2556/2020
Entsorgung und Recycling von Batterien
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 25.08.2020 2556/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.08.2020 Entsorgung und Recycling von Batterien Von der FDP-Fraktion wurde folgende Anfrage gestellt (AN/0700/2020): Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, werden aber aufgrund ihrer oft kritischen chemischen Zu- sammensetzung und aufgrund der Brandgefahr bestimmter Lithium-haltiger Typen nicht in der Wert- stofftonne, sondern separat erfasst. Nach § 13 BattG liegt die Zuständigkeit für die Erfassung beim der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Rücknahme von sogenannten „Industriebatterien“ - z. B. aus eBikes, Pedelecs und Scootern - ist gesetzlich nicht geregelt, obwohl gerade hier aufgrund der bekannten Umweltbelastungen durch Lithium- und Kobaltabbau ein Recycling höchste Priorität haben sollte. 1. Wie haben sich die erfassten Mengen an Batterien pro Kopf in Köln seit dem Inkrafttreten des ak- tuellen Batteriegesetzes entwickelt und inwieweit können die Mengen des Batterieaufkommens nach Typ (Industrie/Geräte/sonstige) und Chemie der Batterie (Blei, Nickel/Cadmium, Lithium, …) aufge- schlüsselt werden? 2. Welche Auswirkungen hatte die Systemkrise des gemeinsamen Recyclingsystems GRS im Januar 2020 in Köln, inwieweit war eine Reaktion der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erforderlich und wie hat sich die aktuelle Pandemiekrise auf das System des Batteriekreislaufs ausgewirkt? 3. Welche Maßnahmen und ggf. Innovationen erscheinen in Köln notwendig, um das vermutlich an- steigende Aufkommen an zu recycelnden Lithium-haltigen Speichern incl. bisher nicht regulierter Ty- pen bis hin zu Automobilen und stationären Speichern technisch sicher und wirtschaftlich nachhaltig zu handhaben und dem Recycling zuzuführen? 4. Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, wo die in Köln erfassten Batterien chemisch aufgearbeitet werden und wie hoch die realen Sammel- und Verwertungsquoten sind und welche Maßnahmen in Köln wären notwendig, um die Erfassungsquote deutlich zu erhöhen, z. B. von heute 45% auf 65% wie sie für die im Herbst anstehende Modernisierung der europäischen Richtlinie vorgeschlagen wur- de? 5. Welche Chancen können sich in Köln für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die kommunal beherrschten Unternehmen aus der am 20.5.2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Batteriegesetzes ergeben, wenn es von Bundesrat und Bundestag in dieser Form verab- schiedet werden sollte, und welche Hilfe kann die Kommunalpolitik leisten, um Chancen zu nutzen? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Grundsätzlich sind der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und der Handel für die Erfassung von Batterien aus privaten Haushalten zuständig. Seitens der Verwaltung und der AWB GmbH kann nur 2 Auskunft über die von der AWB erfassten Mengen gegeben werden. Frage 1: Das aktuelle Batteriegesetz ist in 2009 in Kraft getreten und wurde zuletzt 2017 geändert. Die von der AWB erfassten kommunalen Mengen haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Menge /a 2010 12,695 t 2011 14,192 t 2012 15,352 t 2013 14,914 t 2014 17,133 t 2015 18,316 t 2016 18,348 t 2017 20,809 t 2018 23,826 t 2019 19,315 t Rd. 6,5 t werden über die Wertstoffcenter und der Rest über die mobile Schadstoffsammlung erfasst. Der Einbruch von 2018 zu 2019 lässt sich voraussichtlich dadurch erklären, dass ein Trend hin zu leichteren Batterien besteht. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Sam- melmenge zwar steigt, die Tonnage jedoch aufgrund des geringeren Gewichts der Lithium-Batterien stabil bleibt. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten. Die Mengenentwicklung der Batterien, die im Handel erfasst werden, kann nicht dargestellt werden. Eine getrennte Erfassung nach Typen oder den chemischen Inhalten der Batterien erfolgt nicht. Frage 2: Die in der Anfrage aufgeworfene Systemkrise des Gemeinsamen Rücknahmesystems (GRS) im Ja- nuar 2020 hatte – soweit bislang erkennbar – keine Auswirkungen auf die Erfassung durch die Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Bis Anfang 2020 war das Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) für die Erfassung der Batterien allein zuständig. Zwischenzeitlich sind weitere vier Unternehmen auf dem Markt. Der öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger hat jetzt die Möglichkeit, sich für ein Rücknahmesystem zu entscheiden. Die im Auftrag der Stadt Köln tätige AWB hat eine Vereinbarung zur Rücknahme von Altbatterien mit der European Recycling Platform (ERP) geschlossen. Die ERP betreibt seit 2010 ein genehmigtes herstellereigenes Rücknahmesystem (LANUV, Az 71) nach dem Batteriegesetz (BattG) in Deutsch- land. Hinsichtlich des genauen Verwertungsweges für Alt-Batterien aus Köln liegen zwar ebenfalls keine detaillierten Informationen vor. Die ERP informiert aber im Rahmen eines Erfolgsberichts über ihre bundesweite Sammlung und Verwertung (https://erprecycling.b-cdn.net/de-de/wp- content/uploads/sites/28/2020/05/ERP-Erfolgsbericht-2019-%C3%B6ffentlich-V1.pdf). Die Corona-Krise hatte – soweit bislang erkennbar – keine Auswirkungen auf die Batteriesammlung. 3 Frage 3 Die Stadt Köln ist nur für die Entsorgung von Batterien aus privaten Haushalten zuständig. Daneben besteht die für die Sammlung und Verwertung von Batterien weitaus bedeutsamere Rücknahmever- pflichtung des Handels. Aufgrund der aktuellen Mengenentwicklung wird derzeit kein Handlungsbe- darf gesehen. Die Situation wird weiter beobachtet. Die Sammlung von Industriebatterien hat keinen Einfluss auf die Stadt Köln bzw. die AWB, da deren Sammlung und weitere Verwertung in Verantwortung der Hersteller liegt. Frage 4 Es liegen keine Erkenntnisse vor, wo die in Köln erfassten Batterien chemisch aufgearbeitet werden und wie hoch die Sammel- und Verwertungsquoten sind, da die Sammlung grundsätzlich in Verant- wortung des Handels liegt. Die vom Handel erfassten Batterien werden überregional gesammelt und nicht bezogen auf ein Ent- sorgungsgebiet. Quoten für Köln sind daher nicht auszumachen. Frage 5 Da der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nur für die Erfassung mitverantwortlich ist, werden kei- ne Auswirkungen durch die Novelle des Batteriegesetzes gesehen. Die Novellierung des Batteriegesetzes sieht insbesondere vor, dass sich ab 01.01.2021 Hersteller von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien für die Rücknahme von Altbatterien bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) registrieren müssen. Bislang erfolgt eine Anzeigepflicht beim Umwelt- bundesamt. Zudem müssen ab dem 01.01.2021 neu in den Markt tretende Herstellerrücknahmesys- teme durch die stiftung ear genehmigt werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2556/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.08.2020
- Erstellt
- 18.08.2020 07:40