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2087/2017

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur psychosozialen Betreuung und Plätzen in der Substitutionsbehandlung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.11.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 07.11.2017, TOP 2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8022 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2087/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 07.11.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur psychosozialen 
Betreuung und Plätzen  in der Substitutionsbehandlung 
Mit beim Büro der Oberbürgermeisterin am 21.02.2017 eingegangenem Schreiben bittet die LINKE-
Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung von Fragen zur psychosozialen Betreuung und 
den Plätzen in der Substitutionsbehandlung. Die Fragen 1, 2 und 5 wurden bereits mündlich in der 
Sitzung des Gesundheitsausschusses am 14.03.2017 beantwortet. Die Fragen 3 und 4 werden jetzt 
beantwortet.  
1. Wie viele Personen nehmen in Köln im Moment an einer Substitutionsbehandlung teil? 
2. Erfasst das Gesundheitsamt oder eine andere städtische Stelle, wie groß der Bedarf an 
 Substitutionsplätzen ist und wenn ja, wie fragt sie den Bedarf ab? 
3. Wie groß ist die Warteliste für die Teilnahme an einer Substitutionsbehandlung und wie  
 groß ist die Warteliste für PSB? 
4. Wie viele Plätze für psychosoziale Betreuung finanziert die Stadt Köln im Moment bei  
 welchen Trägern (bitte nach Träger und Platzzahlen aufschlüsseln), wie viele Patienten  
 nehmen PSB im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nach §§ 53, 54 SGB XII in  
 Anspruch und stehen diese Plätze ausschließlich Drogengebraucher/innen in  
 Substitutionsbehandlung zur Verfügung? 
5. Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten für Plätze in psychosozialer  
 Betreuung und wenn ja, welche? 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
Zu Punkt 1: 
Zum Stichtag 01.04.2016 haben sich in Köln 2.269 Personen in einer Substitutionsbehandlung befun-
den. 
 
Zu Punkt 2: 
Die Verwaltung kennt keine Möglichkeit zur systematischen Bedarfserfassung im medizinischen Ver-
sorgungssystem durch das Gesundheitsamt oder andere Stellen. Jedoch erfolgt ein Austausch mit 
den substituierenden Ärztinnen und Ärzten unter anderem in Qualitätszirkeln, um soweit wie möglich 
(da kassenärztliche Leistung) zeitnah auf eventuelle Engpässe und Veränderungen reagieren zu 
können.

2 
 
 
Zu Punkt 3: 
Die Substitutionsbehandlung ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ab-
rechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung, dort werden keine Wartelisten geführt. Die 
Leistungserbringung wird durch die niedergelassen Ärzteschaft sowie die von der KV ermächtigten 
Ambulanzen gewährleistet. 
 
In den Substitutionsambulanzen werden Versorgungsnotfälle durch kurzfristige Überbelegung aufge-
fangen. 
Durch die Verwaltung wurden in den vergangenen Jahren mit freien Trägern für vier Substitutionsam-
bulanzen und fünf Trägerangebote von psychosozialer Betreuung (PSB) für Drogengebraucher/innen 
öffentlich-rechtliche Verträge1 abgeschlossen (Beauftragungen). 
 
a) Substitutionsambulanzen (medizinische Substitution einschließlich psychosozialer Betreu-
ung/PSB für manifest opiatabhängige Kölner/innen) 
hier: Wartelisten bei der PSB 
 
Substitutionsambulanz (Träger) Warteliste 
(Personen; 
31.12.2016) 
Suchthilfezentrum Köln Mitte, Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 10 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. (Drogenhilfe 
gGmbH)  
20 
Substitutionsambulanz der Stadt Köln, Lungengasse in Kooperation mit 
der Drogenhilfe gGmbH 
0 
Substitutionsambulanz „Meream“, Sozialdienst katholischer Männer e.V. 
Köln (SKM) 
0 
Gesamt 30 
b) PSB von manifest opiatabhängigen Kölner/innen, die bei niedergelassenen Ärzten substitu-
iert werden 
hier: Wartelisten bei der PSB  
 
Einrichtungen (Träger) Warteliste 
(Personen; 
31.12.2016) 
Suchthilfezentrum Köln Mitte, Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 25 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. (Drogenhilfe 
gGmbH) 
10 
Drogenkontaktstelle Köln Ehrenfeld (Träger- und Förderverein Drogen-
kontaktstelle Köln-Ehrenfeld in enger Kooperation mit dem SKM)  
5 
Kontakt- und Notschlafstelle Hauptbahnhof (SKM e.V. Köln) 0 
Beratungsstelle Beethovenstraße (Aidshilfe Köln e.V.) 6 
Gesamt: 46 
 
                                                 
1 Verträge nach § 5 Abs. 5 SGB XII

3 
 
Die Verwaltung (Amt für Soziales und Senioren) lässt sich kontinuierlich über die Wartelisten bei den 
Trägern unterrichten und prüft Anträge der Träger auf Ausweitung der Platzzahlen bei der PSB2 un-
verzüglich, sobald diese vorliegen (s. Antwort zu Frage 4). 
 
 
Zu Punkt 4: 
Von der Stadt Köln finanzierte psychosoziale Betreuung (PSB) findet zum einen in Kombination mit 
medizinischer Behandlung (Substitution) in Substitutionsambulanzen statt. Zum anderen wird PSB 
ergänzend für Drogengebraucher/innen, die bei niedergelassenen Ärzten substituiert werden, vorge-
halten. 
 
a) Substitutionsambulanzen (medizinische Substitution einschließlich psychosozialer Betreuung/PSB 
für manifest opiatabhängige Kölner/innen) 
hier: Patient/-Innen in der Substitution in Substitutionsambulanzen 
 
Einrichtungen (Träger)  (Personen) 
(31.12.2016) 
Suchthilfezentrum Köln Mitte, Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 130 
Suchthilfezentrum Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. (Drogenhil-
fe gGmbH) 
130 
Substitutionsambulanz der Stadt Köln, Lungengasse in Kooperation mit 
der Drogenhilfe gGmbH  
280 
Substitutionsambulanz „Meream“ (SKM) 120 
Gesamt (660 Personen) 660 
 Es stehen 30 Personen auf Wartelisten für PSB in Substitutionsambulanzen. Die Verwaltung (Amt 50) 
steht im Dialog mit den Suchthilfeträgern. Anträge auf Ausweitung der Platzzahlen für PSB im Bereich 
der Substitutionsambulanzen liegen der Verwaltung nicht vor. 
 
                                                 
2 Pro finanzierte Sozialarbeiterstelle muss seitens der Träger eine Mindestanzahl an Betreuungen pro Quartal 
bei Amt 50 nachgewiesen werden.

4 
 
 
b) Psychosoziale Betreuung (PSB) von manifest opiatabhängigen Kölner/innen, die bei 
niedergelassenen Ärzten substituiert werden 
hier: Plätze für PSB in niedergelassenen Arztpraxen 
 
Bei zwei Trägern wurden aufgrund von Anträgen auf Ausweitung der PSB, denen u.a. Wartelis-
ten beigefügt waren, ab 01.01.2017 die Plätze aufgestockt: Beim Suchthilfezentrum Köln-
Mülheim der Drogenhilfe von 75 auf 93 und bei der Aidshilfe Köln e.V. 16 auf 20. Die Verwaltung 
sieht mit diesen 22 zusätzlichen Plätzen den Bedarf bei diesen beiden Trägern als gedeckt. 
 
Plätze für PSB in Substitutionspraxen bei Trägern/Einrichtungen: 
Einrichtungen (Träger) Plätze 
(=Personen) 
(bis 
31.12.2016) 
Plätze 
(=Personen) 
(ab 
01.01.2017) 
1. Suchthilfezentrum Köln Mitte / Am Hunnenrücken 
(Drogenhilfe gGmbH) 
50 50 
2. Suchthilfezentrum Köln-Mülheim / Bergisch Gladba-
cher Str. (Drogenhilfe gGmbH) 
75 93 
3. Drogenkontaktstelle Köln Ehrenfeld (Träger- und För-
derverein Drogenkontaktstelle Köln-Ehrenfeld) 
20 20 
4. Kontakt- und Notschlafstelle Hauptbahnhof (SKM 
e.V.) 
25 25 
5. Beratungsstelle Beethovenstraße, Aidshilfe Köln e.V. 16 20 
Gesamt  186 208 
 Da insgesamt 46 Personen auf PSB-Wartelisten stehen und zwischenzeitlich bereits 22 zusätzli-
che Plätze eingerichtet wurden, besteht noch ein zusätzlicher Bedarf von maximal 24 Plätzen für 
die 24 Personen, sofern auf den Wartelisten keine personellen Überschneidungen vorliegen. In-
zwischen liegt von der Einrichtung Nr. 1 ein Antrag auf Ausweitung der Platzzahl vor, der zurzeit 
überprüft wird. Von den beiden anderen PSB-Einrichtungen (Nr. 3. und 4.) liegen keine Anträge 
auf Ausweitung und nur Angaben zu Wartelisten ohne Nennung von Namen vor.  
 
Die Verwaltung beobachtet die weitere Entwicklung und wird prüfen, ob es personelle Über-
schneidungen bei den Wartelisten gibt, die die Wartelisten reduzieren. 
 
Die Verwaltung steht im Dialog mit den Suchthilfeträgern und wird die ersten Auswirkungen der 
neuen Aufstockungen prüfen. 
 
Zu Punkt 5: 
Die psychosoziale Betreuung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sondern 
allenfalls der Eingliederungshilfe bzw. muss privat finanziert werden.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2087/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.11.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27