BV5/133/2025
Bauvoranfrage Rahmer Straße 22c – Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes als Einzelhaus
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Luftbild
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ın a ° > & = m -i £ 3 2 = ja} Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1: 1.000
Beschlussvorlage
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BV5/133/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rahmer Straße 22c – Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes als Einzelhaus Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 30.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben wird gemäß § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Es ist demnach dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und die Art der Nutzung der Umgebung entspricht. Die Umgebungsbebauung ist durch Wohnnutzung und freistehende Häuser geprägt Es ist geplant ein Wohnhaus in offener Bauweise auf dem Vorhabengrundstück zu errichten. Der Antragsteller fragt ausdrücklich alleine ab, ob er ein Haus auf dem projektierten Grundstück entsprechend der Umgebungsbebauung errichten darf. Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hier ist zu prüfen, ob sich die beabsichtigte Bautiefe von der Rahmer Straße aus betrachtet, einfügt. Da auf den Nachbargrundstücken Rahmer Straße 24c und 26d bereits Häuser Seite 2 vorhanden sind, deren rückwärtigen Baugrenzen hier nicht überschritten werden, hat der Bauherr einen Anspruch auf die Genehmigung der beantragten Bautiefe. Die weiteren Themen zum Maß der Nutzung sind in einem weiteren Genehmigungsverfahren zu klären. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan
Lageplan
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Stadt Düsseldorf Katasteramt ^ Brinckmannstraße 5 40225 Düsseldorf Flurstück: 1977 Flur: 7 Gemarkung: Angermund Rahmer Straße, Düsseldorf ^ \1701 ?° 1700 \ /• 1678 1624 Auszug aus dem Liegenschaftskataster FlurkarteNRWI : 1000 Erstellt: 27. 06. 2025 <0 i 17.3J 1675 ^ 458 457 455 456 ^^L& yv ; "'•' GZ/^. H3usnun1 ^ fe,^lc^l(7f?5 / / 454 ^ /' < . '• 1976 '' 1977 \. ^. 1670 0 4^ 746 13 747 Schmitterheide Maßstabl : 1000 32346300 10 20 30 40 50 Meter 32346400 Die Nutzung dieses Auszuges ist im Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach § 27 VermKatG NRW verfolgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV5/133/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.09.2025
- Erstellt
- 04.09.2025 07:02