3498/2018
Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben
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Anlage_4
70 Zeichen
Schiff L/B = 110m/11.50m Liegeplatz RC Leystapel Liegeplatz RC Steiger
Anlage_6
442 Zeichen
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Mitteilung Ausschuss
6148 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 27.11.2018 3498/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 Gestaltungsbeirat 10.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Verkehrsausschuss 29.01.2019 Linksrheinische Anlegestellen mit Dalben Die Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV), die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und die KD (Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG) planen die Herstellung von Anlegestellen mit Dalben. Bei der vorgesehenen technischen Lösung mit Dalben werden die Liegestellen unabhängig von der Kaimau- er errichtet. Im Bereich des Rheinauhafens wird die WSV als Vorhabenträger Anlegestellen für die Frachtschiff- fahrt herstellen. Im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers planen HGK und KD die Ertüchtigung vor- handener Anlegestellen mit Dalben für die Personenschifffahrt. In Summe sind gemäß aktueller Pla- nung von WSA (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln), HGK und KD entlang des linksrheini- schen Ufers 71 Dalben vorgesehen. Die WSV ist als Eigentümerin des Wasserweges berechtigt die Liegestellen mit Dalben umsetzen. Für den Zugang zum Land befindet sich eine Vereinbarung zwischen dem aktuellen Grundstücksei- gentümer HGK und dem –gemäß Erschließungsvertrag Rheinauhafen- zukünftigen Eigentümer der Stadt Köln in der Endabstimmung. Mit der HGK und der KD wird vor Umsetzung der Dalbenlösung ein Nutzungsvertrag bezüglich der Auflagen zum Landgang abgeschlossen. Am 30.08.2018 stellten die drei Vorhabenträger der Stadt Köln (Dezernate VI und VIII) den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der technischen Lösung mit Dalben vor. Vorplanung der Anlegestellen mit Dalben im Bereich des Rheinauhafens In Summe sind 8 Liegestellen vorgesehen (für 6 x 135 m lange Schiffe mit jeweils einem Zugang (Treppenanlage) zum Ufer und 2 x 193 m lange Schiffe mit jeweils 2 Zugängen zum Ufer. Geplant wurden insgesamt 10 Treppenanlagen mit Zugang zur Ufermauer. Der Zugang zum Ufer erfolgt ohne Belastung der Ufermauer (Kragarmausbildung mit Schleppblech). Der Abstand der Dalben zur Vor- derkante der Ufermauer wurde mit 4,70 m geplant. Die Dalbenabstände entlang des Rheinauhafens variieren zwischen 25 und 40 m. Die Planung bezieht sich auf einen Streckenabschnitt von ca. 1,4 km. 2 Die Landstromversorgung wird direkt auf den Treppentürmen angeordnet. Das WSA wird einen Stromanschlusszwang für Nutzer der Anlegestellen aussprechen. Die Einhaltung würde seitens der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Eine Wasserversorgung ist nicht geplant. Es sind zwei unterschiedliche Dalbenhöhen vorgesehen. Von Norden kommend soll die Oberkante der Dalben entlang des Rheinauhafens auf Geländeniveau liegen, Anzahl der Dalben auf Geländeni- veau 24 Stück. Im Bereich der Autoabsetzstelle ist die Oberkante der Dalben zur Nutzung im Hoch- wasserfall ca. 2 m höher geplant. Die Erforderlichkeit dieser Dalben begründet das WSA mit dem Wegfall der Schutzhafenfunktion des Deutzer Hafens. Von diesen höheren Dalben sind 14 Stück vorgesehen. In Summe werden am Rheinauhafen 38 Dalben geplant. Bis zur Umsetzung der technischen Lösung mit Dalben ist das Anlegen im Rheinauhafen seit dem 01. Oktober 2018 unter Berücksichtigung von Auflagen (beladene Schiffe mit einer Breite von max. 9,5 Metern und einer Tragfähigkeit von max. 1.200 Tonnen, kein Einsatz von Winden, Liegen nur in einer Breite) wieder zulässig. Nach der Durchführung von Zugkraftversuchen an den vorhandenen Festmachern und Entfernung der nicht tragfähigen, konnte das seit Februar 2018 ausgesprochene Festmachverbot wieder aufgehoben werden. Dieses war nach zwei Unfällen bei denen Binnenschiffe die Festmachvorrichtung mitsamt des Ver- ankerungsteins der Kaimauer herausgerissen hatten ausgesprochen worden. Vorplanung der Anlegestellen mit Dalben im Bereich des Konrad-Adenauer-Ufers Die HGK/RheinCargo und die KD planen bestehende Anlegestellen mit der Dalbenlösung zu ertüch- tigen. Die Planung der Anlegestellen wurde – wie für das WSA - durch das gleiche Ingenieurbüro erstellt, d.h. die einheitliche Gestaltung der Anlegestellen ist gewährleistet. Seitens der HGK/RheinCargo sind 19 neue Dalben, seitens der KD wurden 14 Dalben geplant. Der Landgang der Passagiere erfolgt wie bisher über Landebrücken bzw. schiffseigene Gangways. Zusätzlich sind weitere Landzugänge zu den Dalben erforderlich, die jedoch nur durch Schiffsperso- nal genutzt werden dürfen. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Landzugänge ist noch nicht festge- legt. Weitere Vorgehensweise Die gestalterischen Belange wurden seitens Dezernat VI geprüft (siehe Anlage). Diese Vorgaben werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Vorhabenträger werden nach der Berichterstat- tung in den politischen Gremien die Planung fortführen. Information zur Akteurskonferenz – Linksrheinische Anlegestellen Am 05. Juni 2018 hatte das Dezernat VIII erstmals zur Akteurskonferenz – Linksrheinische Anlege- stellen eingeladen und sich damit für die Belange der Schifffahrt seitens der Stadt Köln zuständig erklärt. Beteiligt wurden die maßgeblich Betroffenen: Vertreter der Fracht- und Personenschifffahrt mit Verbänden, Vertreter der Politik und der Anlieger, des Verkehrsministeriums NRW, WSV, HGK und der Stadt. Ziel ist ein regelmäßiger Austausch aller Betroffenen und die Klärung von Zuständigkeiten. Bei dieser ersten Sitzung wurde die Bildung folgender 4 Arbeitsgruppen vereinbart: - AG Landpachtverträge (1. Nutzungsverträge zwischen den Eigentümern der Liegestellen und der Stadt und 2. Vereinbarung Rheinauhafen WSV/HGK/Stadt) - AG technische Lösung Dalben - AG Zwischenlösung Rheinauhafen (s.o. seit dem 01.10.2018 in Kraft) - AG Entsorgung und Anlieferung 3 Über die Tätigkeit der Arbeitsgruppen wurde bei der 2. Akteurskonferenz am 09. Oktober 2018 be- richtet. Die Vorstellung der Vorplanung zur technischen Lösung mit Dalben wurde für die 3. Ak- teurskonferenz im Frühjahr 2019 nach der Beteiligung der politischen Gremien angekündigt. Anlagen Gez. Blome
Anlage_1 - Stellungnahme Stadtplanungsamt
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61 07.09.2019 611/2 Herr Ulrich Horn Tel: 26104 vl Frau Beigeordnete Blome Stellungnahme zur Neuanlage der Dalben und Zugangstreppen der Rheinschifffahrt (Bereich Altstadt Rheingarten Frankenwerft, Leystapelwerft und Rheinauhafen) - Stellungnahme 61 unter Einbindung VI-SRM und 69 Sehr geehrter Frau Blome, in dem betroffenen Planungsbereich Altstadt handelt es sich nach dem Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuches um einen Raum von internationaler Bedeutung. Die Gestal- tungsanforderungen sind für das Stadtbild bedeutend und gelten auch für unterordnete Bauteile. Die vorgelegten Planung der Dalben und Zugangstreppen für die Rheinschiff- fahrt im o.g. Bereich ist in erheblichem Maße im Stadtbild und Rheinpanorama sichtbar. Ich nehme idazu wie folgend Stellung: 1. Die Planung ist dem Gestaltungsbeirat vorzustellen und abzustimmen (analog Vorgehensweise in 28.05.2013). 2. Die Anordnung der unterschiedlichen Höhe der Dalben aufgrund der tw. Schutz- hafenfunktion im südlichen Bereich wurde überprüft und wird so für sinnvoll erach- tet. 3. Die Farbgebung ist nach Gestaltungshandbuch DB 703, dies betrifft auch die bis- her in Gelb vorgesehenen Pollerköpfe. Diese werden durch Abnutzungseigen- schaften sowieso den praktischen Nutzen einer Sonderfarbe verlieren. 4. Die Beleuchtungskörper in der jetzigen Form werden abgelehnt, da sie nicht auf die Rheinuferbeleuchtung abgestimmt sind oder den örtlichen Leuchtentyp ver- wenden. Eine schlichte Stele oder Spot aus dem Programm der Rheinenergie, die die öffentliche Beleuchtung unterhält, ist an dieser Stelle leichter integrierbar. Dar- über hinaus leisten sie durch die Anordnung und Form keinen Beitrag zur Vogel- vergrämung (Spiecs). 5. Mit der Erstellung des Lichtmasterplans soll die nächtliche Belichtung hierarschiert und aufeinander abgestimmt werden. Die Beleuchtungdauer ist daher nur auf An- forderung temporär bei Benutzung zuzulassen und muss sich in das Beleuch- tungskonzept einordnen. Ein längerer Dauerbetrieb ist auszuschließen (ggf. Schal- ter oder Bewegungssensoren). 6. Die Lichtintensität sollte dabei nicht über die per DIN notwendigen Lumen bez. Luxmengen hinausgehen und dimmbar sein. Ein Weißlicht ist als neutrales Licht zweckbestimmt. 7. Die Geländertore sind in die jeweilige örtliche Geländerkonstruktion und -gestalt einzufügen bzw. zu integrieren, sodass ein durchgehendes Gesamtbild entsteht. 8. Das Geländer auf der Treppenanlage ist auf die notwendige Konstruktion zu redu- zieren und als untergeordnetes Element einzuordnen. Eine Fortführung der Ufer- seitigen Geländer ist nicht gewünscht. 12 =9 = 9. Die Ausführung der technischen Aufbauten auf den Zugangspodesten sollten möglichst platzreduziert, schlicht und minimalistisch ausgeführt werden, nach Mög- lichkeit sollten keine Aufbauten nicht über die Oberkante Handlauf hinausragen. 10. Rettungsreifen sollten offen integriert und kombiniert sein. 11. Nach Möglichkeit sollten im Rahmen der Maßnahme ebenfalls die sämtliche Lande- brücken und mögliche Verkaufseinrichtungen/-automaten erneuert oder zumin- dest hinsichtlich ihrer Farbe, Aufbauten, Werbeanlagen und ggf. Nummerierung/ landseitigen Kennzeichnung einheitlich und minimalistisch gestaltet werden. 12. Notwendige Hinweis- oder Anordnungsbeschilderung ist grundsätzlich unter- halb der Oberkante Kaimauer (bzw. Gelände) zu verorten. 13. Es ist eine bedarfsgerechte, raumumfassende Reinigung mit dem Qualitätsziel , alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zu- stand zu erhalten. (Kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln auch Graffiti). Darüber hinaus sind Materialschäden kurzfristig zu beseitigen und Ausbesserungsar- beiten sensibel und sorgfältig auszuführen. 14. Werbung in Form von Dreieckaufstellern, Eventeinrichtungen, Werbefahnen etc. so- wie Hinweistafeln o.ä. sind nicht zulässig. 15. Zukünftige Veränderungen bei der baulichen Umsetzung der Anlagen sind umge- hend mit der Stadt Köln abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen, 2 Greitemann
Anlage_3
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1 1 ca.4400 ca.4400 Rhein 200 Anlegekante .DVWHQIU/DQGVWURP .DVWHQIU/DQGVWURP .DVWHQIU/DQGVWURP 1100 300 Schnitt 2 - 2 1520 Draufsicht Landgang M1:100 Ansicht v.d. Wasserseite M1:100 300 Schnitt 1 - 1 M1:100 /HHUURKUIU(OHNWUR]XOHLWXQJ /HHUURKUIU(OHNWUR]XOHLWXQJ DP3RGHVWUlJHU 2 1400 1800 1800 1800 1800 8600 2620 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1440 1000 1100 16740 2620 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1920 1000 1440 1000 16740 1500 1500 Ansicht v.d. Wasserseite M1:100 1500 1500 1500 1500 1500 1400 Schnitt 1 - 1 M1:100 Ansicht v.d. Wasserseite M1:100 1500 1500 1500 1500 1200 Schnitt 1 - 1 M1:100 OK Dalben +9,7m K.P. OK Dalben +11,65m K.P. 1 1 1 1 Zeichnung gefertigt / bearbeitet (Datum, Name) 9HUPHUNGHVEHDUEHLWHQGHQ,QJHQLHXUEURV =HLFKQXQJJHSUIW Aufgestellt Amts-/DienstbezeichnungUnterschrift Amts-/Dienstbezeichnung Im Auftrag Unterschrift Amts-/Dienstbezeichnung Im Auftrag Unterschrift *HSUIW Genehmigt Amt OrgEinh AB BWaStr Nr ZB Kilometer Objektbenennung Objektteil Einzelheit Entwurf Nr. 0DVWDE Blatt-Nr. S Zeichnung Nr. DVtU-Identifikation DVtU-Index ObjektidentNr. OBZKOArt Ort, Datum 'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ ZLUGEHVWlWLJW Objekt- Teil Unterschrift, Funktion Vorentwurf Dalben 1+2 sowie Landgang 1:100 2 Amt OrgEinh AB BWaStr Nr ZB Kilometer Objektbenennung Objektteil Einzelheit Entwurf Nr. 0DVWDE Blatt-Nr. S Zeichnung Nr. DVtU-Identifikation DVtU-Index ObjektidentNr. OBZKOArt Ort, Datum 'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ ZLUGEHVWlWLJW Objekt- Teil *HQHUDOGLUHNWLRQ:DVVHUVWUDHQXQG6FKLIIIDKUW Unterschrift, Funktion Vorentwurf :DVVHUVWUDHQXQG6FKLIIIDKUWVDPW.|OQ 411 2 3901 685.9 /LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ$XHQVHLWH³.|OQ Rhein-km 685,9 bis 687,2 )HVWPDFKGDOEHQPLWHLQOlXILJHQ7UHSSHQDXIJlQJHQ und Landgangstegen Erhalt und Modernisierung der /LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ $XHQVHLWH³IUGLH *WHUVFKLIIIDKUWLQ.|OQ ,QJHQLHXUEUR6FKXPDFKHU Schelmenpfad 35 53332 Bornheim Dipl.-Ing. (FH) Martin Schumacher 10.07.2018 <?352-(.7(?3URMHNWH?:6$.|OQ/LHJHSOlW]H5KHLQDXKDIHQ?'DUVWHOOXQJHQ?/LHJHSODW]%LOGMSJ Vorabzug für Gespräch bei der Stadt Köln am 30.08.2018
Anlage_5
425 Zeichen
Anlegestelle KölntouristRhein-km 688.6+25m Bemessungsschiff L/B = 45/10m linke Fahrrinnengrenze Schiff L/B = 35/10m Schiff RRC-Steiger L/B = 110/11.40m Nutzflächengrenze Unterstrom Rhein-km 688.7+85m Nutzflächengrenze Oberstrom Rhein-km 688.6+63m Nutzflächengrenze Oberstrom Rhein-km 688.8+60m Nutzflächengrenze Unterstrom Rhein-km 689.0+30m vorh. Anlegestelle BPS Verwaltungs GmbH Liegeplatz RC Platz 5 Liegeplatz RC Platz 9
Anlage_2
3470 Zeichen
Landstromanschluss Nr.12 vorh. Tor 22m Autoabsetzstelle Landstromanschluss Nr.10; Bestand Landstromanschluss Nr.8 Landstromanschluss Nr.7; Bestand Landstromanschluss Nr.3; Bestand Landstromanschluss Nr.2; Bestand Landstromanschluss Nr.11; Bestand Landstromanschluss Nr.9; Bestand Landstromanschluss Nr.6; Bestand Rhein-km 687.2 10m 15m 15m 17.5m 6HYHULQVEUFNH linke Fahrrinnengrenze linke Fahrrinnengrenze linke Fahrrinnengrenze vorh. Tor vorh. Tor Landgang Nr.1 Herstellung 7RU|IIQXQJ1(8 vorh. 6FKWWNHJHODXV Wasserbausteinen Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe Landgang Nr.2 Herstellung 7RU|IIQXQJ1(8 Treppe Treppe %HVWDQGVJHElXGH NUDJWEHU9. Ufermauer Landgang Nr.4 Herstellung 7RU|IIQXQJ1(8 Treppe Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Treppe Treppe Treppe Landstromanschluss Nr.5; Bestand Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Landstromanschluss Nr.4; Bestand vorh. Tor Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP 17.5m 17.5m Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe 17.5m Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Landgang Nr.5 Herstellung 7RU|IIQXQJ1(8 Landgang Nr.6 Herstellung 7RU|IIQXQJ1(8 Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Landgang Nr.7 +HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ NEU Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Landgang Nr.8 +HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ NEU Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Landgang Nr.9 +HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ NEU Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP Landgang Nr.10 +HUVWHOOXQJ7RU|IIQXQJ NEU Dalben Typ 2 NEU; OK +9,70m KP 53m 20m 20m Landgang Nr.3 Herstellung Nutzung vorh. Tor Dalben Typ 1 NEU; OK +11,65m KP Schiff L/B = 130m/11.50m Zeichnung gefertigt / bearbeitet (Datum, Name) 9HUPHUNGHVEHDUEHLWHQGHQ,QJHQLHXUEURV =HLFKQXQJJHSUIW Amt OrgEinh AB BWaStr Nr ZB Kilometer Objektbenennung Objektteil Einzelheit Entwurf Nr. 0DVWDE Blatt-Nr. S Zeichnung Nr. DVtU-Identifikation DVtU-Index ObjektidentNr. OBZKOArt Ort, Datum 'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ ZLUGEHVWlWLJW Objekt- Teil Unterschrift, Funktion hEHUVLFKWVODJHSODQ 1:1.000 1 Amt OrgEinh AB BWaStr Nr ZB Kilometer Objektbenennung Objektteil Einzelheit Entwurf Nr. 0DVWDE Blatt-Nr. S Zeichnung Nr. DVtU-Identifikation DVtU-Index ObjektidentNr. OBZKOArt Ort, Datum 'LHhEHUHLQVWLPPXQJPLWGHU$XVIKUXQJ ZLUGEHVWlWLJW Objekt- Teil *HQHUDOGLUHNWLRQ:DVVHUVWUDHQXQG6FKLIIIDKUW Unterschrift, Funktion Vorentwurf :DVVHUVWUDHQXQG6FKLIIIDKUWVDPW.|OQ 411 2 3901 685.9 /LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ$XHQVHLWH³.|OQ Rhein-km 685,9 bis 687,2 )HVWPDFKGDOEHQPLWHLQOlXILJHQ7UHSSHQDXIJlQJHQ und Landgangstegen ,QJHQLHXUEUR6FKXPDFKHU Schelmenpfad 35 53332 Bornheim Dipl.-Ing. (FH) Martin Schumacher 25.06.2018 hEHUVLFKWVODJHSODQ 1:1.000 Detailansicht Zugang mit Dalben Typ 2 (im Vordergrund) Ansicht Landgang in Richtung Oberstrom mit Dalben Typ 2 Ansicht Liegeplatz Nr.8 mit Dalben Typ 2 Ansicht Liegeplatz Nr.3 mit Dalben Typ 1 Ansicht Landgang in Richtung Unterstrom mit Dalben Typ 2 Detailansicht Zugang mit Dalben Typ 2 (im Vordergrund) Erhalt und Modernisierung der /LHJHVWHOOHÄ5KHLQDXKDIHQ $XHQVHLWH³IUGLH *WHUVFKLIIIDKUWLQ.|OQ Aufgestellt Amts-/DienstbezeichnungUnterschrift Amts-/Dienstbezeichnung Im Auftrag Unterschrift Amts-/Dienstbezeichnung Im Auftrag Unterschrift *HSUIW Genehmigt Vorabzug für Gespräch bei der Stadt Köln am 30.08.2018
Anlage_7 - Auszug Niederschrift GBR vom 10.12.18
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/ 2 DER GESTALTUNGSBEIRAT ANLAGE 7 DER STADT KÖLN Auszug aus der Niederschrift über die 51. nicht öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2011/2016 am Montag, den 10.12.2018. TOP 2.1 Dalben, Innenstadt Projektbeschreibung Das Projekt wird in der Mitteilung 3498/2018 sowohl textlich als auch zeichnerisch be- schrieben und anhand einer Präsentation sowie einer Animation vorgestellt. Zur Mitteilung ergänzend werden folgende Hinweise gegeben: - Die Liegeplätze 1-3 nördlich der Südbrü cke sollen auch bei Hochwasser nutzbar sein, die Liegeplätze 4-8 bis zum höchsten schiffbaren Wasserstand. - Die Dalben wurden statisch beme ssen und haben im Bereich der schwarzen Schifffahrt einen Durchmesser von ca. 1,40m. Die Dalben im Bereich der weißen Schifffahrt haben einen Durchmesser von ca. 1,20m. Bei dem Material handelt es sich um Stahlrohre. Die Farbgebung soll nach den Vorgaben der Stadt Köln erfolgen. - Die Treppenanlagen (Landgä nge) benötigen nach DIN Zwischenpodeste. Die Trittstufen sollen als Gitterroste ausgebildet werden. Des Weiteren finden sich u.a. folgende Elemente im Bereich der Treppenanlagen: Rettungsring, Beleuch- tungskörper, Kasten für Landstrom (vgl. Pläne zur Mitteilung). - Das Geländer im Bereich nördlich der Südbrücke wird im Bereich der Treppenan- lagen unterbrochen und mit selbstschließenden Türen versehen. Beantwortung von Rückfragen Die Rückfragen wurden wie folgt beantwortet: - Damit im Hochwasserfall nicht alle angel egten Schiffe ihre Plätze räumen müs- sen werden einige Dalben höher (bis 2m) ausgeführt (Liegeplätze 1-3). Diese Maßnahme soll ggf. gleichermaßen dazu dienen, die im Raum stehende Schutz- hafenfunktion des Deutzer Hafens zu kompensieren. - Die Achsen der Treppenstützpfähle liegen nicht in der gleichen Flucht wie die Dalben. - Die Treppen können nicht an der vor handenen Mauer befestigt werden. - Die Treppen können nicht zwischen Dalb en und Kaimauer verlegt werden, da sich diese beim Anlegen der Schiffe stark verformen und die Treppenanlagen damit zerstört würden. - Die dargestellte Beleuchtung der Treppenanl agen ist bisher nur ein Symbol. Die konkrete Ausführung muss weiter abgestimmt werden. - Die Ertüchtigung der Kaimauer –als Alte rnative zu den Dalben - wurde geprüft. Sie ist nicht möglich. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 10.12.2018 - 2 - - Eine Verortung von Dalben südlich der Südbr ücke ist nicht zielführend. Es wür- den u.a. längere Landgangstege erforderlich darüber hinaus stehen Umweltbe- lange entgegen. Die vorhandene Kaimauer dagegen kann direkt begangen wer- den. - Die Dalbenhöhe muss etwas höher sein als die oberste Befestigungshöhe damit die Schiffe nicht über den Pollerkopf rutschen. - Stege, die auf den Dalben angebracht wer den (Bereich weiße Schifffahrt), sind nur für Schiffspersonal zugänglich. - Der Landstrom kommt landsei tig von der Rheinenergie. Interne Diskussion Ergebnis der Diskussion: - Der Gestaltungsbeirat verständigt sich darauf, dass zunächst die Maßgaben von Anlage 1 der Mitteilung eingearbeitet werden sollen. - Der Gestaltungsbeirat hält es für sinnv oll, dass einige Akteure aus diesem Ta- gesordnungspunkt auch zu TOP 2.2. „Stationsorte zur Landstromversorgung, In- nenstadt“ im Sitzungsraum verbleiben, da es zwischen den einzelnen Vorhaben Schnittstellen gibt. - Eine gestalterische Begleitung der bis dato ausschließlich technisch ausgerichte- ten Anlagen erscheint sinnvoll. Empfehlungen des Gestaltungsbeirates Der Gestaltungsbeirat stellt voran, dass es sich um eine sehr große Anzahl an Dalben und weiteren Einrichtungen wie den Landgängen handelt, die das Stadtbild deutlich verändern werden. Das Projekt wird in diesem Sinne zur Kenntnis genommen, da es auf Basis der Erläuterungen als alternativlos dargestellt wurde. Empfehlungen des Gestaltungsbeirates - Es wird dringend empfohlen, die Auswir kungen auf das Stadtbild, das Rhein- panorama zu überprüfen. - Die Maßgaben aus Anlage 1 der Mitte ilung (Stellungnahme Stadtplanungsamt) sollen eingearbeitet werden sollen. - Das Projekt der „Dalben“ soll in Verbind ung mit dem Projekt der „Stationsorte zur Landstromversorgung, Innenstadt“ weiter ausgearbeitet und aufeinander abge- stimmt werden. - Beide Projekte sollen hinsichtlich gestalt erischer Möglichkeiten geprüft werden und in diesem Sinne begleitet werden. Um Wiedervorlage wird gebeten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3498/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.12.2018
- Erstellt
- 24.10.2018 12:32