Mandari Insight

AN/1712/2021

Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 20.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 8.1.12

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

3570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1712/2021
Stand: 18.06.2025 
Sachstandsbericht  
Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, alle im Bezirk befindlichen Ausgleichsflächen zu erfassen und 
diese zur besseren Übersicht und zur Information der Bürger*innen mit entsprechend bebil-
derten Tafeln, bzw. Schildern für alle sichtbar zu kennzeichnen und den Status und Sinn der 
Ausgleichsmaßnahme zu erläutern. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind derzeit auf städtischen Flächen ca. 30 ha Ausgleiche reali-
siert. Diese Flächen sollen mit dem Schild „Stadtgrün Naturnah - Ökologisch hochwertige Flä-
che“ gekennzeichnet werden. Weiterhin sollen zusätzliche DIN A 3 große Standard-Informati-
onstafeln zunächst testweise auf drei ausgewählten Flächen 
 
 interner Ausgleich für Bebauungsplan Nr. 71380/03 Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen  
 externer Ausgleich für Bebauungsplan Nr. 70369/03 Bergstraße in Köln-Sürth  
 und am städtischen Ökokonto Steinneuer Hof  
über Anlass, Ziel und Zweck der Maßnahme informieren.  
Bei der Veröffentlichung von Ausgleichsmaßnahmen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es 
sich um städtische oder private (incl. öffentliche Hand: Landes- und Bundesflächen) Kom-
pensationsflächen handelt. Nur auf städtischen Flächen kann die Stadt ohne weitere Prüfung 
eine Beschilderung vornehmen.  
Um eine landesweit einheitliche Regelung vorzugeben, hat der Gesetzgeber im 
§ 34 LNatSchG NRW gesetzlich geregelt, dass 
„Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 sind „durch das Landesamt für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz“ im Internet unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen 
Vorgaben landesweit zentral zu veröffentlichen. Hierfür stellt das Landesamt für Natur,

2 
 
Umwelt und Verbraucherschutz den nach Absatz 1 bis 3 zur Führung der Verzeich-
nisse zuständigen Stellen einheitliche informationstechnische Systeme zur Verfügung.“ 
Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 umfassen u.a. auch Kompensationsmaßnahmen. Im 
Hinblick auf die Veröffentlichung von Katasterdaten und weitere Beschilderung (insbesondere 
der nicht städtischen Flächen) soll dieses landesweite Kataster abgewartet werden. 
 
Sachstand 2025: 
 
Anfang 2024 erfolgte im Stadtbezirk Rodenkirchen die exemplarische Kennzeichnung der drei 
obengenannten Kompensationsflächen mit dem Schild „Stadtgrün naturnah“. 
Die vorgenannte größere Beschilderung ist aktuell nicht mehr geplant. In der jüngeren Ver-
gangenheit kam es bei aufwendigeren Beschilderungen immer wieder zu Vandalismus und 
mutwilliger Zerstörung. 
 
Informationen zu städtischen Kompensationen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind (ca. 
30 ha im Stadtbezirk Rodenkirchen), können über das öffentliche Ratsinformationssystem ein-
gesehen werden. Außerdem ist langfristig die Veröffentlichung von Kompensationsflächen im 
Landeskataster geplant (vgl. vorgenannte Ausführungen zu § 34 LNatSchG). 
 
Die Eintragungen im Landeskataster für die Stadt Köln befinden sich in Bearbeitung. Sie er-
folgt stadtbezirksübergreifend in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens in unterschiedli-
chen Dienststellen. Abhängig vom Genehmigungsverfahren kann, zusätzlich zu den obenge-
nannten Möglichkeiten der Information von Bürger*innen, das Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt oder das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen auf Nachfrage Auskunft ge-
ben, ob eine Ausgleichsverpflichtung für eine Fläche vorliegt.

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1458 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Industriestr. 161 – Haus 1 – 50999 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 
0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1712/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Kennzeichnung und Bürgerinformation an Ausgleichsflächen im Bezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 06.09.2021 zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, alle im Bezirk befindlichen Ausgleichsflächen zu erfas-
sen und diese zur besseren Übersicht und zur Information der Bürger:innen mit ent-
sprechend bebilderten Tafeln, bzw. Schildern für alle sichtbar zu kennzeichnen und 
den Status und Sinn der Ausgleichsmaßnahme zu erläutern. 
 
Begründung: 
Es gibt zahlreiche Ausgleichsflächen in unserem Stadtbezirk, die für die Bürger:innen als 
solche überhaupt nicht erkennbar sind. Um den Wert dieser Grünflächen zu vermitteln, sollte 
die Öffentlichkeit über die Existenz und den Sinn solcher Flächen informiert werden. Auf die-
se Weise kann zum Verständnis und Schutz der Flächen beigetragen werden.  
 
 
gez. Traude Castor-Cursiefen    gez. Carolin Ramrath

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße 161
  • Bergstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1712/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
20.08.2021
Erstellt
20.08.2021 16:56