Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1712/2021 vom 20.08.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/1712/2021 Stand: 18.06.2025 Sachstandsbericht Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, alle im Bezirk befindlichen Ausgleichsflächen zu erfassen und diese zur besseren Übersicht und zur Information der Bürger*innen mit entsprechend bebil- derten Tafeln, bzw. Schildern für alle sichtbar zu kennzeichnen und den Status und Sinn der Ausgleichsmaßnahme zu erläutern. Status in Bearbeitung erledigt Bearbeitungsstand: Sachstand 2022 Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind derzeit auf städtischen Flächen ca. 30 ha Ausgleiche reali- siert. Diese Flächen sollen mit dem Schild „Stadtgrün Naturnah - Ökologisch hochwertige Flä- che“ gekennzeichnet werden. Weiterhin sollen zusätzliche DIN A 3 große Standard-Informati- onstafeln zunächst testweise auf drei ausgewählten Flächen interner Ausgleich für Bebauungsplan Nr. 71380/03 Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen externer Ausgleich für Bebauungsplan Nr. 70369/03 Bergstraße in Köln-Sürth und am städtischen Ökokonto Steinneuer Hof über Anlass, Ziel und Zweck der Maßnahme informieren. Bei der Veröffentlichung von Ausgleichsmaßnahmen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um städtische oder private (incl. öffentliche Hand: Landes- und Bundesflächen) Kom- pensationsflächen handelt. Nur auf städtischen Flächen kann die Stadt ohne weitere Prüfung eine Beschilderung vornehmen. Um eine landesweit einheitliche Regelung vorzugeben, hat der Gesetzgeber im § 34 LNatSchG NRW gesetzlich geregelt, dass „Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 sind „durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz“ im Internet unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben landesweit zentral zu veröffentlichen. Hierfür stellt das Landesamt für Natur, 2 Umwelt und Verbraucherschutz den nach Absatz 1 bis 3 zur Führung der Verzeich- nisse zuständigen Stellen einheitliche informationstechnische Systeme zur Verfügung.“ Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 umfassen u.a. auch Kompensationsmaßnahmen. Im Hinblick auf die Veröffentlichung von Katasterdaten und weitere Beschilderung (insbesondere der nicht städtischen Flächen) soll dieses landesweite Kataster abgewartet werden. Sachstand 2025: Anfang 2024 erfolgte im Stadtbezirk Rodenkirchen die exemplarische Kennzeichnung der drei obengenannten Kompensationsflächen mit dem Schild „Stadtgrün naturnah“. Die vorgenannte größere Beschilderung ist aktuell nicht mehr geplant. In der jüngeren Ver- gangenheit kam es bei aufwendigeren Beschilderungen immer wieder zu Vandalismus und mutwilliger Zerstörung. Informationen zu städtischen Kompensationen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind (ca. 30 ha im Stadtbezirk Rodenkirchen), können über das öffentliche Ratsinformationssystem ein- gesehen werden. Außerdem ist langfristig die Veröffentlichung von Kompensationsflächen im Landeskataster geplant (vgl. vorgenannte Ausführungen zu § 34 LNatSchG). Die Eintragungen im Landeskataster für die Stadt Köln befinden sich in Bearbeitung. Sie er- folgt stadtbezirksübergreifend in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens in unterschiedli- chen Dienststellen. Abhängig vom Genehmigungsverfahren kann, zusätzlich zu den obenge- nannten Möglichkeiten der Information von Bürger*innen, das Umwelt- und Verbraucher- schutzamt oder das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen auf Nachfrage Auskunft ge- ben, ob eine Ausgleichsverpflichtung für eine Fläche vorliegt. -
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Industriestr. 161 – Haus 1 – 50999 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1712/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 06.09.2021 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, alle im Bezirk befindlichen Ausgleichsflächen zu erfas- sen und diese zur besseren Übersicht und zur Information der Bürger:innen mit ent- sprechend bebilderten Tafeln, bzw. Schildern für alle sichtbar zu kennzeichnen und den Status und Sinn der Ausgleichsmaßnahme zu erläutern. Begründung: Es gibt zahlreiche Ausgleichsflächen in unserem Stadtbezirk, die für die Bürger:innen als solche überhaupt nicht erkennbar sind. Um den Wert dieser Grünflächen zu vermitteln, sollte die Öffentlichkeit über die Existenz und den Sinn solcher Flächen informiert werden. Auf die- se Weise kann zum Verständnis und Schutz der Flächen beigetragen werden. gez. Traude Castor-Cursiefen gez. Carolin Ramrath
Beratungsverlauf
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06.09.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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