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V/0510/2019

Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Südost im Haushaltsjahr 2019 -Planungs- und Baubeschluss-

Vorlagen 22.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 18.06.2019, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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20190522_Sanierung ZwiSchulmannWegV0510_2019gez_wa

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20190522_SanierungVonHolteWegV0510_2019gez_A4_wa

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Beschlussvorlage

14490 Zeichen

V/0510/2019 
V/0510/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Südost im Haushaltsjahr 2019 -Planungs- und 
Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sanierung der Spielplätze Zwi-Schulmann-Weg (Plan Nr. K 285/6) und Von-Holte-Straße 
(Plan-Nr. 231/5) wird nach den Entwürfen des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die Spielplatzsanierung betragen 53.000,- €. 
Die Folgekosten entsprechen den bisherigen Unterhaltungskosten. 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag € Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaß-
nahme 
7400 Sanierung von Spielplätzen; 
BV Südost 
2019   
Auszahlungen     53.000,- €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
04.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wagner 
Telefon: 492-6732 
WagnerKatrin@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0510/2019 
Begründung: 
 
Allgemeine Informationen: 
Die Kinderbeteiligungen für die Spielplätze Zwi-Schulmann-Weg und Von-Holte-Straße wurden vom 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als Ideenbörse am 27.03.2019 und am 28.03.2019 durch-
geführt. Die konkreten Ergebnisse sind den Protokollen zu entnehmen. Die Fraktionen der Bezirks-
vertretung erhalten das Protokoll der Kinderbeteiligung im Originaltext. Soweit die örtliche Situation, 
die Sicherheitsbestimmungen und die Haushaltsvorgaben es ermöglichen, wurden die Kinderwün-
sche bei der Planung durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die 
Sanierungsvorschläge erfolgten in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Mit den vorgelegten Sanierungsmaßnahmen wird weiterhin ein umfangreiches Angebot für integrati-
ves Spielen im Sinne des barrierefreien „Design for all“ vorgehalten. 
Die nachstehenden Sanierungsmaßnahmen sollen im 4. Quartal 2019 durchgeführt werden. Die Sa-
nierungen der Spielplätze können sich aber im Einzelfall aufgrund der guten Konjunktur im Bauge-
werbe und den damit verbundenen verlängerten Lieferzeiten bei der Herstellung der Spielgeräte bis in 
das I. Quartal 2020 verzögern. 
Informationen zur Kostenreduktion: 
Die Verwaltung hat in den vorliegenden Planungen die Finanzmittel, die im Rahmen der Vorlage 
V/0841/2018 „Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk Münster-Südost - Festlegung der Reihenfol-
ge 2019“ von der Bezirksvertretung Münster-Südost am 06.11.2018 beschlossen wurden, berücksich-
tigt und sie an die aktuellen Gegebenheiten auf dem jeweiligen Spielplatz angepasst. 
 
Information zu der Sanierungsmaßnahme: 
 
28207 Zwi-Schulmann-Weg 
 
Situation: 
Der Spielplatz Zwi -Schulmann-Weg befindet sich im B -Plan-Gebiet 397 Gremmendorfer 
Weg/Loddenbach im östlichen Bereich von Gremmendorf. Er liegt zentral im Wohngebiet und wird im 
Norden und Osten durch einen öffentlichen Fußweg und im Süden durch den Zwi -Schulmann-Weg 
erschlossen. Im Südwesten und Westen wird der Spielplatz durch die angrenzende Wohnbebauung 
begrenzt. Gegenüber des Spielplatzes befindet sich im Osten die Kindertagesstätte „ Kita Janusz -
Korczak-Haus CVJM Münster e.V.“ mit einem großen Außengelände. 
Die Wohnbebauung besteht fast ausschließlich aus Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften. 
Der Spielplatz wurde im Jahr 2002 errichtet und soll nun das erste Mal in Teilen saniert werden. 2010 
hatte es eine Ergänzung mit zwei Mehrgenerationengeräten gegeben. 
Der Spielplatz wird von kleineren und älteren Kindern gut frequentiert. In ca. 200  m Entfernung befin-
det sich die Ballspielfläche Am Loddenbach. 
 
Der Spielplatz ist mit Rasenhügeln modelliert und drei Sandflächen ausgestattet. Es sind zahlreiche 
Spielangebote für die verschiedenen Altersgruppen vorhanden. Im Westen befindet sich zwischen 
den Rasenhügeln eine lange Seilbahn (Nr. 1) und im Norden unter den Bäumen eine kleine Blockhüt-
te (Nr. 3). Die Blockhütte ist abgängig und soll ersetzt werden. Eine Einpunktschaukel (Nr. 2) grenzt 
an die Seilbahn und wird von dem Rasenhügel eingerahmt. Am Fuße des Rasenhügels schließt zum 
einen ein Sitzbereich mit Hockerbänken und Tischen an und zum anderen der Kleinkindersandbe-
reich mit zwei verschiedenen Federgeräten (Nr. 4 und 5). Die im Süden angrenzende Rasenfläche ist 
mit Bäumen überstanden und mit Spielgeräten für ältere Kinder ausgestattet. So befindet sich in einer 
großen Sandfläche ein Kletter-Rutschenturm mit verschiedenen Auf- und Abgängen verbunden mit 
einer Doppelschaukel (Nr. 7). Die gesamte Gerätekombination ist abgängig und soll ersetzt werden. 
Ferner ist die Rasenfläche mit einem Karussell (Nr. 6) und zwei Mehrgenerationengeräten (Nr. 8 
und 9) ausgestattet.

- 3 - 
V/0510/2019 
Ergebnis der Kinderbeteiligung: 
Am 27.03.2019 wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine gut besuchte Kinderbeteili-
gung in Form einer Ideenbörse auf dem Spielplatz Zwi-Schulmann-Weg durchgeführt. Die Wünsche 
und Vorschläge für die Gestaltung des Spielplatzes sind vielfältig.  
Der Spielplatz wird hauptsächlich von Kindern zwischen ein und elf Jahren genutzt und ist aufgrund 
seiner Lage und Gestaltung sehr beliebt.  
Besonders positiv wird von den Kindern die Seilbahn (Nr. 1), die Blockhütte (Nr. 3) und das Kletterge-
rüst (Nr. 7) bewertet. Negativ erwähnt wird die Verschmutzung des Sitzplatzes mit Glasscherben und 
die Verunreinigung mit Hundekot entlang der Zuwegung zum Spielplatz. 
Das Karussell (Nr. 6) –es gilt als zu schwergängig- und die Mehrgenerationengeräte (Nr. 8 und 9) 
sollen nach Meinung der Anwesenden durch andere Spielangebote ersetzt werden. Als Ersatz für den 
Kletter-Rutschenturm mit Doppelschaukel (Nr. 7) wünschen sich die älteren Kinder ein Spiel- und 
Klettergerüst mit Turm, langer Tunnelrutsche, Hangelmöglichkeiten, Kletternetzten, Feuerwehrstange 
und Kletterwand. Für die jüngeren Kinder soll in der kleineren Sandfläche ein erweitertes Spielhaus 
mit einer kleinen Rutsche und Sandspielmöglichkeiten errichtet werden. Es wurde aber auch noch 
eine Dreifachschaukel, ein größeres Karussell, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und weitere 
Spielelemente gewünscht. 
 
Sanierungsvorschlag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit: 
(Ziffern siehe Plan K 258/6) 
Die Blockhütte (Nr. 3) ist abgängig und soll durch ein Gerät verglei chbarer Größe ausgetauscht wer-
den. Da der Wunsch nach einer erweiterten Spielhütte in der Kleinkindersandfläche besteht, soll dort 
nun die Sandspielhausanlage ‚Strolch‘ (Nr.  10) errichtet werden. Die Sandspielhausanlage besteht 
aus einem Spielhaus (Podesthöhe 0,60 m) mit zwei Bänken und drei Fenstern und einem vorgelager-
ten Terrassenbereich. Der Terrassenbereich wird über eine kleine Treppe mit Holzgeländer oder über 
ein Zwischenpodest erreicht. Verlassen kann man den Terrassenbereich über eine kleine, schm ale 
Rutsche. Das Zwischenpodest ist mit mehreren Sandspielgeräten, wie einem schwenkbarem San d-
kran und zwei Sandrinnen, ausgestattet. Durch die Wahl dieses Gerätes wird das Spielangebot für 
die jüngeren Kinder durch ein Sandspielgerät erweitert. Die Federg eräte (Nr. 4 und 5) werden au f-
grund von Platzmangel in die große Sandfläche versetzt (Nr. 11 und 12).  
Der Kletter-Rutschenturm mit Doppelschaukel (Nr. 7) ist abgängig und soll durch ein Gerät vergleic h-
barer Größe ausgetauscht werden. Die niedrige Doppelsc haukel, die mit dem Kletter -Rutschenturm 
verbunden war, wird gegen eine Einzelstehende und höhere Doppelschaukel (2,60  m Höhe) (Nr. 14) 
ausgetauscht. Der neue Kletter-Rutschenturm (Nr. 13) besteht aus einem Turm mit einer Podesthöhe 
von 1,45 m und einem Tu rm mit einer Podesthöhe von 1,95  m. Verbunden sind die beiden Türme 
über eine Balancieranlage bestehend aus einem Balancierseil mit Halteseil, einem Steigstamm und 
einem Balancierstamm mit Halteseil. Der niedrigere Turm ist sowohl über eine Holzleiter als auch 
über eine hohe Kletterwand bis Brüstungshöhe zu erreichen. Verlassen können die Kinder das P o-
dest über eine Hangelleiter oder über den Balancierstamm mit Halteseil, der den niedrigeren Turm mit 
dem höheren Turm verbindet. Dieser Turm ist dagegen über eine Sprossenleiter oder über das B a-
lancierseil mit Halteseil zu erreichen. Besonders schnell kann der Turm über die Feuerwehrrutsc h-
stange oder über die Rutsche verlassen werden.  
Durch die neue Doppelschaukel (Nr.  7), die neue Sandspielhausanlage (Nr.  10) und den neuen Klet-
ter-Rutschenturm (Nr. 13) und mit den verschiedenen Auf- und Abgängen und den verbindenden Ba-
lancierelementen werden die Spielangebote für alle Altersgruppen beibehalten und durch neue Ange-
bote ergänzt. 
Aufgrund des engen Kostenrahmens k onnte die gewünschte lange und hohe Tunnelrutsche jedoch 
nicht realisiert werden.

- 4 - 
V/0510/2019 
28705 Von-Holte-Straße 
 
Situation: 
Der Spielplatz Von-Holte-Straße befindet sich zentral im Wohngebiet, das sich zwischen der Hiltruper 
Straße im Süden und dem Schulzentr um Wolbeck im Norden erstreckt. Der Spielplatz ist nur über 
einen kleinen Fußweg mit der Von -Holte-Straße verbunden und ansonsten gänzlich von der angre n-
zenden Wohnbebauung umschlossen. Das Wohngebiet ist geprägt von Einfamilienhäusern und w e-
nigen Reihenhäusern.  
Der Spielplatz wurde 2017 das letzte Mal teilsaniert. Die abgängige Doppelschaukel wurde damals 
ersetzt. Der Spielplatz ist geprägt durch eine große und stark besonnte Sandfläche. Die Sandfläche 
ist bestückt mit einem HipHopper  (Nr. 1), einer Doppelschaukel (Nr. 2), einem Bobcat als Federgerät 
(Nr. 3) und einem Sandwerk mit Rutsche (Nr.  4). Das Sandwerk mit Rutsche (Nr. 4) ist abgängig und 
soll durch ein Gerät für jüngere Kinder und ein Gerät für Grundschulkinder ersetzt werden. 
Im Zuge der „125 Bäume der Allianz“ wurde ein Baum als zukünftiger Schattenspender gesetzt und 
mit Findlingen als Sitzgelegenheit umgrenzt. Nahe am Eingang befindet sich eine gepflasterte Fläche, 
die mit einer Hockerbank (Nr.  6) und einem Abfallbehälter ( Nr. 7) ausgestattet ist. Nördlich der Pfla s-
terfläche liegt eine kleine Rasenfläche. 
 
Ergebnis der Kinderbeteiligung: 
Am 28.03.2019 wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine gut besuchte Kinderbeteili-
gung in Form einer Ideenbörse auf dem Spielplatz Von-Holte-Straße durchgeführt. Die Wünsche und 
Vorschläge für die Gestaltung des Spielplatzes sind vielfältig.  
Der Spielplatz wird vor allem von jüngeren Kindern aufgesucht. Aufgrund der Nähe zum Schulzent-
rum wird der Spielplatz darüber hinaus jedoch auch gern von Schülern aufgesucht, die dann leider 
ihren Abfall hinterlassen. Es wird angeregt, die ungenutzte Rasenfläche gegen eine Kleinkindersand-
fläche mit Federgerät auszutauschen. Ein wichtiger Wunsch der Kinder ist ein Spiel- und Klettergerüst 
mit längerer Rutsche, Kletterwand, Kletternetz, Balanciertau oder Netztunnel. Aber auch für die klei-
neren Kinder soll ein Spielangebot mit Kaufmannsladen und Sandspielmöglichkeiten geschaffen wer-
den. Die Eltern wünschen sich für die Kleinkinder Schaukelmöglichkeiten in Form einer Nestschaukel 
oder eines Babyschaukelsitzes. 
Es wurde aber auch noch die Ausstattung mit Reckstangen, einem Trampolin und dem zurückgebau-
ten Sandbagger angeregt. 
 
Sanierungsvorschlag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit: 
(Ziffern siehe Plan K 231/5) 
Das Sandwerk mit Rutsche (Nr. 4) ist abgängig und soll durch ein Sandbackhaus mit Rutsche (Nr. 8) 
für jüngere Kinder ersetzt werden.  
Das Sandbackhaus mit Rutsche (Nr. 8) besteht aus einem Spielhaus (Podesthöhe 0,90 m) mit einem 
Fenster und einer vorgelagerten Veranda (Podesthöhe 0,50 m). Die Veranda ist von der Sandfläche 
aus über eine kleine Rampe mit Tritthilfen zu erreichen. Hier befinden sich ein Sandaufzug und eine 
Sandrinne, die zum Sandspiel auf unterschiedlichen Ebenen einladen. Die Abschlussbretter der Brüs-
tung sind breiter ausgearbeitet, sodass diese noch als ‚Backbleche‘ dienen können. Das angrenzende 
Spielhaus ist über eine Sprossenleiter oder über die Veranda mit Hilfe einer kleinen Tritthilfe zu errei-
chen. Von hier gelangt man über eine Rutsche wieder auf die untere Sandspielebene. Ergänzt wird 
das Spielangebot für jüngere Kinder durch die zwei Federgeräte Motorrad (Nr. 7) und Bobcat (Nr. 9). 
Der Spielbereich für die jüngeren Kinder konzentriert sich demnach auf den nördlichen Bereich der 
Sandfläche und wird durch die Hockerbank im Norden (Nr. 6) und die Findlinge im Süden – sie kön-
nen als erweiterte Sitzgelegenheit oder als Backtisch genutzt werden- eingerahmt. Die Umwandlung 
der Rasenfläche in eine Kleinkindersandspielfläche war aufgrund des Kostendrucks nicht möglich. 
Zwischen Bauminsel und Doppelrutsche soll der Kletter-Rutschenturm (Nr. 10) für die älteren Kinder 
installiert werden. Er besteht aus einem Viereckturm mit einer Podesthöhe von 1,45 m und einem 
Dreiecksturm mit einer Podesthöhe von 1,70 m. Verbunden sind die Türme durch eine Stammbrücke 
mit Seilhandlauf. Den niedrigeren Turm erreichen die Kinder über ein schräges Kletternetz. Von da 
aus können sie den Turm schnell wieder über die bestehende Rutsche verlassen oder können zum 
höheren Turm über die Stammbrücke mit Halteseil hinüber wechseln. Balancieren die Kinder über die 
Stammbrücke, so können diese das Dreieckpodest wieder über eine Feuerwehrstange verlassen.

- 5 - 
V/0510/2019 
Erreicht werden kann das Dreieckpodest aber auch über eine Kletterwand. Unterhalb des Dreieckpo-
destes ist eine Sitzbank und unterhalb des Viereckpodestes eine Verkaufstheke installiert. Diese kön-
nen mit in den Spielablauf integriert werden und sollen die Kinder zu weiteren Rollenspielen animie-
ren. 
Das Angebot für die älteren Kinder wird neben dem bestehenden Hiphopper (Nr. 1) noch mit einem 
Zweifach-Reck (Nr. 11) ergänzt. 
 
Durch das neue Sandbackhaus mit Rutsche (Nr. 8), den neuen Kletter-Rutschenturm (Nr. 10) und 
das 2-fach Reck (Nr. 11) sind die Spielangebote für jüngere und ältere Kinder wieder attraktiver und 
bieten durch ihre Gestaltung und Anordnung neue Anreize und Möglichkeiten.  
 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlagen:  
 
 Anlage A zur Vorlage 
 Plan Spielplatz Zwi-Schulmann-Weg K 258/6 
 Plan Spielplatz Von-Holte-Straße K 231/5

20190522_Sanierung ZwiSchulmannWegV0510_2019gez_wa

2068 Zeichen

ca. 50 m² Zuschlag ÖG
6 m² Abzug ÖG
46 m² Abzug  vom ÖG des B-PlanFlächentausch ist abweichend vom B-Plan auszuführen und ist mitanderen Ämtern abgestimmt!
Öffentlicher Geh- u. Radweg zum Loddenbach
Sumpfeichen
Entwässerungsmulde
Freifläche für evtl. Erweiterung
Einfassung aus KG-Gartensteinen
Schotterrasen
EntwässerungsmuldeÖffentlicher Geh- u. Radweg zum LoddenbachKiTa Loddenbach
Kleinstrauchweiden
Erlen
ErlenZweiholmgitter
Wohnbebauung
(54,64)(54,68)
(54,72)
54,66
(54,59)
(54,56)54,53
54,6254,59
(~54,74)
(~54,77)
54,6254,75 54,580.45%
(54,64)(54,55)
(53,45)
55,50
56,90
(55,00)?
(55,00)? 4,2% Stationsunterschied
54,5054,50
54,75
55,0055,50
55,0055,50
56,0056,50
55,5055,80
55,00
54,90 54,7054,7054,55
54,3054,55
Stabgitterzaun, h=100cm
Feldahorn
Hainbuchen
Eiche
Eiche
Eiche
Hainbuche
Hainbuche
Hainbuche
HainbucheHainbuche
Hainbuche
KirscheKirscheKirscheKirscheKirsche
HainbucheFelsenbirne
1
2
3
4
5
7
8
9
6
StieleichenEntwässerungsmulde
Öffentlicher Geh- u. Radweg zum Loddenbach
Kleinstrauchweiden
Erlen
Zweiholmgitter
55,50
56,90
(55,00)?
4,2% Stationsunterschied
54,5054,50
54,75
55,0055,50
55,0055,50
56,0056,50
55,5055,80
55,00
54,90 54,70
54,55
54,3054,55
Stabgitterzaun, h=100cm
Eiche
Eiche
Hainbuche
Hainbuche
HainbucheHainbuche
Hainbuche
KirscheKirscheKirscheKirscheKirsche
HainbucheFelsenbirne
1
2
6
10
11
12
13
14
10111211
Spielgeräte Neu:Sandspielhaus mit Rutschbrett, Fa. DoehringFedertier versetztFedertier versetztKletter-Rutschenturm mit Balancieranlage, Fa. FHSDoppelschaulkel, Bauhof1314
123456
Spielgeräte Bestand:SeibahnReifenschaukelBlockhütte, abgängigFedergerätFedergerätKarussellKletter-RutschenTurm, abgängigmit Doppelschaukel, abgängigBalancierbalkenBedaltrainer
789
gez. K. Wagner
1:100
K 258/6SP 2820717.05.2019
gez. K. Wagner
Spielplatzsanierung 2019SpielplatzZwi-Schulmann-Weg
Projektnummer:Plan Nr.:Datum:
Abteilungsleiter:Amtsleiter:gez. Brunsgez. StoldtMaßstab:
Bearbeitet:
Fachstellenleiter:gez. J. Hoffmann
Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Anlage zur Vorlage V/0510/2019
BestandSanierung 2019(ohne Maßstab)

20190522_SanierungVonHolteWegV0510_2019gez_A4_wa

501 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0510/2019

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Anlage A

2351 Zeichen

Anlage A zur V/0510/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Sanierung der Spielplätze Zwi-Schulmann-Weg und Von-Holte-Straße 
im Bezirk Münster-Südost der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Diese beinhalten vor 
allem eine Erneuerung und Neusortierung bestehender Spielgeräte. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung mit 
Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berücksichti-
gung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“ 
Das Teilziel gem. Investitionsmaßnahme 1301 7400 lautet Sanierung von Spielplätzen im Bezirk 
Münster-Südost. 
Die Zielerreichung ist nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme und Wiederinbetriebnahme 
des o.g. Spielplatzes gekennzeichnet. Die Realisierung ist für das 4. Quartal 2019 vorgesehen. 
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 53.000,- € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich mit ihrer Grünordnung verpflichtet entsprechende Grün-, Spiel- und 
Freizeitflächen für die Bevölkerung vorzuhalten. Die regelmäßige Sanierung von Spielplätzen 
dient auch dem Erhalt der Verkehrssicherungspflicht. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Öffentliche Grün-, Spiel- und Freizeitflächen sind Treffpunkt für alle Bevölkerungsgruppen Müns-
ters. Sie sind wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und ökologischen Stadtentwicklung. Bei der 
Planung werden integrative Angebote im Sinne des barrierefreien „Design for all“ vorgehalten.

20190522_SanierungVonHolteWegV0510_2019gez_wa

813 Zeichen

I133
Zuwegung
Betonsteinpflaster
Zuwegung
Betonsteinpflaster
7891011
Spielgeräte Neu:Motorrad, BauhofSandbackhaus, Fa. ZieglerBobcat, versetzKletter-Rutschenturm, Fa. FHS2-fach Reck, Bauhof
123456
Spielgeräte Bestand:Hiphopper, Fa.ProludicDoppelscshaukel, Fa. FHSBobcat, Fa. KompanSandwerk mit Rutsche, Fa. Richter , abgängigAbfalleimerHockerbank
1
 2
3
4
5
6
1
 2
5
6
7
8
 9
10
11 gez. K. Wagner
1:100
K 231/5SP 2870515.05.2019
gez. K. Wagner
Spielplatzsanierung 2019SpielplatzVon-Holte-Strasse
Projektnummer:Plan Nr.:Datum:
Abteilungsleiter:Amtsleiter:gez. Brunsgez. StoldtMaßstab:
Bearbeitet:
Fachstellenleiter:gez. J. Hoffmann
Gezeichnet:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Anlage zur Vorlage V/0510/2019
BestandSanierung 2019(ohne Maßstab)
Grundlage Bestandsplan: Händische Kontrolle D. Hachmann Herbst 2019

20190522_Sanierung ZwiSchulmannWegV0510_2019gez_A4_wa

215 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0510/2019

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Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Von-Holte-Straße
  • Zwi-Schulmann-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Hiltruper Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0510/2019
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37