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2048/2017

Beantwortung mehrerer Anfragen aus der Sitzung zum Thema Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern vom 20.03.2017 ( 5.13 Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) 0681/2017) und vom 25.04.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.08.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.09.2017, TOP 3.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4199 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 
 2048/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.09.2017 
 
 
RM Frau Heuser fragt, wie die 60 Therapieplätze in so kurzer Zeit gefunden werden konnten. 
 
Antwort 
Das Therapiezentrum für Folteropfer  der Caritas ist seit Jahren stabiler Kooperationspartner des Ju-
gendamtes  und sehr gut mit diversen Therapeuten vernetzt. Laut Frau Wilhelmi Leiterin der Einrich-
tung ist es  nach intensiver jahrelanger konstanten Zusammenarbeit und Vernetzung gelungen ein 
Angebot von cirka 60 Therapieplätzen aufzubauen. 
 
 
RM Herr Joisten nimmt Bezug auf den letzten Absatz der Mitteilung und fragt, wie viele Notplätze 
noch nicht aufgelöst wurden und wie der zukünftige Bedarf eingeschätzt werde. 
 
Antwort: 
Mit Datum 15.05.2017 kann mitgeteilt werden, dass es nur noch 7 Notplätze im Rahmen der Unter-
bringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gibt. Diese werden nach Fertigstellung eines 
Wohngebäudes in eine Wohngruppe mit Betriebserlaubnis mit den jetzigen Betreuern umziehen.  
Durch die  Quotenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine bedarfsgerechte Pla-
nung  möglich. Demnach sind Bedarfe in der stationären Jugendhilfe und im Verselbständigungsbe-
reich  auszubauen. Insbesondere die desolate Wohnraumsituation macht eine Ablösung aus der Ju-
gendhilfe schwierig und blockiert Kapazitäten in stationären Angeboten. 
 
 
IRM Herr Litvinov fragt, nach welchen Kriterien die Jugendlichen als Erwachsen eingeschätzt wer-
den und ob es rechtmäßig sei, eine solche Einschätzung vorzunehmen. Er fragt weiter, ob im Zu-
sammenhang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden von „ Bestand“ gesprochen 
werden solle. 
 
Antwort: 
Im achten Sozialgesetzbuch § 42 f ist rechtlich vorgeschrieben, dass das Jugendamt im Rahmen der 
vorläufigen Inobhutnahme u.a. durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme einzuschätzen hat ob es 
sich um eine minderjährige oder volljährige Person handelt. 
 
Kriterien zur Altersfeststellungen sind neben dem äußerlichen Merkmalen , Erkenntnisse aus der Vita 
die darauf schließen lassen, dass Zweifel an den Angaben bestehen, sowie Verhalten im Gespräch 
und die Erkenntnisse aus der Schutzeinrichtung im Umgang mit anderen Jugendlichen und dem Re-
gelwerk. Aus der Summierung der aufgeführten Erkenntnisse wird ein Gesamteindruck festgehalten, 
der für oder gegen eine  Minderjährigkeit  spricht. 
 
 
Herr Prölß fragt, ob bekannt sei, in wie vielen Fällen Rechtsmittel gegen die Altersfeststellung 18 +

2 
 
eingelegt wurden. Er fragt darüber hinaus, welche Gründe es für die Entweichung der Jugendlichen 
gebe und ob es Informationen gebe, wo sich diese Jugendlichen aufhielten. 
 
Antwort: 
 
Im Kalenderjahr 2016 haben 12 Jugendliche Rechtsmittel  in Form eines Widerspruchs eingelegt. In 
drei Fällen konnte dem Widerspruch abgeholfen werden. Es kam zu keiner Klage. 
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Entweichung von Jugendlichen. 
 
 Einige UMA´s teilen bereits im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme mit, dass sie einen an-
deren Zielort haben und lediglich durch die Polizei auf dem Weg dorthin festgehalten wurden 
und dem Jugendamt zugeführt worden sind. Sie jedoch die Absicht verfolgen weiterzureisen. 
 Der größte Teil der UMA´s die wiederkehrend Entweichen sind männliche Jugendliche, die ein 
starkes Autonomiebestreben haben und oftmals ihre Kindheit auf der Straße verbracht haben. 
Die sind sehr Selbstbestimmt in ihren Handlungen und akzeptieren kaum Vorgaben. Daher 
sind Entweichungen aus den Schutzmaßnahmen für diese Personengruppe an der Tages-
ordnung. Da über jede Entweichung eine Vermißtmeldung bei der Polizei gemacht wird und 
das Kölner Jugendamt in sehr vielen Fällen in der Zuständigkeit bleibt, sind die Aufenthalte 
der Jugendlichen durch die Mitteilungen der Aufnahmen im Rahmen von Schutzmaßnahmen 
aus anderen Städten  bekannt. Zum Teil halten diese Jugendlichen auch Kontakte zu ihren 
ehemaligen Einrichtungen und informieren über ihre Aufenthalte, die gelegentlich dann auch 
Länderübergreifend in Belgien und Frankreich sind.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Integrationsrat
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2048/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27