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3861/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo-30 Diepeschrather Straße (Az.: 02-1600-203/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.12.2018, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3861/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo-30 Diepeschrather Straße (Az.: 02-1600-203/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe. Die Einrichtung einer 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Diepeschrather Straße ist auf Grund der Unauf-
fälligkeit in Bezug auf Geschwindigkeit und Unfällen, sowie des nicht Vorhandenseins einer schüt-
zenswerten Einrichtung nicht möglich. Bezüglich der Lärmbelästigung wird die Verwaltung um Über-
prüfung gebeten. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt auf der Diepeschrather Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. 
Außerdem beantragt er die Durchführung von erforderlichen Untersuchungen in Bezug auf die Ver-
kehrsmengen, die Geschwindigkeiten, die Unfallsituation und den Lärm auf der Diepeschrather Stra-
ße (Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Nach den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchst-
geschwindigkeit in der Regel innerorts 50 km/h. 
 
Gemäß § 39 Abs. 1a StVO müssen Kraftfahrzeugführer heute schon abseits der Vorfahrtsstraßen 
(Verkehrszeichen 306 StVO) mit Tempo-30-Zonen rechnen. Im Verkehrssicherheitsprogramm des 
Landes Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen auf Basis einer flächenhaften Verkehrsplanung die 
weitere Ausweisung von Tempo-30-Zonen – abseits der Hauptverkehrsstraßen – empfohlen und 
ausdrücklich begrüßt, wenn Tempo-30-Regelungen im Rahmen kommunaler Gesamtkonzepte umge-
setzt werden. Das bedeutet, dass jede Kommune es abseits von Hauptverkehrsstraßen selbst in der 
Hand hat zu entscheiden, wo Tempo-30-Regelungen sinnvoll sind und auf Basis der StVO eingerich-
tet werden sollen. In Köln sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo 30- Zonen 
weitreichend ausgenutzt worden.  Einer Ausweitung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtli-
chen Verkehrs sind jedoch deutliche Grenzen gesetzt. 
 
Auf Hauptverkehrsachsen, wichtigen Verbindungsstraßen und sonstigen Straßen von übergeordneter 
Bedeutung kann unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
auf 30 km/h herabgesetzt werden. Durch die Änderung des § 45 Abs. 9 StVO ist es nunmehr möglich, 
innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Straßen des 
überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen 
Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, 
Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern anzuordnen. Die Einrichtung von diesen streckenbe-
zogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in ers-
ter Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge erstrecken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich 
ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung von insgesamt 300 Meter 
Länge zu begrenzen. 
 
Wie bereits dargestellt, können und dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptverkehrsstraßen 
Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen 
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der 
Rechtsgüter „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen“ erheblich über-
steigt. 
 
Auf dieser Grundlage wurde der Bereich der Diepeschrather Straße überprüft. Die Straße ist bezüg-
lich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. 
 
Des Weiteren befinden sich keine der oben genannten schützenswerten Einrichtungen in diesem Be-
reich. 
 
Bezüglich der Überprüfung der Lärmbelästigung wird die Eingabe an die zuständige Fachabteilung 
weitergeleitet. Etwaige sich hieraus ergebene Maßnahmen bleiben abzuwarten. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1 - Eingabe

1746 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit beantrage ich mit hiesigem Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW auf der 
Diepeschrather Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 KM/H. 
Begründung: 
Die Diepeschrather Straße verläuft schnurstracks auf einer Länge von ungefähr 500 Meter 
von der S-Bahn-Station Dellbrück bis zur Waltherstraße/ Dellbrücker Steinweg 
Die Straße ist eine wichtige Verbindung zwischen Dellbrück und Schildgen bzw. Köln 
Dünnwald/ Höhenhaus/ Flittard/ Stammheim, ist von einem hohen Anteil an 
Durchgangsverkehren belastet 
Sie wird von der KVB Buslinie 154 befahren 
Beidseitig der Straße befinden sich neu errichtete bzw. sanierte Einfamilienhäuser und 
Mehrfamilienhäuser mit sehr vielen jungen Familien, demzufolge hoch ist die Zahl an 
Kindern auf den Gehwegen 
Im direkt von der Diepeschrather Straße abgehenden Hyazinthenweg befinden sich die 
große Kindertagesstätte Kleine Riesen, der Spielplatz Hyazinthenweg, der Spielplatz 
Erikahof 
Durch diese Einrichtungen wird die Diepeschrather Straße auch von zahlreichen Kinder aus 
den östlich gelegenen Wohnblöcken überquert 
Wegen der großen Verkehrsmengen, der gefahrene Geschwindigkeiten, des Lärms durch 
die PKW, LKW und Linienbusse, herrscht ein großer Lärmpegel 
Wir verweisen auf die entsprechenden EU Richtlinien und auf die bereits bestehenden 
Geschwindigkeitsreduzierungen 30 KM/H auf dem Dellbrücker Steinweg, Tempo 30 
Zonengebiete abseits der Dellbrücker Hauptstraße und dem Tempo 20 Zonengebiet 
Dellbrücker Hauptstraße. 
Ich beantrage gegebenenfalls die Durchführung von erforderlichen Untersuchungen in Bezug 
auf die Verkehrsmengen, die Geschwindigkeiten, die Unfallsituation und Lärm. 
Ich bitte um Bestätigung unseres Antrags. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3861/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.11.2018
Erstellt
21.11.2018 14:18