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3276/2016

Kleingartenanlage Scheibenstraße-Ost

Beschlussvorlage Ausschuss 22.03.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 7.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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RPA-Kosten-Scheibenstrasse-Ost

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Beschlussvorlage Ausschuss

6481 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3276/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kleingartenanlage Scheibenstraße-Ost 
hier: Erneuerung Wasserleitung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Erneuerung der Wasserleitung in der Kleingartenanlage 
Scheibenstraße-Ost mit Gesamtkosten von 326.682 € zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung 
mit der Durchführung der Maßnahme. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt eine Freigabe von Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
316.682 € im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla-
gen) bei Finanzstelle 6700-1301-5-8800/ DKA Scheibenstraße-Ost - Wasserleitung, Hpl. 
2016/2017.  
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   326.682 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.533 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Kleingärtnerverein Köln Niehl e.V. hat für seine Kleingartenanlage Scheibenstra ße-Ost die Errich-
tung einer Ringwasserleitung mit Wasserversorgung für die Gartenparzellen beantragt. 
 
Gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes dient der Wasseranschluss in den einzelnen Kleinga r-
tenanlagen zur Sicherstellung der kleingärtnerischen Nutzung, die eine der Grundvoraussetzungen 
für die Einrichtung und Verpachtung von Kleingartenanlagen darstellt. Das Trinkwasserleitungsnetz 
wird sowohl bei der Neuanlage der Anlagen als auch bei Kompletterneuerungen von der Stadt e r-
stellt; die Trinkwasserverbrauchskosten werden von den Pächtern getragen. Die Erstellung eines en t-
sprechenden Leistungsnetzes mit Entnahmestellen für jede Parzelle ist für die bestimmungsgemäße 
Betreibung einer Kleingartenanlage unerlässlich. 
 
Das vorhandene Wasserleitungsnetz der insges amt 82 Gärten umfassenden Anlage wurde vor 56 
Jahren errichtet. 
 
Die damalige Bauweise mit Sammelzapfstellen und später in Eigenleistung verlegten Rohren zu den 
Einzelgärten ist völlig überaltert und entspricht nicht mehr den heutigen Hygienevorschriften. Sie hat 
überdies zu starken Inkrustuierungen geführt, die zum einen den Wasserdurchlauf behindern und 
zum anderen Rohrbrüche verursachen. 
 
Nach heutigem Stand der Technik erfolgt der Bau als Ringwasserleitung, wodurch eine kontinuierl i-
che Wasserbewegung ge währleistet ist und somit eine unerwünschte Verkeimung durch stagniere n-
des Wasser nicht stattfinden kann. 
Die Bereitstellung von lediglich einer zentralen Wasserentnahmestelle oder der Versorgung über

3 
Grundwasserbrunnen stellt keine kostengünstigere Altern ative zur Erstellung eines Trinkwasserle i-
tungsnetzes für jede Gartenparzelle dar. Dies würde zudem nicht dem bundesdeutschen Stand der 
Technik zur Wasserversorgung in Kleingartenanlagen entsprechen. 
 
Seit Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrb rüche auf Kosten des Verbandes und des 
Vereins instandgesetzt. Dies führt jedoch nur zu einer kurzfristigen Weiternutzung. Die Bruch - und 
Leckstellen können nicht mehr geortet werden, weil keine vollständigen Planunterlagen und Au f-
zeichnungen über den Verl auf der Wasserleitung zur Verfügung stehen und in den vorhandenen 
Planunterlagen die Leitung nur unzureichend skizziert ist.  
 
Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde der Generalpachtvertrag mit dem Kreisve r-
band Köln der Kleingartenvereine – zuletzt am 18.01.2012 – in Kraft gesetzt. In diesem Vertragswerk 
verpflichtet sich die Stadt Köln bestimmte Unterhaltungs -, Pflege- und Erneuerungsarbeiten durchzu-
führen. Gemäß § 6 (4) des o.g. Vertrages ist die Stadt Köln zuständig für die Erneuerung komp letter 
Wasserleitungsnetze im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In jedem Fall ist der Pächter hie r-
bei zur Übernahme des Gewerkes Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung der Gräben und Schach t-
standorte) in Form von Eigenleistung oder Kostenübernahme verpflichtet.  
 
Nach einer Kostenermittlung der Gebäudewirtschaft belaufen sich die durch das Rechnungspr ü-
fungsamt geprüften Gesamtkosten incl. Aufwand für Planung, Bauleitung und Wiederherstellung der 
Wege und ohne die Erdarbeiten auf 326.682  € (RPA-Nr. KOB 2016/1298, siehe Anlage). Planung s-
mittel in Höhe von 10.000 € wurden bereits freigegeben. 
Die Finanzierung der Erneuerung der Wasserleitung ist gesichert im Teilfinanzplan 1301/Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
Finanzstelle 6700-1301-5-8800 DKA Scheibenstrasse Ost Wasserleitung, Hpl. 2016/2017, Hj. 2016. 
Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Ermächtigungsübertragung vorgesehen. 
 
Die Übernahme der anfallenden Erda rbeiten, die gem. Generalpachtvertrag vom Kleingartenverein 
getragen werden, beziffert sich auf rd. 48.756 €. 
 
Der Pachtzins, den die Kleingartenbesitzer jährlich an die Stadt entrichten (in 2016: 1,585 Mio. €), 
beinhaltet - konform zu den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes - ausschließlich das Ent-
gelt für die Überlassung bzw. Bereitstellung durch die Stadt von Grund und Boden zur kleingärtner i-
schen Nutzung. Eine Refinanzierung der Abschreibungsaufwendungen durch Pachteinnahmen wurde 
im aktuell gültigen Generalpachtvertrag nicht vereinbart. 
 
Das Amt für Liegenschaften, Verm essung und Kataster vereinnahmt die jährlichen Pachterträge aus 
Dauerkleingärten im Teilergebnisplan 0108/ Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Zeile 5 - Privat-
rechtliche Leistungsentgelte. 
 
Die Abschreibungsaufwendungen in Höhe von jährlich 6.533 EUR sind im Teilergebnisplan 1301/ 
Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibun-
gen des Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung berücksichtigt.

RPA-Kosten-Scheibenstrasse-Ost

1339 Zeichen

24.10.2016

14.
143/1
25, Ikt. 2016
z Moe

Dauerkleingartenanlage Niehl&V., Scheiben traße
Prüfung der Kostenberechn ng über den Einbau einer Bewässerungsanlage

RPA-Nr.: KOB 2016/1298

Herstellkosten: - 246.500,47 € netto 293.335,56 € brutto 626.2.
Nebenkosten (Ing. Leistungen) 28.021,54 € netto 33.345,63 € brutto
Gesamtkosten: 274.522,01 € netto 326.681,19 E-brutto
-Wiedervorlage-

v
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kostenberechnung wurde 2014 erstmalig vorgelegt. Mit Schreiben vom 05.052
wurde von 14 (RPA-Nr.: KOB 2014/0713) der Fortführung der Maßnahme zugestimmt.

Abu
Bei der mit Datum vom 15.09.2016 erneut vorgelegten Kostenberechnung wurden lediglich 7 R: A .

hen.

Mit freundlichen Grüßen

a3

& .05.2014

14

143 Herr Genseke
28666

26

DKA Niehl e.V., Anlage Scheibenstraße, Einbau einer Bewässerungsanlage

RPA-Nr.: KOB 2014/0713
Kosten ungeprüft: 291.250,64€ netto (346.588,26€ brutto)
Kosten geprüft: 288.755,74€ netto (343.619,33€ brutto) ,

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Schug,

die mir mit Datum vom 15.04.2014 vorgelegte Kostenberechnungen für den Einbau
einer Entwässerungsanlage wurden technisch/wirtschaftlich geprüft.

Im Bereich der Honorarberechnung gibt es geringe Einsparungen (ca. 2.500€ netto).

Gegen eine Fortführung der Maßnahme bestehen keine Bedenken.

Mit roundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (3)

04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Scheibenstraße

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Details

Aktenzeichen
3276/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27