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V/0258/2010

Erweiterung des Mobilen Dienstes zur medizinischen Betreuung wohnungsloser Menschen

Vorlagen 12.04.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 19.05.2010, TOP 7.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4883 Zeichen

V/0258/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung des Mobilen Dienstes zur medizinischen Betreuung wohnungsloser Menschen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der seit dem 23.04.2007 gültige Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung West-
falen – Lippe (KVWL) und der Stadt  Münster über die Teilnahme der Stadt am Umset-
zungskonzept zur medizinischen Betreuung wohnungsloser Menschen in NRW wird der 
geänderten Bedarfssituation angepasst; zukünftig können 120 Patienten/innen – statt bis-
her 100 – durch die aufsuchende medizinische Versorgung Leistung erhalten. Die Verwal-
tung wird insoweit ermächtigt, die vertraglichen Veränderungen vorzunehmen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Ge sundheitskonferenz und dem Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung in der 2. Jahreshälfte 2013 einen neuen Erfahrungs-
bericht über das Hilfeangebot vorzulegen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten in Höhe von jährlich 4.680,- € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen  
    2010 
ab 2011 
 
+2.730,- 
+4.680,-  
Die Finanzierung steht ab 
2011 unter dem Vorbehalt 
der jeweiligen Mittelbereit-
stellung durch den Rat. 
   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0258/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492 50 31 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0258/2010 
Dies entspricht der Beschlusslage des Rates über den Haushaltsplan 2010 ff. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Vorlage V/0387 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung am 
06.06.2007 das Umsetzungskonzept zur Betreuung wohnungsloser Menschen – und hier die Bei-
trittsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen – Lippe (KVWL) und der 
Stadt  Münster -  beschlossen.  
 
Seit dem 01.07.2007 besteht  auf der Grundlage von zunächst geschätzten 100 Patientinnen bzw. 
Patienten bei einer Behandlungspauschale von 157,-  € pro Patient/in und Quartal  ein insgesamt 
bestehender Finanzierungsbedarf von 62.800 €. 
Unter Berücksichtigung der Finanzierungsanteile der gesetzlichen Krankenversicherung und der 
KVWL von insgesamt 39.400,- € beläuft sich bislang der kommunale Zuschussbetrag an den Trä-
ger – die Bischof-Hermann-Stiftung – auf jährlich 23.400,-  €. 
 
Der mobile ärztliche Dienst in Münster hat sich in den vergangenen annähernd 3 Jahren zu einem 
notwendigen und äußerst effizienten Hilfeangebot zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Ver-
sorgung alleinstehender wohnungsloser Menschen in Münster entwickelt. Dieser Dienst ist – be-
günstigt durch die fachliche und räumliche Anbindung an das Haus der Wohnungslosenhilfe – in 
hohem Maße integriert in das breit gefächerte Hilfenetz der Wohnungslosenhilfe in Münster. 
 
Dieses wurde bereits durch den  Jahresbericht für den Zeitraum vom 1.10.2007 – 05.10.2008 do-
kumentiert, der mit Vorlage V/0975/2008 dem Ausschuss bekanntgegeben wurde.  
 
Die hohe Akzeptanz des Mobilen Dienstes wird insbesondere auch an der  Zahl der Patien-
ten/innen, die dieses Hilfeangebot in Anspruch nehmen, deutlich. In allen Quartalen lagen die Fall-
zahlen im Hilfesystem mit 120 bis 130 Patienten/innen deutlich über der im Versorgungskonzept 
vom 24.11.2006 zu Grunde gelegten Zahl von 100 Patienten/innen pro Quartal. 
 
Aufgrund dieses Sachverhaltes beabsichtigt der Träger die Erhöhung der Institutionserlaubnis auf 
120 Patienten/innen.  Der zusätzliche Finanzierungsbedarf beläuft sich - analog der bisherigen 
Finanzierungsregelung – auf jährlich 12.560,- €.  (Gesamtbetrag des Angebotes dann jährlich 
75.360,- €) Der  kommunale Anteil beläuft sich auf jährlich 4.680,- €.  (Gesamtbetrag des kommu-
nalen Anteils  dann jährlich 28.080,-€). Für den Zeitraum vom 01.06. – 31.12.2010 beträgt der 
Teilbetrag 2.730,- €. 
 
Die Bischof-Hermann-Stiftung hat diese zusätzliche  Mittelbereitstellung über einen entsprechen-
den Ratsantrag zum Haushalt 2010 beantragt. Nach Verabschiedung des Haushalts stehen die 
erforderlichen Mittel  zur Verfügung.  
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsför-
derung wird die Kassenärztliche Vereinigung ab dem 01.06.2010 die Vertragsanpassung vorberei-
ten.  
 
Die Verwaltung wird in der 2. Jahreshälfte 2013 über die Entwicklung des Angebotes informieren 
und einen aktuellen Erfahrungsbericht des Trägers vorlegen. 
 
I.V. 
 
Paal 
Stadtrat

- 3 - 
V/0258/2010

Beratungsverlauf (2)

27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0258/2010
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37