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2012/0400

Kennzahlenvergleich SGB XII 2011- Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege

Magistratsvorlage 24.10.2012

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Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2011 
 
Benchmarking – Schwerpunkte: 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  
Hilfe zur Pflege 
September 2012

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
   2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
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Erstellt für: 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte 
Der Bundesrepublik Deutschland 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Michael Klein 
Christina Welke 
Anja Nowotnick 
Titelbild: 
 
www.sxc.hu 
 
 
 
 
 
 
 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
E R L A N G E N  
J ENA  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N 
M A I N Z  
O B E R H A U S E N  
P O T S D A M  
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
   3 
 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkungen ................................ ................................ ................................ .... 5 
2. Kernaussagen ................................ ................................ ................................ ...... 12 
3. Kommunale Leistungen im Überblick ................................ ................................ ....... 14 
3.1. Existenzsichernde Leistungen ................................ ................................ .................. 14 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ................................ ............................  18 
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug................................ ........................  20 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ................................ ................................ ............ 24 
4.1. Leistungsberechtigte ................................ ................................ ..............................  25 
4.2. Ausgaben................................ ................................ ................................ ............. 30 
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)................................ ....... 35 
5.1. Leistungsberechtigte ................................ ................................ ..............................  37 
5.2. Ausgaben................................ ................................ ................................ ............. 42 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ................................ ................................ ............................ 46 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen .........................  52 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ................................ ......... 61 
6.3. Ausgaben................................ ................................ ................................ ............. 64 
7. Ausblick ................................ ................................ ................................ .............. 70 
8. Anhang ................................ ................................ ................................ ............... 72 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Tabelle: Einwohnerentwicklung ................................ ................................ ................ 9 
Abb. 2: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte  ................................ ................................ ..... 15 
Abb. 3: Tabelle: Veränderungen d er Transferleistungsdichte von 2010 auf 2011 in Prozent ..... 16 
Abb. 4: Kennzahl 16: IST-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden  
Leistungen ................................ ................................ ................................ .......... 16 
Abb. 5: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten  
(am Wohnort)  ................................ ................................ ................................ ...... 18 
Abb. 6: Kennzahl 15: IST-Ausgaben der untersuchten Leistungsberei che pro Einwohner .......... 19 
Abb. 7: Tabelle: Strukturdaten im Überblick  ................................ ................................ ....... 21 
Abb. 8: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU  a.v.E. ................................ ... 26 
Abb. 9: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu - und Abgänge aus der HLU a.v.E.  ..............................  28 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
   4 
Abb. 10:  Tabelle: Anteile der Leistungsberec htigten HLU a.v.E. nach Altersklassen  .............. 29 
Abb. 11:  Kennzahl 12.2: Netto -Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten  ................. 31 
Abb. 12:  Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. mit und ohne EU -Rente ........ 33 
Abb. 13:  Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. an allen  
Leistungsberechtigten GSiAE  ................................ ................................ ............ 38 
Abb. 14:  Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E nach Altersklassen ............. 38 
Abb. 15:  Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberech tigten GSiAE a.v.E. .............................  39 
Abb. 16:  Kennzahl 25.1.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E ab 65 Jahre  ........ 40 
Abb. 17:  Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau  ................................ .................. 41 
Abb. 18:  Kennzahl 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten  .................. 43 
Abb. 19:  Pflegeversicherte/Nicht Pflegeversicherte in der HzP  ................................ ............ 49 
Abb. 20:  Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht -Pflegeversicherten ..................... 50 
Abb. 21:  Kennzahl 89.1: Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI  51 
Abb. 22:  Tabelle: Dichte der Personen mit Leistungen der HzP und dem SGB XI  ................. 52 
Abb. 23:  Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ................................ ... 52 
Abb. 24:  Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit persönl ichem Budget  ....... 55 
Abb. 25:  Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP  ................................ ................................ . 55 
Abb. 26:  Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach  Altersklassen  ............. 57 
Abb. 27:  Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen  ................ 58 
Abb. 28:  Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach 
Pflegestufen ................................ ................................ ................................ .... 59 
Abb. 29:  Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach 
Pflegestufen ................................ ................................ ................................ .... 59 
Abb. 30:  Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP mit angemessenen Beihilfen  ............ 60 
Abb. 31:  Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a .v.E. mit Pflege durch  
Privatpersonen  ................................ ................................ ................................  60 
Abb. 32:  Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.  ................................ ...... 61 
Abb. 33:  Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten nach dem Ort der Unterbringung  ........... 62 
Abb. 34:  Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Altersklassen ................... 63 
Abb. 35:  Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen  .................... 64 
Abb. 36:  Kennzahl 82.2: Netto -Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten  .................. 65 
Abb. 37:  Kennzahl 85.2: Netto -Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten  ..................... 68 
Abb. 38:  Kennzahl 15 Brutto -Ausgaben der unterschiedlichen Lei stungsbereiche pro  
Einwohner ................................ ................................ ................................ ...... 72 
Abb. 39:  Kennzahl 12:Brutto -Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten  .................... 73 
Abb. 40:  Kennzahl 82: Brutto -Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten  .................... 73 
Abb. 41:  Kennzahl 85: Brutto -Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten  .......................  74

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   5 
1. Vorbemerkungen 
 
Inhalte des Vergleichs 
Der vorliegende Bericht des Benchmarking-Kreises der mittelgroßen Großstädte in 
Deutschland bezieht sich in seinen Ausführungen auf das Berichtsjahr 2011. 
Untersuchungsgegenstand sind die folgenden Leistungsbereiche: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
4. Kapitel SGB XII 
 Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII 
 
Für die genannten Leistungsarten werden Aussagen über die Entwickl ung der 
Leistungsberechtigten und die aufgewendeten Ausgaben getroffen, die im inte r-
kommunalen Vergleich einen Überblick über das Leistungsgeschehen in den Hil-
fearten in den am Benchmarking beteiligten mittelgroßen Großstädten geben sol-
len. Als Kontextinfo rmationen fließen Rahmendaten wie die Einwohnerentwick-
lung, das Rentenniveau oder die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten ein. Um ein Gesamtbild der gewährten Transferleistungen zu erhalten, wer-
den zudem die Dichte der Leistungsberechtigt en nach dem SGB II sowie die für 
diesen Personenkreis aufgewendeten kommunalen Ausgaben, die für die Kosten 
der Unterkunft anfallen, dargestellt. Darüber hinaus liegt ein gesonderter Bericht 
für die Leistungen nach dem SGB II vor, der differenziert über die Entwicklungen 
in diesem Leistungssegment informiert.1  
 
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII stellen eine nicht 
zu unterschätzende Ausgabengröße der kommunalen Ausgaben dar. Aufgrund der 
sehr heterogenen Trägerlandschaft in diesem Leistungsbereich werden im Ra h-
men des vorliegenden Berichts keine finanz - und empfängerbezogenen Daten 
verglichen. Im Benchmarking-Kreis wird die Eingliederungshilfe jedoch sowohl 
quantitativ als auch qualitativ behandelt. Sch werpunkt ist neben der Datenerhe-
bung im Kennzahlenvergleich die Durchführung eines gesonderten Fachtages zur 
Eingliederungshilfe, auf dem qualitative Aspekte und fachliche Ansätze und Neue-
rungen vorgestellt und unter Einbezug von Fachexperten diskutiert werden.  
 
Im Bericht zu den Leistungen nach dem SGB  II wird auch auf die gesetzlichen 
Änderungen eingegangen, die im Jahr 2010 auf den Weg gebracht wurden und 
zum 01.01.2011 in Kraft getreten sind. Die gesetzlichen Regelungen zu Leistun-
gen, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen wurden, wir-
ken sich auch auf andere Rechtskreise aus und betreffen ebenfalls Leistungsbe-
rechtigte nach dem SGB XII.  
 
                                        
1 Der Bericht zu den Leistungen nach dem SGB II steht unter www.consens-info.de zum Download 
bereit. 
Inhalte des Kenn-
zahlenvergleichs 
Weitere Leistungs-
bereiche

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   6 
Der Benchmarking-Kreis hat sich im zurückliegenden Jahr mit den Leistungen 
befasst, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erbracht werden. Mit 
Einführung des Leistungspakets standen zunächst organisatorische Fragen im 
Mittelpunkt: An welcher Stelle ist die Bearbeitung welcher  Fälle angesiedelt? 
Welche Leistungen werden nicht im Sozialamt bea rbeitet? Wie viel Personal ist 
für die Bearbeitung der BuT -Leistungen einzusetzen? Wie ist die aktuelle Pers o-
nalausstattung? Stehen als Grundlage Personalbemessungen zur Verfügung? Wie 
viele Personen sind anspruchsberechtigt? Wie viele Personen haben einen Antrag 
gestellt?  
 
Für einen quantitativen Vergleich muss zunächst eine valide Datenbasis zugrunde 
liegen. Die Ermittlung der Daten ist jedoch durch die unterschiedlichen Organisa-
tionsstrukturen aber auch durch die verschiedenen anspruchsbegründenden Leis-
tungsbereiche (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG) erschwert. Um eine Vergleic h-
barkeit der Daten herstellen zu können, wurde im Benchmarking-Kreis ein Basis-
zahlen-Katalog erstellt, der sich derzeit in der Erprobungsphase befindet. Die wei-
tere Diskussion wird zeigen, ob ein tieferer Einstieg in dieses Themenfeld von den 
teilnehmenden Städten gewollt ist. Zunächst liegt eine Standortbestimmung im 
Interesse der teilnehmenden Städte. Bezüglich der Steuerung durch den Sozialhil-
feträger wird die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Infrastruktur der Lei s-
tungserbringung gesehen. Die Anzahl der Leistungsberechtigten ist jedoch durch 
den Sozialhilfeträger nicht direkt steuerbar.  
 
Der Basiszahlen-Katalog sieht eine E rhebung zu folgenden Leistungen nach den 
unterschiedlichen Rechtsbereichen vor: 
 
 Schulausflüge und Klassenfahrten 
 Schulbedarf 
 Schülerbeförderung 
 Lernförderung 
 Mittagsverpflegung 
 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft 
 
Neben der Erprobung der Datenerhebung für BuT-Leistungen wird im Benchmar-
king-Kreis auch an der Erstellung eines stadtübergreifenden standardisierten Pro-
zesses zur Bearbeitung von BuT-Leistungen gearbeitet, der die Grundlage für die 
Personalausstattungen liefern soll.  
 
Datenlage 
Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs basieren auf Daten, die gemäß der im 
Basiszahlen-Katalog festgeschriebenen Definitionen in den Städten erhoben wer-
den. Die Datenqualität der gelieferten Werte aus den Städten hat sich über die 
Jahre stetig verbessert und ist als valide zu bezeichnen. Für Kontextinformationen 
wird teilweise auf Daten aus öffentlichen Statistiken zurückgegriffen. An den ent-
sprechenden Stellen wird hierzu ein Hinweis gegeben. 
Leistungen im 
Rahmen des Bil-
dungs- und Teilha-
bepakets 
Standard zur BuT-
Leistungs-
bearbeitung 
Datenqualität

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   7 
Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs sind unter anderem beeinflusst von 
strukturellen Bedingungen, die in den Städten vorherrschen. So wird bspw. in 
Jena in den Leistungsbereichen Hilfe zum Lebensunterhalt u nd in der Hilfe zur 
Pflege nach dem Brutto-Prinzip gearbeitet, während in den anderen Städten nach 
dem Netto-Prinzip verfahren wird. Um zwischen den Städten trotzdem eine Ver-
gleichbarkeit der Daten zu erreichen, werden im vorliegenden Bericht für diese 
beiden Leistungsbereiche die Einnahmen von den Ausgaben in Abzug gebracht. 
Da im Leistungsbereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
eine gleiche Bearbeitungsgrundlage vorliegt, werden hier die Ausgaben ohne Ab-
zug der Einnahmen dargestellt. Diese Form der Darstellung hat sich seit Beitritt 
der Stadt Jena in den Benchmarking-Kreis bewährt und soll fortgesetzt werden.  
 
In Mainz wurde in 2009 vom kameralen System auf die Doppik umgestellt. Dies 
war mit dem Einsatz einer neuen Finanzsoftware ver bunden. Die Einnahmen 
konnten anfänglich nicht valide über diese Finanzsoftware ermittelt werden. In-
zwischen ist eine Auswertung der Einnahmedaten möglich. Um fehlerhafte Analy-
sen zu vermeiden, wurde allerdings entschieden, die Einnahmedaten für Mainz 
ab dem Jahr 2008 auf „n.v.“ zu setzen. Somit können die Netto-Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. und in der HzP  für Mainz nicht ausge-
wiesen werden. Stattdessen wird für Mainz Bezug auf die Brutto -Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten genommen.  
 
Auf die Entwicklung der Einnahmen wird im vorliegenden Bericht nicht explizit 
eingegangen, da die Höhe der Einnahmen von Seiten des Sozialhilfeträgers 
schwer zu beeinflussen ist. Eine Rolle spielen hier bspw. Fälle, in denen ein Vor-
schuss auf Leistungen des Rentenversicherungsträgers zu leisten ist oder solche, 
die im Zusammenhang mit Aufhebungs - und Rückforderungsbescheiden stehen. 
In der Regel unterliegen die Einnahmen Schwankungen, die auf Einzelfällen b e-
ruhen können. Eine periodengenaue Zuord nung der Einnahmen ist nicht immer 
möglich. Steuerungspotenziale liegen für den Sozialhilfeträger in der Einko m-
mens- und Vermögensprüfung, die durch Einsatz von spezialisierten Mitarbeitern 
optimiert werden kann. 
 
Bevor im Folgenden Auss agen zur Einwohnerentwicklung in den mittelgroßen 
Großstädten gemacht werden, soll an dieser Stelle noch ein genereller Hinweis 
gegeben werden: Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht entweder 
geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte die 
männliche Sprachform gewählt. Diese bezieht sich immer auf beide Geschlechter. 
 
Kennzahlentypen 
Die Leistungsbereiche werden anhand unterschiedlicher Kennzahlentypen unter-
sucht. Für die Analyse werden drei Formen von Kennzahlen herangezogen: Dich-
ten, Ausgaben pro Leistungsberechtigten oder Einwohner und Anteile. 
 
HLU und HzP 
Darstellung der 
Netto-Ausgaben 
Einnahmen 
Genereller Hinweis 
Dichte, Ausgaben 
pro LB, Anteile

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   8 
Dichte: Es wird das Verhältnis von Leistungsberechtigten zu Einwohnern darg e-
stellt. Angegeben wird, wie viele Personen von 1.000 Einwohnern Leistungen der 
jeweiligen Hilfeart erhalten. Hierdurch wird es möglich, trotz unterschiedlicher 
Größe der Städte, eine Vergleichsbasis zu schaffen. Personendaten werden gene-
rell zum Stichtag 31.12. eines Jahres ermittelt.  
 
Ausgaben bzw. Einnahmen pro Leistungsberechtigten bzw. Einwohner: Betrachtet 
wird das Finanzvolumen, welches für eine Hilfeart aufgewendet wird. Dieses wird 
durch die Anzahl der Leistungsberechtigten oder Einwohner dividiert, so dass die 
Ausgaben bzw. Einnahmen pro Leistungsberechtigten bzw. pro Einwohner ermit-
telt werden können. Zwischen den Städten wird hierdurch eine gute Vergleich s-
möglichkeit geschaffen.  
 
Anteile: Durch die Bildung von Anteilen kann die Zusammensetzung einer Grund-
gesamtheit dargestellt werden. Es wird vermittelt,  wie viele Personen ein b e-
stimmtes Merkmal (z.B. Geschlecht) tragen. Der Anteil wird in Prozent dargestellt 
und ermöglicht einen schnellen Eindruck über die Verteilung.  
 
Einwohnerentwicklung 
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Einwohnerdaten entstammen den Mel-
deregistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag 31.12.2011. Daher können 
jene Werte v on anderen diesbezüglichen Veröffentlichungen (die z.B. Nebe n-
wohnsitze beinhalten oder der Fortschreibung der Volkszählung dienen) abwei-
chen. 
 
Die Betrachtung der Veränderungen der Einwohnerdaten ist insofern bedeutsam, 
als dass diese grundlegend für die Berechnung der Kennzahlen sind und in einem 
direkten Zusammenhang zu der Entwicklung der Dichtewerte in den abgebildeten 
Leistungsbereichen des vorliegenden Berichtes stehen.  
 
In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht wird die Entwicklung der Einwo h-
ner gegenüber dem Vorjahr differenziert nach dem Merkmal Alter aufgezeigt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   9 
ABB. 1: TABELLE: EINWOHNERENTWICKLUNG 
2010 2011 2009 2010
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährige Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährigen Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
BS 244.806 0,59% 0,14% 0,96% -0,31% 0,59% 1,09% 0,94% -0,75%
BHV 112.982 -0,34% -0,67% -0,37% -0,05% -1,00% -2,78% -0,75% -0,66%
C 240.545 -0,09% 2,04% -0,05% -1,02% 0,06% 3,60% -0,62% 0,27%
DA 147.930 3,25% 0,35% 4,65% 0,16% 0,73% 1,03% 1,05% -0,67%
ER 105.964 0,67% -0,37% 0,84% 0,77% 0,09% -0,75% 0,54% -0,95%
J 104.090 0,36% 3,19% 0,03% -0,14% 0,69% 3,41% 0,14% 0,98%
KS 194.109 0,52% -0,07% 0,79% -0,04% 0,45% -0,57% 1,03% -0,79%
KI 237.584 0,67% -0,02% 0,84% 0,49% 0,32% 0,30% 0,48% -0,28%
LU 160.830 0,84% 0,25% 1,25% -0,08% 0,65% 0,79% 0,88% -0,22%
MZ 200.061 0,90% 0,14% 1,12% 0,58% 0,81% -0,03% 1,19% -0,09%
OB 211.585 -0,24% -1,70% 0,07% -0,32% -0,54% -1,61% -0,17% -1,04%
P 157.361 1,29% 4,08% 1,05% 0,23% 1,46% 5,05% 0,93% 0,95%
SZ 100.895 -0,66% -1,97% -0,54% -0,24% -1,08% -2,26% -0,88% -0,91%
MW 170.672 0,60% 0,41% 0,82% 0,00% 0,25% 0,56% 0,37% -0,32%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2011 auf auf
 
 
Gesamteinwohnerzahl 
In den 13 am Kennzahlenvergleich teilnehmenden mittelgroßen Großstädten l e-
ben ca. 2 Millionen Menschen.  Die bevölkerungsreichsten Städte sind dabei 
Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Oberhausen und Mainz mit über 200.000 Ei n-
wohnern. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr gab es in allen Städten kaum signifikante Entwicklu n-
gen. Relevante Veränderungen bzw. Anstiege der Gesamtbevölkerungen können 
lediglich für Potsdam (+1,3 %) und Darmstadt (+3,3 %) festgestellt werden.  
 
Insgesamt steigt die Bevölkerung in den Vergleichsstädten im Mittelwert um 
+0,6 % an. Rückläufige Einwohnerzahlen sind in Bremerhaven, Chemnitz, 
Oberhausen und Salzgitter zu verzeichnen. 
 
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Ei n-
wohnerzahlen in der Tendenz auch von den wirtschaftlichen Verhältnissen beein-
flusst sein kann. Demnach haben ökonomisch starke Städte in der R egel eher 
einen Zuzug zu verzeichnen, während ein Wegzug durch die Suche nach adäqua-
ter Erwerbsbeschäftigung motiviert sein kann. Die bestehenden sozialen Netze in 
der Bevölkerung können ggf. ein Gegengewicht dazu bilden. 
 
Generelle Ent-
wicklung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   10 
Die wirtschaftlichen Entwicklungen und die damit verbundenen Zukunftsaussich-
ten zwischen den am Kennzahlenvergleich beteiligten Städten sind recht heter o-
gen. 
 
0- bis unter 15-jährige Einwohner  
Analog zu der Entwicklung der Gesamtbevölkerung können in der Altersklasse der 
unter 15 -Jährigen im Mittelwert leichte Anstiege im Vergleich zum Jahr 2010 
festgestellt werden.  
 
Äußerst heterogen stellt sich jedoch die Entwicklung in d en einzelnen Städten 
dar. Die Spanne der Veränderungen in der benannten Gruppe der unter 15 -
jährigen Einwohner reicht von +4,1 % in Potsdam bis zu rund -2 % in Salzgitter. 
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine zahlenmäßig recht 
kleine Gruppe handelt, in der auch geringfügige Veränderungen deutliche Auswir-
kungen auf die prozentuale Entwicklung haben. 
 
Rückgänge der 0- bis unter 15-Jährigen sind neben Salzgitter in Oberhausen (-
1,7 %), Bremerhaven (-0,7 %) und Erlangen (-0,4 %) festzustellen. Weitgehend 
unverändert bleiben die Werte in Kassel und Kiel. 
 
Neben Potsdam weisen auch Jena (+3,2 %) und Chemnitz (+2 %) äußerst star-
ke Anstiege der benannten Altersklasse auf. Diese Entwicklung zeichnete sich 
bereits in den Vorjahren ab. Interessant ist dies insbesondere vor dem Hinte r-
grund, dass es sich hierbei um alle am Kennzahlenvergleich beteiligten Städte 
aus den neuen Bundesländern handelt. 
 
Ein möglicher Erklärungsansatz hierfür ist, dass das Betreuungsangebot für Klein-
kinder in Form von Krippen- und Kindergartenplätzen (im Vergleich zu den west-
deutschen Bundesländern) in den neuen Bundesländern deutlich besser ausge-
stattet ist, so dass unter anderem auch die Vereinbarkeit zwischen Beruf und 
Familie eher gegeben ist.  
 
15- bis unter 65-jährige Einwohner 
Die generelle Erhöhung der Einwohnerzahlen in den Städten setzt sich auch in 
der Altersklasse der 15- bis unter 65-Jährigen fort, wenngleich die Entwicklung in 
den einzelnen Städten differenziert ausfällt.  
 
Im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte kann ein Zuwachs der Altersklasse um 
+0,82 % beobachtet werden. Von 2009 auf 2010 lag die Veränderungsrate 
noch bei +0,37 % und ist somit um mehr als das Doppelte gestiegen. Da es sich 
bei dieser Altersgruppe um die e rwerbsfähige Bevölkerungsschicht handelt, ist 
diese Entwicklung durchaus interessant und sollte vor allem auch im Zusammen-
hang mit diesbezüglichen Kennzahlen berücksichtigt werden.  
 
Entwicklung nach 
Altersstufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   11 
Grundsätzlich reichen die Veränderungsw erte in den Städten von -0,54 % in 
Salzgitter bis +4,69 % in Darmstadt. Darmstadt weist damit den mit Abstand 
höchsten Anstieg in dieser Altersklasse auf.  Insgesamt steigt die Anzahl der 15- 
bis unter 65-Jährigen in 10 Städten des Vergleichsrings an, während lediglich 
drei Städte geringfügig rückläufige Werte aufweisen. 
 
65-jährige und ältere Einwohner 
Die Entwicklung der Gruppe der Einwohner über 65 Jahren ist vor dem Hinte r-
grund des demographischen Wandels sowie der Altersarmut von besonderer Be-
deutung. Zudem  wird jene Altersgruppe gesond ert in den Leistungsbereichen 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) sowie Hilfe zur Pfle-
ge (HzP) betrachtet, da sie überwiegend die kommunale n Sozialleistungen und 
damit verbundene Ausgaben beeinflusst. Insofern sind die über 65 -Jährigen so-
wohl aus finanzwirtschaftlicher als auch aus kommunalpolitischer Sicht bedeut-
sam. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der 65-jährigen und älteren Einwohner im 
Mittelwert unverändert. Auch zwischen den Vergleichsstädten sind die Unte r-
schiede nur geringfügig und belaufen sich auf unter einem Prozent. Einzig Chem-
nitz hat einen Rückgang von -1,02% zu verzeichnen. Darüber hinaus weisen 
auch Braunschweig, Jena, Kassel, Ludwigshafen, Oberhausen und Salzgitter 
geringfügig sinkende Einwohnerzahlen der benann ten Altersgruppe auf. Die 
höchsten Anstiege in den am Kennzahlenvergleich beteiligten Städten können in 
Erlangen (+0,77 %), Mainz (+0,58 %) und Kiel (+0,49 %) beobachtet werden. 
 
Da sich die Veränderung der erwerbsfähigen Bevölkerung von 15 bis unter 65 
Jahre sowie der Personen über 65 Jahre auf einwohnerbezogene Kennzahlen 
auswirkt, muss dies auch im Kontext der Diskussion der jeweiligen  Kennzahlen 
(soweit sie sich auf diese Untergru ppe beziehen) berücksichtigt werden. Insbe-
sondere die  Bevölkerungsgruppe der über 65 -Jährigen gerät bei den in diesem 
Bericht betrachteten Leistungsbereichen des SGB XII in den Fokus, da sie dem 
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und zudem ggf. auf Transferleistun-
gen angewiesen ist.

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   12 
2. Kernaussagen 
 
Existenzsichernde Leistungen 
Zu den existenzsichernden Leistungen gehören die Leistungen Hilfe zum Lebens-
unterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen 
aus dem Rechtskreis SGB  II. Im Vergl eich zum Vorjahr reduzierte sich die G e-
samtdichte der existenzsichernden Leistungen. Den größten Anteil an der Dichte 
machen die Leistungsberechtigten nach dem SGB  II aus. Hierin liegt auch die 
Senkung der Gesamtdichte begründet. Auch im bundesweiten Vergl eich ist die 
Anzahl der Empfänger von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB  II ge-
sunken. In den beiden anderen Leistungsbereichen des SGB XII, der HLU und der 
GSiAE, ist es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Erhöhung der Dichte gekommen.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) 
Die Dichte der Personen, die Leistungen der Hilfe zur Lebensunterhalt außerhalb 
von Einrichtungen erhalten, ist weiterhin in der Entwicklungsrichtung, in der An-
zahl der Leistungsberechtigten und bei den Ausgaben recht heterogen. Im Mittel-
wert nahm die Dichte der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen im 
Vorjahresvergleich wieder zu. In fast allen Städten wurde, wenn auch in sehr un-
terschiedlichem Ausmaß, ein Anstieg der Dichte verzeichnet. 
 
Relevant ist dabei insbesondere die Gestaltung der Schnittstelle zwischen den 
SGB XII- und den SGB II-Trägern.  
 
Die Ausgabenentwicklung gestaltet sich zwischen den Städten heterogen. Im Mit-
tel haben sich die Ausgaben pro Leistungsbere chtigten nur minimal erhöht. Das 
insgesamt heterogene Bild der Ausgaben kann vor allem auch dadurch erklärt 
werden, dass sich die Kosten für Unterkunft und Heizung in den Städten stark 
unterscheiden. 
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) 
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden 
zukünftig in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes übergehen. Grund dafür ist 
die stark gestiegene Belastung der kommunalen Haushalte. Dies wird auch durch 
den Blick auf die Entwicklung in den mittelgroßen Großstädten bestätigt. 
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. pro 1.000 Einwohner ist 
in allen Städten des Vergleichsrings im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der An-
stieg liegt zum einen darin begründet, dass infolge des demografischen Wandels 
der Anteil der Älteren an den Einwohnern der Städte kontinuierlich ansteigt. Zum 
anderen sind nicht bedarfs deckende Rentenansprüche als Folge der zunehmen-
den Zahl vo n unterbrochenen Erwerbsbiografien bzw. des langjährigen Bezugs 
von staatlichen Transferleistungen zu nennen, die eine ergänzende Hilfe gewäh-
rung notwendig werden lassen. 
 
Reduzierung der 
Dichte von existenz-
sichernden Leistun-
gen 
Anstieg der Dichte 
in der HLU a.v.E. 
Anstieg der Dichte 
in der GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   13 
Damit setzt sich auch der Trend steigender Ausgaben fort. Kostentreiber sind 
hierbei wiederum unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung. 
 
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) 
Wie schon in den Vorjahren sind die Dichten der Leistungsberechtigten ambulan-
ter Pflegeleistungen angestiegen. Im Berich tsjahr ist der Anstieg in allen mitte l-
großen Großstädten zu beobachten.  
 
Diese Steigerung kann als Folge des demografischen Wandels gesehen werden, 
wird aber zudem durch die Einkommenssituation älterer Menschen beeinflusst, 
die die von ihnen benötigten Pf legeleistungen nicht oder nicht vollständig über 
Pflegeversicherungsleistungen und aus eigenen Mitteln finanzieren können.  
 
Der Anteil der ausschließlich privat Gepflegten an allen Leistungsberechtigten der 
ambulanten HzP ist in der Tendenz in vielen Kommunen rückläufig.  
 
Über die ambulante HzP hinaus fällt ein großer Anteil der entstehenden Ausgaben 
auf die stationäre HzP. Die Zeitreihe zeigt einen kontinuierlichen Anstieg, im Mit-
telwert ebenso wie in fast allen mittelgroßen Großstädten. 
 
Die Netto-Ausgaben der ambulanten HzP sind im Berichtsjahr deutlich gestiegen. 
Ebenso zeigt sich auch ein kontinuierlicher Anstieg der Netto -Ausgaben in der 
stationären HzP. Nach wie vor liegen die Fallkosten in der stationären HzP über 
denen der ambulanten HzP. Die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor sta-
tionär“ kann durch den Ausbau von Beratungsstrukturen unterstützt werden. In 
Folge dessen müssen die Ausgaben pro Fall im ambulanten Bereich nicht dauer-
haft kostengünstiger bleiben als in der stationären Hilfe zur Pflege.  
 
 
Anstieg der Dichte 
in der HzP

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   14 
3. Kommunale Leistungen im Überblick 
 
Bevor in den folgenden Kapiteln näher auf das Leistungsgeschehen innerhalb der 
einzelnen Leistungsbereiche des SGB XII eingegangen wird, soll an dieser Stelle 
ein Überblick geschaffen werden, wie sich auf kommunal er Ebene Leistungs -
berechtigtenzahlen und Ausgabenvolumina insgesamt entwickeln.  
 
Hierfür werden die Transferleistungsdichte sowie die Transferleistungsausgaben 
pro Einwohner herangezogen. Inbegriffen sind hier die Grundsicherungsleistungen 
inklusive den Leistungen des SGB II, um soziale Belastungsprofile in den teilneh-
menden Städten besser abbilden zu können. Als Kontextinformation dient die 
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.  
 
Im Unterkapitel „Kommunales Leistungsprofil (ohne SGB  II)“ werden die Erge b-
nisse des Kennzahlenvergleichs im SGB  XII übergreifend dargestellt. Ausgaben 
werden pro Einwohner und Leistungsart ausgewiesen und die Struktur der Lei s-
tungsberechtigten anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit un-
tersucht.  
 
 
3.1. Existenzsichernde Leistungen 
 
Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
In der folgenden Abbildung ist die sogenannte Transferleistungsdichte als Dichte 
der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen ausgewiesen. Diese 
Kennzahl stellt die Personen je 1.000 Einwohner in einer Kommune dar, die in 
Individualwohnraum leben und staatliche Leistungen zur Sicherung des Leben s-
unterhaltes beziehen. 
 
Zu diesen Personen gehören Leistungsberechtigte von: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem  
3.  Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb vo n 
Einrichtungen nach dem 4.  Kapitel SGB XII 
 Leistungen nach dem SGB II 
 
Grundlage für die Daten des SGB II sind Daten aus der Statistik der Bundesagen-
tur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten. Sie werden herangezogen, 
da hierdurch zum einen ein Eindruck über die gesamte in einer Stadt gegebenen 
Hilfebedürftigkeit abgebildet werden kann und zum anderen, weil die Stä dte bei 
den Leistungen nach dem SGB  II die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft 
tragen, welche einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben 
ausmachen. 
 
Transferleistungs-
dichte

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   15 
ABB. 2: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 
90,9
170,2
114,9
81,0
40,0
79,9
110,6
136,1
119,1
70,2
127,7
93,7 99,9 102,6 108,5
10,9
22,2
6,7
12,0
6,2
5,3
19,1
16,7
12,0
9,9
12,6
7,8
10,7 11,7
11,0
1,4
2,8
1,8
6,0
1,1
1,4
3,7
2,3
0,9
1,0
1,7
1,0
1,7 2,1 2,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Emfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW
 
 
Deutlich ersichtlich in der Darstellung der Transferleistungsdichte ist die dominie-
rende Stellung der Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II. Mit 102,6 
von 1.000 Einwohnern im Mittelwert liegt die Dichte für Leistun gsberechtigte 
nach dem SGB  II klar oberhalb der Dichten in den Leistungssegmenten HLU 
a.v.E. und GSiAE a.v.E. Die Verteilung zwischen den Städten ist sehr heterogen 
und reicht von 40,0 in Erlangen bis 170,2 in Bremerhaven. Im Vergleich zum 
Vorjahr, als die Dichte für diesen Personenkreis noch bei 108,5 lag, ist eine deut-
liche Reduzierung der Leistungsberechtigten im SGB  II-Bezug festzustellen, die 
den bereits im Vorjahr ausgemachten Trend fortsetzt. Hierin spiegelt sich die ge-
nerelle Lage am Arbeitsmarkt wider. In allen am Kennzahlenvergleich beteiligten 
Städten ist es zu einer Reduzierung der Dichte im SGB II gekommen. Lediglich in 
Oberhausen ist ein leichter Anstieg von 127,3 in 2010 auf 127,7 in 2011 zu 
beobachten.  
 
Dagegen haben sich die Dichten für Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. und der 
GSiAE a.v.E. jeweils leicht erhöht. In der GSiAE a.v.E. wird für das Berichtsjahr 
ein Dichtewert im Mittel von 11,7 von 1.000 Einwohnern ermittelt, der im Vo r-
jahr noch bei 11,0 lag. Die Erhöhung betrifft dabei alle am Kennzahlenvergleich 
beteiligten Städte. Die Ergebnisse sind heterogen und reichen von 5,3 in Jena bis 
22,2 in Bremerhaven. 
 
Zu einer geringeren Abweichung im Vergleich zum Vorjahr kommt es im Lei s-
tungsbereich der HLU a.v.E. Hier lag der Vorjahreswert bei 2,0 und beträgt im 
aktuellen Berichtsjahr 2,1 bezogen auf 1.000 Einwohner. Die Erhöhung findet in 
Reduzierung der 
Transferleistungs-
dichte 
Anstieg in der HLU 
a.v.E. und der 
GSiAE a.v.E.

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   16 
den meisten Städten statt. Nur in den drei Städten Darmstadt, Jena und Mainz 
reduzierte sich die Dichte. In Kiel blieb sie unverändert. Die Spanne der Werte 
reicht von 0,9 in Ludwigshafen bis 6,0 in Darmstadt. Die nachstehende Tabelle 
gibt eine Übersicht über die Veränderungen der Dichtewerte in Zahlen  im Ve r-
gleich zum Vorjahr.  
 
ABB. 3: TABELLE: VERÄNDERUNGEN DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE VON 2010 AUF 2011 IN PROZENT 
Veränderung der Dichten der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen von 2010 zu 2011
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU 
a.v.E. 
von 2010 
auf 2011 7,0% 11,1% 3,7% -8,0% 13,0% -13,6% 14,0% 2,5% 26,9% -6,9% 9,7% 10,5% 22,1% 7,1%
Veränderung der Dichte GSiAE 
a.v.E. 
von 2010 
auf 2011 4,0% 5,8% 4,2% 14,3% 8,5% 9,9% 10,1% 8,8% 1,2% 4,7% 4,9% 4,6% 6,5% 6,7%
Veränderung der Dichte SGB II von 2010 
auf 2011 -8,2% -6,8% -5,9% -7,2% -9,8% -7,6% -8,0% -1,7% -2,3% -3,1% 0,3% -4,0% -9,7% -5,7%
Summe der Veränderungen: HLU 
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2010 
auf 2011 -6,8% -5,2% -5,2% -5,1% -6,9% -6,9% -5,1% -0,6% -1,6% -2,3% 0,9% -3,1% -7,8% -4,3%
 
Die Summe der Veränderungen ergibt sich aus den Berechnungen der Gesamtsummen im Vergleich zu den Gesamtvorjahrssummen 
 
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen 
Entsprechend der Transferleistungsdichte wird im Folgenden eine Übersicht über 
die Transferleistungsausgaben gegeben. Es werden die Ist-Ausgaben je existenzsi-
chernder Leistungsart pro Einwohner dargestellt.  
 
ABB. 4: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERE CHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN 
223,5
372,2
240,5
208,2
92,5
185,8
254,1
327,9
241,1
174,2
268,9
232,1 212,8 233,4 236,4
79,5
123,1
36,6
68,4
29,0
29,7
102,6
120,9
76,0
73,9
68,1
50,8 70,9
71,5 66,6
7,4
11,9
7,8 50,1
4,3
8,4
22,8
13,2
4,0
6,8
8,7
4,8 9,9
12,3 11,8
0
100
200
300
400
500
600
700
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Berichtsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale 
Ist-Ausgaben 
SGB II
Euro

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   17 
Die Betrachtung der Veränderungen der Ausgaben für existenzsichernde Leistun-
gen pro Einwohner zeigt eine analoge Entwicklung zu der Transferleistungsdichte. 
Parallel zur Reduzierung der Dichte der Leistungsberechtigten im SGB  II haben 
sich auch die Ausgaben pro Einwohner für diesen Leistungsbereich gesenkt. Um-
gekehrt erhöhten sich die Ausgaben für die Leistungssegment e HLU a.v.E. und 
GSiAE a.v.E. ebenso wie die Dichten in diesen Bereichen. Dies ist keine neue 
Erkenntnis. Nimmt die absolute Zahl der Leistungsberechtigten zu oder ab, ve r-
halten sich die Ausgaben ohne besondere Vorkommnisse entsprechend. Aussage-
kräftiger ist daher die Betrachtung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten, auf 
die in den einzelnen Kapiteln zu den Leistungsbereichen eingegangen wird.  
 
Für den Leistungsbereich SGB II ist zu berücksichtigen, dass sich die Ausgaben 
zwar insgesamt durch die sinkend e Anzahl von Leistungsberechtigten reduziert 
haben. Dadurch, dass kommunale Leistungen zu einem ganz überwiegenden Teil 
aus den Kosten für Unterkunft und Heizung bestehen, die sich durch steigende 
Mieten und Nebenkosten erhöht haben, sinken die Ausgaben ni cht proportional 
zur Anzahl der Leistungsberechtigten. 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Wirtschaftliche Faktoren wirken auf das Leistungs geschehen im SGB XII ein. Je 
besser sich die wirtschaftliche Lage in einer Region  gestaltet, desto besser sind 
auch d ie Arbeitsmarktlage und der Grad  der Besc häftigung. Für Menschen in 
Vollzeitbeschäftigung reicht das Einkommen eher aus, um den eigenen Lebensun-
terhalt ohne den Bezug von existenzsichernden Leistungen gegenwärtig und z u-
künftig zu sichern. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen auch 
Teilzeitbeschäftigungen. 
 
Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bildet einen Indikator, 
der als Kontextinformation in der folgenden Abbildung in einer Zeitreihe von 2007 
bis 2011 dargestellt ist. Datengrundlage ist die Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit. 
 
Reduzierung der 
Ausgaben pro 
Einwohner im 
SGB II – Anstieg in 
den anderen Berei-
chen 
Dichte der sozial-
versicherungs-
pflichtig Beschäf-
tigten

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   18 
ABB. 5: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE  DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (AM WOHNORT) 
445
377
475
410
479
449
389
393
425
430
399
467
434
429
0
100
200
300
400
500
600
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
pro 1.000 EW unter 65 Jahren
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Arbeiter und Angestellte einschließ-
lich Auszubildender, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig oder bei-
tragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung sind oder für die Beitragsanteile zu 
den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht zu dieser Grup-
pe von Beschäftigten gehören somit Beamte und Selbständige.  
 
Wie in den Jahren zuvor kann auch für das Berichtsjahr ein Anstieg der Dichte 
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 420 in 2010 auf 429 Pers o-
nen von 1.000 Einwohnern unter 65 Jahren in 2011 beobachtet werden. Niedri-
ger ist die Dichte in wirtschaftlich schwächeren Regionen wie Bremerhaven, Kas-
sel, Kiel und Oberhausen, während sie in den Städten Erlangen, Chemnitz und 
Potsdam oberhalb des Mittelwertes liegt. Die Erhöhung der Dichte im Vergleich 
zum Vorjahr zieht sich durch alle Städte. Nur in Darmstadt kommt es zu einem 
leichten Rückgang. 
 
 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) 
 
Der folgende Abschnitt soll einen Überblick über die Ausgaben der im Kennza h-
lenvergleich behandelten Leistungsbereiche geben. Dargestellt sind die Ausgaben 
pro Einwohner für die Leistungen HLU a.v.E., GSiAE a.v.E, GSiAE i.E., HzP a.v.E. 
sowie HzP i.E. für die Jahre 2010 und  2011. Für die Leistungsarten HLU und 
HzP werden die Einnahmen von den Ausgaben in Abzug gebracht und somit Net-
to-Ausgaben pro Einwohner dargestellt.  
 
Steigende Dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   19 
ABB. 6: KENNZAHL 15: IST-AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER 
0
50
100
150
200
250
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
Euro
KeZa 15
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Netto-
Ausgaben 
HzP i.E.
Netto-
Ausgaben 
HzP a.v.E.
Brutto-
Ausgaben 
GSiAE i.E.
Brutto-
Ausgaben 
GSiAE 
a.v.E.
Netto-
Ausgaben 
HLU a.v.E.
 
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
6,7 6,6 9,5 10,6 7,0 6,9 50,2 50,9 3,2 3,9 9,5 7,2 17,8 20,3
75,5 79,5 114,1 123,1 34,6 36,6 65,4 68,4 27,3 29,0 27,7 29,7 93,2 102,6
54,9 59,0 91,5 99,3 28,1 29,9 61,5 64,6 27,3 29,0 22,0 22,8 90,5 99,5
20,6 20,5 22,5 23,9 6,5 6,7 3,9 3,8 üöTr üöTr 5,7 6,9 2,7 3,1
36,9 36,6 69,7 73,4 18,7 20,3 39,9 37,4 2,3 2,4 23,0 27,4 79,9 90,8
4,8 4,9 23,7 23,9 8,5 9,1 19,0 17,9 2,3 2,4 8,7 10,0 39,1 47,8
32,1 31,6 46,0 49,5 10,2 11,3 20,9 19,4 üöTr üöTr 14,3 17,4 40,8 42,9
119,2 122,7 193,3 207,2 60,3 63,9 155,5 156,7 32,9 35,4 60,2 64,4 190,8 213,6
BS KSJERDACBHV
Netto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
 
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
10,6 10,4 2,3 3,3 n.v. n.v. 6,6 6,8 4,3 4,3 9,3 9,9 11,4 11,8
112,6 120,9 73,5 76,0 68,0 73,9 62,0 68,1 47,7 50,8 64,7 70,9 66,6 71,5
87,6 95,6 59,6 61,9 56,7 61,3 57,3 62,5 39,4 42,7 46,8 50,6 55,6 59,9
24,9 25,3 13,9 14,1 11,3 12,6 4,8 5,5 8,2 8,1 17,9 20,3 11,9 12,6
69,2 68,4 36,9 41,4 n.v. n.v. 37,4 40,1 17,3 19,5 47,7 49,4 39,9 42,3
27,2 27,1 5,6 6,2 n.v. n.v. 6,2 7,7 9,1 10,1 4,1 4,3 13,2 14,3
41,9 41,3 31,3 35,2 n.v. n.v. 31,2 32,4 8,1 9,5 43,5 45,2 29,1 30,5
192,3 199,6 112,7 120,7 68,0 73,9 106,0 115,0 69,2 74,7 121,7 130,2 121,3 129,0
POBMZLUKI MW SZ
Netto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
 
ER: Leistungen der HzP i.E. und der GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne 
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet. 
J: In den Leistungsarten HLU a.v.E. und HzP wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren 
 
Der Blick auf die Grafik macht schnell deutlich, wie sehr sich die Armutssituation 
in den Städten unterscheidet. Dem zugrunde liegt  der Gedanke, dass der Bezug 
von Leistungen nach dem SGB  XII wie auch dem SGB  II Ausdruck für soziale 
Problem- und Armutslagen in einer Stadt darstellen. Häufig stellt der Bezug von 
Leistungen eine ergänzende Hilfe dar, wenn das eigene Einkommen oder Vermö-
gen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.  
 
Es lassen sich drei Gruppen erkennen, die sich bezüglich der Ausgabenbelastung 
auf einer ähnlichen Stufe bewegen. Zur ersten gehören die westdeutschen Städte 
Bremerhaven, Kassel und Kiel. Hier lässt sich eine besondere Belastung der 
Städte durch vergleichsweise hohe Ausgaben pro Einwohner  erkennen. Auch 
Steigende Ausgaben 
pro Einwohner im 
SGB XII

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   20 
Darmstadt kann zu dieser Gruppe hinzugezählt werden, ebenso wie Oberhausen, 
wenn die Leistungsberechtigten nach dem SGB  II hinzugenommen werden. Zur 
zweiten Gruppe gehören Städte mit einer mittleren Ausgabenbelastung. Zu ihnen 
gehören die Städte Braunschweig, Ludwigshafen, Mainz und Salzgitter. Insbe-
sondere die drei Städte der neuen Bundesländer Chemnitz, Jena und Potsdam 
verzeichnen eine geringere Belastung. Aufgrund der spezifischen Erwerbsbiogra-
fien in der ehemaligen DDR konnten oftmals höher e Rentenansprüche erworben 
werden, die dazu führ en, dass die Dichten in den Leistungsbereichen im Ve r-
gleich zu den Städten der beiden anderen Gruppen ger inger ausfallen und d a-
durch die Ausgaben je Einwohner für Leistungsberechtigte des SGB  XII geringer 
ausfallen. Allerdings reichen die Dichten im Leistungsbereich des SGB  II in den 
Städten Chemnitz und Potsdam relativ nah an den Mittelwert heran, so dass das 
Bild hier differenziert betrachtet werden muss. Die Dichten in Erlangen sind so-
wohl im SGB  XII als auch im  SGB II gering. In der einzigen am Kennzahlenver-
gleich beteiligten bayrischen Stadt sind somit vergleichsweise wenige Personen 
auf Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II angewiesen.  
 
In den Kapiteln zu den jeweiligen Leistungsarten wird auf die Zusammensetzung, 
die Entwicklung der Ausgaben und mögliche Einflussfaktoren detailliert eingegan-
gen.  
 
 
3.3.  Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug 
 
Der Fokus des vorliegenden Abschnittes liegt auf der Zusammensetzung der Per-
sonengruppen im Bezug der verschiedenen SGB  XII-Leistungen außerhalb von 
Einrichtungen. Hierzu wurde eine Teilauswertung der Daten zur Struktur der Per-
sonen mit Leistungsbezug nach den Merkmalen Geschlecht und Staatsangehörig-
keit vorgenommen.  
 
In der nachfolgenden Tabelle werden – neben den Dichten der SGB  XII-
Leistungen – die Ausprägungen der benannten Strukturmerkmale in der Bevölke-
rung abgebildet.  
 
Strukturdaten zu 
Leistungs-
berechtigten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   21 
ABB. 7: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,4 2,8 1,8 6,0 1,1 1,4 3,7 2,3 0,9 1,0 1,7 1,0 1,7 2,1
Dichte GSiAE a.v.E. 10,9 22,2 6,7 12,0 6,2 5,3 19,1 16,7 12,0 9,9 12,6 7,8 10,7 11,7
Dichte HzP a.v.E. 1,1 3,2 1,8 1,6 0,7 3,3 3,3 2,8 0,7 2,7 1,9 1,7 0,7 1,9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Anteil Frauen 51,1 50,2 51,9 50,0 50,8 51,3 51,8 51,3 50,7 52,1 51,5 51,9 51,1 51,2
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen ab 65 58,7 56,6 58,9 58,3 58,0 57,7 59,7 58,2 56,8 57,4 58,2 59,0 57,3 58,1
Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 7,6 9,8 3,1 16,1 13,6 4,5 12,7 7,9 20,6 15,0 11,6 4,4 9,3 10,5
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 46,9 48,9 41,6 47,6 44,8 38,7 45,0 50,5 51,0 47,8 47,8 47,8 53,8 47,1
GSiAE gesamt weiblich 54,9 54,9 50,7 55,4 n.v. 48,9 55,7 54,4 55,9 51,8 58,0 50,5 60,2 54,3
HzP a.v.E. weiblich 60,2 60,6 60,0 61,3 56,8 43,4 62,6 67,9 66,7 61,8 65,5 61,0 65,7 61,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 7,4 7,4 4,7 18,5 15,5 0,7 9,4 8,2 21,9 17,2 11,1 8,8 11,7 10,9
GSiAE gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 10,8 14,9 19,9 28,6 n.v. 16,4 21,0 14,3 24,0 23,5 18,5 24,1 13,1 19,8
HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 2,5 3,6 12,4 16,8 n.v. 0,3 13,2 7,9 7,3 11,5 5,3 20,9 4,2 8,8
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
2011
2011
2011
2011 Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
 
 
Gemäß den Vorjahren zeigt die Darstellung der Dichten der Personen mit SGB XII-
Bezug auf, dass von allen hier abgebildeten Leistungsberechtigten der größte An-
teil Leistungen der GSiAE a.v.E. erhält. Dieser Umstand ist sowohl im diesbezüg-
lichen Mittelwert von 11,7 Leistungsberechtigten bezogen auf 1.000 Einwohner 
als auch in den einzelnen Vergleichsstädten deutlich erkennbar.  
 
Mit merklichem Abstand folgt die Gruppe der HLU -Leistungsberechtigten mit 
einer Dichte von durchschnittlich 2,1 und schließt mit Leistungsberechtigten der 
ambulanten HzP mit einer Dichte von 1,9 Personen je 1.000 Einwohner ab.  
 
Zu Abweichungen von dieser Abfolge kommt es in Bremerhaven, Jena, Kiel, 
Oberhausen und Potsdam. Hier ist die Dichte für Leistungsberechtigte in der am-
bulanten HzP höher als in der HLU a.v.E. Identisch sind die beiden Dichte n in 
Chemnitz.  
 
Strukturmerkmal Geschlecht 
Die Betrachtung des Strukturmerkmals Geschlecht offenbart, dass der überwi e-
gende Anteil der Bevölkerung  mit 51,2 % in den am Kennzah lenvergleich teil-
nehmenden Städten weiblich ist. Lediglich in Darmstadt stellt sich das G e-
schlechterverhältnis in der Bevölkerung ausgeglichen dar.  
 
Die Berücksichtigung des Merkmals Geschlecht  bei der Zusammensetzung der 
Personengruppen im Bezug der verschiedenen SGB XII-Leistungen zeigt auf, dass 
Anteile nach Ge-
schlecht

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   22 
sich im Mittelwert das überdurchschnittliche Vorkommen weiblicher Personen in 
der GSiAE- und HzP-Dichte fortsetzt. Lediglich in der HLU a.v.E. ist der weibliche 
Anteil der Leistungsberechtigten geringer als der männliche.  
 
Dementsprechend sind im Mittelwert ca. 52,9  % der Leistungsberechtigten von 
HLU a.v.E. männlich. Den höchsten Anteil von Männern im Leistungsbezug der 
HLU a.v.E. weist dabei Jena mit 61,3 % auf. Im Gegensatz dazu sind in Salzgit-
ter und Ludwigshafen weitaus häufiger Frauen im HLU -Bezug als Männer. Mit 
durchschnittlich 47,1 % weiblicher HLU-Leistungsberechtigter steigt der Frauen-
anteil im Vergleich zu den Vorjahren (2010: 46,5  %; 2009: 45,3  %) jedoch 
kontinuierlich an, so  dass es hier zu einer tendenziellen Angleichung des Ge-
schlechterverhältnisses kommt.  
 
In der GSiAE beträgt der Anteil von Frauen 54,3  % und liegt somit, wie bereits 
beschrieben, über dem weiblichen Bevölkerungsanteil. Dieses Bild zeigt sich, mit 
Ausnahme von Jena, in allen Vergleichsstädten. Wird jedoch die Betrachtung des 
Frauenanteils der über 6 5-Jährigen an der Bevölkerung mit 58,1  % hinzug e-
nommen, relativiert sich das Bild bezüglich der GSiAE, da sich der überdurc h-
schnittliche Anteil weiblicher Einwohner ab 65 Jahren nicht analog im benannten 
Leistungsbereich abbildet. Dementsprechend kann das Vorkommen von Frauen 
im ambulanten GSiAE-Bezug als unterdurchschnittlich gewertet werden.  
 
Im Mittelwert sind insgesamt 61,0 % der Bezieher von Leistungen der HzP a.v.E. 
Frauen, wobei sich jener Anteil im Vergleich zum Vorjahr von 61,9 % auf 61,0 % 
leicht reduziert hat. Erneut ist es die Stadt Jena, bei der die Werte von denen der 
anderen Vergleichsstädte abweichen. Demnach sind die Personen im Leistungs-
bezug der HzP a.v.E. in Jena mit 56,6 % zum überwiegenden Teil männlich.  
 
Für die Betrachtung der HzP ist ebenso wie in der GSiAE auch der Blick auf die 
Altersklasse der über 65 -Jährigen von Interesse, da Leistungsberechtigte häufig 
diese Altersklasse erreicht haben.  
 
Im Hinblick auf den Bereich HzP a.v.E. bleiben die Aussagen im Gegensatz zur 
GSiAE unverändert. Auch im Vergleich zu der Bezugsgröße der über 65 -jährigen 
Frauen, sind überdurchschnittlich viele Leistungsberechtigte weiblich. 
 
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das hier beschriebene Geschlechterve r-
hältnis in den drei Leistungsarten durchaus plausibel ist, wenn weitere Aspekte 
einbezogen werden. Dazu gehören u nter anderem eine durchschnittlich höhere 
Lebenserwartung von Frauen sowie ein im Mittel niedrigeres Rentenniveau. Letz-
teres ist vor allem dadurch bedingt, da ss Frauen im Vergleich zu Männern im 
Zuge der Gründung einer Familie häufiger  unterbrochene Erwerbsbiographien 
aufweisen, vermehrt Teilzeitbeschäftigungen nachgehen und ein geringeres Vergü-
tungsniveau haben. Im V ergleich zum Vorjahr ist jedoch festzustellen, dass sich 
das Geschlechterverhältnis in allen drei Leistungsarten zunehmend angleicht. 
HLU a.v.E. mehr 
Männer als Frauen 
GSiAE Geschlech-
teranteile abhängig 
von betrachteten 
Altersklassen 
HzP mehr Frauen 
als Männer

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   23 
Beeinflusst werden kann dies unter anderem von unterschiedlichen gesellschaftli-
chen Entwicklungen, wie einem veränderten Rollenverhalten innerhalb der Fami-
lie oder der Annäherung der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen. 
 
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit 
Durchschnittlich 10,5 % der Einwohner der mittelgroßen Großstädte sind nicht 
im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Personen, die keine 
deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist in den Städten unterschiedlich stark aus-
geprägt. Die geringsten Anteile an der Bevölkerung werden in den drei Städten 
der neuen Bundesländer verzeichnet. Deutlich darüber liegen die Anteile insb e-
sondere in den Städte n Ludwigshafen mit 20,6 %, in Darmstadt mit 16,1 % 
sowie in Mainz mit 15,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der 
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Bevölkerung der mittelgroßen 
Großstädte von 10,3 % in 2010 erhöht.  
 
Leicht über diesem Durchschnitt liegt der Anteil der Leistungsberechtigten in der 
HLU a.v.E., der keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ihr Anteil beträgt 
10,9 % und hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 11,4 % reduziert. Wesentlich 
deutlicher ist der Unterschied in der GSiAE. Mit 19,8 % ist fast jeder fünfte Leis-
tungsberechtigte nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Damit ist der 
Anteil fast doppelt so hoch wie an der Bevölkerung. Umgekehrt ist das Bild in der 
Hilfe zur Pflege. 8,8  % der Leistungsberechtigten haben nicht die deutsche 
Staatsangehörigkeit. Der Anteil liegt damit unter dem Durchschnitt in der Bevö l-
kerung. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben.  
 
Angemerkt werden soll an dieser Stelle, dass bei den Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit nicht Personen mit dem Merkmal Migrationshintergrund e r-
fasst wurden. Diese sind häufig im Besitz der de utschen Staatsangehörigkeit. 
Außerdem soll darauf hingewiesen werden, dass sich die Ausführungen zum Ein-
wohneranteil ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf Einwohner jeden Alters b e-
ziehen, während Leistungsberechtigte der GSiAE und HzP zum überwiegenden 
Teil über 65 Jahre alt sind.  
 
 
Mehr LB ohne 
deutsche Staatsan-
gehörigkeit als im 
Bevölkerungs-
durchschnitt in der 
HLU und GSiAE

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   24 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist im 3. Kapitel SGB XII geregelt. Zielsetzung des 
gesetzlichen Auftrages ist es, die Existenzsicherung im Rahmen der Daseinsvo r-
sorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben in Würde zu 
ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln 
bestritten werden kann.  
 
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von Einrich-
tungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Kenn zahlenvergleich 
bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Personengruppe, die Leistungen der 
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält.  
 
Leistungsart und Zielgruppe 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der So-
zialhilfe zur Sicherung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe, die 
von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung 
für Arbeitssuchende nach dem SGB  II sowie Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet 
sie neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) die unterste Ebene im Netz der sozialen 
Sicherung. 
 
Leistungen der HLU werden folgenden Personengruppen gewährt: 
 
 Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und 
 die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 
SGB VI auf Zeit erhalten 
 die vorübergehend weniger als drei Stunden täglich erwerbsfä-
hig sind 
 die vorgezogene Altersrente erhalten und nicht über ausre i-
chendes Einkommen verfügen 
 Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern le-
ben 
 Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE 
aufgrund fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit 
 
Für alle drei Personengruppen gilt, dass sie leistungsberechtigt sind, wenn sie  
nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die erforder-
lichen Leistungen nicht von anderen Personen erhalten. 
 
Kommunale Ziele und Steuerungsinteresse 
Die Ziele in Bezug auf die HLU – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag – sind: 
 
 Sicherung des Lebensunterhalts leistungsberechtigter Personen 
HLU a.v.E. 
Leistungs-
berechtigte in der 
HLU a.v.E.

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   25 
 Sicherung der Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung 
 Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit 
 Gestaltung des Übergangs in das SGB II bzw. in die GSiAE 
 
In der Praxis stellt die Inanspruchnahme von Leistungen der HLU vor allem eine 
Übergangssituation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE -Bezug dar. Deutlich 
wird dies auc h durch die besonders hohe Fluktuation in diesem Bereich. Steu e-
rungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB II-Träger und 
in der Optimierung der internen Prozesse bezüglich der Gewährung der Lei s-
tungsarten HLU und GSiAE.  
 
Wo es möglich ist, sollen Leistungsberechtigte aktiviert werden, so dass sie im 
günstigsten Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. 
Hierfür ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im Leistungsbe-
zug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung zu unterbreiten. In der Praxis ist 
allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen 
kleinen Personenkreis erreichen können und dementsprechend der zu leistende 
Aufwand mit den erwarteten Nutzeneffekten aus Sicht des Trägers der Sozialhilfe 
abzugleichen ist. Gleichwohl werden in einigen Kommunen derartige zielgerichte-
te Maßnahmen durchgeführt.  
 
 
4.1. Leistungsberechtigte 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Di chte in der HLU a.v.E. in 
einer Zeitreihe von 2006 bis 2011. Die hier dargestellte Dichte bezieht sich auf 
1.000 Einwohner im Alter unter 65 Jahren. Insofern kommt es zu Abweichungen 
zu den in den vorherigen Kapiteln genannten Werten, da sich die Dichte dort be-
zogen auf 1.000 Einwohner jeden Alters errechnet.  
 
Aktivierung durch 
gezielte Einzelmaß-
nahmen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   26 
ABB. 8: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN VON HLU A.V.E. 
1,8
3,5
2,4
7,2
1,3
1,8
4,6
2,8
1,2
1,2
2,2
1,3
2,2
2,6
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2006 2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
 
Zunächst soll an dieser Stelle darau f hingewiesen werden, dass durch die insge-
samt niedrige Anzahl von Leistungsberechtigten in diesem Bereich bereits geringe 
diesbezügliche Veränderungen zu großen Unterschieden zwischen den Städten 
bzw. gegenüber dem Vorjahr führen können. Zusätzlicher Einf lussfaktor auf die 
Entwicklungen in dieser Leistungsart sind Veränderungen der Einwohnerzahlen.  
 
Die Spanne der Ergebnisse zur Dichte in der HLU a.v.E. reicht im Betrachtung s-
jahr von 1,2 in Ludwigshafen und Mainz bis zu 7,9 in Darmstadt. Im Vorjahr 
betrug der Mittelwert der Dichte in der HLU a.v.E. 2,5 bezogen auf 1.000 Ei n-
wohner im Alter unter 65 Jahren und hat sich somit für das Berichtsjahr gering-
fügig erhöht.  
 
Im direkten Vergleich zum Vorjahr ist auffallend, dass es in allen Städten zu einer 
Erhöhung oder zumindest zu einer gleichbleibenden Dichteentwicklung geko m-
men ist. Nur in den Städten Darmstadt, Jena und Mainz haben sich die Dichten 
der HLU a.v.E. reduziert.  
 
Der Rückgang in Darmstadt ist unter anderem auf das Fallmanagement zurückzu-
führen, welches im September 2010 eingeführt wu rde. Die bisherige Begutach-
tungspraxis der Erwerbsfähigkeit des SGB II-Trägers führte zu einer hohen Fluktu-
ation in das SGB  XII. Durch Änderung der Begutachtung beim SGB  XII-Träger 
durch den Rentenversicherungsträger ab Mitte 2011 konnte mit einer optimierten 
Zuordnung der Leistungsberechtigten begonnen werden. 
 
Geringe Grundge-
samtheit: geringe 
Veränderungen 
wirken sich stark 
aus 
Entwicklung der 
HLU a.v.E. Dichte 
in Darmstadt

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   27 
Der hohen Dichte in der HLU a.v.E. in Darmstadt wird derzeit eine vollständige 
Bestandsanalyse entgegen gesetzt. Er ste Erfolge konnten bereits erzielt werden: 
Von August 2011 bis März 2012 konnte der Fallbestand um 39  % reduziert 
werden. Die endgültigen Effekte aus der Bestandsanalyse und den daraus resu l-
tierenden Maßnahmen werden sich erst in den Ergebnissen für die J ahre 2012 
und 2013 widerspiegeln. Es zeigt sich bereits jetzt, dass diese Maßnahmen, die 
sich auch auf die Ausgabenentwicklung beziehen,  erforderlich sind, um einer 
auffallenden Schieflage im Bereich der HLU a.v.E. entgegenzusteuern. 
 
Generell besteht ein erheblicher Einflussfaktor auf die Ergebnisse der Dichten in 
der HLU durch die Form und Intensität der Begutachtungspraxis der Erwerbsf ä-
higkeit. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob Personen, die gemäß Be gutach-
tung länger als sechs Monate erwerbsunfähig sind, aber noch nicht vom Renten-
versicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft werden, in die 
HLU a.v.E. verlagert werden. Relevant ist dabei insbesondere die Gestaltung der 
Schnittstelle zwischen SGB XII- und SGB II-Trägern. Wird die volle Erwerbsmi n-
derung festgestellt, ist zu prüfen, ob die Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. 
zu zuordnen sind.  
 
Die Ergebnisse der Dichteentwicklung in den am Kennzahlenvergleich teilne h-
menden Städten sind in Verbindung mit der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit 
und der Schnittstellengestaltung zwischen dem SGB  XII- und SGB II-Träger zu 
sehen. So beruht die Erhöhung der Dichte in Bremerhaven auf einem Zuwachs 
der Leistungsberechtigten, die aus dem SGB II in die HLU verlagert wurden.  
 
In der nachstehenden Abbildung sin d die Anteile der Zu - und Abgänge in bzw. 
aus dem Bezug der HLU a.v.E. an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. im 
Berichtsjahr dargestellt.  
 
Einflussfaktor: 
Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit 
Zu- und Abgänge

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   28 
ABB. 9: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE AUS DER HLU A.V.E. 
58,8
81,7
54,9
33,2
n.v.
40,7
55,6
19,1
54,3
43,8
50,8
47,2
n.v.
49,1
45,5
72,3
54,9
26,0
0,0
20,7
21,7
7,6
20,5
40,4
34,6
34,6
34,4
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
Prozent
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
 
SZ: Aufgrund von Umstellung in der Zuständigkeit für das Berichtsjahr nicht verfügbar 
ER: Aufgrund von Umstellung der Software nicht verfügbar 
 
Mit 48,3 % im Mittelwert sind knapp die Hälfte der Leistungsberechtigten neu in 
den Bezug der HLU a.v.E. gekommen. Der Anteil der Abgänger aus der HLU 
a.v.E. liegt mit 35,8 % darunter. Im Vergleich zu den Vorjahreswerten haben sich 
beide Anteile reduziert. Nach wie vor verdeutlichen die b eiden Werte jedoch die 
insgesamt hohe Fluktuation in diesem Leistungsbereich.  
 
Die Ergebnisse in den Städten sind sehr unterschiedlich. Während der Anteil der 
Zugänge mit 19,1 % in Kiel am niedrigsten ist, liegt er mit 81,7 % in Bremerha-
ven deutlich darüber. Ähnlich gravierend sind die Unterschiede bei den Abgä n-
gen. Hier reicht die Spanne von 7,6 % in Kiel bis 72,3 % in Bremerhaven.  
 
Die starke Fluktuation in Bremerhaven ist beeinflusst durch die hohe Dichte der 
Personen, die im Leistungsbezug des SGB II stehen. Bei Übernahme dieser Fälle 
in die HLU a.v.E. wird eine sofortige Überprüfung der Erwerbsfähigkeit durch den 
Rentenversicherungsträger eingeleitet. Bei Vorlage des Gutachtens werden die 
Fälle ggf. zügig in das SGB II oder die GSiAE übergeleitet. 
 
Hauptzugangsquelle in die HLU a.v.E. ist auch in Kassel das Jobcenter. Die dort 
zu verortenden Fallzahlen senken sich kontinuierlich ab, so dass Freiräume en t-
stehen, die für die Leistungsberechtigten mit größeren Vermittl ungshemmnissen 
investiert werden. Daraus ergeben sich vermehrte Rentenantragsstellungen und 
Gesundheitsprüfungen, die häufig in die Überleitung in das SGB  XII münden. 
Bezüglich der Abgänge aus der HLU konnte für das Berichtsjahr eine verbesserte 
Einflussfaktor: 
Schnittstelle 
SGB XII – SGB II

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   29 
Datengrundlage hergestellt werden. Beeinflusst ist das Ergebnis auch durch die 
personalbedingt reduzierte Durchführung eines Fallmanagements.  
 
Umgekehrt reduzierte sich die Dichte der HLU a.v.E. -Bezieher in Mainz durch 
einen restriktiven Umgang mit der Übernahme vo n Fällen, die aus dem SGB  II 
stammen.  
 
In Darmstadt führt die Erstellung von Übergangsregelungen zwischen dem 
SGB XII-Träger und dem SGB  II-Träger dazu, dass die Fluktuation abgebremst 
wurde und sich die Dichte in der HLU a.v.E. verringert.  
 
Auch in Jena reduzierte sich die Dichte in der HLU a.v.E. Zugänge in die HLU 
a.v.E. konnten durch eine optimierte Abstimmung mit der Optionseinrichtung 
gesenkt werden. Abgänge erhöhten sich durch eine vermehrte Zuleitung zum 
Rentenversicherungsträger.  
 
In Potsdam wird jeder Fall, welcher aus dem SGB  II in das SGB  XII verlagert 
werden soll, durch eine „Einigungsstelle“, an der auch der Rentenversicherung s-
träger beteiligt ist, geprüft. In der Folge konnte zum Teil frühzeitig festgestellt 
werden, dass ein Hilfeempfänger weiterhin dem SGB II zu zuordnen ist. Im Ve r-
gleich zum Vorjahr hat sich die Dichte in der HLU a.v.E. in Potsdam jedoch er-
höht. Dies wird auf einen Zuwachs von Personen in den Leistungsbezug zurüc k-
geführt, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.  
 
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen 
Die Struktur von Leistungsberechtigten kann anhand unterschiedlicher Merkmale 
verdeutlicht werden. Die Aspekte Geschlecht und Staatsangehörigkeit wurden 
bereits im Kapitel 3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug“ vorge-
nommen. An dieser Stelle soll zudem auf die Verteilung nach Altersklassen einge-
gangen werden. Die folgende Tabelle gibt dazu einen Überblick. 
 
ABB. 10: TABELLE: ANTEILE  DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 15,3 10,9 19,1 13,8 10,3 14,0 9,5 19,5 17,9 15,3 13,0 16,4 17,0 14,8
2010 17,7 11,0 18,1 13,5 15,7 10,4 8,5 19,9 16,1 20,8 13,0 18,3 13,5 15,1
2011 84,4 89,1 80,9 86,2 89,7 86,0 90,5 80,5 82,1 84,7 87,0 83,6 83,0 85,2
2010 82,3 89,0 81,9 86,5 84,3 89,6 91,3 80,1 83,9 79,2 85,5 81,7 84,4 84,6
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Altersklassen
Anteile an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
15 bis unter 
65 Jahre
0 bis unter 15 
Jahre


MW
 
Anmerkung: Dort, wo die Summe der beiden dargestellten Anteile nicht 100 % ergibt, sind in der Gesamtgruppe 
Leistungsberechtigte über 65 Jahren enthalten, die ergänzende Leistungen der HLU a.v.E. erhalten. 
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen. 
 
Die größte Gruppe im Leistungsbezug der HLU a.v.E. wird von der Altersklasse 
der 15- bis 65-Jährigen gebildet. Ihr Anteil beträgt im Mittelwert der mittelgroßen 
Großstädte 85,2 % und hat sich i m Vergleich zum Vorjahr vergrößert. Hinsicht-
lich eventueller Wechselbewegungen zu anderen Leistungsarten sowie für Aktivie-
rungsbemühungen ist diese Altersklasse von besonderer Relevanz.  
Altersklasse 15 bis 
65 Jahre

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   30 
Dagegen ist die Altersklasse der unter 15-Jährigen mit 14,8 % im Mittelwert ge-
ringfügiger im Leistungsbezug der HLU a.v.E. vertreten. Im Vergleich zum Vorjahr 
hat sich der Anteil leicht reduziert. Die Verteilung zwischen den Städten reicht 
dabei von 9,5 % in Kassel bis 19,5 % in Kiel.  
 
Mit der Personengruppe der unter 15-Jährigen wird neben den bedürftigen Kin-
dern, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, vor allem der 
Anteil von Kindern dargestellt, der Leistungen der HLU a.v.E. im Rahmen der 
Verwandtenpflege nach § 27a Abs. 4 SGB XII erhält. Generell können Kinder in 
Verwandtenpflege unterschiedlich zugeordnet und die Leistungen teilweise auch 
über das SGB  VIII abgewickelt werden, so dass hierdurch Unterschiede zu b e-
gründen sind.  
 
Eine Zunahme des Anteils der unter 15-Jährigen ist insbesondere in den Städten 
Jena und Salzgitter zu beobachten. Zu einer Reduzierung des Anteils kommt es 
vor allem in Erlangen und in Mainz.  
 
Eine Überprüfung in Salzgitter ergab, dass vermehrt alleinerziehende Mütter in 
den Bezug der HLU a.v.E. gekommen sind, so dass sich auch der Anteil der unter 
15-Jährigen erhöht hat. 
 
Der Anteil der über 65-Jährigen im Bezug von Leistungen der HLU a.v.E. ist äu-
ßerst gering und hier nicht extra ausgewiesen. Der Personenkreis erhält über die 
HLU entweder Leistungen nach § 27 Abs. 3 SGB XII oder hat die Mittellosigkeit 
selbst herbeigeführt und erhält aufgrund dessen gemäß § 41 Abs. 4 SGB XII kei-
ne Leistungen der GSiAE.  
 
 
4.2. Ausgaben 
 
Der Umfang der HLU a.v.E. richtet sich danach, was im Einzelfall erforderlich ist. 
Der Bedarf setzt sich generell aus folgenden Komponenten zusammen: 
 
 Maßgebender Regelsatz 
 Kosten der Unterkunft und Heizung 
 Evtl. Mehrbedarf, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen 
 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 
 Einmalige Leistungen 
 Leistungen für Bildung und Teilhabe 
 
In der folgenden Grafik sind die Netto -Ausgaben für laufende Leistungen nach 
dem 3. Kapitel SGB XII pro Leistungsberechtigten in der Zeitreihe von 2007 bis 
2011 abgebildet. Nicht enthalten sind somit Ausgaben für einmalige Leistungen 
und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Da in Jena die Leistungsbearbeitung 
nach dem Brutto-Prinzip erfolgt, sind hier die Einnahmen von den Ausgaben in 
Altersklasse unter 
15 Jahre 
Altersklasse über 
65 Jahre 
Generelle Zusam-
mensetzung der 
Ausgaben für HLU 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   31 
Abzug gebracht worden, um die Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der anderen 
Städte zu gewährleisten.  
 
Für die Betrachtung der Ergebnisse ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der 
generell geringen Grundgesamtheit, bereits wenige besonders „teure Fälle“ zu 
überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungsberechtigten in einer Stadt führen 
können. 
 
ABB. 11: KENNZAHL 12.2: NETTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
4.574
3.862
3.873
8.000
3.570
4.991
5.517
4.483
3.525
n.v.
2.910
4.288
5.821
4.618
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 12.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende  HLU a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigte a.v.E. zum Stichtag 31.12. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne 
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet. 
J: In der HLU a.v.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren 
 
Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Ausgaben für Leistungen der HLU a.v.E. 
pro Leistungsberechtigten stetig steigen. Für das Berichtsjahr ist nun eine – wenn 
auch geringe – Reduzierung des Mittelwertes von 4.695 Euro in 2010 auf 4.618 
Euro in 2011 zu bemerken. Die Senkung vollzieht sich dabei nicht in allen Städ-
ten, sondern insbesondere in Braunschweig, Jena, Potsdam und Salzgitter. Zu 
Steigerungen der Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten kommt es vor allem 
in Darmstadt, aber auch in Erlangen und Ludwigshafen. Insgesamt liegen die 
Ergebnisse zwischen 2.910 Euro in Oberhausen und 8.000 Euro in Darmstadt.  
 
Generelle Einflussfaktoren 
Die Höhe der Ausgaben pro Leistungsberechtigten steht im Zusammenhang mit 
verschiedenen Einflussfaktoren, die von der Struktur der Leistungsberechtigten 
oder von kommunalen Besonderheiten abhängen können: 
 
Struktur der Lei-
stungsberechtigten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   32 
 Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 65 Jahren: In dieser 
Altersklasse sind die Personen enthalten, die eine vorgezogene Alters-
rente beziehen oder vorübergehend erwerbsgemindert sind. Zu den vo-
rübergehend erwerbsgeminderten Personen gehören insb esondere 
Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen oder 
Suchtproblematiken. Bei den Leistungsberechtigten unter 65 Jahren 
mit vorgezogener Altersrente wird die Rente als Einkommen ang e-
rechnet, so dass es sich hierbei um eher „günstige“ Fälle handelt. Die 
HLU a.v.E. stellt für diesen Personenkreis eine ergänzende Leistung 
dar. 
 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren: Die Gruppe dieser Leistungsbe-
rechtigten besteht zu einem großen Teil aus Kindern, die in Verwand-
tenpflege leben. Im Vergleich zu den älteren Leistungsberechtigten der 
HLU a.v.E. erhalten diese Kinder einen niedrigeren Regelsatz und e i-
nen vergleichsweise geringen Anteil für Kosten der Unterkunft. Ein 
hoher Anteil dieser Personengruppe im Leistungsbezug der HLU a.v.E. 
in einer Stadt kann  somit zu geringeren durchschnittlichen Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten führen.  
 Kosten der Unterkunft: Die kommunalen Ausgaben für die Kosten der 
Unterkunft stehen im Zusammenhang mit der Struktur der Leistungs-
berechtigten bzw. Bedarfsgemeinschaften. Ein größerer Einflussfaktor 
besteht in diesem Zusammenhang jedoch im Mietniveau einer Stadt, 
welches regional stark variieren und zu Unterschieden im interkom-
munalen Vergleich bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten führen 
kann.  
 Organisationsbezogene Unterschiede: Unterschiede in der Höhe der 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten können sich auch durch eine un-
terschiedliche Buchungspraxis ergeben oder durch individuell gestalte-
te Verwaltungs - und V erfahrensabläufe in Verbindung mit anderen 
Stellen bei der Übernahme oder Abgabe von Fällen. Für die HLU ist 
insbesondere die Schnittstellengestaltung zum SGB  II-Träger, aber 
auch die zum SGB VIII-Träger von Bedeutung. 
 
Mit den generellen Einflussfaktoren werden Anhaltspunkte genannt, die auf die 
Ausgabenhöhe wirken können. Zu berücksichtigten bleibt aber auch, dass die 
HLU a.v.E. dann gewährt wird, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen 
besteht. Im Verlauf eines Jahres kann daher die anteilsmäßige Verteilung der Per-
sonen im Leistungsbezug innerhalb einer Stadt variieren.  
 
Neu in das Benchmarking aufgenommen wurde die Kennzahl Anteile der Lei s-
tungsberechtigten von HLU a.v.E. mit bzw. ohne befristeter EU-Rente. Die nach-
stehende Tabelle gibt einen Übe rblick über die Ergebnisse in den mittelgroßen 
Großstädten. In vier Städten standen die entsprechenden Daten nicht zur Verfü-
gung. 
 
Kosten der Unter-
kunft 
Organisatitions-
bezogene Unter-
schiede

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   33 
ABB. 12: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HLU A.V.E. MIT UND OHNE EU-RENTE 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
mit befristeter 
EU-Rente 62,3 n.v. 75,0 33,2 69,2 72,1 51,2 n.v. 87,1 n.v. 44,1 18,8 n.v.
ohne befristete 
EU Rente 37,7 n.v. 25,0 66,8 30,8 27,9 48,8 n.v. 12,9 n.v. 55,9 81,2 n.v.
2011
Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. zw. 15 und 65 Jahren 
MW
57,0
43,0
 
 
Im Mittelwert erhalten mit 57  % mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten 
eine befristete EU-Rente. Zwischen den Städten kommt es zu deutlichen Unte r-
schieden. Besonders niedrig ist der Anteil der Leistungsberechtigten mit EU-Rente 
mit 18,8 % in Potsdam und mit 33,2  % in Darmstadt. Für beide Städte liegt 
damit eine im Vergleich höhere kommunale Belastung für Ausgaben für Lei s-
tungsberechtigte der HLU a.v.E. vor, da bei einem Großteil der Leistungsberec h-
tigten keine EU-Rente auf die zu gewährende Leistung angerechnet werden kann. 
Insbesondere für Darmstadt ist diese besondere Belastung auch in den Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten deutlich erkennbar. 
 
Umgekehrt ist zu beobachten, dass in den Städten, in welchen der Anteil der 
Leistungsberechtigten mit befristeter EU -Rente über dem Mittelwert liegt , die  
Ausgaben pro Leistungsberechtigten unterhalb des Durchschnitts liegen. Dies 
betrifft die Städte Chemnitz, Erlangen und Ludwigshafen.  
 
Stadtbezogene Einflussfaktoren 
Die bereit s bei den Ausführungen zu den Leistungsberechtigten erwähnte Be-
standsanalyse der Personen im Bezug der HLU a.v.E. in Darmstadt bezieht sich 
auch auf eine Untersuchung der überdurchschnittlich hohen Ausgaben pro Fall. 
Bisher hat die Analyse noch kein abschließendes Ergebnis erzielt, so dass weiter 
nach den Gründen für die hohe Dichte und die hohen Ausgaben pro Leistungsbe-
rechtigten gesucht wird. Anhaltspunkte ergeben sich aus der Struktur der Lei s-
tungsberechtigten. So erhalten deutlich mehr Personen ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit Leistungen der HLU a.v.E. als im städtischen Durchschnitt. Zudem ist 
das Rentenniveau in Darmstadt generell unterdurchschnittlich (vgl. Kapitel 5.2 
Ausgaben in der GSiAE a.v.E.) entwickelt und nur 33,2 % der Personen im Leis-
tungsbezug erhalten ein EU -Renteneinkommen, während es im Mittelwert der 
mittelgroßen Großstädte 57 % sind. Im Vergleich zu den Ausgaben  in anderen 
hessischen Kommunen zeigt sich, dass die Fallkosten in Hessen generell auf e i-
nem höheren Niveau angesiedelt sind. (Hierzu liegen Ergebnisse aus dem 
Benchmarking SGB XII der hessischen Landkreise vor.) 
 
Die Steigerung der Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Ludwighafen ist 
durch die Stichtagproblematik bedingt. Während im Jahresverlauf die Fallzahlen 
höher sind, reduzieren sie sich zum Stichtag und führen so zu höheren Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr. In Abzug gebrachte Einnah-
men reduzierten sich bei dem Posten Rückforderungen, da vom Sozialhilfeträger 
nicht mehr in Vorleistung gegangen wird.  
Befristete EU-Rente 
Steigende Netto-
Fallkosten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   34 
Die Stichtagproblematik ist auch ursächlich für das Ergebnis in Braunschweig. 
Allerdings ist hier die Entwicklung umgekehrt. Im Jahresverlauf wurden niedrige 
Fallzahlen ermittelt, die sich zum Stichtag 31.12. erhöhten und damit zu geringe-
ren Ausgaben pro Leistungsberechtigten führen.  
 
Hiervon sind auch die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Chemnitz 
beeinflusst. Am Stichtag 31.12. liegt die Anzahl der Leistungsberechtigten unter 
denen im Durchschnitt des Jahresverlaufs. Zudem wurde in 2011 vor allem im 
Leistungsbereich der HLU in jedem Fall eine erneute Begutachtung durch den 
Rentenversicherungsträger veranlasst. Erwerbsfähige Personen wurden kons e-
quent auf den Bezug von Leistungen des SGB  II umgestellt. Dabei handelte e s 
sich überwiegend um Personen ohne Einkommen, die zuvor hohe Fallkosten ver-
ursacht haben. Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. konnten 
hierdurch im Jahresverlauf stetig reduziert werden.  
 
Zu einer deutlichen Reduzierung der Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
der HLU a.v.E. kommt es in diesem Berichtsjahr in Salzgitter. Trotz steigender 
Anzahl der Leistungsberechtigten konnten die Ausgaben durch eine verstärkte 
Durchsetzung von Rentenansprüchen bei Erwerbsgeminderten gesenkt werden.  
 
In Potsdam wird im Fachbereich HLU ein aktives Kostensenkungsverfahren b e-
trieben. Es wird sich strikt an Angemessenheitsgrenzen in Bezug auf d ie Kosten 
der Unterkunft und die zugehörigen Betriebskosten – insbesondere bei Nachzah-
lungen – gehalten. Weiterhin konnten seit Anfang 2011 vermehrt u.a. russische 
Renten angerechnet werden, was zur Reduzierung der Ausgaben führte. 
 
Für Mainz belaufen sich die Brutto-Ausgaben – also die Ausgaben ohne den Ab-
zug der Einnahmen – pro Leistungsberechtigten auf 6.742 Euro. Damit bilden sie 
nach den Brutto -Ausgaben in Darmstadt den zweithöchsten Wert, der sich im 
Vergleich zum Vorjahresergebnis erhöht hat. Die Ursachen für die gestiegenen 
Fallausgaben werden in der steten Erhöhung der KdU und in sich stetig reduzi e-
renden Einkünften der Leistungsberechtigten gesehen. Die Darstellung der Ausga-
ben ohne Abzug der Einnahmen pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. ist im 
Anhang abgebildet. 
 
Netto-Fallkosten

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   35 
5. Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (GSiAE) 
 
Zielsetzung und Zielgruppe 
Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
4. Kapitel SGB XII (GSiAE) erhalten hilfebedürftige Personen, die das Rentenalter 
überschritten haben oder über 18 Jahre alt sind und dauerhaft erwerbsgemindert 
sind. Bei diesem Personenkr eis reicht das eigene Einkommen und Vermögen 
nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.  
 
Leistungsberechtigt sind Personen, die  
 
 das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen 
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und keine 
oder nur geringfügige Rentenansprüche erworben haben oder 
 die in § 41 Abs. 2 SGB XII genannte Altersgrenze (65 Jahre plus Stei-
gerung) erreicht haben. 
 
Dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Perso nen, die außerstande sind, täglich 
mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Die Feststellung der dauerhaften 
Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der Ren-
tenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfallprüfung. 
 
Kommunale Ziele und Steuerungsansätze 
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung Arbeits-
markt durch den Träger der Leistung gehört aufgrund der Zusammensetzung der 
Zielgruppe nicht zu den verfolgten Zielen bei der Gewährung der GSiAE. Die be-
dürftigkeitsabhängige Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Kom-
ponenten: 
 
 Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
 Kosten der Unterkunft und Heizung.  
 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE ist im Wesentlichen beeinflusst 
durch die demografische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte 
bzw. das vorhandene Vermögen der Leistungsberechtigten. Die Höhe der Ausga-
ben wird neben dem anrechenbaren Einkommen maßgeblich durch das regionale 
Mietniveau sowie die Ausgaben für Heiz- und Nebenkosten bestimmt.  
 
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die 
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von kontinu-
ierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie von gesetzlichen Re-
gelungen abhängig ist. In diesem Zusammenhang spielt auch die Struktur der 
Erwerbsarbeit eine Rolle, da ein immer größerer Teil der Menschen in Teilzeit- 
oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen steht.  
Leistungs-
berechtigte in der 
GSiAE a.v.E. 
Zusammensetzung 
der Ausgaben 
Einflussfaktor Ren-
tenniveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   36 
Das Niveau der Mieten sowie der Heiz- und Nebenkosten unterliegt den Gesetzen 
der Wohnungs - und Energiemärkte, die von den Kommunen lediglich durch 
bspw. Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus  beeinflusst werden können. 
Prognosen zur Entwicklung der Ausgaben für dieses Leistungssegment sind daher 
problematisch. Im geringen Maße besteht für Kommunen eine Möglichkeit zur 
Steuerung durch die Festsetzung von anzuerkennenden Höchstmieten.  
 
Langfristig ist von einem Zuwachs der Leistungsberechtigten in der GSiAE und 
den dafür aufzuwendenden Ausgaben auszugehen, da Rentenansprüche zune h-
mend nicht den notwendigen Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Unte r-
stützung benötigt wird. Zu dieser Entwicklun g tragen oftmals unterbrochene E r-
werbsbiografien und eine zunehmende Zahl von prekären Beschäftigungsverhält-
nissen bei.  
 
Exkurs: Übergang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in 
die finanzielle Verantwortung des Bundes 
Die finanzielle Belastung der Kommunen, nicht zuletzt verursacht durch hohe 
Aufwendungen für soziale Leistungen, war in den letzten Jahren Gegenstand der 
Gemeindefinanzkommission auf der Bundesebene 2: Bund, Länder und Vertreter 
kommunaler Spitzenverbände erörtern Möglichkeiten der finanziellen Entlastung 
von Kommunen. Die Kommunen verweisen darauf, dass die Ausgaben für soziale 
Leistungen so rasch wie kein anderer Ausgabenblock gewachsen seien. Dabei 
wird insbesondere auf die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung, 
für die Kindertagesbetreuung und den Ausbau der U3-Betreuung, die Kosten der 
Hilfen zur Erziehung, die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin-
derung sowie die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
sowie der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Zur Grundsicherung im Alter und bei E r-
werbsminderung heißt es im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Standards“ vom 
25. Juni 2010 (Seite 13): 
 
„Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Brüc he in 
den Erwerbsbiografien und der steigenden Bedeutung des Niedriglohnbereichs ist 
langfristig von einem weiteren deutlichen Aufwuchs der kommunalen Lasten und 
einem höheren Gewicht der Ausgaben in diesem Bereich an den sozialen Leistun-
gen auszugehen.“  
 
Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Standards“ vom 3. November 2010 (Sei-
te 12) wurde herausgestellt, dass eine Entlastung der Kommunen bei der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zu einer Entla stung 
bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II breiter wirken 
würde, nachhaltig sei und zudem Kommunen mit sehr großen Finanzproblemen 
in besonderem Maße zugutekommen würde. 
 
                                        
2  Bundesministerium für Finanzen: Weiterzuverfolgende Vorschläge für Standardänderungen, Be-
richt, Berlin 30. Juni 2011. (Bundesministerium für Finanzen, 2011) 
Einflussfaktor Miet-
niveau 
Kommunale Ausga-
benbelastung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   37 
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung anknüpfend an die Erg ebnisse 
der Gemeindefinanzkommission im Oktober 2011 eine Gesetzesinitiative zur 
schrittweisen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung gestartet. Danach wird die Bundesbete iligung von 16 % im 
Jahr 2011 auf 45 % im Jahr 2012 und 75 % im Jahr 2013 schrittweise ange-
hoben werden. Ab dem Jahr 2014 soll der Bund den Kommunen die Ausgaben 
für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind erung vollständig erstatten 
(100 %).  
 
Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Finanzkr aft der Kommunen  (vom 
6. Dezember 2011) trat am 1. Januar 2012 in Kraft. In ihm wird die erste Stufe 
der Bundesbeteiligung (vgl. BGBL. 2011 I, S. 2563 vom 13.12.2011) geregelt, 
die weiteren Stufen sollen noch im Jahr 2012 gesetzlich geregelt werden. Hierzu 
wurde am 01.08.2012 ein Gesetzentwurf zu den Änderungen im SGB  XII be-
schlossen, in dem festgelegt wird, dass bis zum Jahr 2012 der Bund die Netto -
Ausgaben des Vorvorjahres erstattet, während in den darauffolgenden Jahren die 
Netto-Ausgaben des jeweiligen Kalenderjahres erstattet werden sollen.  
 
Mit dieser Gesetzesänderung wird die Leistungsart als Bundesauftragsverwaltung 
von den Kommunen durchgeführt. Dies bedeutet, dass die finanzielle Verantwor-
tung beim Bund liegt, während die Kommunen hier ausführend tätig sind.  
 
Hintergrund der Übertragung der finanziellen Verantwortung der Netto-Ausgaben 
für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf den Bund und der 
zeitnäheren Erstattungsregelung durch den Bund ist die Diskussion über die Ver-
schuldung der kommunalen Haushalte und deren Entlastung durch den Bund. 
Hierbei ist anzumerken, dass die Höhe dieser Entlastung nicht in dem Maße aus-
fallen wird, welches dem kommunalen Interesse an der Erfüllung von bspw. frei-
willigen Leistungen wie präventiven Maßnahmen entspricht.  
 
 
5.1. Leistungsberechtigte 
 
Wie bei den anderen Leistungsarten kann auch die Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen in Anspruch geno m-
men werden. Im Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden im Schwer-
punkt die Leistungen außerhalb von Einrichtungen untersucht. In Einrichtungen 
stellt die Leistung in der Regel eine pauschale ergänzende Leistung zur Hilfe zur 
Pflege oder zur Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Sicherung des Lebensunte r-
haltes dar, wenn eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.  
 
Einen Überblick über die Verteilung der Anteile von Leistungsberechtigten der 
GSiAE, die außerhalb von Ei nrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen, an 
allen Leistungsberechtigten der GSiAE gibt die nachstehende Tabelle. Deutlich 
Gesetzliche Neure-
gelung 
Fokus auf Leistun-
gen außerhalb von 
Einrichtungen 
Anteil der LB au-
ßerhalb von Einrich-
tungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   38 
wird, dass der Anteil der Personen, die Leistungen der GSiAE außerhalb von Ein-
richtungen erhalten, mit 82,7 % überproportional ist.  
 
ABB. 13: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE 
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 76,9 80,6 80,1 94,3 n.v. 72,5 96,1 83,0 81,5 80,0 93,6 79,6 74,7 82,7
2010 76,6 n.v. 78,9 92,9 n.v. 71,1 96,9 81,8 81,5 80,4 93,7 79,2 73,2 82,4

MW
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE
 
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen. 
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers 
 
In diesem Kapitel wird die Entwicklung der Dichte der Leistungsberechtigten von 
GSiAE außerhalb von Einrichtungen beleuchtet. Leistungen der GSiAE können 
Personen im Alter ab 18 Jahren und Personen ab dem Rentenalter erhalten. Aus 
diesem Grund werden zwei unterschiedliche Abbildungen der Dichtewerte darge-
stellt: 
 
 Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. bezogen auf 
1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren 
 Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. im Alter ab 65 
Jahren bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 65 Jahren 
 
Als Kontextinformation wird das durchschnittliche Rentenniveau hinzugezogen.  
 
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. nach Altersklassen 
Bevor auf die Dichte in der GSiAE a.v.E. eingegangen wird, soll zunächst die Ver-
teilung der Leistungsberechtigten nach Altersklassen aufgezeigt werden.  
 
ABB. 14: TABELLE: ANTEILE  DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E NACH ALTERSKLASSEN 
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 42,8 42,8 41,9 34,5 40,5 45,9 41,1 45,2 41,6 39,1 44,8 39,6 38,7 41,4
2010 42,5 41,8 43,1 33,6 38,7 44,4 40,1 45,2 40,8 39,8 46,9 39,7 37,8 41,1
2011 57,2 57,2 58,1 65,5 59,5 54,1 58,9 54,8 58,4 60,9 55,2 60,4 61,3 58,6
2010 57,5 58,2 56,9 66,4 61,3 55,6 59,9 54,8 59,2 60,2 53,1 60,3 62,2 58,9
unter 65 
Jahre
65 Jahre 
und älter
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen


 
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen. 
 
Mit 58,6 % wird die größere Gruppe von Personen im Leistungsbezug der GSiAE 
a.v.E. gebildet, die über 65 Jahre alt sind. Dieser Anteil hat sich gegenüber dem 
Vorjahr geringfügig reduziert. Die Unterschiede zwischen den Städten sind  über-
schaubar. Die Werte reichen von 54,1 % in Jena bis 65,5 % in Darmstadt. Mit 
dieser Personengruppe reduziert sich der Anteil der Leistungsberechtigten gering-
fügig, der über 65 Jahre alt ist und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eig e-
nen Renteneinkommen oder anderen Einkünften sicherstellen kann.  
 
Kleiner ist die Personengruppe unter 65 Jahre im Leistungsbezug der GSiAE 
a.v.E., die aufgrund der im gesetzlichen Sinne vollen Erwerbsminderung keiner 
Zwei Darstellungs-
formen der Dichte-
entwicklung 
Leistungsberechtigte 
über 65 Jahre 
Leistungsberechtigte 
unter 65 Jahre

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   39 
Erwerbstätigkeit nachkommen und keine oder nicht ausreichende Rentenansprü-
che erworben hat. Ihr Anteil beträgt 41,4 % und hat sich im Vergleich zum Vor-
jahr leicht erhöht.  
 
Entwicklung der Dichte in der GSiAE a.v.E. 
Zunächst zeigt die folgende Grafik die  Dichte der Leistungsberechtigten in der 
GSiAE a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zei t-
reihe von 2007 bis 2011. Die hier dargestellten Ergebnisse weichen aufgrund 
des Bezuges zu einer kleineren Einwohnerzahl von den in den vorherigen Kapiteln 
aufgezeigten Werten ab. 
 
ABB. 15: KENNZAHL 25.1: DICHTE  DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E. 
12,8
26,4
7,6
14,2
7,4
6,1
22,6
19,5
14,5
11,6
14,9
9,2
12,8
13,8
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
 
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Dichte der Leistungsberechtigten von 
GSiAE a.v.E. bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren von 13,0 in 
2010 auf 13,8 in 2011 erhöht. Der Anstieg der Dichte vollzieht sich dabei in 
allen am Benchmarking teilnehmenden Städten und ist auch bei der Betrachtung 
der Zeitreihenentwicklung gut erkennbar.  
 
Unterschiedlich ausgeprägt ist das Niveau auf dem sich die Dichte in den Städten 
bewegt. Die Ergebnisse reichen von 6,1 in Jena bis 26,4 in Bremerhaven und 
verdeutlichen damit die unterschiedliche Inanspruchnahme der Hilfeleistung und 
die damit verbundene finanzielle Belastung in den Städten.  
 
Insbesondere dort, wo die Erwerbsfähigkeit von Leistungsberechtigten in der HLU 
oder im Bezug von SGB  II-Leistungen verstärkt überprüft wird, kann es in der  
Dichte ab 18 Jah-
ren 
Steigende Dichte in 
der GSiAE a.v.E. 
Einflussfaktor Be-
gutachtung der 
Erwerbsfähigkeit

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   40 
GSiAE a.v.E. zu einem Anstieg der Leistungsberechtigten kommen, die im Alter 
unter 65 Jahren sind. Je nach Ergebnis der Begutachtung kann eine Verschi e-
bung aus der HLU in das SGB II bei Bescheinigung der Erwerbsfähigkeit oder aus 
der HLU oder dem SGB  II in die GSiAE a.v.E. bei Vorlage einer vollen Erwerb s-
minderung erfolgen. Hiervon ist bspw. der Anstieg der Dichten in Darmstadt und 
Kassel beeinflusst.  
 
Generell bietet das Instrumentarium des SGB  II für den Personenkreis der unter 
65-Jährigen, deren Erwerb sfähigkeit – häufig durch psychische Erkrankungen 
oder Suchtproblematiken – stark eingeschränkt ist, faktisch einen größeren Hand-
lungsspielraum, um Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Persone n-
kreises einzuleiten und durchzuführen. Mit dem geplante n Übergang der GSiAE-
Finanzierung an den Bund erscheint es hingegen für die Kommunen fiskalisch 
betrachtet sinnvoll, diesen Personenkreis bei Erfüllung der Voraussetzungen und 
mit dem vorgesehenen Verfahren in die GSiAE überzuleiten. Das Ergebnis über 
die Erwerbsfähigkeit in Form des Gutachtens durch den Rentenversicherungsträ-
ger ist jedoch nicht vorhersehbar und kann einen Verbleib in der HLU befürwo r-
ten, was für den örtlichen Träger der Sozialhilfe fiskalisch kontraproduktiv wäre. 
Unabhängig von diesem fi skalischen Aspekt steht für das kommunale Handeln 
das Wohl der Leistungsberechtigten im Mittelpunkt.  
 
Die in der nachstehenden Abbildung dargestellte Zeitreihe von 2007 bis 2011 
zeigt die Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a .v.E. ab 65 Jahren be-
zogen auf Einwohner der selben Altersklasse.  
 
ABB. 16: KENNZAHL 25.1.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN GSIAE A.V.E AB 65 JAHRE 
29,8
57,6
14,4
44,4
19,9
13,8
56,9
49,5
35,4
33,7
33,3
23,9
28,0
33,9
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.  65 Jahre und älter 
pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
Dichte ab 65 Jah-
ren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   41 
Im Vorjahr lag die Dichte für diese Personengruppe bei 31,7. Sie hat sich somit 
für das Berichtjahr erhöht. Wie auch in der vorherigen Abbildung ist die Entwick-
lung in der Zeitreihe homogen bei gleichzeitig deutlichen Unterschieden in der 
Ausprägung der Dichten in den Städten. Die Abweichungen sind hier noch höher 
als in der vorherigen Darstellung der Dichte. Die Ergebnisse reichen von 13,8 in 
Jena bis 57,6 in Bremerhaven.  
 
Die hohe Dichte in Bremerhaven ist auf die hohe Anzahl von Leistungsberechtig-
ten im Bezug von SGB  II-Leistungen zurückzuführen. Personen, die Leistungen 
auf Grundlage des SGB  II erhalten und das Rentenalter erreichen, erhalten im 
Anschluss daran häufig auch Leistungen der GSiAE a.v.E. Hier spielt die Struktur 
der Bevölkerung eine Rolle. Die schwache Arbeitsmarktlage in der Region führt  
dazu, dass weniger Rentenansprüche erworben werden und das Rentenniveau 
unter dem Durchschnitt liegt. Die Renteneinkünfte reichen oftmals nicht aus, um 
den Lebensunterhalt zu sichern, so dass ein Bezug von Leistungen der GSiAE 
a.v.E. folgt. 
 
Durchschnittliches Rentenniveau 
Mit der Höhe des Rentenniveaus ist ein Einflussfaktor identifiziert, der sich auf 
die Dichte in der GSiAE auswirkt. Die folgende Abbildung zeigt das durchschnitt-
liche Rentenniveau in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011. Die dargestellte Grafik 
basiert auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die zum 
1. Juli des jeweiligen Berichtjahres ermittelt werden. Nicht enthalten sind hier 
Formen der Alterseinkommen wie Pensionen, Betriebsrenten oder private Renten. 
 
ABB. 17: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU 
889
830
1.000
881
947
997
825
848
925
872
931
1.013
905
913
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
Einflussfaktor Ren-
teneinkommen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   42 
Seit 2007 ist eine stetige Steigerung des durchschnittlichen Rentenniveaus zu 
bemerken. So hat sich auch für das Berichtsjahr die durchschnittliche Rente von 
909 Euro in 2010 auf 913 Euro in 2011  erhöht. Auffallend ist auch hier die 
insgesamt homogene Entwicklung im Zeitreihenvergleich bei deutlichen Unte r-
schieden in der Höhe der Rente in den Städten.  
 
Festzustellen ist, dass in den Städten, in denen das durchschnittliche Rentenn i-
veau geringer ausfällt, die Dichten in der GSiAE a.v.E. oberhalb des Mittelwerts 
liegen. Dies ist insbesondere in den Städten Bremerhaven, Kassel und Kiel der 
Fall. Umgekehrt ist die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. dort 
niedriger, wo das Rentenniveau über dem Durchschnitt liegt. Zu sehen ist dies in 
den Städten Jena, Chemnitz und Potsdam.  
 
Die Niveauunterschiede zwischen den Städten sind durch regional unterschiedli-
che Zusammensetzungen der Wirtschaftssektoren bestimmt. In Universitäts- und 
Verwaltungsstädten – wie Darmstadt – wird ein niedrigeres Rentenniveau ausge-
wiesen, da öffentliche Pensionen nicht berücksichtigt werden. Auch Erlangen ist 
eine Universitätsstadt. Das durchschnittliche Rentenniveau liegt hier jedoch über 
dem Mittelwert. Begründet werden kann dies dadurch, dass der Hauptverwa l-
tungssitzung von Siemens in Erlangen angesiedelt ist und hierdurch die Erwerbs-
tätigkeit einer Vielzahl von Personen sichergestellt werden konnte und damit auch 
die Einzahlungen in die Rentenkassen. 
 
In Regionen mit einer schwachen Wirtschaftsstruktur – wie Bremerhaven, Kiel 
oder Kassel – führen durch Arbeitslosigkeit bedingte Unterbrechungen der Einzah-
lungen in die Rentenkassen zu einem unterdurchschnittlichen Rentenniveau. In 
alten Industriestandorten konnten überdurchschnittliche Rentenansprüche erwor-
ben werden. Allerdings führte der seit der Weltwirtschaftskrise 1975 einsetzende 
und bis Mitte der 90er Jahre reichende Strukturwandel in den Industrielandschaf-
ten dazu, dass weniger Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgingen und so we-
niger Rentenansprüche erworben wurden. Die Folgen dieses Wandels haben sich 
im durchschnittlichen Rentenniveau für das Berichtsjahr 2011 noch nicht eindeu-
tig ausgewirkt.  
 
Das Rentenniveau ist in den drei Städten am höchsten, die in den neuen Bundes-
ländern liegen. Zurückzuführen ist dies darauf, dass Frauen in der ehemaligen 
DDR eher Erwerbstätigkeiten nachgingen, die zu Einzahlungen in die Rentenver-
sicherung führten und somit das durchschnittliche Renteneinkommen erhöhen. 
 
 
5.2. Ausgaben 
 
Im folgenden Abschnitt werden die Ausgaben für Leistungsberechtigte in der 
GSiAE a.v.E. näher betrachtet. Im Gegensatz zur Betrachtung der Ausgaben in 
den anderen Leistungsarten werden hier die Brutto-Ausgaben dargestellt. In allen 
Einflussfaktoren auf 
das Rentenniveau 
Brutto-Ausgaben 
pro Leistungs-
berechtigten GSiAE 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   43 
am Kennzahlenvergleich teilnehmenden Städten wird in diesem Leistungsbereich 
nach dem Netto-Prinzip gearbeitet, so dass eine gute interkommunale Vergleich-
barkeit der Daten gegeben ist.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsberech-
tigten der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011. 
 
ABB. 18: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.395
4.469
4.479
5.406
4.652
4.344
5.194
5.728
5.166
6.195
4.973
5.498
4.743
5.095
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. 
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
Euro
 
J: Wie auch in den anderen Städten wird in Jena in der GSiAE a.v.E. nach dem Netto-Prinzip verfahren 
 
Dargestellt sind die kumulierten Jahresausgaben, die zur Anzahl der Leistungsbe-
rechtigten am Stichtag 31.12. ins Verhältnis gesetzt werden. In den letzten Jah-
ren ist es bei den Fallkosten zu stetigen Steigerungen gekommen. Auch für das 
aktuelle Berichtsjahr ist dies der Fall. Mit einer Steigerung der Ausgaben pro Leis-
tungsberechtigten von 5.070 Euro in 2010 auf 5.095 Euro in 2011 im Mitte l-
wert ist die Erhöhung jedoch moderat.  
 
Die Verteilung der Fallkosten in der GSiAE a.v.E. stellt sich wie in den Vorjahren 
für die Städte relativ homogen dar. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 4.344 
Euro in Jena bis 6.195 Euro in Mainz. In den meisten Städten ist es zu Steige-
rungen gekommen. Lediglich in Darmstadt, Erlangen und Jena reduzierten sich 
die Ausgaben pro Fall.  
 
Bedingt durch die steigende Anzahl der Leistungsberechtigten in Verbindung mit 
erhöhten Ausgaben pro Fall steigert sich das gesamte Ausgabenvolumen für Leis-
tungen der GSiAE a.v.E.  
Steigendes Ausga-
bevolumen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   44 
Die Ausgabenhöhe ist neben den Kosten für Unterkunft und Heizung bedingt 
durch den bundesweit einheitlichen Regelsatz. Zur Ermittlung der Anspruchshöhe 
werden die anrechenbaren Einkommen der  Leistungsberechtigten hinzugezogen. 
Diese Einkommen bestehen hauptsächlich aus Renteneinkünften und dem vo r-
handenen Vermögen. Die Höhe dieser anrechenbaren Einkommen kann zur Inter-
pretation nicht hinzugezogen werden, da Informationen hierüber derzeit nicht zur 
Verfügung stehen. Das im vorherigen Kapitel behandelte durchschnittliche Re n-
tenniveau kann hier nur einen eingeschränkten Ansatzpunkt liefern, da es nicht 
mit dem anzurechnenden Einkommen gleichgesetzt werden kann. Allerdings 
spielt es eine Rolle, ob  unter den Leistungsberechtigten viele Personen sind, bei 
denen Einkommen vorhanden ist, welches angerechnet werden kann. Dies ist  
bspw. in Jena oder auch in Erlangen der Fall. In Chemnitz stieg das anrechenba-
re Einkommen, da vermehrt russische Renten angerechnet werden konnten.  
 
Ebenso wie in Chemnitz war im Jahre 2011 auch in Erlangen ein hoher Anstieg 
der russischen Renten zu verzeichnen. In Erlangen lag der Zuwachs bei +10 %. 
Da hier vor ei nigen Jahren der Bezug der Renten explizit verfolgt wurde, kam es 
jetzt zu einem nicht unerheblichen Betrag, der zusätzlich auf den Bedarf ang e-
rechnet werden konnte. Darüber hinaus haben sich auch die deutschen Renten 
erhöht, wenn auch nicht in diesem Maße.  
 
Außerdem kam es in Erlangen bei vielen Leistungsberechtigten zu einer Abse n-
kung der Kosten der Unterkunft. Im Jahre 2011 konnten vor allem bei der städti-
schen Wohnungsbaugesellschaft (in drei Viertel der Fälle) hohe Guthaben bei der 
Nebenkostenabrechnung festgestellt werden. Es wurden daraufhin die monatl i-
chen Abschläge drastisch abgesenkt und somit die Kosten der Unterkunft vermin-
dert. Es ist jedoch jetzt schon abzusehen, dass im Folgejahr durch die Absenkung 
hohe Nachzahlungen entstehen werden.  
 
Zu Steigerungen der Ausgaben in der GSiAE kommt es neben Regelsatzänderun-
gen vor allem durch steigende Kosten der Unterkunft und der Heiz - und Neben-
kosten. Hierdurch können auch Unterschiede in der Ausgabenhöhe zwischen den 
Städten begründet werden, da das Mietniveau regional stark differieren kann.  
 
Kosten der Unterkunft und Heizung müssen in angemessener Höhe vom Sozialhil-
feträger finanziert werden. Als Grundlage, welche Kosten für Unterkunft und Hei-
zung anzuerkennen sind, werden vo n den Städten Mietobergrenzen ermittelt. 
Bundesweit wird jedoch häufig die Rechtmäßigkeit der ermittelten Mietobergren-
zen von den Sozialgerichten angezweifelt. Von Seiten des Bundessozialgerichts 
besteht gegenüber den Kommunen die Aufforderung, die Richtwe rte zur Ang e-
messenheit der Mietobergrenzen im Rahmen eines „schlüssigen Konzeptes“ zu 
begründen und ggf. neu zu bestimmen.  
 
Die Entwicklung von schlüssigen Konzepten zur Bestimmung der angemessenen 
Kosten für Unterkunft und Heizung vollzieht sich in den Städten unterschiedlich. 
Einflussfaktor Ren-
tenniveau 
Einflussfaktoren 
niedrige Fallkosten 
GSiAE a.v.E. in 
Erlangen  
Einflussfaktor Miet-
niveau 
Schlüssige Konzep-
te

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   45 
In einigen Städten liegen bereits fertige Konzepte vor, in anderen befinden sie sich 
in Bearbeitung oder in der Planung. Da die Städte auch die kommunalen Ausga-
ben für die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte aus dem 
Rechtskreis SGB II übernehmen müssen, wurde das Thema im Rahmen des Be-
richts zum Kennzahlenvergleich der SGB II-Leistungen näher beleuchtet.3 
 
                                        
3 Der Bericht zu den Leistungen nach dem SGB II steht unter www.consens-info.de zum Download 
bereit.

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   46 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) 
 
Zukünftige Entwicklung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steigt die Zahl älterer Me n-
schen in Deutschland. Auch in den am Benchmarking teilnehmenden Städten 
verläuft die Entwicklung entsprechend. Obwohl Alter nicht gleichbedeutend mit 
Pflegebedürftigkeit ist, gehen alle Prognosen von einer mehr oder minder starken 
Zunahme der Pflegebedürftigkeit aus.  
 
Es ist jedoch aus regionalspezifischen Analysen deutlich, dass diese Entwicklung 
in den verschiedenen Regionen unterschiedlich schnell und unterschiedlich stark 
einsetzen bzw. fortdauern wird.  
 
Beeinflusst sind die Veränderungen durch sich ändernde Formen des Zusammen-
lebens von Familien und eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen. Die Steige-
rung der Mobilität von Erwerbstätigen bringt mit sich, dass berufstätige Kind er 
zunehmend an anderen Orten leben und so nicht für Unterstützungsleistungen 
oder die Pflege der Eltern zur Verfügung stehen.  
 
Die regionale Zu- und Abwanderung bestimmter Altersgruppen macht es notwen-
dig, dass Kommunen ihre Prognosen regionalspezifisch analysieren.  
 
Unabhängig davon, wie sich die demografische Entwicklung regional vollziehen 
wird, ist neben der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen auch mit einer Z u-
nahme der demenziell Erkrankten insbesondere im Alter über 65 Jahren zu rech-
nen. Bis zum Jahr 2050 wird von einer Verdoppelung der Anzahl der an Demenz 
erkrankten Personen ausgegangen.  
 
Festzustellen ist die Tendenz, dass Leistungsberechtigte zunehmend Sachleistun-
gen statt Pflegegelder der HzP a.v.E. in Anspruch nehmen. Vor allem bei der pri-
vaten Pflege von Personen mit speziellen Erkrankungen wie der Demenz kann es 
zur Überforderung der Pflegepersonen kommen, so dass auf professionelle Pflege-
leistungen zurückgegriffen werden muss. Von Bedeutung ist es hier, neue Wohn-
formen zu schaffen, die für die Pflege von Menschen mit speziellen Krankheitsbil-
dern geeignet sind. Auch hierfür ist mit steigenden Ausgaben zu rechnen.  
 
Im Zuge der Diskussion über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird das The-
ma einer besseren Einbeziehung auch Demenzerkrankter durch die Leistungen 
der Pflegeversicherung aufgegriffen. Obwohl der Gesetzentwurf hinter den Erwar-
tungen an die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurückbleibt, wer-
den doch die Belange von Demenzerkrankten stärker in den Blick genommen und 
Leistungsverbesserungen durch die Pflegeversicherung vorgenommen. Insbeso n-
dere ist eine Erhöhung des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen vorges e-
hen. 
 
Steigende Anzahl 
von Pflegebedürfti-
gen 
Regional unter-
schiedliche Ent-
wicklungen 
Demenzerkrankte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   47 
Die geplanten Neuerungen sind bezüglich der Demenzerkrankten aus kommuna-
ler Sicht zu begrüßen, da eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung 
die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe zur Pflege reduzieren kann. Die in 
den vergangenen Jahren stetig steigenden Ausgaben im Bereich der Hilfe zur 
Pflege begründen sich auch durch den Anteil der Leistungen der Pflegeversich e-
rung an den Gesamtkosten der Pflege, der – trotz Erhöhungen der SGB  XI-
Leistungen in der Vergangenheit – prozentual abnimmt. Ohne gesetzliche Ände-
rungen ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzen würde.  
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
Gesetzliche Grundlage für die Hilfe zur Pflege bilden die §§  61 bis 66 SGB  XII. 
Sie kann von Personen, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen 
oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßi-
gen Verrichtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind und der Hilfe bedür-
fen, in Anspruch genommen werden, wenn mit der Pflege verbundene Kosten 
nicht von Pflegekassen oder aus eigenen f inanziellen Mitteln gedeckt sind. Die 
HzP wird als ergänzende Leistung zu den Leistungen der Pflegeversicherung g e-
währt, wenn diese den nötigen Bedarf nicht deckt. Auch nicht pflegeversicherte 
Personen können anspruchsberechtigt sein. In diesen Fällen wird  die Hilfe im 
vollen Umfang vom Sozialhilfeträger sichergestellt, sofern die Voraussetzungen 
zur Leistungsgewährung vorliegen.  
 
Leistungen der Hilfe zur Pflege basieren im Wesentlichen auf zwei Paragrafen des 
siebten Kapitels des SGB XII: 
 
 Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III nach § 64 SGB XII 
 Andere Leistungen nach §  65 SGB XII, z.B. Sachleistungen, notwen-
dige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen 
 
Aus kommunaler Sicht bestehen generell größere Steuerungsmöglichkeiten in der 
Hilfe zur Pflege als in den Leistungsbereichen nach dem dritten oder vierten Kapi-
tel SGB XII. Rahmenbedingen und Einflussmöglichkeiten in der HzP sind jedoch 
durch die Angebotslandschaft, freie und private Träger, den Ausbau von Ber a-
tungsdiensten wie den Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie den Verflechtu n-
gen der Finanzstrukturen zwischen örtlichem und überörtlichen Sozialhilfeträgern 
gesetzt, die das Leistungsgeschehen sowohl auf institutioneller als auch auf prak-
tischer Ebene mitbestimmen.  
 
Das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt seit einigen Jahren 
als Hauptziel und ist maßgebend für die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur 
Pflege. Auch weiterhin wird dieses Prinzip verfolgt werden, nach dem die Pflege 
im häuslichen Umfeld gegenüber der stationären Unterbringung in einem Pflege-
heim zu bevorzugen ist. Dabei wird ein wichtiges Element zur Umsteuerung hin 
zu verstärkter ambulanter Versorgung durch die Teilziele „Sicherstellung der häus-
lichen Pflege“ und „Pflegegeld vor Sachleistungen“ zum Ausdruck gebracht. Es 
Gesetzliche Grund-
lagen 
Ambulant vor stati-
onär

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   48 
soll dem Interesse der Leistungsberechtigten entsprochen werden, möglichst lan-
ge in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben und hinsichtlich der Finanzierung die 
Kostenentwicklung für die öffentlichen Haushalte einzudämmen. In den vergan-
genen Jahren konnte die ambulante Pflege bereits deutlich ausgebaut werden. 
 
Eine ambulante Versorgung muss jedoch nicht immer den Zielinteressen entspre-
chen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf könn en durchaus das Interesse 
haben, in einem Pflegeheim versorgt zu werden, wenn dadurch beispielsweise 
eine Tagesstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Personen ermöglicht we r-
den.  
 
Die Analyse von Ausgabepositionen zeigt, dass Einzelfälle zu Kosten führen kön-
nen, die weit über den Ausgaben für eine stationäre Pflege liegen können. Im 
Sinne des Wunsch - und Wahlrechts des Leistungsberechtigten sowie der Wir t-
schaftlichkeit kann es daher sinnvoller sein, den Blick auf die individuelle Situati-
on zu lenken und nicht uneingeschränkt das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu 
verfolgen. Vor diesem Hintergrund werden Diskussionen über alternative Woh n-
formen, wie Wohngemeinschaften, geführt. 
 
Steuerungsmöglichkeiten 
Ein wichtiger Ansatzpunkt, um Pflegeleistungen genau in dem Maß und der Form 
zu gewähren, die dem Bedarf entspricht, ist eine professionalisierte und effizient 
organisierte Bedarfsfeststellung.  
 
Eine erfolgsversprechende Maßnahme ist der Einsatz von Personal mit doppelter 
oder gebündelter Qualifikation (Pflege, Sozialarbeit, Verwaltung) in einem Fac h-
dienst, der eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen und deren 
Angehörige wird. In Darmstadt konnten hier erste Erfahrungen gemacht werden. 
In 2010 wurde ein Fachdienst Pflege eingerichtet, der über die Bedarfsfestste l-
lung und den Einsatz speziell weitergebildeter Case Manager bereits erste Erfolge 
erzielen konnte.  
 
Die Einführung eines Hilfeplanverfahrens oder Fallmanagements zielt darauf  ab, 
die Verfahren auf den individuellen Bedarf und die Einbindung von Pflegebedürf-
tigen und deren Angehörigen zu fokussieren. In Ludwigshafen ist der Aufbau e i-
nes Fallmanagements geplant.  
 
Ziel ist es auch, auf der Einzelfallebene die Kooperation zwischen beteiligten Per-
sonen und weiteren Institutionen herzustellen oder sicherzustellen, um eine zie l-
gerichtete und koordinierte Versorgung zu erreichen. Bearbeitungsstandards kön-
nen die Gewährungspraxis vereinheitlichen und di e Qualität der Bedarfsfestste l-
lung sowie der Leistungsgewährung sichern.  
 
Zur Steuerung im Einzelfall gehört es auch, dass jeweils sowohl fachlich tragfähi-
ge als auch wirtschaftlich angemessene Pflegesettings entwickelt werden, die  
Individuelle Lösun-
gen 
Steuerung durch 
Bedarfsfeststellung 
Standards zur 
Qualitätssicherung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   49 
niedrigschwellige Angebote, die Unterstützung durch Angehörige und/oder Nach-
barn sowie andere soziale Netzwerke einbeziehen, und das gebotene Maß an 
professioneller Pflege, ggf. auch nur unterstützend, ermöglicht wird.  
 
Zielgruppe 
Innerhalb der ambulanten Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber unterschiedliche 
Leistungsarten vor.  
 
Eine wichtige Leistungsart ist das Pflegegeld. Für nicht pflegeversicherte Personen 
gewährt der Träger der Sozialhilfe das Pflegegeld analog zu den Leistungen nach 
dem SGB XI. Bei dieser Leistungsform  pflegen überwiegend Familienangehörige 
oder andere nahestehenden Personen die Pflegebedürftigen. 
 
Eine weitere Leistungsart im SGB XI sowie im SGB XII sind Sachleistungen (pro-
fessionelle Pflege). Falls nach  dem SGB XI gewährte Sachleistungen nicht zur 
Deckung des pflegerischen Bedarfs ausreichen und die Leistungsberechtigten 
nicht in der Lage sind, den zusätzlichen Bedarf durch das eigene Einkommen 
bzw. Vermögen zu decken, können zusätzlich Leistungen nach d em SGB XII ge-
währt werden.  
 
Diese Leistungen können sowohl aus professioneller Pflege (Sachleistungen) als 
auch von Pflegepersonen erbrachter Pflege (Pflegegeld oder pauschale Pflegebei-
hilfe) in unterschiedlichen Ausprägungen bestehen. Die unterschiedlichen Kombi-
nationen von Leistungen nach SGB  XII und SGB  XI sind in der nachstehenden 
Grafik im Überblick aufgezeigt. 
 
ABB. 19: PFLEGEVERSICHERTE/NICHT PFLEGEVERSICHERTE IN DER HZP 
Personenkreise  : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberechtigte n. SGB XII
Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit 
Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass 
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren.
Pflegeversicherte mit Ansprüchen
mit  Bedarf /
mit Leistungen n. SGB XI
Pflegeversicherte ohne Ansprüche
wegen fehlender 
Leistungsvoraussetzungen
mit pflegerischem Bedarf 
Nicht Pflegeversicherte
mit pflegerischem Bedarf
Leistungsbezug
SGB XI Selbstzahler
O
D
E
R
Leistungsbezug
SGB XII 7. KapSelbstzahler
O
D
E
R
O
D
E
R
Selbstzahler
+
 
 
 
Vorrangigkeit der 
Pflegeversich-
erungsleistungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   50 
Es bleibt festzuhalten, dass je nach Höhe der Versicherungsleistungen des SGB XI 
ein mehr oder weniger großer Bedarf verbleibt, der durch den Sozialhilfeträger 
abgedeckt werden muss, wenn der Leistungsberechtigte die Kosten nicht selbst 
tragen kann. 
 
Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungsberechtigten einer Stadt somit 
davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der 
gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten oder aus ihrem Alterseinkom-
men Pflegeleistungen selbst za hlen können oder gegebenenfalls private Zusat z-
versicherungen haben. Dies gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre 
HzP-Leistungen.  
 
Im Benchmarking wurde die Frage nach der stadtspezifischen Zusammensetzung 
der Leistungsberechtigten in der HzP bez ogen auf deren Pflegeversicherungs -
status behandelt. Die folgende Tabelle gibt hierzu einen Überblick. 
 
ABB. 20: TABELLE: ANTEILE  VON  PFLEGE VERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN 
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2011 69,3 71,8 74,5 57,4 75,7 97,8 69,2 56,0 68,6 n.v. 80,0 61,0 82,1 71,9
2010 67,8 69,4 72,6 60,0 82,7 n.v. 67,5 58,7 n.v. n.v. 75,9 57,4 n.v. 70,1
2011 30,7 28,2 25,5 42,6 24,3 2,2 30,8 44,0 32,4 n.v. 20,0 39,0 17,9 28,1
2010 32,2 30,6 27,4 40,0 17,3 n.v. 32,5 41,3 n.v. n.v. 24,1 42,6 n.v. 29,1
Rangfolge Nichtversicherte 2011 6 7 9 2 10 13 5 1 4 11 3 12 8
Infotabelle: Pflegeversicherte / Nicht Pflegeversicherte 2010


Anteil der 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP a.v.E.
Anteil der NICHT 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP a.v.E.
 
 
Im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte sind 71,9 % der Leistungsberechtigten 
von Leistungen der Hilfe zur Pflege pflegeversichert. Die Spanne zwischen den 
Städten ist groß und reicht von 57,4  % in Darmstadt bis 97,8 % in Jena. Im 
Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der pflegeversicherten Leistungsberech-
tigten erhöht. Damit reduziert sich der Anteil von Personen, für die der Sozialhilfe-
träger die gesamten Pflegekosten übernimmt. Einen Einfluss auf die Entwicklung 
haben die Städte nur bedingt. Ein großer Anteil der nicht pflegeversicherten Pe r-
sonen im Leistungsbezug der HzP kann zu vergleichsweise hohen Ausgaben in 
der Hilfe zur Pflege führen.  
 
Pflegestatistik nach dem SGB XI 
Um die Entwicklungen in den Städten im Kontext der Veränderungen aller Pflege-
leistungen – mit Ausnahme der rein privat finanzierten Leistungen – betrachten zu 
können, werden im Folgenden die Ergebnisse der Landespflegestatistiken darg e-
stellt. Sie basieren auf Daten aus  dem Jahr 2009, da Werte für 2011 erst im 
Herbst 2012 zur Verfügung stehen – Landespflegestatistiken werden generell im 
zweijährigen Turnus erhoben und mit einem Zeitverzug von anderthalb Jahren 
veröffentlicht. Im Weiteren folgt eine Gegenüberstellung der Dichten der Pfleg e-
bedürftigen mit Leistungen nach dem SGB XI und der HzP nach dem SGB XII.  
 
Anteil der nicht 
Pflegeversicherten 
in der HzP 
Dichte im SGB XI

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   51 
Abgebildet sind die Anteile der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach 
dem SGB XI differenziert nach ambulanter und stationärer Unterbringung sowie 
der Anteil, der ausschließlich Leistungen der Pflegekassen in Form von Geldlei s-
tungen erhält, an allen Leistungsberechtigten nach dem SGB XI.  
 
ABB. 21: KENNZAHL 89.1: ANTEIL DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN MIT LEISTUNGEN NACH SGB XI 
39,9
52,4
37,4 42,1
34,0 31,6
47,0 44,2 48,5
41,8
51,4
37,1
55,9
43,3
24,7
30,6
27,4
25,8
20,1 26,0
28,9
21,7
18,4
21,2
21,3
36,6
19,9
24,8
35,3
17,0
35,2 32,1
45,9 42,5
24,1
34,1 33,2 37,0
27,3 26,3 24,3
31,9
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
Prozent
KeZa 89.1 SGB XII
Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI 
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
Anteil der stationär 
betreuten Personen, die 
Leistungen der Pflegekasse 
nach SGB XI beziehen, an 
allen pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Anteil der ambulant 
betreuten Personen, die 
Leistungen der Pflegekasse 
nach SGB XI beziehen, an 
allen pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Anteil der pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
der Pflegekasse nach SGB 
XI ausschließlich in Form 
von Geldleistungen 
beziehen an allen 
pflegebedürftigen Personen, 
die Leistungen nach SGB XI 
beziehen
von con_sens aus der Pflegestatistik 2009 recherchiert
 
 
Personen, die ausschließlich Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Geld-
leistungen erhalten, machen mit 43,3 % den größten Anteil der Leistungsberech-
tigten nach dem SGB  XI aus. In den Städten variiert dieser Anteil zwischen 
31,6 % in Jena und 55,9 % in Salzgitter. Die zweitgrößte Gruppe besteht mit 
31,9 % im Mittelwert aus Personen, die in eine r stationären Pflegeinrichtung 
versorgt werden. Die Unterschiede zwischen den Städten sind relativ groß. Die 
Werte reichen von 17,0 % in Bremerhaven bis 45,9 % in Erlangen. Den kleins-
ten Anteil machen die Personen aus, die im Rahmen der Pflegeversicherung am-
bulante Leistungen erhalten. Der Mittelwert für diese Personengruppe liegt bei 
24,8 % und hat eine Spannbreite von 18,4  % in Ludwigshafen bis 36,6 % in 
Potsdam.  
 
In der folgenden Tabelle werden die Dichten der L eistungsberechtigten der HzP 
für das Berichtsjahr 2011 sowie der nach dem SGB  XI für das Jahr 2009 diff e-
renziert nach ambulanten und stationären Leistungen bezogen auf 1.000 Ei n-
wohner abgebildet. In der ambulanten Dichte sind Personen mit Geldleistungen 
und Sachleistungen zusammengefasst enthalten.  
 
Vergleich der Dich-
ten SGB XII und 
SGB XI

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   52 
ABB. 22: TABELLE: DICHTE DER PERSONEN MIT LEISTUNGEN DER HZP UND DE M SGB XI 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
4,2 5,6 2,1 2,0 üöTr 2,2 4,1 4,2 3,7 2,7 4,6 1,9 5,2 3,5
11,5 6,6 11,4 8,2 8,8 9,8 9,5 8,2 6,9 7,4 9,2 6,7 10,1 8,8
1,1 3,2 1,8 1,6 0,7 1,3 3,3 2,8 0,7 2,7 1,9 1,7 0,7 1,8
21,0 32,2 20,9 17,4 10,3 13,2 29,7 15,8 13,9 12,5 24,4 18,7 31,4 20,1SGB XI 2009ambulant*
Dichte der Personen mit Leistungen nach dem 7. Kap. SGB XII und SGB XI - je 1.000 Einwohner
stationär SGB XII 2011
SGB XI 2009
SGB XII 2011
 
Inkl. Personen mit Geldleistungen 
 
Personen im Leistungsbezug nach dem SGB XI weisen eine deutlich höhere Dich-
te auf als die Leistungsberechtigten der HzP nach dem SGB  XII. Dies gilt insbe-
sondere für die ambulanten Leistungen, deren Dichte nach dem SGB XI mit 20,1 
von 1.000 Einwohnern deutlich oberhalb der Dichte liegt, die für Leistungsb e-
rechtigte der ambulanten HzP ermittelt wird. Die Dichte beträgt hier im Mittelwert 
lediglich 1,8 von 1.000 Einwohnern.  
 
 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dichte von Leistungsberechtig-
ten der ambulanten Hilfe zur Pflege bezogen auf 1.000 Einwohner in einer Zei t-
reihe von 2007 bis 2011.  
 
ABB. 23: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. 
1,1
3,2
1,8
1,6
0,7
1,3
3,3
2,8
0,7
2,7
1,9
1,7
0,7
1,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
 
In vier der 13 am  Benchmarking teilnehmenden Städte hat sich die Dichte der 
ambulanten HzP verringert. In Erlangen, Ludwigshafen und Salzgitter wird da-
durch die ohnehin niedrige ambulante Dichte – hier werden die geringsten Dich-
ten des Kennzahlenvergleichs ausgewiesen – weiter reduziert. In Mainz ist dage-
Höhere Dichte im 
SGB XI 
Dichte in der HzP 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   53 
gen nach einer seit mehreren Jahren zu beobachtenden Zunahme der Dichte nun 
ein Rückgang auf höherem Niveau zu sehen. In allen anderen Städten hat sich 
die Dichte der ambulanten HzP erhöht. Die Steigerungen liegen zwischen +2 % 
in Kassel und +9 % in Braunschweig. Die höchste ambulante Dichte wird mit 
3,3 in Kassel ausgewiesen. Insgesamt ist es im Mittelwert lediglich zu einer m i-
nimalen Erhöhung der Dichte gekommen. Im Vorjahr wurde der Wert bei 1,76 
ermittelt und beträgt im Berichtsjahr 1,80 bezogen auf 1.000 Einwohner.  
 
Der Anstieg der Dichte in Braunschweig könnte durch mehrere Einflussfaktoren 
bedingt sein. Leistungsberechtigte, die nicht pflegeversichert sind, können vorran-
gige Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch nehmen, so dass der 
örtliche Träger der Sozialhilfe im Rahmen der HzP zuständig wird. Dies kann mit 
zunehmendem Alter auch durch einen erhöhten Pflegebedarf, der nicht über die 
Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt ist, geschehen. Häufig han delt es 
sich dabei auch um Personen, die über die HzP Leistungen für hauswirtschaftl i-
che Verrichtungen erhalten. Darüber hinaus wird beobachtet, dass private Pflege-
personen zunehmend nicht mehr zur Verfügung stehen und kostenintensivere 
Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Zudem findet eine verstärkte Pfle-
geberatung bei Pflegekassen und beim Pflegestützpunkt statt, bei denen an das 
Sozialamt verwiesen wird. 
 
Die vergleichsweise hohe Dichte in der HzP a.v.E. in Kassel ist von regionalen 
Gegebenheiten geprägt. Als einzige Großstadt der Region bietet Kassel eine gute 
Versorgung mit Ärzten und Pflegediensten und ist daher auch attraktiv für pflege-
bedürftige Personen aus den Umlandgemeinden. Durch die hohe Dichte in  der 
GSiAE a.v.E. besteht in der absoluten  Betrachtung auch eine vergleichsweise 
hohe Anzahl von Leistungsberechtigten mit Leistungen zur hauswirtschaftlichen 
Versorgung. Sobald hier ein minimaler pflegerischer Bedarf auftritt, werden diese 
Personen in die Pflegestufe 0 übergeleitet. Das niedrige Rentenniveau in Kassel 
führt oftmals dazu, dass auch geringe Bedarfe im pflegerischen Bereich häufig 
nur unter Inanspruchnahme von Leistungen der HzP finanziert werden können. 
Darüber hinaus ist die Steigerung der Fallzahlen durch die Expansion zweier Pfle-
gedienste bedingt, die sich auf Personen mit Migrationshintergrund spezialisiert 
haben. Auch in Mainz ist zu beobachten, dass sich Pflegedienste zunehmend auf 
bestimmte Zielgruppen spezialisieren.  
 
Mit 0,7 ist die Dichte der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. in Salzgitter be-
reits seit mehreren Jahren niedrig. Die Kontinuität dieser Entwicklung ist im Z u-
sammenhang mit einer fundierten Beratungsarbeit des Seniorenbüros und eines 
ab 01.01.2011 eingerichteten Pflegestützpunktes zu sehen, in der das vollstä n-
dige Hilfenetz dargestellt und auch Alternativen zum Leistungsbezug nach dem 
SGB XII aufgezeigt und eingeleitet werden.  
 
In Erlangen bestehen eine hohe Dichte Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 
und auch ein hohes Rentenniveau. Die Kosten der ambul anten Pflege können

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   54 
sehr häufig von den Pflegebedürftigen oder deren Kinder selbst unter Inanspruch-
nahme der Leistungen der Pflegeversicherung getragen werden. Die Antragste l-
lung beim Sozialamt wird oftmals gar nicht in Betracht gezogen, so dass es hier 
zu einer niedrigen Dichte der Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. kommt. 
 
Zu einer Reduzierung der Dichte im Vergleich zum Vorjahr kommt es in Erlangen 
aufgrund der Umstellung von Leistungsberechtigten, die ausschließlich hauswirt-
schaftliche Leistungen ohne pflegerischen Bedarf erhalten. In den Vorjahren wur-
den Personen mit solchen Leistungen in der HzP geführt. In  2011 wurde mit 
einer Umstrukturierung begonnen, bei der dieser Personenkreis über einen erwei-
terten Bedarf in die GSiAE überführt wurde. Hierd urch ist die Verringerung der 
Anzahl der Leistungsberechtigten zu begründen. Weitere Auswirkungen werden 
für das folgende Jahr erwartet. 
 
Mit der Zuordnung der Leistungsberechtigten mit Unterstützungsbedarf bei haus-
wirtschaftlichen Verrichtungen besteht ein systembedingter Einfluss auf die Höhe 
der Dichte in der HzP a.v.E. Die Zuordnung kann hier zwischen den Städten a b-
weichen, je nachdem auf welcher Rechtsgrundlage die Leistung erbracht wird. 
Dass hier ein Handlungsspielraum für Kommunen besteht, liegt an verschiedenen 
juristischen Sachverhalten, die grundsätzlich auslegungsfähig sind.  
 
In der Praxis werden hauswirtschaftliche Leistungen ohne Vorlage eines pflegeri-
schen Bedarfs sowohl nach dem dritten oder vierten als a uch nach dem siebten 
Kapitel SGB XII gewährt. Je nach Zuordnung ergeben sich daraus generelle rech-
nerische Effekte: 
 
 Ausgaben pro Leistungsberechtigten, die ausschließlich die Leistung 
Haushaltshilfen erhalten, sind vergleichsweise gering. 
 Bei einer Vielzahl solcher Fälle und einer Zuordnung in die HzP  kön-
nen die ausgewiesenen Fallkosten im Durchschnitt niedriger ausfallen. 
 Kommt es in der Zeitreihe zu einem Wechsel der Zuordnung, ist die 
Höhe der durchschnittlichen Fallkosten davon beeinflusst. 
 
In Ludwigshafen wird das persönliche Budget vergleichsweise häufig und in Ver-
bindung mit Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in 
Anspruch genommen. Hiervon ist die Dichte in der HzP a.v.E. beeinflusst, da 
Leistungsberechtigte mit persönlichem Budget hier nicht inbegriffen sind. Hie r-
durch begründet sich auch die niedrige Ambulante Quote in Ludwigshafen, auf 
die im Folgenden weiter eingegangen wird. 
 
In Mainz führt die Prüfung von Anträgen auf HzP in Verbindung mit Sozialberich-
ten etc. zu der Wahrnehmung, dass die Einbindung von Familienangehörigen oft 
unklar war. In diesen Fällen wird verstärkt geprüft, ob das Engagement der Fami-
lie ausgebaut werden kann bzw. sich durch Übertragung der Aufgaben an den 
Zuordnung der LB 
mit Haushaltshilfen 
Persönliches Budget

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   55 
Pflegedienst nicht reduziert. Zur Betrachtung der Arbeitsprozesse wurde eine Ar-
beitsgruppe installiert, die das Ziel der intensiven Prüfung der Bedarfe verfolgt.  
 
Einen Überblick, wie hoch der Anteil der Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. 
mit persönlichem Budget an allen  Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. ist, gibt 
die nachstehende Tabelle. Die Werte sind in Prozent ausgewiesen. 
 
ABB. 24: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PERSÖNLICHEM BUDGET 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2011 0,0 0,0 0,9 0,0 6,8 2,2 1,6 n.v. n.v. 0,7 0,8 0,7 0,0 2,0
2010 0,0 0,0 0,2 0,0 6,2 2,4 1,9 n.v. n.v. 0,7 0,3 0,4 0,0 1,7Anteil an allen LB
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Persönliches Budget 

 
 
Ambulante Quote 
Wie sich die a mbulante HzP im Verhältnis zur stationären HzP entwickelt, wird 
durch die Abbildung der Ambulanten Quote deutlich. Sie bildet einen Indikator, 
der aufzeigt, inwieweit die gesetzliche Zielsetzung des Vorranges der ambulanten 
vor den stationären Leistungen umgesetzt wird. Die nachstehende Grafik gibt den 
Anteil der Personen mit Leistungen der HzP a.v.E. an allen Leistungsberechtigten 
der HzP in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011 an. 
 
ABB. 25: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP 
20,2
36,0
46,6
43,8
n.v.
37,8
44,6
40,1
15,1
49,3
29,8
47,8
11,4
35,2
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
ER: HzP i.E. liegt in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
 
Im Mittelwert werden 35,2  % der Leistungsberechtigten der HzP ambulant g e-
pflegt. Der Anteil variiert zwischen den Städten deutlich. Die Spanne der Anteile 
reicht von 11,4 % in Salzgitter bis 49,3 % in Mainz, oder anders ausgedrückt,

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   56 
während in Mainz jeder zweite Leistungsberechtigte der HzP ambulant gepflegt 
wird, ist es in Salzgitter jeder Zehnte. 
 
Nach wie vor werden mehr Leistungsberechtigte der HzP in stationären Pflegeein-
richtungen gepflegt als in der häuslichen Umgebung. Im Vergleich zum Vorjahr 
hat sich der Mittelwert der Ambulanten Quote zwar nur minimal jedoch trotzdem 
von 35,4 % in 2010 auf 35,2 % in 2011 reduziert. In sechs der dreizehn Städte 
kam es zu einer Senkung der Quote, die zwischen -0,5 % in Kassel und -17 % in 
Ludwighafen lag. Die deutlichste Erhöhung verzeichnet Braunschweig mit +8 %.  
 
In Potsdam wird eine hohe Ambulante Quote ermittelt. Wie auch in den anderen 
Städten wird hier das Prinzip ambulant vor stationär verfolgt. Aufgrund der regio-
nalen Trägervielfalt hat Potsdam ein sehr ausgeprägtes Versorgungsnetz, von dem 
viele Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. profitieren können.  
 
Generellen Einfluss auf die Entwicklung der  Ambulanten Quote haben regionale 
Strukturen. In städtischen Gebieten müssen in der Regel kürzere Anfahrtswege  
zurückgelegt werden als es in ländlicheren Gegenden der Fall ist. Der Ausbau der 
ambulanten Pflege in Stadtgebieten ist hiervon positiv beeinflusst und drückt sich 
in einer in der Regel höheren Ambulanten Quote als in ländlicheren Gebieten aus. 
Auch das Vorkommen und der Ausbau von stationären Pflegeeinrichtungen und 
ambulanten Pflegediensten haben einen Einfluss auf die ambulante Pflege, wenn 
Angebote erweitert werden und dadurch eine erhöhte Nachfrage produziert wird. 
Sowohl für ambulante als auch für die stationäre Pflege muss entsprechend quali-
fiziertes Personal vorhanden sein, das nicht allerorts zur Verfügung steht.  
 
Auch die Strukturen im Au fbau von Beratungen, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort 
sowie der Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über Leistungen 
und Angebote haben einen Einfluss auf die Ambulante Quote. Durch eine gezielte 
Informationspolitik bezüglich Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten pfleger i-
schen Versorgung bestehen kommunale Handlungsmöglichkeiten. Ein Ansat z-
punkt besteht im Ausbau nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme. Auch Pfle-
gestützpunkte, die zu diesem Zweck eingerichtet werden können, leisten hier 
einen Beitrag. In einigen Städten sind bereits Pflegestützpunkte vorhanden. Ne-
ben Jena wurden auch in anderen Städten Pflegestützpunkte eröffnet. In Braun-
schweig waren Grundstrukturen vorhanden, die zu einem Pflegestützpunkt mit 
einer Pflegefachkraft ausgebaut wurden. In Kassel wurde neben der Beratungs-
stelle „Älter Werden“ im September 2011 der Pflegestützpunkt offiziell eröffnet.  
 
In Chemnitz wird der sächsische Sonderweg der „vernetzten Pflegeberatung“ als 
Alternative zu Pflegestützpunkten seit 2009 durch d as Unterstützungsnetzwerk 
Pflege_C erfolgreich umgesetzt. Zur Sicherstellung der Pflegeberatung nach § 7a 
SGB XI und zur Verbesserung der Fallsteuerung arbeiten Pflegedienste, Pflegeein-
richtungen, Pflegekassen und Kliniken eng mit der Kommune sowie Vertr etern 
Gleichbleibende 
Ambulante Quote  
Generelle Einfluss-
faktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   57 
von Ehrenamt, Selbsthilfe und  niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zusam-
men.  
 
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
Im Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden zur vertiefenden Betrac h-
tung weitere Faktoren untersucht, die die Struktur  der Leistungsberechtigten be-
leuchten. Hier dargestellt werden sollen Merkmale der Leistungsberechtigten zum 
Alter, zu den Pflegestufen und zum Anteil derer, die ausschließlich von Privatper-
sonen gepflegt werden.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Dichte der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. 
nach Altersklassen für die Jahre 2010 und 2011 bezogen auf 1.000 Einwohner 
der selben Altersklasse. 
 
ABB. 26: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 0,5 1,6 0,8 0,5 0,4 0,8 1,3 1,2 0,2 1,3 0,9 0,5 0,4 0,8
2010 0,5 1,4 0,8 0,5 0,4 n.v. 1,3 1,0 0,3 1,5 0,8 0,5 0,3 0,8
2011 2,7 7,4 2,8 4,7 1,7 2,4 8,6 5,5 1,1 6,0 4,4 4,3 1,7 4,1
2010 2,5 6,5 2,7 3,9 1,7 n.v. 8,4 5,8 1,9 5,9 4,2 2,9 1,8 3,9
2011 3,8 9,4 5,2 8,1 2,1 4,0 14,0 14,3 3,6 10,8 5,8 8,4 1,3 7,0
2010 3,5 9,3 4,9 7,7 2,9 n.v. 13,9 13,5 3,6 11,6 5,7 8,8 2,2 7,0
2011 3,4 12,5 9,7 9,4 2,9 5,7 14,2 19,4 4,6 14,5 9,0 14,0 2,2 9,3
2010 3,1 14,6 10,0 9,8 3,4 n.v. 12,8 18,5 5,0 15,2 9,5 14,0 3,5 9,7
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter 



Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
 
 
Die Ergebnisse in der Tabelle machen die mit dem Alter zunehmende Pflegeb e-
dürftigkeit deutlich. Je älter die Leistungsberechtigten sind, desto höher fällt auch 
die Dichte aus.  
 
Die größte Dichte wird mit 9,3 von 1.000 altersgleichen Einwohnern in der A l-
tersklasse der über 85 -Jährigen erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die 
Dichte reduziert. In den Städten ist die Dichte unterschiedlich ausgeprägt. Die 
Werte reichen von 2,2 in Salzgitter bis 19,4 in Kiel.  
 
Gleichbleibend im Vergleich zum Vorjahr ist die Dichte mit 7,0 in der Altersklasse 
der 75- bis unter 85-Jährigen. Auch hier sind Unterschiede zwischen den Städten 
zu bemerken. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 1,3 in Salzgitter bis 14,3 in 
Kiel.  
 
Zu einer Erhöhung der Dichte im Mittelwert kommt es in der Altersklasse der 65- 
bis unter 75-Jährigen. Die Werte verteilen sich hier zwischen 1,1 in Ludwigsha-
fen und 8,6 in Kassel.  
 
Leistungsberechtigte 
HzP a.v.E. nach 
Altersklassen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   58 
Die niedrigste Dichte weist die Altersklasse der unter 65 -Jährigen mit 0,8 im 
Mittelwert aus, der im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben ist. Die Werte 
liegen zwischen 0,2 in Ludwigshafen und 1,3 in Kassel und Mainz.  
 
Weiteren Aufschluss über die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten der 
HzP a.v.E. gibt die Zuordnung in die Pflegestufen, die in der nachstehenden Ta-
belle aufgeführt ist. Die Reihenfolge orientiert sich an der Größe der Dichte für 
Leistungsberechtigte mit einer bestimmten Pflegestufe und weist den jeweils 
höchsten und niedrigsten Wert der Ergebnisse aus. 
 
ABB. 27: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. NACH PFLEGESTUFEN 
MW
0,35 0,08 ER 1,11 BHV
0,22 0,03 ER 0,54 C
0,18 0,02 ER/LU 0,50 KS
0,09 0,01 J/LU 0,31 KS
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 0
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
höchster WertMerkmal
 
 
Deutlich wird, dass in der ambulanten HzP tendenziell die geringeren Pflegest u-
fen einen größeren Anteil ausmachen. Da mit der Einstufung in eine höhere Pfle-
gestufe ein höherer Pflegebedarf verbunden ist, steigt auch die Wahrscheinlic h-
keit, dass die ambulante Pflege nicht mehr ausreichend ist und eine stationäre 
Unterbringung notwendig wird.  
 
Zu den anderen Leistungen, die nach § 65 SGB XII gewährt werden, zählen not-
wendige Aufwendungen für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die z u-
sätzlich zum Pflegegeld nach §  64 SGB XII gezahlt werden. In diesem Zusam-
menhang bedeuten andere Leistungen der HzP  a.v.E. die Übernahme von Au f-
wendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende A n-
spruchsgrundlage bei den Pflegekassen besteht, die jedoch trotzdem notwendig 
sind, um eine bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören auch Lei s-
tungen, die für Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch 
die Pflegekassen in eine Pflegestufe erhalten haben und somit der sogenannten 
Pflegestufe 0 angehören.  
 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach 
Pflegestufen kann von den teilnehmenden Städten zunehmend gut ermittelt wer-
den. Lediglich in zwei Städten konnte die Anzahl der Leistungsberechtigten der 
HzP a.v.E. mit ander en Leistungen mit der Pflegestufe 0 nicht erhoben we rden. 
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung. 
 
Leistungsberechtigte 
HzP a.v.E. nach 
Pflegestufen  
Leistungsberechtigte 
HzP a.v.E. mit 
anderen Leistungen 
nach Pflegestufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   59 
ABB. 28: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH PFLEGESTU-
FEN 
MW
0,66 0,18 SZ 1,42 MZ
0,36 0,03 BHV 0,77 KS
0,18 0,03 BHV/SZ 0,55 KI
0,13 0,00 BHV 0,62 KI
Größte Dichte
höchster WertMerkmal niedrigster Wert
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Pflegestufe 0
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
 
 
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Leistungsberechtigte 
in der häuslichen Umgebung von Angehörigen oder anderen selbstgewählten na-
hestehenden Personen gepflegt werden. Um die Pflege des Leistungsberechtigten 
optimal auf die individuelle S ituation und Bedarfslage abstimmen zu können, 
kann das Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen komb i-
niert werden. In solch einem Fall reduziert sich das Pflegegeld nach dem SGB XI 
anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleis tungen. Bei einer 
Leistungsgewährung im Rahmen des SGB  XII liegt ein Ermessensspielraum vor. 
Das Pflegegeld kann bis zu zwei Drittel gekürzt werden. In den Städten liegen 
hierzu unterschiedliche Regelungen vor. 
 
Der Anteil der Leistungsberechtigten, die Pflegegeld erhalten, an allen Leistungs-
berechtigten der HzP a.v.E. liegt für das Berichtsjahr bei 43,6 % und hat sich im 
Vergleich zum Vorjahr von 47,6  % reduziert. Damit erhöht sich der Anteil der 
Leistungsberechtigten, die ausschließlich Pflegesachleistungen erhalten, also von 
professionellen Pflegediensten versorgt werden. Die Verteilung zwischen den 
Städten liegt weit auseinander. In Salzgitter liegt der Anteil der Leistungsberech-
tigten, der ausschließlich vo n professionellen Pflegediensten gepflegt wird, bei 
6,0 %, während in Mainz 84,6 % ermittelt werden. 
 
Wie sich die Anteile der Leistungsberechtigten, die Pflegegeld erhalten, auf die 
Pflegestufen verteilen, zeigt die nachstehende Tabelle.  
 
ABB. 29: TABELLE: ANTEILE  DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD N ACH  PFLEGESTUFEN 
MW
17,8 5,1 P 34,9 BHV
9,8 2,7 ER 25,4 SZ
4,7 0,7 J 10,2 DAKleinster Anteil Pflegestufe 3
Pflegestufe 2Zweitgrößter Anteil
höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
niedrigster WertMerkmal
 
 
Leistungsberechtigte, die privat gepflegt werden, aber in keine Pflegestufe einge-
stuft sind, erhalten die Leistung in Form von angemessenen Beihilfen.  
 
Leistungsberechtigte 
HzP a.v.E. mit 
Pflegegeld 
Angemessene 
Beihilfen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   60 
ABB. 30: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN 
MW
2,7 0,1 KS 7,7 SZ
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in % an allen anderen Leistungen
höchster Wert
Anteil angemessene 
Beihilfen
niedrigster WertMerkmal
 
 
Angemessene Beihilfen werden nach § 65  Abs. 1, Satz 1 SGB XII gewährt. Auf 
die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, so dass die Gewährung im Ermessen 
des Sozialhilfeträgers liegt. Mit der Leistung soll das Ziel verfolgt werden, die 
Pflegebereitschaft von Angehörigen bzw. nahestehenden Personen aufrechtzue r-
halten. In Jena und Oberhausen wird die Leistung nicht gewährt.  
 
Im Weiteren wird der Anteil der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. dargestellt, 
der Pflegegeld und keine Sachleistungen erhält. Dieser Personenkreis wird au s-
schließlich von Privatpersonen und Angehörigen gepflegt. Ein solches Pfl egear-
rangement kann eine positive Lösung aus Sicht des Leistungsberechtigten sein 
und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Sozialhilfeträger bieten. 
Diese Zielsetzung ist durch den Gesetzgeber im § 63 Satz 1 SGB XII verankert. 
 
ABB. 31: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2011 31,4 10,6 44,4 16,6 25,7 27,9 8,8 5,7 25,7 9,9 14,8 10,7 17,9 19,2
2010 31,4 13,8 51,4 7,7 18,5 27,2 8,2 4,5 26,0 14,6 16,2 9,6 17,1 18,9

Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten an allen
KeZa 79
 
 
Der Mittelwert von 19,2 % der Leistungsberechtigten, die ausschließlich von Pri-
vatpersonen gepflegt werden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Der 
Anstieg dieses Anteils ist jedoch durch  die starke Steigerung des Anteils in Dar-
mstadt geprägt, der durch eine verstärkte Prüfung des Einzelfalls bedingt ist. So-
fern es zur Bedarfsdeckung ausreicht, wird hier auf den Einsatz des Pflegegeldes 
verwiesen. Bei Außerachtlassung des Darmstädter Wertes ergibt sich eine Redu-
zierung des Anteils. Die Verteilung in den Städten ist sehr unterschiedlich und 
reicht von 5,7 % in Kiel bis 44,4 % in Chemnitz.  
 
Geprägt sind die Ergebnisse durch die Zusammensetzung der Leistungsberechtig-
ten nach Pflegestufen. Tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass eine 
Pflege durch Privatpersonen besser zu organisieren ist, wenn der pflegerische 
Bedarf geringer ausfällt. Hierdurch ist auch die Reduzierung des Anteils in Mainz 
zu begründen. Vor allem Leistungsberechtigte, die nicht pflegeversichert sind, 
wurden zunächst von Angehörigen gepflegt. Mit steigendem Pflegebedarf werden 
auch zunehmend professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen.  
 
Da die private Pflege eher von Frauen ausgeübt wird, spielt hier auch die zuneh-
mende Erwerbstätigkeit von Frauen eine Rolle. Zudem nehmen gerade in Städten 
die Anteile von Ein-Personen-Haushalten zu. Diese Faktoren können dazu führen, 
dass zunehmend professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden.  
Pflege durch Privat-
personen 
Einflussfaktoren auf 
die Pflege durch 
Privatpersonen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   61 
Ein weiterer Einflussfaktor ist der Anteil der Leistungsberechtigten ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit. Hiervon ist bspw. der Anteil der Leistungsberechtigten der 
HzP mit privater  Pflege in Chemnitz und Erlangen geprägt. Zum Personenkreis 
der Leistungsberechtigten in der HzP gehört hier eine relativ hohe Anzahl von 
jüdischen Migranten, die häufig die Pflege innerhalb der Familie favorisieren.  
 
 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrich-
tungen 
 
Ein großer Anteil der in der Hilfe zur Pflege entstehenden Ausgaben entfällt auf 
Leistungen in Einrichtungen, so dass im Folgenden auf die Personen im Lei s-
tungsbezug der HzP i.E. eingegangen werden soll.  
 
In der nachstehenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten der HzP 
i.E. in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011 bezogen auf 1.000 Einwohner darg e-
stellt. Da die Zuständigkeit für diesen Personenkreis in Erlangen beim überörtli-
chen Sozialhilfeträger liegt, stehen keine Daten zur Verfügung, so dass hier keine 
Werte ausgewiesen sind. 
 
ABB. 32: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. 
4,2
5,6
2,1
2,0
n.v.
2,2
4,1
4,2
3,7
2,7
4,6
1,9
5,2
3,5
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
ER: HzP i.E. liegt in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
 
Für das Berichtsjahr beträgt die station äre Dichte in der HzP im Mittelwert 3,5 
bezogen auf 1.000 Einwohner. Damit liegt der Mittelwert der Dichte in der HzP 
i.E. weiterhin über dem Mittelwert der ambulanten HzP. Die Verteilung der stati-

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   62 
onären Dichte ist in den Städten heterogen und reicht von 1,9 in Potsdam bis 5,6 
in Bremerhaven.  
 
Nur in drei der dreizehn Städte ist es zu einem Rückgang der Dichte in der HzP 
i.E. gekommen. In Darmstadt ist die Reduzierung mit -2,2 % am deutlichsten. In 
allen anderen Städten hat sich – wenn auch teilweise nur geringfügig – die Dichte 
erhöht. Besonders stark sind die Erhöhungen mit +15,6  % in Jena und mit 
+12,8 % in Potsdam. Insgesamt ist es damit zu einer Steigerung der Dichte in 
der HzP i.E. im Vergleich zum Vorjahr von 3,45 in 2010 au f 3,54 in 2011 ge-
kommen.  
 
Neben Darmstadt sind niedrige Dichten insbesondere in den Städten der neuen 
Bundesländer zu verzeichnen. Da der größere Anteil der Leistungsberechtigten in 
der HzP i.E. weiblich ist, kann ein möglicher Einfluss durch das Rentenni veau 
bestehen, welches bei Frauen durch die eher durchgehende Erwerbstätigkeit von 
Frauen in der ehemaligen DDR höher ausfallen kann. In Darmstadt ist die niedri-
ge Dichte durch gute ambulante Versorgungsstrukturen und Beratungsangebote 
beeinflusst.  
 
Die Höhe der Dichte steht auch in Verbindung mit dem regionalen Angebot an 
Pflegeeinrichtungen. So kann bspw. die Eröffnung einer neuen Einrichtung zu 
einem Anstieg in der Dichte der Leistungsberechtigten führen. Vor diesem Hinter-
grund wurde im Benchmarking eine neue Kennzahl ermittelt, die in einer tabella-
rischen Übersicht nachstehend abgebildet ist. Zu sehen sind die Anteile der Leis-
tungsberechtigten, die innerhalb bzw. außerhalb einer Stadt in einer Pflegeei n-
richtung untergebracht sind. 
 
ABB. 33: TABELLE: ANTEILE  DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN N ACH DE M ORT DER UNTERBRINGUNG 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
62,0 66,2 82,1 69,5 n.v. 82,1 67,5 n.v. 69,1 69,2 73,2 n.v. 78,6 72,0
38,0 33,8 17,9 30,5 n.v. 17,9 32,5 n.v. 30,9 30,8 26,8 n.v. 21,4 28,0
Anteile der Leistungsberechtigten HzP i.E. differenziert nach Unterbringungsort
2011
innerhalb der Kommune
außerhalb der Kommune
 
 
Mit 72  % im Mittelwert sind deutlich mehr Leistungsberechtigte innerhalb der 
Stadt untergebracht, die die Leistungen der HzP i.E. gewährt. Zwischen den Städ-
ten kommt es zu Unterschieden. Die Anteile reichen von 62  % in Braunschweig 
bis 82,1 % in Chemnitz und Jena. 
 
Der vergleichsweise niedrige Anteil der Leistungsberechtigten, die innerhalb der 
leistungsgewährenden Stadt Braunschweig untergebracht ist, steht in Verbindung 
mit vier großen Einrichtungen, die in der Nachbarschaft von Braunschweig liegen. 
In Oberhausen ist das Angebot an stationären Pflegeplätzen im umfänglichen 
Maß vorhanden. Es spielen jedoch auch der Familienbezug und die Bedingungen 
des Arbeitsmarktes eine Rolle. Um einen Arbeitsplatz annehmen zu können, müs-
sen zunehmend Umzüge in Kauf genommen werden. Werden Eltern pflegebedürf-
tig und bedürfen einer stationären Pflege, ziehen sie häufig in die Nähe ihrer Kin-
Steigende Dichte 
HzP i.E. 
Unterbringungsort

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   63 
der. Dort, wo die Verbundenhei t zur Stadt größer ist, kann auch der Anteil der 
innerhalb einer Stadt untergebrachten Leistungsberechtigten höher ausfallen, wie 
es in Chemnitz und Jena der Fall ist.  
 
Im Kennzahlenvergleich werden auch Daten zur Alters struktur und zu Pfleg estu-
fen aufbereitet. In der nachstehenden Tabelle sind die Dichten der Leistungsb e-
rechtigten der HzP i.E. nach Altersklassen jeweils bezogen auf 1.000 altersgle i-
che Einwohner aufgeführt. 
 
ABB. 34: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2011 0,9 1,0 0,9 üö
Träger
üö
Träger 0,6 üö
Träger 1,0 0,5 0,5 0,8 0,5 1,0 0,6
2010 0,9 1,0 0,8 üö
Träger
üö
Träger 0,5 üö
Träger 1,0 0,5 0,4 0,7 0,5 1,0 0,6
2011 8,0 9,6 3,1 4,6 üö
Träger 3,4 7,6 8,0 6,3 5,7 6,9 3,4 7,4 6,2
2010 8,0 9,3 2,7 5,1 üö
Träger 2,5 7,4 8,5 6,4 6,0 7,2 3,1 7,6 6,2
2011 15,9 22,7 5,2 12,2 üö
Träger 8,8 19,6 20,0 17,0 13,1 19,3 7,3 18,8 15,0
2010 16,3 23,1 5,4 10,9 üö
Träger 8,6 19,5 17,9 17,7 13,6 17,7 7,3 20,5 14,9
2011 51,8 73,5 16,0 34,4 üö
Träger 30,9 66,5 59,7 62,2 42,8 74,4 29,9 71,8 51,2
2010 52,9 73,1 16,9 35,2 üö
Träger 29,0 64,2 63,9 51,0 43,1 78,7 25,2 70,4 50,3




Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter
 
 
Die Verteilung der Dichten in der HzP i.E. nach Altersklassen zeigt eine deutliche 
Dominanz der Leistungsberechtigten über 85 Jahren. Der Mittelwert für diese 
Altersstufe beträgt 51,2 bezogen au f 1.000 altersgleiche Einwohner und variiert 
dabei zwischen den Städten deutlich. Die Spanne reicht von 16,0 in Chemnitz 
bis 74,4 in Oberhausen. Entsprechend der demografischen Entwicklung ist es 
hier im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Dichte gekommen. 
 
Geringer ist die Dichte mit 15,0 im Mittelwert in der Altersklasse der 75- bis un-
ter 85-Jährigen. Auch hier sind deutliche Unterschiede auszumachen. Der nie d-
rigste Wert liegt mit 5,2 in Chemnitz, der höchste mit 22,7 in Bremerhaven. In 
dieser Altersklasse hat es eine minimale Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr g e-
geben. 
 
In der Altersklasse der 65 - bis unter 75-Jährigen wird eine Dichte im Mittelwert 
von 6,2 ermittelt, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleibt. Die Werte 
reichen hier von 3,1 in Chemnitz bis 9,6 in Bremerhaven. 
 
Die niedrigste Dichte wird in der HzP i.E. in der Altersklasse unter 65 -Jährigen 
erreicht. Der Mittelwert beträgt 0,6 und ist ebenfalls im Vergleich zum Jahr 2010 
gleichbleibend. Unterschiede zwischen den Städten fallen hier deutlich geringer 
aus. Die Dichten liegen zwischen 0,5 in Mainz, Potsdam und Mainz und 1,0 in 
Bremerhaven, Kiel und Salzgitter. 
Dichte HzP i.E. 
nach Altersklassen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   64 
Es kann festgehalten werden, dass mit dem Alter die Pflegedürftigkeit steigt und 
damit auch d ie Wahrscheinlichkeit einer stationären Unterbringung in der HzP 
i.E.in der Tendenz wird dies auch durch die Betrachtung der Leistungsberechtig-
ten in der HzP i.E. nach dem Merkmal Pflegestufen bestätigt. Hinweise gibt die 
nachstehende tabellarische Übersicht. Die Dichten beziehen sich hier auf jeweils 
1.000 Einwohner der gleichen Altersklasse  
 
ABB. 35: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERE CHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN 
MW
1,36 0,71 P 2,24 BHV
1,14 0,52 P 1,81 BHV
0,88 0,46 DA 1,47 SZ
0,15 0,02 J 0,35 KI
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 3
Pflegestufe 2
Drittgrößte Dichte
höchster Wert
Größte Dichte
Kleinste Dichte
Zweitgrößte Dichte
Pflegestufe 0
Merkmal niedrigster Wert
 
 
Trotz guter Beratu ngsstrukturen vor Ort ist in den Städten zu beobachten, dass 
Leistungsberechtigte, die im Rahmen einer Kurzzeitpflege in eine stationäre Ei n-
richtung aufgenommen werden, zunehmend in die Dauerpflege übergehen. In 
verschiedenen Städten wurden hierzu Verfahrensregelungen eingeführt.  
 
In Oberhausen wurde ein Verfahren zur Intervention eingeführt. Auf Empfehlung 
der Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Oberhausen die Kos-
tenübernahme für stationäre Dauerpflege ab September 2009 neu geregelt. U n-
geachtet einer entsprechenden Empfehlung im MDK-Gutachten wird die Notwen-
digkeit einer stationären Dauerpflege vom Sozialhilfeträger selbst festgestellt. 
Hierzu wurden zwei examinierte Pflegefachkräfte einge stellt. Prüfungsgrundlage 
ist § 9 Abs. 2 SGB XII. Wichtig für die Einführung war eine enge Kooperation mit 
den Krankenhaussozialdiensten, da die Zuführung ins Pflegeheim in hohem Maße 
im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgt. Aufgabe der Pflegefac h-
kräfte ist es auch, bei Verneinen einer Notwendigkeit stationärer Pflege die häus-
liche Pflege zu organisieren und in der Anfangsphase zu begleiten, um den Erfolg 
sicherzustellen. Durch diese Art der Steuerung konnten über 25  % alle r ange-
dachten Heimaufnahmen verhindert werden. Dadurch konnte der ambulante An-
teil an der Pflege erhöht werden, was sich auch in der Erhöhung der Ambulanten 
Quote widerspiegelt.  
 
 
6.3. Ausgaben 
 
Um im Hinblick auf die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ die 
fiskalischen Aspekte der unterschiedlichen Pflegeformen zu beleuchten, werden in 
diesem Kapitel die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in und außerhalb von 
Einrichtungen dargestellt. Dabei werden die Einnahmen in Abzug gebracht, also 
die Netto-Ausgaben abgebildet. Generell wird in den Städten des Vergleichsrings 
Dichte HzP i.E. 
nach Pflegestufen 
Trend: Kurzzeitpfle-
ge wird zur Dauer-
pflege 
Beispiel Stadt 
Oberhausen 
Betrachtung der 
Netto-Ausgaben

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   65 
in der Hilfe zur Pflege nach dem Netto-Prinzip gearbeitet. Da die Bearbeitungs-
praxis in Jena davon abweicht und hier nach dem Brutto-Prinzip verfahren wird, 
kann eine bessere Vergleichbarkeit durch den Abzug der Einnahmen von Ausga-
ben hergestellt werden.  
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Abrechungspraxis von Pflegeleistungen eine 
exakte periodengenaue Abgrenzung nicht immer möglich macht. Darüber hinaus 
unterliegen die Einnahmen generellen Schwankun gen, die vom Sozialhilfeträger 
kaum gesteuert werden können.  
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen 
Die nachstehende Abbildung zeigt die Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
der HzP a.v.E. in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011.  
 
ABB. 36: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERE CHTIGTEN 
4.631
7.539
5.007
11.273
3.503
7.676
14.533
9.612
9.530
n.v.
4.071
5.823
6.426
7.469
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne 
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet. 
J: In der HzP a.v.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren. 
 
Im Mittelwert der am Benchmarking beteiligten Städte werden pro Leistungsb e-
rechtigten der ambulanten HzP 7.469 Euro aufgewendet. Die Netto-Fallkosten 
liegen in den Städten relativ weit auseinander. Die Spanne reicht von 3.603 Euro 
in Erlangen bis 14.533 Euro in Kassel.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten um 
rund 400 Euro gestiegen. Die Entwicklung in den Städten verläuft dabei unte r-
schiedlich. In vier Städten haben sich die Fallkosten reduziert. Am deutlichsten 
Steigende Ausgaben 
pro Fall

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   66 
konnten die Fallkosten in Darmstadt gesenkt werden (-9 %). Dagegen ist es in 
den anderen Städten teilweise zu deutlichen Anstiegen gekommen. Insbesondere 
sind hier die Städte Ludwigshafen mit +31 % und Kassel mit +20 % aber auch 
Erlangen, Oberhausen und Salzgitter mit jeweils +17 % Ausgabensteigerung zu 
nennen.  
 
Die Höhe der Fallkosten in der ambulanten Hilfe zur Pflege ist stark von der 
Struktur de r L eistungsberechtigten abhängig. Je nachdem wie und in welcher  
Anzahl besonders kostenintensive Fälle der HzP a.v.E. zugeordnet werden, vertei-
len sich die Ausgaben auf die Anzahl der Leistungsberechtigten. Besonders hohe 
Ausgaben können entstehen, wenn eine intensive Pflege benötigt wird, die bis zu 
einer 24 -Stunden-Betreuung reichen kann, um ein Verbleiben des Leistungsb e-
rechtigten in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Häufig betrifft dies Personen 
mit Behinderung. Der Umgang mit Fällen, die gleichzeitig Leistungen der Einglie-
derungshilfe und der Hilfe zur Pflege erhalten, ist in den Bundesländern unte r-
schiedlich geregelt, so dass dieser Personenkreis nicht überall in den Daten der 
HzP a.v.E. enthalten sind. Neben diesem Kreis von Leistungsberechtigten ka nn 
eine kostenintensive Pflege auch bei nicht Pflegeversicherten entstehen. 
 
Welchen Einfluss die unterschiedliche Zuordnung der Personen mit Anspruch auf 
Leistungen der Eingliederungshilfe haben kann, zeigt die Entwicklung in Erlangen. 
Nachdem die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde-
rung auf den überörtlichen Sozialhilfeträger übertragen wurde, stehen sie nicht 
mehr im Leistungsbezug der Stadt Erlangen und belasten somit nicht mehr den 
kommunalen Haushalt. Die Reduzierung der Fallkosten ist in der Abbildung bei 
Betrachtung der Zeitreihenentwicklung für Erlangen eindrucksvoll ersichtlich.  
 
Besonders niedrig sind die Fallkosten auch in Oberhausen. Die Zuständigkeit für 
Leistungsberechtigte mit einer Schwerstbehinderung liegt beim überörtlichen So-
zialhilfeträger. Die hier entstehenden Ausgaben belasten somit nicht die kommu-
nalen Ausgaben für die ambulante HzP. Zur Steigerung der Ausgaben kommt es 
durch eine Erhöhung der Tarifabschlüsse in den letzten Jahren.  
 
Auch bei den anderen Städten mit geringen Netto-Ausgaben pro Leistungsberech-
tigten der HzP a.v.E. ist eine geringe Anzahl von besonders kostenintensiven Fäl-
len (mit Leistungen der HzP über 5.000 Euro pro Monat) enthalten. In Erlangen, 
Braunschweig, Potsdam und Salzgitter gibt es solche Fälle nicht.  
 
Umgekehrt ist die Situation insbesondere in Kassel. Die Anzahl der kostenintensi-
ven Fälle liegt hier bei 33 und erreicht damit den höchsten Wert in den Ve r-
gleichsstädten. Im Vergleich zum Vorjahr sind vier kostenintensive Fälle hinzuge-
kommen. Dies bedingt eine Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten. Es 
wurden darüber hinaus noch weitere Einflussfaktoren identifiziert:  
 
 Leistungsberechtigte greifen zunehmend auf Sachleistungen zurück 
Kostenintensive 
Einzelfälle 
Zuordnung der 
kostenintensivern 
Einzelfälle 
Weitere Einfluss-
faktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   67 
 Anhebung der Pflegesätze bei mindestens 25 Pflegediensten 
 Abschluss zusätzlicher Investitionskostenvereinbarungen vieler Dienste 
 Pflegebedarfssteigerung bei jungen Menschen mit Behinderung bei 
konstanter Fallzahl 
 Unregelmäßige Abrechnung insbesondere eines großen Pflegedienstes, 
bei dem nunmehr eine zeitnahe Abrechnung erfolgte 
 
Diese Faktoren dürften auch für die Entwicklung in den anderen Städten eine 
Rolle spielen.  
 
Relativ viele kostenintensive Fälle hat auch die Stadt Mainz zu verzeichnen. Ob-
wohl sich die Anzahl dieser Fälle im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat, haben 
sich hier die Ausgaben pro Fall erhöht. (Aufgrund dessen, dass keine Daten zu 
den Einnahmen vorliegen, werden für Mainz die Brutto -Ausgaben pro Leistungs-
berechtigten betrachtet. Diese liegen für das Berichtsjahr nach  den Ergebnissen 
aus Kassel und Darmstadt an dritter Stelle. Sie betragen 10.163 Euro und haben 
sich von 8.898 Euro in 2010 erhöht.  Die Darstellung der Ausgaben ohne Abzug 
der Einnahmen ist im Anhang abgebildet.) Zu begründen ist diese Erhöhung wie 
auch in Kassel mit einem höheren Pflegebedarf im Einzelfall, der nicht über die 
Leistungen der Pflegekasse gedeckt ist. Darüber hinaus kommt es zu jährl ichen 
Erhöhungen der Kosten der Pflegemodule. 
 
Auch in Ludwigshafen haben sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der 
HzP a.v.E. deutlich erhöht. Dies kann nicht ausschließlich auf die Anzahl der 
kostenintensiven Fälle zurückgeführt werden. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die 
Anzahl lediglich von 0 auf 1. Eine Begründung wird eher im steigenden Pflegebe-
darf der Leistungsberechtigten gesehen. Im Laufe des Jahres 2011 wurden Leis-
tungen für hauswirtschaftliche Verrichtungen in die HzP überführt. Eine Reduzie-
rung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. wird für das nächste 
Berichtsjahr erwartet. Insgesamt handelt es sich bei den Leistungsberechtigten 
der HzP a.v.E. in Ludwigshafen um eine geringe Grundgesamtheit, bei der Verän-
derungen stärker ins Gewicht fallen.  
 
Bei den Personen, die in Jena neu in den Leistungsbezug der HzP a.v.E. gekom-
men sind, handelt es sich teilweise um nicht Pflegeversicherte (Kontingentflücht-
linge). Der fehlende Anteil der Leistungsfinanzierung durch die Pflegekasse geht 
zu Lasten des örtlichen Sozialhilfeträgers und erhöht die durchschnittlichen Aus-
gaben pro Fall.  
 
Die überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungsberechtigten stehen in Darm-
stadt in Verbindung mit hohen Punktwerten, die in Hessen für die Pflege zugrun-
de gelegt werden. Bei den Leistungsberechtigten werden vier kostenintensive Fäl-
le gezählt. Die Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Hie rdurch 
besteht ein Einfluss auf die Reduzierung der Ausgaben pro Fall. Außerdem wu r-
den zwei speziell geschulte Mitarbeiter eingestell t, der en Aufgabe sich auf die 
Steigende Pflegebe-
darfe

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   68 
Analyse der Bedarfe der Leistungsberechtigten bezieht. Zudem konnten bei neuen 
Vergütungsvereinbarungen maßvolle Abschlüsse erzielt werden.  
 
Ein genereller Einfluss besteht durch die Zuordnung der bereits erwähnten Haus-
haltshilfen. Die Verlagerung in die Hilfe zur Pflege führt wie beschrieben tenden-
ziell zu abnehmenden Fallkosten, da der Leistungsanspruch hier in der Regel 
weniger kostenintensiv ist.  
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Einrichtungen 
Ausgaben, die pro Leist ungsberechtigten der stationären HzP aufgewendet we r-
den, sind in der nachfolgenden Grafik in einer Zeitreihe von 2007 bis 2011 dar-
gestellt. Abgebildet werden auch hier die Ausgaben abzüglich der Einnahmen pro 
Fall.  
 
ABB. 37: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
7.521
8.788
5.380
9.527
n.v.
8.084
10.477
9.806
9.599
n.v.
7.104
5.007
8.714
8.183
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger 
MZ: Daten zu Einnahmen stehen aufgrund von Softwareumstellung nicht zur Verfügung. Die Ausgaben ohne 
Abzug der Einnahmen sind im Anhang abgebildet. 
J: In der HzP i.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren. 
 
Im Mittelwert betragen die Ausgaben abzüglich der Einnahmen pro Leistungsb e-
rechtigten der HzP in Einrichtungen im Berichtsjahr 8.183 Euro. Die nie drigsten 
Fallkosten werden mit 5.007 Euro in Potsdam erreicht. In Kassel sind die Ausga-
ben mit 10.477 Euro am höchsten. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Fallkosten 
8.006 Euro betrugen, kommt es zu einer Erhöhung der Fallkosten. Nach wie vor 
liegen die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigt en der stationären HzP über 
denen in der ambulanten HzP.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   69 
In den meisten Städten steigen die Ausgaben pro Leistu ngsberechtigten. Nur in 
den Städten Darmstadt (-5 %), Kiel (-1 %) und Braunschweig (-0,4 %) kam es 
zu einer Reduzierung. Die Steigerungen in de n anderen Städten verlaufen relativ 
moderat. Die deutlichsten Erhöhungen liegen mit +7 % in Chemnitz und Lud-
wigshafen vor.  
 
Für die Höhe der Fallkosten in der stationären HzP spielen die Heimkosten pro 
Person und Tag eine Rolle. In Chemnitz und Potsdam liegen diese Ausgaben 
unterhalb des Bundesdurchschnitts, so dass im Kennzahlenvergleich für beide 
Städte Netto-Fallkosten ermittelt werden, die unterhalb des Mittelwertes liegen.  
 
In Ludwigshafen kam es zu einer Erhöhung der Heimkosten. Dieser Anstieg spie-
gelt sich in den steigenden Ausgaben pro Fall wider. Im Vergleich zum Vorjahr 
kam es darüber hinaus zu sinkenden Renteneinkommen der Leistungsberechti g-
ten, so dass mehr Ausgaben gedeckt werden mussten.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   70 
7. Ausblick 
 
Die Finanzierung des Leistungsspektrums im SGB XII wird sich mit dem  aufge-
zeigten Übergang der Grundsicherungsleistungen an den Bund in den komme n-
den Jahren sichtbar verschieben. Dabei stellt die Hilfe zum Lebensunterhalt für 
Erwachsene nach wie vor überwiegend einen Leistungsbereich in Übergangssitua-
tionen dar – vor allem zwischen dem SGB II und der Grundsicherung. Wichtigster 
Leistungsbereich war und bleibt schon seit der Einführung des SGB XII, im Rah-
men der in diesem Bericht betrachteten Leistungen, die Hilfe zur Pflege. 
 
Die Analyse der unterschiedlichen Entwicklungen im Zuge des Kennzahlen -
vergleichs bietet insgesamt Raum, um voneinander zu lernen, welche Ein -
flussmöglichkeiten Kommunen haben, um das Leistungsgeschehen, wo dies mög-
lich ist, zu steuern. Insofern kann das Benchmarking die Transparenz über das 
Leistungsgeschehen fördern. 
 
Vor diesem Hintergrund sei beispielhaft darauf verwiesen, dass von Seiten des 
Gesetzgebers an die Ausdehnung der Pflegeversicherung viele Erwartungen ge-
knüpft wurden. Ziel war es, die materielle Situation von Personen im Rentenalter 
zu verbessern und ihre Kranken- und Pflegeversicherungsansprüche zu erhöhen.  
 
Das vom Bundestag am 29.06.2012 beschlossene Pflege-Neuausrichtungsgesetz 
sieht ab 2013 höhere Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit erheb-
lich eingeschränkter Alltagskompetenz ( Demenzerkrankte) insbesondere in der 
Pflegestufe Null vor. Zukünftig können zusätzliche Geld- und Sachleistungen in 
Anspruch genommen werden, die zu einer leichten Ersparnis der Aus gaben für 
die Hilfe zur Pflege führen können. Allerdings haben sich die Erwartungen, die an 
das Pflege-Neuausrichtungsgesetz gestellt wurden, nicht erfüllt. Steigende Leis-
tungsansprüche der Personen mit Pflegebedarf an die Pflegeversicherung werden 
nur zu einer geringen Entlastung in der Hilfe zur Pflege führen.  
 
Prämissen zur Ausgestaltung sozialer Unterstützungsleistungen sind dabei: 
 
 der Nachrang von Hilfen ist zu prüfen und  die Schnittstellen sinnvoll 
zu gestalten, 
 Hilfebedarf soll nachhaltig wirksam w erden und die Angebotsgesta l-
tung nachhaltige Wirkungen befördern 
 einen ganzheitlichen Hilfeansatz fördern, welcher sich in dem Ansatz 
ausdrückt, Hilfen ‚aus einer Hand‘ und gesteuert von möglichst weni-
gen professionellen Helfern zu erbringen 
 und dabei die Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund zu rücken. 
 
Der Bericht zeigt die regional unterschiedlich akzentuierten Herausforderungen 
auf, die die Ausgestaltung der Sozialleistungen beeinflussen . Verwiesen sei hier 
beispielhaft auf unterschiedliche Voraussetzung bezogen auf den Wohnungsmarkt 
Benchmarking im 
Sinne eines Bench-
learning

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   71 
und die Mietniveaus oder die sehr unterschiedliche Wirtschaftskr aft in den ver-
schiedenen Bundesländern und Städten, aber auch auf neue gesetzliche Regelun-
gen auf Landesebene, die das Leistungsgeschehen in den Städten beei nflussen. 
So wird bspw. in Nordrhein -Westfalen ab dem 01.07.2012 die Altenpflegeau s-
bildungsumlage eingeführt, die voraussichtlich zu steigenden Ausgaben in der 
HzP führen wird.  
 
Deutlich wird aber, dass sich die in diesem Benchmarkingkreis getroffenen Prog-
nosen in den Vorjahren – nämlich die kontinuierliche und dauerhafte Steigerung 
des Bedarfes in den Leistungsarten des SGB XII – sukzessiv bewahrheiten.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   72 
8. Anhang 
 
ABB. 38: KENNZAHL 15 BRUTTO-AUSGABEN DER UNTERSCHIEDLICHEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER 
0
50
100
150
200
250
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
Euro
KeZa 15 
Ist-Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Ist-
Ausgaben 
HzP i.E.
Ist-
Ausgaben 
HzP a.v.E.
Ist-
Ausgaben 
GSiAE i.E.
Ist-
Ausgaben 
GSiAE 
a.v.E.
Ist-
Ausgaben 
HLU a.v.E.
 
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
7,6 7,4 10,7 11,9 8,4 7,8 47,4 50,1 3,8 4,3 10,3 8,4 20,0 22,8
75,5 79,5 114,1 123,1 34,6 36,6 65,4 68,4 27,3 29,0 27,7 29,7 93,2 102,6
54,9 59,0 91,5 99,3 28,1 29,9 61,5 64,6 27,3 29,0 22,0 22,8 90,5 99,5
20,6 20,5 22,5 23,9 6,5 6,7 3,9 3,8 üöTr üöTr 5,7 6,9 2,7 3,1
40,1 39,8 72,4 76,8 21,2 22,6 40,6 38,5 2,5 2,5 37,0 41,3 89,8 99,1
4,9 5,1 23,8 24,9 8,8 9,3 19,2 18,1 2,5 2,5 10,9 12,4 40,8 48,9
35,2 34,7 48,6 51,9 12,4 13,3 21,4 20,4 üöTr üöTr 26,0 28,9 49,0 50,2
123,3 126,7 197,2 211,8 64,2 67,1 153,4 157,0 33,7 35,8 74,9 79,4 202,9 224,5
Ist-Ausgaben HzP gesamt
Ist-Ausgaben HzP a.v.E.
Ist-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
Ist-Ausgaben HLU a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE gesamt
Ist-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE i.E.
J KSBS BHV C DA ER
 
10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11 10 11
13,1 13,2 3,2 4,0 6,4 6,8 7,8 8,7 5,0 4,8 9,4 9,9 11,8 12,3
112,6 120,9 73,5 76,0 68,0 73,9 62,0 68,1 47,7 50,8 64,7 70,9 66,6 71,5
87,6 95,6 59,6 61,9 56,7 61,3 57,3 62,5 39,4 42,7 46,8 50,6 55,6 59,9
24,9 25,3 13,9 14,1 11,3 12,6 4,8 5,5 8,2 8,1 17,9 20,3 11,9 12,6
71,8 71,3 40,8 45,8 59,8 66,5 38,7 41,6 19,0 21,4 52,4 54,6 45,1 47,8
27,4 27,3 5,7 6,3 25,4 30,0 6,3 7,8 9,3 10,2 4,2 4,3 14,6 15,9
44,5 44,0 35,1 39,5 34,3 36,5 32,4 33,8 9,7 11,2 48,2 50,3 33,1 34,6
197,5 205,3 117,5 125,8 134,2 147,3 108,6 118,4 71,6 77,0 126,5 135,5 127,0 135,3
Ist-Ausgaben HzP gesamt
Ist-Ausgaben HzP a.v.E.
Ist-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
Ist-Ausgaben HLU a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE gesamt
Ist-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Ist-Ausgaben GSiAE i.E.
P SZ MW KI LU MZ OB
 
ER: Leistungen der HzP i.E. und der GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
J: In den Leistungsarten HLU a.v.E. und in der HzP wird im Gegensatz zu den anderen Städten nach dem Brut-
to-Prinzip verfahren.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   73 
ABB. 39: KENNZAHL 12:BRUTTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.145
4.331
4.385
8.400
3.957
5.834
6.201
5.702
4.209
6.742
4.997
4.745
5.869
5.424
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 12 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.  
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.  pro Jahr in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2011
 
J: Im Gegensatz den anderen Städten wird in Jena nach dem Brutto-Prinzip verfahren. 
 
ABB. 40: KENNZAHL 82: BRUTTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
4.745
7.856
5.140
11.376
3.580
9.471
14.848
9.688
9.693
10.163
4.136
5.902
6.525
7.933
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 82 SGB XII
Ist-Ausgaben für HzP a.v.E. 
pro Leistungsberechtigten in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
J: Im Gegensatz den anderen Städten wird in Jena nach dem Brutto-Prinzip verfahren.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2011 
 
   74 
ABB. 41: KENNZAHL 85: BRUTTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERE CHTIGTEN 
8.258
9.204
6.351
9.989
n.v.
13.427
12.262
10.448
10.785
13.316
7.402
5.929
9.706
9.756
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 85 SGB XII
Ist- Ausgaben für HzP i.E.
pro Leistungsberechtigten i.E. in Euro
2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert  2011
 
J: Im Gegensatz den anderen Städten wird in Jena nach dem Brutto-Prinzip verfahren.

2012/0400

8392 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.10.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
V               50 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0400 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2011 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege 
 
Vorlage vom: 31.10.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2011 zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen:   Benchmarkingbericht SGB XII 2011 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2012  
 
An dem Kennzahlenvergleich 2011 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in Deutschland 
beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach 
dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach 
dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. 
 
In den meisten Städten gibt es keine signifikanten Entwicklungen in den Einwohnerzahlen, allerdings 
hat sich in Darmstadt die Gesamtbevölkerung um 3,3% erhöht. Insbesondere in der Altersgruppe der 
15- bis unter 65-jährigen Personen weist Darmstadt mit + 4,69% mit Abstand den höchsten Anstieg 
aus, was natürlich auch Auswirkungen auf die Sozialhilfeleistungen hat. 
 
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt stellen in der Praxis vor allem eine Übergangssituation 
zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Steuerungsansätze für die Kommunen bestehen 
hier vor allem in der internen Schnittstellengestaltung zum Jobcenter.  
 
Die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in Darmstadt unverhältnismäßig hohe Dichte der 
Leistungsberechtigten in der HLU konnte erstmalig im Jahr 2011 um 8% reduziert werden. 
Der Rückgang ist unter anderem auf die im Sommer 2011 begonnene Bestandsanalyse 
zurückzuführen und das seit 2010 eingeführte qualifizierte Fallmanagement zurückzuführen. Erste 
Erfolge konnten bereits dahingehend erzielt werden, dass der Fallbestand durch intensive Prüfung der 
rechtlichen Zuordnung zu den jeweiligen Rechtskreisen sowie vorrangiger Ansprüche in der Zeit von 
August 2011 bis März 2012 um 39 % reduziert werden konnte, ohne dass den Leistungsberechtigten 
hierdurch Nachteile entstanden sind. Die endgültigen Effekte werden sich jedoch erst in den 
Ergebnissen der Jahre 2012 und 2013 wieder spiegeln. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die 
eingeleiteten Maßnahmen, die sich auch auf die Ausgabenentwicklung beziehen, erforderlich sind, um 
einer auffallenden Schieflage im Bereich der HLU außerhalb von Einrichtungen entgegen zu wirken. 
 
Auffällig im Zusammenhang mit den Ausgaben im Bereich HLU ist auch, dass in Darmstadt 
überproportional viele Personen keine Erwerbsunfähigkeits-Rentenzahlungen (EU-Rente) erhalten. So 
beziehen im kommunalen Durchschnitt 57 % der HLU-Berechtigten eine EU-Rente, während in 
Darmstadt lediglich 33,2 % über diese sozialhilfemindernden Einkünfte verfügen. Hinzu kommt ein 
unterdurchschnittliches Rentenniveau, was sich ebenfalls negativ auf die Höhe des 
Sozialhilfeanspruches auswirkt.  
 
Bei den Leistungen der GSiAE handelt es sich in der Regel um Existenz sichernde Leistungen, die für 
die Kommune nicht steuerbar sind. Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch 
die demographische Entwicklung, sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen 
Vermögens beeinflusst. Die durchschnittlich gestiegenen Ausgaben pro Fall in diesem Bereich sind 
insbesondere Folge des hohen Mietniveaus und der angepassten Anerkennung der erforderlichen 
Heizkosten an die höchstrichterliche Rechtsprechung. 
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten, bezogen auf 1.000 Einwohner/innen, hat sich im Durchschnitt 
der teilnehmenden Städte um 0,8 % erhöht. Bedenkt man hierbei, dass 
nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2011 5,9 % mehr Menschen Leistungen 
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten haben, als 2010, wird schnell 
deutlich, dass die Altersarmut und die damit einhergehende Kostenbelastung der Kommunen 
zunimmt. 
 
Durch die schrittweise Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung durch den Bund, wird auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt fiskalisch entlastet. 
Allerdings wird sich diese Entlastung nicht in dem Maße auswirken, dass notwendige präventive 
Angebote und aktivierende Maßnahmen hierdurch abgedeckt sind, da nach dem derzeitigen Stand 
des Gesetzgebungsverfahrens nur die tatsächlichen Aufwendungen für Transferleistungen im 
Nachhinein erstattet werden und die Kommune darüber hinausgehende Aufwendungen, sowie 
Personal- und Sachkosten selbst tragen muss. 
 
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege bieten nach wie vor den größten Steuerungsansatz für die 
Kommunen. Insbesondere, wenn anhand des Städtevergleiches festgestellt wird, dass der Anteil der 
ausschließlich privat gepflegten Personen rückläufig ist, wird deutlich, dass künftig die Anteile an 
professioneller Pflege und damit die Kosten steigen werden.

- 4 - 
 
Die Struktur in Darmstadt hat sich dahingehend verbessert, dass sowohl die Dichte der 
Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen, bezogen auf 1.000 Einwohner/innen, als auch die 
ambulante Quote mit 43,8 % an allen Leistungsberechtigen innerhalb und außerhalb von 
Einrichtungen bei einem Durchschnitt von 35,2 % gestiegen ist. Dass Darmstadt als eine von drei 
Städten mit dem stärksten Rückgang der Dichte in der stationären Pflege um -2,2 % auf 2,0 % bei 
einem Durchschnitt von 3,5 % auffällt, zeigt deutlich, dass hier die guten ambulanten 
Versorgungsstrukturen und Beratungsangebote greifen. 
 
Die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege liegen pro Einzelfall sowohl im ambulanten, als auch stationären 
Bereich über den Durchschnittswerten der Vergleichskommunen. Dies liegt vor allem an den in 
Hessen deutlich höheren Leistungsvereinbarungen im ambulanten Pflegebereich und daran, dass 
42,6 % aller leistungsberechtigten Personen in Darmstadt nicht pflegeversichert sind und damit keine 
Leistungen der Pflegekasse erhalten. Im Durchschnitt der übrigen Vergleichsstädte sind dies nur 28,1 
% der Leistungsberechtigten. Dies führt unweigerlich zu höheren Sozialhilfekosten. 
 
Trotz dieser strukturellen Voraussetzungen ist es gelungen, in Darmstadt die Kosten pro Einzelfall 
sowohl im ambulanten (-9 %), als auch stationären Bereich (-5 %) zu verringern, und dies, obwohl im 
Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt die Kosten der ambulanten Pflege um 400 Euro, die der 
stationären Pflege um 177 Euro in den Vergleichsstädten gestiegen sind. 
 
Dieser Erfolg zur Optimierung der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege ist insbesondere der  Einrichtung 
bzw. dem Aufbau des Fachdienstes Pflege geschuldet, mit dem die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt seit 2010 die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen hat, 
zukünftig passgenau Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch individuelle 
Fallsteuerung gewähren zu können. 
 
Damit wird deutlich, dass in bestimmten Leistungsbereichen des SGB XII durchaus 
Steuerungspotential im Sinne von Kostenoptimierung besteht, allerdings setzt dies jedoch 
ausreichende und gut qualifizierte Personalressourcen in allen Leistungsbereichen des SGB XII 
voraus, um wirksam zu werden. 
 
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Investitionen in qualifiziertes Personal bilden damit 
nachweislich die Grundlage für nachhaltige Steuerung in der Sozialhilfe mit den gewünschten Effekten 
sowohl in der Qualität unserer Leistungen für die Menschen, als auch fiskalisch. 
 
Darmstadt, 31.10.2012 
 
D e z e r n a t  V          
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin  
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0400
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.10.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00