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Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur psychosozialen Betreuung und Plätzen in der Substitutionsbehandlung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2087/2017 vom 02.11.2017

Stand: Am 07.11.2017 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 2087/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 07.11.2017 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur psychosozialen Betreuung und Plätzen in der Substitutionsbehandlung Mit beim Büro der Oberbürgermeisterin am 21.02.2017 eingegangenem Schreiben bittet die LINKE- Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung von Fragen zur psychosozialen Betreuung und den Plätzen in der Substitutionsbehandlung. Die Fragen 1, 2 und 5 wurden bereits mündlich in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 14.03.2017 beantwortet. Die Fragen 3 und 4 werden jetzt beantwortet. 1. Wie viele Personen nehmen in Köln im Moment an einer Substitutionsbehandlung teil? 2. Erfasst das Gesundheitsamt oder eine andere städtische Stelle, wie groß der Bedarf an Substitutionsplätzen ist und wenn ja, wie fragt sie den Bedarf ab? 3. Wie groß ist die Warteliste für die Teilnahme an einer Substitutionsbehandlung und wie groß ist die Warteliste für PSB? 4. Wie viele Plätze für psychosoziale Betreuung finanziert die Stadt Köln im Moment bei welchen Trägern (bitte nach Träger und Platzzahlen aufschlüsseln), wie viele Patienten nehmen PSB im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nach §§ 53, 54 SGB XII in Anspruch und stehen diese Plätze ausschließlich Drogengebraucher/innen in Substitutionsbehandlung zur Verfügung? 5. Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten für Plätze in psychosozialer Betreuung und wenn ja, welche? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Punkt 1: Zum Stichtag 01.04.2016 haben sich in Köln 2.269 Personen in einer Substitutionsbehandlung befun- den. Zu Punkt 2: Die Verwaltung kennt keine Möglichkeit zur systematischen Bedarfserfassung im medizinischen Ver- sorgungssystem durch das Gesundheitsamt oder andere Stellen. Jedoch erfolgt ein Austausch mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten unter anderem in Qualitätszirkeln, um soweit wie möglich (da kassenärztliche Leistung) zeitnah auf eventuelle Engpässe und Veränderungen reagieren zu können. 2 Zu Punkt 3: Die Substitutionsbehandlung ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ab- rechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung, dort werden keine Wartelisten geführt. Die Leistungserbringung wird durch die niedergelassen Ärzteschaft sowie die von der KV ermächtigten Ambulanzen gewährleistet. In den Substitutionsambulanzen werden Versorgungsnotfälle durch kurzfristige Überbelegung aufge- fangen. Durch die Verwaltung wurden in den vergangenen Jahren mit freien Trägern für vier Substitutionsam- bulanzen und fünf Trägerangebote von psychosozialer Betreuung (PSB) für Drogengebraucher/innen öffentlich-rechtliche Verträge1 abgeschlossen (Beauftragungen). a) Substitutionsambulanzen (medizinische Substitution einschließlich psychosozialer Betreu- ung/PSB für manifest opiatabhängige Kölner/innen) hier: Wartelisten bei der PSB Substitutionsambulanz (Träger) Warteliste (Personen; 31.12.2016) Suchthilfezentrum Köln Mitte, Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 10 Suchthilfezentrum Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. (Drogenhilfe gGmbH) 20 Substitutionsambulanz der Stadt Köln, Lungengasse in Kooperation mit der Drogenhilfe gGmbH 0 Substitutionsambulanz „Meream“, Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) 0 Gesamt 30 b) PSB von manifest opiatabhängigen Kölner/innen, die bei niedergelassenen Ärzten substitu- iert werden hier: Wartelisten bei der PSB Einrichtungen (Träger) Warteliste (Personen; 31.12.2016) Suchthilfezentrum Köln Mitte, Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 25 Suchthilfezentrum Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. (Drogenhilfe gGmbH) 10 Drogenkontaktstelle Köln Ehrenfeld (Träger- und Förderverein Drogen- kontaktstelle Köln-Ehrenfeld in enger Kooperation mit dem SKM) 5 Kontakt- und Notschlafstelle Hauptbahnhof (SKM e.V. Köln) 0 Beratungsstelle Beethovenstraße (Aidshilfe Köln e.V.) 6 Gesamt: 46 1 Verträge nach § 5 Abs. 5 SGB XII 3 Die Verwaltung (Amt für Soziales und Senioren) lässt sich kontinuierlich über die Wartelisten bei den Trägern unterrichten und prüft Anträge der Träger auf Ausweitung der Platzzahlen bei der PSB2 un- verzüglich, sobald diese vorliegen (s. Antwort zu Frage 4). Zu Punkt 4: Von der Stadt Köln finanzierte psychosoziale Betreuung (PSB) findet zum einen in Kombination mit medizinischer Behandlung (Substitution) in Substitutionsambulanzen statt. Zum anderen wird PSB ergänzend für Drogengebraucher/innen, die bei niedergelassenen Ärzten substituiert werden, vorge- halten. a) Substitutionsambulanzen (medizinische Substitution einschließlich psychosozialer Betreuung/PSB für manifest opiatabhängige Kölner/innen) hier: Patient/-Innen in der Substitution in Substitutionsambulanzen Einrichtungen (Träger) (Personen) (31.12.2016) Suchthilfezentrum Köln Mitte, Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 130 Suchthilfezentrum Köln-Mülheim, Bergisch Gladbacher Str. (Drogenhil- fe gGmbH) 130 Substitutionsambulanz der Stadt Köln, Lungengasse in Kooperation mit der Drogenhilfe gGmbH 280 Substitutionsambulanz „Meream“ (SKM) 120 Gesamt (660 Personen) 660 Es stehen 30 Personen auf Wartelisten für PSB in Substitutionsambulanzen. Die Verwaltung (Amt 50) steht im Dialog mit den Suchthilfeträgern. Anträge auf Ausweitung der Platzzahlen für PSB im Bereich der Substitutionsambulanzen liegen der Verwaltung nicht vor. 2 Pro finanzierte Sozialarbeiterstelle muss seitens der Träger eine Mindestanzahl an Betreuungen pro Quartal bei Amt 50 nachgewiesen werden. 4 b) Psychosoziale Betreuung (PSB) von manifest opiatabhängigen Kölner/innen, die bei niedergelassenen Ärzten substituiert werden hier: Plätze für PSB in niedergelassenen Arztpraxen Bei zwei Trägern wurden aufgrund von Anträgen auf Ausweitung der PSB, denen u.a. Wartelis- ten beigefügt waren, ab 01.01.2017 die Plätze aufgestockt: Beim Suchthilfezentrum Köln- Mülheim der Drogenhilfe von 75 auf 93 und bei der Aidshilfe Köln e.V. 16 auf 20. Die Verwaltung sieht mit diesen 22 zusätzlichen Plätzen den Bedarf bei diesen beiden Trägern als gedeckt. Plätze für PSB in Substitutionspraxen bei Trägern/Einrichtungen: Einrichtungen (Träger) Plätze (=Personen) (bis 31.12.2016) Plätze (=Personen) (ab 01.01.2017) 1. Suchthilfezentrum Köln Mitte / Am Hunnenrücken (Drogenhilfe gGmbH) 50 50 2. Suchthilfezentrum Köln-Mülheim / Bergisch Gladba- cher Str. (Drogenhilfe gGmbH) 75 93 3. Drogenkontaktstelle Köln Ehrenfeld (Träger- und För- derverein Drogenkontaktstelle Köln-Ehrenfeld) 20 20 4. Kontakt- und Notschlafstelle Hauptbahnhof (SKM e.V.) 25 25 5. Beratungsstelle Beethovenstraße, Aidshilfe Köln e.V. 16 20 Gesamt 186 208 Da insgesamt 46 Personen auf PSB-Wartelisten stehen und zwischenzeitlich bereits 22 zusätzli- che Plätze eingerichtet wurden, besteht noch ein zusätzlicher Bedarf von maximal 24 Plätzen für die 24 Personen, sofern auf den Wartelisten keine personellen Überschneidungen vorliegen. In- zwischen liegt von der Einrichtung Nr. 1 ein Antrag auf Ausweitung der Platzzahl vor, der zurzeit überprüft wird. Von den beiden anderen PSB-Einrichtungen (Nr. 3. und 4.) liegen keine Anträge auf Ausweitung und nur Angaben zu Wartelisten ohne Nennung von Namen vor. Die Verwaltung beobachtet die weitere Entwicklung und wird prüfen, ob es personelle Über- schneidungen bei den Wartelisten gibt, die die Wartelisten reduzieren. Die Verwaltung steht im Dialog mit den Suchthilfeträgern und wird die ersten Auswirkungen der neuen Aufstockungen prüfen. Zu Punkt 5: Die psychosoziale Betreuung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sondern allenfalls der Eingliederungshilfe bzw. muss privat finanziert werden.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2017

    Gesundheitsausschuss

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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