A-W/0071/2021
Anregung an den Rat - Berechnungspunkt für Luftschadstoffe einrichten
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Originalantrag
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BÜNDNIS 90 Fraktion in der Bezirksvertretung West DIE GRÜNEN a GAL' MÜNSTER An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks [ Münster-West Herrn Jörg Nathaus % 28. 0KT. 2021 Amt für Bürger- u. Ratesarvioe Pantaleonplatz 7 Berirkaverwal Yraet Y- wi 0074 : oA 48161 Münster 28. Oktober 2021 Berechnungspunkt für Luftschadstoffe einrichten Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung Münster-West regt den Rat der Stadt Münster an, die Autobahn GmbH durch die Verwaltung verbindlich aufzufordern, einen Berechnungspunkt im Bereich der geplanten Kita am Nottulner Landweg anzulegen und die entsprechenden Werte gutachterlich vorzulegen. Die Verwaltung erstattet dazu zeitnah Bericht. Begründung: Im Hinblick auf die Luftschadstoffe hat die Autobahn GmbH in der Anhörung abgelehnt, im neuen Wohngebiet im besonders sensiblen Bereich der Kita am Nottulner Landweg Berechnungen für einen weiteren Untersuchungspunkt durchzuführen. Es ist jedoch nicht einsichtig, warum ausgerechnet sensible Einrichtungen bei den Untersuchungen ausgespart werden sollen, da solche Untersuchungen doch dazu dienen, die Gesundheit von vulnerablen Personen zu schützen. Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL ‚ Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West -1/11- Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster 2 02518995810 © &’ 02518995815 $bv-west@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de
Stellungnahme A-W-0071-2021
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E+M 67 30 0042 Herr Besler 03.07.2023 67 98 Bezirksvertretung West über Herrn Stadtbaurat Denstorff Berechnungspunkt an der KITA Nottulner Landweg einrichten BV West ABW/0007/2021 - uNer ~h-q,J A-W / 007-A I JO'l1 STAOT MÜNSTER ~ J 5. AUG. 2023 Am~ fOr Büf'a,er- u. f-tal969n'tce -- ... .. v-... ) ) Anfrage Die BV West regt den Rat an, die Autobahn AG durch die Verwaltung verbindlich aufzufor dern, einen Berechriungspunkt für Luftschadstoffe im Bereich der Kita am Nottulner Landweg anzulegen und gutachterliche Werte vorzulegen. Antwort Die Kita-Planung ist ein Vorhaben der Stadt Münster das an die BAB1 heranrückt. Insoweit . gilt das Veranlasserprinzip, d. h. es obliegt der Stadt die Unbedenklichkeit aus Sicht des Im missionsschutzes für den Standort nachzuweisen. Eine Prognoseuntersuchung zur Luftschadstoffbelastung, die im Rahmen der Plangenehmi gung zum Ausbau der Tank- und Raststätte Münsterland erstellt wurde, liefert auch eine Aussage zur verkehrsbedingten Schadstoffbelastung im Bereich der Kita. Die Jahresgrenz werte nach der 39. BlmSchV „Verordnung über Luftqualitätsstandards" für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) werden hiernach deutlich unterschritten. Nach Auffassung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ist eine messtech nische Untersuchung der Luftschadstoff-Immissionen nicht erforderlich. Begründung: Die Kita liegt im Gebiet des B-Plans 584 „Westlich BAB1/ Südl. Nottulner Landweg". Wenn ein Wohngebiet an Straßen heranrückt muss die planende Gemeinde sicherstellen, dass das Gebiet keinen mit dem Wohnen unverträgliche Vorbelastungen ausgesetzt wird. Der Belang der Einwirkung von Luftschadstoffen durch die BAB1 auf das Gebiet ist im Rah men der B-Plan Aufstellung betrachtet worden. Danach sind bei den Leitkomponenten für die Luftqualität Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10), keine Schadstoffbelastungen im Bereich der geltenden Grenzwerte zu erwarten. Diese Einschätzung wird durch eine andere Untersuchung bestätigt: lrn Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West wurde durch Straßen NRW 2019 ein Luftschadstoffgutachten erstellt. Der Kita-Standort befindet sich im Untersuchungsraum dieser Prognoseuntersuchung. - 2 - Der Jahresgrenzwert für NO2 liegt bei 40 µg/m3. Der Jahresmittelwert liegt im Bereich der Kita zwischen 27 und 30 µg/m3• Für PM10 wird als Jahresmittelwert zwischen 20 und 21 µg/m3 prognostiziert und der Jahresgrenzwert liegt bei 40 µg/m3. Die rechnerischen Er gebnisse dieser Untersuchung für NO2 und PM10 sind im Anhang dargestellt. Die prognostizierten Jahresmittelwerte entsprechen 50 bis 75 % des jeweiligen Jahres grenzwertes. Anhand der Einstufung von Schadstoffimmissionen durch die Landesanstalt für Umweltschutz, Baden-Württemberg (LfU, 1993) können die Jahresmittelwerte damit als leicht erhöht bis erhöht eingestuft werden. Aktuell läuft eine EU-Initiative zur Anpassung der Grenzwerte für Luftschadstoffe. Danach sollen die Grenzwerte für den Jahresmittelwert von PM10 und NO2 deutlich reduziert werden. Für beide Schadstoffe werden 20 µg/m3 als Jahresgrenzwert diskutiert. Der Vergleich der potentiellen Grenzwerte mit den oben genannten prognostizierten Jahresmittel ergibt, dass der Wert für PM10 bereits heute eingehalten und der für NO2 überschritten Würde. Eine Überschreitung würde allerdings an vielen immissionsempfindlichen Nutzungen entlang von viel befahrenen Straßen auftreten. Sollte der Jahresgrenzwert für NO2 auf das diskutierte Niveau abgesenkt werden, kann die Einhaltung dieser Werte nur über Maßnahmen zur Emissionsminderung auf lokaler und nationaler Ebene erreicht werden. Driesch Amtsleiter , Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit Anlage - 3 - Luftschadstoffgutachten zum Planfeststellungsverfahren Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West vom 11.06.19 (Auszüge) Berechnungsergebnis für Stickstoffdioxid - Jahresmittel ) r o e- ) - geplantes Gebäude 63615-18-01 0 Jahresmittelwerte der NO,-Konzentra tion in µglm' für die Planvariante A mit beidseitig ausqebauten T +R- nlagen □ Ingenieurbüro ohmeyer Q GmbH& Co. KG · - 4 - Berechnungsergebnis für Feinstaub - Jahresmittel :> 35 -40 - :>30-35 > 2 -30 - ::,26- 8 - >24-26 .,,,.- _,,,-· > 22 · 24 .,,.. ~~---_..... --':_,.,,,,,. Jahresmittelwerte der oozentra- tion i 1-19/r 1' für dte Planvanante n 1t bei sei · g ausqebauten + • nfagen 0 n Ingenieurbüro ohme ~r Q GmbH & Co. KG
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7e
- Nottulner Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0071/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 29.10.2021
- Erstellt
- 27.10.2021 13:32