2048/2017
Beantwortung mehrerer Anfragen aus der Sitzung zum Thema Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern vom 20.03.2017 ( 5.13 Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) 0681/2017) und vom 25.04.2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4199 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 2048/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.09.2017 RM Frau Heuser fragt, wie die 60 Therapieplätze in so kurzer Zeit gefunden werden konnten. Antwort Das Therapiezentrum für Folteropfer der Caritas ist seit Jahren stabiler Kooperationspartner des Ju- gendamtes und sehr gut mit diversen Therapeuten vernetzt. Laut Frau Wilhelmi Leiterin der Einrich- tung ist es nach intensiver jahrelanger konstanten Zusammenarbeit und Vernetzung gelungen ein Angebot von cirka 60 Therapieplätzen aufzubauen. RM Herr Joisten nimmt Bezug auf den letzten Absatz der Mitteilung und fragt, wie viele Notplätze noch nicht aufgelöst wurden und wie der zukünftige Bedarf eingeschätzt werde. Antwort: Mit Datum 15.05.2017 kann mitgeteilt werden, dass es nur noch 7 Notplätze im Rahmen der Unter- bringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gibt. Diese werden nach Fertigstellung eines Wohngebäudes in eine Wohngruppe mit Betriebserlaubnis mit den jetzigen Betreuern umziehen. Durch die Quotenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist eine bedarfsgerechte Pla- nung möglich. Demnach sind Bedarfe in der stationären Jugendhilfe und im Verselbständigungsbe- reich auszubauen. Insbesondere die desolate Wohnraumsituation macht eine Ablösung aus der Ju- gendhilfe schwierig und blockiert Kapazitäten in stationären Angeboten. IRM Herr Litvinov fragt, nach welchen Kriterien die Jugendlichen als Erwachsen eingeschätzt wer- den und ob es rechtmäßig sei, eine solche Einschätzung vorzunehmen. Er fragt weiter, ob im Zu- sammenhang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden von „ Bestand“ gesprochen werden solle. Antwort: Im achten Sozialgesetzbuch § 42 f ist rechtlich vorgeschrieben, dass das Jugendamt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme u.a. durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme einzuschätzen hat ob es sich um eine minderjährige oder volljährige Person handelt. Kriterien zur Altersfeststellungen sind neben dem äußerlichen Merkmalen , Erkenntnisse aus der Vita die darauf schließen lassen, dass Zweifel an den Angaben bestehen, sowie Verhalten im Gespräch und die Erkenntnisse aus der Schutzeinrichtung im Umgang mit anderen Jugendlichen und dem Re- gelwerk. Aus der Summierung der aufgeführten Erkenntnisse wird ein Gesamteindruck festgehalten, der für oder gegen eine Minderjährigkeit spricht. Herr Prölß fragt, ob bekannt sei, in wie vielen Fällen Rechtsmittel gegen die Altersfeststellung 18 + 2 eingelegt wurden. Er fragt darüber hinaus, welche Gründe es für die Entweichung der Jugendlichen gebe und ob es Informationen gebe, wo sich diese Jugendlichen aufhielten. Antwort: Im Kalenderjahr 2016 haben 12 Jugendliche Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs eingelegt. In drei Fällen konnte dem Widerspruch abgeholfen werden. Es kam zu keiner Klage. Es gibt unterschiedliche Gründe für die Entweichung von Jugendlichen. Einige UMA´s teilen bereits im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme mit, dass sie einen an- deren Zielort haben und lediglich durch die Polizei auf dem Weg dorthin festgehalten wurden und dem Jugendamt zugeführt worden sind. Sie jedoch die Absicht verfolgen weiterzureisen. Der größte Teil der UMA´s die wiederkehrend Entweichen sind männliche Jugendliche, die ein starkes Autonomiebestreben haben und oftmals ihre Kindheit auf der Straße verbracht haben. Die sind sehr Selbstbestimmt in ihren Handlungen und akzeptieren kaum Vorgaben. Daher sind Entweichungen aus den Schutzmaßnahmen für diese Personengruppe an der Tages- ordnung. Da über jede Entweichung eine Vermißtmeldung bei der Polizei gemacht wird und das Kölner Jugendamt in sehr vielen Fällen in der Zuständigkeit bleibt, sind die Aufenthalte der Jugendlichen durch die Mitteilungen der Aufnahmen im Rahmen von Schutzmaßnahmen aus anderen Städten bekannt. Zum Teil halten diese Jugendlichen auch Kontakte zu ihren ehemaligen Einrichtungen und informieren über ihre Aufenthalte, die gelegentlich dann auch Länderübergreifend in Belgien und Frankreich sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2048/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27