3861/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo-30 Diepeschrather Straße (Az.: 02-1600-203/18)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4055 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 3861/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo-30 Diepeschrather Straße (Az.: 02-1600-203/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Diepeschrather Straße ist auf Grund der Unauf- fälligkeit in Bezug auf Geschwindigkeit und Unfällen, sowie des nicht Vorhandenseins einer schüt- zenswerten Einrichtung nicht möglich. Bezüglich der Lärmbelästigung wird die Verwaltung um Über- prüfung gebeten. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt auf der Diepeschrather Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Außerdem beantragt er die Durchführung von erforderlichen Untersuchungen in Bezug auf die Ver- kehrsmengen, die Geschwindigkeiten, die Unfallsituation und den Lärm auf der Diepeschrather Stra- ße (Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Nach den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchst- geschwindigkeit in der Regel innerorts 50 km/h. Gemäß § 39 Abs. 1a StVO müssen Kraftfahrzeugführer heute schon abseits der Vorfahrtsstraßen (Verkehrszeichen 306 StVO) mit Tempo-30-Zonen rechnen. Im Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen auf Basis einer flächenhaften Verkehrsplanung die weitere Ausweisung von Tempo-30-Zonen – abseits der Hauptverkehrsstraßen – empfohlen und ausdrücklich begrüßt, wenn Tempo-30-Regelungen im Rahmen kommunaler Gesamtkonzepte umge- setzt werden. Das bedeutet, dass jede Kommune es abseits von Hauptverkehrsstraßen selbst in der Hand hat zu entscheiden, wo Tempo-30-Regelungen sinnvoll sind und auf Basis der StVO eingerich- tet werden sollen. In Köln sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo 30- Zonen weitreichend ausgenutzt worden. Einer Ausweitung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtli- chen Verkehrs sind jedoch deutliche Grenzen gesetzt. Auf Hauptverkehrsachsen, wichtigen Verbindungsstraßen und sonstigen Straßen von übergeordneter Bedeutung kann unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. Durch die Änderung des § 45 Abs. 9 StVO ist es nunmehr möglich, innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern anzuordnen. Die Einrichtung von diesen streckenbe- zogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in ers- ter Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge erstrecken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung von insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen. Wie bereits dargestellt, können und dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptverkehrsstraßen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen“ erheblich über- steigt. Auf dieser Grundlage wurde der Bereich der Diepeschrather Straße überprüft. Die Straße ist bezüg- lich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Des Weiteren befinden sich keine der oben genannten schützenswerten Einrichtungen in diesem Be- reich. Bezüglich der Überprüfung der Lärmbelästigung wird die Eingabe an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Etwaige sich hieraus ergebene Maßnahmen bleiben abzuwarten. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1 - Eingabe
1746 Zeichen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich mit hiesigem Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW auf der Diepeschrather Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 KM/H. Begründung: Die Diepeschrather Straße verläuft schnurstracks auf einer Länge von ungefähr 500 Meter von der S-Bahn-Station Dellbrück bis zur Waltherstraße/ Dellbrücker Steinweg Die Straße ist eine wichtige Verbindung zwischen Dellbrück und Schildgen bzw. Köln Dünnwald/ Höhenhaus/ Flittard/ Stammheim, ist von einem hohen Anteil an Durchgangsverkehren belastet Sie wird von der KVB Buslinie 154 befahren Beidseitig der Straße befinden sich neu errichtete bzw. sanierte Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit sehr vielen jungen Familien, demzufolge hoch ist die Zahl an Kindern auf den Gehwegen Im direkt von der Diepeschrather Straße abgehenden Hyazinthenweg befinden sich die große Kindertagesstätte Kleine Riesen, der Spielplatz Hyazinthenweg, der Spielplatz Erikahof Durch diese Einrichtungen wird die Diepeschrather Straße auch von zahlreichen Kinder aus den östlich gelegenen Wohnblöcken überquert Wegen der großen Verkehrsmengen, der gefahrene Geschwindigkeiten, des Lärms durch die PKW, LKW und Linienbusse, herrscht ein großer Lärmpegel Wir verweisen auf die entsprechenden EU Richtlinien und auf die bereits bestehenden Geschwindigkeitsreduzierungen 30 KM/H auf dem Dellbrücker Steinweg, Tempo 30 Zonengebiete abseits der Dellbrücker Hauptstraße und dem Tempo 20 Zonengebiet Dellbrücker Hauptstraße. Ich beantrage gegebenenfalls die Durchführung von erforderlichen Untersuchungen in Bezug auf die Verkehrsmengen, die Geschwindigkeiten, die Unfallsituation und Lärm. Ich bitte um Bestätigung unseres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3861/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.11.2018
- Erstellt
- 21.11.2018 14:18