3727/2022
Sportanlage Burgwiesenstraße - Kunststoffrasen Belagserneuerung
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Anlage 01 Zustandsbericht KSR SpA Burgwiesenstraße
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1 Zustandsbericht Sportamt K unststoffrasenspielfelder Sportfreianlage Burgwiesenstraße 1. D atum der Begehung 2. Durchgeführt von Do. 08. November 2022 52 / 521 Im Zuge der geplanten Kunststoffrasenbelagserneuerung wurde eine Begehung des Groß- spielfeldes und Kleinspielfeldes durchgeführt um den Zustand zum o.g. Stichtag festzuhalten. Kunststoffrasenbelag Der Kunststoffrasenplatz wurde 2011 fertiggestellt. Die Platzgrößen betragen: Großspielfeld: 109,40 m x 72,65 m (brutto). Kleinspielfeld: 45 m x 38 m (brutto) Der Kunststoffrasenteppich ist ein „Polytan Ligagrass 238 12/8“ mit 5 kg/m² TPE und 20 kg/m² Quarzsandverfüllung. Als elastifizierende Schicht wurde eine „ET 35 mm“ eingebaut. Zustandsbeschreibung Am 08.11.2022 wurde der Kunststoffrasenplatz durch Mitarbeiter des Sportamtes, Abteilung Sportstättenbau und -pflege in Augenschein genommen und alle sichtbaren Beschädigungen des Kunststoffrasenbelags dokumentiert. Ein Lageplan mit den gefundenen Schadstellen liegt als Anlage bei. Bei beiden Torräumen weisen die Fasern einen hohen Verschleiß auf. Es wurden Zerfase- rungen und Faserabbrüche festgestellt. Im gesamten Im Bereich der Mittelachse weisen die Fasern Verschleißerscheinungsformen auf. In den Spielfeldern gibt es Bereiche (5-Meter Räume und Strafstoßpunkte) die 2019 kleintei- lig Instand gesetzt wurden. Diese Bereiche sind im Lageplan blau dargestellt. An den Stößen gibt es bis zu 2 cm große Stoßfugen. Zwischen den ausgetauschten Kunststoffrasenberei- chen und dem alten Kunststoffrasenteppich gibt es eine sicht- und deutlich spürbare Höhen- differenz aufgrund der unterschiedlichen Faserlängen. Über das gesamte Spielfeld hinweg lösen sich Klebenähte der miteinander verklebten Kunst- stoffrasenbahnen und eingesetzten Linien. Es entstehen sogenannte „offenen Nähte“. Diese Bereiche sind im Lageplan mit roten Linien gekennzeichnet. Zusammenfassung. Der Kunststoffrasenteppich mit TPE-Kunststoffgranulat weist zahlreiche Verschleißerschei- nungen auf. Die Zerfaserung hat besonders in den Torräumen stark eingesetzt. Offene Nähte und Höhendifferenzen im Kunststoffrasenspielfeld stellen zudem Unfallgefahren dar. Köln, 15.11.2022 SpA Burgwiesenstraße - Luftbild mit Schäden Mittelpunkt: 362133, 5647101 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 15.11.2022Seite 1 / 1
Anlage 02 Kostenberechnung
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Kostenberechnung Sportamt Titel Netto 19% MwSt Brutto 1 Baustelleneinrichtung 1.500,00 € 285,00 € 1.785,00 € 2 Rückbau und Entsorgung 40.000,00 € 7.600,00 € 47.600,00 € 3 Kunststoffrasenbelag 219.000,00 € 41.610,00 € 260.610,00 € 4 weitere Arbeiten 13.250,00 € 2.517,50 € 15.767,50 € 5 Regiearbeiten 1.250,00 € 237,50 € 1.487,50 € Zwischensumme Bau- und Planungskosten 275.000,00 € 52.250,00 € 327.250,00 € Kostenberechnung (brutto gerundet) 328.000,00 € Stand: 23.11.2022Sportanlage Burgwiesenstraße Belagserneuerung Kunststoffrasen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3727/2022 Freigabedatum 17.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Burgwiesenstraße - Kunststoffrasen Belagserneuerung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Vorbera- tung im Sportausschuss, mit der Durchführung von Sanierungsarbeiten auf der Sportanlage Burgwiesenstraße auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberech- nung. Diese beinhaltet die Kunststoffrasen-Belagserneuerung bei einem Großspielfeld und die Er- neuerung von Ausstattungsgegenständen für den Sportbetrieb. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 328.000,- € brutto. Zur Finanzierung der Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2023 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 328.000,- € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Rahmen der Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Der Sportausschuss gibt, vorbehaltlich der Entscheidung der Kämmerin zur Ermächtigungs- übertragung, die Mittel in Höhe von 300.000 € aus dem Änderungsantrag AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 im Haushaltsplan 2023 frei. Alternative: Die Belagserneuerung auf der Sportanlage Burgwiesenstraße wird nicht durchgeführt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Sportausschuss 02.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 328.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Sportanlage Burgwiesenstraße ist im Grundbesitz der Stadt Köln. Die Sportanlage verfügt über eine Wettkampfanlage Typ C mit Kunststoffrasen-Großspielfeld und weiteren Kleinspiel- feldern. Die Sportanlage wird überwiegend von der Gesamtschule Holweide und dem Verein SC Holweide 1968 e.V. genutzt. Die Kunststoffrasenspielfelder wurden im Jahr 2011 errichtet und befinden sich aufgrund der starken Beanspruchung und des Alters in einem sanierungsbedürftigen Zustand (s. Anlage 03). Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nutzungsintensität beabsichtigt die Ver- waltung den Austausch der bestehenden Kunststoffrasenbeläge. Kosten und Finanzierung: Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungs- verzeichnisses erstellt. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 328.000,- €. Von den insgesamt 328.000,- € brutto sollen 300.000,- € aus den im Rahmen des Änderungs- antrages AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 veranschlagten Mitteln (Sanierung beste- 3 hender Kunst- und Naturrasenplätze) und 28.000,- € aus den im Rahmen des Änderungsan- trages AN/1726/2022 zum Haushaltsjahr 2023/2024 veranschlagten Mitteln (Erhöhung der Mittel für die Sanierung bestehender Kunstrasenplätze) finanziert werden. Der Antrag auf eine Ermächtigungsübertragung der Mittel, in Höhe von 300.000- € aus dem Jahr 2022 wird zur gegebener Zeit gestellt. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung erfolgt die Finanzierung im Rahmen der Bewirtschaftung 2023 aus dem Teilergebnisplan des Sportamtes aus der Pro- duktgruppe 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Infrastruktur zu sichern und den Betrieb der Sportanlage aufrechterhalten zu können. Sollte die Maßnahme nicht erfolgen, würde dies in absehbarer Zeit aus Verkehrssicherungsgründen zur Sperrung der Anlage füh- ren. Zudem würde durch eine Weiternutzung auch die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags in Mitleidenschaft gezogen, wodurch ein noch größerer und kostenin- tensiverer Sanierungsbedarf entstehen würde. Als Einstreumaterial ist Quarzsand und Kork vorgesehen. Die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt. Klimafolgeabschätzung: Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbes- serung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltig- keit dienen: Füllstoff Kunstrasen: Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasen- plätze nun ausschließlich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Ausbringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. Optimierung der Nachhaltigkeit: Der gebrauchte Kunststoffrasen wird einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe und Sand zurückgewonnen werden und diese anschlie- ßend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunterneh- men) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. Dringlichkeitsbegründung: Die Vorlage wird verfristet vorgelegt. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da der Belagswechsel im Jahr 2023 durchgeführt werden muss. Da die Dauer des Ausschreibungs- verfahrens sowie die Lieferzeit des Kunststoffrasens und die Verarbeitbarkeit von Kunststoffen im Außenbereich bis Oktober berücksichtigt werden muss, ist ein frühzeitiger Beschluss erfor- derlich, um die Baumaßnahme im Jahr 2023 durchführen zu können. Anlagen
Anlage 03 Luftbild
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Sportanlage Burgwiesenstraße Mittelpunkt: 362131, 5647091 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 04.11.2022Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3727/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 04.11.2022 16:13