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V/0429/2016

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster - Wolbeck

Vorlagen 17.05.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 21.06.2016, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2114 Zeichen

V/0429/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster - Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster – Wolbeck wird gewählt 
 
Herr Dietmar Tepper 
 
Herr Tepper ist 57 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Münster - Wolbeck. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Im März 2016 endete die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Wolfgang Schmidt.  
Aus Altersgründen steht Herr Schmidt für eine Wiederwahl leider nicht mehr zur Verfügung, so dass 
eine Neuwahl erforderlich ist.  
Herr Tepper hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster – Süd-
ost, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Wolbeck zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage , wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht se i-
nen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen 
beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt  werden, wer das 70. L e-
bensjahr vollendet hat. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0429/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0429/2016 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Tepper erfüllt. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0429/2016
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37