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BV5/133/2025

Bauvoranfrage Rahmer Straße 22c – Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes als Einzelhaus

Beschlussvorlage 10.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 30.09.2025, TOP 7

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ja}

Landeshauptstadt
Düsseldorf

Maßstab 1: 1.000

Beschlussvorlage

1785 Zeichen

BV5/133/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage Rahmer Straße 22c – Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes 
als Einzelhaus 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 30.09.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben 
wird gemäß § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Es ist demnach dann zulässig, wenn es 
sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die  nähere Umgebung einfügt, die 
Erschließung gesichert ist und die Art der Nutzung der Umgebung entspricht. 
Die Umgebungsbebauung ist durch Wohnnutzung und freistehende Häuser geprägt 
Es ist geplant ein Wohnhaus in offener Bauweise auf dem Vorhabengrundstück  zu 
errichten.  
 
Der Antragsteller fragt ausdrücklich alleine ab, ob er ein Haus auf dem projektierten 
Grundstück entsprechend der Umgebungsbebauung errichten darf. 
Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage 
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Hier ist zu prüfen, ob sich die beabsichtigte Bautiefe von der Rahmer Straße aus 
betrachtet, einfügt. 
Da auf den Nachbargrundstücken Rahmer Straße 24c und 26d bereits Häuser

Seite 2 
vorhanden sind, deren rückwärtigen Baugrenzen hier nicht überschritten werden, hat 
der Bauherr einen Anspruch  auf die Genehmigung der beantragten Bautiefe. 
 
Die weiteren Themen zum Maß der Nutzung sind in einem weiteren 
Genehmigungsverfahren zu klären. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan

Lageplan

599 Zeichen

Stadt Düsseldorf
Katasteramt
^ Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Flurstück: 1977
Flur: 7
Gemarkung: Angermund
Rahmer Straße, Düsseldorf
^
\1701
?°
1700
\
/•
1678 1624
Auszug aus dem
Liegenschaftskataster
FlurkarteNRWI : 1000
Erstellt: 27. 06. 2025
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17.3J
1675
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1976 '' 1977
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1670
0
4^
746 13
747
Schmitterheide
Maßstabl : 1000
32346300
10 20 30 40 50 Meter
32346400
Die Nutzung dieses Auszuges ist im
Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG
NRW zulässig. Zuwiderhandlungen
werden nach § 27 VermKatG NRW
verfolgt.

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/133/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.09.2025
Erstellt
04.09.2025 07:02