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V/0912/2010

Verkehrssituation Mariendorfer Straße

Vorlagen 09.12.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 30.03.2011, TOP 7.5

Berichtsvorlage

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Anlage zur Vorlage0912-2010

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Ansehen

Berichtsvorlage

4641 Zeichen

V/0912/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrssituation Mariendorfer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Eine Baustellensituation auf der Sudmühlenstraße verursachte bis September 2010 erhebliche 
Verdrängungsverkehre zu Lasten der Mariendorfer Straße. Dies nahmen die Anwohner der Ma-
riendorfer Straße zum Anlass, um auf die aus Ihrer Sicht zu hohen Verkehrsbelastungen, insbe-
sondere beim Lkw-Verkehr, aufmerksam zu machen. 
 
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, um nach Beendigung der Baustelle auf der 
Sudmühlenstraße die Verkehrsbelastungen der Mariendorfer Straße und der Straßen im Umfeld 
zu erfassen, darzustellen und zu bewerten. 
 
Die Ergebnisse dieser Verkehrserhebungen sind in einem Sachstandsbericht detailliert aufberei-
tet. Dieser Sachstandsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung kommt in Ab-
stimmung mit der Polizei zu dem Ergebnis, dass auf der Mariendorfer Straße aktuell kein Hand-
lungsbedarf besteht und die Verkehrszunahmen während der Baustelle „Sudmühlenstraße“ eine 
zeitlich begrenzte Sondersituation darstellten. Die Gründe für diese Entscheidung sind: 
 
1. Obwohl die Verkehrsbelastungen strukturbedingt in den letzten Jahren zugenommen ha-
ben, entsprechen sie noch der Straßenfunktion der Mariendorfer Straße. Als klassifizierte 
Kreisstraße und Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes, wird die Mariendorfer 
Straße mit ca. 7.000 Kfz/Tag und einem Lkw-Anteil von bis zu 11% belastet.  
 
2. Eine Verlagerung der Verkehre aus der Mariendorfer Straße kann nur zu Lasten des 
Schifffahrter Damms und der Sudmühlenstraße geschehen. Insbesondere die Sudmüh-
lenstraße und die Ortsdurchfahrt Handorf weisen schon heute Verkehrsbelastungen von 
bis zu 10.000 Kfz/Tag und einen Lkw-Anteil von 17% auf. Maßnahmen zu Gunsten der 
Mariendorfer Straße würden demnach zu Lasten der schon heute höher belasteten Sud-
mühlenstraße sowie der Ortsdurchfahrt Handorf gehen und sind somit nicht vertretbar. 
 
3. Die im Zuge der Mariendorfer Straße gemessenen Geschwindigkeiten liegen insbesonde-
re in den Abend- und Nachtstunden deutlich über der zulässigen Geschwindigkeit von 50 
Vorlagen-Nr.: 
V/0912/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Renkhoff 
Ruf: 
492 61 52 
E-Mail: 
Renkhoff@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.02.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0912/2010 
 
km/h. Insgesamt ist der gesamte Streckenabschnit aber bislang nicht unfallauffällig. In 
den letzten 3,5 Jahren kam es nur zu einem Unfall, der auf überhöhte Geschwindigkeiten 
zurück zu führen ist. Dennoch kann aus den gemessenen Geschwindigkeitsüberschrei-
tungen kein unmittelbarer Handlungbedarf für die Mariendorfer Straße abgeleitet werden.  
 
4. Vor ca. 5 Jahren sind zur Entlastung der Straßenzüge Heumannsweg, Schmittingheide, 
Mondstraße, Dyckburgstraße vom Durchgangsverkehr, Abbiegespuren im Bereich der 
B51/Dyckburgstraße geschaffen worden. 
 
Für den Schwerlastverkehr war die Nutzung vor dem Umbau nicht interessant, da dieser 
den Straßenzug durch die bereits vorhandene Sperrung des Heumannsweges und der 
Mondstraße nicht befahren durfte. Durch die Anordnung des Lkw-Verbotes im Bereich der 
B51/Dyckburgstraße wurde die Unterbindung des Schwerlastverkehrs aus Richtung Sü-
den in Richtung Schifffahrter Damm konsequent fortgeführt. 
 
Die Dyckburgstraße im Teilbereich zwischen B51 und Sudmühlenstraße ist auch wegen 
der geringen Brückenhöhe und des kurvigen Straßenverlaufs im Bereich der Eisenbahn-
brücke und Dingstiege für Schwerlastverkehr nicht geeignet.  
 
Die Gegenrichtung in Fahrtrichtung B51 ist nicht beschildert worden, da eine Notwendig-
keit nicht erkennbar ist. Der Schwerlastverkehr, der aus dem Ortskern Handorf kommt, 
fährt im Regelfall über die Sudmühlenstraße zum Schifffahrter Damm. 
 
Mittel- bis langfristig wird sich die Verkehrssituation im Zuge der Mariendorfer Straße und damit 
auch die unbefriedigende Situation für die Anwohner deutlich verbessern. Mit der Realisierung 
der B481n, der Verbindung zwischen B51 und Schifffahrter Damm, werden sich die Verkehrsbe-
lastungen auf der Mariendorfer Straße insgesamt verringern. Mit Fertigstellung der B481n ist es 
dann auch möglich, die Mariendofer Straße in ihrer Klassifizierung herabzustufen und aus dem 
Hauptverkehrsstraßennetz heraus zu nehmen.  
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Sachstandsbericht: Verkehrssituation Mariendorfer Straße - Dezember 2010

Anlage zur Vorlage0912-2010

9246 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0912/2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkehrssituation 
Mariendorfer Straße 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
November 2010

Anlass und Aufgabenstellung 
 
Eine Baustellensituation auf der Sudmühlenstraße verursachte bis September 2010 
erhebliche Verdrängungsverkehre zu Lasten der Mariendorfer Straße. Dies nahmen 
die Anwohner der Mariendorfer Straße zum Anlass, um auf die aus Ihrer Sicht zu 
hohen Verkehrsbelastungen, insbesondere beim Lkw-Verkehr aufmerksam zu ma- 
chen. Sie wandten sich mit Ihrem Anliegen an die Verwaltung und an die Presse, 
siehe folgende Presseartikel vom 07. und 14.09.2010: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Presseartikel Westfälische Nachrichten vom 07.09.2010

Presseartikel Westfälische Nachrichten vom 14.09.2010 
 
 
Die Verwaltung sagte zu, nach Beendigung der Baustelle auf der Sudmühlenstraße 
die Verkehrsbelastungen der Mariendorfer Straße und der Straßen im Umfeld zu er- 
fassen und die Ergebnisse zu erörtern. 
 
 
Zählstellenkonzept 
 
Am 28.10.2010 wurden zu den Hauptverkehrszeiten  
 
07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und  
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
  
die Verkehrsbelastungen von den fünf folgenden Knotenpunkten erfasst:

1 Schifffahrter Damm / Sudmühlenstraße, 
2 Schifffahrter Damm / Mariendorfer Straße, 
3 Sudmühlenstraße / Dyckburgstraße, 
4 Mariendorfer Straße / Dyckburgstraße, 
5 B51 / Dyckburgstraße.  
 
Darüber hinaus wurde vom 27.10.2010 bis zum 01.11.2010 das Verkehrsaufkommen 
der Mariendorfer Straße mit Hilfe eines Dauerzählstellengerätes erfasst. Die Zählplat- 
ten wurden in Höhe der Hausnummer 28 am 26.10.2010 auf die Fahrbahn montiert 
und am 2.11.2010 wieder abgeschraubt und anschießend ausgewertet.

Im Vorfeld der Verkehrshebungen wurde eine umfangreiche Ortsbegehung durch-
geführt und die bestehenden „LKW-Restriktionen“ aufgenommen. Diese wurden fo- 
tografisch dokumentiert, siehe folgende Abbildungen.   
 
Knotenpunkt Umgehungsstraße/ Dyckburgstraße (nördl. Umgehungsstraße) 
Dyckburgstraße: Fahrtrichtung Sudmühle, Handorf 
Aus allen Fahrtrichtungen VZ 253 (Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtge- 
wicht über 3,5 t) mit ZZ 1020-30 (Anlieger frei) und VZ 265 (Verbot für Fzg. über 3,6 
m Höhe einschließlich Ladung) 
 
Knotenpunkt Umgehungsstraße/ Dyckburgstraße (westl. Dyckburgstraße) 
B 51: Fahrtrichtung Telgte

Knotenpunkt Umgehungsstraße/ Dyckburgstraße (östl. Dyckburgstraße) 
B 51: Fahrtrichtung A 43 
 
 
Knotenpunkt Sudmühlenstraße/ Dyckburgstraße (südl. Sudmühlenstraße) 
Dyckburgstraße: Fahrtrichtung B 51 
Aus allen Fahrtrichtungen VZ 265  (Verbot für Fzg. über 3,6 m Höhe einschließlich 
Ladung) und ZZ (keine Durchfahrt zur B 51)

Knotenpunkt Sudmühlenstraße/ Dyckburgstraße (westl. Dyckburgstraße) 
Sudmühlenstraße: Fahrtrichtung Handorf 
 
Knotenpunkt Sudmühlenstraße/ Dyckburgstraße (östl. Dyckburgstraße) 
Sudmühlenstraße Fahrtrichtung: Schifffahrter Damm

Knotenpunkt Dyckburgstraße/ Mariendorfer Straße (südl. Mariendorfer Str.) 
Dyckburgstraße: Fahrtrichtung B 51 
beidseitig VZ 265  (Verbot für Fzg. über 3,6 m Höhe einschließlich Ladung) 
 
Knotenpunkt Dyckburgstraße/ Mariendorfer Straße (50 m vor Dyckburgstr.) 
Mariendorfer Straße Fahrtrichtung: Dyckburgstraße 
VZ 265  (Verbot für Fzg. über 3,6 m Höhe einschließlich Ladung)

Knotenpunkt Schifffahrter Damm/ Mariendorfer Straße 
Fahrtrichtung: Mariendorfer Straße 
 
Ergebnisse 
 
Dauerzählstelle – Mariendorfer Straße 
Verkehrsbelastungen 
 
In der folgenden Tabelle sind die Querschnittbelastungen und das Lkw-Aufkommen 
der Mariendorfer Straße dargestellt (siehe Lageplan): 
 
Kfz/24h Lkw/24h Lkw-Anteil in % 
27.10.2010 Mittwoch 6.839 756 11,1% 
28.10.2010 Donnerstag 6.883 672 9,8% 
29.10.2010 Freitag 7.052 610 8,7% 
30.10.2010 Samstag 4.962 314 6,3% 
31.10.2010 Sonntag 3.754 188 5,0% 
01.11.2010 Montag * 2.931 139 4,7% 
* Feiertag 
Zähldatum 
 
 
Die Verkehrbelastungen der Mariendorfer Straße liegen an einem normalen Werktag 
bei ca. 7.000 Kfz/Tag. Der Lkw-Anteil ist im Vergleich zu anderen Straßen im Stadt- 
gebiet Münster relativ hoch, es wurden Werte von über 11 % erfasst.  Trotzdem sind 
sowohl die ermittelten Querschnittsbelastungen als auch der Lkw-Anteil für eine 
Kreisstraße im Hauptverkehrsstraßennetz als verkehrlich verträglich einzustufen.

Geschwindigkeiten 
 
Über die Zählplatten ist auch eine Erfassung der Geschwindigkeiten möglich. Die 
folgende Grafik zeigt die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung. Dargestellt sind 
die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Mariendorfer Straße in Richtung Dyck- 
burgstraße über den Tag für den gesamten Zählzeitraum.  
  
gemessene Geschwindigkeit V85 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 
00:00 bis 24:00 Uhr 
km/h 
zulässige Geschindigkeit 
27.10.2010 Mittwoch 
28.10.2010 Donnerstag 
29.10.2010 Freitag 
30.10.2010 Samstag 
31.10.2010 Sonntag 
01.11.2010 Montag * 
 
 
V85 ist die Geschwindigkeit, die das tatsächliche Fahrverhalten beschreibt, welches 
von 85 % der ungehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten 
wird. Dieser Wert stellt die Bemessungsgrundlage dar. Danach wird auf der Marien- 
dorfer Straße im gesamten Tagesverlauf zu schnell gefahren und dies vor allem in 
den frühen Morgenstunden und späten Abendstunden. Hier wurden V85-Werte von 
bis zu 86 km/h gemessen.  
 
Spitzenstundenfaktoren 
 
Nach Auswertung der Dauerzählstelle werden 16,8 % des täglichen Kfz-
Verkehrsaufkommens in den beiden Spitzenstunden 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr abgewickelt. Für das Lkw-Verkehrsaufkommen liegt dieser 
Wert bei 9,0 % 
 
Knotenstromzählungen 
 
Die Knotenstromzählungen können mit den aus der Dauerzählstelle abgeleiteten  
Spitzenstundenanteilen auf den DTVw hochgerechnet werden. Somit ist es möglich 
auch für die angrenzenden Straßen Schifffahrter Damm, Dyckburgstraße und Sud- 
mühlenstraße Kfz- und Lkw-Belastungen als 24h-Werte abzuleiten.

Danach ergeben sich folgende Verkehrsbelastungen: 
 
 
      Kfz/24h Lkw/24h Lkw-Anteil %  
 
Schifffahrter Damm  
(südl. Mariendorfer Str.)  15.300    770     5,0 
(nördl. Mariendorfer Str.)  17.300 1.800   10,4 
(südl. Sudmühlenstr.)  14.800 1.950   13,2 
(nördl. Sudmühlenstr.)  19.700 2.690   13,7 
Sudmühlenstr. 
(östl. Schifffahrter Damm)  10.000 1.700   17,0 
 (westl. Dyckburgstr.)    9.700 1.700   17,5 
 (östl. Dyburckstr.)     9.800 1.600   16,3 
Dyckburgstraße 
 (südl. Sudmühlenstr.)    5.800    840   14,5 
 (nördl. Mariendorfer Str.)    5.900    590   10,0 
 (südl. Mariendorfer Str.)    9.200 1.100   11,9 
 (nördl. B51)      8.800    840     9,6 
 
 
Verkehrsentwicklung Mariendorfer Straße 
 
In der Zeit von 1997 bis 2010 wurden regelmäßig die Spitzendenstundenbelastungen 
der Mariendorfer Straße im Bereich der Knotenpunkte Schifffahrter Damm/Marien-
dorfer Straße und Dyckburgstraße/Mariendorfer Straße erhoben. In diesem Zeitraum 
sind die gezählten Verkehrsbelastungen im westlichen Abschnitt der Mariendorfer 
Straße um ca. 48% und die Verkehrsbelastungen im östlichen Abschnitt um ca. 28% 
auf heute rd. 7.000 Kfz/24h angestiegen. 
 
 
Fazit 
 
Die Verwaltung kommt in Abstimmung mit der Polizei zu dem Ergebnis, dass auf der 
Mariendorfer Straße aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die Gründe für diese Ent- 
scheidung sind: 
 
1. Obwohl die Verkehrsbelastungen strukturbedingt i n den letzten Jahren zuge- 
nommen haben, entsprechen sie noch der Straßenfunkt ion der Mariendorfer 
Straße. Als klassifizierte Kreisstraße und Bestandt eil des Hauptverkehrsstra- 
ßennetzes, wird die Mariendorfer Straße mit ca. 7.0 00 Kfz/Tag und einem 
Lkw-Anteil von bis zu 11% belastet.  
 
2. Eine Verlagerung der Vekehre aus der Mariendorfe r Straße kann nur zu Las- 
ten des Schifffahrter Dammes und der Sudmühlenstraß e geschehen. Insbe- 
sondere die Sudmühlenstraße und die Ortsdurchfahrt Handorf weisen schon 
heute Verkehrsbelastungen von bis zu 10.000 Kfz/Tag  und einen Lkw-Anteil 
von 17% auf. Maßnahmen zu Gunsten der Mariendorfer Straße würden dem- 
nach zu Lasten der schon heute höher belasteten Sudmühlenstraße sowie der 
Ortsdurchfahrt Handorf gehen und sind somit nicht vertretbar.

3. Die im Zuge der Mariendorfer Straße gemessenen G eschwindigkeiten liegen 
insbesondere in den Abend- und Nachtstunden deutlic h über der zulässigen 
Geschwindigkeit von 50 km/h. Insgesamt ist der gesa mte Streckenabschnit 
aber bislang nicht unfallauffällig. In den letzten 3,5 Jahren kam es nur zu ei- 
nem Unfall, der auf überhöhte Geschwindigkeiten zur ück zu führen ist. Den- 
noch kann aus den gemessenen Geschwindigkeitsübersc hreitungen kein un- 
mittelbarer Handlungbedarf für die Mariendorfer Straße abgeleitet werden.  
 
Mittel- bis langfristig wird sich die Verkehrssituation im Zuge der Mariendorfer Straße 
und damit auch die unbefriedigende Situation für die Anwohner deutlich verbessern. 
Mit der Realisierung der B481n, der Verbindung zwischen B51 und Schifffahrter 
Damm, werden sich die Verkehrsbelastungen auf der Mariendorfer Straße spürbar 
verringern. Mit Fertigstellung der B481n ist es dann auch möglich, die Mariendofer 
Straße in ihrer Klassifizierung herabzustufen und sie dann aus dem Hauptverkehrs- 
straßennetz heraus zu nehmen.

Beratungsverlauf (2)

17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Sudmühlenstraße
  • Mariendorfer Straße
  • Mondstraße
  • Dyckburgstraße
  • Schifffahrter Damm
  • Umgehungsstraße
  • Mühlenstraße
  • Schmittingheide
  • Heumannsweg
  • Burgstraße
  • Dingstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0912/2010
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37