Ersetzungsantrag 8.2.1
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1183/2026 vom 29.06.2026
Stand: Am 29.06.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) geändert beschlossen.
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gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP/Volt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke
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Fraktion FDP/V olt Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf… Köln, 22-06-2026 Ersetzungsantrag Erstellung eines stadtweiten, verbindlichen E-Scooterkonzepts Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgende Anregung auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Juni 2026 zu setzen. Anregung: Die seit 2019 bestehende Vereinbarung zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur Sondernutzung sind sinnvoller Bestandteil eines umfassenden Mobilitätskonzepts. Allerdings können die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern bislang nicht wirksam verhindert werden. In allen Kölner Stadtbezirken kommt es regelmäßig zu verkehrsbehindernden oder verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern. Besonders betroffen sind Gehwege, Schulwege, Haltestellenbereiche, Querungsstellen sowie sonstige Engstellen im öffentlichen Raum. Hierdurch werden insbesondere zu Fuß Gehende, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kinderwagen sowie sehbehinderte Menschen beeinträchtigt. Da die festgestellten Probleme nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt sind, sondern das gesamte Kölner Stadtgebiet betreffen, erscheint ein stadtweit einheitliches Vorgehen sachgerecht und erforderlich. Ziel ist es, die Vorteile der E-Scooter-Mobilität mit den Anforderungen an Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und die geordnete Nutzung des öffentlichen Raums in Einklang zu bringen. Die Bezirksvertretung Lindenthal regt an, dass das für diesen Stadtbezirk beantragte E- Scooter-Konzept (siehe Antrag „Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmekonzept für den Stadtbezirk Lindenthal in der BV-Sitzung vom 29. Juni 2026; Tagesordnungspunkt Ö8.2.1) auf das gesamte Stadtgebiet angewendet wird, da die aktuelle Situation im Stadtbezirk Lindenthal auch für die anderen Stadtbezirke gilt. Dies schließt die rechtliche Prüfung der Maßnahmen bei wiederholten, dokumentierten Verstößen einzelner Anbieter gegen das neu zu entwickelnde Konzept (z.B. mindestens vier Verstöße innerhalb von zwölf Monaten) ein. Hierunter fällt auch die Möglichkeit des zeitlich und räumlich befristeten Entzugs, bzw. der Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis, soweit dies rechtlich möglich ist. Begründung: In den aktuellen Mobilitätskonzepten können und sollen E-Scooter einen Beitrag zu einer vernetzten, klimafreundlichen Mobilität in Köln leisten. Dafür braucht es aber klare Regeln, verlässliche Abstellkonzepte und eine konsequente Durchsetzung zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Die falsch abgestellten E-Scooter führen immer wieder dazu, dass Zufußgehende zum Ausweichen auf Radwege ausweichen müssen. Dies wiederum birgt ein erhebliches Konfliktpotential bis hin zu einer deutlichen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden. Da das Appellieren an die Vernunft / Rücksichtnahme der E-Scooter-Nutzer keine signifikanten Auswirkungen auf die Gesamtsituation hat, ist es erforderlich, eine durchgehend konsequente Handhabung unter Einbindung des Ordnungsamtes und der Verleihfirmen einzuführen. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz gez. Ute Ackermann Fraktion FDP/V olt Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gez. Michael Olligschläger gez. Friedhelm Hilgers CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Paul Welter Fraktion Die Linke
Beratungsverlauf
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