Mandari Insight

3498/2018

Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben

Mitteilung Ausschuss 18.12.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.01.2019, TOP 7.2.1

Anlage_4

· application/pdf

Ansehen

Anlage_6

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1 - Stellungnahme Stadtplanungsamt

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2

· application/pdf

Ansehen

Anlage_7 - Auszug Niederschrift GBR vom 10.12.18

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4

70 Zeichen

Schiff L/B = 110m/11.50m
Liegeplatz RC Leystapel
Liegeplatz RC Steiger

Anlage_6

442 Zeichen

ϭϴͲϬϮϭʹƌƌŝĐŚƚƵŶŐǀŽŶŶĞƵĞŶ&ĞƐƚŵĂĐŚĞĚĂůďĞŶĨƺƌĚŝĞŝŶŶĞŶƐĐŚŝĨĨĨĂŚƌƚŝŵĞƌĞŝĐŚ>ĞLJƐƚĂƉĞůͬdƌĂŶŬŐĂƐƐĞŶǁĞƌĨƚ 
3ODQXQJVVWDQG         ‹ 

'DOEHQ7\S±7RUJHVFKORVVHQ/H\VWDSHO 
 

ϭϴͲϬϮϭʹƌƌŝĐŚƚƵŶŐǀŽŶŶĞƵĞŶ&ĞƐƚŵĂĐŚĞĚĂůďĞŶĨƺƌĚŝĞŝŶŶĞŶƐĐŚŝĨĨĨĂŚƌƚŝŵĞƌĞŝĐŚ>ĞLJƐƚĂƉĞůͬdƌĂŶŬŐĂƐƐĞŶǁĞƌĨƚ 
3ODQXQJVVWDQG         ‹ 

'DOEHQ7\S±7RUJHVFKORVVHQ/H\VWDSHO 
 

Mitteilung Ausschuss

6148 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2018 
 3498/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Gestaltungsbeirat 10.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Verkehrsausschuss 29.01.2019 
 
Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben 
 
Die Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV), die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und die KD 
(Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG) planen die Herstellung von Anlegestellen mit Dalben. Bei der 
vorgesehenen technischen Lösung mit Dalben werden die Liegestellen unabhängig von der Kaimau-
er errichtet.  
 
Im Bereich des Rheinauhafens wird die WSV als Vorhabenträger Anlegestellen für die Frachtschiff-
fahrt herstellen. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers planen HGK und KD die Ertüchtigung vor-
handener Anlegestellen mit Dalben für die Personenschifffahrt. In Summe sind gemäß aktueller Pla-
nung von WSA (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln), HGK und KD entlang des linksrheini-
schen Ufers 71 Dalben vorgesehen. 
 
Die WSV ist als Eigentümerin des Wasserweges berechtigt die Liegestellen mit Dalben umsetzen. 
Für den Zugang zum Land befindet sich eine Vereinbarung zwischen dem aktuellen Grundstücksei-
gentümer HGK und dem –gemäß Erschließungsvertrag Rheinauhafen- zukünftigen Eigentümer der 
Stadt Köln in der Endabstimmung. 
 
Mit der HGK und der KD wird vor Umsetzung der Dalbenlösung ein Nutzungsvertrag bezüglich der 
Auflagen zum Landgang abgeschlossen. 
 
Am 30.08.2018 stellten die drei Vorhabenträger der Stadt Köln (Dezernate VI und VIII) den aktuellen 
Stand der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der technischen Lösung mit Dalben vor.  
 
 
Vorplanung der Anlegestellen mit Dalben im Bereich des Rheinauhafens 
 
In Summe sind 8 Liegestellen vorgesehen (für 6  x 135 m lange Schiffe mit jeweils einem Zugang 
(Treppenanlage) zum Ufer und 2 x 193 m lange Schiffe mit jeweils 2 Zugängen zum Ufer. Geplant 
wurden insgesamt 10 Treppenanlagen mit Zugang zur Ufermauer. Der Zugang zum Ufer erfolgt ohne 
Belastung der Ufermauer (Kragarmausbildung mit Schleppblech). Der Abstand der Dalben zur Vor-
derkante der Ufermauer wurde mit 4,70 m geplant. Die Dalbenabstände entlang des Rheinauhafens 
variieren zwischen 25 und 40 m. Die Planung bezieht sich auf einen Streckenabschnitt von ca. 1,4 
km.

2 
 
Die Landstromversorgung wird direkt auf den Treppentürmen angeordnet. Das WSA wird einen 
Stromanschlusszwang für Nutzer der Anlegestellen aussprechen. Die Einhaltung würde seitens der 
Wasserschutzpolizei kontrolliert. Eine Wasserversorgung ist nicht geplant. 
 
Es sind zwei unterschiedliche Dalbenhöhen vorgesehen. Von Norden kommend soll die Oberkante 
der Dalben entlang des Rheinauhafens auf Geländeniveau liegen, Anzahl der Dalben auf Geländeni-
veau 24 Stück. Im Bereich der Autoabsetzstelle ist die Oberkante der Dalben zur Nutzung im Hoch-
wasserfall ca. 2 m höher geplant. Die Erforderlichkeit dieser Dalben begründet das WSA mit dem 
Wegfall der Schutzhafenfunktion des Deutzer Hafens. Von diesen höheren Dalben sind 14 Stück 
vorgesehen. In Summe werden am Rheinauhafen 38 Dalben geplant.  
 
Bis zur Umsetzung der technischen Lösung mit Dalben ist das Anlegen im Rheinauhafen seit dem 
01. Oktober 2018 unter Berücksichtigung von Auflagen (beladene Schiffe mit einer Breite von max. 
9,5 Metern und einer Tragfähigkeit von max. 1.200 Tonnen, kein Einsatz von Winden, Liegen nur in 
einer Breite) wieder zulässig. Nach der Durchführung von Zugkraftversuchen an den vorhandenen 
Festmachern und Entfernung der nicht tragfähigen, konnte das seit Februar 2018 ausgesprochene 
Festmachverbot wieder aufgehoben werden. 
Dieses war nach zwei Unfällen bei denen Binnenschiffe die Festmachvorrichtung mitsamt des Ver-
ankerungsteins der Kaimauer herausgerissen hatten ausgesprochen worden.  
 
 
Vorplanung der Anlegestellen mit Dalben im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers  
 
Die HGK/RheinCargo und die KD planen bestehende Anlegestellen mit der Dalbenlösung zu ertüch-
tigen. Die Planung der Anlegestellen wurde – wie für das WSA - durch das gleiche Ingenieurbüro 
erstellt, d.h. die einheitliche Gestaltung der Anlegestellen ist gewährleistet. 
 
Seitens der HGK/RheinCargo sind 19 neue Dalben, seitens der KD wurden 14 Dalben geplant. 
 
Der Landgang der Passagiere erfolgt wie bisher über Landebrücken bzw. schiffseigene Gangways. 
Zusätzlich sind weitere Landzugänge zu den Dalben erforderlich, die jedoch nur durch Schiffsperso-
nal genutzt werden dürfen. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Landzugänge ist noch nicht festge-
legt. 
 
 
Weitere Vorgehensweise 
 
Die gestalterischen Belange wurden seitens Dezernat VI geprüft (siehe Anlage). Diese Vorgaben 
werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Vorhabenträger werden nach der Berichterstat-
tung in den politischen Gremien die Planung fortführen.  
 
 
Information zur Akteurskonferenz – Linksrheinische Anlegestellen 
 
Am 05. Juni 2018 hatte das Dezernat VIII erstmals zur Akteurskonferenz – Linksrheinische Anlege-
stellen eingeladen und sich damit für die Belange der Schifffahrt seitens der Stadt Köln zuständig 
erklärt. Beteiligt wurden die maßgeblich Betroffenen: Vertreter der Fracht- und Personenschifffahrt mit 
Verbänden, Vertreter der Politik und der Anlieger, des Verkehrsministeriums NRW, WSV, HGK und 
der Stadt. Ziel ist ein regelmäßiger Austausch aller Betroffenen und die Klärung von Zuständigkeiten. 
 
Bei dieser ersten Sitzung wurde die Bildung folgender 4 Arbeitsgruppen vereinbart:  
 
- AG Landpachtverträge (1. Nutzungsverträge zwischen den Eigentümern der Liegestellen und 
der Stadt und 2. Vereinbarung Rheinauhafen WSV/HGK/Stadt) 
- AG technische Lösung Dalben 
- AG Zwischenlösung Rheinauhafen (s.o. seit dem 01.10.2018 in Kraft) 
- AG Entsorgung und Anlieferung

3 
 
Über die Tätigkeit der Arbeitsgruppen wurde bei der 2. Akteurskonferenz am 09. Oktober 2018 be-
richtet. Die Vorstellung der Vorplanung zur technischen Lösung mit Dalben wurde für die 3. Ak-
teurskonferenz im Frühjahr 2019 nach der Beteiligung der politischen Gremien angekündigt. 
 
 
 
Anlagen 
 
 
 
Gez. Blome

Anlage_1 - Stellungnahme Stadtplanungsamt

4023 Zeichen

61 07.09.2019
611/2 Herr Ulrich Horn
Tel: 26104

vl
Frau Beigeordnete Blome

Stellungnahme zur Neuanlage der Dalben und Zugangstreppen der Rheinschifffahrt
(Bereich Altstadt Rheingarten Frankenwerft, Leystapelwerft und Rheinauhafen)
- Stellungnahme 61 unter Einbindung VI-SRM und 69

Sehr geehrter Frau Blome,

in dem betroffenen Planungsbereich Altstadt handelt es sich nach dem Bedeutungsplan
des Gestaltungshandbuches um einen Raum von internationaler Bedeutung. Die Gestal-
tungsanforderungen sind für das Stadtbild bedeutend und gelten auch für unterordnete
Bauteile. Die vorgelegten Planung der Dalben und Zugangstreppen für die Rheinschiff-
fahrt im o.g. Bereich ist in erheblichem Maße im Stadtbild und Rheinpanorama sichtbar.
Ich nehme idazu wie folgend Stellung:

1. Die Planung ist dem Gestaltungsbeirat vorzustellen und abzustimmen (analog
Vorgehensweise in 28.05.2013).

2. Die Anordnung der unterschiedlichen Höhe der Dalben aufgrund der tw. Schutz-
hafenfunktion im südlichen Bereich wurde überprüft und wird so für sinnvoll erach-
tet.

3. Die Farbgebung ist nach Gestaltungshandbuch DB 703, dies betrifft auch die bis-
her in Gelb vorgesehenen Pollerköpfe. Diese werden durch Abnutzungseigen-
schaften sowieso den praktischen Nutzen einer Sonderfarbe verlieren.

4. Die Beleuchtungskörper in der jetzigen Form werden abgelehnt, da sie nicht auf
die Rheinuferbeleuchtung abgestimmt sind oder den örtlichen Leuchtentyp ver-
wenden. Eine schlichte Stele oder Spot aus dem Programm der Rheinenergie, die
die öffentliche Beleuchtung unterhält, ist an dieser Stelle leichter integrierbar. Dar-
über hinaus leisten sie durch die Anordnung und Form keinen Beitrag zur Vogel-
vergrämung (Spiecs).

5. Mit der Erstellung des Lichtmasterplans soll die nächtliche Belichtung hierarschiert
und aufeinander abgestimmt werden. Die Beleuchtungdauer ist daher nur auf An-
forderung temporär bei Benutzung zuzulassen und muss sich in das Beleuch-
tungskonzept einordnen. Ein längerer Dauerbetrieb ist auszuschließen (ggf. Schal-
ter oder Bewegungssensoren).

6. Die Lichtintensität sollte dabei nicht über die per DIN notwendigen Lumen bez.
Luxmengen hinausgehen und dimmbar sein. Ein Weißlicht ist als neutrales Licht
zweckbestimmt.

7. Die Geländertore sind in die jeweilige örtliche Geländerkonstruktion und -gestalt
einzufügen bzw. zu integrieren, sodass ein durchgehendes Gesamtbild entsteht.

8. Das Geländer auf der Treppenanlage ist auf die notwendige Konstruktion zu redu-
zieren und als untergeordnetes Element einzuordnen. Eine Fortführung der Ufer-
seitigen Geländer ist nicht gewünscht.

12

=9 =

9. Die Ausführung der technischen Aufbauten auf den Zugangspodesten sollten
möglichst platzreduziert, schlicht und minimalistisch ausgeführt werden, nach Mög-
lichkeit sollten keine Aufbauten nicht über die Oberkante Handlauf hinausragen.

10. Rettungsreifen sollten offen integriert und kombiniert sein.

11. Nach Möglichkeit sollten im Rahmen der Maßnahme ebenfalls die sämtliche Lande-
brücken und mögliche Verkaufseinrichtungen/-automaten erneuert oder zumin-
dest hinsichtlich ihrer Farbe, Aufbauten, Werbeanlagen und ggf. Nummerierung/
landseitigen Kennzeichnung einheitlich und minimalistisch gestaltet werden.

12. Notwendige Hinweis- oder Anordnungsbeschilderung ist grundsätzlich unter-
halb der Oberkante Kaimauer (bzw. Gelände) zu verorten.

13. Es ist eine bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel ,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zu-
stand zu erhalten. (Kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln auch Graffiti).
Darüber hinaus sind Materialschäden kurzfristig zu beseitigen und Ausbesserungsar-
beiten sensibel und sorgfältig auszuführen.

14. Werbung in Form von Dreieckaufstellern, Eventeinrichtungen, Werbefahnen etc. so-
wie Hinweistafeln o.ä. sind nicht zulässig.

15. Zukünftige Veränderungen bei der baulichen Umsetzung der Anlagen sind umge-
hend mit der Stadt Köln abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,

2

Greitemann

Anlage_3

2177 Zeichen

1
1
ca.4400
ca.4400
Rhein
200
Anlegekante
.DVWHQIU/DQGVWURP
.DVWHQIU/DQGVWURP
.DVWHQIU/DQGVWURP
1100
300
Schnitt 2 - 2
1520
Draufsicht Landgang  M1:100
Ansicht v.d. Wasserseite  M1:100
300
Schnitt 1 - 1  M1:100
/HHUURKUIU(OHNWUR]XOHLWXQJ
/HHUURKUIU(OHNWUR]XOHLWXQJ
DP3RGHVWUlJHU
2
1400 1800 1800 1800 1800
8600
2620 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1440 1000
1100
16740
2620 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1440 1000
16740
1500
1500
Ansicht v.d. Wasserseite  M1:100
1500 1500 1500 1500 1500 1400
Schnitt 1 - 1  M1:100
Ansicht v.d. Wasserseite  M1:100
1500 1500 1500 1500 1200
Schnitt 1 - 1  M1:100
OK Dalben
+9,7m K.P.
OK Dalben
+11,65m K.P.
1
1
1
1
Zeichnung gefertigt / bearbeitet (Datum, Name) 9HUPHUNGHVEHDUEHLWHQGHQ,QJHQLHXUEURV
=HLFKQXQJJHSUIW
Aufgestellt Amts-/DienstbezeichnungUnterschrift
Amts-/Dienstbezeichnung
Im Auftrag
Unterschrift
Amts-/Dienstbezeichnung
Im Auftrag
Unterschrift
*HSUIW
Genehmigt
Amt
OrgEinh
AB
BWaStr
Nr ZB
Kilometer
Objektbenennung
Objektteil
Einzelheit
Entwurf Nr.
0D‰VWDE
Blatt-Nr.
S
Zeichnung Nr.
DVtU-Identifikation
DVtU-Index
ObjektidentNr. OBZKOArt
Ort, Datum
'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ
ZLUGEHVWlWLJW
Objekt-
Teil
Unterschrift, Funktion
Vorentwurf Dalben 1+2 sowie Landgang
1:100
2
Amt
OrgEinh
AB
BWaStr
Nr ZB
Kilometer
Objektbenennung
Objektteil
Einzelheit
Entwurf Nr.
0D‰VWDE
Blatt-Nr.
S
Zeichnung Nr.
DVtU-Identifikation
DVtU-Index
ObjektidentNr. OBZKOArt
Ort, Datum
'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ
ZLUGEHVWlWLJW
Objekt-
Teil
*HQHUDOGLUHNWLRQ:DVVHUVWUD‰HQXQG6FKLIIIDKUW
Unterschrift, Funktion
Vorentwurf
:DVVHUVWUD‰HQXQG6FKLIIIDKUWVDPW.|OQ
411 2 3901 685.9
/LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ$X‰HQVHLWH³.|OQ
Rhein-km 685,9 bis 687,2
)HVWPDFKGDOEHQPLWHLQOlXILJHQ7UHSSHQDXIJlQJHQ
und Landgangstegen
Erhalt und Modernisierung der
/LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ
$X‰HQVHLWH³IUGLH
*WHUVFKLIIIDKUWLQ.|OQ
,QJHQLHXUEUR6FKXPDFKHU
Schelmenpfad 35 53332 Bornheim
Dipl.-Ing. (FH) Martin Schumacher
10.07.2018
<?352-(.7(?3URMHNWH?:6$.|OQ/LHJHSOlW]H5KHLQDXKDIHQ?'DUVWHOOXQJHQ?/LHJHSODW]%LOGMSJ
Vorabzug für Gespräch bei
der Stadt Köln am 30.08.2018

Anlage_5

425 Zeichen

Anlegestelle KölntouristRhein-km 688.6+25m
Bemessungsschiff
L/B = 45/10m
linke Fahrrinnengrenze
Schiff
L/B = 35/10m
Schiff RRC-Steiger
L/B = 110/11.40m
Nutzflächengrenze Unterstrom Rhein-km 688.7+85m
Nutzflächengrenze Oberstrom Rhein-km 688.6+63m
Nutzflächengrenze Oberstrom Rhein-km 688.8+60m
Nutzflächengrenze Unterstrom Rhein-km 689.0+30m
vorh. Anlegestelle BPS
Verwaltungs GmbH
Liegeplatz RC Platz 5
Liegeplatz RC Platz 9

Anlage_2

3470 Zeichen

Landstromanschluss
Nr.12
 vorh. Tor
22m
Autoabsetzstelle
Landstromanschluss
Nr.10; Bestand
Landstromanschluss
Nr.8
Landstromanschluss
Nr.7; Bestand
Landstromanschluss
Nr.3; Bestand
Landstromanschluss
Nr.2; Bestand
Landstromanschluss
Nr.11; Bestand
Landstromanschluss
Nr.9; Bestand
Landstromanschluss
Nr.6; Bestand
Rhein-km 687.2
10m
15m
15m
17.5m
6HYHULQVEUFNH
linke Fahrrinnengrenze
linke Fahrrinnengrenze
linke Fahrrinnengrenze
vorh. Tor
vorh. Tor
Landgang Nr.1
Herstellung
7RU|IIQXQJ1(8
vorh.
6FKWWNHJHODXV
Wasserbausteinen
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
Landgang Nr.2
Herstellung
7RU|IIQXQJ1(8
Treppe
Treppe
%HVWDQGVJHElXGH
NUDJWEHU9.
Ufermauer
Landgang Nr.4
Herstellung
7RU|IIQXQJ1(8
Treppe
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Treppe
Treppe
Treppe
Landstromanschluss
Nr.5; Bestand
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Landstromanschluss
Nr.4; Bestand
vorh. Tor
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
17.5m
17.5m
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
Treppe
17.5m
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Landgang Nr.5
Herstellung
7RU|IIQXQJ1(8
Landgang Nr.6
Herstellung
7RU|IIQXQJ1(8
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Landgang Nr.7
+HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ
NEU
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Landgang Nr.8
+HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ
NEU
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Landgang Nr.9
+HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ
NEU
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
Landgang Nr.10
+HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ
NEU
Dalben Typ 2
NEU; OK +9,70m KP
53m
20m
20m
Landgang Nr.3
Herstellung Nutzung
vorh. Tor
Dalben Typ 1
NEU; OK +11,65m KP
Schiff L/B = 130m/11.50m
Zeichnung gefertigt / bearbeitet (Datum, Name) 9HUPHUNGHVEHDUEHLWHQGHQ,QJHQLHXUEURV
=HLFKQXQJJHSUIW
Amt
OrgEinh
AB
BWaStr
Nr ZB
Kilometer
Objektbenennung
Objektteil
Einzelheit
Entwurf Nr.
0D‰VWDE
Blatt-Nr.
S
Zeichnung Nr.
DVtU-Identifikation
DVtU-Index
ObjektidentNr. OBZKOArt
Ort, Datum
'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ
ZLUGEHVWlWLJW
Objekt-
Teil
Unterschrift, Funktion
hEHUVLFKWVODJHSODQ
1:1.000
1
Amt
OrgEinh
AB
BWaStr
Nr ZB
Kilometer
Objektbenennung
Objektteil
Einzelheit
Entwurf Nr.
0D‰VWDE
Blatt-Nr.
S
Zeichnung Nr.
DVtU-Identifikation
DVtU-Index
ObjektidentNr. OBZKOArt
Ort, Datum
'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ
ZLUGEHVWlWLJW
Objekt-
Teil
*HQHUDOGLUHNWLRQ:DVVHUVWUD‰HQXQG6FKLIIIDKUW
Unterschrift, Funktion
Vorentwurf
:DVVHUVWUD‰HQXQG6FKLIIIDKUWVDPW.|OQ
411 2 3901 685.9
/LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ$X‰HQVHLWH³.|OQ
Rhein-km 685,9 bis 687,2
)HVWPDFKGDOEHQPLWHLQOlXILJHQ7UHSSHQDXIJlQJHQ
und Landgangstegen
,QJHQLHXUEUR6FKXPDFKHU
Schelmenpfad 35 53332 Bornheim
Dipl.-Ing. (FH) Martin Schumacher
25.06.2018
hEHUVLFKWVODJHSODQ
1:1.000
Detailansicht Zugang mit Dalben Typ 2 (im Vordergrund)
Ansicht Landgang in Richtung Oberstrom mit Dalben Typ 2
Ansicht Liegeplatz Nr.8 mit Dalben Typ 2
Ansicht Liegeplatz Nr.3 mit Dalben Typ 1
Ansicht Landgang in Richtung Unterstrom mit Dalben Typ 2
Detailansicht Zugang mit Dalben Typ 2 (im Vordergrund)
Erhalt und Modernisierung der
/LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ
$X‰HQVHLWH³IUGLH
*WHUVFKLIIIDKUWLQ.|OQ
Aufgestellt Amts-/DienstbezeichnungUnterschrift
Amts-/Dienstbezeichnung
Im Auftrag
Unterschrift
Amts-/Dienstbezeichnung
Im Auftrag
Unterschrift
*HSUIW
Genehmigt
Vorabzug für Gespräch bei
der Stadt Köln am 30.08.2018

Anlage_7 - Auszug Niederschrift GBR vom 10.12.18

4488 Zeichen

/ 2 
 
DER GESTALTUNGSBEIRAT       ANLAGE 7 
DER STADT KÖLN 
 
Auszug aus der Niederschrift 
über die 51. nicht öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 
2011/2016 am Montag, den 10.12.2018. 
 
TOP 2.1 Dalben, Innenstadt 
  
Projektbeschreibung  
Das Projekt wird in der Mitteilung 3498/2018 sowohl textlich als auch zeichnerisch be-
schrieben und anhand einer Präsentation sowie einer Animation vorgestellt. 
Zur Mitteilung ergänzend werden folgende Hinweise gegeben: 
- Die Liegeplätze 1-3 nördlich der Südbrü cke sollen auch bei Hochwasser nutzbar 
sein, die Liegeplätze 4-8 bis zum höchsten schiffbaren Wasserstand. 
- Die Dalben wurden statisch beme ssen und haben im Bereich der schwarzen 
Schifffahrt einen Durchmesser von ca. 1,40m. Die Dalben im Bereich der weißen 
Schifffahrt haben einen Durchmesser von ca. 1,20m. Bei dem Material handelt 
es sich um Stahlrohre. Die Farbgebung soll nach den Vorgaben der Stadt Köln 
erfolgen. 
- Die Treppenanlagen (Landgä nge) benötigen nach DIN Zwischenpodeste. Die 
Trittstufen sollen als Gitterroste ausgebildet werden. Des Weiteren finden sich 
u.a. folgende Elemente im Bereich der Treppenanlagen: Rettungsring, Beleuch-
tungskörper, Kasten für Landstrom (vgl. Pläne zur Mitteilung). 
- Das Geländer im Bereich nördlich der  Südbrücke wird im Bereich der Treppenan-
lagen unterbrochen und mit selbstschließenden Türen versehen. 
 
Beantwortung von Rückfragen 
Die Rückfragen wurden wie folgt beantwortet: 
- Damit im Hochwasserfall nicht alle angel egten Schiffe ihre Plätze räumen müs-
sen werden einige Dalben höher (bis 2m) ausgeführt (Liegeplätze 1-3). Diese 
Maßnahme soll ggf. gleichermaßen dazu dienen, die im Raum stehende Schutz-
hafenfunktion des Deutzer Hafens zu kompensieren.  
- Die Achsen der Treppenstützpfähle liegen nicht in der gleichen Flucht wie die 
Dalben. 
- Die Treppen können nicht an der vor handenen Mauer befestigt werden.  
- Die Treppen können nicht zwischen Dalb en und Kaimauer verlegt werden, da 
sich diese beim Anlegen der Schiffe stark verformen und die Treppenanlagen 
damit zerstört würden. 
- Die dargestellte Beleuchtung der Treppenanl agen ist bisher nur ein Symbol. Die 
konkrete Ausführung muss weiter abgestimmt werden. 
- Die Ertüchtigung der Kaimauer –als Alte rnative zu den Dalben - wurde geprüft. 
Sie ist nicht möglich.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 10.12.2018 
- 2 - 
 
 
 
- Eine Verortung von Dalben südlich der Südbr ücke ist nicht zielführend. Es wür-
den u.a. längere Landgangstege erforderlich darüber hinaus stehen Umweltbe-
lange entgegen. Die vorhandene Kaimauer dagegen kann direkt begangen wer-
den.  
- Die Dalbenhöhe muss etwas höher sein als die oberste Befestigungshöhe damit 
die Schiffe nicht über den Pollerkopf rutschen.  
- Stege, die auf den Dalben angebracht wer den (Bereich weiße Schifffahrt), sind 
nur für Schiffspersonal zugänglich. 
- Der Landstrom kommt landsei tig von der Rheinenergie. 
 
Interne Diskussion 
Ergebnis der Diskussion: 
- Der Gestaltungsbeirat verständigt sich  darauf, dass zunächst die Maßgaben von 
Anlage 1 der Mitteilung eingearbeitet werden sollen. 
- Der Gestaltungsbeirat hält es für sinnv oll, dass einige Akteure aus diesem Ta-
gesordnungspunkt auch zu TOP 2.2. „Stationsorte zur Landstromversorgung, In-
nenstadt“ im Sitzungsraum verbleiben, da es zwischen den einzelnen Vorhaben 
Schnittstellen gibt. 
- Eine gestalterische Begleitung der bis dato ausschließlich technisch ausgerichte-
ten Anlagen erscheint sinnvoll. 
 
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 
Der Gestaltungsbeirat stellt voran, dass es sich um eine sehr große Anzahl an Dalben 
und weiteren Einrichtungen wie den Landgängen handelt, die das Stadtbild deutlich 
verändern werden. Das Projekt wird in diesem Sinne zur Kenntnis genommen, da es 
auf Basis der Erläuterungen als alternativlos dargestellt wurde. 
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 
- Es wird dringend empfohlen, die Auswir kungen auf das Stadtbild, das Rhein-
panorama zu überprüfen. 
- Die Maßgaben aus Anlage 1 der Mitte ilung (Stellungnahme Stadtplanungsamt) 
sollen eingearbeitet werden sollen. 
- Das Projekt der „Dalben“ soll in Verbind ung mit dem Projekt der „Stationsorte zur 
Landstromversorgung, Innenstadt“ weiter ausgearbeitet und aufeinander abge-
stimmt werden. 
- Beide Projekte sollen hinsichtlich gestalt erischer Möglichkeiten geprüft werden 
und in diesem Sinne begleitet werden. 
 
Um Wiedervorlage wird gebeten.

Beratungsverlauf (3)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3498/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.12.2018
Erstellt
24.10.2018 12:32