werden, dass der Fallbestand durch intensive Prüfung der rechtlichen Zuordnung zu den jeweiligen Rechtskreisen sowie vorrangiger Ansprüche in der Zeit von August 2011 bis März 2012 um 39 % reduziert werden konnte, ohne dass den Leistungsberechtigten hierdurch Nachteile entstanden sind. Die endgültigen Effekte werden sich jedoch erst in den Ergebnissen der Jahre 2012 und 2013 wieder spiegeln. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die eingeleiteten Maßnahmen, die sich auch auf die Ausgabenentwicklung beziehen, erforderlich sind, um einer auffallenden Schieflage im Bereich der HLU außerhalb von Einrichtungen entgegen zu wirken. Auffällig im Zusammenhang mit den Ausgaben im Bereich HLU ist auch, dass in Darmstadt überproportional viele Personen keine Erwerbsunfähigkeits-Rentenzahlungen (EU-Rente) erhalten. So beziehen im kommunalen Durchschnitt 57 % der HLU-Berechtigten eine EU-Rente, während in Darmstadt lediglich 33,2 % über diese sozialhilfemindernden Einkünfte verfügen. Hinzu kommt ein unterdurchschnittliches Rentenniveau, was sich ebenfalls negativ auf die Höhe des Sozialhilfeanspruches auswirkt. Bei den Leistungen der GSiAE handelt es sich in der Regel um Existenz sichernde Leistungen, die für die Kommune nicht steuerbar sind. Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch die demographische Entwicklung, sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen Vermögens beeinflusst. Die durchschnittlich gestiegenen Ausgaben pro Fall in diesem Bereich sind insbesondere Folge des hohen Mietniveaus und der angepassten Anerkennung der erforderlichen Heizkosten an die höchstrichterliche Rechtsprechung. Die Dichte der Leistungsberechtigten, bezogen auf 1.000 Einwohner/innen, hat sich im Durchschnitt der teilnehmenden Städte um 0,8 % erhöht. Bedenkt man hierbei, dass nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2011 5,9 % mehr Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten haben, als 2010, wird schnell deutlich, dass die Altersarmut und die damit einhergehende Kostenbelastung der Kommunen zunimmt. Durch die schrittweise Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund, wird auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt fiskalisch entlastet. Allerdings wird sich diese Entlastung nicht in dem Maße auswirken, dass notwendige präventive Angebote und aktivierende Maßnahmen hierdurch abgedeckt sind, da nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens nur die tatsächlichen Aufwendungen für Transferleistungen im Nachhinein erstattet werden und die Kommune darüber hinausgehende Aufwendungen, sowie Personal- und Sachkosten selbst tragen muss. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege bieten nach wie vor den größten Steuerungsansatz für die Kommunen. Insbesondere, wenn anhand des Städtevergleiches festgestellt wird, dass der Anteil der ausschließlich privat gepflegten Personen rückläufig ist, wird deutlich, dass künftig die Anteile an professioneller Pflege und damit die Kosten steigen werden. - 4 - Die Struktur in Darmstadt hat sich dahingehend verbessert, dass sowohl die Dichte der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen, bezogen auf 1.000 Einwohner/innen, als auch die ambulante Quote mit 43,8 % an allen Leistungsberechtigen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bei einem Durchschnitt von 35,2 % gestiegen ist. Dass Darmstadt als eine von drei Städten mit dem stärksten Rückgang der Dichte in der stationären Pflege um -2,2 % auf 2,0 % bei einem Durchschnitt von 3,5 % auffällt, zeigt deutlich, dass hier die guten ambulanten Versorgungsstrukturen und Beratungsangebote greifen. Die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege liegen pro Einzelfall sowohl im ambulanten, als auch stationären Bereich über den Durchschnittswerten der Vergleichskommunen. Dies liegt vor allem an den in Hessen deutlich höheren Leistungsvereinbarungen im ambulanten Pflegebereich und daran, dass 42,6 % aller leistungsberechtigten Personen in Darmstadt nicht pflegeversichert sind und damit keine Leistungen der Pflegekasse erhalten. Im Durchschnitt der übrigen Vergleichsstädte sind dies nur 28,1 % der Leistungsberechtigten. Dies führt unweigerlich zu höheren Sozialhilfekosten. Trotz dieser strukturellen Voraussetzungen ist es gelungen, in Darmstadt die Kosten pro Einzelfall sowohl im ambulanten (-9 %), als auch stationären Bereich (-5 %) zu verringern, und dies, obwohl im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt die Kosten der ambulanten Pflege um 400 Euro, die der stationären Pflege um 177 Euro in den Vergleichsstädten gestiegen sind. Dieser Erfolg zur Optimierung der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege ist insbesondere der Einrichtung bzw. dem Aufbau des Fachdienstes Pflege geschuldet, mit dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt seit 2010 die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen hat, zukünftig passgenau Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Fallsteuerung gewähren zu können. Damit wird deutlich, dass in bestimmten Leistungsbereichen des SGB XII durchaus Steuerungspotential im Sinne von Kostenoptimierung besteht, allerdings setzt dies jedoch ausreichende und gut qualifizierte Personalressourcen in allen Leistungsbereichen des SGB XII voraus, um wirksam zu werden. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Investitionen in qualifiziertes Personal bilden damit nachweislich die Grundlage für nachhaltige Steuerung in der Sozialhilfe mit den gewünschten Effekten sowohl in der Qualität unserer Leistungen für die Menschen, als auch fiskalisch. Darmstadt, 31.10.2012 D e z e r n a t V Barbara Akdeniz Stadträtin Anlage
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0400
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.10.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00