AN/2271/2021
Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter einführen
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SPD Antrag nach § 3
4994 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Köln
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
fon 0221. 221 259 50
fax 0221. 221 246 57
mail fraktion@koelnspd.de
web www.koelnspd.de
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2021
AN/2271/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 09.11.2021
Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter einführen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 09.11.2021 aufzu-
nehmen:
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Köln einen Regelungsentwurf zur Beschluss-
fassung vorzulegen, der den Betrieb von E -Scootern und weiteren sogenannten Free -Floating-
Verleihfahrzeugen als Sondernutzung beschreibt und regelt. Den Anbietern sind vorzugsweise in
der Sondernutzungssatzung mit ihrem Gebührentarif Auflagen, z. B. die Einführung eines Unfall-
Unterstützungsfonds1, zu machen und Gebühren aufzuerlegen. Die Regelung soll auch den Ein-
satz der E -Scooter in den Außenbezirken und die Einrichtung dortiger Abstell -
/Bereitstellungsflächen analog zu den Regelungen in der Innenstadt vorsehen. All dies soll zu ei-
ner Befriedung de r Situation rund um die elektrischen Roller führen.
2. Des Weiteren soll eine zentrale Online-Melde-Möglichkeit, z. B. als Ergänzung in der „Sag’s uns -
App“, für regelwidrig abgestellte oder abgängige Fahrzeuge eingerichtet werden, die von den
Fußpatrouillen der Anbieter noch nicht entfernt worden sind. Die Kosten der Fahrten zur Umstel-
lung bzw. Bergung von Fahrzeugen, die insoweit durch die Tätigkeiten städtischer Mitarbei-
ter*innen entstehen, sind den jeweiligen Anbietern in Rechnung zu stellen.
Begründung:
Zwar gelten seit dem 3. September in Köln neue Regeln für E-Scooter, und deren Anzahl soll von et-
wa 7.000 Geräten auf 4.500 reduziert werden, aber insgesamt ist noch keine zufriedenstellende Lö-
sung für das Problem mit falsch abgestellten oder illegal e ntsorgten E-Scootern gefunden worden.
1 https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger -und-staat/unfall -unterstuetzungsfonds -e-scooter-27231
- 2 -
Zurzeit sind die einschränkenden Regeln sehr undurchsichtig und variieren je nach Stadtgebiet stark.
So herrschen freitags und samstags Parkverbote an bestimmten Stellen (Hot -Spots) in der Innen-
stadt. Um das zu kontrollieren, stellen die Anbieter Fußpatrouillen auf. Außerdem sind weitere Park-
verbotszonen hinzugekommen, in denen mithilfe der Ausleih -Software technisch verhindert wird,
dass die Geräte in bestimmten Gebieten abgestellt werden können. Ursprünglich hatte die Verwal-
tung sogar ein generelles Nachtfahrverbot angestrebt, sich aber offensichtlich bei den Verhandlun-
gen mit den Betreibern nicht durchsetzen können.
Die Städte Bremen und Düsseldorf haben über die neuen Regeln in Köln hinausgehend bereits das
Instrument der Sondernutzungserlaubnis eingeführt. Die Flotten in Düsseldorf und Bremen fallen
nicht mehr unter den Gemeingebrauch; damit ist ihre Aufstellung nicht mehr kostenlos. Gedeckt wird
dieses Vorgehen durch den Beschluss des OVG NRW vom 20.11.2020 (11 B 1459/20), in dem das
gewerbliche Aufstellen von Leihrädern oder E-Scootern als Sondernutzung eingestuft wird. Die Stadt
Köln hat bislang zugunsten einer gütlichen Einigung mit den Verleihern auf die Einführung der Son-
dernutzung und die Erhebung von Gebühren verzichtet. Nach mehreren Wochen und weiteren Be-
richten über falsch abgestellte und illegal im Rhein entsorgte Geräte, deren Bergung Probleme berei-
tet, muss die Stadt nun handeln, um die Akzeptanz der Scooter zu verbessern und die Lebensqualität
und Sicherheit im öffentlichen Raum wieder zu erhöhen. Darüber hinaus müssen Bürger*innen die
Möglichkeit erhalten, sich offiziell zu beschweren, statt sich den Anbietern ausgeliefert zu fühlen.
Die Anbringung von Mailadressen und telefonischen Kontaktmöglichkeiten an den Geräten durch die
Anbieter ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, im praktischen Umgang jedoch aufwendig und
mit weiteren Mühen verbunden. Wieso sich darüber hinaus Bürger*innen daran beteiligen sollten,
dass private Unternehmer ihren V erpflichtungen nachkommen, ist nur bedingt nachzuvollziehen.
Ansprechpartner für den öffentlichen Raum hat im Regelfall die Kommune selbst zu sein, die diesen
Raum den Privaten zur Nutzung zur Verfügung stellt. Entsprechend müssen auf diesem kommunalen
Weg zustande gekommene Fahrten zur Umsetzung der Roller den Anbietern in Rechnung gestellt
werden.
Bislang zeichnet sich leider nicht ab, dass die eingeführten E -Scooter tatsächlich einen Beitrag zur
Verkehrswende leisten können. Um dies zu gewährleisten, ist die tatsächliche Regulierung durch die
öffentliche Hand vonnöten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mike Homann
SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2271/2021
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 26.10.2021 13:50