4117/2023
Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 08.01.2024 4117/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" hier: Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Köl- ner City und Einrichtung eines Innenstadtbeirats Aufgrund eng getakteten Sitzungstermine der beratenden Gremien und der hohen Dringlich- keit des Beschlusses war es nicht möglich, den Wirtschaftsausschuss beratend in die Be- schlussfassung der Vorlage 3650/2023 mit dem Betreff „Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", hier: Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungs- fonds Kölner City und Einrichtung eines Innenstadtbeirats“ einzubinden. In der Begründung der Vorlage 3650/2023 heißt es daher: „Der Wirtschaftsausschuss wird im Nachgang per Mit- teilung über das Beratungsergebnis der vorliegenden Beschlussvorlage informiert.“ Der Rat hat in der Sitzung vom 07.12.2023 die Beschlussvorlage ungeändert beschlossen. Folgendes wurde damit beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwen- dungen aus dem Verfügungsfonds Kölner City als Projektbaustein des Bundesförder- projektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City“ im Bundesprogramm „Zukunftsfähige In- nenstädte und Zentren“ mit Laufzeit bis zum 31.08.2025 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Vergabe der Mittel aus den Verfügungs- fonds. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Zeitdauer des Förderprogramms die Einrich- tung eines Innenstadtbeirates, der über die Förderanträge entscheidet. Der Innenstadt- beirat setzt sich paritätisch aus Akteur*innen der Kölner City und Vertreter*innen der Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt zusammen. Die Bezirksvertretung Innen- stadt benennt für jede Fraktion jeweils 1 Vertreter*in und 1 Stellvertreter*in. Weiteres stimmberechtigtes Mitglied ist der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digi- talisierung und Regionales. 3. Der Rat beschließt gem. § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 2023/2024 im Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsjahr 2024 eine abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilplan des Amtes für Stadtent- wicklung und Statistik, Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 100.000 €, um entsprechende Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kölner City gewähren zu können. Als Deckung stehen im selben Teilplan entsprechende Minderaufwendungen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 2 Anlage Auszug des Beschlussprotokolls Rat vom 07.12.2023 Gez. Haack
Anlage_1_Auszug_Beschlussprotokoll_Rat
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange1@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Rates vom 07.12.2023 öffentlich 10.31 Umsetzung des Förderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City" im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" hier: Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü- gungsfonds Kölner City und Einrichtung eines Innenstadtbeirats 3650/2023 Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zu- wendungen aus dem Verfügungsfonds Kölner City als Projektbaustein des Bun- desförderprojektes „Netzwerkarbeit für die Kölner City“ im Bundesprogramm „Zu- kunftsfähige Innenstädte und Zentren“ mit Laufzeit bis zum 31.08.2025 und beauf- tragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Vergabe der Mittel aus den Verfügungsfonds. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Zeitdauer des Förderprogramms die Ein- richtung eines Innenstadtbeirates, der über die Förderanträge entscheidet. Der Innenstadtbeirat setzt sich paritätisch aus Akteur*innen der Kölner City und Vertreter*innen der Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt zusammen. Die Bezirksvertretung Innenstadt benennt für jede Fraktion jeweils 1 Vertreter*in und 1 Stellvertreter*in. Weiteres stimmberechtigtes Mitglied ist der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales. 3. Der Rat beschließt gem. § 13 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 eine abweichende Verwendung von Zuschuss- mitteln im Teilplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 100.000 €, um entsprechende Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kölner City gewähren zu können. Als Deckung stehen im selben Teilplan entsprechende Minderaufwendungen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4117/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.01.2024
- Erstellt
- 18.12.2023 09:02