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0971/2018

An der Mühle in Porz-Langel; AN/0329/2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 18.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.04.2018, TOP 10.2.5

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

7525 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 hüls ma 
Vorlagen-Nummer 
 0971/2018 
Schlusszeichnung: 16.04.2018 
 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und von Frau Bastian (FDP) aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) am 15.03.2018 (Eingang hier: 23.03.2018) betreffend 
TOP 8.2 Bebauungsplan An der Mühle in Porz-Langel 
AN/0329/2018 
Text des Antrages: 
 
Die Bezirksvertretung bestätigt ihren Beschluss vom 15.09.2016 und bittet die Verwaltung, eindring-
lich diesen schnellst möglich umzusetzen. 
 
Für das Qualifizierungsverfahren soll der Investor ein Architekturbüro beauftragen, welches drei mög-
liche Vorschläge einem Gremium aus vier Stadtentwicklungsausschuss-Mitgliedern und vier Bezirks-
vertretern der BV 7 zur Auswahl vorlegen. 
 
Die Vorschläge sollen Lage, Form, Fassadengestaltung, Freiraumgestaltung und Verkehrsanbindung 
sowie die Anzahl der Stellplätze darlegen. 
 
Der von dem Gremium gewählte Vorschlag soll im VEP Vertrag aufgenommen werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form beschlossen. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.03.2018 einen Antrag zum weiteren Vorgehen 
für das städtebauliche Planungsverfahren "VEP An der Mühle in Köln-Porz-Langel"(Session 
2560/2016) beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde am 05.10.2016 im Amtsblatt der Stadt be-
kanntgemacht, nachdem die erforderliche Beschlussfassung zur Aufstellung eines vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2016 erfolgte. Planungsziel für den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes im derzeit 
unterversorgten Stadtteil Porz-Langel. In den Obergeschossen soll eine öffentlich geförderte, barrie-
refreie Wohnanlage mit circa 34 überwiegend Ein- und Zwei-Zimmerwohnungen für ältere und/oder 
gehandicapte Menschen, aber auch Alleinerziehende mit Kindern errichtet werden. Diese Wohnanla-
ge soll um eine Tagespflegeeinrichtung mit Servicestation ergänzt werden.

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Beschluss der Bezirksvertretung Porz: 
"Die Bezirksvertretung bestätigt ihren Beschluss vom 15.09.2016 und bittet die Verwaltung eindringlich 
diesen schnellst möglich umzusetzen." 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Maßgabe der Bezirksvertretung Porz zum Einleitungsbeschluss (Session 2560/2016, Anlage 5) 
beschreibt eine Aufweitung der Maßgabe zur Unterbringung der baurechtlich erforderlichen Stellplät-
ze. Im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sind dezentrale Nahversorgungsstandorte mit 
einem limitierten Stellplatzangebot von 50 Stück geregelt. Das Bestreben zur Anpassung dieser Re-
gelung im Zuge einer Bebauung wurde bereits im Rahmen der Vorlage Beschluss der Bezirksvertre-
tung Porz über die Änderung des Bebauungsplanes 71359/02-00-01 Arbeitstitel: In der Bohnenbitze 
in Köln-Porz-Langel (Session 0358/2016) erörtert. Dieser und weitere Sachverhalte wurden seitens 
der Verwaltung mit einer Einschätzung versehen und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sit-
zung am 10.03.2016 vorgelegt. Eine Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss er-
folgte nach einer Zurückstellung der Vorlage am 28.04.2016. Auszug aus der Stellungnahme der 
Verwaltung: 
 
"Bei der Steuerung von Vorhaben außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gemäß dem Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln ist für Nahversorgungsstandorte eine maximale 
Stellplatzanzahl von 50 Plätzen vorgegeben.  
 
In den vorgenannten Punkten favorisiert die Verwaltung entgegen dem Antrag die Realisierung 
einer straßenbegleitenden Bebauung mit einer innenliegenden Stellplatzanlage und einer zwin-
genden Einhaltung von 50 Stellplätzen für den Nahversorgungsstandort (zuzüglich Stellplätze 
für den Wohnungsbau). Die Verwaltung empfiehlt, vor Einleitung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen, deren Siegerentwurf Grundlage 
für ein Bebauungsplanverfahren (VEP) darstellt." 
 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz: 
"Für das Qualifizierungsverfahren soll der Investor ein Architekturbüro beauftragen, welches drei 
mögliche Vorschläge einem Gremium aus 4 SteA Mitgliedern und 4 Bezirksvertretern der BV 7 zur 
Auswahl vorlegen." 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Vorgabe zur Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung) entstammt 
der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 28.04.2016 zur Vorla-
ge Beschluss der Bezirksvertretung Porz über die Änderung des Bebauungsplanes 71359/02-00-01 
Arbeitstitel: In der Bohnenbitze in Köln-Porz-Langel (Session 0358/2016). Dieser und weitere Sach-
verhalte wurden seitens der Verwaltung mit einer Einschätzung versehen und dem Stadtentwick-
lungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2016 vorgelegt. Eine Beschlussfassung durch den Stadt-
entwicklungsausschuss erfolgte nach einer Zurückstellung der Vorlage am 28.04.2016. Auszug aus 
der Stellungnahme der Verwaltung: 
 
"Städtebauliches Ziel für die Entwicklung der Fläche ist es, durch eine höhere Dichte einen 
kleinflächigen Nahversorgungsstandort sowie zusätzliche Wohneinheiten planungsrechtlich zu 
ermöglichen. Das Plangebiet ist als Eingangssituation für Langel von hoher ortsbildprägender 
Relevanz. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des im Flächennutzungsplan 
als Wohnbaufläche dargestellten Grundstückes ist ein angemessenes städtebauliches Konzept 
Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens. Entsprechend dem Vorgehen im Verfahren 
"Lidl-Markt in Köln, Kalk-Mülheimer Straße" soll in Langel ebenfalls durch die Ergebnisse eines 
Qualifizierungsverfahrens (voraussichtlich Mehrfachbeauftragung) eine angemessene städte-
bauliche Figur hergeleitet werden. Es ist darauf zu achten, dass der Siedlungsrand baulich klar 
definiert wird und die Stellplätze ortsbildverträglich angeordnet werden."

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Es ist in Frage zu stellen, inwieweit eine Qualifizierung durch ein Architekturbüro erfolgen kann. 
Wettbewerbe zielen darauf, alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung von Pla-
nungsaufgaben und den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung zu finden. Die Zieler-
reichung durch nur einen Architekten ist dadurch nicht gegeben. Im Falle einer Akzeptanz des 
Vorschlags aus dem Bezirk Porz durch den Stadtentwicklungsausschuss, ist eine erneute, modi-
fizierte Beschlussfassung erforderlich. Die Zusammensetzung des Preisgerichts erfolgt auf den 
bisher etablierten städtischen Standards. In der Regel sind nur die Mitglieder des Stadtentwick-
lungsausschusses sowie deren Vertreterinnen und Vertreter stimmberechtigt. Es besteht die 
Möglichkeit, als Bezirksvertreter die Vertretungsfunktion wahrzunehmen.   
 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz: 
"Die Vorschläge sollen Lage, Form, Fassadengestaltung, Freiraumgestaltung und Verkehrsanbindung 
sowie die Anzahl der Stellplätze darlegen." 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Entsprechende Vorgaben werden in die Auslobungsunterlagen eingebracht.  
 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz: 
"Der von dem Gremium gewählte Vorschlag soll im VEP Vertrag aufgenommen werden." 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der erwählte Vorschlag wird zur Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Bestandteil 
dieses Planwerkes sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungs-
plan sowie der Durchführungsvertrag.

Beratungsverlauf (1)

26.04.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0971/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
18.04.2018
Erstellt
27.03.2018 11:13