Mandari Insight

2646/2024

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Sachstand Ankauf Messehallen

Mitteilung Ausschuss 02.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 23.09.2024, TOP 2.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3729 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 02.09.2024 
 2646/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2024 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Sachstand Ankauf Messehallen 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 16.05.2024 die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln ermächtigt, einen Kaufvertrag 
zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse zu einem Kaufpreis von 350 Mio. 
Euro abzuschließen (Session-Nr. 1545/2024). Mit dieser Mitteilung wird zum zwi-
schenzeitlichen Vollzug und den Rahmenbedingungen berichtet. 
 
Nach Abschluss der Verhandlungen zu den umfangreichen Detailfragen wurde der 
Kaufvertrag mit der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR (GbR) am 
05.07.2024 notariell geschlossen. Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises war 
vereinbarungsgemäß die vorherige Eintragung der Vormerkung im Grundbuch. Diese 
ist am 05.08.2024 erfolgt, woraufhin am 08.08.2024 der Kaufpreis von 350 Mio. Euro 
an die GbR überwiesen wurde. Der Besitzübergang am Grundbesitz mit allen Rechten 
und Pflichten auf das Veranstaltungszentrum Köln wurde damit am 09.08.2024 vollzo-
gen. 
 
Die für die Abwicklung des Vertrages kalkulierten Kosten (sog. Nebenkosten des Ver-
trages) konnten bisher deutlich unterschritten werden. Zuzüglich der Kauf- und Finan-
zierungsnebenkosten war die Betriebsleitung unter Beachtung der kaufmännischen 
Vorsicht von Gesamtkosten der Transaktion von bis zu 385 Mio. Euro ausgegangen.  
 
Inklusive Nebenkosten beläuft sich die Gesamtsumme nach Abschluss der Transak-
tion nunmehr auf 372.885.936,51 Euro. Sie liegt damit um rund 12 Mio. Euro unter 
dem prognostizierten Wert. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem o.g. Kaufpreis, 
der Grunderwerbssteuer in Höhe von 22.750.000 Euro, Gebühren in Höhe von 
39.902,50 (hiervon 13.292,50 Euro für die Vormerkung bzw. Löschung und Grund-
buchgebühren 26.610 Euro) sowie Notarkosten in Höhe von (netto) 96.034,01 Euro.  
 
Einsparungen ergaben sich auch im Bereich der Finanzierung. 
 
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hatte die Verwaltung im Wege der 
kaufmännischen Vorsicht diverse Finanzierungsszenarien mit Zinssätzen von 3,5, 4,5 
und 5,5% gerechnet. Die für die Transaktion erforderliche Gesamtsumme in Höhe von

2 
 
rund 373 Mio. Euro wurde bereits zu 290 Mio. Euro mit einem gewichteten durch-
schnittlichen Zins von 3,42 % refinanziert. Die Restsumme von rund 83 Mio. Euro be-
findet sich aktuell im Refinanzierungsprozess. Hierbei wird ein Refinanzierungszins 
von unter 3,5 % erwartet.  
 
Insgesamt bleibt die Refinanzierung damit unterhalb der von der Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft KPMG erstellten Simulationsrechnung (3,5% - 5,5%) zur Ermittlung der 
Wirtschaftlichkeit des Kaufgeschäftes.  
 
 
Derzeit werden die beiden von der GbR übernommenen Mietverträge mit der Koeln-
messe über die Nordhallen und das Congress Centrum überarbeitet. Der Beginn der 
neuen Mietverträge wird in Abstimmung mit der Koelnmesse auf den Zeitpunkt des 
Besitzübergangs datiert werden. Es ist geplant, die wesentlichen Vertragsinhalte dem 
Betriebsausschuss in gleicher Sitzung zur Beratung und im Anschluss dem Rat zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Da im Nachgang auch Fragen zur Ausschreibungspflicht von Notardienstleistungen 
aufgekommen sind, wird hierzu schließlich noch folgende Einordnung gegeben: Eine 
Ausschreibungspflicht bei Notardienstleistungen besteht nicht. Notardienstleistungen 
sind gemäß § 116 Abs. 1 lit c. GWB ausdrücklich von der Ausschreibungspflicht aus-
genommen und unterliegen somit nicht dem Vergaberecht.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2646/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.09.2024
Erstellt
29.08.2024 14:21