V/0258/2010
Erweiterung des Mobilen Dienstes zur medizinischen Betreuung wohnungsloser Menschen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4883 Zeichen
V/0258/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Erweiterung des Mobilen Dienstes zur medizinischen Betreuung wohnungsloser Menschen
Beratungsfolge
27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der seit dem 23.04.2007 gültige Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung West-
falen – Lippe (KVWL) und der Stadt Münster über die Teilnahme der Stadt am Umset-
zungskonzept zur medizinischen Betreuung wohnungsloser Menschen in NRW wird der
geänderten Bedarfssituation angepasst; zukünftig können 120 Patienten/innen – statt bis-
her 100 – durch die aufsuchende medizinische Versorgung Leistung erhalten. Die Verwal-
tung wird insoweit ermächtigt, die vertraglichen Veränderungen vorzunehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Ge sundheitskonferenz und dem Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung in der 2. Jahreshälfte 2013 einen neuen Erfahrungs-
bericht über das Hilfeangebot vorzulegen.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten in Höhe von jährlich 4.680,- € entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen
2010
ab 2011
+2.730,-
+4.680,-
Die Finanzierung steht ab
2011 unter dem Vorbehalt
der jeweiligen Mittelbereit-
stellung durch den Rat.
Vorlagen-Nr.:
V/0258/2010
Auskunft erteilt:
Herr Berkemeier
Ruf:
492 50 31
E-Mail:
BerkemeierH@stadt-muenster.de
Datum:
29.03.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0258/2010
Dies entspricht der Beschlusslage des Rates über den Haushaltsplan 2010 ff.
Begründung:
Mit Vorlage V/0387 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung am
06.06.2007 das Umsetzungskonzept zur Betreuung wohnungsloser Menschen – und hier die Bei-
trittsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen – Lippe (KVWL) und der
Stadt Münster - beschlossen.
Seit dem 01.07.2007 besteht auf der Grundlage von zunächst geschätzten 100 Patientinnen bzw.
Patienten bei einer Behandlungspauschale von 157,- € pro Patient/in und Quartal ein insgesamt
bestehender Finanzierungsbedarf von 62.800 €.
Unter Berücksichtigung der Finanzierungsanteile der gesetzlichen Krankenversicherung und der
KVWL von insgesamt 39.400,- € beläuft sich bislang der kommunale Zuschussbetrag an den Trä-
ger – die Bischof-Hermann-Stiftung – auf jährlich 23.400,- €.
Der mobile ärztliche Dienst in Münster hat sich in den vergangenen annähernd 3 Jahren zu einem
notwendigen und äußerst effizienten Hilfeangebot zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Ver-
sorgung alleinstehender wohnungsloser Menschen in Münster entwickelt. Dieser Dienst ist – be-
günstigt durch die fachliche und räumliche Anbindung an das Haus der Wohnungslosenhilfe – in
hohem Maße integriert in das breit gefächerte Hilfenetz der Wohnungslosenhilfe in Münster.
Dieses wurde bereits durch den Jahresbericht für den Zeitraum vom 1.10.2007 – 05.10.2008 do-
kumentiert, der mit Vorlage V/0975/2008 dem Ausschuss bekanntgegeben wurde.
Die hohe Akzeptanz des Mobilen Dienstes wird insbesondere auch an der Zahl der Patien-
ten/innen, die dieses Hilfeangebot in Anspruch nehmen, deutlich. In allen Quartalen lagen die Fall-
zahlen im Hilfesystem mit 120 bis 130 Patienten/innen deutlich über der im Versorgungskonzept
vom 24.11.2006 zu Grunde gelegten Zahl von 100 Patienten/innen pro Quartal.
Aufgrund dieses Sachverhaltes beabsichtigt der Träger die Erhöhung der Institutionserlaubnis auf
120 Patienten/innen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf beläuft sich - analog der bisherigen
Finanzierungsregelung – auf jährlich 12.560,- €. (Gesamtbetrag des Angebotes dann jährlich
75.360,- €) Der kommunale Anteil beläuft sich auf jährlich 4.680,- €. (Gesamtbetrag des kommu-
nalen Anteils dann jährlich 28.080,-€). Für den Zeitraum vom 01.06. – 31.12.2010 beträgt der
Teilbetrag 2.730,- €.
Die Bischof-Hermann-Stiftung hat diese zusätzliche Mittelbereitstellung über einen entsprechen-
den Ratsantrag zum Haushalt 2010 beantragt. Nach Verabschiedung des Haushalts stehen die
erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsför-
derung wird die Kassenärztliche Vereinigung ab dem 01.06.2010 die Vertragsanpassung vorberei-
ten.
Die Verwaltung wird in der 2. Jahreshälfte 2013 über die Entwicklung des Angebotes informieren
und einen aktuellen Erfahrungsbericht des Trägers vorlegen.
I.V.
Paal
Stadtrat
- 3 -
V/0258/2010
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0258/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37